Hallo Ihr Lieben, mir ist bewusst, ich könnte / müsste einen Anwalt zu dem Thema fragen, aber evt. hat sich ja jemand von euch schon einmal damit befasst, oder kennt sich aus. Wenn A ein eigenes Gerät baut, z.B. ein Thermometer mit einem µC und nen paar LED´s in einem Gehäuse, und das ganze über ein geprüftes Steckernetzteil (12V) versorge. Und das Gerät jetzt auch noch z.B. auf dem Küchenschrank von A steht, oder wo auch immer. Ist dass dann ein Gerät welches keine Prüfkennzeichen hat, und somit eine Brandgefährdung für das ganze Haus darstellt ? Fällt das unter die Niederspannung, welches keine Prüfung braucht ? Vermieter B ist durch völlig sinnlosen Grund von Mieter C auf den Trichter gekommen, das in Wohnung A oben genanntes Gerät steht und tut so als würde er sich um die anderen Parteien sorgen. Droht sogar mit einer Polizeilichen Durchsuchung auf nicht geprüfte Geräte. Fällt das oben genannte Gerät wirklich darunter, und ist das Grund Mieter A fristlos zu kündigen ? Schöne Grüße Patrick
Ich möchte auf der Stelle Schadenersatz für meine kaffeegetränkte Tastatur! Im Ernst, machst du dir über so etwas wirklich Gedanken? Frag Vermieter B einfach nach den Prüfplaketten an seinen Billig-Verlängerungsschnüren aus China. Die sind brandgefährlich.
Patrick E. schrieb: > Droht sogar mit > einer Polizeilichen Durchsuchung auf nicht geprüfte Geräte. Sag ihm einfach er soll halt die Polizei einschalten. Die Männer mit der weißen Weste werden ihn dann früher oder später selber abholen kommen.
Patrick E. schrieb: > Droht sogar mit > einer Polizeilichen Durchsuchung auf nicht geprüfte Geräte. Da würde mich mal das Gesetz interessieren nach der Vermieter sowas veranlassen können will. Außerdem stelle ich mir da die normalen Polizeibeamten, die ich so von Verkehrskontrollen etc. her kenne, vor wie die Elektronik auf Gesetzeskonformität prüfen...
Mieter C hätte erstmal ne Stinkbombe verdient ;) Alternativ ein "dangerous looking device" in deinem Fensterbrett.. :D Ein Gerät, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist wohl kaum eine Gefährdung der Mietsache oder gar anderer Mieter. Wobei die Beschränkung auf "nur 12V" zwar Schutzkleinspannung bedeutet, aber ein Glühdraht im Holzästchen (dummes Beispiel) wäre trotzdem eher feuergefährlich ;) Im übrigen vermute ich ähnliches wie hier bereits geschrieben. Da kommen die Jungs mit der weißen Jacke eher zu deinem Vermieter als die Polizei.
Gerd E. schrieb: > Gesetzeskonformität Gibt es sowieso nicht. Das nennt sich Normenkonformität und umgangssprachlich "nach dem aktuellen Stand der Technik" (zum Zeitpunkt als das Gerät entstanden ist) und das ist auch nur für gewerblich in den Verkehr gebrachte Geräte. Rechtsansprüche kann ein Nachbar oder Vermieter so gut wie gar nicht geltend machen, wenn davon keine potenzielle Gefahr ausgeht. Da hat der Mieter der Wohnung nahezu völlig freie Hand, solange kein anderes Gesetz es nicht ausdrücklich verbietet. Wenn die Hütte abbrennt, ist doch der Vermieter versichert und meist bezahlen das sogar die Mieter über die Nebenkosten.
Patrick E. schrieb: > Ist dass dann ein Gerät welches keine Prüfkennzeichen hat, und somit > eine Brandgefährdung für das ganze Haus darstellt ? Was passiert wenn Mieter C eine Halogenlampe gegen seine gewachste Holzpaneele oder Tapete strahlen lässt und das im Abstand von 10cm macht anstatt den Minimalabstand von > 20cm zu nutzen? Er betriebt da ein potenziell gefährliches Gerät welches nur im falschen Abstand zur Wand stehen muss und durch den leichten Ständer auch gerne mal umfällt. Bei meiner Lampe hier ist zwar ein TÜV-GS und ein CE-Zeichen drauf, an der hohen Gefährlichkeit ändert sich aber nichts. Entweder man verbietet alle Halogenlampen oder man baut eine Glaskugel darum mit einem Temperatursensor-Array oder aktiver Kühlung und Überwachung der Lage bzw. einem Distanzsensor der den Bereich vor der Glühbirne abtastet oder einen IR-Temperatursensor der die Temperatur der Wand misst um die Wahrscheinlichkeit zu senken dass die Glasoberfläche zu warm wird. (ganz sicher ist das so aber auch nicht) Ich habe schon einen neuen Steckdosenverteiler (aus dem REWE) gesehen der angefangen hat zu kokeln obwohl er nicht oberhalb der maximalen Leistung belastet wurden ... da kümmert sich keine Sau drum.
