Hach, Falschparker gibt's ja wie Sand am Meer, aber diesen fand ich irgendwie sehenswert...
Wieso? So wie der parkt ist der behindert - also darf er das. Es gibt ja nicht nur körperliche Behinderungen ;-)
Außerdem hat er 'n Stern auf der Haube, das berechtigt zu Einigem ... :-)
Hatte gestern in nem Parkhaus nen ähnliches Bild. Auto mit Stern hat so besch... eingeparkt, dass 2 Plätze belegt waren und ein anderer Fahrer Probleme hatte, wieder aus seiner Parkbox zu kommen. Manchmal glaub ich, besch... parken zu können ist Voraussetzung dafür, so ein Auto kaufen zu dürfen.
Dirk Th. schrieb: > Manchmal glaub ich, besch... parken zu können ist Voraussetzung dafür, > so ein Auto kaufen zu dürfen. Denk dran: es fallen einem immer nur die negativen Beispiele auf. Keiner zählt all die, die sich ordentlich benehmen. Das ist völlig egal, was für eine Automarke da drauf steht, bei den teuren Schlitten fällt es dir nur mehr auf, weil davon insgesamt nicht ganz so viele rumfahren wie von den 08/15-Kisten.
Ist zwar nicht sehr nett aber hoffentlich nachhaltig: Ich bin jetzt schon 2x so übel an der Fahrerseite zugeparkt worden, dass ich von der Beifahrerseite einsteigen musste und ich bin 70% schwerbehindert, was die Sache nicht einfacher macht. Ein Streichholz im Ventil und ein freundlicher Zettel am Scheibenwischer, welcher auf mangelnden Luftdruck aufmerksam macht dürfte die gewonnene Zeit bei der Parkplatzsuche wieder zunichte gemacht haben.
Andre S. schrieb: > Ein Streichholz im Ventil ... wird hierzulande als Sachbeschädigung gewertet, das solltest Du tunlichst sein lassen. http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/bgh/3603 Übrigens auch schon bei einem Fahrrad: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BayObLG&Datum=21.08.1987&Aktenzeichen=RReg.%201%20St%2098/87
Rufus Τ. Firefly schrieb: >> Ein Streichholz im Ventil > > ... wird hierzulande als Sachbeschädigung gewertet, das solltest Du > tunlichst sein lassen. Nicht erwischen lassen!;-) Ansonsten find' ich das gar nicht schlecht. Vorsicht, böses Wort - Oberarschlöcher brauchen das!
Rufus Τ. Firefly schrieb: > ... wird hierzulande als Sachbeschädigung gewertet, das solltest Du > tunlichst sein lassen. Mit kuscheligen Worten kommt man bei einigen Leuten nicht weit. Es ist mir allerdings viel lieber wenn jemand miserabel parkt als dass jemand miserabel fährt, das ist nämlich kein Sicherheitsrisiko. Ja, ein frommer Wunsch, ich weis.
Andre S. schrieb: > Ist zwar nicht sehr nett aber hoffentlich nachhaltig: > > Ich bin jetzt schon 2x so übel an der Fahrerseite zugeparkt worden, dass > ich von der Beifahrerseite einsteigen musste und ich bin 70% > schwerbehindert, was die Sache nicht einfacher macht. > > Ein Streichholz im Ventil und ein freundlicher Zettel am > Scheibenwischer, welcher auf mangelnden Luftdruck aufmerksam macht > dürfte die gewonnene Zeit bei der Parkplatzsuche wieder zunichte gemacht > haben. Wenn's bei 70% Schwerbehinderung noch für solche üblen Scherze reicht, kann's dir ja nicht sooo schlecht gehen. Den Zettel kannste dir übrigens sparen. Wenn das Auto auf der Felge stand, ist der Reifen eh im Eimer und muss getauscht werden. Sorry, aber du bist keinen Deut besser als jene, die du belehren tust.
