Gild ein eigen Gebautes Gerät als Brandgefährdung in einem Mehrfamilienhaus ?

OP #3584589
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Hallo Ihr Lieben,

mir ist bewusst, ich könnte / müsste einen Anwalt zu dem Thema fragen,
aber evt. hat sich ja jemand von euch schon einmal damit befasst, oder
kennt sich aus.


Wenn A ein eigenes Gerät baut, z.B. ein Thermometer mit einem µC und nen
paar LED´s in einem Gehäuse, und das ganze über ein geprüftes
Steckernetzteil (12V) versorge. Und das Gerät jetzt auch noch z.B. auf
dem Küchenschrank von A steht, oder wo auch immer.

Ist dass dann ein Gerät welches keine Prüfkennzeichen hat, und somit
eine Brandgefährdung für das ganze Haus darstellt ? Fällt das unter die
Niederspannung, welches keine Prüfung braucht ?


Vermieter B ist durch völlig sinnlosen Grund von Mieter C auf den
Trichter gekommen, das in Wohnung A oben genanntes Gerät steht und tut
so als würde er sich um die anderen Parteien sorgen. Droht sogar mit
einer Polizeilichen Durchsuchung auf nicht geprüfte Geräte.


Fällt das oben genannte Gerät wirklich darunter, und ist das Grund
Mieter A fristlos zu kündigen ?


Schöne Grüße
Patrick
#3584596
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Ich möchte auf der Stelle Schadenersatz für meine kaffeegetränkte 
Tastatur!

Im Ernst, machst du dir über so etwas wirklich Gedanken? Frag Vermieter 
B einfach nach den Prüfplaketten an seinen Billig-Verlängerungsschnüren 
aus China. Die sind brandgefährlich.
#3584794
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Mieter C hätte erstmal ne Stinkbombe verdient ;) Alternativ ein 
"dangerous looking device" in deinem Fensterbrett.. :D

Ein Gerät, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist wohl 
kaum eine Gefährdung der Mietsache oder gar anderer Mieter. Wobei die 
Beschränkung auf "nur 12V" zwar Schutzkleinspannung bedeutet, aber ein 
Glühdraht im Holzästchen (dummes Beispiel) wäre trotzdem eher 
feuergefährlich ;)

Im übrigen vermute ich ähnliches wie hier bereits geschrieben. Da kommen 
die Jungs mit der weißen Jacke eher zu deinem Vermieter als die Polizei.
#3584941
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Gerd E. schrieb:
> Gesetzeskonformität

Gibt es sowieso nicht. Das nennt sich Normenkonformität und
umgangssprachlich "nach dem aktuellen Stand der Technik"
(zum Zeitpunkt als das Gerät entstanden ist) und das ist
auch nur für gewerblich in den Verkehr gebrachte Geräte.

Rechtsansprüche kann ein Nachbar oder Vermieter so gut wie
gar nicht geltend machen, wenn davon keine potenzielle Gefahr
ausgeht. Da hat der Mieter der Wohnung nahezu völlig freie
Hand, solange kein anderes Gesetz es nicht ausdrücklich
verbietet.

Wenn die Hütte abbrennt, ist doch der Vermieter versichert
und meist bezahlen das sogar die Mieter über die Nebenkosten.
#3584995
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Patrick E. schrieb:
> Ist dass dann ein Gerät welches keine Prüfkennzeichen hat, und somit
> eine Brandgefährdung für das ganze Haus darstellt ?

Was passiert wenn Mieter C eine Halogenlampe gegen seine gewachste 
Holzpaneele oder Tapete strahlen lässt und das im Abstand von 10cm macht 
anstatt den Minimalabstand von > 20cm zu nutzen?

Er betriebt da ein potenziell gefährliches Gerät welches nur im falschen 
Abstand zur Wand stehen muss und durch den leichten Ständer auch gerne 
mal umfällt.
Bei meiner Lampe hier ist zwar ein TÜV-GS und ein CE-Zeichen drauf, an 
der hohen Gefährlichkeit ändert sich aber nichts.

Entweder man verbietet alle Halogenlampen oder man baut eine Glaskugel 
darum mit einem Temperatursensor-Array oder aktiver Kühlung und 
Überwachung der Lage bzw. einem Distanzsensor der den Bereich vor der 
Glühbirne abtastet oder einen IR-Temperatursensor der die Temperatur der 
Wand misst um die Wahrscheinlichkeit zu senken dass die Glasoberfläche 
zu warm wird. (ganz sicher ist das so aber auch nicht)


Ich habe schon einen neuen Steckdosenverteiler (aus dem REWE) gesehen 
der angefangen hat zu kokeln obwohl er nicht oberhalb der maximalen 
Leistung belastet wurden ... da kümmert sich keine Sau drum.
Gast #3585015
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Patrick E. schrieb:
> Vermieter B ist durch völlig sinnlosen Grund von Mieter C auf den
> Trichter gekommen, das in Wohnung A oben genanntes Gerät steht und tut
> so als würde er sich um die anderen Parteien sorgen.

Entweder ist B also von Natur aus dämlich, weil er sich von C 
beeeinflussen lässt, oder B und C stecken sowiso unter einer Decke und 
wollen A loswerden, oder B wollte längst schon sen A loswerden und C ist 
nur der Vorwand.

