Gibt es eine Webseite, wo kann man faule Patente und Papers kritisieren kann, ähnlich den Wikis wo die Doktorarbeiten zerpflückt werden? Ich habe heute wieder ein Patent gefunden, das schon seit einigen Jahren exisitiert, wo einer eine Schaltungsidee angemeldet hat, die ich seit Jahren im Einsatz habe, schon zu Studentenzeiten genutzt habe und die so trivial ist, dass ich 100% nicht der erste war, der druf gekommen ist. Trotzdem findet sich ein Dödel, der damit ein paper gemacht hat und auch noch ein Patent hat. Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt!
Wo ist das Problem? Solange Du nachweisen kannst das vor der Priorität das schon öffentlich bekannt war brauchst Du gar nichts machen. Beim Paper gibt es in vielen Zeitschriften die Möglichkeit entsprechende Leserkommentare zu veröffentlichen. Alternativ selbst stark im Review-Prozess aktiv sein und Schrott aussortieren, damit das erst garnicht veröffentlicht wird.
Car schrieb: > Solange Du nachweisen kannst das vor der Priorität das schon öffentlich > bekannt war brauchst Du gar nichts machen. Glaube (auf die Schnelle) ein Brief mit Nr. des Patentes plus eine Veröffentlichung die vor dem Patentdatum liegt, an das Patentamt schicken, würde reichen um das Patent zum wackeln zu bringen.
Gefrusteter schrieb: > Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt! Darfst du nicht, das ist gesetzlich verboten. So urteilt das OLD München http://www.patentverein.de/files/eigene/phantom06.pdf Schliesslich dienen unsere Patentämter mit der laschen Vergabepraxis dem wirtschaftlichen Erfolg von Deutschland im internationalen Vergleich "wer hat mehr, wer klagt häufiger" und natürlich der Sicherstellung zukünftigen hohen Einkommens der Patentanwälte (nur in Polen ist deren Einkommen unabhängig von der Vergebeprakxis, entsprechend sind dort auch die Prüfungen härter). Du kannst davon ausgehen, daß ein deutscher Patentanwalt niemals eine prior art findet die nicht schon im Patentantrag erwähnt wurde, selbst wenn sie schon in seinen Datenbanken steckt.
Ein Patent ist ja eh nur das Papier wert, auf dem es steht. Erst wenn es zum Rechtsstreit kommt oder um Lizenzgebühren geht, dann entscheidet ein Richter. Und dann legst Du einfach ein Dokument vor, woraus ersichtlich ist, dass Du genau das schon gemacht hast. Schaffe lieber Neues, anstatt Patente online zu zerpflücken. H. Sax von ST hatte dazu mal einen guten Artikel in der Elektronik geschrieben. Nannte sich "Patenti dilettanti".
Gefrusteter schrieb: > Gibt es eine Webseite, wo kann man faule Patente und Papers > kritisieren > kann, ähnlich den Wikis wo die Doktorarbeiten zerpflückt werden? > > Ich habe heute wieder ein Patent gefunden, das schon seit einigen Jahren > exisitiert, wo einer eine Schaltungsidee angemeldet hat, die ich seit > Jahren im Einsatz habe, schon zu Studentenzeiten genutzt habe und die so > trivial ist, dass ich 100% nicht der erste war, der druf gekommen ist. > Trotzdem findet sich ein Dödel, der damit ein paper gemacht hat und auch > noch ein Patent hat. > > Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt! So einfach ist das mit den Patenten nicht. Ich bin nicht bewandert mit der Thematik jedoch bin ich mir ziemlich sicher das man sogar Brotbacken patentieren kann welches seit 1000Jahren angewendet wird.
>Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt!
Vergiss es. Ich hab auch mal ein paar Patentrecherchen gemacht.
Mindestens 99% der Patente hat eine Erfindungshoehe von einem
infinitesimal kleinen epsilon groesser als Null.
Wenn's auf Englisch sein darf (nicht vorrangig um nachträglich zu kritisieren, sondern um Patente vor Erteilung abzusägen...) http://patents.stackexchange.com/ Nette Artikel dazu http://www.joelonsoftware.com/items/2013/07/22.html http://www.danshapiro.com/blog/2010/09/how-to-read-a-patent-in-60-second/
Was genau taugt eigentlich genau als "Prior Art"? Klar, wiss. Papers und veröffentlichungen in Zeitschriften, ja. Aber auch ein handschriftlicher Labor-Notizzettel datiert 01.01.1994 ? ;-) Oder muss dass schon ein amtlich bestätigter (mit wichtig-Stempel) Ausdruck sein...? (falls ja wer bestätigt sowas?)
