Forum: Offtopic Wer darf Apps verkaufen?


von Borislav B. (boris_b)


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Hallo!
Beim Durchblättern des App/Play Stores stößt man ja auf so einigen 
haarsträubenden Mumpitz. Da scheint es manchmal so, als würde jeder Hans 
Wurst seine in 5 Minuten zusammengeklickte App dort hochladen.

Aber ist das eigentlich einer Privatperson erlaubt auf diese Art Geld zu 
verdienen? Müsste man dafür nicht ein Gewerbe anmelden und alles 
entsprechend versteuern?

Klärt mich mal auf :-)

: Verschoben durch User
von Fred (Gast)


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Du kannst auch ohne Gewerbe verkaufen und mußt das dann versteuern.

von bernte (Gast)


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für ein gewerbe muss auch eine gewisse nachhaltigkeit vorhanden sein
falls man durch die app etwas verdienen sollte und es die grenzen der 
liebhaberei (hobby) überschreitet sind die einkünfte natürlich auch 
relavant für den fiskus

bei vielen apps erhöt das evtl die persönl. est last
bei einigen wird wohl auch relavnt für die gewerbsteuer und umsatzsteuer
aber auch erst wenn freibeträge und freigrenzen überschritten werden
(freibetrag bei der gewst bzw kleinunternehmerregelung bei ust...)

ansonsten aknn jeder hans eine ap schreiben   ist doch auch gut so
was meinst du was es alles nicht geben würde was du täglich so nutzt

gruß

von Wolfgang M. (womai)


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>Du kannst auch ohne Gewerbe verkaufen und mußt das dann versteuern.

Das stimmt so leider nicht in Deutschland. Wenn Du auch nur 
einigermassen regelmäßig verkaufst (gilt auch für Ebay etc.), musst Du 
verpflichtend ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt hat da eine sehr enge 
Auslegung - ein paar Mal im Jahr reicht schon aus!

Ist aber nicht so schlimm wie es sich anhört:

Gewerbeanmeldung kostet einmalig so um die 40 Euro.

Etwas vereinfacht dargestellt, bis 17500 Euro JahresUMSATZ (nicht 
-gewinn!) kannst Du die Kleingewerberegelung in Anspruch nehmen (das ist 
total unbürokratisch); dann brauchst du als Kleingewerbe z.B. keine 
Umsatzsteuer einheben oder abführen (darft bei Ausgaben aber auch nicht 
die Ust Rückfordern), und es reicht eine simple, formlose 
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (also Gewinn ist was tatsächlich innerhalb 
des Jahres hereingekommen ist minus was tatsächlich an Ausgaben 
angefallen ist). Ist bei der Steuererklärung in wenigen Zeilen erledigt. 
Eine verkürzte USt-Erklärung muss man auch einreichen, das ist aber 
bloss eine einzige Seite, wo Du angibst, dass es ein Kleingewerbe ist 
(also nicht USt-pflichtig), sowie den Umsatz des aktuellen und der 
vorangegangenen Steuerjahres.

Bei so geringen Umsätzen verzichtet die Kammer auch auf jegliche 
Mitgliedsbeiträge und Gewerbeabgaben.

Der Gewinn (nicht Umsatz) ist klarerweise in der Steuererklärung 
anzugeben - unter der Rubrik "Gewerbliches Einkommen" - und wird ganz 
normal als Einkommen versteuert. Das gilt übrigens prinzipiell auch, 
wenn kein Gewerbe angemeldet ist! (macht wohl kaum wer, der wirklich nur 
gelegentlich was verkauft, ist aber dann ganz streng genommen trotzdem 
Steuerhinterziehung).

von Sabine W. (sabine_w)


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Wie sieht es mit der Krankenkasse aus, ab wieviel will die ihren Teil 
vom Kuchen bei Nebengewerbe haben?

von Wolfgang M. (womai)


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Wenn Du Angestellter bist (mit Gewerbe als Nebenjob), soweit ich weiss 
gar nie - man ist dann ja eh schon krankenversichert.

von (prx) A. K. (prx)


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von MaWin (Gast)


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Wolfgang M. schrieb:
> macht wohl kaum wer, der wirklich nur gelegentlich was verkauft, ist
> aber dann ganz streng genommen trotzdem Steuerhinterziehung)

Na ja, die meisten Sachen, die man privat verkauft, verkauft man 
gebraucht und billiger als man sie eingekauft hat.
Da gibt es keinen Gewinn.
Und wenn doch mal das renovierte Auto teurer weggeht, hätte man 
haufenweise Werkzeug welches man gegenrechnen könnte, Gewinn ist also 
auch eher selten. Beim 100000 EUR Oldtimer kommt dann aber das 
Finanzamt.

