Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Steuerliche Behandlung


von Dipl.-Ing. Freiberuflich (Gast)


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Ich bin freiberuflich tätig und mache mir Gedanken hinsichtlich 
möglichen Investitionen für dieses Jahr. Interessant ist es für mich 
nur, wenn ich meine Steuerlast dadurch senken kann.

*Die Gurus unter euch sind gefragt.*
Ich möchte gerne produzierend tätig werden (gerne auch mit Teilhabern). 
Sprich - CNC, Spritzguss, Metallbearbeitung, Pulverbeschichtung etc.

Über die Freiberuflichkeit ist es nicht möglich = GmbH.

Wie kann ich meine Umsätze als Investitionen umschichten, damit keine 
Steuern anfallen?

*Bsp.*
Umsatz freiberuflich 118K - 100K Investition (für die GmbH) = 
Steuerschuld aus 10K (abzgl. 8K Freibetrag) = ca. 1000€ Steuern (statt 
sonnst ca. 35K ans Finanzamt).

Der Steuerberater hat mir da keine großen Hoffnungen gemacht.

*Wie könnte man solch ein Vorhaben über Umwege realisieren?*
Gleich die Freiberuflichkeit in eine GmbH/UG umschwenken und nach und 
nach alles in dieser GmbH/UG verwirklichen? Meine Tätigkeit mit meinem 
Auftraggeber momentan will ich nicht aufgeben. Zu interessant und zu 
lukrativ (und ohne DL dazwischen). Ich möchte auch keine Aufregung 
erzeugen, ich könnte bald weg sein. Das Vorhaben soll langsam anlaufen. 
Wichtig ist hauptsächlich erst mal, das Geld investieren zu können und 
die Steuern einzusparen.

Das Geld wäre dann zwar komplett weg, aber dafür in besseren Händen (in 
der GmbH investiert).

Wer hat hier Erfahrung und sieht Möglichkeiten

von Nobby Nic (Gast)


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Beschäftige Dich mit AfA, dann weißt Du was zu tun ist...

von Dipl.-Ing. Freiberuflich (Gast)


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AfA ist mir schon klar. Ich muss dass was ich kaufe, auf X Jahre 
abschreiben.
Ich könnte alles kaufen, auf X Jahre abschreiben und währenddessen der 
GmbH alles kostenlos überlassen. Vermieten darf ich es nicht. Verkaufen 
wahrscheinlich auch nicht so recht.
Hat der Kauf einen beruflichen Nutzen? Akzeptiert das das Amt? 
Wahrscheinlich nicht.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Dipl.-Ing. Freiberuflich schrieb:
> Über die Freiberuflichkeit ist es nicht möglich = GmbH

Du kannst es auch als jede andere geeignete Rechtsform betreiben, musst 
dann aber darauf achten es strikt zu trennen.

> Wie kann ich meine Umsätze als Investitionen umschichten, damit keine
> Steuern anfallen?

Erst mal gar nicht, Investitionen in andere Firmen sind dein 
Privatvergnügen.

> Gleich die Freiberuflichkeit in eine GmbH/UG umschwenken und nach und
> nach alles in dieser GmbH/UG verwirklichen?

Das wäre eine Möglichkeit, du kannst aber auch eine andere Rechtsform 
wählen.

> Meine Tätigkeit mit meinem Auftraggeber momentan will ich nicht
> aufgeben

Freiberuflich oder nicht hat ja nur für das FA (und Rentenkasse) eine 
Bewandtnis, deinen Auftraggebern kann das egal sein.

> Wichtig ist hauptsächlich erst mal, das Geld investieren zu können und
> die Steuern einzusparen

Du kannst aber nicht als Freiberufler Geld verdienen und das dann der 
GmbH zurechnen lassen. Du musst dich also entscheiden was du willst.