Hmm, bin erstaunt das es als Sachbeschädigung ausgelegt werden kann. Die Begründung ist aber ziemlich einleuchtend. Eine schöne Variante ist es einen Stein, villeicht so 3-5cm hoch unter das Rad zu legen, sodass es hoppelt wenn der betreffende Losfährt. Oder die Scheibenwischer hochklappen (wenn man rankommt). Bei sowas erschrickt der Fahrer ziemlich über die Handgreiflichkeit anderer. Der Scheibenwischer hätte auch abgebrochen, oder der Stein im Innenraum liegen können. DAs mit dem Scheibenwischer ist mir selbst schon passiert, da guckt man ziemlich blöd (allerdings hatte ich was schweres Auszuladen und deswegen gefühlte 10min die Durchfahrt verengt, der Hinweis war unberechtigt). bye uwe
Sachbeschädigung? Das wäre ja harmlos. Man kann das auch als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auslegen und den Zettel als Vorsatz interpretieren, somit als als deutlich überzogenen. Während dem ordnungswidrig Parkierendem maximal fahrlässiges Handeln anzulasten sein dürfte. Woran man mal wieder gut sehen kann, dass sich vom Leben betrogen fühlende Menschen gern zu Überkompensation neigen. So ein Racheakt kann leicht ins Gegenteil schlagen, nämlich dann wenn dich ein Anderer dabei beobachtet und dies zur Anzeige bringt. Dann kommt neben Vorsatz auch noch niedriger Beweggrund auf die Liste und Affekt wird wegen des zielgerichteten Handelns gleich verworfen. Immerhin schreibst du ja noch einen Zettel, bist dir also der resultierenden Gefahr bewusst und kannst dich auf den Zettel und dessen rechtzeitige Wahrnehmung nicht verlassen. Dazu begehst du Fahrerflucht, da du ein Fahrzeug mutwillig beschädigtest und dich vom Tatort unbefugt entfernst. Das du dich provoziert fühltest solltest du schon gar nicht ins Spiel bringen, sonst darfst du gleich noch zum Antiagressionstraining erscheinen und den Lappen bis zur MPU beim Kadi in Obhut geben. Namaste
Winfried J. schrieb: > Man kann das auch als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr > auslegen Wo soll denn da bitteschön die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt werden, bei einem parkendem Kfz? > Dann kommt neben Vorsatz auch noch niedriger Beweggrund auf die Liste > und Affekt wird wegen des zielgerichteten Handelns gleich verworfen. Vorsatz stimmt wohl, denn "fahrlässiges Luftauslassen" gibts wohl kaum. Aber niedriger Beweggrund? Das ist ja wohl eher bei Verbrechen gegen Leib und Leben relevant. Und selbst mit der Sachbeschädigung ist es nicht ganz klar, immerhin wird das Erscheinungsbild der fremden Sache nur unerheblich und nur vorübergehend verändert. > Immerhin schreibst du ja noch einen Zettel, bist dir also der > resultierenden Gefahr bewusst und kannst dich auf den Zettel und dessen > rechtzeitige Wahrnehmung nicht verlassen. Welche Gefahr? Die einizige Gefahr ist die, daß der Besitzer des Wagens just in dem Moment in dem man die Luft rauslässt um die Ecke kommt und dem Luftauslasser eins auf die Fresse gibt! > Dazu begehst du Fahrerflucht, da du ein Fahrzeug mutwillig beschädigtest > und dich vom Tatort unbefugt entfernst. Absurd. "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" greift schon mangels des Vorhandensein eines Unfalls nichts. Rufus Τ. Firefly schrieb: >> Ein Streichholz im Ventil > ... wird hierzulande als Sachbeschädigung gewertet, das solltest Du > tunlichst sein lassen. > http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/bgh/3603 Das steht dort nicht. Dort steht ausdrücklich "Ablassen der Luft aus MEHR als einem Reifen". Weiters: "unter Umständen schon das Ablassen der Luft aus einem Reifen unter § 303 StGB fallen, sofern das Wiederauffüllen Aufwand an Zeit und Mühe verursacht, z.B. bei Nacht, an entlegenen Orten oder wenn der Fahrer kein Ersatzrad bei sich führt." Daraus könnte man schon eher mutmaßen, daß man im o.g. Fall mit dem Zündholz im Ventil wahrscheinlich durchgekommen wäre, denn es war unter Tags, der Lidl-Parkplatz ist wohl nicht entlegen, und beim Merceds wird ja wohl einen Ersatzreifen dabei sein. ;-) Aber wie immer, im Endeffekt müsste auch den konkreten Fall ein Gericht klären. Wer's riskieren mag, der soll's eben tun. Ansonsten fährt man eben schwächere Geschütze auf und steckt z.B. einen Erdapfel in den Auspuff, wenn man schon so viel Zeit hat und unbedingt etwas gegen den Dummparker tun will. LG, N0R
Na ja,
wie wäre es damit: Die Luft ist nur teilweise entwichen der Fahrer
findet weder Zettel noch bemerkt er die fehlende Luft rechtzeitig und
fährt auf die Autobahn. .... der Fahrer ist ja schon als wenig umsichtig
bekannt.
