Wo kann man faule Patente und Papers kritisieren?

Gast #3602503
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Gibt es eine Webseite, wo kann man faule Patente und Papers kritisieren 
kann, ähnlich den Wikis wo die Doktorarbeiten zerpflückt werden?

Ich habe heute wieder ein Patent gefunden, das schon seit einigen Jahren 
exisitiert, wo einer eine Schaltungsidee angemeldet hat, die ich seit 
Jahren im Einsatz habe, schon zu Studentenzeiten genutzt habe und die so 
trivial ist, dass ich 100% nicht der erste war, der druf gekommen ist. 
Trotzdem findet sich ein Dödel, der damit ein paper gemacht hat und auch 
noch ein Patent hat.

Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt!
Gast #3602546
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Wo ist das Problem?
Solange Du nachweisen kannst das vor der Priorität das schon öffentlich 
bekannt war brauchst Du gar nichts machen.

Beim Paper gibt es in vielen Zeitschriften die Möglichkeit entsprechende 
Leserkommentare zu veröffentlichen. Alternativ selbst stark im 
Review-Prozess aktiv sein und Schrott aussortieren, damit das erst 
garnicht veröffentlicht wird.
Gast #3602552
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Car schrieb:
> Solange Du nachweisen kannst das vor der Priorität das schon öffentlich
> bekannt war brauchst Du gar nichts machen.

Glaube (auf die Schnelle) ein Brief mit Nr. des Patentes plus eine 
Veröffentlichung die vor dem Patentdatum liegt, an das Patentamt 
schicken, würde reichen um das Patent zum wackeln zu bringen.
Gast #3602561
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Gefrusteter schrieb:
> Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt!

Darfst du nicht, das ist gesetzlich verboten.

So urteilt das OLD München

http://www.patentverein.de/files/eigene/phantom06.pdf

Schliesslich dienen unsere Patentämter mit der laschen Vergabepraxis dem 
wirtschaftlichen Erfolg von Deutschland im internationalen Vergleich 
"wer hat mehr, wer klagt häufiger" und natürlich der Sicherstellung 
zukünftigen hohen Einkommens der Patentanwälte (nur in Polen ist deren 
Einkommen unabhängig von der Vergebeprakxis, entsprechend sind dort auch 
die Prüfungen härter).

Du kannst davon ausgehen, daß ein deutscher Patentanwalt niemals eine 
prior art findet die nicht schon im Patentantrag erwähnt wurde, selbst 
wenn sie schon in seinen Datenbanken steckt.
Gast #3602570
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Ein Patent ist ja eh nur das Papier wert, auf dem es steht. Erst wenn es 
zum Rechtsstreit kommt oder um Lizenzgebühren geht, dann entscheidet ein 
Richter.

Und dann legst Du einfach ein Dokument vor, woraus ersichtlich ist, dass 
Du genau das schon gemacht hast.

Schaffe lieber Neues, anstatt Patente online zu zerpflücken.

H. Sax von ST hatte dazu mal einen guten Artikel in der Elektronik 
geschrieben. Nannte sich "Patenti dilettanti".
Gast #3602579
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Gefrusteter schrieb:
> Gibt es eine Webseite, wo kann man faule Patente und Papers
> kritisieren
> kann, ähnlich den Wikis wo die Doktorarbeiten zerpflückt werden?
>
> Ich habe heute wieder ein Patent gefunden, das schon seit einigen Jahren
> exisitiert, wo einer eine Schaltungsidee angemeldet hat, die ich seit
> Jahren im Einsatz habe, schon zu Studentenzeiten genutzt habe und die so
> trivial ist, dass ich 100% nicht der erste war, der druf gekommen ist.
> Trotzdem findet sich ein Dödel, der damit ein paper gemacht hat und auch
> noch ein Patent hat.
>
> Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt!

So einfach ist das mit den Patenten nicht. Ich bin nicht bewandert mit 
der Thematik jedoch bin ich mir ziemlich sicher das man sogar Brotbacken 
patentieren kann welches seit 1000Jahren angewendet wird.
Gast #3602770
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>Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt!

Vergiss es. Ich hab auch mal ein paar Patentrecherchen gemacht. 
Mindestens 99% der Patente hat eine Erfindungshoehe von einem 
infinitesimal kleinen epsilon groesser als Null.
Gast #3602854
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Was genau taugt eigentlich genau als "Prior Art"?
Klar, wiss. Papers und veröffentlichungen in Zeitschriften, ja.

