Hallo zusammen, ich habe im Geschäft eine kleine Erfindung gemacht und die Firma möchte diese nun patentieren. Es handelt sich um eine technische Sache. In meinem Vertrag steht nichts davon, dass eine Erfindung Eigentum der Firma ist, auch nichts ähnliches das mir meine Rechte nehmen oder einschränken würde. Die Erfindung ist also sozusagen mein Eigentum. Problem ist, dass ich weder das Patent noch den Patentanwalt für seine Formulierung der Patentschrift bezahlen will/kann, es sei denn es wäre innerhalb Deutschlands recht günstig (kennt sich da jemand aus?). Die Erfindung soll nur gegen "Nachbau" geschützt sein. Ich denke mir bleibt, wenn ich kein Geld in die Hand nehmen möchte, nur eine Art Abkommen mit der Firma zu machen. Was wäre ein gutes und evtl. auf Dauer Sinnvolles Abkommen? Dann noch eine Nebenfrage Frage, ich habe gehört, dass eine Erfindung nach 5 Jahren automatisch "Stand der Technik" wird, somit könnte es dann jeder nach Ablauf der 5 Jahre nachbauen oder? Wäre dankbar für eure Hilfe.
Wul Ga schrieb: > In meinem Vertrag steht nichts davon, dass eine Erfindung Eigentum der > Firma ist, auch nichts ähnliches das mir meine Rechte nehmen oder > einschränken würde. Die Erfindung ist also sozusagen mein Eigentum. Das solltest Du nochmal sehr genau prüfen. Dein Arbeitgeber wird das nämlich anders sehen.
Wul Ga schrieb: > Hallo zusammen, ich habe im Geschäft eine kleine Erfindung gemacht ^^^^^^^^^^^ (...) > In meinem Vertrag steht nichts davon, dass eine Erfindung Eigentum der > Firma ist, auch nichts ähnliches das mir meine Rechte nehmen oder > einschränken würde. Die Erfindung ist also sozusagen mein Eigentum. Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das solltest Du nochmal sehr genau prüfen. Dein Arbeitgeber wird das > nämlich anders sehen. Erst recht wenn diese "Erfindung" durch das Verbraten der geschuldeten Arbeitszeit entstanden ist.
Dazu benötigt es keine Erwähnung im Vertrag, es gibt das "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen": http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/ Arno
Gut mir geht es hauptsächlich darum einen fianziellen Vorteil von dieser Sache zu haben. Ich habe da an eine Einmalzahlung gedacht oder besser noch an eine prozentuale Vergütung pro verkaufte Sache. Was könntet ihr mir noch empfehlen?
Wul Ga schrieb: > Was könntet ihr mir noch empfehlen? Ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Wenn du von vornherein glaubst daß das nichts bringt und der dich nur ausbeuten will, dann solltest du dir vielleicht einen anderen Arbeitgeber suchen. XL
Wul Ga schrieb: > Gut mir geht es hauptsächlich darum einen fianziellen Vorteil von dieser > Sache zu haben. Vergiss es. Wenn du Glück hast und mitdenkst, kannst du dieses Patent bei deiner nächsten Bewerbung gewinnbringend einsetzen. Dann kannst du evtl. einen finanziellen Vorteil aus deinem Patent ziehen. Sagt einer, der ein paar solcher "Arbeitnehmerpatente" hat... Wul Ga schrieb: > Ich denke mir bleibt, wenn ich kein Geld in die Hand nehmen möchte, nur > eine Art Abkommen mit der Firma zu machen. Was wäre ein gutes und evtl. > auf Dauer Sinnvolles Abkommen? Du solltest ein wenig langfristiger palnen und nicht so sehr auf "den schnellen Groschen" aus sein. Aber dieses Abkommen musst du mit dir selber machen... > Dann noch eine Nebenfrage Frage, ich habe gehört, dass eine Erfindung > nach 5 Jahren automatisch "Stand der Technik" wird, somit könnte es dann > jeder nach Ablauf der 5 Jahre nachbauen oder? Du hast nicht richtig zugehört. Die Erfindung wird mit Veröffentlichung zum "Stand der Technik". Und wenn sie dann nicht durch ein Patent geschützt ist, kann sie jeder nachbauen.
Hallo, das Arbeitnehmererfindungsgesetz wurde ja schon genannt. Dies regelt den Rechteübergang bei Erfindungen von Arbeitnehmern und die daraus resultierenden beiderseitigen Pflichten. Kurzzusammenfassung: Du musst Deinem Arbeitgeber jede Erfindung melden, auch solche, die in Deiner Freizeit entstanden sind. Tust Du dies nicht, kannst Du eventuell Schadensersatzpflichtig werden. Dein Arbeitgeber muss die Meldung bestätigen. Wenn sie auch nur irgendetwas mit Deiner Arbeit zu tun hat, gehen die Rechte an der Erfindung an den Arbeitgeber über, sollte er nicht innerhalb von 4 Monaten darauf verzichten. Wenn die Erfindung absolut gar nichts mit Deiner Arbeit zu tun hat (Du bist z.B. Hardware-Entwickler in einer Elektronikfirma und erfindest eine neuartige mechanische Vogel-Lock-Pfeife) behälst Du die Rechte daran, der Arbeitgeber hat jedoch ein Vorkaufsrecht an der Lizenz zu üblichen Konditionen. Im Gegenzug dazu muss der Arbeitgeber die Erfindung zumindest in Deutschland unverzüglich anmelden (die Auslandsanmeldung kann er Dir freigeben oder abkaufen) - es sei denn, er erklärt die Erfindung zum Geschäftsgeheimnis. In jedem Fall wird er vergütungspflichtig, wobei die Höhe der Vergütung von vielen Faktoren abhängt und in einer Richtlinie des Bundesministers für Arbeit beschrieben ist. Hier beträgt der Schnitt so rund 15% von dem, was ein externer Erfinder an Lizenzen bekommen würde. Geht man von einem Lizenzsatz von rund 1% des Umsatzes des Erfindungsgegenstandes aus (wobei nur der durch die Erfindung wertbeeinflusste Teil zählt), so kann man sich ausrechnen, dass schon erhebliche Stückzahlen und/oder Umsätze notwendig sind, um eine signifikante Vergütung zu bekommen. Daher werden häufig Pauschalen im 3 bis niedrigen 4-stelligen Bereich vereinbart. Insofern hat mein Vorredner im Allgemeinen recht, es kann natürlich auch Ausnahmen geben - z.B. geniale Erfindung für neues Motorsteuergerät, welches in Millionenstückzahlen gebaut wird. Hier könnte mehr zusammenkommen, allerdings auch nicht so viel, wie man meinen könnte: 2 Millionen Steuergeräte a 150 Euro Stückpreis; Lizenzsatz 1%, Arbeitnehmeranteil 15%, ein Erfinder -> 45.000 Euro Vergütung (für 300 Mio Umsatz!) Diese Regelungen sind gesetzlich verbindlich und können nicht pauschal in einem Arbeitsvertrag zum Nachteil des Arbeitnehmers ausgeschlossen werden. Eine Einzelvereinbarung nach der Erfindung kann jedoch frei geschlossen werden, solange sie nicht unbillig ist. Siehe auch http://transpatent.com/ra_krieger/arberfin.html für mehr Erläuterungen Schöne Grüße, Martin
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