Forum: Offtopic Deutschland, deine Autofahrer.


von Dennis (sixeck)


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Hach, Falschparker gibt's ja wie Sand am Meer, aber diesen fand ich 
irgendwie sehenswert...

von Wolle R. (Gast)


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Viel los bei Lidl, so kurz vorm Feiertag ;)

von Einhart P. (einhart)


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Wieso? So wie der parkt ist der behindert - also darf er das. Es gibt ja 
nicht nur körperliche Behinderungen ;-)

von B. O. (t_65)


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Außerdem hat er 'n Stern auf der Haube, das berechtigt zu Einigem ...
:-)

von Dirk T. (helipage)


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Hatte gestern in nem Parkhaus nen ähnliches Bild.
Auto mit Stern hat so besch... eingeparkt, dass 2 Plätze belegt waren 
und ein anderer Fahrer Probleme hatte, wieder aus seiner Parkbox zu 
kommen.
Manchmal glaub ich, besch... parken zu können ist Voraussetzung dafür, 
so ein Auto kaufen zu dürfen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Dirk Th. schrieb:
> Manchmal glaub ich, besch... parken zu können ist Voraussetzung dafür,
> so ein Auto kaufen zu dürfen.

Denk dran: es fallen einem immer nur die negativen Beispiele auf.
Keiner zählt all die, die sich ordentlich benehmen.  Das ist völlig
egal, was für eine Automarke da drauf steht, bei den teuren Schlitten
fällt es dir nur mehr auf, weil davon insgesamt nicht ganz so viele
rumfahren wie von den 08/15-Kisten.

von Andre S. (robomouse)


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Ist zwar nicht sehr nett aber hoffentlich nachhaltig:

Ich bin jetzt schon 2x so übel an der Fahrerseite zugeparkt worden, dass 
ich von der Beifahrerseite einsteigen musste und ich bin 70% 
schwerbehindert, was die Sache nicht einfacher macht.

Ein Streichholz im Ventil und ein freundlicher Zettel am 
Scheibenwischer, welcher auf mangelnden Luftdruck aufmerksam macht 
dürfte die gewonnene Zeit bei der Parkplatzsuche wieder zunichte gemacht 
haben.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Andre S. schrieb:
> Ein Streichholz im Ventil

... wird hierzulande als Sachbeschädigung gewertet, das solltest Du 
tunlichst sein lassen.

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/bgh/3603

Übrigens auch schon bei einem Fahrrad:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BayObLG&Datum=21.08.1987&Aktenzeichen=RReg.%201%20St%2098/87

von Michael B. (alter_mann)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
>> Ein Streichholz im Ventil
>
> ... wird hierzulande als Sachbeschädigung gewertet, das solltest Du
> tunlichst sein lassen.

Nicht erwischen lassen!;-)
Ansonsten find' ich das gar nicht schlecht.
Vorsicht, böses Wort - Oberarschlöcher brauchen das!

von Lasst mich A. (ich_bin_durch)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> ... wird hierzulande als Sachbeschädigung gewertet, das solltest Du
> tunlichst sein lassen.

Mit kuscheligen Worten kommt man bei einigen Leuten nicht weit. Es ist 
mir allerdings viel lieber wenn jemand miserabel parkt als dass jemand 
miserabel fährt, das ist nämlich kein Sicherheitsrisiko. Ja, ein frommer 
Wunsch, ich weis.

von Michael L. (michaelx)


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Andre S. schrieb:
> Ist zwar nicht sehr nett aber hoffentlich nachhaltig:
>
> Ich bin jetzt schon 2x so übel an der Fahrerseite zugeparkt worden, dass
> ich von der Beifahrerseite einsteigen musste und ich bin 70%
> schwerbehindert, was die Sache nicht einfacher macht.
>
> Ein Streichholz im Ventil und ein freundlicher Zettel am
> Scheibenwischer, welcher auf mangelnden Luftdruck aufmerksam macht
> dürfte die gewonnene Zeit bei der Parkplatzsuche wieder zunichte gemacht
> haben.