Patrick E. schrieb: > Vermieter B ist durch völlig sinnlosen Grund von Mieter C auf den > Trichter gekommen, das in Wohnung A oben genanntes Gerät steht und tut > so als würde er sich um die anderen Parteien sorgen. Entweder ist B also von Natur aus dämlich, weil er sich von C beeeinflussen lässt, oder B und C stecken sowiso unter einer Decke und wollen A loswerden, oder B wollte längst schon sen A loswerden und C ist nur der Vorwand. Im ersten Fall sollte A den dämlichen B ebenfalls beeinflussen, andernfalls sollte A wahlweise B oder C eins auswischen (Hund vergiften, Frau/Tochter nageln, Aitoreifen entlüften, etc.) > Droht sogar mit einer Polizeilichen Durchsuchung auf nicht geprüfte Geräte. Ist mir nicht bekannt, daß es in dem Fall überhaupt eine Möglichkeit zur Durchsuchung gibt. Welcher Richter sollte da einen Durchsuchungsbeschluss unterschreiben? Und das Spielchen "Gefahr im Verzug" wird sich sicherlich kein Exekutiv-Beamter antun, wegen "ungeprüfter Selbstbauelektronik". Das alles wirkt schon ein bisschen lächerlich, wenn ich ehrlich bin. > Fällt das oben genannte Gerät wirklich darunter, und ist das Grund > Mieter A fristlos zu kündigen ? Fristlose Kündigung eines Mieters wegen "ungeprüfter Selbstbauelektronik" hab' ich jedenfalls noch nie gehört und klingt auch reichlich sinnfrei. A sollte sich besser mal überlegen, warum ihn (B || C) || (B && C) aus der Wohnung haben wollen. Mietwohnung ist sowiso immer scheisse, aber vielleicht gibt's noch mehr Parteien in dem Haus, die den A "weghaben" wollen, und es wird nur ein Vorwand gesucht. In dem Falle wäre es für A stressfreier, wenn er sich bei Zeiten eine andere Unterkunft sucht, solange die Lage noch nicht komplett eskaliert ist. Aber wie gesagt, der gesamte Schverhalt erscheint mir ziemlich lächerlich und ist wahrscheinlich sowiso nur ein hypothetisches Gedankenkonstrukt. LG, N0R
die sollten sich mal zusammen setzten und sich ein paar auf die Nase geben ... mit der Faust, oder ein lecker Bierchen .....
Gerd E. schrieb: > Außerdem stelle ich mir da die normalen Polizeibeamten, die ich so von > Verkehrskontrollen etc. her kenne, vor wie die Elektronik auf > Gesetzeskonformität prüfen... Das ist doch überhaupt kein Problem. Die Polizei sammelt alles ein, was irgendwie elektrisch aussieht (einschl. Bernsteinschmuck :-) und schickt es zu einer Prüfstelle. Die liegt üblicherweise am anderen Ende der Republik und der Transport wird umweltschonend per Binnenschiff erledigt. Der Durchsuchte kann dann sehen, wie er die nächsten Wochen ohne Elektrogeräte zurechtkommt... Gruss arald
Es gibt aber auch Ahnungslose: Rufen das Elektrizitätwerk weil sie vermuten, ein nichtkonformes Gerät sei angeschlossen - dabei ist nur ein Knoten in der Verlängerungsschnur und der Strom konnte deshalb nicht gut fließen...
Patrick E. schrieb: > Ist dass dann ein Gerät welches keine Prüfkennzeichen hat, und somit > eine Brandgefährdung für das ganze Haus darstellt ? Ob es eine Brandgefährdung darstellt, hat zunächst mal mit dem CE Zeichen nichts zu tun. WENN ein Brand oder ein Todesfall eintritt, kommt immer die Polizei und untersucht den Grund. Wenn dabei dein selbstgebasteltes Gerät als Brandauslöser identifiziert wird, wird es untersucht, ob es nach dem damaligen Stand der Technik (aka den Vorschriften) gebaut wurde oder nicht. Wenn es den Vorschriften genügte, ist es Pech, und die Versicherung zahlt den Schalden. Entsprach das Gerät nicht den Vorschriften, wird überlegt ob das vorsätzlich, grob fahrlässig oder bloss fahrlässig erfolgte. Nehmen wir Vorsatz aus (Brandbombe mit Fernzünder), dann stellt sich die Frage ob du fahrlässig oder grob fahrlässig gebaut hast. Gob fahrlässig ist es, sich nicht für Vorschriften zu interessieren und irgendein Gebastel dauerhaft an 230V zu beteiben. Dann zahlst du die Kosten des Schadens. Bei lediglich fahrlässigem Gebastel wird ein Richter entscheiden. Ein versichertes Haus wird er ggf. der Versicherung überlassen, bei einem Menschenleben wird er dich wegen fahrlässiger Tötung belangen. > ein Thermometer mit einem µC und nen paar LED´s in einem Gehäuse, > und das ganze über ein geprüftes Steckernetzteil (12V) versorge. a) Begrenze die Leistung des Steckernetzteils. Bei 10A könnte durchaus im Kurzschlussfall das Thermometer Feuer fangen, also nimm ein Nezteil mit unter 1 Watt (ich kenn den Wert nicht genau, ich glaube es waren 1.2 Watt Obergrunze unterhalb derer man von nicht brandauslösend ausgeht), das reicht nicht zum abfackeln aber sicher zur Versorgung des Thermometers. b) Nimm als Gehäuse ein Elektronikgehäuse (Feuerverhalten UL94), und keine Zigarrenkiste, Polystyrolpralinenschachtel oder sonst was leicht Feuer fangendes und nicht selbstverlöschendes (eingegossen in ein Gemisch aus Kaliumchlorat und Zucker..). Dann ist dein Gebastel KEINE Brandgefahr. Wegen 12V unterliegst du nicht der Niederspannungsrichtlinie. Also auch kein Ableben uz befürchten. Wenn doch einer ums Leben kommt wegen elektrischen Schlag, war es der Hersteller des Steckernetzteils.
Es sollte dann halt nicht auf dem Steckernetzteil stehen dass es nur für den Einsatz mit Gerät XYZ geeignet ist wie manchmal zu finden...
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