Die Patentanwaelte werden dir den Sachverhalt von vorherrschender Trivialitaet bestaetigen. Aber von irgendwas muss man ja leben. Als Prior Art dient etwas nachweislich fruheres.
Es gibt ja diese Einspruchsfrist: Das Patent wird offengelegt für die Zeit eines Jahres und man kann sich melden. Ich weiß nicht ob damit die Sache dann gelaufen ist und spätere Entgegenhaltungen automatisch unwirksam. Weiß das jemand?
ja nun schrieb: > Die Patentanwaelte werden dir den Sachverhalt von vorherrschender > Trivialitaet bestaetigen. Aber von irgendwas muss man ja leben. Als > Prior Art dient etwas nachweislich fruheres. Ich kann da jetzt nur was aus der Praxis meines Patents bringen: Der Patentanwalt hat sich den Entwurf angesehen und was wir schon selbst recherchiert hätten. Dann meinte er, das Patent müsse umgeschrieben werden damit es zwischen die bestehenden Patente paßt! Das wurde dann gemacht und nach wenigen Revisionsrunden meinte er: ok und einreichen. Das Patentamt fragte uns sofort, welche Prior Art wir fanden und setzte selbst noch eine einzige andere Quelle hinzu (Mir scheint pro forma). Danach wurde das Patent einklassifiziert und offengelegt und danach endgültig erteilt. Kann also Sinn machen, einen PA einzuschalten. Ist vielleicht überflüssig, wenn man regelmäßig Erfindungen anmeldet und die Tricks alle kennt. Eine wichtige Hürde ist auch diese formalistische Beschreibungssprache in Patenten, die einem Techniker eher fremd ist. Zumindest damals galten Zeichnungen nur der Erläuterung, aber nicht als Patentinhalt!! Jetzt stellt euch einen Schaltplan als Aufsatz in Textform vor. Gruselig.
Hi, Abdul K. schrieb: > Ich weiß nicht ob damit die > Sache dann gelaufen ist und spätere Entgegenhaltungen automatisch > unwirksam. Weiß das jemand? Ohne jetzt "jeden" juristischen Winkelzug zu kennen ist es wohl so das mit ablauf der Einspruchsfrist das Patent dann erst einmal gilt. Auf "normalen" Verwaltungsweg ist die Sache dann gelaufen. Will -oder MUSS- man das Patent dann noch Kippen geht es wohl nur noch im Rahmen einer Patentnichtigkeitsklage die im übrigen rechtlich völlig unabhängig von einem Schadensersatzverfahren des Patentinhabers wegen Patentverletzung erfolgen muss. Es reicht also nicht im Patentverletzungsverfahren einfach nur mit dem Beweis der früheren Veröffentlichung/nutzung zu wedeln. Im eigentlichen Schadensersatzprozess kann das Patent nicht gekippt werden. Da wird nur geprüft ob man etwas gemacht hat was gegen das PAtent verstossen hat. Ob das Patent überhaupt hätte erteilt werden dürfen ist da irrelevant. Deshalb muss man als zu unrecht Beklagter in einem solchen Fall dann schnellstmöglich selbst eine Patentnichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht einreichen und eine Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens bis zum Abschluss der Nichtigkeitsklage beantragen. Ist die Nichtigkeitsklage dann erfolgreich wird das Patent rückwirkend gelöscht und hat damit faktisch niemals existiert. Wenn das ursprüngliche Verfahren dann wieder aufgenommen wird ergibt die Prüfung das es ja gar kein Patent gibt gegen das man verstossen hat und damit ist die Sache dann erledigt. Man hat gewonnen. Vergisst man die Nichtigkeitsklage oder verliert diese, so prüft das zuständige Gericht (immer Landgericht, also Anwaltszwang!) dann nur ob das was man getan hat durch das Patent geschützt ist und wird dann ein entsprechendes Urteil Fällen. Selbst wenn jemand ein Patent auf heißes Wasser hätte, so würde er ohne Nichtigkeitsklage bei gewerbmäßiger Verwendung von heißem Wasser immer recht bekommen! BTW: Bei einem Einspruch muss man als "Einsprechender" übrigens eine Einspruchsgebühr zahlen! Und die ist IMHO Dreistellig! Dabei spielt es KEINE Rolle ob der Einspruch bereichtigt oder unberechtigt ist! Ich MEINE im übrigen auch das man auch bei einer Nichtigkeitsklage auch als Sieger nicht (immer?) alle Kosten erstattet bekommt. Vom Kostenrisiko als Verlierer ganz zu schweigen. Gruß Carsten
Patenti dilettanti schrieb: > Und dann legst Du einfach ein Dokument vor, woraus ersichtlich ist, dass > Du genau das schon gemacht hast. Das reicht nicht! Da muß auch der Nachweis erfolgen, dass hier schon vorher eine Veröffentlichung erfolgte.
