Forum: Ausbildung, Studium & Beruf fristlose Kündigung


von Hubertine1 (Gast)


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Wenn jemand fristlos gekündigt wird und es gehen ihm innerhalb von 6 
Tagen 3 verschieden begründete fristlose Kündigunge zu, so muss jede 
einzelne Kündigung separat vor Gericht verhandelt werden, ggf mit 
weiteren Instanzen.
dadurch kann ja jeder Arbeitgeber erreichen, dass es Jahre dauert, bis 
alle 3 Wiederspruchsverfahren gegen die 3 fristlosen Kündigungen auf dem 
Instanzenweg geklärt sind!
Stellt ein AG zB. 5 fristlose Kündigungen mit jeweils unterschiedlicher 
Begründung aus und alle 5 Jündigungen gehen durch alle Instanzen, wäre 
dsmit sichergestellt, dass der Arbeitnehmer frühestens in evt. 20 Jahren 
aein Recht auf Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung vom höchsten 
Gericht im schließlich 5. Fall zugesprochen bekäme.
das kann es doch nicht sein! Das macht doch auch keine RS-Versicherung 
mit. Vielleicht ist das ja der Grund, weshalb AG ungerechtfertigterweise 
mehrere einzelne fristlose Kündigungen an einen Mitarbeiter verschicken!
Wer weiß hierzu näheres?
PS: Im 1. AG-Termin hinsichtlich des zuerst eingetroffenen 
Kündigungsgrundes hat der Richter bereits in der Verhandlung angemerkt, 
dass der AG mit keinem seiner Kündigungsgründe " durchkommen" wird.Aber 
der AG hat ja jetzt erst einmal ca 20 J. Zeit zu zahlen, da jeder 
einzelne Grund, ggf. durch alle Instanzen verhandelt wird. das macht es 
dem AN doch komplett unmöglich in adäquater Zeit seine Forderung auf 
Umwandlung der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung 
umzusetzen!!
beste Grüße!

von Sonntag (Gast)


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Hubertine1 schrieb:

> Wenn jemand fristlos gekündigt wird und es gehen ihm innerhalb von 6
> Tagen 3 verschieden begründete fristlose Kündigunge zu, so muss jede
> einzelne Kündigung separat vor Gericht verhandelt werden, ggf mit
> weiteren Instanzen.

Oh Shiiiiiittt. Gibt es das auch schon, daß jemand dreimal gekündigt 
wird? Weil dreimal hält besser?

von dfrr (Gast)


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alle guten dinge sind drei

von Detlef K. (adenin)


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Zauberwort: Klageerweiterung

von Marx W. (Gast)


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Hubertine1 schrieb:
> dadurch kann ja jeder Arbeitgeber erreichen, dass es Jahre dauert, bis
> alle 3 Wiederspruchsverfahren gegen die 3 fristlosen Kündigungen auf dem
> Instanzenweg geklärt sind!

Nein, das Arbeitsgericht fast das in einen Termin zusammen.

von Achim H. (anymouse)


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Bereits nach der ersten fristlosen Kündigung sollte sich der AN auf die 
Suche nach einem neuen Job machen. Die Gerichtsprozesse würde ich eher 
zum Erwirken einer nachträglichen Entschädigung sehen, denn als wirklich 
den Arbeitsplatz zu erhalten.

Hm, kann man die Klagen zeitlich parallel führen?!

von Achim H. (anymouse)


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von FPGA-Spezi (Gast)


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Mehr als eine Begründung sind doch ein gefundenes Fressen für jeden 
Anwalt. Das zeigt doch, das nichts dahinter steht.

von Marek W. (ma_wa)


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frager schrieb im Beitrag #3606172:
> Hubertine1 schrieb:
>> Stellt ein AG zB. 5 fristlose Kündigungen mit jeweils unterschiedlicher
>> Begründung aus und alle 5 Jündigungen gehen durch alle Instanzen, wäre
>> dsmit sichergestellt, dass der Arbeitnehmer frühestens in evt. 20 Jahren
>> aein Recht auf Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung vom höchsten
>> Gericht im schließlich 5. Fall zugesprochen bekäme.
>
> dauert es wirklich 20 Jahre um 3-5 Kündigungen vor Gericht anzufechten?
> und muss man damit rechnen, dass wirklich jede durch alle Instanzen
> geht? irgendwann hat ein Arbeitgeber auch mal genug vom Streit.
>
> Wenn das wirklich funktioniert mit den 3-5 Kündigungen mit verschiedener
> Begründung, rein um einen Prozess zu erschweren, ist das echt eine
> Sauerei, worum sich mal die Politik kümmern sollte! z.B. dass z.B.
> Kündigungen immer als ganzes gesehen werden oder dass nur die erste
> Kündigung zählt.

