Wenn jemand fristlos gekündigt wird und es gehen ihm innerhalb von 6 Tagen 3 verschieden begründete fristlose Kündigunge zu, so muss jede einzelne Kündigung separat vor Gericht verhandelt werden, ggf mit weiteren Instanzen. dadurch kann ja jeder Arbeitgeber erreichen, dass es Jahre dauert, bis alle 3 Wiederspruchsverfahren gegen die 3 fristlosen Kündigungen auf dem Instanzenweg geklärt sind! Stellt ein AG zB. 5 fristlose Kündigungen mit jeweils unterschiedlicher Begründung aus und alle 5 Jündigungen gehen durch alle Instanzen, wäre dsmit sichergestellt, dass der Arbeitnehmer frühestens in evt. 20 Jahren aein Recht auf Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung vom höchsten Gericht im schließlich 5. Fall zugesprochen bekäme. das kann es doch nicht sein! Das macht doch auch keine RS-Versicherung mit. Vielleicht ist das ja der Grund, weshalb AG ungerechtfertigterweise mehrere einzelne fristlose Kündigungen an einen Mitarbeiter verschicken! Wer weiß hierzu näheres? PS: Im 1. AG-Termin hinsichtlich des zuerst eingetroffenen Kündigungsgrundes hat der Richter bereits in der Verhandlung angemerkt, dass der AG mit keinem seiner Kündigungsgründe " durchkommen" wird.Aber der AG hat ja jetzt erst einmal ca 20 J. Zeit zu zahlen, da jeder einzelne Grund, ggf. durch alle Instanzen verhandelt wird. das macht es dem AN doch komplett unmöglich in adäquater Zeit seine Forderung auf Umwandlung der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umzusetzen!! beste Grüße!
Hubertine1 schrieb: > Wenn jemand fristlos gekündigt wird und es gehen ihm innerhalb von 6 > Tagen 3 verschieden begründete fristlose Kündigunge zu, so muss jede > einzelne Kündigung separat vor Gericht verhandelt werden, ggf mit > weiteren Instanzen. Oh Shiiiiiittt. Gibt es das auch schon, daß jemand dreimal gekündigt wird? Weil dreimal hält besser?
Hubertine1 schrieb: > dadurch kann ja jeder Arbeitgeber erreichen, dass es Jahre dauert, bis > alle 3 Wiederspruchsverfahren gegen die 3 fristlosen Kündigungen auf dem > Instanzenweg geklärt sind! Nein, das Arbeitsgericht fast das in einen Termin zusammen.
Bereits nach der ersten fristlosen Kündigung sollte sich der AN auf die Suche nach einem neuen Job machen. Die Gerichtsprozesse würde ich eher zum Erwirken einer nachträglichen Entschädigung sehen, denn als wirklich den Arbeitsplatz zu erhalten. Hm, kann man die Klagen zeitlich parallel führen?!
Mehr als eine Begründung sind doch ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt. Das zeigt doch, das nichts dahinter steht.
frager schrieb im Beitrag #3606172: > Hubertine1 schrieb: >> Stellt ein AG zB. 5 fristlose Kündigungen mit jeweils unterschiedlicher >> Begründung aus und alle 5 Jündigungen gehen durch alle Instanzen, wäre >> dsmit sichergestellt, dass der Arbeitnehmer frühestens in evt. 20 Jahren >> aein Recht auf Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung vom höchsten >> Gericht im schließlich 5. Fall zugesprochen bekäme. > > dauert es wirklich 20 Jahre um 3-5 Kündigungen vor Gericht anzufechten? > und muss man damit rechnen, dass wirklich jede durch alle Instanzen > geht? irgendwann hat ein Arbeitgeber auch mal genug vom Streit. > > Wenn das wirklich funktioniert mit den 3-5 Kündigungen mit verschiedener > Begründung, rein um einen Prozess zu erschweren, ist das echt eine > Sauerei, worum sich mal die Politik kümmern sollte! z.B. dass z.B. > Kündigungen immer als ganzes gesehen werden oder dass nur die erste > Kündigung zählt. Da braucht sich der Gesetzgeber nicht kümmern, insbesondere nicht, wenn alle Kündigungsgründe gleich lächerlich sind. Selbst wenn es 20 Jahre dauern sollte, dann würde sich der AG damit keinen gefallen tun. Denn wenn nach 20 