und schon hast du deinen gefährlichen Eingriff! Es wäre nicht das erste
derartige Verfahren. Ich werde aber deshalb nicht googeln.
Vor Gericht und auf hoher See....
>absurd ...
ist nur so etwas auf die Leichte Schulter zu nehmen
Namaste
nun habe ich es doch getan http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_315b.php beim richtigen Richter auf dem Tisch FF (Fiel fergnügen) Wäre ich Zeuge, ich zeigte es genau so an! ... nicht um zu petzen sondern weil die Leute anders nicht begreifen wollen was sie anrichten.
Winfried J. schrieb im Beitrag
noch bemerkt er die fehlende Luft rechtzeitig und
> fährt auf die Autobahn.
Der Fahrer hat sich vor Antritt der Fahrt vom ornungsgemäßen Zustand
seines Fahrzeugs zu überzeigen... oder so?
Regt Euch nicht auf, hört die richtige Musik im Auto und schon ist die Welt in Ordnung: https://www.youtube.com/watch?v=D8DowNxyLFs ;-) MfG Paul
Timm Thaler schrieb: > Winfried J. schrieb im Beitrag > noch bemerkt er die fehlende Luft rechtzeitig und >> fährt auf die Autobahn. > > Der Fahrer hat sich vor Antritt der Fahrt vom ornungsgemäßen Zustand > seines Fahrzeugs zu überzeigen... oder so? War klar das der Schmarren wieder kommt. Ich wohne nicht auf dem Parkplatz. wenn ich zu Hause losfahre schaue ich schon täglich auf die Reifen. Aber damit ist es in Ordnung. Niemand sollte nach jedem Parkplatzaufenthalt davon ausgehen müssen, dass eine zu kurz Gekommener meint mit dem Leben anderer spielen zu müssen. Ich muss es hier zu Landen zum Glück nicht. Ansonsten klar ich ärgere mich schon mich überhaupt geäußert zu haben. Gott sei Dank gibt es noch ein paar Menschen auf der Welt welche, ein wenig Empathie und Weitblick besitzen. Namaste
Ich habe bei einem Hausstreit schon mal richtig einem mit einer Reißnadel einen Platten gestochen. Durchs Profil durch am dicken BMW, das fanden sie in der Reifenwerkstatt gar nicht richtig. Der konnte dann gar nicht mehr fahren oder aufpumpen. Der Mann kam dann Sonntags nicht zum wöchentlichen Familienbesuch. Mehr wollte ich auch nicht, das ist ja Schaden genug. Er ist sogar Kripo-Beamter. Das störte mich aber gar nicht. Wir einigten uns hinterher auf Halbe-Halbe, also jeder Streithahn die Hälfte, ich bezahlte ihm den halben Reifen, er die andere Hälfte. Heute sind wir beste Freunde. Ich sagte ihm auch dann, wie ich es genau machte. Denn es fand keiner die Undichtigkeit in der Reifenwerkstatt. Normalerweise sticht ja da ein Nagel drin. Mit dem Messer die Reifenflanke, so einfach sollte es ja nicht sein. Ich hätte es auch ganz verleugnen können, aber völlig unfair ist nicht meine Stärke. Eine Streiteskalation, und gleichzeitig der Reifen platt, liegt ja fast auf der Hand. Hitzköpfige Sofortreaktion. Heute würde ich das diffiziler machen, und wenigstens nicht sofort, ein paar Tage Abstand. ;-)
Wilhelm schrob:
>...ich bezahlte ihm den halben Reifen, er die andere Hälfte.