Da braucht sich der Gesetzgeber nicht kümmern, insbesondere nicht, wenn 
alle Kündigungsgründe gleich lächerlich sind.

Selbst wenn es 20 Jahre dauern sollte, dann würde sich der AG damit 
keinen gefallen tun. Denn wenn nach 20 Jahren die letzte Kündigung für 
nichtig erklärt wurde, kann der AN versuch des Entgeld für diese 20 
Jahre zu bekommen. Das wird real sicherlich nicht ganz so funktionieren, 
da man in DE nur ein Anrecht auf Schadensersatz hat, aber auch der kann 
dann sehr üppig ausfallen. Kann der AN nachweisen, das er in den letzten 
20 Jahren durch nicht wirksame Kündigung Schäden erlitten hat, wird es 
teuer. Denn hier kommen Einkommensverluste, Kosten für Umzüge, 
gesundheitliche Schäden zum tragen. Richter sind in solchen Fällen wo 
der AG eine böswillige Verschleppung begeht, häuft großzügig gegenüber 
dem AN.

Das mehrere Kündigungen ausgesprochen werden, kann verschiedene Gründe 
haben. Auch AG verhalten sich manchmal impulsiv und stellen vorschnell 
eine Kündigung mit einer offensichtlich nicht funktionierenden 
Begründung aus. Wenn denn der AN "die Frechheit besitzt", über seinen 
Anwalt eine Kündigungsschutzklage zu erheben, fällt der 
"Rechtsabteilung" halt auf, dass die Kündigung mit der Begründung so 
nicht durchgehen wird. Also wird vorausschauend eine weitere Kündigung 
mit funktionierender Begründung oder fristgerecht ausgesprochen. 
Hierdurch verschieben sich ggf. die Fristen und man ist dann ggf. 14 
Tage länger beschäftigt.

Grundsätzlich würde ich mir bei einer Kündigung des AG immer empfehlen, 
über einen Wechsel nachzudenken. Aber auch sofort einen Anwalt 
einschalten und ggf. Kündigungsschutzklage erheben. In diesem geht es 
dann auch nur noch um Geld und eine vernünftige Abfindung, denn das 
Tischtuch wurde bereits zerschnitten. Je nach Situation und dem 
richtigen Taktieren kann man auch bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen 
ein Jahresgehalt oder mehr als Abfindung kassieren. Aber Vorsicht, wenn 
man danach Arbeitslos ist, gibt es eine Sperre und als Harzer müsste man 
diese aufbrauchen. Also besser schnell eine neue Beschäftigung suchen, 
auch wenn die Tätigkeit nicht so dolle ist. Der neue AG kann das 
Verhältnis nach 2 Monaten Probezeit mangels Arbeit o.ä. wieder auflösen.

von Sonntag (Gast)


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Bei alle dem:

Wie ich schon mal sagte, echten Kündigungsschutz gibt es nur im Märchen.

von J. A. (gajk)


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Marek Walther schrieb:

> Grundsätzlich würde ich mir bei einer Kündigung des AG immer empfehlen,
> über einen Wechsel nachzudenken.

Ja, nachdenken kann man dann schon mal anfangen! :-)

Nach dem Motto: Im Falle des Ablebens ist mit dem Tod zu rechnen!

von Achim H. (anymouse)


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J. Ad. schrieb:
> Ja, nachdenken kann man dann schon mal anfangen! :-)
>
> Nach dem Motto: Im Falle des Ablebens ist mit dem Tod zu rechnen!

Naja, wenn man die Kündigungssschutzklage gewinnt, ist man ja 
prinzipiell erstmal weiterhin beschäftigt.