Jahren die letzte Kündigung für nichtig erklärt wurde, kann der AN versuch des Entgeld für diese 20 Jahre zu bekommen. Das wird real sicherlich nicht ganz so funktionieren, da man in DE nur ein Anrecht auf Schadensersatz hat, aber auch der kann dann sehr üppig ausfallen. Kann der AN nachweisen, das er in den letzten 20 Jahren durch nicht wirksame Kündigung Schäden erlitten hat, wird es teuer. Denn hier kommen Einkommensverluste, Kosten für Umzüge, gesundheitliche Schäden zum tragen. Richter sind in solchen Fällen wo der AG eine böswillige Verschleppung begeht, häuft großzügig gegenüber dem AN. Das mehrere Kündigungen ausgesprochen werden, kann verschiedene Gründe haben. Auch AG verhalten sich manchmal impulsiv und stellen vorschnell eine Kündigung mit einer offensichtlich nicht funktionierenden Begründung aus. Wenn denn der AN "die Frechheit besitzt", über seinen Anwalt eine Kündigungsschutzklage zu erheben, fällt der "Rechtsabteilung" halt auf, dass die Kündigung mit der Begründung so nicht durchgehen wird. Also wird vorausschauend eine weitere Kündigung mit funktionierender Begründung oder fristgerecht ausgesprochen. Hierdurch verschieben sich ggf. die Fristen und man ist dann ggf. 14 Tage länger beschäftigt. Grundsätzlich würde ich mir bei einer Kündigung des AG immer empfehlen, über einen Wechsel nachzudenken. Aber auch sofort einen Anwalt einschalten und ggf. Kündigungsschutzklage erheben. In diesem geht es dann auch nur noch um Geld und eine vernünftige Abfindung, denn das Tischtuch wurde bereits zerschnitten. Je nach Situation und dem richtigen Taktieren kann man auch bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen ein Jahresgehalt oder mehr als Abfindung kassieren. Aber Vorsicht, wenn man danach Arbeitslos ist, gibt es eine Sperre und als Harzer müsste man diese aufbrauchen. Also besser schnell eine neue Beschäftigung suchen, auch wenn die Tätigkeit nicht so dolle ist. Der neue AG kann das Verhältnis nach 2 Monaten Probezeit mangels Arbeit o.ä. wieder auflösen.
Bei alle dem: Wie ich schon mal sagte, echten Kündigungsschutz gibt es nur im Märchen.
Marek Walther schrieb: > Grundsätzlich würde ich mir bei einer Kündigung des AG immer empfehlen, > über einen Wechsel nachzudenken. Ja, nachdenken kann man dann schon mal anfangen! :-) Nach dem Motto: Im Falle des Ablebens ist mit dem Tod zu rechnen!
J. Ad. schrieb: > Ja, nachdenken kann man dann schon mal anfangen! :-) > > Nach dem Motto: Im Falle des Ablebens ist mit dem Tod zu rechnen! Naja, wenn man die Kündigungssschutzklage gewinnt, ist man ja prinzipiell erstmal weiterhin beschäftigt. Und unter gewissen Umständen kann eine Weiterbeschäftigung besser sein (z.B. kurz vor Ruhestand, aktuell schlechter Arbeitsmarkt...). Also eher nach dem Motto: Im Falle einer schweren Krankheit ist mit dem Tod zu rechnen.
Ich frage mich gerade nur: - Was muss man eigentlich anstellen um zeitglich (vom gleichen Arbeitgeber??) drei Kündigungen zu bekommen? - Leidet der AG an Demenz? Ansonsten: Neuen Job suchen und Abfindung aus dem AG rausklagen.
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Roland Ertelt schrieb: > - Was muss man eigentlich anstellen um zeitglich (vom gleichen > Arbeitgeber??) drei Kündigungen zu bekommen? Nichts. > - Leidet der AG an Demenz? Nein, es ist die bei mittlerweile sehr vielen Arbeitgebern übliche Arroganz und Selbstüberschätzung. Der AN ist nur noch ein Kostenfaktor und wird bei Bedarf einfach entsorgt, sprich gekündigt. Wenn dem solch störende Sachen wie Gesetze im Weg stehen wird es halt auf diese Weise versucht. Doch glücklicherweise sind die meisten Arbeitsgerichte für sowas sensibilisiert und entscheiden im Zweifelsfall eher zu Gunsten des AN.
