Nabend, habe mir im letzten Jahr ein neues Oszilloskop gekauft. Da ich das Oszi nicht nur privat nutze, sondern auch öfters mal Zuhause arbeite, da kann ich es doch als Werbungskosten von den Steuern absetzen oder? Gruss Daniel
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Du müsstest einschätzen, wie viel du es "geschäftlich" und wie viel privat nutzt. Dann kannst du das Ganze über ein paar Jahre abschreiben. Kommt aber auch auf die Randbedingungen an. Wenn du z.B. Zahnarzt bist und dir eine Uhr auf dem Oszi anzeigen lässt, wird ein Absetzen kaum möglich sein.
> da kann ich es doch als Werbungskosten von den Steuern absetzen > oder? Wenn der Steuerbeamte Dir glaubt...
Also eine schlechte Idee? Was heisst denn über Jahre absetzen? Jedes Jahr einen Teilbetrag? Kann man das nicht auf einmal absetzen?
> Also eine schlechte Idee?
Nein, aber für ein Heim-Arbeitszimmer mit Ausrüstung muß der Beamte
Beweise verlangen sonst bekommt er Probleme im Fall einer internen
Nachprüfung.
Wenn Du Alles beweisen kannst super ohne vergiss es.
Grüße Löti
> 3 Jahre :-)
Da kenne ich aber auch 5 bis 11 Jahre. So ziemlich in jeder AFA-Tabelle,
die ein Forschungsinstitut im Web hat, steht was anderes. Aber 3 habe
ich noch nie gehört...
Daniel S. schrieb: > Also eine schlechte Idee? Kommt darauf an. Wenn das Oszi teuer war und du es tatsächlich beruflich (mit-)benutzt, würde ich es absetzen. > Was heisst denn über Jahre absetzen? Jedes Jahr einen Teilbetrag? Kann > man das nicht auf einmal absetzen? Wenn es wenig gekostet hat (<150€?), könntest du es auf einmal absetzen, bei größeren Summen, musst du es auf die "Nutzungsdauer" aufteilen. Bei PCs sind das z.B. 3 Jahre. Die genaue Zeit bekommst du entweder durch AfA Tabellen, Finanzamt oder Steuerberater raus ;-) http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html Davon kannst du dann jährlich den Prozentsatz der beruflichen Tätigkeit absetzen. Ich würde eine entsprechende Software (z.B. WISO) empfehlen, dann muss man sich nicht mit den teils unübersichtlichen Formularen ärgern und im nächsten Jahr kann man das Ganze neu importieren, wobei die meisten auch mehrjährige Abschreibungen übernehmen. Sprich, du stellst das einmal ein, in den kommenden Jahren (und eigentlich auch beim ersten Mal) ist die Erklärung dann eine Minutensache. Zusätzlich sind zu jedem Feld entsprechende (brauchbare) Hilfestellungen hinterlegt, persönlich würde ich das nicht mehr mit den Vorlagen des Finanzamtes machen wollen. Ansonsten ist z.B. http://www.klicktipps.de eine gute Adresse für solche Sachen. Lothar S. schrieb: > Nein, aber für ein Heim-Arbeitszimmer mit Ausrüstung muß der Beamte > Beweise verlangen sonst bekommt er Probleme im Fall einer internen > Nachprüfung. In der Regel ist eine Rechnung ausreichend. Die sollte meist vorhanden sein ;-)
Daniel S. schrieb: > Kann man das nicht auf einmal absetzen? Wenn es GWG ist, also unter 400 EUR netto gekostet hat.
> In der Regel ist eine Rechnung ausreichend.
Für die Heimarbeit? Bitte seit wann?
Lothar S. schrieb: > Für die Heimarbeit? Bitte seit wann? Hat bei mir bisher immer gereicht, kann dir also keine Zeitangabe dafür machen. Aber dann gib mal an, welche Nachweise genau gefordert sein sollten? Reicht die Auskunft vom Arbeitgeber, oder braucht es ein Video, auf dem zu sehen ist, wie er das Oszi benutzt?
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