Das ist so ähnlich, wie ein halbes Schwein. Das nützt niemand, denn es
fällt ja immerzu um.
;-)
MfG Paul
Andre S. schrieb: > Ein Streichholz im Ventil und ein freundlicher Zettel am > Scheibenwischer, welcher auf mangelnden Luftdruck aufmerksam macht > dürfte die gewonnene Zeit bei der Parkplatzsuche wieder zunichte gemacht > haben. Wer so parkt, dass er andere beim Parken behindert oder es ihnen sogar unmöglich macht, der handelt selbst grob rücksichtslos und kann wohl kaum noch Rücksicht für sich selbst erwarten (auch wenn ich mit dieser Ansicht rechtlich auf dünnem Eis stehe). Warum soll ich mir einen andern (möglicherweise kilometerweit entfernten) Parkplatz suchen, nur weil andere nicht willens oder in der Lage sind, vernünftig einzuparken? (Für den, der es nicht kann, gibt es Fahrschulen.) Mir genügen zu Einparken 5cm zum Nachbarauto. Übrigens schreibe ich mir in solchen Fällen immer die Nummer des anderen auf, eigentlich, um im Falle des Falles Schadensersatz bei Lackschäden einklagen zu können. Bei fehlender Luft in den Reifen einschließlich handschriftlichem Geständnis dürfte die Rechnung auch nicht ohne sein (Wagen abschleppen lassen, neue Reifen/Felgen, Taxi/Mietwagen etc.).
also Aug um Aug naja. So lieb ich meine Katholischen. Nur nicht etwas heller sein als der Andere. Wie wäre es damit? Jeder gebe zu seiner Zeit sein Bestes.
Paul Baumann schrieb: > Das ist so ähnlich, wie ein halbes Schwein. Das nützt niemand, denn es > fällt ja immerzu um. > > ;-) > MfG Paul Ääh, ja, darum haben manche Schweine bei den Ostfriesen ein Holzbein: Es gab am Sonntag Eisbein. Einen Mus-Tag haben die in der Woche auch, aber das lassen wir glaube ich jetzt besser mal. ;-)
Naja. Dafür gibts auch Leute, die sogar beim Einparken von Einkaufswagen so ihre Probleme haben. Achja (C) Bild: Meins.
Macht doch mit Klebeband einen schönen Hinweis auf das Auto, was das Schild bedeutet: http://www.willis-witze.de/Chuck-Norris-Witze/Ein-Zeichen-fuer-einen-behinderten-Parkp,witz-15174.html Oder als Fahrbahnmarkierer nach dem Motto gehen: "not my Job" http://4.bp.blogspot.com/_ELzM_S573r8/Ri_HTzy7FrI/AAAAAAAABT8/gqUhGU84AN4/s400/not_my_job.jpg
N. W. schrieb: > Mir genügen zu Einparken 5cm zum Nachbarauto. Zum Einparken okay, aber zum Aussteigen?
Vor Fahrantritt die Sicherheit prüfen? Macht das jemand? Ob ein Reifen schwächelt ist kann man ja auf dem Weg zum Auto noch sehen oder mit kurzen Handgriff mal grob prüfen, aber wer prüft vor jedem Losfahren erst einmal die komplette Beleuchtung? Scheinwerfer und Blinker geht ja grob noch (das Auto vor mir ist heller als ohne, hinten wirds rot und an der Seite blinkt es gelb), aber Bremslicht und Co? Ich kenne niemanden der einen vollen Check vor jedem Einsteigen macht.
Wer beim Fahren nicht nach ein paar Metern merkt, dass er einen Platten hat, sollte besser gar nicht Auto fahren. Ansonsten erkennen die neueren Autos das ja auch selbst und warnen den Fahrer. Gruss Axel
Manch Einer hat sogar ein Rad ab und merkt es nicht.... ;-) MfG Paul
Häng ihm einen Zettel unter den Scheibenwischer, in dem du Finderlohn für sein Fahrzeug verlangst. Als Begründung gibst du an: So wie das Auto in der Parklücke steht, muss er es offensichtlich verloren haben, denn 'parken' kann man das beim besten Willen nicht mehr nennen.
