Forum: Offtopic Frage zu einem Patent


von Wul G. (Gast)


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Hallo zusammen, ich habe im Geschäft eine kleine Erfindung gemacht und 
die Firma möchte diese nun patentieren. Es handelt sich um eine 
technische Sache.

In meinem Vertrag steht nichts davon, dass eine Erfindung Eigentum der 
Firma ist, auch nichts ähnliches das mir meine Rechte nehmen oder 
einschränken würde. Die Erfindung ist also sozusagen mein Eigentum.

Problem ist, dass ich weder das Patent noch den Patentanwalt für seine 
Formulierung der Patentschrift bezahlen will/kann, es sei denn es wäre 
innerhalb Deutschlands recht günstig (kennt sich da jemand aus?). Die 
Erfindung soll nur gegen "Nachbau" geschützt sein.

Ich denke mir bleibt, wenn ich kein Geld in die Hand nehmen möchte, nur 
eine Art Abkommen mit der Firma zu machen. Was wäre ein gutes und evtl. 
auf Dauer Sinnvolles Abkommen?

Dann noch eine Nebenfrage Frage, ich habe gehört, dass eine Erfindung 
nach 5 Jahren automatisch "Stand der Technik" wird, somit könnte es dann 
jeder nach Ablauf der 5 Jahre nachbauen oder?

Wäre dankbar für eure Hilfe.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Wul Ga schrieb:
> In meinem Vertrag steht nichts davon, dass eine Erfindung Eigentum der
> Firma ist, auch nichts ähnliches das mir meine Rechte nehmen oder
> einschränken würde. Die Erfindung ist also sozusagen mein Eigentum.

Das solltest Du nochmal sehr genau prüfen. Dein Arbeitgeber wird das 
nämlich anders sehen.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Wul Ga schrieb:
> Hallo zusammen, ich habe im Geschäft eine kleine Erfindung gemacht
                           ^^^^^^^^^^^
(...)

> In meinem Vertrag steht nichts davon, dass eine Erfindung Eigentum der
> Firma ist, auch nichts ähnliches das mir meine Rechte nehmen oder
> einschränken würde. Die Erfindung ist also sozusagen mein Eigentum.

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Das solltest Du nochmal sehr genau prüfen. Dein Arbeitgeber wird das
> nämlich anders sehen.

Erst recht wenn diese "Erfindung" durch das Verbraten der geschuldeten 
Arbeitszeit entstanden ist.

von Arno H. (arno_h)


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Dazu benötigt es keine Erwähnung im Vertrag, es gibt das "Gesetz über 
Arbeitnehmererfindungen":
http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/

Arno

von Wul G. (Gast)


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Gut mir geht es hauptsächlich darum einen fianziellen Vorteil von dieser 
Sache zu haben. Ich habe da an eine Einmalzahlung gedacht oder besser 
noch an eine prozentuale Vergütung pro verkaufte Sache. Was könntet ihr 
mir noch empfehlen?

von Axel S. (a-za-z0-9)


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Wul Ga schrieb:

> Was könntet ihr mir noch empfehlen?

Ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Wenn du von vornherein glaubst daß 
das nichts bringt und der dich nur ausbeuten will, dann solltest du dir 
vielleicht einen anderen Arbeitgeber suchen.


XL

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Wul Ga schrieb:
> Gut mir geht es hauptsächlich darum einen fianziellen Vorteil von dieser
> Sache zu haben.
Vergiss es.
Wenn du Glück hast und mitdenkst, kannst du dieses Patent bei deiner 
nächsten Bewerbung gewinnbringend einsetzen. Dann kannst du evtl. 
einen finanziellen Vorteil aus deinem Patent ziehen. Sagt einer, der ein 
paar solcher "Arbeitnehmerpatente" hat...

Wul Ga schrieb:
> Ich denke mir bleibt, wenn ich kein Geld in die Hand nehmen möchte, nur
> eine Art Abkommen mit der Firma zu machen. Was wäre ein gutes und evtl.
> auf Dauer Sinnvolles Abkommen?
Du solltest ein wenig langfristiger palnen und nicht so sehr auf "den 
schnellen Groschen" aus sein. Aber dieses Abkommen musst du mit dir 
selber machen...