> Wer hat hier Erfahrung

Ich habe das auch so gemacht, das es für die "gewerblichen" Dinge eine 
eigene Firma gibt, aber wie gesagt du musst dann halt Aufträge über 
diese Firma abwickeln und kannst nicht einfach sagen du willst das Geld 
"transferieren".

Dipl.-Ing. Freiberuflich schrieb:
> Ich könnte alles kaufen, auf X Jahre abschreiben und
> währenddessen der GmbH alles kostenlos überlassen.

Das wird sicher Probleme machen.

: Bearbeitet durch User
von Jo S. (Gast)


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Wenn ich dich richtig verstenden habe, dann geht es dir nur um´s 
Steuernsparen?

Dann ist der finanzielle Aufwand und das Risiko zu groß.

Die Umwandlung von Freiberuflichkeit in eine Gesellschaft z.B. GmbH, UG, 
etc. sollte man nur dann machen, wenn die Haftung begrenzt werden muß.

Steuerrechtlich werden Freiberufler privilegiert - darauf sollte man 
nicht verzichten.

von Dipl.-Ing. Freiberuflich (Gast)


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Läubi .. schrieb:
> Du kannst es auch als jede andere geeignete Rechtsform betreiben, musst
> dann aber darauf achten es strikt zu trennen.

Die GmbH ist nun mal angesehener. Und bei den hohen Summen, eher die 
GmbH.

Läubi .. schrieb:
> Freiberuflich oder nicht hat ja nur für das FA (und Rentenkasse) eine
> Bewandtnis, deinen Auftraggebern kann das egal sein.

Im Prinzip ja. Aber...

Läubi .. schrieb:
> das Geld
> "transferieren".

So einfach natürlich nicht.

Jo S. schrieb:
> Wenn ich dich richtig verstenden habe, dann geht es dir nur um´s
> Steuernsparen?

Investieren durch den Reiz der Steuerersparnis. Versteuertes, hart 
erarbeitetes Geld, risikoreich zu investieren macht schon sehr viel aua.

Investieren = Wachstum = Arbeitsplätze = höhere Steuereinnahmen (dann 
zumindest später).

von lalala (Gast)


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Nicht die Koerperschaft und Gewerbesteuer vergessen wenn du mit dem 
Gedanken spielst Deine freiberufliche Taetigkeit in eine gewerbliche 
umzumünzen.

von Digitaler (Gast)


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Ist das nicht eine Form der Steuerberatung ihm solche Tipps zu geben?
Die wäre ja nicht legal.

von Jo S. (Gast)


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Mach´s halt nicht so kompliziert!

Mach´s so wie es die Großen machen!

Als Freiberufler mit geringen Ausgaben bietet sich folgende einfache 
Lösung an:

Melde eine selbständige Tätigkeit z.B. in Tschechien an. Dort wird 
Selbständigkeit durch den Staat gefördert und das Steuerrecht ist 
einfach (wie fast überall auf der Welt außer Dtl.) und die Steuersätze 
sind akzeptabel.

Beispiel:

Einnahmenüberschuß 100.000 €, 60% pauschaler Ausgabenabzug ohne 
Nachweis, 15% einheitlicher Steuersatz:

  100.000 €
 - 60.000 € Pauschalausgaben
 ----------
   40.000 € zu versteuerndes Einkommen
    6.000 € Steuern

von Dipl.-Ing. Freiberuflich (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Mach´s so wie es die Großen machen!

Ja, die Großen dürfen das. Die Kleinen nicht!

Soweit will ich das auch nicht treiben. Hat auch viele andere negative 
Seiten so vorzugehen. In D ist auch viel möglich. Man muss nur wissen 
wie.

Digitaler schrieb:
> Ist das nicht eine Form der Steuerberatung ihm solche Tipps zu
> geben?
Nein!

lalala schrieb:
> Nicht die Koerperschaft und Gewerbesteuer vergessen wenn du mit dem
> Gedanken spielst Deine freiberufliche Taetigkeit in eine gewerbliche
> umzumünzen.

