Oszi von der Steuer absetzen?

#3598076
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Du müsstest einschätzen, wie viel du es "geschäftlich" und wie viel 
privat nutzt. Dann kannst du das Ganze über ein paar Jahre abschreiben.
Kommt aber auch auf die Randbedingungen an. Wenn du z.B. Zahnarzt bist 
und dir eine Uhr auf dem Oszi anzeigen lässt, wird ein Absetzen kaum 
möglich sein.
#3598120
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Daniel S. schrieb:
> Also eine schlechte Idee?

Kommt darauf an. Wenn das Oszi teuer war und du es tatsächlich beruflich 
(mit-)benutzt, würde ich es absetzen.

> Was heisst denn über Jahre absetzen? Jedes Jahr einen Teilbetrag? Kann
> man das nicht auf einmal absetzen?

Wenn es wenig gekostet hat (<150€?), könntest du es auf einmal absetzen, 
bei größeren Summen, musst du es auf die "Nutzungsdauer" aufteilen. Bei 
PCs sind das z.B. 3 Jahre.
Die genaue Zeit bekommst du entweder durch AfA Tabellen, Finanzamt oder 
Steuerberater raus ;-)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html

Davon kannst du dann jährlich den Prozentsatz der beruflichen Tätigkeit 
absetzen.

Ich würde eine entsprechende Software (z.B. WISO) empfehlen, dann muss 
man sich nicht mit den teils unübersichtlichen Formularen ärgern und im 
nächsten Jahr kann man das Ganze neu importieren, wobei die meisten auch 
mehrjährige Abschreibungen übernehmen.
Sprich, du stellst das einmal ein, in den kommenden Jahren (und 
eigentlich auch beim ersten Mal) ist die Erklärung dann eine 
Minutensache. Zusätzlich sind zu jedem Feld entsprechende (brauchbare) 
Hilfestellungen hinterlegt, persönlich würde ich das nicht mehr mit den 
Vorlagen des Finanzamtes machen wollen.

Ansonsten ist z.B. http://www.klicktipps.de eine gute Adresse für solche 
Sachen.

Lothar S. schrieb:
> Nein, aber für ein Heim-Arbeitszimmer mit Ausrüstung muß der Beamte
> Beweise verlangen sonst bekommt er Probleme im Fall einer internen
> Nachprüfung.

In der Regel ist eine Rechnung ausreichend. Die sollte meist vorhanden 
sein ;-)

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