Forum: Offtopic Ware bestellt, jetzt lange Lieferzeit


von Jeffrey L. (the_dude)


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Hi,
ich war vergangene Woche in einer Werkstatt und habe Ware bestellt. Es 
wurde ein Auftrag ausgefüllt mit der mündlichen Angabe, dass die 
Lieferzeit in etwa 1...2 Wochen beträgt. Ich habe darauf hin gleich in 
der Werkstatt die Anzahlung in höhe von 600.- getätigt.

Nun ruft mir gestern Abend die Werkstatt an und meint, die Lieferzeit 
beträgt nun doch eher 8...10 Wochen.
Das ist mir entschieden zu lange!
Eine Möglichkeit wäre nun, die Ware in einer anderen Werkstatt zu 
kaufen, der Verkäufer beharrt aber darauf, dass ich die bestellte Ware 
bei ihm jetzt kaufe, schließlich hätten wir einen Kaufvertrag. Er ist 
auch nicht bereit mir meine Anzahlung zurück zu geben.

Ich habe diesen Kaufauftrag unter der Vorraussetzung unterschrieben, 
dass ich ja binnen 2 Wochen meine bestellte Ware bekommen, die 
Lieferzeit jetzt einfach zu verfünffachen finde ich nicht OK.

Ich weiß, das Internet ersetzt keinen Anwalt, aber war jemand von Euch 
schonmal in ählicher Lage und kann erzählen was er damals gemacht hat!?
Gibt es da verbraucherschutztechnisch irgendwelche Möglichkeiten den 
Kaufvertrag zu anulieren sodass ich meine Anzahlung wider bekomme oder 
gilt dieser Kaufvertrag in allen Fällen!?

von Justus S. (jussa)


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Jeffrey Lebowski schrieb:
> Ich habe diesen Kaufauftrag unter der Vorraussetzung unterschrieben,
> dass ich ja binnen 2 Wochen meine bestellte Ware bekommen

und die 2 Wochen stehen auch im Kaufvertrag?

von Jeffrey L. (the_dude)


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Nein eben nicht, ich dachte nicht dass die Lieferzeit ein Problem werden 
wird wenn man mir sagt "müsste eigentlich nächste Woche da sein, 
spätestens in 10 Werkstagen".

Die Atmosphäre war eigentlich ganz locker. Wie gesagt, ich bin davon 
ausgegangen dass das so stimmt wie es der Verkäufer zu mir sagt.

Sauer aufstossten tut mir jetzt das Verhalten der Werkstatt so nach dem 
Motto - Ätschi-Bätschi Du hast unterschrieben und gekauft, also musst Du 
jetzt auch warten bis wir uns dazu bequemen dich zu beliefern :-/

von (prx) A. K. (prx)


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Wird auf das Übliche rauslaufen: schriftlich eine angemessene Frist 
setzen.

von Georg X. (schorsch666)


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Hi,

in der Regel gibt es bei jedem Vertrag ein Widerufsrecht.
Wurde eine Widerufsbelehrung beim Aushandeln des Vertrages durchgeführt?
Ist ev. eine Widerufsbelehrung bzw. AGBs hinten am Vertrag abgedruckt?

Es muß immer einen Wideruff geben.

Ich war wegen sowas sogar schon vor Gericht und habe gewonnen.

Gruß.

von Sven F. (doncarlos)


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Es wäre vllt. auch mal interessant um welche Produktklasse es so geht?

Die letzten beiden Beiträge wären aber sehr wichtig für dich, Warten + 
Beten und Fragen wird dir nicht weiter helfen.

Wenn da der Lieferant auf Zeit spielt, wegen eventuell fallender 
Preise... bist du in den Ar... gekniffen.

Zeugen hast du natürlich nicht für die terminlichen Zusagen und 
Absprachen?

von Dirk J. (dirk-cebu)


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600€ angezahlt für ein mündliches Versprechen, also für nichts? 
Kopfschüttel...

von Takao K. (takao_k) Benutzerseite


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Dirk J. schrieb:
> 600€ angezahlt für ein mündliches Versprechen, also für nichts?
> Kopfschüttel...

Kannste schon versuchen eine Schiedsstelle zu kontaktieren und dass 
aussergerichtlich zu loesen.

Da muesste der Haendler es entweder zugeben, oder halt leugnen.

Ich wuerde da nichts machen, der Haendler ist ja verpflichtet mit 
Vertrag es zu liefern, und es ist unklar ob es diesen Artikel so ohne 
weiteres wo anders sofort gibt.

Halt daraus lernen, und mal darueber nachdenken, ob es Vorsatz ist also 
der Angestellte in der Werkstatt wusste es, oder halt ein Sachzwang 
(gibts nicht in 2 Wochen aus irgeneinem Grund).

Vor Gericht wird der wohl auch so argumentieren dass er es nicht zu 
verschulden hat (z.B. muss von einem Vertreiber nachbestellt werden).

Bei kleinem Streitwert lohnt es sich nicht vor Gericht zu gehen, der 
Aufwand zum Schreiben und zur Terminswahrnehmung koennen schon ohne 
weiteres 10 bis 20 Stunden sein.

von (prx) A. K. (prx)


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Takao K. schrieb:
> Bei kleinem Streitwert lohnt es sich nicht vor Gericht zu gehen,

Eine Order mit Anzahlung von 600€ ist für dich ein kleiner Streitwert?

von Takao K. (takao_k) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Takao K. schrieb:
>> Bei kleinem Streitwert lohnt es sich nicht vor Gericht zu gehen,
>
> Eine Order mit Anzahlung von 600€ ist für dich ein kleiner Streitwert?

Wenn du 50 euro verdienst per Stunde kostet es dich schon 1000 euro.

Ich habe ja vorgeschlagen, wenn du unbedingt willst, eine Schiedsstelle 
um Hilfe anzusuchen. Das ist so eine Art vereinfachtes 
Gerichtsverfahren.

Beide Streitpartner nehmen den Termin wahr und sprechen vor, eigentlich 
mehr in der Richtung dass sie miteinander verhandeln, und dass ein 
professioneller Dritter mit anwesend ist.

Oft koennen solche Streitigkeiten recht schnell, einfach und billig 
geloest werden.

Gibt es aber nur in groesseren Staedten.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Sicher, unter 1000,-€ Streitwert werden Verfahren schon gern wegen 
Geringfügigkeit eingestellt. 600,00€ sind im Geschäftsleben eher 
Peanuts, wenn gleich es privat für viele sehr viel zu sein scheint. 
Brutto ist das nicht mal der Tagesumsatz eines Mitarbeiters. Denn dafür 
kann man kaum jemanden beschäftigen.

Namaste

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Schiedstelle bzw. Gericht dauern sicher länger als die 8 - 10 Wochen 
Lieferzeit. Ob sich das lohnt?

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