Hallo zusammen, ich bin vor 4 Wochen an meinem linken Knie am Kreuzband operiert worden. Jetzt bin ich wieder arbeiten gegangen und mein Chef sagt zu mir " Wenn du das Knie in 2 Wochen nicht voll belasten kannst bist du weg vom Fenster". Darf er das einfach so machen???? Ich brauch dringend euren Rat!! Danke im vorraus
Wie sind die Rahmenbdingungen? Firmengrösse? Betriebsrat? Unbefristeter Vertrag? Dein Chef ist aber auf jeden Fall ein Vollpfosten. Mal schauen was ist wenn er mal krank wird. In meiner jetzigen Stellung würde ich jetzt erstmal 2 Wochen zu Hause bleiben, um sicherzustellen das mein Knie dann wieder voll belastbar ist. Kopf hoch!
Lass Dich sofort krankschreiben und gehe umgehend zum Anwalt! Hier kann Dir niemand einen besseren Rat geben.
culcha8390 schrieb: > Darf er das einfach so machen???? Darf er nicht, die Frage ist wie du dich wehrst. Auf jeden Fall würde ich spätestens jetzt nach einem anderen Job suchen, bei so einem Stück S... würde ich keinen Tag länger arbeiten als notwendig. Und notiere dir jedes Gespräch mit dem Chef direkt danach als Gedächtnisprotokoll mit Datum Uhrzeit für evt. Rechtsstreitigkeiten.
Udo Schmitt schrieb: > Darf er nicht, die Frage ist wie du dich wehrst. dazu sollte man erstmal wissen, als was der TE den arbeitet und wie sich das 'Nicht-belasten' auf seine Pflichten auswirkt...
Was für einen Job machst du eigentlich? Mein Chef würde nicht mal merken wenn ich ein Knie nicht mehr voll belasten könnte. Sesselpupen halt.
Was machst Du, wie groß ist der Betrieb? Ein 5-Mann-Inbetriebnahme-Unternehmen ist anders zu bewerten als ein 5000-Mann-Sesselpupser-Planungsbüro.
Hi, ich würde jedenfalls NICHT klein beigeben. Schone dein Knie! Wenn du es zu früh belastest, dann riskierst du, dass das VKB wieder reißt. Deine Gesundheit geht hier eindeutig vor! Liebe Grüße, Lui
gibts zeugen für die aussage deines arbeitgebers?
Ein richtiges Arschloch dein Chef. Nie im Leben würde ich da nur einen Tag arbeiten. Wenn der so einen Spruch losgelassen hätte, hätte es mal verbal geknallt. Dann wäre wohl er schneller weg vom Fenster ,als ihm lieb ist. 2 Wochen in Krankenstand mit Arztzeugnis, und gleich einen Anwalt einschalten. Was arbeitest du eigentlich? Oder dreh den Spieß um (meine Spezialität) und kündige einfach selbst!
Ach, auch wenn es für diesen Fall zu spät ist: Rechtsschutzversicherung abschließen (sollte eigentlich jeder Ingenieur in diesen Tagen) - habe die AdvoCard und damit sehr gute Erfahrungen gemacht, soll aber keine Werbung sein. Ist ein gutes Gefühl, wenn man es einem Ar.Chef reindrücken kann :-)
culcha8390 schrieb: > mir " Wenn > du das Knie in 2 Wochen nicht voll belasten kannst bist du weg vom > Fenster". Darf er das einfach so machen???? Tritt ihm mal ins Knie und frag ihn ob das weh tut.