Natürlich.

von Jo S. (Gast)


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Am besten macht man das in einem grenznahen Ort wie z.B. Eger (10 Min. 
Fahrtzeit bis zur dt. Grenze), weil man dort mit Deutsch gut zurecht 
kommt.

Wenn man den dt. Wohnsitz abmeldet, dann ist man auch vom dt. Finanzamt 
abgemeldet. ;)  Das muß aber nicht sein.

von Jo S. (Gast)


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Dipl.-Ing. Freiberuflich schrieb:
> Soweit will ich das auch nicht treiben.

Wir sind in der EU, da ist das völlig legal und legitim. Die Politik hat 
diese Bedingungen geschaffen, damit sie auch genutzt werden.

> Hat auch viele andere negative Seiten so vorzugehen.

Welche meinst du? Ich überlege derzeit so vorzugehen.

von Dipl.-Ing. Freiberuflich (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Welche meinst du? Ich überlege derzeit so vorzugehen.

Die Landessprache, die Landesgesetzgebung, fehlender Bezug zum Land, das 
Finanzamt hat dich auf dem Kicker, das Geld kannst nicht herholen ohne 
weiteres, da du deinen Wohnsitz hier hast usw... Müßte man sich genauer 
mit beschäftigen.

von Jo S. (Gast)


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Dipl.-Ing. Freiberuflich schrieb:
> Die Landessprache,

... ist kein Problem, mit Deutsch kommt man im Grenzbereich und auch in 
anderen Großstädten gut zurecht. Deutsch ist an den Schulen die erste 
Fremdsprache (Pflichtfach ab der 4. Klasse).


> die Landesgesetzgebung,

die paar Sachen, die relevant sind gibt es zum Teil auf Deutsch oder 
zumindest auf Englisch. Es gibt zweisprachige Formulare. Es gibt gute 
Leitfäden in Deutsch, etc. Und es ist sogar Deutsch als 
Minderheitensprache
amtlich zugelassen.  :)


> fehlender Bezug zum Land,

Du mußt dort nicht wohnen.

Ich plane z.B. einen Nebenwohnsitz in D zu behalten und meinen 
"fiktiven" Hauptwohnsitz nach CZ zu verlegen. Da ich mich dann 
"offiziell" an weniger als 183 Tagen in D aufhalten werde, bin ich in D 
nur noch begrenzt steuerpflichtig. D.h. nur die in D erzielten Einkommen 
(z.B. Mieteinnahmen) unterliegen der dt. Steuer. Meine Haupteinnahmen 
werden dann nach dem viel günstigeren tschech. Steuerrecht versteuert.

Das ist deutsches und europäisches Recht.


> das Finanzamt hat dich auf dem Kicker,

wieso denn? Weil du EU-Recht anwendest? Die großen Mittelständler und 
vor allem die Großunternehmen nutzen die von der Politik geschaffenen 
Möglichkeiten zur Steuerfreiheit innnerhalb der EU (Gewinnverlagerung). 
Nur der "Kleine" läßt sich ausnehmen.

Das ist der politische Wille der EU und Deutschlands.


> das Geld kannst nicht herholen ohne weiteres, da du deinen Wohnsitz hier > hast 
usw...

Das verstehe ich nicht. Du behältst in D ein Privatkonto, auf das du von 
deinem tschech. Geschäftskonto Geld überweist. Wenn du das nicht willst 
und du in D keinen Wohnsitz hast, dann holst du eben Bargeld rüber. Ich 
weiß nicht, wo da ein Problem sein soll.

von MaWin (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Du behältst in D ein Privatkonto, auf das du von
> deinem tschech. Geschäftskonto Geld überweist.

Kann man machen, ist dann Einkommen aus der Beteiligung an einer Firma 
für das Einkommensteuern fällig werden.

> Wenn du das nicht willst
> und du in D keinen Wohnsitz hast, dann holst du eben Bargeld rüber

Kann man eher nicht machen, das nimmt dir der Zoll ab.