Wenn's bei 70% Schwerbehinderung noch für solche üblen Scherze reicht, 
kann's dir ja nicht sooo schlecht gehen.

Den Zettel kannste dir übrigens sparen. Wenn das Auto auf der Felge 
stand, ist der Reifen eh im Eimer und muss getauscht werden.

Sorry, aber du bist keinen Deut besser als jene, die du belehren tust.

von Uwe R. (aisnmann)


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Hmm, bin erstaunt das es als Sachbeschädigung ausgelegt werden kann. Die 
Begründung ist aber ziemlich einleuchtend.

Eine schöne Variante ist es einen Stein, villeicht so 3-5cm hoch unter 
das Rad zu legen, sodass es hoppelt wenn der betreffende Losfährt.
Oder die Scheibenwischer hochklappen (wenn man rankommt).

Bei sowas erschrickt der Fahrer ziemlich über die Handgreiflichkeit 
anderer. Der Scheibenwischer hätte auch abgebrochen, oder der Stein im 
Innenraum liegen können.

DAs mit dem Scheibenwischer ist mir selbst schon passiert, da guckt man 
ziemlich blöd (allerdings hatte ich was schweres Auszuladen und deswegen 
gefühlte 10min die Durchfahrt verengt, der Hinweis war unberechtigt).

bye uwe

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Sachbeschädigung?

Das wäre ja harmlos. Man kann das auch als gefährlichen Eingriff in den 
Straßenverkehr auslegen und den Zettel als Vorsatz interpretieren, somit 
als als deutlich überzogenen. Während dem ordnungswidrig Parkierendem 
maximal fahrlässiges Handeln anzulasten sein dürfte.

 Woran man mal wieder gut sehen kann, dass sich vom Leben betrogen 
fühlende Menschen gern zu Überkompensation neigen.

 So ein Racheakt kann leicht ins Gegenteil schlagen, nämlich dann wenn 
dich ein Anderer dabei beobachtet und dies zur Anzeige bringt. Dann 
kommt neben Vorsatz auch noch niedriger Beweggrund auf die Liste und 
Affekt wird wegen des zielgerichteten Handelns gleich verworfen. 
Immerhin schreibst du ja noch einen Zettel, bist dir also der 
resultierenden Gefahr bewusst und kannst dich auf den Zettel und dessen 
rechtzeitige Wahrnehmung nicht verlassen. Dazu begehst du Fahrerflucht, 
da du ein Fahrzeug mutwillig beschädigtest und dich vom Tatort unbefugt 
entfernst. Das du dich provoziert fühltest solltest du schon gar nicht 
ins Spiel bringen, sonst darfst du gleich noch zum 
Antiagressionstraining erscheinen und den Lappen bis zur MPU beim Kadi 
in Obhut geben.

Namaste

von Norbert M. (Gast)


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Winfried J. schrieb:
> Man kann das auch als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
> auslegen

Wo soll denn da bitteschön die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt 
werden, bei einem parkendem Kfz?

> Dann kommt neben Vorsatz auch noch niedriger Beweggrund auf die Liste
> und Affekt wird wegen des zielgerichteten Handelns gleich verworfen.

Vorsatz stimmt wohl, denn "fahrlässiges Luftauslassen" gibts wohl kaum.
Aber niedriger Beweggrund? Das ist ja wohl eher bei Verbrechen gegen 
Leib und Leben relevant.

Und selbst mit der Sachbeschädigung ist es nicht ganz klar, immerhin 
wird das Erscheinungsbild der fremden Sache nur unerheblich und nur 
vorübergehend verändert.

> Immerhin schreibst du ja noch einen Zettel, bist dir also der
> resultierenden Gefahr bewusst und kannst dich auf den Zettel und dessen
> rechtzeitige Wahrnehmung nicht verlassen.

