Hi, ich war vergangene Woche in einer Werkstatt und habe Ware bestellt. Es wurde ein Auftrag ausgefüllt mit der mündlichen Angabe, dass die Lieferzeit in etwa 1...2 Wochen beträgt. Ich habe darauf hin gleich in der Werkstatt die Anzahlung in höhe von 600.- getätigt. Nun ruft mir gestern Abend die Werkstatt an und meint, die Lieferzeit beträgt nun doch eher 8...10 Wochen. Das ist mir entschieden zu lange! Eine Möglichkeit wäre nun, die Ware in einer anderen Werkstatt zu kaufen, der Verkäufer beharrt aber darauf, dass ich die bestellte Ware bei ihm jetzt kaufe, schließlich hätten wir einen Kaufvertrag. Er ist auch nicht bereit mir meine Anzahlung zurück zu geben. Ich habe diesen Kaufauftrag unter der Vorraussetzung unterschrieben, dass ich ja binnen 2 Wochen meine bestellte Ware bekommen, die Lieferzeit jetzt einfach zu verfünffachen finde ich nicht OK. Ich weiß, das Internet ersetzt keinen Anwalt, aber war jemand von Euch schonmal in ählicher Lage und kann erzählen was er damals gemacht hat!? Gibt es da verbraucherschutztechnisch irgendwelche Möglichkeiten den Kaufvertrag zu anulieren sodass ich meine Anzahlung wider bekomme oder gilt dieser Kaufvertrag in allen Fällen!?
Jeffrey Lebowski schrieb: > Ich habe diesen Kaufauftrag unter der Vorraussetzung unterschrieben, > dass ich ja binnen 2 Wochen meine bestellte Ware bekommen und die 2 Wochen stehen auch im Kaufvertrag?
Nein eben nicht, ich dachte nicht dass die Lieferzeit ein Problem werden wird wenn man mir sagt "müsste eigentlich nächste Woche da sein, spätestens in 10 Werkstagen". Die Atmosphäre war eigentlich ganz locker. Wie gesagt, ich bin davon ausgegangen dass das so stimmt wie es der Verkäufer zu mir sagt. Sauer aufstossten tut mir jetzt das Verhalten der Werkstatt so nach dem Motto - Ätschi-Bätschi Du hast unterschrieben und gekauft, also musst Du jetzt auch warten bis wir uns dazu bequemen dich zu beliefern :-/
Wird auf das Übliche rauslaufen: schriftlich eine angemessene Frist setzen.
Hi, in der Regel gibt es bei jedem Vertrag ein Widerufsrecht. Wurde eine Widerufsbelehrung beim Aushandeln des Vertrages durchgeführt? Ist ev. eine Widerufsbelehrung bzw. AGBs hinten am Vertrag abgedruckt? Es muß immer einen Wideruff geben. Ich war wegen sowas sogar schon vor Gericht und habe gewonnen. Gruß.
Es wäre vllt. auch mal interessant um welche Produktklasse es so geht? Die letzten beiden Beiträge wären aber sehr wichtig für dich, Warten + Beten und Fragen wird dir nicht weiter helfen. Wenn da der Lieferant auf Zeit spielt, wegen eventuell fallender Preise... bist du in den Ar... gekniffen. Zeugen hast du natürlich nicht für die terminlichen Zusagen und Absprachen?
600€ angezahlt für ein mündliches Versprechen, also für nichts? Kopfschüttel...
Dirk J. schrieb: > 600€ angezahlt für ein mündliches Versprechen, also für nichts? > Kopfschüttel... Kannste schon versuchen eine Schiedsstelle zu kontaktieren und dass aussergerichtlich zu loesen. Da muesste der Haendler es entweder zugeben, oder halt leugnen. Ich wuerde da nichts machen, der Haendler ist ja verpflichtet mit Vertrag es zu liefern, und es ist unklar ob es diesen Artikel so ohne weiteres wo anders sofort gibt. Halt daraus lernen, und mal darueber nachdenken, ob es Vorsatz ist also der Angestellte in der Werkstatt wusste es, oder halt ein Sachzwang (gibts nicht in 2 Wochen aus irgeneinem Grund). Vor Gericht wird der wohl auch so argumentieren dass er es nicht zu verschulden hat (z.B. muss von einem Vertreiber nachbestellt werden). Bei kleinem Streitwert lohnt es sich nicht vor Gericht zu gehen, der Aufwand zum Schreiben und zur Terminswahrnehmung koennen schon ohne weiteres 10 bis 20 Stunden sein.
Takao K. schrieb: > Bei kleinem Streitwert lohnt es sich nicht vor Gericht zu gehen, Eine Order mit Anzahlung von 600€ ist für dich ein kleiner Streitwert?
A. K. schrieb: > Takao K. schrieb: >> Bei kleinem Streitwert lohnt es sich nicht vor Gericht zu gehen, > > Eine Order mit Anzahlung von 600€ ist für dich ein kleiner Streitwert? Wenn du 50 euro verdienst per Stunde kostet es dich schon 1000 euro. Ich habe ja vorgeschlagen, wenn du unbedingt willst, eine Schiedsstelle um Hilfe anzusuchen. Das ist so eine Art vereinfachtes Gerichtsverfahren. Beide Streitpartner nehmen den Termin wahr und sprechen vor, eigentlich mehr in der Richtung dass sie miteinander verhandeln, und dass ein professioneller Dritter mit anwesend ist. Oft koennen solche Streitigkeiten recht schnell, einfach und billig geloest werden. Gibt es aber nur in groesseren Staedten.
Sicher, unter 1000,-€ Streitwert werden Verfahren schon gern wegen Geringfügigkeit eingestellt. 600,00€ sind im Geschäftsleben eher Peanuts, wenn gleich es privat für viele sehr viel zu sein scheint. Brutto ist das nicht mal der Tagesumsatz eines Mitarbeiters. Denn dafür kann man kaum jemanden beschäftigen. Namaste
Schiedstelle bzw. Gericht dauern sicher länger als die 8 - 10 Wochen Lieferzeit. Ob sich das lohnt?
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