Auch Apple kann ja nicht einfach sein in Europa verdientes und in Irland 
fast nicht versteuertes Geld in die USA holen, sondern muss Kredite 
aufnehmen, um den Aktionären Ausschüttungen zu geben.

von Jo S. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Jo S. schrieb:
>> Du behältst in D ein Privatkonto, auf das du von
>> deinem tschech. Geschäftskonto Geld überweist.
>
> Kann man machen, ist dann Einkommen aus der Beteiligung an einer Firma
> für das Einkommensteuern fällig werden.

Unsinn, das ist privates Geld aus bereits versteuertem Einkommen.

>
>> Wenn du das nicht willst
>> und du in D keinen Wohnsitz hast, dann holst du eben Bargeld rüber
>
> Kann man eher nicht machen, das nimmt dir der Zoll ab.

Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenzen mehr.
Du meinst die Überwachung des Bargeldtransfers in Richtung Schweiz.
Das ist an der tschech. Grenz
e kein Problem.
>
> Auch Apple kann ja nicht einfach sein in Europa verdientes und in Irland
> fast nicht versteuertes Geld in die USA holen, sondern muss Kredite
> aufnehmen, um den Aktionären Ausschüttungen zu geben.

Die Steuerquote von Apple ist etwa 1% - bei einem zweistelligen 
Milliardenbetrag an Gewinnen.

von KonfettiJoe (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Da ich mich dann
> "offiziell" an weniger als 183 Tagen in D aufhalten werde, bin ich in D
> nur noch begrenzt steuerpflichtig.

Das ist doch der Hauptknackpunkt.
Und hier wird i.d.R. auch genau nachgesehen, sonst wären wohl fast alle 
Freiberufler offiziell in Tschechien.
Wie willst du das lösen?

von Jo S. (Gast)


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KonfettiJoe schrieb:
> Jo S. schrieb:
>> Da ich mich dann
>> "offiziell" an weniger als 183 Tagen in D aufhalten werde, bin ich in D
>> nur noch begrenzt steuerpflichtig.
>
> Das ist doch der Hauptknackpunkt.
> Und hier wird i.d.R. auch genau nachgesehen, sonst wären wohl fast alle
> Freiberufler offiziell in Tschechien.

Nein, weil das kaum jemand weiß!

> Wie willst du das lösen?

Die sicherste und einfachste Lösung ist die, daß man in D keinen 
Wohnsitz mehr hat - damit ist das dt. Finanzamt nicht mehr zuständig. 
Ich werde aber aus anderen Gründen einen Nebenwohnsitz in D behalten. 
Bekannte, die das schon lange so machen haben keine probleme mit dem dt. 
Finanzamt. Warum auch? Das Einkommen ist dort zu versteuern, wo man 
seinen Wohnsitz (Einkommensteuer) hat bzw. wo der Firmensitz 
(Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) ist. Und es ist mir 
freigestellt, wo ich mich niederlasse. Es lebe das vereinte Europa!

von Bürovorsteher (Gast)


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> Einnahmenüberschuß 100.000 €, 60% pauschaler Ausgabenabzug ohne
> Nachweis, 15% einheitlicher Steuersatz:

>   100.000 €
>  - 60.000 € Pauschalausgaben
>  ----------
>    40.000 € zu versteuerndes Einkommen
>     6.000 € Steuern

Wer ist denn so blöd und zahlt 6 k€ (Körperschafstssteuern), wenn er der 
einzige Gesellschafter der GmbH ist und andere Gesellschafter von dir 
kein Geld aus dem Gewinn verlangen können?
Die Höhe des Gewinns lässt sich durch minimale Buchhaltungskenntnisse 
und gesunden Menschenverstand auf ca. Null halten. Ganz legal.
Ich habe in den letzten 11 Jahren jedenfalls keine Körperschaftssteuern 
für meine GmbH in Deutschland gezahlt.

von Jo S. (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Die Höhe des Gewinns lässt sich durch minimale Buchhaltungskenntnisse
> und gesunden Menschenverstand auf ca. Null halten. Ganz legal.
> Ich habe in den letzten 11 Jahren jedenfalls keine Körperschaftssteuern
> für meine GmbH in Deutschland gezahlt.