asdf schrieb: > Ach, auch wenn es für diesen Fall zu spät ist: Rechtsschutzversicherung > abschließen (sollte eigentlich jeder Ingenieur in diesen Tagen) - habe > die AdvoCard und damit sehr gute Erfahrungen gemacht, soll aber keine > Werbung sein. > > Ist ein gutes Gefühl, wenn man es einem Ar.Chef reindrücken kann :-) http://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-Acht-bieten-gute-Hilfe-1791092-1791094/
asdf schrieb: > habe > die AdvoCard und damit sehr gute Erfahrungen gemacht, hatte ich auch mal. Bei geringer Inanspruchnahme ist das auch ein sanftes Ruhekissen, aber wehe, du hast ständig Trouble weil man dir auf den Keks geht, dich mobbt, oder weiss der Geier, was nicht richtig läuft, dann wird sich die Versicherung irgendwann mal fragen ob du als Kunde nicht überflüssig bist und dich lieber raus wirft, weil du zu teuer wirst. Und wenn dieser Worst-Case-Fall dann eingetreten ist und du denkst, egal, gibt ja noch andere, muss man erst mal eine finden, die bereit ist, dir eine RS-Versicherung anzubieten. Entweder fragen die Gesellschaften gern nach einer vorherigen Versicherung oder bekommen das über eine Zentraldatenbank raus, die eigentlich als Prävention gegen Versicherungsbetrüger gedacht war, aber auch die Einschätzung erlaubt, ob ein Kunde evtl. von einer anderen Gesellschaft eben aus diesen Gründen, mal gefeuert wurde. Vor Ablauf von zwei Jahren bekommt man dann nämlich nichts mehr. Ist in etwa so ähnlich wie die Schufa, nur das hier die Versicherungen sich vor Kunden schützt, die mehr kosten, als sie einbringen.
Logger schrieb: > aber wehe, du hast ständig Trouble weil > man dir auf den Keks geht, dich mobbt, oder weiss der Geier, was > nicht richtig läuft, Bist Du ein Arschlochchef? ;-)
Da gilt die Juristen-Antwort #1: "Das hängt davon ab!" Wenn es sich beispielsweise um einen Kleinbetrieb handelt, der nur aus dir und dem Chef besteht und dein längerfristiger Ausfall existenzbedrohend für den Betrieb ist, ja, dann darf der das. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht in Betrieben mit unter 5 Mitarbeitern (§ 23 Absatz 1 Satz 2 KSchG) Wenn der Betrieb größer ist, dann ist eine krankheitsbedingte Kündigung schwierig, aber möglich, nämlich wenn eine Besserung des Gesundheitszustandes mittelfristig nicht zu erwarten ist und/oder mit häufigen Wiedererkrankungen zu rechnen ist; das nennt man eine negative Gesundheitsprognose (BAG, Urteil vom 29.04.1999, Aktenzeichen: 2 AZR 431/98). Der Arbeitgeber muss diese negative Prognose mit längere Zeit geführten Aufzeichnungen ggf. vor dem Arbeitsgericht belegen können. Bei einer bisher einmaligen Sportverletzung dürfte das wohl kaum möglich sein. Wenn du aber schon in der Vergangenheit häufig als Dimido-Mitarbeiter aufgefallen sein solltest, dann kann die Sportverletzung der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt. Langer Rede kurzer Sinn: Im Kleinbetrieb darf der Chef das, im größeren Betrieb darf er das eigentlich nicht, in bestimmten Fällen aber doch.
Sei erst mal froh, denn Du hast es viel besser erwischt, als der Herr Scheffe, denn Du hast nur einen gut heilbaren Knieschaden, er dagegen hat möglicherweise einen irreparablen Dachschaden. Solche Typen gibt es halt einfach. Einmal beim Wickeln nicht aufgepasst und schwupps - schon liegt er drunten und bleibt für den Rest des Lebens gehandicapt. Mir wäre es bereits jetzt völlig egal, wie die Sache ausgeht. Innerlich wäre ich nach so einem Vorfall dort jedenfalls weg. Such Dir was Besseres. Dann kann sich der Herr Knieexperte fortan in sein eigenes Knie f.cken und wie alle diese Typen den "Fachkräftemangel" begreinen. "Buhuhuuu, rabähh, wie gemein, keiner will für mich 60h pro Woche ehrenamtlich auf meiner nepalesischen Bohrinsel im Himalaja arbeiten, das MUß ein Fachkräftemangel sein!"
culcha8390 schrieb: > Darf er das einfach so machen???? Bei Krankschreibung darf er eigentlich nichts, und muß die Genesung mit dem Mitarbeiter zusammen abwarten. Es ist aber hinreichend bekannt, daß man sich unter anderen Vorwänden gerne mal von kranken Mitarbeitern verabschiedet, da auf dem Gebiet ist so einiges nicht ganz korrekt. Dann sucht man nach anderen Dingen, z.B. Bulette gegessen. Auch gibt es Ärzte, die einen dann nicht krank schreiben, auch so eine Sache. Es ist ja auch etwas Ermessenssache des Arztes, und die Grenzen sind fließend. Aber der Mitarbeiter in einer Zweimannklitsche kann doch gar nichts dafür, daß ihm ein Unheil passierte! Auch wenn die Arbeit voran gehen muß.