Im ersten Fall sollte A den dämlichen B ebenfalls beeinflussen,
andernfalls sollte A wahlweise B oder C eins auswischen
(Hund vergiften, Frau/Tochter nageln, Aitoreifen entlüften, etc.)

> Droht sogar mit einer Polizeilichen Durchsuchung auf nicht geprüfte Geräte.

Ist mir nicht bekannt, daß es in dem Fall überhaupt eine Möglichkeit zur 
Durchsuchung gibt. Welcher Richter sollte da einen 
Durchsuchungsbeschluss unterschreiben? Und das Spielchen "Gefahr im 
Verzug" wird sich sicherlich kein Exekutiv-Beamter antun, wegen 
"ungeprüfter Selbstbauelektronik".

Das alles wirkt schon ein bisschen lächerlich, wenn ich ehrlich bin.

> Fällt das oben genannte Gerät wirklich darunter, und ist das Grund
> Mieter A fristlos zu kündigen ?

Fristlose Kündigung eines Mieters wegen "ungeprüfter 
Selbstbauelektronik" hab' ich jedenfalls noch nie gehört und klingt auch 
reichlich sinnfrei.

A sollte sich besser mal überlegen, warum ihn (B || C) || (B && C) aus 
der Wohnung haben wollen. Mietwohnung ist sowiso immer scheisse, aber 
vielleicht gibt's noch mehr Parteien in dem Haus, die den A "weghaben" 
wollen, und es wird nur ein Vorwand gesucht. In dem Falle wäre es für A 
stressfreier, wenn er sich bei Zeiten eine andere Unterkunft sucht, 
solange die Lage noch nicht komplett eskaliert ist.

Aber wie gesagt, der gesamte Schverhalt erscheint mir ziemlich 
lächerlich und ist wahrscheinlich sowiso nur ein hypothetisches 
Gedankenkonstrukt.

LG, N0R
#3585260
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Gerd E. schrieb:

> Außerdem stelle ich mir da die normalen Polizeibeamten, die ich so von
> Verkehrskontrollen etc. her kenne, vor wie die Elektronik auf
> Gesetzeskonformität prüfen...

Das ist doch überhaupt kein Problem. Die Polizei sammelt alles ein,
was irgendwie elektrisch aussieht (einschl. Bernsteinschmuck :-)
und schickt es zu einer Prüfstelle. Die liegt üblicherweise am
anderen Ende der Republik und der Transport wird umweltschonend
per Binnenschiff erledigt.
Der Durchsuchte kann dann sehen, wie er die nächsten Wochen ohne
Elektrogeräte zurechtkommt...
Gruss
arald
#3585298
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Patrick E. schrieb:
> Ist dass dann ein Gerät welches keine Prüfkennzeichen hat, und somit
> eine Brandgefährdung für das ganze Haus darstellt ?

Ob es eine Brandgefährdung darstellt, hat zunächst mal mit dem CE 
Zeichen nichts zu tun.

WENN ein Brand oder ein Todesfall eintritt, kommt immer die Polizei und 
untersucht den Grund. Wenn dabei dein selbstgebasteltes Gerät als 
Brandauslöser identifiziert wird, wird es untersucht, ob es nach dem 
damaligen Stand der Technik (aka den Vorschriften) gebaut wurde oder 
nicht.

Wenn es den Vorschriften genügte, ist es Pech, und die Versicherung 
zahlt den Schalden. Entsprach das Gerät nicht den Vorschriften, wird 
überlegt ob das vorsätzlich, grob fahrlässig oder bloss fahrlässig 
erfolgte. Nehmen wir Vorsatz aus (Brandbombe mit Fernzünder), dann 
stellt sich die Frage ob du fahrlässig oder grob fahrlässig gebaut hast.

Gob fahrlässig ist es, sich nicht für Vorschriften zu interessieren und 
irgendein Gebastel dauerhaft an 230V zu beteiben. Dann zahlst du die 
Kosten des Schadens.

Bei lediglich fahrlässigem Gebastel wird ein Richter entscheiden. Ein 
versichertes Haus wird er ggf. der Versicherung überlassen, bei einem 
Menschenleben wird er dich wegen fahrlässiger Tötung belangen.

> ein Thermometer mit einem µC und nen paar LED´s in einem Gehäuse,
> und das ganze über ein geprüftes Steckernetzteil (12V) versorge.

a) Begrenze die Leistung des Steckernetzteils. Bei 10A könnte durchaus 
im Kurzschlussfall das Thermometer Feuer fangen, also nimm ein Nezteil 
mit unter 1 Watt (ich kenn den Wert nicht genau, ich glaube es waren 1.2 
Watt Obergrunze unterhalb derer man von nicht brandauslösend ausgeht), 
das reicht nicht zum abfackeln aber sicher zur Versorgung des 
Thermometers.

b) Nimm als Gehäuse ein Elektronikgehäuse (Feuerverhalten UL94), und 
keine Zigarrenkiste, Polystyrolpralinenschachtel oder sonst was leicht 
Feuer fangendes und nicht selbstverlöschendes (eingegossen in ein 
Gemisch aus Kaliumchlorat und Zucker..).

Dann ist dein Gebastel KEINE Brandgefahr. Wegen 12V unterliegst du nicht 
der Niederspannungsrichtlinie. Also auch kein Ableben uz befürchten. 
Wenn doch einer ums Leben kommt wegen elektrischen Schlag, war es der 
Hersteller des Steckernetzteils.

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