Welche Gefahr? Die einizige Gefahr ist die, daß der Besitzer des Wagens 
just in dem Moment in dem man die Luft rauslässt um die Ecke kommt und 
dem Luftauslasser eins auf die Fresse gibt!

> Dazu begehst du Fahrerflucht, da du ein Fahrzeug mutwillig beschädigtest
> und dich vom Tatort unbefugt entfernst.

Absurd. "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" greift schon mangels des 
Vorhandensein eines Unfalls nichts.

Rufus Τ. Firefly schrieb:
>> Ein Streichholz im Ventil
> ... wird hierzulande als Sachbeschädigung gewertet, das solltest Du
> tunlichst sein lassen.
> http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/bgh/3603

Das steht dort nicht. Dort steht ausdrücklich "Ablassen der Luft aus 
MEHR als einem Reifen". Weiters: "unter Umständen schon das Ablassen der 
Luft aus einem Reifen unter § 303 StGB fallen, sofern das 
Wiederauffüllen Aufwand an Zeit und Mühe verursacht, z.B. bei Nacht, an 
entlegenen Orten oder wenn der Fahrer kein Ersatzrad bei sich führt."

Daraus könnte man schon eher mutmaßen, daß man im o.g. Fall mit dem 
Zündholz im Ventil wahrscheinlich durchgekommen wäre, denn es war unter 
Tags, der Lidl-Parkplatz ist wohl nicht entlegen, und beim Merceds wird 
ja wohl einen Ersatzreifen dabei sein. ;-)

Aber wie immer, im Endeffekt müsste auch den konkreten Fall ein Gericht 
klären. Wer's riskieren mag, der soll's eben tun. Ansonsten fährt man 
eben schwächere Geschütze auf und steckt z.B. einen Erdapfel in den 
Auspuff, wenn man schon so viel Zeit hat und unbedingt etwas gegen den 
Dummparker tun will.

LG, N0R

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Na ja,

 wie wäre es damit: Die Luft ist nur teilweise entwichen der Fahrer 
findet weder Zettel noch bemerkt er die fehlende Luft rechtzeitig und 
fährt auf die Autobahn. .... der Fahrer ist ja schon als wenig umsichtig 
bekannt.

und schon hast du deinen gefährlichen Eingriff! Es wäre nicht das erste 
derartige Verfahren. Ich werde aber deshalb nicht googeln.

Vor Gericht und auf hoher See....

>absurd ...

 ist nur so etwas auf die Leichte Schulter zu nehmen

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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nun habe ich es doch getan
http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_315b.php

beim richtigen Richter auf dem Tisch FF (Fiel fergnügen)

Wäre ich Zeuge, ich zeigte es genau so an!

... nicht um zu petzen sondern weil die Leute anders nicht begreifen 
wollen was sie anrichten.

von Timm T. (Gast)


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Winfried J. schrieb im Beitrag
noch bemerkt er die fehlende Luft rechtzeitig und
> fährt auf die Autobahn.

Der Fahrer hat sich vor Antritt der Fahrt vom ornungsgemäßen Zustand 
seines Fahrzeugs zu überzeigen... oder so?

von Paul B. (paul_baumann)


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Regt Euch nicht auf, hört die richtige Musik im Auto und schon ist die 
Welt
in Ordnung:
https://www.youtube.com/watch?v=D8DowNxyLFs

;-)
MfG Paul

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Timm Thaler schrieb:
> Winfried J. schrieb im Beitrag
> noch bemerkt er die fehlende Luft rechtzeitig und
>> fährt auf die Autobahn.
>
> Der Fahrer hat sich vor Antritt der Fahrt vom ornungsgemäßen Zustand
> seines Fahrzeugs zu überzeigen... oder so?

War klar das der Schmarren wieder kommt. Ich wohne nicht auf dem 
Parkplatz. wenn ich zu Hause losfahre schaue ich schon täglich auf die 
Reifen. Aber damit ist es in Ordnung. Niemand sollte nach jedem 
Parkplatzaufenthalt davon ausgehen müssen, dass eine zu kurz Gekommener 
meint mit dem Leben anderer spielen zu müssen. Ich muss es hier zu 
Landen zum Glück nicht.