Und unter gewissen Umständen kann eine Weiterbeschäftigung besser sein 
(z.B. kurz vor Ruhestand, aktuell schlechter Arbeitsmarkt...).

Also eher nach dem Motto: Im Falle einer schweren Krankheit ist mit dem 
Tod zu rechnen.

von Selfried B. (workinghard)


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was es alles gibt, höre zum ersten Mal von sowas...

von Roland E. (roland0815)


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Ich frage mich gerade nur:
- Was muss man eigentlich anstellen um zeitglich (vom gleichen 
Arbeitgeber??) drei Kündigungen zu bekommen?
- Leidet der AG an Demenz?

Ansonsten: Neuen Job suchen und Abfindung aus dem AG rausklagen.

: Bearbeitet durch User
von Jens (Gast)


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Roland Ertelt schrieb:
> - Was muss man eigentlich anstellen um zeitglich (vom gleichen
> Arbeitgeber??) drei Kündigungen zu bekommen?

Nichts.

> - Leidet der AG an Demenz?

Nein, es ist die bei mittlerweile sehr vielen Arbeitgebern übliche 
Arroganz und Selbstüberschätzung. Der AN ist nur noch ein Kostenfaktor 
und wird bei Bedarf einfach entsorgt, sprich gekündigt. Wenn dem solch 
störende Sachen wie Gesetze im Weg stehen wird es halt auf diese Weise 
versucht. Doch glücklicherweise sind die meisten Arbeitsgerichte für 
sowas sensibilisiert und entscheiden im Zweifelsfall eher zu Gunsten des 
AN.

von Axel L. (axel_5)


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Jens schrieb:

>
> Nein, es ist die bei mittlerweile sehr vielen Arbeitgebern übliche
> Arroganz und Selbstüberschätzung. Der AN ist nur noch ein Kostenfaktor
> und wird bei Bedarf einfach entsorgt, sprich gekündigt. Wenn dem solch
> störende Sachen wie Gesetze im Weg stehen wird es halt auf diese Weise
> versucht. Doch glücklicherweise sind die meisten Arbeitsgerichte für
> sowas sensibilisiert und entscheiden im Zweifelsfall eher zu Gunsten des
> AN.

Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht. Selbst bei völlig kranken 
Kündigungsgründen entscheiden die Gerichte, dass das Tischtuch 
zerschnitten sei und man sich auf eine Abfindung einigen soll. Wobei das 
Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr 
Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz.

Gruss
Axel

von Jens (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht. Selbst bei völlig kranken
> Kündigungsgründen entscheiden die Gerichte, dass das Tischtuch
> zerschnitten sei und man sich auf eine Abfindung einigen soll. Wobei das
> Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr
> Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz.

Über die Tatsache, dass das Verhältnis zum AG nach so einer Kündigung 
zerrüttet ist, brauchen wir nicht streiten. Deshalb macht es mMn keinen 
Sinn, sich wieder in die Firma einklagen zu wollen. Der Chef will dich 
nicht mehr und ihm sind sogar unlautere Mittel recht um dich los zu 
werden. Also hat es auch keinen Sinn. Doch es ist schon ein gewaltiger 
Unterschied zwischen fristloser Kündigung und fristgemäßer Kündigung mit 
ein paar Monatsgehältern Abfindung.

von Logger (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr
> Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz.

Brutto wie Netto ist dabei üblich, sofern sich das nicht geändert hat.

von Achim H. (anymouse)


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Jens schrieb:
> Deshalb macht es mMn keinen
> Sinn, sich wieder in die Firma einklagen zu wollen. Der Chef will dich
> nicht mehr und ihm sind sogar unlautere Mittel recht um dich los zu
> werden.

Kommt drauf an. Ausgedachtes Gegenbeispiel: Größere Firma oder Firma 
gerade von einem Hedgefont geschluckt. Die (neue) Personalabteilung 
möchte möglichst schnell das Personal reduzieren. Da geht es dann nicht 
um das persönliche Verhältnis zwischen direktem Vorgesetztem und MA, 
sondern nur um die Anzahl der freigesetzten Stellen.

von Sonntag (Gast)


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Logger schrieb:

> Axel Laufenberg schrieb:
>> Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr
>> Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz.
>
> Brutto wie Netto ist dabei üblich, sofern sich das nicht geändert hat.