Und wie?

von Marx W. (Gast)


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Dipl.-Ing. Freiberuflich schrieb:
> Der Steuerberater hat mir da keine großen Hoffnungen gemacht.

Da hat er auch recht!
Aber wenn du eine Maschine oder ein Fahrzeug gebraucht kaufts, brauchste 
nur mehr auf die Restlaufzeit abschreiben.
Z.b. PKW 6 Jahre Abschreibung:
http://www.steuerbar.de/webcom/show_page.php/_c-1614/_nr-4/i.html
Du kaufte einen Gebrauchte mit 5 jahren und schreibst ihn auf ein Jahr 
ab!
100% der Kaufsumme kannste in einem Jahr abschreiben.
Die Karre kannste dann für 1€ aus dem Firmenvermögen entnehmen und 
privat weiter verticken. Der Erlös ist dann steuerfrei!
Was noch geht, du kannste eine Investitionsrücklage bilden, aber da ist 
der Steuerberater gefragt!

von Marx W. (Gast)


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KonfettiJoe schrieb:
> Wie willst du das lösen?

Boris Becker fragen!
Der weis auf jedem Fall, wie man es nicht machen sollte!
Der Kaiser (Franz beckenbauer) sitzt ja als Deutscher in Ösiland 
(Kitzbühl), der weis auch wie er das anzustellen hat!

von Bürovorsteher (Gast)


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> Investitionsrücklage

auch als Ansparabschreibung bekannt, in dicken Jahren sehr hilfreich.

von Dipl.-Ing. Freiberuflich (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Gebrauchte mit 5 jahren

Und wenn es 7 Jahre alt ist? Oder ein Oldtimer?

von Jo S. (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Aber wenn du eine Maschine oder ein Fahrzeug gebraucht kaufts, brauchste
> nur mehr auf die Restlaufzeit abschreiben.
> Z.b. PKW 6 Jahre Abschreibung:

Nein!

Die vorgegebene Nutzungsdauer und somit Höhe der steuerlichen 
Abschreibung gilt nur für die sogenannten "neu angeschafften beweglichen 
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens". So muß z.B. ein Pkw "fabrikneu" 
sein, d.h. eine Tageszulassung ist bereits schädlich. Das Fahrzeug gilt 
nicht mehr als neu, sondern als gebraucht mit geringeren 
Abschreibungssätzen. Auf diese Weise regt der Staat den Absatz von 
Neuprodukten an.

von Jo S. (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Du kaufte einen Gebrauchte mit 5 jahren und schreibst ihn auf ein Jahr
> ab!
> 100% der Kaufsumme kannste in einem Jahr abschreiben.
> Die Karre kannste dann für 1€ aus dem Firmenvermögen entnehmen und
> privat weiter verticken. Der Erlös ist dann steuerfrei!

Nein!

Bei Gebrauchtfahrzeugen wird die Wertminderung anhand der Schwacke-Liste 
(Händler-Einkaufspreis) ermittelt.

Das gilt auch bei Veräußerung aus dem Anlagevermögen. Der Verkaufspreis 
muß mindestens dem der Schwacke-Liste entsprechen. Differenzen werden 
als Privatentnahmen bewertet, die mit dem persönlichen Steuersatz 
versteuert werden.

von Jo S. (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
>> Investitionsrücklage
>
> auch als Ansparabschreibung bekannt, in dicken Jahren sehr hilfreich.

Zum Verschieben von Gewinnen / Überschüssen in einnahmeschwache Zeiten 
gut geeignet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ansparabschreibung

von Marx W. (Gast)


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Dipl.-Ing. Freiberuflich schrieb:
> Und wenn es 7 Jahre alt ist? Oder ein Oldtimer?

