Forum: Offtopic Wert eines Quellcodes?


von codeverkäufer (Gast)


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Hallo Forum ... ich hab da ne etwas spezielle Frage zur Bewertung eines 
Codeschnipsels.

Ausgangssituation:

Firma A produziert Gerätschaften für Industrie, Lebenmittel-, Chemische 
Industrie. Einige dieser Produkte sind vernetzbar.
Auch die Fernwirksoftware etc. werden von A programmiert. Die 
Datenkommunikation ist mit nem Schlüsselalgorithmus gesichert. Die 
Produkte werden meist OEM vertrieben.

Firma B kauft von Firma A und vertreibt unter eigenem Namen, ist voll 
abhängig von A.

Nun hat Tüftler C den verzwickten Schlüssel in rund 14 Tagen ermittelt, 
für sich selber zum knobeln als Denksportaufgabe.

Firma B will nun ein Produkt, das Firma A nicht liefern kann oder will 
... möchte nun den Code von C erwerben ... Mit dem Code kann die Firma B 
natürlich A kicken bei Soft oder Hardware, könnte sogar voll kompatible 
Produkte in den Wettbewerb schicken.

Stückzahlen A: ein paar Tausend p.a.
B: ein paar Hundert p.a.
Wert jeweils ~ 400 je Baugruppe.

Rechtsbeistand von C sagt: Solange eigener Code, kein Problem, 
mathematische Berechnungen sind nicht patentierbar.

Aber Was ist der Code nun wert in €??

von Kein Name (Gast)


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Habe gehört, SAP Consultants haben da ein ganz einfaches Verfahren. Den 
Kunden an den Füssen aufhängen und schauen wie viel Geld aus den Taschen 
fällt.

von Oracle (Gast)


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Also wir hängen mittlerweile solche SAP Berater am Halse auf und schauen 
wann ein Neuer her muss.

von butsu (Gast)


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soviel, wie Firma B bereit ist zu bezahlen...

Wenn B wirklich von A abhängig ist, wären sie ziemlich dumm, wenn sie 
den gehackten Schlüssel von C kaufen. Die haben sich ja was dabei 
gedacht, als sie das Interface nicht offengelegt haben...

von Anja (Gast)


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codeverkäufer schrieb:
> mathematische Berechnungen sind nicht patentierbar.

Methoden und Verfahren schon. Die müssen nicht unbedingt in einem 
Rechner verwendet werden. (Können aber).

Gruß Anja

von Detlef K. (adenin)


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§95a UrhG

von Martin S. (sirnails)


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Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen sind in Deutschland verboten. Wenn 
das raus kommt, kann das richtig richtig teuer werden. Strafrechtlich - 
aber viel eher Zivilrechtlich.

von codeverkäufer (Gast)


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hmm §95 ... wäre eine Prüfsummenberechnung ne Vorrichtung?

von codeverkäufer (Gast)


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Kopierschutz?? ... nee, die entstehenden Produkte wären 
Neuentwicklungen, der Code ist meiner ... eben nur kampatibel. TWI ist 
ja auch kompatibel zu I²C.

von Stefan (Gast)


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Hallo,

codeverkäufer schrieb:
> der Code ist meiner ... eben nur kompatibel. TWI ist
> ja auch kompatibel zu I²C

I2C zu TWI ist ein sehr schlechtes Beispiel denn das Patent von I2C ist 
2006 ausgelaufen, lediglich für die freie Benutzung der Bezeichnung I2C 
bestanden dann noch Einschränkungen. (heute aber auch nicht mehr !?)
http://de.wikipedia.org/wiki/I2c

von Unbekannt U. (Gast)


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Wieviel angestellte hat B? Wie groß ist der Schuppen? Wer muss dem Deal 
alles zustimmen? Einkäufer + Fachabteilung oder nur der Inhaber/Chef?

von Johannes O. (jojo_2)


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codeverkäufer schrieb:
> Rechtsbeistand von C sagt: Solange eigener Code, kein Problem,
> mathematische Berechnungen sind nicht patentierbar.

Hat der sich das anständig angesehen? Oder war das eine kurze Beratung?
Das solltest du unbedingt von nem Spezialisten GENAU ansehen lassen! 
Zwar sind mathematische Berechnungen nicht patentierbar, wenn du da aber 
wieder was neues daraus baust, kanns doch wieder Probleme geben (sofern 
ich das richtig in Erinnerung hab).


Des weiteren solltest du beachten:
Firma B kauft nun nicht mehr bei Firma A. Firma A frägt sich warum und 
kommt drauf, dass Firma B ihr System geknackt hat.
Nun stellt Firma A alle neuen Produkte auf ein neues System um, was 
Firma C nicht mehr knacken kann. Firma B kann nun keine kompatiblen 
Geräte mehr herstellen. Entweder bezahlt nun Firma B ein vielfaches der 
zuvor gezahlten Summe an Firma A, oder sie können ihren Laden dicht 
machen.
Alternativ arbeitet Firma A nun aber nur noch mit Firma D zusammen, auf 
Firma B hat sie keine Lust mehr.
==> Das kann schnell nach hinten losgehen!

von Michael B. (laberkopp)


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codeverkäufer schrieb:
> Firma B kauft von Firma A und vertreibt unter eigenem Namen

Da existieren bestimmt Verträge, daher ist die Frage nicht allgemein zu 
beantworten wie es dein Rechtsverdreher tut.

Tüftler C sollte den Code frei ins Internet stellen.

von Vn N. (wefwef_s)


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Johannes O. schrieb:
> Des weiteren solltest du beachten:
> Firma B kauft nun nicht mehr bei Firma A. Firma A frägt sich warum und
> kommt drauf, dass Firma B ihr System geknackt hat.
> Nun stellt Firma A alle neuen Produkte auf ein neues System um, was
> Firma C nicht mehr knacken kann. Firma B kann nun keine kompatiblen
> Geräte mehr herstellen. Entweder bezahlt nun Firma B ein vielfaches der
> zuvor gezahlten Summe an Firma A, oder sie können ihren Laden dicht
> machen.
> Alternativ arbeitet Firma A nun aber nur noch mit Firma D zusammen, auf
> Firma B hat sie keine Lust mehr.
> ==> Das kann schnell nach hinten losgehen!

Unter der Annahme, dass er C ist, ist zumindest das dann nicht unbedingt 
sien Problem.

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