Ein Gericht korrigiert das vom AG freiwillig zugestandene halbe 
Monatsgehalt pro Jahr gerne auf ein ganzes Monatsgehalt pro Jahr. Ein 
Gerichtsgang kann sich also lohnen. Allerdings zahlt man davon auch 
Steuern und Abgaben.

Aber besser von einem ganzen Gehalt Abgaben zahlen, als von einem 
halben. ;-)

von Roland E. (roland0815)


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Jens schrieb:
> Roland Ertelt schrieb:
>> - Was muss man eigentlich anstellen um zeitglich (vom gleichen
>> Arbeitgeber??) drei Kündigungen zu bekommen?
>
> Nichts.
>

Das wäre aber nur ein Grund[1]. Wie soll der für drei Kündigungen 
reichen?

Da muss in der vergangenheit also schon mehr gelaufen sein, bis es 
soweit kommt. Und entgegen der verbreiteten Lautstärke kommt das 
Ergebnis dann auch nicht unerwartet...

>> - Leidet der AG an Demenz?
>
> Nein, es ist die bei mittlerweile sehr vielen Arbeitgebern übliche
> Arroganz und Selbstüberschätzung. Der AN ist nur noch ein Kostenfaktor
> und wird bei Bedarf einfach entsorgt, sprich gekündigt. Wenn dem solch
> störende Sachen wie Gesetze im Weg stehen wird es halt auf diese Weise
> versucht. Doch glücklicherweise sind die meisten Arbeitsgerichte für
> sowas sensibilisiert und entscheiden im Zweifelsfall eher zu Gunsten des
> AN.

Ihr habt irgendwie alle den/die falschen Arbeitgeber. Vielleicht solltet 
ihr mal welche nehmen, die nicht von Gewerkschaften und Betriebsräten 
erpresst werden. Die sind viel entspannter und kündigen auch nicht 
gleich wegen jedem Mist ;-)

Roland
[1]Nichtstun gleichgesetzt mit Arbeitsverweigerung ist zwar ein 
Kündigungsgrund, aber keiner für eine Fristlose.

von Sonntag (Gast)


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Roland Ertelt schrieb:

> Ihr habt irgendwie alle den/die falschen Arbeitgeber. Vielleicht solltet
> ihr mal welche nehmen, die nicht von Gewerkschaften und Betriebsräten
> erpresst werden. Die sind viel entspannter und kündigen auch nicht
> gleich wegen jedem Mist ;-)

Aah du meinst, in KMU ohne Betriebsrat und Gewerkschaft sei es besser? 
Das Gegenteil! Warum wehren die sich mit Händen und Füßen denn?

Genau in der Gewerkschaft bist du als Türgummiklopfer doch voll 
geschützt, und brauchst nie einen Rauswurf zu befürchten.

von Marek W. (ma_wa)


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frager schrieb im Beitrag #3606222:
> Marek Walther schrieb:
>> ahren die letzte Kündigung für
>> nichtig erklärt wurde, kann der AN versuch des Entgeld für diese 20
>> Jahre zu bekommen. Das wird real sicherlich nicht ganz so funktionieren,
>> da man in DE nur ein Anrecht auf Schadensersatz hat, aber auch der kann
>> dann sehr üppig ausfallen. Kann der AN nachweisen, das er in den letzten
>> 20 Jahren durch nicht wirksame Kündigung Schäden erlitten hat, wird es
>> teuer. Denn hier kommen Einkommensverluste, Kosten für Umzüge,
>> gesundheitliche Schäden zum tragen. Richter sind in solchen Fällen wo
>> der AG eine böswillige Verschleppung begeht, häuft großzügig gegenüber
>> dem AN.
>
> Recht haben und Recht bekommen sind meist zwei paar Stiefel. In 20
> Jahren ist der AG vielleicht längst pleite. Dann hat man vielleicht
> einen Anspruch inkl. Zinsen von 1 Mio Euro, aber es ist nix mehr da was
> man bekommen könnte. Den Titel zur Zahlung kann man dann in der Pfeife
> rauchen.
>
> Oder aber in 20 Jahren entscheidet das Gericht doch zu Gunsten des AGs,
> dann hat man nichts als Kosten über alle Instanzen. Oder es endet mit
> einem Vergleich, der auch nicht viel bringt.