Ansonsten klar ich ärgere mich schon mich überhaupt geäußert zu haben. 
Gott sei Dank gibt es noch ein paar Menschen auf der Welt welche, ein 
wenig Empathie und Weitblick besitzen.

Namaste

von Wilhelm F. (Gast)


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Ich habe bei einem Hausstreit schon mal richtig einem mit einer 
Reißnadel einen Platten gestochen. Durchs Profil durch am dicken BMW, 
das fanden sie in der Reifenwerkstatt gar nicht richtig. Der konnte dann 
gar nicht mehr fahren oder aufpumpen.

Der Mann kam dann Sonntags nicht zum wöchentlichen Familienbesuch. Mehr 
wollte ich auch nicht, das ist ja Schaden genug.

Er ist sogar Kripo-Beamter. Das störte mich aber gar nicht. Wir einigten 
uns hinterher auf Halbe-Halbe, also jeder Streithahn die Hälfte, ich 
bezahlte ihm den halben Reifen, er die andere Hälfte.

Heute sind wir beste Freunde. Ich sagte ihm auch dann, wie ich es genau 
machte. Denn es fand keiner die Undichtigkeit in der Reifenwerkstatt. 
Normalerweise sticht ja da ein Nagel drin. Mit dem Messer die 
Reifenflanke, so einfach sollte es ja nicht sein.

Ich hätte es auch ganz verleugnen können, aber völlig unfair ist nicht 
meine Stärke. Eine Streiteskalation, und gleichzeitig der Reifen platt, 
liegt ja fast auf der Hand. Hitzköpfige Sofortreaktion. Heute würde ich 
das diffiziler machen, und wenigstens nicht sofort, ein paar Tage 
Abstand.

;-)

von Paul B. (paul_baumann)


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Wilhelm schrob:
>...ich bezahlte ihm den halben Reifen, er die andere Hälfte.

Das ist so ähnlich, wie ein halbes Schwein. Das nützt niemand, denn es
fällt ja immerzu um.

;-)
MfG Paul

von N. W. (nwalter)


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Andre S. schrieb:


> Ein Streichholz im Ventil und ein freundlicher Zettel am
> Scheibenwischer, welcher auf mangelnden Luftdruck aufmerksam macht
> dürfte die gewonnene Zeit bei der Parkplatzsuche wieder zunichte gemacht
> haben.

Wer so parkt, dass er andere beim Parken behindert oder es ihnen sogar 
unmöglich macht, der handelt selbst grob rücksichtslos und kann wohl 
kaum noch Rücksicht für sich selbst erwarten (auch wenn ich mit dieser 
Ansicht rechtlich auf dünnem Eis stehe). Warum soll ich mir einen andern 
(möglicherweise kilometerweit entfernten) Parkplatz suchen, nur weil 
andere nicht willens oder in der Lage sind, vernünftig einzuparken? (Für 
den, der es nicht kann, gibt es Fahrschulen.) Mir genügen zu Einparken 
5cm zum Nachbarauto.

Übrigens schreibe ich mir in solchen Fällen immer die Nummer des anderen 
auf, eigentlich, um im Falle des Falles Schadensersatz bei Lackschäden 
einklagen zu können. Bei fehlender Luft in den Reifen einschließlich 
handschriftlichem Geständnis dürfte die Rechnung auch nicht ohne sein 
(Wagen abschleppen lassen, neue Reifen/Felgen, Taxi/Mietwagen etc.).

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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also Aug um Aug naja. So lieb ich meine Katholischen. Nur nicht etwas 
heller sein als der Andere.