Grendel schrieb: > Was genau taugt eigentlich genau als "Prior Art"? > Klar, wiss. Papers und veröffentlichungen in Zeitschriften, ja. > > Aber auch ein handschriftlicher Labor-Notizzettel datiert 01.01.1994 ? > ;-) Es muß veröffentlicht sein. Das ist dein Notizzettel nicht, es sei denn, du hast ihn in der Fußgängerzone ausgehängt. Dein Labor-Notizzettel kann aber, sofern der Richter nicht unterstellt, daß du den nachträglich hingeschmiert hast, dir ein Benutzungsrecht geben. Das Patent bleibt aber bestehen.
Ein Laborheft ist rechtlich verbindlich, auch in einem Patentfall. Am besten laesst man sich das jeweils von einem Mitarbeiter unterschreiben. Das ganze muss aber formalen Anspruechen genuegen. Also nicht die Rueckseite eines Briefcouverts.
Ach so, das stammte ja auch von "Dümmlicher Troll". Keine weiteren Fragen.
>Hat jemand danach gefragt?
Grad oben dran gings um Veroeffentlichung..
irgend einen alias muss man ja haben .. es gibt bald einen Neuen
Hm. Patente bekommen fortlaufende Nummern. Ich kenne keine Lücken in der Nummerierung und auch keine Nummern, die je gelöscht wurden. Die könnten ja nicht wieder neu vergeben werden. Kennt jemand Fälle? Was ist mit Patenten, die zu 'Staatsgeheimnissen' erklärt werden?
>Ich kenne keine Lücken in der Nummerierung und auch keine Nummern, >die je gelöscht wurden Das hast du echt kontrolliert? Respekt! Warum sollte man die Nummern von abgelaufenen oder anderweitig erloschenen Patenten löschen?
Backflow schrieb: >>Ich kenne keine Lücken in der Nummerierung und auch keine Nummern, >>die je gelöscht wurden > > Das hast du echt kontrolliert? Respekt! Naja das ist ja einfach... Chuck Norris hat sogar bis unendlich gezählt. Zweimal.
Du wirst lachen, das geht sogar. Beutelspacher hat das in einer seiner Sendungen erklärt. Nicht das ich das wirklich verstehen würde. Und der Rest, naja, Lesen lernen. Wo schrieb ich das ich alle Nummern kontrolliert hätte?!
Hier tauchen ähnliche Sätze wie in seinem Vortrag auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Abz%C3%A4hlbare_Menge
>Wo schrieb ich das ich alle Nummern kontrolliert hätte?! Einfach deinen eigenen Text lesen und verstehen: >Ich kenne keine Lücken in der Nummerierung und auch keine Nummern, >die je gelöscht wurden
"kenne" bezieht sich immer nur auf das eigene begrenzte Wissen. Ich meine, selbst wenn wir darüber nicht einig sind, warum liest du den Text dann nicht so wie er offensichtlich gemeint ist? Meinst du echt, ich bin hier nur zum Dummlabern da und hab für Leute wie dich Zeit im Übefluß?
>ich bin hier nur zum Dummlabern da
Das hast du gesagt!
> Wo kann man faule Patente und Papers kritisieren? Es geht auch ohne Patente und Papers. Für Denunzianten (siehe Doktorarbeiten) gibt es jetzt die APP "Wegeheld" (http://www.wegeheld.org). Da kann der angehende Blockwart nach Herzenslust seine Mitmenschen & -bürger anzeigen. Das ist doch was für dich.