Jens schrieb: > > Nein, es ist die bei mittlerweile sehr vielen Arbeitgebern übliche > Arroganz und Selbstüberschätzung. Der AN ist nur noch ein Kostenfaktor > und wird bei Bedarf einfach entsorgt, sprich gekündigt. Wenn dem solch > störende Sachen wie Gesetze im Weg stehen wird es halt auf diese Weise > versucht. Doch glücklicherweise sind die meisten Arbeitsgerichte für > sowas sensibilisiert und entscheiden im Zweifelsfall eher zu Gunsten des > AN. Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht. Selbst bei völlig kranken Kündigungsgründen entscheiden die Gerichte, dass das Tischtuch zerschnitten sei und man sich auf eine Abfindung einigen soll. Wobei das Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz. Gruss Axel
Axel Laufenberg schrieb: > Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht. Selbst bei völlig kranken > Kündigungsgründen entscheiden die Gerichte, dass das Tischtuch > zerschnitten sei und man sich auf eine Abfindung einigen soll. Wobei das > Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr > Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz. Über die Tatsache, dass das Verhältnis zum AG nach so einer Kündigung zerrüttet ist, brauchen wir nicht streiten. Deshalb macht es mMn keinen Sinn, sich wieder in die Firma einklagen zu wollen. Der Chef will dich nicht mehr und ihm sind sogar unlautere Mittel recht um dich los zu werden. Also hat es auch keinen Sinn. Doch es ist schon ein gewaltiger Unterschied zwischen fristloser Kündigung und fristgemäßer Kündigung mit ein paar Monatsgehältern Abfindung.
Axel Laufenberg schrieb: > Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr > Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz. Brutto wie Netto ist dabei üblich, sofern sich das nicht geändert hat.
Jens schrieb: > Deshalb macht es mMn keinen > Sinn, sich wieder in die Firma einklagen zu wollen. Der Chef will dich > nicht mehr und ihm sind sogar unlautere Mittel recht um dich los zu > werden. Kommt drauf an. Ausgedachtes Gegenbeispiel: Größere Firma oder Firma gerade von einem Hedgefont geschluckt. Die (neue) Personalabteilung möchte möglichst schnell das Personal reduzieren. Da geht es dann nicht um das persönliche Verhältnis zwischen direktem Vorgesetztem und MA, sondern nur um die Anzahl der freigesetzten Stellen.
Logger schrieb: > Axel Laufenberg schrieb: >> Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr >> Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz. > > Brutto wie Netto ist dabei üblich, sofern sich das nicht geändert hat. Ein Gericht korrigiert das vom AG freiwillig zugestandene halbe Monatsgehalt pro Jahr gerne auf ein ganzes Monatsgehalt pro Jahr. Ein Gerichtsgang kann sich also lohnen. Allerdings zahlt man davon auch Steuern und Abgaben. Aber besser von einem ganzen Gehalt Abgaben zahlen, als von einem halben. ;-)
Jens schrieb: > Roland Ertelt schrieb: >> - Was muss man eigentlich anstellen um zeitglich (vom gleichen >> Arbeitgeber??) drei Kündigungen zu bekommen? > > Nichts. > Das wäre aber nur ein Grund[1]. Wie soll der für drei Kündigungen reichen? Da muss in der vergangenheit also schon mehr gelaufen sein, bis es soweit kommt. Und entgegen der verbreiteten Lautstärke kommt das Ergebnis dann auch nicht unerwartet... >> - Leidet der AG an Demenz? > > Nein, es ist die bei mittlerweile sehr vielen Arbeitgebern übliche > Arroganz und Selbstüberschätzung. Der AN ist nur noch ein Kostenfaktor > und wird bei Bedarf einfach entsorgt, sprich gekündigt. Wenn dem solch > störende Sachen wie Gesetze im Weg stehen wird es halt auf diese Weise > versucht. Doch glücklicherweise sind die meisten Arbeitsgerichte für > sowas sensibilisiert und entscheiden im Zweifelsfall eher zu Gunsten des > AN. Ihr habt irgendwie alle den/die falschen Arbeitgeber. Vielleicht solltet ihr mal welche nehmen, die nicht von Gewerkschaften und Betriebsräten erpresst werden. Die sind viel entspannter und kündigen auch nicht gleich wegen jedem Mist ;-) Roland [1]Nichtstun gleichgesetzt mit Arbeitsverweigerung ist zwar ein Kündigungsgrund, aber keiner für eine Fristlose.
