Forum: Platinen Frage zum Ätzmittel bestellen


von Sebastian K. (pwned4d)


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Hallo,
da ich nun das erste mal selber Ätzen will muss ich mit natürlich ein 
Ätzmittel (Natriumpersulfat) besorgen. Dies wollte ich bei Conrad tun.
Nur steht da folgendes:

Nach § 3 (2) der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist die 
Abgabe dieses Produktes (Gefahrbezeichnung O Brandfördernd) nur an 
Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, 
Untersuchungs- oder Lehranstalten erlaubt. Mit der Abgabe dürfen nur 
Personen beauftragt werden, die zuverlässig sind, das 18. Lebensjahr 
vollendet haben und mindestens jährlich über die zu beachtenden 
Vorschrift belehrt werden; die Belehrung muss schriftlich bestätigt 
werden.

Jetzt meine Frage, bekomm ich das Zeug auch als Privatperson oder muss 
ich mir da Jemand suchen ders für mich betsellt?

mit freundlichen Grüßen Sebastian

von Pumuckl (Gast)


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Sebastian K. schrieb:
> Jetzt meine Frage, bekomm ich das Zeug auch als Privatperson oder muss
> ich mir da Jemand suchen ders für mich betsellt?

Bestells doch einfach bei Reichelt.

von Sebastian K. (pwned4d)


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Ich geh zu Conrad weil ich da keine Versandkosten hab, muss nur ca 200m 
laufen. Wenn ich keine Fiale so nah hätte würd ichs auch machen.

von Dussel (Gast)


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Sebastian K. schrieb:
> Ich geh zu Conrad weil ich da keine Versandkosten hab, muss nur ca 200m
> laufen. Wenn ich keine Fiale so nah hätte würd ichs auch machen.
Die Frage kann ich leider nicht beantworten, aber 200m geht man in fünf 
Minuten. Also nimm dir morgen eine viertel Stunde Zeit und frag nach. 
Dann hast du eine sichere Information.

von Pumuckl (Gast)


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Sebastian K. schrieb:
> muss nur ca 200m
> laufen. Wenn ich keine Fiale so nah hätte würd ichs auch machen.

Dann frag doch einfach in der Fiale! Wo ist das Problem?

von Sebastian K. (pwned4d)


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Naja, ich frage weil ich zur Zeit nicht Zuhause bin. Somit fällt das mal 
eben Hinlaufen aus.

von Pumuckl (Gast)


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Sebastian K. schrieb:
> Naja, ich frage weil ich zur Zeit nicht Zuhause bin. Somit fällt das mal
> eben Hinlaufen aus.

Oh Mann...

von Dussel (Gast)


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Sebastian K. schrieb:
> Naja, ich frage weil ich zur Zeit nicht Zuhause bin. Somit fällt das mal
> eben Hinlaufen aus.
Dann kannst du es ja sowieso erst besorgen, wenn du wieder 'da' bist 
oder es direkt bestellen.

Aber trotzdem habe ich mal nachgelesen. §3 Absatz 2 gibt nur an, wer den 
Stoff abgeben darf. Interessant ist Absatz 1. Da heißt es:
Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den 
Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) 
oder F+ (hochentzündlich) oder mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 
68 zu kennzeichnen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn
1.
der Abgebende die Identität (Name und Anschrift) des Erwerbers und, 
falls der Erwerber eine andere Person zur Abholung beauftragt hat 
(Abholender), deren Identität bei gleichzeitiger Vorlage der 
Auftragsbestätigung, aus der Verwendungszweck und Identität des 
Erwerbers hervorgehen, festgestellt hat,
2.
dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat 
bestätigen lassen, dass dieser
a)
als Handelsgewerbetreibender für sehr giftige und giftige Stoffe und 
Zubereitungen im Besitz einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 ist oder das 
Inverkehrbringen gemäß § 2 Abs. 6 angezeigt hat oder Stoffe sowie 
Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den 
Gefahrensymbolen, O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit 
den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, an den 
privaten Endverbraucher nur durch eine im Betrieb beschäftigte Person 
abgeben lässt, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt, oder
b)
als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise 
verwenden will,
und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Weiterveräußerung oder 
Verwendung bestehen,
3.
der Erwerber, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, 
mindestens 18 Jahre alt ist,
4.
der Erwerber, sofern er ein Begasungsmittel nach der 
Gefahrstoffverordnung erwerben will, die Erlaubnis nach Anhang I Nummer 
4.3.1 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung oder den Befähigungsschein nach 
Anhang I Nr. 4.3.1 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung vorgelegt hat und
5.
der Abgebende den Erwerber über die mit dem Verwenden des Stoffes oder 
der Zubereitung verbundenen Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen 
beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen 
Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung 
unterrichtet hat.