Growald schrieb: >> Wo kann man faule Patente und Papers kritisieren? > > Es geht auch ohne Patente und Papers. > > Für Denunzianten (siehe Doktorarbeiten) gibt es jetzt die APP "Wegeheld" > (http://www.wegeheld.org). Da kann der angehende Blockwart nach > Herzenslust seine Mitmenschen & -bürger anzeigen. Das ist doch was für > dich. Du hast das Problem nicht verstanden. Gefrusteter kann durchaus ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn der Patentinhaber gegen ihn vorgeht, auch wenn das Patent eigentlich nichtig ist. (Was eindeutig der Fall ist wenn er die Schaltung vor der Patentanmeldung schon veröffentlicht hat. Dazu reicht auch schon eine Präsentation, etwa auf einer Messe.) Mit Denunziation hat das nichts zu tun.
Georg W. schrieb: > Growald schrieb: >>> Wo kann man faule Patente und Papers kritisieren? >> >> Es geht auch ohne Patente und Papers. >> >> Für Denunzianten (siehe Doktorarbeiten) gibt es jetzt die APP "Wegeheld" >> (http://www.wegeheld.org). Da kann der angehende Blockwart nach >> Herzenslust seine Mitmenschen & -bürger anzeigen. Das ist doch was für >> dich. > > Du hast das Problem nicht verstanden. Gefrusteter kann durchaus ein > wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn der Patentinhaber gegen ihn > vorgeht, auch wenn das Patent eigentlich nichtig ist. (Was eindeutig der > Fall ist wenn er die Schaltung vor der Patentanmeldung schon > veröffentlicht hat. Dazu reicht auch schon eine Präsentation, etwa auf > einer Messe.) Mit Denunziation hat das nichts zu tun. Ach Georg, warum schreibst du bloß so einen Unfug? Hier ein Zitat vom Eingangsbeitrag: >> Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt! Das klingt wie ein Denunziant, nicht wie jemand der einen wirtschaftlichen Schaden befürchtet.
Backflow schrieb: >>ich bin hier nur zum Dummlabern da > > Das hast du gesagt! Ja, man sollte auf Gäste einfach nicht antworten, selbst wenn deren Post erst als sinnhaltig erscheint. Tut mir leid.
Runde ecken wie bei Apple sind dermaßen schwachsinnig. Wer läßt sich solch einen Mist sichern?
Growald schrieb: >>> Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt! > > Das klingt wie ein Denunziant Nein, wie die notwendige Korrektr den schon lange idiotischen Patentsystems. Die wahren Erfinder haben nie etwas vom Patentsystem gehabt. Ob der Erfinder der Schiffsschraube, des Wankelmotors (nein, nicht Wankel), oder die Millionen verarmt gestorbener Erfinder, verdient haben immer nur die dreisten Abzocker. Daher ist es überfällig, das Patentsystem wegen erwiesener Untauglichkeit und nachweislicher Wirtschaftsbremse aufzulösen und nur das Wettbewerbsrecht als Massnahme gegen ungerechtfertige Wettbewerbsvorteile die Sache regeln zu lassen. Ohne Anmeldung bei jedem der weltweiten Patentämter, ohne Wasserkopf, ohne Firlefanz und ohne Kosten. Denn Streits werden sowieso vor ordentlichen Gerichten ausgetragen.
Dann fiele aber die kostenlose Fachzeitschrift Patent auch weg. Fände ich schade.
Sing ein Volkslied (Schatten über Rosenhof von den Kastelruter Spatzen). Nachsingen kann man nicht verbieten.
robocash schrieb: > Nachsingen kann man nicht verbieten. Doch, die Gema, die wollte schon von Kindergartenkindern Gebühren für deren Gesang einkassieren oder eben die Lieder verbieten (Kastelruther wollte aber sicher nie jemand freiwillig singen). Kaum gibst du einem Michel die Macht über irgendwas, dreht er vollkommen durch bei der Ausübung der Selbstbefriedigung. Kein Wunder also wenn unkontrollierte Gema Schergen unkontrollierbar ausschlagen. Auch die Gema gehört ersatzlos abgeschafft.
