Hallo Freunde der Nacht, Ich benötige Euren Rat in einer folgenden Situation: Ich möchte mehrere fertige Elektrogeräte, die eigenständig mit CE Zeichen versehen sind, in einem Plastikgehäuse unterbringen, elektrotechnisch wird dabei nichts verändert. Vereinfacht: Eine Schaltuhr schaltet ein anderes Gerät ein. Durch dieses Zusammenspiel entsteht ein neues Produkt, das ich verkaufen möchte. Kleingewerbe, 20-50 Stück pro Jahr. Wie sieht es aus mit der EAR Registrierung, die Elektrokomponenten haben diese schon hinter sich (denke ich zumindest, das Mülltonnen Symbol ist drauf)? Die CE Zeichen an den Elektrogeräten sind angebracht. Kann ich dem so zusammengeschaltetem Gerät ein eigenes CE Zeichen mit einer eigenen Konformitätserklärung „vergeben“? Oder ist das alles zu einfach gedacht und obwohl keine neuen elektronischen Komponenten dazukommen man die ganzen Hürden noch einmal durchlaufen muss?
Alexei S. schrieb: > Kann ich dem so zusammengeschaltetem Gerät ein eigenes CE Zeichen mit > einer eigenen Konformitätserklärung „vergeben“? Mit eigener Konformitätserklärung schon. Aber du kannst nicht einfach schreiben: "Da die Grundkomponenten CE Konform sind ist das mein Endprodukt automatisch.", das stimmt nämlich so nicht. Alexei S. schrieb: > Oder ist das alles zu einfach gedacht und obwohl keine neuen > elektronischen Komponenten dazukommen man die ganzen Hürden noch einmal > durchlaufen muss? so sieht es aus. Bezüglich EAR kann ich dir leider nicht helfen
Christian B. schrieb: > Aber du kannst nicht einfach schreiben: "Da die Grundkomponenten CE > Konform sind ist das mein Endprodukt automatisch.", das stimmt nämlich > so nicht. Stimmt. Einfachstes Beispiel waere ein 100mA Netzteil an einen 200mA Verbraucher anzuschließen. Also überprüfe ob die Spezifikationen zusammen passen und dokumentiere das. Anleitung schreiben nicht vergessen und dann sollte das i.o. sein. Natürlich darf niemand zu Schaden kommen sonst geht Theater los.
Alexei S. schrieb: > Kann ich dem so zusammengeschaltetem Gerät ein eigenes CE Zeichen mit > einer eigenen Konformitätserklärung „vergeben“? Ja, du musst sogar, denn du gibst dem Gesamtding einen neuen Namen, Willibaldis Temperaturwächter oder wie auch immer, zumindest heisst es nicht mehr Kienzle Schaltuhr an 50W Osramlampe. Damit bist du Hersteller falls du das gewerblich und nicht bloss als Hobby Liebhaberei (unter 5 Verkäufe monatlich mit weniger als 450 EUR Einnahmen die gegen Einkaufspreis gerechnet keinen Gewinn ergeben) machst. Allerdings vereinfacht sich dein CE, weil du davon ausgehen kannst, dass die Geräte an sich CE konform sind. Also musst du bloss noch bewerten ob der Zusammenbau VDE konform und das Gehäuse brandsicher ist, das kannst du aus dem Handgelenk entscheiden. Bleibt die Frage, ob du WEEE konform eine insolvenzsichere Entsorgung der Elektrogeräte bezahlen musst, weil vermutlich das für alle enthaltenen Elektrogeräte schon von deren Herstellern getan wurde. EAR wird "sicher" sagen. Dann solltest du den Herstellern 'OEM' der von dir zu kaufenden Einzelteile sagen können, sie müssen die nicht bei EAR melden weil B2B OEM Ware. Das wird bei 50 von 50000 aber keinen interessieren, also wird doppelt gezahlt. Ja, so krank ist das deutsche WEEE Gesetz. Aber letztlich geht es nur um umgelegte reale Entsorgungskosten, die sind konstant, nur die doppelte Stiftung EAR Gebühr stört halt, aber die ist eh mengenunabhängig.
MaWin schrieb: > Allerdings vereinfacht sich dein CE, weil du davon ausgehen kannst, dass > die Geräte an sich CE konform sind. Also musst du bloss noch bewerten ob > der Zusammenbau VDE konform und das Gehäuse brandsicher ist, das kannst > du aus dem Handgelenk entscheiden. Das wiederum würde ich auch nicht so unterschreiben! Beispiel: Einbaunetzteil 230V~ In, irgendwas DC out. Natürlich CE Konform. Wenn du nun aber in den Prüfbericht schaust, stehen dort sehr oft abenteuerliche Dinge drin, was die Testbedingungen angeht. Da wird eine Last z.B. gerne mit 10cm Leitungen angeschlossen. Wenn du dann in deinem Gerät aber 20cm Leitungslänge hast kann, nein wird sich das schon wieder negativ z.B. auf die EMV auswirken. Des weiteren können unterschiedliche Geräte zusammen sehr tolle Effekte verursachen. Fakt ist: wenn du unterschiedliche Geräte zu einem neuen Zusammenstellst, welches eine so noch nicht geprüfte Kombination ergibt musst du imho die EC Konformität mindestens prüfen, wenn schon nicht nachweisen. Natürlich passiert nix, solange keiner der Meinung ist, da mal in Aktion treten zu müssen. Aber z.B. ein Konkurrent könnte eines deiner Geräte untersuchen lassen und wenn dann was nicht stimmt hast du ein Problem.
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