> Dann noch eine Nebenfrage Frage, ich habe gehört, dass eine Erfindung
> nach 5 Jahren automatisch "Stand der Technik" wird, somit könnte es dann
> jeder nach Ablauf der 5 Jahre nachbauen oder?
Du hast nicht richtig zugehört. Die Erfindung wird mit Veröffentlichung 
zum "Stand der Technik". Und wenn sie dann nicht durch ein Patent 
geschützt ist, kann sie jeder nachbauen.

von Martin L. (maveric00)


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Hallo,

das Arbeitnehmererfindungsgesetz wurde ja schon genannt. Dies regelt den 
Rechteübergang bei Erfindungen von Arbeitnehmern und die daraus 
resultierenden beiderseitigen Pflichten.

Kurzzusammenfassung: Du musst Deinem Arbeitgeber jede Erfindung 
melden, auch solche, die in Deiner Freizeit entstanden sind. Tust Du 
dies nicht, kannst Du eventuell Schadensersatzpflichtig werden. Dein 
Arbeitgeber muss die Meldung bestätigen. Wenn sie auch nur irgendetwas 
mit Deiner Arbeit zu tun hat, gehen die Rechte an der Erfindung an den 
Arbeitgeber über, sollte er nicht innerhalb von 4 Monaten darauf 
verzichten.

Wenn die Erfindung absolut gar nichts mit Deiner Arbeit zu tun hat (Du 
bist z.B. Hardware-Entwickler in einer Elektronikfirma und erfindest 
eine neuartige mechanische Vogel-Lock-Pfeife) behälst Du die Rechte 
daran, der Arbeitgeber hat jedoch ein Vorkaufsrecht an der Lizenz zu 
üblichen Konditionen.

Im Gegenzug dazu muss der Arbeitgeber die Erfindung zumindest in 
Deutschland unverzüglich anmelden (die Auslandsanmeldung kann er Dir 
freigeben oder abkaufen) - es sei denn, er erklärt die Erfindung zum 
Geschäftsgeheimnis. In jedem Fall wird er vergütungspflichtig, wobei die 
Höhe der Vergütung von vielen Faktoren abhängt und in einer Richtlinie 
des Bundesministers für Arbeit beschrieben ist.

Hier beträgt der Schnitt so rund 15% von dem, was ein externer Erfinder 
an Lizenzen bekommen würde. Geht man von einem Lizenzsatz von rund 1% 
des Umsatzes des Erfindungsgegenstandes aus (wobei nur der durch die 
Erfindung wertbeeinflusste Teil zählt), so kann man sich ausrechnen, 
dass schon erhebliche Stückzahlen und/oder Umsätze notwendig sind, um 
eine signifikante Vergütung zu bekommen. Daher werden häufig Pauschalen 
im 3 bis niedrigen 4-stelligen Bereich vereinbart. Insofern hat mein 
Vorredner im Allgemeinen recht, es kann natürlich auch Ausnahmen geben - 
z.B. geniale Erfindung für neues Motorsteuergerät, welches in 
Millionenstückzahlen gebaut wird. Hier könnte mehr zusammenkommen, 
allerdings auch nicht so viel, wie man meinen könnte: 2 Millionen 
Steuergeräte a 150 Euro Stückpreis; Lizenzsatz 1%, Arbeitnehmeranteil 
15%, ein Erfinder -> 45.000 Euro Vergütung (für 300 Mio Umsatz!)

Diese Regelungen sind gesetzlich verbindlich und können nicht pauschal 
in einem Arbeitsvertrag zum Nachteil des Arbeitnehmers ausgeschlossen 
werden. Eine Einzelvereinbarung nach der Erfindung kann jedoch frei 
geschlossen werden, solange sie nicht unbillig ist.

Siehe auch http://transpatent.com/ra_krieger/arberfin.html für mehr 
Erläuterungen

Schöne Grüße,
Martin

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