Dave B. schrieb: > Ich kenne niemanden der einen vollen Check vor jedem Einsteigen macht. Ich auch nicht. Spielt aber keine Rolle. Von Gesetz wegen bist du verpflichtet.
Trotz allem wird das Jenen vor Gericht nicht von Schuld befreien, wenn dieser zuvor vorsätzlich ein fremdes Fahrzeug manipuliert und jemand Anderes deshalb mit schleichendem Plattfuß einen Unfall erleidet, bei welchen das in Mitleidenschaft Ziehen Dritter schon gar nicht auszuschließen ist. Namaste
@On toppic sagen wir mal der Fahrer wäre tatsächlich Rollstuhlfahrer er müsste RÜCKWÄRTS einparken das kann er vielleicht einfach nicht.. (im sinne von "Kopf drehen nicht so einfach usw.") oder will nicht weil es außerdem auch "blöd" wäre rückwärts einzuparken, wenn man Sachen in den Kofferraum packen will..
Robert L. schrieb: > @On toppic > > sagen wir mal der Fahrer wäre tatsächlich Rollstuhlfahrer > er müsste RÜCKWÄRTS einparken Hmm. Es mag dir nicht aufgefallen sein, aber er hat genau 90° zur Parkplatzrichtung eingeparkt. Sozusagen quer. Dabei haben sie ihm die Parkfläche sogar in rosa auf der Strasse eingezeichnet.
1 | Das (#) ist die Parkfläche |
2 | |
3 | |
4 | ###############... |
5 | ##################| |
6 | +-------------------+ |
7 | | Gras |
8 | +-------------------+ |
9 | ################# | |
10 | ################# | |
11 | ################# | |
12 | +------------ |
13 | |
14 | |
15 | und er steht so: |
16 | |
17 | ###############... |
18 | ##################| |
19 | +-------------------+ |
20 | | Gras |
21 | +-------------------+ |
22 | #####+-------+### | |
23 | #####| |### | |
24 | #####| |### | |
25 | | | +------------ |
26 | | | |
27 | | | |
28 | +-------+ |
erinnert mich ein wenig an die platzsparende Parkweise bei den kleinen Smart. Die passten allerdings tatsächlich quer auf einen Parkplatz. 2 Smart auf einen. > er müsste RÜCKWÄRTS einparken > das kann er vielleicht einfach nicht.. > (im sinne von "Kopf drehen nicht so einfach usw.") Ich habe einen rollstuhlfahrenden Autofahrer in meinem Bekanntenkreis. Was der kann, das glaubst du gar nicht. So schnell kannst du gar nicht schauen, hat der seinen Rollstuhl von hinter dem Fahrersitz hervorgezogen, auseinander geklappt und sich aus dem Fahrersitz da reingewuchtet. Beim eigentlichen Fahren hat er sowieso kein Problem. Warum auch? Er sitzt genauso wie du auch auf seinen 4 Buchstaben. Einzig das Gaspedal ist durch einen handbedienten Hebel ersetzt. Aber abgesehen davon, ist alles ganz normal.
Karl Heinz schrieb: > Häng ihm einen Zettel unter den Scheibenwischer, in dem du > Finderlohn > für sein Fahrzeug verlangst. > Als Begründung gibst du an: So wie das Auto in der Parklücke steht, muss > er es offensichtlich verloren haben, denn 'parken' kann man das beim > besten Willen nicht mehr nennen. **grins** Der gefällt mir. Kann man den noch steigern, zum Beispiel eine Anzeige wegen Fahrerflucht nach unzulässigem Verlassen des Unfallortes nach einem missglückten Einparkversuch?
Reinhard S. schrieb: > N. W. schrieb: >> Mir genügen zu Einparken 5cm zum Nachbarauto. > > Zum Einparken okay, aber zum Aussteigen? Ich steige natürlich auf der anderen Seite aus. (Und der andere auf der anderen Seite ein, da hat er ja genug Platz gelassen. Fragt sich nur, ob das bei ihm auch die Fahrerseite ist.)