Zusammengefasst: Abgabe nur an eine Person über 18 Jahre, die bestätigt 
hat, dass sie die Stoffe in erlaubter Weise verwenden will und vom 
Abgebenden (Verkäufer) über den Sachgemäßen Gebrauch unterrichtet wurde 
und die Identität des Käufers bekannt ist. (Zusammengefasst und nicht 
vollständig)

von MaWin (Gast)


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Sebastian K. schrieb:
> bekomm ich das Zeug auch als Privatperson

Bei Firmen, die Gesetzestexte lesen können, schon.

Conrad kann das nicht, wie man am falschen Zitat sieht.

http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/__3.html

"an den privaten Endverbraucher nur durch eine im Betrieb beschäftigte 
Person abgeben lässt, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt"

Auf gut Deutsch: Conrad benötigt einen Mitarbeiter der im ChemVerbotsV 
geschult ist, der darf dir das Produkt dann in die Hand drücken, nachdem 
du ihm gesagt hast, daß du damit Platinen ätzen und ncht 
Magnesiumknallkörper herstellen willst.

Bei den 400 EUR Kräften von Conrad ist nicht zu vermuten, daß die das 
können.

von Sebastian K. (pwned4d)


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Danke für die ausführliche Antwort PLUS Zusammenfassung. Da weiß ich 
Bescheid.

mit freundlichen Grüßen Sebastian

von Carsten S. (dg3ycs)


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MaWin schrieb:
> Auf gut Deutsch: Conrad benötigt einen Mitarbeiter der im ChemVerbotsV
> geschult ist, der darf dir das Produkt dann in die Hand drücken, nachdem
> du ihm gesagt hast, daß du damit Platinen ätzen und ncht
> Magnesiumknallkörper herstellen willst.
Das ist richtig...

> Bei den 400 EUR Kräften von Conrad ist nicht zu vermuten, daß die das
> können.
Das kommt auf die Filiale an.
(Conrad hat wohl mittlerweile einige Schulungen spendiert. Es gibt dort 
wohl auch noch andere Dinge ausser Ätzmittel für die der Schein 
notwendig ist) Und es sind ja auch nicht alles 400 Euro Kräfte.

Bei Conrad Dortmund gibt es einen MA der das Zeug an der Theke ausgeben 
darf.
Wenn der natürlich gerade nicht anwesend ist sieht es dort auch schlecht 
aus.
Bei anderen Filialen - keine Ahnung!


Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Erwin (Gast)


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Hallo,

wie gut das der Staat (die Leute die wir gewählt haben...) so gut auf 
uns und unsere Gesundheit aufpasst.
Es ist ja unbedingt notwendig bei den zigtausend Anschlägen die bei uns 
jählich mit den verschiedensten Chemikalien ausgeübt werden.
Eigentlich müssten µC auch nur gegen Namenseintrag und abgleich mit der 
entsprechenden Serienummer abgegeben werden.