Roland Ertelt schrieb: > Ihr habt irgendwie alle den/die falschen Arbeitgeber. Vielleicht solltet > ihr mal welche nehmen, die nicht von Gewerkschaften und Betriebsräten > erpresst werden. Die sind viel entspannter und kündigen auch nicht > gleich wegen jedem Mist ;-) Aah du meinst, in KMU ohne Betriebsrat und Gewerkschaft sei es besser? Das Gegenteil! Warum wehren die sich mit Händen und Füßen denn? Genau in der Gewerkschaft bist du als Türgummiklopfer doch voll geschützt, und brauchst nie einen Rauswurf zu befürchten.
frager schrieb im Beitrag #3606222: > Marek Walther schrieb: >> ahren die letzte Kündigung für >> nichtig erklärt wurde, kann der AN versuch des Entgeld für diese 20 >> Jahre zu bekommen. Das wird real sicherlich nicht ganz so funktionieren, >> da man in DE nur ein Anrecht auf Schadensersatz hat, aber auch der kann >> dann sehr üppig ausfallen. Kann der AN nachweisen, das er in den letzten >> 20 Jahren durch nicht wirksame Kündigung Schäden erlitten hat, wird es >> teuer. Denn hier kommen Einkommensverluste, Kosten für Umzüge, >> gesundheitliche Schäden zum tragen. Richter sind in solchen Fällen wo >> der AG eine böswillige Verschleppung begeht, häuft großzügig gegenüber >> dem AN. > > Recht haben und Recht bekommen sind meist zwei paar Stiefel. In 20 > Jahren ist der AG vielleicht längst pleite. Dann hat man vielleicht > einen Anspruch inkl. Zinsen von 1 Mio Euro, aber es ist nix mehr da was > man bekommen könnte. Den Titel zur Zahlung kann man dann in der Pfeife > rauchen. > > Oder aber in 20 Jahren entscheidet das Gericht doch zu Gunsten des AGs, > dann hat man nichts als Kosten über alle Instanzen. Oder es endet mit > einem Vergleich, der auch nicht viel bringt. Die 20 Jahre sind eine übernommene Übertreibung. Es wird nie dazu kommen, da mindestens zwei der drei Parteien (AG, AN, Richter) das Verfahren schnell abschließen möchte. Der Anwalt des AN wird in diesem Fall bei nachträglichen zusätzlichen Kündigungen die Klageerweiterung beantragen und der Richter wird dieses zulassen. Es läuft auch fast immer auf eine Einigung mit Abfindung hinaus. Axel Laufenberg schrieb: > Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht. Selbst bei völlig kranken > Kündigungsgründen entscheiden die Gerichte, dass das Tischtuch > zerschnitten sei und man sich auf eine Abfindung einigen soll. Wobei das > Mass der Dinge dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr > Betriebszugehörigkeit ist, also ein Witz. Es mach eh keinen Sinn mehr sich dort beschäftigen zu lassen. Es geht hierbei nur noch um die Einhaltung gegebenen Rechts und um die Höhe der Abfindung. Grade die Einhaltung von Kündigungsfristen ist hier sehr wichtig. Das kann jemanden für die nächsten 3 Monate wieder in Lohn und Brot mit einer bezahlten Freistellung versetzten. Zusätzlich noch eine Abfindung und die Möglichkeit in Ruhe einen neuen Job zu suchen. Ich habe es aber auch schon erlebt, dass eine Kündigung für unwirksam erklärt wurde und der Kollege auf die Wiedereinstellung bestanden hat. Der war 12 Monate später immer noch im Unternehmen. http://www.brink-partner.de/de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/abfindung-bei-kuendigung.html Die Gerichte sind bei der Festsetzung der Abfindung flexibel. Sind die Form und die Gründe des AG sichtbar unlauter, können die Faktoren auch schnell mal auf 1 oder höher schlagen. Grundsätzlich können sie aber eine Einigung nicht erzwingen, sie können höchstens die Kündigung für wirksam oder unwirksam erklären. Ist letzteres der Fall, muss der Lohn nachgezahlt und der AN wieder beschäftigt werden. Das muss aber nicht bedeuten, das dieser wieder an seinen Arbeitsplatz darf, er kann auch unter fortlaufenden Bezügen mit der Auflage sich auf Abruf bereit zu halten freigestellt werden. In der Regel werden dann auch Nebenbeschäftigungen nicht genehmigt. Das ganze kann also auch zu einem zermürbenden