MaWin schrieb: > robocash schrieb: >> Nachsingen kann man nicht verbieten. > > Doch, die Gema, die wollte schon von Kindergartenkindern Gebühren für > deren Gesang einkassieren oder eben die Lieder verbieten (Kastelruther > wollte aber sicher nie jemand freiwillig singen). > > Kaum gibst du einem Michel die Macht über irgendwas, dreht er vollkommen > durch bei der Ausübung der Selbstbefriedigung. Kein Wunder also wenn > unkontrollierte Gema Schergen unkontrollierbar ausschlagen. Auch die > Gema gehört ersatzlos abgeschafft. Finde ich auch. Im Grunde genommen darfst du nicht einmal ein eigenes von dir erfundes Lied zweimal singen. Es gibt die Vertretungsvermutung durch die Gema und wenn der Gema-Mann dich das zweite Mal das Lied singen hört, musst du natürlich für dessen öffentliche Aufführung Geld abdrücken, auch wenn das Lied von dir ist.
Immerhin müssen se auch DIESES: https://www.youtube.com/watch?v=jiOTKjXZaYI Lied immer eintragen ;-)
Hier eine Uhr aus den zwanziger- Jahren des letzten Jahrhunderts. Hemmrad und Anker aus eloxiertem Aluminium. Hier das Patent: http://www.google.com/patents/DE102009046647A1?cl=de Wie kann man sich den Stand der Technik vor 80 Jahren patentieren lassen? Grüße Bernd
Entscheidend sind nur die Ansprüche im Patent. War die Uhr vor 80 Jahren schon mit einer porigen Eloxalschicht gefüllt mit Schmierstoff? Erinnert mich an Messingschmierung in Lagern.
Abdul K. schrieb: > Entscheidend sind nur die Ansprüche im Patent. War die Uhr vor 80 Jahren > schon mit einer porigen Eloxalschicht gefüllt mit Schmierstoff? > > Erinnert mich an Messingschmierung in Lagern. Sehr wahrscheinlich schon, sonst würde sie heute nicht mehr laufen. Eloxal ist vor dem Kochen sehr saugfähig, diese Fähigkeit nützt man zu Einfärben. Ich kann das nur annehmen, aber genau dieses ( Schmierstoff ) wollte man 192? auch haben. Grüße Bernd
Naja, jetzt müßtest du die Patente aus dieser Zeit wälzen. Vom Hersteller der Uhr oder dessen Mitarbeitern, Zulieferern. Bei Patenten vor ca. 1950 ist es allerdings mühsam (zu laden und zu interpretieren). Wird dir persönlich nix bringen. Ist das Wetter so schlecht in Mainz?
Lieber was eigenes erfinden, als anderen Patentfritzen am Kessel flicken. Ähnlich geht es doch mit den ganzen Doktorarbeiten der Politiker. Da sitzen irgendwelche Frustknödel vor dem Bildschirm und wühlen im Dreck vergangener Tage. Dabei muss man sich vorstellen, dass es vor 20, 30 oder 80 Jahren halt gar nicht so leicht und selbstverständlich war, sich auf Knopfdruck der Stand der Technik herzuholen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es da manche Dubletten gibt, sowohl bei den Patenten als auch bei Forschungsarbeiten, weil man damals nicht die Übersicht hatte. Heute den Text durch den analytischen Fleischwolf zu drehen bis die Plagiatslampe leuchtet - die Typen die das machen haben sicherlich noch nie was wissenschaftliches auf den Weg gebracht.
Es gibt halt viele Leute, die nix zu tun haben, z.B. arbeitslos und gefrustet. Oder arbeitend und am Freitag geistig einfach nur noch leer. Und dann geht der Frustabbau im Internet los. Kann man hier auf µC.net wunderbar beobachten! Oder andere diggen gezielt Leichen aus den Kellern von Leuten, die sie loswerden wollen.
>Oder andere diggen gezielt Leichen aus den Kellern von Leuten, die sie
Ey Digger, was geht?
(arghhhhhmmpf)
Falk frug: >Ey Digger, was geht? Voll Krass... ;-)) MfG Paul http://www.truck-data.com/ltruck/KRAZ-258.jpg
Ist das irgendwie ein einschlägiger ostdeutscher Witz, ihr Ossis? to dig = graben
Abdul fragte verwundert:
>Ist das irgendwie ein einschlägiger ostdeutscher Witz, ihr Ossis?
Vielleicht ist ihm auch nur das Einstreuen englischer Begriffe maximal
auf den Sack gegangen. Verständlich wär's ja...
MfG Paul
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.
