Forum: Offtopic Fehlertoleranter Audio CD Player gesucht


von A. W. (uracolix)


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Hallo allerseits,

in meinem Tanzklub steht man vor dem Problem, die Audio-Anlage zu 
erneuern. Die Musik liegt zu einem großen Teil auf alten Audio-CDs (tw. 
bekratzt) vor, das soll auch so bleiben, da die DJs das Handling 
physischer Objekte dem Mausschubsen vorziehen - sind halt DJs und keine 
MPs (MP = Mousepusher).

Der neue CD-Player (möchte den Hersteller hier nicht "blamen") 
Preisklasse 480,-EUR hat nun aber Probleme die alten CDs wiederzugeben, 
es rumpelt und holpert bei den CDs, die der alte Onkyo Player noch 
problemlos abspielt. Das Problem des neuen Players tritt auch nach 
Gerätetausch auf, d.h. scheint chargen- oder serienbedingt zu sein.

Kennt ihr robuste und tolerante Geräte, die im semiprofessionellen 
Bereich (ca. 20h Nutzung/Woche) zu empfehlen sind - vorzugsweise 
Frontlader.

Danke schon mal, Axel.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Meiner Erfahrung nach wart ihr mit dem Onkyo gar nicht schlecht bedient. 
Als recht anspruchslos in Bezug auf unzerkratzte CDs fielen mir noch 
einige Pioneer (vor allem Slot-Ins) und einige teurere Denons positiv 
auf. Ist aber schon ne Weile her...
Allgemeingültiges ist da aber nie zu sagen, die Onkyos, die ich im Laufe 
der Zeit auf dem Tisch hatten, waren aber langlebig konstruiert und 
hatten robuste Laufwerke.

von Wolle R. (Gast)


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Relativ fehlertolerant (aber wahrscheinlich overkill für die Anwendung) 
sind CD-Rekorder(!) von Tascam, is aber mit 1000.- pro Gerät nicht ganz 
billig. Ich habe solch einen mit neuartigem Front-Slot-In Laufwerk und 
der liest CDs, die sonst nirgends mehr liefen, fehlerfrei...

 btw. DVD Player sind oft noch schlechter als "echte" CD Player.

nur persönliche Meinnung,

Wolle

von A. W. (uracolix)


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Danke an alle fuer die Hinweise.

Also dann sollten wir doch lieber noch einen weiteren refurbishten alten 
Player kaufen und auch die alte Technik weiternutzen.

@Wolle R.
Welchen der Taskam Recorder koenntest du empfehlen? Ich hatte bei 
Thomann welche fuer um die 500,-EUs gesehen.

Eine weitere Frage tut sich auf:

Weiss zufaellig jemand, wie die Gema dazu steht, wenn man mit Kopien in 
der
Veranstaltung arbeitet und die originalen CDs daheim im Schrank 
aufbewahrt?
Ist man dann auch einer von den Boesen?

Axel.

von Lothar S. (loeti)


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> Also dann sollten wir doch lieber noch einen weiteren refurbishten alten
> Player kaufen und auch die alte Technik weiternutzen.

Gut fehlertolerant sind auch die alten Toshiba CD-Laufwerke mit 
CD-Ausgang.

Grüße Löti

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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A. W. schrieb:
> wenn man mit Kopien in
> der
> Veranstaltung arbeitet und die originalen CDs daheim im Schrank
> aufbewahrt?
> Ist man dann auch einer von den Boesen?

Nö, solange du die originale CD mal gekauft hast, benutzt du eben die 
Sicherungskopie für die Show. Die GEMA interessiert sich eher für eure 
Playliste als dafür, wo die Musik nun rauskommt.
Die DJs mit Notebook haben die Musik eben auf die Festplatte gepackt und 
du auf einen CD Rohling. Du könntest ja sogar die designierten 
'Audio-CD' Rohlinge nehmen.
In deinem Fall also die logische Anwendung einer Sicherungskopie.

von Tom K. (ez81)


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A. W. schrieb:
> Weiss zufaellig jemand, wie die Gema dazu steht, wenn man mit Kopien in
> der
> Veranstaltung arbeitet und die originalen CDs daheim im Schrank
> aufbewahrt?
> Ist man dann auch einer von den Boesen?
Natürlich darf man dann nochmal zahlen:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gema-tarif-dj-oeffentliche-wiedergabe-vervielfaeltigung-verwertungsgesellschaft-laptopzuschlag/

von Harald W. (wilhelms)


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A. W. schrieb:

> Weiss zufaellig jemand, wie die Gema dazu steht, wenn man mit Kopien in
> der
> Veranstaltung arbeitet und die originalen CDs daheim im Schrank
> aufbewahrt?
> Ist man dann auch einer von den Boesen?

Wenn die Originale nicht weiter gegeben werden,ist das m.E. ein
reines Backup und deshalb zulässig.
Gruss
Harald

von Εrnst B. (ernst)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Wenn die Originale nicht weiter gegeben werden,ist das m.E. ein
> reines Backup und deshalb zulässig.

Ein Backup darf er machen. Er darf nur die Musik nicht vom Backup 
abspielen.
Sobald er das Backup in den CD-Player einlegt, ist es kein Backup mehr, 
sondern eine Kopie. Und für die muss er Zahlen.
Da das ganze gewerblich ist, gelten sämtliche Regelungen zwecks 
Privatkopie, Fair-Use, Audio-CD-Rohling-mit-integrierter-GEMA-Abgabe 
usw. nicht.

von Stefan M. (derwisch)


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Nimm Dir doch eine besonders kritische CD und geh in einen guten alten 
HiFi Laden.
Dort fragst du, ob du mal ein paar Player ausprobieren darfst...

von A. W. (uracolix)


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>Nimm Dir doch eine besonders kritische CD und geh in einen guten alten
>HiFi Laden.
>Dort fragst du, ob du mal ein paar Player ausprobieren darfst...

Ja, ich denke, dass ist eine gute Idee ... aber erstmal schauen ob es 
noch Haendler in der Region gibt, die den Geiz-ist-Gxxx Wahn ueberlebt 
haben ;-)

von Peter D. (peda)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Ein Backup darf er machen. Er darf nur die Musik nicht vom Backup
> abspielen.

Also als WOM oder FINO.

Ein Backup muß man auch benutzen können, sonst wäre es ja kein Backup.

von Εrnst B. (ernst)


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Peter Dannegger schrieb:
> Ein Backup muß man auch benutzen können, sonst wäre es ja kein Backup.

Natürlich darfst du es benutzen. Musst nur vorher eine neue 
Kopier-Gebühr ("Backup-Restore-Gebühr") an die Gema entrichten...

des hier verlinkte Interview erklärt das nochmal:
Tom K. schrieb:
> Natürlich darf man dann nochmal zahlen:
> 
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gema-tarif-dj-oeffentliche-wiedergabe-vervielfaeltigung-verwertungsgesellschaft-laptopzuschlag/
1
LTO: Angenommen, die Festplatte mit den bereits lizensierten Musikwerken geht kaputt. Der DJ hat zuvor aber alle Musikwerke auf einer Back-up-Festplatte gesichert. Muss er dann erneut Lizenzen bei der GEMA erwerben?
2
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Srocke: Ja, das muss er. Eine Sicherungskopie ist zunächst nicht lizensierungspflichtig. Sobald die gesicherten Musikwerke jedoch zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe erneut auf einen Laptop übertragen werden, fallen Gebühren an. Dafür sind pauschal 125 Euro zu zahlen.

Klingt bescheuert, ist es auch.

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