Die 20 Jahre sind eine übernommene Übertreibung. Es wird nie dazu 
kommen, da mindestens zwei der drei Parteien (AG, AN, Richter) das 
Verfahren schnell abschließen möchte. Der Anwalt des AN wird in diesem 
Fall bei nachträglichen zusätzlichen Kündigungen die Klageerweiterung 
beantragen und der Richter wird dieses zulassen.

Es läuft auch fast immer auf eine Einigung mit Abfindung hinaus.

Axel Laufenberg schrieb:
> Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht. Selbst bei völlig kranken
> Kündigungsgründen entscheiden die Gerichte, dass das Tischtuch
> zerschnitten sei und man sich auf eine Abfindung einigen soll. Wobei das
> Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr
> Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz.

Es mach eh keinen Sinn mehr sich dort beschäftigen zu lassen. Es geht 
hierbei nur noch um die Einhaltung gegebenen Rechts und um die Höhe der 
Abfindung. Grade die Einhaltung von Kündigungsfristen ist hier sehr 
wichtig. Das kann jemanden für die nächsten 3 Monate wieder in Lohn und 
Brot mit einer bezahlten Freistellung versetzten. Zusätzlich noch eine 
Abfindung und die Möglichkeit in Ruhe einen neuen Job zu suchen.

Ich habe es aber auch schon erlebt, dass eine Kündigung für unwirksam 
erklärt wurde und der Kollege auf die Wiedereinstellung bestanden hat. 
Der war 12 Monate später immer noch im Unternehmen.

http://www.brink-partner.de/de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/abfindung-bei-kuendigung.html

Die Gerichte sind bei der Festsetzung der Abfindung flexibel. Sind die 
Form und die Gründe des AG sichtbar unlauter, können die Faktoren auch 
schnell mal auf 1 oder höher schlagen. Grundsätzlich können sie aber 
eine Einigung nicht erzwingen, sie können höchstens die Kündigung für 
wirksam oder unwirksam erklären. Ist letzteres der Fall, muss der Lohn 
nachgezahlt und der AN wieder beschäftigt werden. Das muss aber nicht 
bedeuten, das dieser wieder an seinen Arbeitsplatz darf, er kann auch 
unter fortlaufenden Bezügen mit der Auflage sich auf Abruf bereit zu 
halten freigestellt werden. In der Regel werden dann auch 
Nebenbeschäftigungen nicht genehmigt. Das ganze kann also auch zu einem 
zermürbenden Rosenkrieg führen und bei der nächsten Möglichkeit für 
betriebsbedingte Kündigungen enden.

J. Ad. schrieb:
> Marek Walther schrieb:
>
>> Grundsätzlich würde ich mir bei einer Kündigung des AG immer empfehlen,
>> über einen Wechsel nachzudenken.
>
> Ja, nachdenken kann man dann schon mal anfangen! :-)
>
> Nach dem Motto: Im Falle des Ablebens ist mit dem Tod zu rechnen!

Wenn der AG die Kündigung ausspricht, ist meistens eh nichts mehr zu 
retten. Häufig kündigen sich entsprechende Tendenzen aber schon vorher 
an und schlagen sich meistens in der Führungsform und im Betriebsklima 
nieder. Also wenn der Status sich langsam Richtung Defcon 1 verschiebt, 
vorher etwas neues suchen. Es ist einfacher aus einer Anstellung etwas 
neues zu finden, als in der Arbeitslosigkeit. Wenn man es geschickt 
anstellt, hat man in der einen Hand etwas neues und in der anderen eine 
Abfindung. ;)

von Logger (Gast)


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Uli H. schrieb im Beitrag #3606352:
> Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto? Das habe ich noch nie
> verstanden :(

Brutto ist alles vor Abzüge und Netto nach Abzüge. Was man dir auszahlt,
also auf dein Konto überweist, ist immer netto.