Aber auch ein handschriftlicher Labor-Notizzettel datiert 01.01.1994 ?
;-)
Oder muss dass schon ein amtlich bestätigter (mit wichtig-Stempel) 
Ausdruck sein...?
(falls ja wer bestätigt sowas?)
Persönliche Seite #3602879
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ja nun schrieb:
> Die Patentanwaelte werden dir den Sachverhalt von vorherrschender
> Trivialitaet bestaetigen. Aber von irgendwas muss man ja leben. Als
> Prior Art dient etwas nachweislich fruheres.

Ich kann da jetzt nur was aus der Praxis meines Patents bringen:
Der Patentanwalt hat sich den Entwurf angesehen und was wir schon selbst 
recherchiert hätten. Dann meinte er, das Patent müsse umgeschrieben 
werden damit es zwischen die bestehenden Patente paßt! Das wurde dann 
gemacht und nach wenigen Revisionsrunden meinte er: ok und einreichen.
Das Patentamt fragte uns sofort, welche Prior Art wir fanden und setzte 
selbst noch eine einzige andere Quelle hinzu (Mir scheint pro forma). 
Danach wurde das Patent einklassifiziert und offengelegt und danach 
endgültig erteilt.

Kann also Sinn machen, einen PA einzuschalten. Ist vielleicht 
überflüssig, wenn man regelmäßig Erfindungen anmeldet und die Tricks 
alle kennt.

Eine wichtige Hürde ist auch diese formalistische Beschreibungssprache 
in Patenten, die einem Techniker eher fremd ist. Zumindest damals galten 
Zeichnungen nur der Erläuterung, aber nicht als Patentinhalt!! Jetzt 
stellt euch einen Schaltplan als Aufsatz in Textform vor. Gruselig.
#3602941
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Hi,

Abdul K. schrieb:
> Ich weiß nicht ob damit die
> Sache dann gelaufen ist und spätere Entgegenhaltungen automatisch
> unwirksam. Weiß das jemand?

Ohne jetzt "jeden" juristischen Winkelzug zu kennen ist es wohl so das 
mit ablauf der Einspruchsfrist das Patent dann erst einmal gilt. Auf 
"normalen" Verwaltungsweg ist die Sache dann gelaufen.

Will -oder MUSS- man das Patent dann noch Kippen geht es wohl nur noch 
im Rahmen einer Patentnichtigkeitsklage die im übrigen rechtlich völlig 
unabhängig von einem Schadensersatzverfahren des Patentinhabers wegen 
Patentverletzung erfolgen muss.

Es reicht also nicht im Patentverletzungsverfahren einfach nur mit dem 
Beweis der früheren Veröffentlichung/nutzung zu wedeln. Im eigentlichen 
Schadensersatzprozess kann das Patent nicht gekippt werden. Da wird nur 
geprüft ob man etwas gemacht hat was gegen das PAtent verstossen hat. Ob 
das Patent überhaupt hätte erteilt werden dürfen ist da irrelevant.

Deshalb muss man als zu unrecht Beklagter in einem solchen Fall dann 
schnellstmöglich selbst eine Patentnichtigkeitsklage beim 
Bundespatentgericht einreichen und eine Aussetzung des 
Patentverletzungsverfahrens bis zum Abschluss der Nichtigkeitsklage 
beantragen.
Ist die Nichtigkeitsklage dann erfolgreich wird das Patent rückwirkend 
gelöscht und hat damit faktisch niemals existiert. Wenn das 
ursprüngliche Verfahren dann wieder aufgenommen wird ergibt die Prüfung 
das es ja gar kein Patent gibt gegen das man verstossen hat und damit 
ist die Sache dann erledigt. Man hat gewonnen.

Vergisst man die Nichtigkeitsklage oder verliert diese, so prüft das 
zuständige Gericht (immer Landgericht, also Anwaltszwang!) dann nur ob 
das was man getan hat durch das Patent geschützt ist und wird dann ein 
entsprechendes Urteil Fällen. Selbst wenn jemand ein Patent auf heißes 
Wasser hätte, so würde er ohne Nichtigkeitsklage bei gewerbmäßiger 
Verwendung von heißem Wasser immer recht bekommen!