N. W. schrieb: > Karl Heinz schrieb: >> Häng ihm einen Zettel unter den Scheibenwischer, in dem du >> Finderlohn >> für sein Fahrzeug verlangst. >> Als Begründung gibst du an: So wie das Auto in der Parklücke steht, muss >> er es offensichtlich verloren haben, denn 'parken' kann man das beim >> besten Willen nicht mehr nennen. > > **grins** Der gefällt mir. > > Kann man den noch steigern, zum Beispiel eine Anzeige wegen Fahrerflucht > nach unzulässigem Verlassen des Unfallortes nach einem missglückten > Einparkversuch? Ob ein missglückter Parkversuch als Unfall durchgeht? Eher wegen "Errichtung einer wilden Mülldeponie". Denn schliesslich muss man ja davon ausgehen, dass er sich des Fahrzeugs entledigen will. Sonst hätte er es ja ordentlich geparkt.
N. W. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> N. W. schrieb: >>> Mir genügen zu Einparken 5cm zum Nachbarauto. >> >> Zum Einparken okay, aber zum Aussteigen? > > Ich steige natürlich auf der anderen Seite aus. > (Und der andere auf der anderen Seite ein, da hat er ja genug Platz > gelassen. Fragt sich nur, ob das bei ihm auch die Fahrerseite ist.) Das hilft ihm nichts, wenn die Aussenspiegel nicht aneinander vorbeikommen :-) Da ist dann erst mal eine halbe Stunde Rangieren auf engstem Raum angesagt.
Karl Heinz schrieb: > Ich habe einen rollstuhlfahrenden Autofahrer in meinem Bekanntenkreis. > Was der kann, das glaubst du gar nicht. Aber was die Angehörigen von Rollstuhlfahrern können! Auf einem Supermarktparkplatz war ich mal mit dem Rad unterwegs, und an einer Pommesbude gleich vorne am Eingang, wo auch die Behindertenparkplätze am Haus nahe dicht dran sind. Eine Frau Mitte 40 parkte da, nicht behindert, und kam neben mich in die Pommesbude zu stehen. Ich sagte der dann: Ist das richtig, wie sie parken, denn einer mit wirklicher Behinderung bekommt jetzt Ihren Stellplatz nicht mehr? Sie sagte dann nur: Meine Tochter ist auch Rollstuhlfahrerin mit Auto, und sie wollen kein Mitleid. Deswegen parke ich auch auf deren Parkplätzen. Das ist aber nur sehr kurz gedacht, und für ihren eigenen Familienkreis. Nach etwas Nachdenken sagte sie aber: Hey, Sie haben Recht. Ich werde das zukünftig nicht mehr so tun. Also das war wirklich im freundlichen Ton alles, kein Palaver. Nein, ich will kein Mords-Gedönse entfachen, wenn ich so eine Bemerkung mache, das ist kein Angriff, nur ein Hinweis Gedächtnisauffrischung gegen abgewetzte Stupidität. Oder soll man wirklich nur noch überall maximal den Mund halten, überhaupt keinen Funken Zivilcourage mehr?
Karl Heinz schrieb: > Hmm. > Es mag dir nicht aufgefallen sein, aber er hat genau 90° zur > Parkplatzrichtung eingeparkt. Sozusagen quer. doch,natürlich (wobei ich es ehrlich geagt, etxrem "unaufregend" finde, da sogar noch jemand daneben parken könnte, und es auch so ausschaut also ob die fahrbahn nicht so eng wäre dass jemand dadurch extrem behindert würde) ABER: es ging mir darum, dass er nich aussteigen könnte, wenn er vorwäts einparkt.. und wenn er rückwärts einparkt, nicht zum kofferraum kommt also WAS hätte er machen sollen???
Wer beim Autofahren noch keinen Fehler gemacht hat werfe den ersten Stein. Das Auto von jemand zu beschädigen (ja, Luft auslassen zählt da für mich eindeutig dazu) nur weil der schlecht eingeparkt hat, finde ich jedenfalls hochgradig asozial. Ich würde so etwas definitiv anzeigen wenn ich Zeuge wäre.
> aber wer prüft vor jedem Losfahren erst einmal > die komplette Beleuchtung? Mein Bordcomputer.
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