Roland Ertelt schrieb:
> Das wäre aber nur ein Grund[1]. Wie soll der für drei Kündigungen
> reichen?
>
> Da muss in der vergangenheit also schon mehr gelaufen sein, bis es
> soweit kommt. Und entgegen der verbreiteten Lautstärke kommt das
> Ergebnis dann auch nicht unerwartet...

Wenn du dein Handyakku aus Gewohnheit mit Betriebsstrom auf lädst
kann es schon mal zu solchen Stilblüten kommen. Aus Bagatellen werden
dann gleich existenzgefährdende Zustände.

Roland Ertelt schrieb:
> Ihr habt irgendwie alle den/die falschen Arbeitgeber. Vielleicht solltet
> ihr mal welche nehmen, die nicht von Gewerkschaften und Betriebsräten
> erpresst werden. Die sind viel entspannter und kündigen auch nicht
> gleich wegen jedem Mist ;-)
>
> Roland
> [1]Nichtstun gleichgesetzt mit Arbeitsverweigerung ist zwar ein
> Kündigungsgrund, aber keiner für eine Fristlose.

Sehe ich erfahrungsgemäß genau anders herum. Gerade die BR und 
Gewerkschaften halten renitente AG im Zaum. Gibts die nicht, herrscht
Patriachismus. Manchmal wenig, manchmal auch viel, ab und zu auch 
extrem.

Sonntag schrieb:
> Genau in der Gewerkschaft bist du als Türgummiklopfer doch voll
> geschützt, und brauchst nie einen Rauswurf zu befürchten.

Kann ich bestätigen.

von Roland E. (roland0815)


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Logger schrieb:
> ... Gerade die BR und
> Gewerkschaften halten renitente AG im Zaum. Gibts die nicht, herrscht
> Patriachismus. ...

Eher Wunschdenken der Gewerkschaften, dass sie wichtig seien...
"Renitente" Arbeitgeber halten sich (früher oder später) einfach selber 
"im Zaum" weil sie irgendwann niemanden mehr bekommen. Es spricht sich 
einfach rum, wie einer seine MA behandelt.

von Phlegmatischer Enthusiast (Gast)


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Roland schrieb:
>"Renitente" Arbeitgeber halten sich (früher oder später) einfach selber
>"im Zaum" weil sie irgendwann niemanden mehr bekommen.

Die bekommen durch die Agentur für Arbeit und die Argen schon genügend
Leute "nachgestopft", die keine Alternative haben.

von Logger (Gast)


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Roland Ertelt schrieb:
> Es spricht sich
> einfach rum, wie einer seine MA behandelt.

Ich habe auch schon solche "Chefs" gehabt und da hat sich gar
nichts rum gesprochen. Da muss man auch erst mal Kontakte haben
und die sind meist selten im Bereich Technik.

Phlegmatischer Enthusiast schrieb:
> Die bekommen durch die Agentur für Arbeit und die Argen schon genügend
> Leute "nachgestopft", die keine Alternative haben.

Da träumst du aber nur davon. Einer meiner Chefs hat das mal versucht
und nicht das Erwartete bekommen und diese Aktion gleich spöttisch
im Web publik gemacht. Die Resonanz in dem Forum war dann auch
entsprechend. Scheint dem Chef jedoch nicht gestört zu haben.
Der findet immer einen Dummen, der für Lau arbeitet und Ersatz
findet der komischer Weise. Der Verschleiß ist da dann aber auch
enorm. Die Stellenanzeigen von dem sind da immer recht spartanisch.

von tex (Gast)


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Fristlose Kündigungen sind in der Regel nur für sehr schwerwiegende und 
vorsätzliche Verstöße geeignet und selbst bei Delikten wie vorsätzlichem 
Betrug fast nicht zu erwirken, weil der Vorsatz bewiesen werden muss.
Anders sieht es nur bei Alkohol- oder Drogenkonsum aus, oder bei 
Straftaten die zu sofortiger U-Haft führen, weil der Staat der 
Geschädigte ist.
Da aber schon die Setzung von Normen oder Zielvorgaben u.U. gesetzwidrig 
sein kann, ist sogar ein größerer Fehlbetrag in der Buchhaltung zu 
Gunsten des Buchhalters ein Grund für eine Klage wegen Veruntreuung, 
aber eben kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Wenn also gleich 3 Gründe, haltbar oder nicht, angeführt werden, sollte 
man sich aber doch Gedanken um seine Integrität machen.
Da zu jeder fristlosen Kündigung die ersatzweise fristgerechte Kündigung 
gehört, ist die Dauer einer denkbaren Lohnnachzahlung aber normalerweise 
begrenzt.