Auch auf ein Jahr abschreiben!
Oldtimer, Vorsicht!
Da könnet der Betriebsprüfer ziemlich schnell mal zum Bohren Anfangen.

Aber ein Fahrzeug das noch aus der aktuellen Modellreihe ist, dürfte 
keine Probleme machen.
Der Tip stand im Konz!

von Marx W. (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Marx W. schrieb:
>> Du kaufte einen Gebrauchte mit 5 jahren und schreibst ihn auf ein Jahr
>> ab!
>> 100% der Kaufsumme kannste in einem Jahr abschreiben.
>> Die Karre kannste dann für 1€ aus dem Firmenvermögen entnehmen und
>> privat weiter verticken. Der Erlös ist dann steuerfrei!
>
> Nein!
>
> Bei Gebrauchtfahrzeugen wird die Wertminderung anhand der Schwacke-Liste
> (Händler-Einkaufspreis) ermittelt.
>
> Das gilt auch bei Veräußerung aus dem Anlagevermögen. Der Verkaufspreis
> muß mindestens dem der Schwacke-Liste entsprechen. Differenzen werden
> als Privatentnahmen bewertet, die mit dem persönlichen Steuersatz
> versteuert werden.

Wenn die Karre für 200 Euro vertickte wird?
Welchen Preis würdest du dann ansetzen als Finanzer?

von Marx W. (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Auf diese Weise regt der Staat den Absatz von
> Neuprodukten an.

Gilt aber nur für die degressive Abschreibung.
Und die geht bei KFZ ja auch nicht mehr!

Lies das hier:
http://www.bwr-media.de/steuern-bilanzierung/2006_wie-sie-beim-abschreiben-eines-gebrauchten-firmenwagens-steuern-sparen/

Also ich verbessere mich:
 Karre ist z.B. 4 Jahre alt,
Abschreibung auf zwei Jahre.
Karre ist 8 Jahre alt
auch Abschreibung auf zwei Jahre.
Früher was halt alles einfacher!

von Jo S. (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Früher was halt alles einfacher!

Ja, und besser!

Da konnte man einen neuen Pkw innerhalb von 12 Monaten zu 60% 
abschreiben: 20% Sonder-AfA, 30% degressive AfA, Vereinfachungsregel.

Sogar für Freiberufler gibt es nun Steuerformulare mit blöden Fragen - 
zuvor reichte es formlos.  :)

von Bürovorsteher (Gast)


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> Die Karre kannste dann für 1€ aus dem Firmenvermögen entnehmen und
> privat weiter verticken. Der Erlös ist dann steuerfrei!

Das würde ich nicht empfehlen, das wird dir dein Steuerberater erklären 
können - weil du z.B. als GmbH-GF darauf achten musst, dass die 
Gesellschaft nicht durch dein Handeln geschädigt wird.
Also mit der Möhre zum Gutachter fahren und ihm das Problem vortragen. 
Bei Autos wird das FA regelmäßig hellhörig, da das beliebte 
Dual-Use-Gegenstände sind.

Die Entbindung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB bei GmbH-GF 
bietet auch noch gewisse Gestaltungsspielräume. Du kannst der 
Gesellschaft also z.B. einen zweckgebundenen Kredit für den Kauf deines 
Lieblingsbestückungsautomaten geben. Die Zinsen dürften dabei um einiges 
höher liegen, als aktuell bei jeder Bank.
Ja, ich weiß, die Zinsabschlagssteuer, aber die ist auf 25% begrenzt, im 
Gegensatz zur gefräßigen Lohnsteuer.
Am Ende zahlst du natürlich immer irgendwo Steuern, aber man kann da was 
beeinflussen, wenn mann vorher nachrechnet.

Rücklagen sind ein weiteres Thema, z.B. für Reparaturen und 
Gewährleistungen.

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