Rosenkrieg führen und bei der nächsten Möglichkeit für betriebsbedingte Kündigungen enden. J. Ad. schrieb: > Marek Walther schrieb: > >> Grundsätzlich würde ich mir bei einer Kündigung des AG immer empfehlen, >> über einen Wechsel nachzudenken. > > Ja, nachdenken kann man dann schon mal anfangen! :-) > > Nach dem Motto: Im Falle des Ablebens ist mit dem Tod zu rechnen! Wenn der AG die Kündigung ausspricht, ist meistens eh nichts mehr zu retten. Häufig kündigen sich entsprechende Tendenzen aber schon vorher an und schlagen sich meistens in der Führungsform und im Betriebsklima nieder. Also wenn der Status sich langsam Richtung Defcon 1 verschiebt, vorher etwas neues suchen. Es ist einfacher aus einer Anstellung etwas neues zu finden, als in der Arbeitslosigkeit. Wenn man es geschickt anstellt, hat man in der einen Hand etwas neues und in der anderen eine Abfindung. ;)
Uli H. schrieb im Beitrag #3606352: > Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto? Das habe ich noch nie > verstanden :( Brutto ist alles vor Abzüge und Netto nach Abzüge. Was man dir auszahlt, also auf dein Konto überweist, ist immer netto. Roland Ertelt schrieb: > Das wäre aber nur ein Grund[1]. Wie soll der für drei Kündigungen > reichen? > > Da muss in der vergangenheit also schon mehr gelaufen sein, bis es > soweit kommt. Und entgegen der verbreiteten Lautstärke kommt das > Ergebnis dann auch nicht unerwartet... Wenn du dein Handyakku aus Gewohnheit mit Betriebsstrom auf lädst kann es schon mal zu solchen Stilblüten kommen. Aus Bagatellen werden dann gleich existenzgefährdende Zustände. Roland Ertelt schrieb: > Ihr habt irgendwie alle den/die falschen Arbeitgeber. Vielleicht solltet > ihr mal welche nehmen, die nicht von Gewerkschaften und Betriebsräten > erpresst werden. Die sind viel entspannter und kündigen auch nicht > gleich wegen jedem Mist ;-) > > Roland > [1]Nichtstun gleichgesetzt mit Arbeitsverweigerung ist zwar ein > Kündigungsgrund, aber keiner für eine Fristlose. Sehe ich erfahrungsgemäß genau anders herum. Gerade die BR und Gewerkschaften halten renitente AG im Zaum. Gibts die nicht, herrscht Patriachismus. Manchmal wenig, manchmal auch viel, ab und zu auch extrem. Sonntag schrieb: > Genau in der Gewerkschaft bist du als Türgummiklopfer doch voll > geschützt, und brauchst nie einen Rauswurf zu befürchten. Kann ich bestätigen.
Logger schrieb: > ... Gerade die BR und > Gewerkschaften halten renitente AG im Zaum. Gibts die nicht, herrscht > Patriachismus. ... Eher Wunschdenken der Gewerkschaften, dass sie wichtig seien... "Renitente" Arbeitgeber halten sich (früher oder später) einfach selber "im Zaum" weil sie irgendwann niemanden mehr bekommen. Es spricht sich einfach rum, wie einer seine MA behandelt.
Roland schrieb: >"Renitente" Arbeitgeber halten sich (früher oder später) einfach selber >"im Zaum" weil sie irgendwann niemanden mehr bekommen. Die bekommen durch die Agentur für Arbeit und die Argen schon genügend Leute "nachgestopft", die keine Alternative haben.
Roland Ertelt schrieb: > Es spricht sich > einfach rum, wie einer seine MA behandelt. Ich habe auch schon solche "Chefs" gehabt und da hat sich gar nichts rum gesprochen. Da muss man auch erst mal Kontakte haben und die sind meist selten im Bereich Technik. Phlegmatischer Enthusiast schrieb: > Die bekommen durch die Agentur für Arbeit und die Argen schon genügend > Leute "nachgestopft", die keine Alternative haben. Da träumst du aber nur davon. Einer meiner Chefs hat das mal versucht und nicht das Erwartete bekommen und diese Aktion gleich spöttisch im Web publik gemacht. Die Resonanz in dem Forum war dann auch entsprechend. Scheint dem Chef jedoch nicht gestört zu haben. Der findet immer einen Dummen, der für Lau arbeitet und Ersatz findet der komischer Weise. Der Verschleiß ist da dann aber auch enorm. Die Stellenanzeigen von dem sind da immer recht spartanisch.