Klabusterbause schrieb: > Bei Krankschreibung darf er eigentlich nichts, und muß die Genesung mit > dem Mitarbeiter zusammen abwarten. Schwachsinn, eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Abgesehen davon erwähnt der TE mit keinem Wort eine Krankschreibung, denn sonst wäre er ja nicht arbeiten gegangen.
Ich darf wohl um meinen Arbeitgeber froh sein! Ein Kollege fiel innerhalb von 2 Jahren jeweils 6 Monate aus wegen Krebs. Keine Konsequenzen, obwohl er jederzeit wieder ausfallen kann (aus therapiert).
frosch schrieb: > Dein Chef ist aber auf jeden Fall ein Vollpfosten. > Mal schauen was ist wenn er mal krank wird. Natürlich kann jemanden wegen Krankheit gekündigt werden. Wenn jetzt der Arbeitnehmer durch seine Leiden daran absolut gehindert ist, die Tätigkeit zu erfüllen. Wenn es wirklich soweit ist hat man eine richtige A-Karte. Auf die Berufsgenossenschaft vertrauen da nur Ahnungslose. Ich vergönne diese Situation keinem, aber erst dann lernt man unserem Sozialstaat mal richtig einzuschätzen. Na gut, jetzt liest hier jeder Halb-Honk erstmal jeder seine persönliche Frustration und Industrie-Erfahrung hier rein und pulvert gleich los. So wie der OT es geschildert hat, wäre ich aber auch eher vorsichtig. Vor allem, wenn man jetzt gleich top-fit auftaucht wäre es noch merkwürdiger...
Justus Skorps schrieb: > Abgesehen davon erwähnt der TE mit keinem Wort eine Krankschreibung Der erwähnt schon von Anfang an nie mehr was, scheint mal wieder ein reiner Hetz-Thread zu werden.
Hallo culcha. culcha8390 schrieb: > Jetzt bin ich wieder arbeiten gegangen und mein Chef sagt zu mir " Wenn > du das Knie in 2 Wochen nicht voll belasten kannst bist du weg vom > Fenster". Darf er das einfach so machen???? Das hängt von Details wie Betriebsgröße und der Krankschreibung, sowie Deiner Tätigkeit ab. Näheres kann Dir nur der Anwalt sagen. Aber egal ob Dein Chef das darf oder nicht, er kann es, wenn er es geschickt genug macht, ohne das Du etwas dagegen machen kannst. Im Zweifel mobben Dich halt die Kollegen, denen er Mehrarbeit aufhalst, weil Du die nicht erledigen kannst. es gibt noch andere Möglichkeiten. Ein arbeitsrechtlicher Prozess ist keine gute Idee, selbst wenn Du ihn gewinnst. Ich habe mal auf Druck des Arbeitsamtes auf eine höhere Abfindung geklagt, und tatsächlich auch das doppelte bekommen. Aber das spricht sich rum und wird nie verziehen, so dass mir das jetzt bei jedem zweiten Vorstellungsgespräch unter die Nase gerieben wird. Dieser Sache gehört zu denen, die ich im Leben am meisten bereuhe, je gemacht zu haben. Tausend Jahre kulturgeschichtlicher Entwicklung der Menchheit hin oder her, sie ist wohl sinnlos. Betriebe funktionieren immer noch wie mittelalterliche Fürstenhöfe mit Lehen und Leibeigenen. Sich dagegen aufzulehnen zählt als Illoyalität, und wird mit Ächtung bestraft. Der Rat des Anwaltes ist insofern mit Vorsicht zu geniessen, weil der Anwalt Dir zwar mit einiger Sichwerheit (wenn er denn gut ist) Auskunft über Deine Chancen den Prozess zu gewinnen machen kann, aber Dein Anwalt lebt von der Existenz des Prozesses. Und selbst ein gewonnener Prozess hilft Dir, wie in meinem Falle, nicht wirklich weiter. Das wiederum ist aber dem Anwalt egal, er würde Dir also zum Prozess raten. Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.dl0dg.de
Klabusterbause schrieb: > Justus Skorps schrieb: > >> Abgesehen davon erwähnt der TE mit keinem Wort eine Krankschreibung > > Der erwähnt schon von Anfang an nie mehr was, scheint mal wieder ein > reiner Hetz-Thread zu werden. Stimmt, ist ja schon lange 8 Stunden her. Verpisst Euch mal ihr dämlichen Trolle!!!
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