Forum: Offtopic Oszi von der Steuer absetzen?


von Daniel S. (finalr)


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Nabend,

habe mir im letzten Jahr ein neues Oszilloskop gekauft.
Da ich das Oszi nicht nur privat nutze, sondern auch öfters mal Zuhause 
arbeite, da kann ich es doch als Werbungskosten von den Steuern absetzen 
oder?

Gruss Daniel

: Bearbeitet durch User
von Sni T. (sniti)


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Du müsstest einschätzen, wie viel du es "geschäftlich" und wie viel 
privat nutzt. Dann kannst du das Ganze über ein paar Jahre abschreiben.
Kommt aber auch auf die Randbedingungen an. Wenn du z.B. Zahnarzt bist 
und dir eine Uhr auf dem Oszi anzeigen lässt, wird ein Absetzen kaum 
möglich sein.

von Lothar S. (loeti)


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> da kann ich es doch als Werbungskosten von den Steuern absetzen
> oder?

Wenn der Steuerbeamte Dir glaubt...

von Daniel S. (finalr)


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Also eine schlechte Idee?

Was heisst denn über Jahre absetzen? Jedes Jahr einen Teilbetrag? Kann 
man das nicht auf einmal absetzen?

von A. B. (bazzzel)


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Sni Ti schrieb:
> Dann kannst du das Ganze über ein paar Jahre abschreiben.

3 Jahre :-)

von Lothar S. (loeti)


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> Also eine schlechte Idee?

Nein, aber für ein Heim-Arbeitszimmer mit Ausrüstung muß der Beamte 
Beweise verlangen sonst bekommt er Probleme im Fall einer internen 
Nachprüfung.

Wenn Du Alles beweisen kannst super ohne vergiss es.

Grüße Löti

von Georg A. (georga)


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> 3 Jahre :-)

Da kenne ich aber auch 5 bis 11 Jahre. So ziemlich in jeder AFA-Tabelle, 
die ein Forschungsinstitut im Web hat, steht was anderes. Aber 3 habe 
ich noch nie gehört...

von Sni T. (sniti)


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Daniel S. schrieb:
> Also eine schlechte Idee?

Kommt darauf an. Wenn das Oszi teuer war und du es tatsächlich beruflich 
(mit-)benutzt, würde ich es absetzen.

> Was heisst denn über Jahre absetzen? Jedes Jahr einen Teilbetrag? Kann
> man das nicht auf einmal absetzen?

Wenn es wenig gekostet hat (<150€?), könntest du es auf einmal absetzen, 
bei größeren Summen, musst du es auf die "Nutzungsdauer" aufteilen. Bei 
PCs sind das z.B. 3 Jahre.
Die genaue Zeit bekommst du entweder durch AfA Tabellen, Finanzamt oder 
Steuerberater raus ;-)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html

Davon kannst du dann jährlich den Prozentsatz der beruflichen Tätigkeit 
absetzen.

Ich würde eine entsprechende Software (z.B. WISO) empfehlen, dann muss 
man sich nicht mit den teils unübersichtlichen Formularen ärgern und im 
nächsten Jahr kann man das Ganze neu importieren, wobei die meisten auch 
mehrjährige Abschreibungen übernehmen.
Sprich, du stellst das einmal ein, in den kommenden Jahren (und 
eigentlich auch beim ersten Mal) ist die Erklärung dann eine 
Minutensache. Zusätzlich sind zu jedem Feld entsprechende (brauchbare) 
Hilfestellungen hinterlegt, persönlich würde ich das nicht mehr mit den 
Vorlagen des Finanzamtes machen wollen.

Ansonsten ist z.B. http://www.klicktipps.de eine gute Adresse für solche 
Sachen.

Lothar S. schrieb:
> Nein, aber für ein Heim-Arbeitszimmer mit Ausrüstung muß der Beamte
> Beweise verlangen sonst bekommt er Probleme im Fall einer internen
> Nachprüfung.

In der Regel ist eine Rechnung ausreichend. Die sollte meist vorhanden 
sein ;-)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Daniel S. schrieb:
> Kann man das nicht auf einmal absetzen?

Wenn es GWG ist, also unter 400 EUR netto gekostet hat.

von A. B. (bazzzel)


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@Georg A. stimmt es sind 5 Jahre, PC war 3 Jahre.

von Lothar S. (loeti)


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> In der Regel ist eine Rechnung ausreichend.

Für die Heimarbeit? Bitte seit wann?

von Sni T. (sniti)


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Lothar S. schrieb:
> Für die Heimarbeit? Bitte seit wann?

Hat bei mir bisher immer gereicht, kann dir also keine Zeitangabe dafür 
machen.
Aber dann gib mal an, welche Nachweise genau gefordert sein sollten? 
Reicht die Auskunft vom Arbeitgeber, oder braucht es ein Video, auf dem 
zu sehen ist, wie er das Oszi benutzt?

von Lothar S. (loeti)


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> Reicht die Auskunft vom Arbeitgeber

Normal ja.

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