Wie wäre es damit? Jeder gebe zu seiner Zeit sein Bestes.

von Wilhelm F. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:

> Das ist so ähnlich, wie ein halbes Schwein. Das nützt niemand, denn es
> fällt ja immerzu um.
>
> ;-)
> MfG Paul

Ääh, ja, darum haben manche Schweine bei den Ostfriesen ein Holzbein: Es 
gab am Sonntag Eisbein.

Einen Mus-Tag haben die in der Woche auch, aber das lassen wir glaube 
ich jetzt besser mal.

;-)

von Magic S. (magic_smoke)


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Naja. Dafür gibts auch Leute, die sogar beim Einparken von Einkaufswagen 
so ihre Probleme haben.

Achja (C) Bild: Meins.

von Matthias S. (da_user)


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Macht doch mit Klebeband einen schönen Hinweis auf das Auto, was das 
Schild bedeutet: 
http://www.willis-witze.de/Chuck-Norris-Witze/Ein-Zeichen-fuer-einen-behinderten-Parkp,witz-15174.html

Oder als Fahrbahnmarkierer nach dem Motto gehen: "not my Job" 
http://4.bp.blogspot.com/_ELzM_S573r8/Ri_HTzy7FrI/AAAAAAAABT8/gqUhGU84AN4/s400/not_my_job.jpg

von Reinhard S. (rezz)


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N. W. schrieb:
> Mir genügen zu Einparken 5cm zum Nachbarauto.

Zum Einparken okay, aber zum Aussteigen?

von Dave B. (gaston)


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Vor Fahrantritt die Sicherheit prüfen?

Macht das jemand?

Ob ein Reifen schwächelt ist kann man ja auf dem Weg zum Auto noch sehen 
oder mit kurzen Handgriff mal grob prüfen, aber wer prüft vor jedem 
Losfahren erst einmal die komplette Beleuchtung?

Scheinwerfer und Blinker geht ja grob noch (das Auto vor mir ist heller 
als ohne, hinten wirds rot und an der Seite blinkt es gelb), aber 
Bremslicht und Co?

Ich kenne niemanden der einen vollen Check vor jedem Einsteigen macht.

von Axel L. (axel_5)


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Wer beim Fahren nicht nach ein paar Metern merkt, dass er einen Platten 
hat, sollte besser gar nicht Auto fahren.

Ansonsten erkennen die neueren Autos das ja auch selbst und warnen den 
Fahrer.

Gruss
Axel

von Paul B. (paul_baumann)


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Manch Einer hat sogar ein Rad ab und merkt es nicht....
;-)
MfG Paul

von Karl H. (kbuchegg)


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Häng ihm einen Zettel unter den Scheibenwischer, in dem du Finderlohn 
für sein Fahrzeug verlangst.
Als Begründung gibst du an: So wie das Auto in der Parklücke steht, muss 
er es offensichtlich verloren haben, denn 'parken' kann man das beim 
besten Willen nicht mehr nennen.

von Karl H. (kbuchegg)


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Dave B. schrieb:

> Ich kenne niemanden der einen vollen Check vor jedem Einsteigen macht.

Ich auch nicht.
Spielt aber keine Rolle. Von Gesetz wegen bist du verpflichtet.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Trotz allem wird das Jenen vor Gericht nicht von Schuld befreien, wenn 
dieser zuvor vorsätzlich ein fremdes Fahrzeug manipuliert und jemand 
Anderes deshalb mit schleichendem Plattfuß einen Unfall erleidet, bei 
welchen das in Mitleidenschaft Ziehen Dritter schon gar nicht 
auszuschließen ist.