BTW:
Bei einem Einspruch muss man als "Einsprechender" übrigens eine 
Einspruchsgebühr zahlen! Und die ist IMHO Dreistellig! Dabei spielt es 
KEINE Rolle ob der Einspruch bereichtigt oder unberechtigt ist!

Ich MEINE im übrigen auch das man auch bei einer Nichtigkeitsklage auch 
als Sieger nicht (immer?) alle Kosten erstattet bekommt. Vom 
Kostenrisiko als Verlierer ganz zu schweigen.

Gruß
Carsten
#3603014
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Grendel schrieb:
> Was genau taugt eigentlich genau als "Prior Art"?
> Klar, wiss. Papers und veröffentlichungen in Zeitschriften, ja.
>
> Aber auch ein handschriftlicher Labor-Notizzettel datiert 01.01.1994 ?
> ;-)

Es muß veröffentlicht sein. Das ist dein Notizzettel nicht, es sei 
denn, du hast ihn in der Fußgängerzone ausgehängt.

Dein Labor-Notizzettel kann aber, sofern der Richter nicht unterstellt, 
daß du den nachträglich hingeschmiert hast, dir ein Benutzungsrecht 
geben. Das Patent bleibt aber bestehen.
Gast #3603103
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Ein Laborheft ist rechtlich verbindlich, auch in einem Patentfall. Am 
besten laesst man sich das jeweils von einem Mitarbeiter unterschreiben. 
Das ganze muss aber formalen Anspruechen genuegen. Also nicht die 
Rueckseite eines Briefcouverts.
Gast #3603789
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>Ich kenne keine Lücken in der Nummerierung und auch keine Nummern,
>die je gelöscht wurden

Das hast du echt kontrolliert? Respekt!

Warum sollte man die Nummern von abgelaufenen oder anderweitig 
erloschenen Patenten löschen?
Gast #3603816
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>Wo schrieb ich das ich alle Nummern kontrolliert hätte?!

Einfach deinen eigenen Text lesen und verstehen:

>Ich kenne keine Lücken in der Nummerierung und auch keine Nummern,
>die je gelöscht wurden
#3603910
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Growald schrieb:
>> Wo kann man faule Patente und Papers kritisieren?
>
> Es geht auch ohne Patente und Papers.
>
> Für Denunzianten (siehe Doktorarbeiten) gibt es jetzt die APP "Wegeheld"
> (http://www.wegeheld.org). Da kann der angehende Blockwart nach
> Herzenslust seine Mitmenschen & -bürger anzeigen. Das ist doch was für
> dich.

Du hast das Problem nicht verstanden. Gefrusteter kann durchaus ein 
wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn der Patentinhaber gegen ihn 
vorgeht, auch wenn das Patent eigentlich nichtig ist. (Was eindeutig der 
Fall ist wenn er die Schaltung vor der Patentanmeldung schon 
veröffentlicht hat. Dazu reicht auch schon eine Präsentation, etwa auf 
einer Messe.) Mit Denunziation hat das nichts zu tun.
Gast #3603931
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Georg W. schrieb:
> Growald schrieb:
>>> Wo kann man faule Patente und Papers kritisieren?
>>
>> Es geht auch ohne Patente und Papers.
>>
>> Für Denunzianten (siehe Doktorarbeiten) gibt es jetzt die APP "Wegeheld"
>> (http://www.wegeheld.org). Da kann der angehende Blockwart nach
>> Herzenslust seine Mitmenschen & -bürger anzeigen. Das ist doch was für
>> dich.
>
> Du hast das Problem nicht verstanden. Gefrusteter kann durchaus ein
> wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn der Patentinhaber gegen ihn
> vorgeht, auch wenn das Patent eigentlich nichtig ist. (Was eindeutig der
> Fall ist wenn er die Schaltung vor der Patentanmeldung schon
> veröffentlicht hat. Dazu reicht auch schon eine Präsentation, etwa auf
> einer Messe.) Mit Denunziation hat das nichts zu tun.

Ach Georg, warum schreibst du bloß so einen Unfug?

Hier ein Zitat vom Eingangsbeitrag:

>> Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt!