von Berlin-Fanclub (Gast)


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typischer Jammerthread, von einem Typen, hier Hubertine1, der den Thread 
mit einer sehr seltsamen Story eröffnet und sich dann nie wieder zu Wort 
meldet ... so was nenne ich Troll.

von Herr Troll (Gast)


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> ist die Dauer einer denkbaren Lohnnachzahlung
> aber normalerweise begrenzt.

Manche Firma wird auch in 20 Jahren insolvent.
Deshalb nicht ans Gute glauben.

von Lektor (Gast)


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Berlin-Fanclub schrieb:
> typischer Jammerthread, von einem Typen, hier Hubertine1, der den Thread
> mit einer sehr seltsamen Story eröffnet und sich dann nie wieder zu Wort
> meldet ... so was nenne ich Troll.

Der erste gute Beitrag.
Ist auch meine Meinung!

von Ingenör (Gast)


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Wahnsinn was hier für Wissen niedergeschrieben wird. Hätte ich nie für 
möglich gehalten.

Aber, als Ing. hat man eine Kündigung zu befürchten?

von Sonntag (Gast)


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Ingenör schrieb:
> Aber, als Ing. hat man eine Kündigung zu befürchten?

Ja. Oder ist man da der liebe Gott?

von Detlef K. (adenin)


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Für meine Schöpfungen bin ich der liebe Gott. :)

von single_aus_ueberzeugung (Gast)


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Detlef Kunz schrieb:
> Für meine Schöpfungen bin ich der liebe Gott. :)

Für die lieben Kleinen ist Papi natürlich der Grösste.
Das ändert sich aber schnell... ;-)

von Detlef K. (adenin)


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single_aus_ueberzeugung schrieb:
> Detlef Kunz schrieb:
>> Für meine Schöpfungen bin ich der liebe Gott. :)
>
> Für die lieben Kleinen ist Papi natürlich der Grösste.
> Das ändert sich aber schnell... ;-)

Ich meinte natürlich nur meine technischen Schöpfungen.

von Marek W. (ma_wa)


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Detlef Kunz schrieb:
> single_aus_ueberzeugung schrieb:
>> Detlef Kunz schrieb:
>>> Für meine Schöpfungen bin ich der liebe Gott. :)
>>
>> Für die lieben Kleinen ist Papi natürlich der Grösste.
>> Das ändert sich aber schnell... ;-)
>
> Ich meinte natürlich nur meine technischen Schöpfungen.

Woran arbeiten sie gerade? Skynet?

: Bearbeitet durch User
von Roland E. (roland0815)


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Marek Walther schrieb:
> ...
> Woran arbeiten sie gerade? Skynet?

Zu spät:
http://www.skynetpower.com.tw/

Taugen aber nicht viel. Die knallen oft beim Surge... :-P

: Bearbeitet durch User
von Detlef K. (adenin)


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Marek Walther schrieb:
> Detlef Kunz schrieb:
>> single_aus_ueberzeugung schrieb:
>>> Detlef Kunz schrieb:
>>>> Für meine Schöpfungen bin ich der liebe Gott. :)
>>>
>>> Für die lieben Kleinen ist Papi natürlich der Grösste.
>>> Das ändert sich aber schnell... ;-)
>>
>> Ich meinte natürlich nur meine technischen Schöpfungen.
>
> Woran arbeiten sie gerade? Skynet?

Nicht ganz.
Nicht militärisch.
Aber sie schauen in den Himmel, Suchen, Identifizieren und bleiben dran, 
wie eine grüne Summi an Hundescheiße, auch wenn das Objekt der begierde 
mal einige Zeit verschwindet.

: Bearbeitet durch User
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