Namaste

von Robert L. (lrlr)


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@On toppic

sagen wir mal der Fahrer wäre tatsächlich Rollstuhlfahrer
er müsste RÜCKWÄRTS einparken
das kann er vielleicht einfach nicht..
(im sinne von "Kopf drehen nicht so einfach usw.")

oder will nicht
weil es außerdem auch "blöd" wäre rückwärts einzuparken, wenn man Sachen 
in den Kofferraum packen will..

von Karl H. (kbuchegg)


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Robert L. schrieb:
> @On toppic
>
> sagen wir mal der Fahrer wäre tatsächlich Rollstuhlfahrer
> er müsste RÜCKWÄRTS einparken


Hmm.
Es mag dir nicht aufgefallen sein, aber er hat genau 90° zur 
Parkplatzrichtung eingeparkt. Sozusagen quer.
Dabei haben sie ihm die Parkfläche sogar in rosa auf der Strasse 
eingezeichnet.

1
Das (#) ist die Parkfläche
2
3
4
         ###############...
5
         ##################|
6
       +-------------------+
7
       |  Gras             
8
       +-------------------+
9
         ################# |
10
         ################# |
11
         ################# |
12
                           +------------
13
14
15
und er steht so:
16
17
         ###############...
18
         ##################|
19
       +-------------------+
20
       |  Gras             
21
       +-------------------+
22
         #####+-------+### |
23
         #####|       |### |
24
         #####|       |### |
25
              |       |    +------------
26
              |       |
27
              |       |
28
              +-------+

erinnert mich ein wenig an die platzsparende Parkweise bei den kleinen 
Smart. Die passten allerdings tatsächlich quer auf einen Parkplatz. 2 
Smart auf einen.

> er müsste RÜCKWÄRTS einparken
> das kann er vielleicht einfach nicht..
> (im sinne von "Kopf drehen nicht so einfach usw.")

Ich habe einen rollstuhlfahrenden Autofahrer in meinem Bekanntenkreis. 
Was der kann, das glaubst du gar nicht. So schnell kannst du gar nicht 
schauen, hat der seinen Rollstuhl von hinter dem Fahrersitz 
hervorgezogen, auseinander geklappt und sich aus dem Fahrersitz da 
reingewuchtet. Beim eigentlichen Fahren hat er sowieso kein Problem. 
Warum auch? Er sitzt genauso wie du auch auf seinen 4 Buchstaben. Einzig 
das Gaspedal ist durch einen handbedienten Hebel ersetzt. Aber abgesehen 
davon, ist alles ganz normal.

von N. W. (nwalter)


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Karl Heinz schrieb:
> Häng ihm einen Zettel unter den Scheibenwischer, in dem du
> Finderlohn
> für sein Fahrzeug verlangst.
> Als Begründung gibst du an: So wie das Auto in der Parklücke steht, muss
> er es offensichtlich verloren haben, denn 'parken' kann man das beim
> besten Willen nicht mehr nennen.

**grins** Der gefällt mir.

Kann man den noch steigern, zum Beispiel eine Anzeige wegen Fahrerflucht 
nach unzulässigem Verlassen des Unfallortes nach einem missglückten 
Einparkversuch?

von N. W. (nwalter)


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Reinhard S. schrieb:
> N. W. schrieb:
>> Mir genügen zu Einparken 5cm zum Nachbarauto.
>
> Zum Einparken okay, aber zum Aussteigen?

Ich steige natürlich auf der anderen Seite aus.
(Und der andere auf der anderen Seite ein, da hat er ja genug Platz 
gelassen. Fragt sich nur, ob das bei ihm auch die Fahrerseite ist.)

von Karl H. (kbuchegg)


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N. W. schrieb:
> Karl Heinz schrieb:
>> Häng ihm einen Zettel unter den Scheibenwischer, in dem du
>> Finderlohn
>> für sein Fahrzeug verlangst.
>> Als Begründung gibst du an: So wie das Auto in der Parklücke steht, muss
>> er es offensichtlich verloren haben, denn 'parken' kann man das beim
>> besten Willen nicht mehr nennen.
>
> **grins** Der gefällt mir.
>
> Kann man den noch steigern, zum Beispiel eine Anzeige wegen Fahrerflucht
> nach unzulässigem Verlassen des Unfallortes nach einem missglückten
> Einparkversuch?

Ob ein missglückter Parkversuch als Unfall durchgeht?