Fristlose Kündigungen sind in der Regel nur für sehr schwerwiegende und vorsätzliche Verstöße geeignet und selbst bei Delikten wie vorsätzlichem Betrug fast nicht zu erwirken, weil der Vorsatz bewiesen werden muss. Anders sieht es nur bei Alkohol- oder Drogenkonsum aus, oder bei Straftaten die zu sofortiger U-Haft führen, weil der Staat der Geschädigte ist. Da aber schon die Setzung von Normen oder Zielvorgaben u.U. gesetzwidrig sein kann, ist sogar ein größerer Fehlbetrag in der Buchhaltung zu Gunsten des Buchhalters ein Grund für eine Klage wegen Veruntreuung, aber eben kein Grund für eine fristlose Kündigung. Wenn also gleich 3 Gründe, haltbar oder nicht, angeführt werden, sollte man sich aber doch Gedanken um seine Integrität machen. Da zu jeder fristlosen Kündigung die ersatzweise fristgerechte Kündigung gehört, ist die Dauer einer denkbaren Lohnnachzahlung aber normalerweise begrenzt.
typischer Jammerthread, von einem Typen, hier Hubertine1, der den Thread mit einer sehr seltsamen Story eröffnet und sich dann nie wieder zu Wort meldet ... so was nenne ich Troll.
> ist die Dauer einer denkbaren Lohnnachzahlung > aber normalerweise begrenzt. Manche Firma wird auch in 20 Jahren insolvent. Deshalb nicht ans Gute glauben.
Berlin-Fanclub schrieb: > typischer Jammerthread, von einem Typen, hier Hubertine1, der den Thread > mit einer sehr seltsamen Story eröffnet und sich dann nie wieder zu Wort > meldet ... so was nenne ich Troll. Der erste gute Beitrag. Ist auch meine Meinung!
Wahnsinn was hier für Wissen niedergeschrieben wird. Hätte ich nie für möglich gehalten. Aber, als Ing. hat man eine Kündigung zu befürchten?
Ingenör schrieb: > Aber, als Ing. hat man eine Kündigung zu befürchten? Ja. Oder ist man da der liebe Gott?
Detlef Kunz schrieb: > Für meine Schöpfungen bin ich der liebe Gott. :) Für die lieben Kleinen ist Papi natürlich der Grösste. Das ändert sich aber schnell... ;-)
single_aus_ueberzeugung schrieb: > Detlef Kunz schrieb: >> Für meine Schöpfungen bin ich der liebe Gott. :) > > Für die lieben Kleinen ist Papi natürlich der Grösste. > Das ändert sich aber schnell... ;-) Ich meinte natürlich nur meine technischen Schöpfungen.
Detlef Kunz schrieb: > single_aus_ueberzeugung schrieb: >> Detlef Kunz schrieb: >>> Für meine Schöpfungen bin ich der liebe Gott. :) >> >> Für die lieben Kleinen ist Papi natürlich der Grösste. >> Das ändert sich aber schnell... ;-) > > Ich meinte natürlich nur meine technischen Schöpfungen. Woran arbeiten sie gerade? Skynet?
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Bearbeitet durch User
Marek Walther schrieb: > ... > Woran arbeiten sie gerade? Skynet? Zu spät: http://www.skynetpower.com.tw/ Taugen aber nicht viel. Die knallen oft beim Surge... :-P
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Bearbeitet durch User
Marek Walther schrieb: > Detlef Kunz schrieb: >> single_aus_ueberzeugung schrieb: >>> Detlef Kunz schrieb: >>>> Für meine Schöpfungen bin ich der liebe Gott. :) >>> >>> Für die lieben Kleinen ist Papi natürlich der Grösste. >>> Das ändert sich aber schnell... ;-) >> >> Ich meinte natürlich nur meine technischen Schöpfungen. > > Woran arbeiten sie gerade? Skynet? Nicht ganz. Nicht militärisch. Aber sie schauen in den Himmel, Suchen, Identifizieren und bleiben dran, wie eine grüne Summi an Hundescheiße, auch wenn das Objekt der begierde mal einige Zeit verschwindet.
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