Gratualation an die Terroristen: Ihr habt euer Ziel erreicht- die 
Freiheit eurer Feinde einzuengen.
Werden wir doch alle "Superstarkonsumenten" "I Phone Jünger" und 
"Leistungsstricker" und am besten noch 110%ig  politisch korrekt.

Da kann ich nur noch an Max Liebermann denken
(Googeln hilft in diesen Fall)

Erwin

von Magic S. (magic_smoke)


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Hatten wir doch schon mal. Nannte sich DDR und Stasi. Mal sehen wann's 
wieder da ist, diesmal mit Mauer um ganz Europa oder so.

von MaWin (Gast)


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Erwin schrieb:
> wie gut das der Staat (die Leute die wir gewählt haben...)
> so gut auf uns und unsere Gesundheit aufpasst.

Leider nicht, die gefährlichen Sachen stehen da nicht drin.

Schau dir die Auflistung im Gesetzesblatt an

Ammoniumnitrat
Kaliumchlorat
Kaliumnitrat
Kaliumperchlorat
Kaliumpermanganat
Natriumchlorat
Natriumnitrat
Natriumperchlorat
Wasserstoffperoxid

Es geht nur um die Angst des Staates vor Feuerwerkskörpern.
Richtige Sprengstoffe (Hexogen) lassen sich damit nicht herstellen 
(mnachmal gibt es bei eBay aber das zum plastifizieren notwendige 
Polyisobutylen100).

Vollkommen lächerlich, um mit den oben genannten Substanzen eine 
relevante Explosion zu erreichen muss man das schon lastwagenweise 
einsetzen.

Die Gesetze hindern alle und schützen niemanden.

Alkohol und Zigaretten sind nach wie vor frei verkäuflich.

von Stefan Noack (Gast)


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Als ich das letzte mal Feinätzkristall bei Conrad (Filiale Dresden) 
geholt habe, bekam ich nur eine kurze Belehrung:

"Bitte nicht essen, da hat die EU nämlich was dagegen!" (WTF?)

Und dann hat die Dame mir den Beutel gegeben und ich konnte zur Kasse 
gehen und bezahlen.

Wo ist das Problem?

von Erwin (Gast)


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Hallo,

bringt ja auch Steuereinnahmen (Zigaretten)
und Alkohol wird ja vom Obdachlosen bis in den höchsten (haha..) 
Gesellschaftsschichten als allgemein akzeptierte Droge gebraucht - 
obwohl das ist doch gar keine Droge sondern Kulturgut ...

Na ja - was soll es :
Es sind ja schon viele Familien durch den gebrauch der von dir genannten 
Chemikalien zerstört worden.
Jedes Wochende randlieren und prügeln Leute im "Kaliumchloratrausch".
Und über die durch Wasserstoffperoxid verursachten Verkehrunfälle ist ja 
nichts weiter zu sagen.

Habe ich jetzt eventuell irgendwas verwechselt ? ;-)


Erwin

von ... (Gast)


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MaWin schrieb:
> Alkohol und Zigaretten sind nach wie vor frei verkäuflich.

Da verdient der Staat ja auch dran.

von Mattias (Gast)


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Wenn die man auch bei den Lebensmitteln so um unsere Gesundheit besorgt 
wären, wäre TTIP
kein Thema. Mit Geschmacksverstärkern kann man ja keine Bomben bauen, 
außer die eigene Körperinnere.

von dolf (Gast)


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Sebastian K. schrieb:
> Jetzt meine Frage, bekomm ich das Zeug auch als Privatperson oder muss
> ich mir da Jemand suchen ders für mich betsellt?

eisen3chlorid brennt nicht und unterstützt nicht die verbrennung.
auch das ausgasen von o2 ist nicht vorhanden/möglich.
und es ist unbegrenzt lagerbar sowohl als feststoff wie auch die lösung.
das zeug ist zudem politisch völlig korrekt!
brandsätze u.ä. sind damit nicht machbar;-))
das bekommst an jeder ecke.

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