Eher wegen "Errichtung einer wilden Mülldeponie". Denn schliesslich muss 
man ja davon ausgehen, dass er sich des Fahrzeugs entledigen will. Sonst 
hätte er es ja ordentlich geparkt.

von Karl H. (kbuchegg)


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N. W. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> N. W. schrieb:
>>> Mir genügen zu Einparken 5cm zum Nachbarauto.
>>
>> Zum Einparken okay, aber zum Aussteigen?
>
> Ich steige natürlich auf der anderen Seite aus.
> (Und der andere auf der anderen Seite ein, da hat er ja genug Platz
> gelassen. Fragt sich nur, ob das bei ihm auch die Fahrerseite ist.)

Das hilft ihm nichts, wenn die Aussenspiegel nicht aneinander 
vorbeikommen :-)
Da ist dann erst mal eine halbe Stunde Rangieren auf engstem Raum 
angesagt.

von Wilhelm F. (Gast)


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Karl Heinz schrieb:

> Ich habe einen rollstuhlfahrenden Autofahrer in meinem Bekanntenkreis.
> Was der kann, das glaubst du gar nicht.

Aber was die Angehörigen von Rollstuhlfahrern können!

Auf einem Supermarktparkplatz war ich mal mit dem Rad unterwegs, und an 
einer Pommesbude gleich vorne am Eingang, wo auch die 
Behindertenparkplätze am Haus nahe dicht dran sind. Eine Frau Mitte 40 
parkte da, nicht behindert, und kam neben mich in die Pommesbude zu 
stehen. Ich sagte der dann: Ist das richtig, wie sie parken, denn einer 
mit wirklicher Behinderung bekommt jetzt Ihren Stellplatz nicht mehr?

Sie sagte dann nur: Meine Tochter ist auch Rollstuhlfahrerin mit Auto, 
und sie wollen kein Mitleid. Deswegen parke ich auch auf deren 
Parkplätzen. Das ist aber nur sehr kurz gedacht, und für ihren eigenen 
Familienkreis. Nach etwas Nachdenken sagte sie aber: Hey, Sie haben 
Recht. Ich werde das zukünftig nicht mehr so tun. Also das war wirklich 
im freundlichen Ton alles, kein Palaver.

Nein, ich will kein Mords-Gedönse entfachen, wenn ich so eine Bemerkung 
mache, das ist kein Angriff, nur ein Hinweis Gedächtnisauffrischung 
gegen abgewetzte Stupidität.

Oder soll man wirklich nur noch überall maximal den Mund halten, 
überhaupt keinen Funken Zivilcourage mehr?

von Robert L. (lrlr)


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Karl Heinz schrieb:
> Hmm.
> Es mag dir nicht aufgefallen sein, aber er hat genau 90° zur
> Parkplatzrichtung eingeparkt. Sozusagen quer.

doch,natürlich (wobei ich es ehrlich geagt, etxrem "unaufregend" finde, 
da sogar noch jemand daneben parken könnte, und es auch so ausschaut 
also ob die fahrbahn nicht so eng wäre dass jemand dadurch extrem 
behindert würde)


ABER: es ging mir darum, dass er nich aussteigen könnte, wenn er vorwäts 
einparkt..  und wenn er rückwärts einparkt, nicht zum kofferraum kommt

also WAS hätte er machen sollen???

von Jan H. (j_hansen)


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Wer beim Autofahren noch keinen Fehler gemacht hat werfe den ersten 
Stein.

Das Auto von jemand zu beschädigen (ja, Luft auslassen zählt da für mich 
eindeutig dazu) nur weil der schlecht eingeparkt hat, finde ich 
jedenfalls hochgradig asozial. Ich würde so etwas definitiv anzeigen 
wenn ich Zeuge wäre.

von Magic S. (magic_smoke)


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> aber wer prüft vor jedem Losfahren erst einmal
> die komplette Beleuchtung?
Mein Bordcomputer.

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