Das klingt wie ein Denunziant, nicht wie jemand der einen 
wirtschaftlichen Schaden befürchtet.
Gast #3604034
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Growald schrieb:
>>> Solches Trivialpatentieren gehört blosgestellt!
>
> Das klingt wie ein Denunziant

Nein, wie die notwendige Korrektr den schon lange idiotischen 
Patentsystems.

Die wahren Erfinder haben nie etwas vom Patentsystem gehabt. Ob der 
Erfinder der Schiffsschraube, des Wankelmotors (nein, nicht Wankel), 
oder die Millionen verarmt gestorbener Erfinder, verdient haben immer 
nur die dreisten Abzocker.

Daher ist es überfällig, das Patentsystem wegen erwiesener 
Untauglichkeit und nachweislicher Wirtschaftsbremse aufzulösen und nur 
das Wettbewerbsrecht als Massnahme gegen ungerechtfertige 
Wettbewerbsvorteile die Sache regeln zu lassen. Ohne Anmeldung bei jedem 
der weltweiten Patentämter, ohne Wasserkopf, ohne Firlefanz und ohne 
Kosten.

Denn Streits werden sowieso vor ordentlichen Gerichten ausgetragen.
Gast #3604371
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robocash schrieb:
> Nachsingen kann man nicht verbieten.

Doch, die Gema, die wollte schon von Kindergartenkindern Gebühren für 
deren Gesang einkassieren oder eben die Lieder verbieten (Kastelruther 
wollte aber sicher nie jemand freiwillig singen).

Kaum gibst du einem Michel die Macht über irgendwas, dreht er vollkommen 
durch bei der Ausübung der Selbstbefriedigung. Kein Wunder also wenn 
unkontrollierte Gema Schergen unkontrollierbar ausschlagen. Auch die 
Gema gehört ersatzlos abgeschafft.
#3605069
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MaWin schrieb:
> robocash schrieb:
>> Nachsingen kann man nicht verbieten.
>
> Doch, die Gema, die wollte schon von Kindergartenkindern Gebühren für
> deren Gesang einkassieren oder eben die Lieder verbieten (Kastelruther
> wollte aber sicher nie jemand freiwillig singen).
>
> Kaum gibst du einem Michel die Macht über irgendwas, dreht er vollkommen
> durch bei der Ausübung der Selbstbefriedigung. Kein Wunder also wenn
> unkontrollierte Gema Schergen unkontrollierbar ausschlagen. Auch die
> Gema gehört ersatzlos abgeschafft.

Finde ich auch.

Im Grunde genommen darfst du nicht einmal ein eigenes von dir erfundes 
Lied zweimal singen. Es gibt die Vertretungsvermutung durch die Gema und 
wenn der Gema-Mann dich das zweite Mal das Lied singen hört, musst du 
natürlich für dessen öffentliche Aufführung Geld abdrücken, auch wenn 
das Lied von dir ist.
#3605145
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Abdul K. schrieb:
> Entscheidend sind nur die Ansprüche im Patent. War die Uhr vor 80 Jahren
> schon mit einer porigen Eloxalschicht gefüllt mit Schmierstoff?
>
> Erinnert mich an Messingschmierung in Lagern.

Sehr wahrscheinlich schon, sonst würde sie heute nicht mehr laufen.

Eloxal ist vor dem Kochen sehr saugfähig, diese Fähigkeit
nützt man zu Einfärben.

Ich kann das nur annehmen, aber genau dieses ( Schmierstoff )
wollte man 192? auch haben.

Grüße Bernd
#3605270
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Lieber was eigenes erfinden, als anderen Patentfritzen am Kessel 
flicken.

Ähnlich geht es doch mit den ganzen Doktorarbeiten der Politiker. Da 
sitzen irgendwelche Frustknödel vor dem Bildschirm und wühlen im Dreck 
vergangener Tage.

Dabei muss man sich vorstellen, dass es vor 20, 30 oder 80 Jahren halt 
gar nicht so leicht und selbstverständlich war, sich auf Knopfdruck der 
Stand der Technik herzuholen.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es da manche Dubletten gibt, sowohl 
bei den Patenten als auch bei Forschungsarbeiten, weil man damals nicht 
die Übersicht hatte.

Heute den Text durch den analytischen Fleischwolf zu drehen bis die 
Plagiatslampe leuchtet - die Typen die das machen haben sicherlich noch 
nie was wissenschaftliches auf den Weg gebracht.

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