Forum: Offtopic Bluetooth SIG erhöht EPL- Preis von 0 auf USD 8000


von Wolfgang P. (diskurs)


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die Bluetooth SIG erhöht die Preise fürs Product Listing von 0 auf 
schlappe USD 8000, mit Sonderermäßigung immerhin noch auf USD 2500. Kein 
Meckern und kein Murren ist zu hören oder zu lesen.
Fühlt sich niemand dadurch betroffen?

Jetzt wo es endlich erschwingliche und technisch ausgereifte Lösungen 
der Datenübertragung z.B. aufs Smartphone oder die Smartwatch gibt, 
werden kleineren Unternehmungen mit geringen Stückzahlen dadurch doch 
extreme Steine für die Nutzung dieser Datenübertragungstechnik für ihre 
Produkte in den Weg gelegt.

Welche Möglichkeiten seht ihr diese nicht für jeden leicht zu 
schulternde Geldausgabe zu umgehen ?
# Umstieg auf WIFI und statt Knopfzelle Lipo-Accu zum Betrieb verwenden
# Dummstellen und kein Listing durchführen
# Protest-Boykott-Verzicht dieser Technik ausüben

Wie gesagt ich wundere mich nirgends eine Entrüstung, außer auf der 
Laird Seite, über diese dreiste und wie ich finde für bereits 
vollständig zertifizierte BT-Module ungerechtfertigte Preis-Forderung 
wahrzunehmen oder ist es nur ein vorrübergehendes Schweigen, das sich 
dann doch irgendwann in Protest verwandelt?

Würde gerne lesen wie es euch damit geht. Bin gespannt auf Kommentare, 
Hinweise, Zustimmung, Tipps oder ähnliches ... :-)

Wolfgang

von Gerd E. (robberknight)


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Mal ne dumme Frage: was ist das "Product Listing" und wozu brauch ich 
das?

von Wolfgang P. (diskurs)


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Gerd, ne Frage geht natürlich auch ;-)
1. das steht in den Bedingungen der Bluetooth SIG,
2. weiß ich auch nicht :-)

gibt es noch weitere statements zu dem Thema ?

von Simon G. (dosenkohl)


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Hey Wolfgang,

mich beschäftigt dieses Thema gerade auch.
Was mir noch nicht ganz klar ist, ob ich das EPL brauche wenn ich KEIN 
Bluetooth logo auf mein Gerät drucke.
Bei WLAN gibt es ja eine ähnliche Sache mit dem WiFi Logo.
Manche Hersteller sparen sich die WiFi Zertifizierung und sagen nur, 
dass ihre Geräte WiFi konform (compliant) sind.
Das ist hier absolut legal.
Für den Anwender heißt dies jedoch, dass es den ein oder anderen 
Anwendungsfall geben kann, wo sich das Gerät unter Umständen doch nicht 
konform verhällt und es zu Fehlern/Funktionsstörungen kommen kann.

Ob so ein Umgehen des EPL möglich ist, indem ich sage mein Gerät 
"Bluetooth compliant" ist, weiß ich allerdings nicht.
Muss ich mich auch erst noch weiter damit beschäftigen.
Oder hast du inzwischen schon weitere Infos?

von Wolfgang P. (diskurs)


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Hallo Simon,
danke für deinen Beitrag. Kann doch nicht sagen schön, dass es auch 
jemand anderen betrifft?   ;-)

So wie ich es verstehe wird das EPL benötigt, sobald die Marke Bluetooth 
in einem Produkt, das öffentlich angeboten wird, genutzt wird.

Ich habe ansonsten keine neuen Erkenntnisse und die Lösung auf später 
verschoben :(

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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Hallo Wolfgang, das Thema wird hier schon diskutiert:
Beitrag "Re: Bluetooth-Patent"

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