Sabine W. schrieb:
> Wie sieht es mit der Krankenkasse aus, ab wieviel will die ihren
> Teil vom Kuchen bei Nebengewerbe haben?

Das kann bös enden. Mitversicherte Ehefrau fängt plötzlich an ihr 
gehäkeltes zu verkaufen und wird selbständig, muss plötzlich eigene 
Krankenkasse (freiwillig gesetzlich) haben die horrende Mindestbeiträge 
fordert: Krankenkassenanteil 250% vom Einkommen...

von Wolfgang M. (womai)


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MaWin schrieb:
> Na ja, die meisten Sachen, die man privat verkauft, verkauft man
> gebraucht und billiger als man sie eingekauft hat.
> Da gibt es keinen Gewinn.

Ja bei gebrauchten Sachen stimmt das sicher meistens. Die ursprüngliche 
Frage war aber bezüglich Verkauf von Apps - da sind die Anschaffungs- 
oder Materialkosten aber erst einmal nahe Null, die eventuellen 
Einnahmen also fast vollständig Gewinn. Natürlich kann man auch in 
diesen Fällen dann anteilige Ausgaben für Internetanschluß, Computer 
usw. als Werbungskosten absetzen, aber das soweit ich weiss geht nur, 
wenn ein Gewerbe angemeldet ist.

von (prx) A. K. (prx)


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MaWin schrieb:
> Das kann bös enden. Mitversicherte Ehefrau fängt plötzlich an ihr
> gehäkeltes zu verkaufen und wird selbständig

Allerdings ist das eine völlig andere Situation als die eines 
Arbeitnehmers, der nebenbei Apps programmiert. Und auch dann hängt die 
Situation vom Umfang der Tätigkeit ab, d.h. ob sie von der Versicherung 
als hauptberuflich oder nebenberuflich eingestuft wird..

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (phetty)


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Man muß bei Google keinen Gewerbeschein vorlegen um Apps zu verkaufen 
soweit ich weiß.

von Purzel H. (hacky)


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Es ist ja auch nicht Gurgels Problem wer steuern bezahlt oder nicht.

von Wolfgang M. (womai)


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Oliver Stellebaum schrieb:
> Man muß bei Google keinen Gewerbeschein vorlegen um Apps zu verkaufen
> soweit ich weiß.

Klar, Google ist das egal. Aber Finanzamt & Co nicht.

von Klaus I. (klauspi)


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bernte schrieb:
> für ein gewerbe muss auch eine gewisse nachhaltigkeit vorhanden sein
> falls man durch die app etwas verdienen sollte und es die grenzen der
> liebhaberei (hobby) überschreitet sind die einkünfte natürlich auch
> relavant für den fiskus

Genau umgekehrt! Der Fiskus möchte erstmal etwas einsacken, erst wenn Du 
Verluste hast kann das in die Richtung "Liebhaberei" laufen. Dann kann 
man diese Verluste nicht mehr gegenüber anderen Einkommen aufrechnen.

von Bogumir H. (bogumir)


Angehängte Dateien:

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Boris P. schrieb:
> Aber ist das eigentlich einer Privatperson erlaubt auf diese Art Geld zu
> verdienen?

Man benötigt eigentlich eine Programmiererlaubnis, die man nach einer 
Prüfung vor dem zuständigen Ausschuss erhält. Ich habe meine abgelaufene 
mal hochgeladen.

von Karl H. (kbuchegg)


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Bogumir Holzinger schrieb:

> Man benötigt eigentlich eine Programmiererlaubnis, die man nach einer
> Prüfung vor dem zuständigen Ausschuss erhält. Ich habe meine abgelaufene
> mal hochgeladen.


LOL
Ich schmeiss mich weg!

Danke. Du hast mir den Tag gerettet.


Kleiner Schönheitsfehler: 1973 gab es sicherlich noch keine 
Vergütungsrichtlinie für Programmierung und Webdesign Im Nebenberuf.
Wenn du das noch korrigierst ...

Compilergeld ... prust

: Bearbeitet durch User
von R. W. (Gast)


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Wolfgang M. schrieb:

> ...Die ursprüngliche
> Frage war aber bezüglich Verkauf von Apps - da sind die Anschaffungs-
> oder Materialkosten aber erst einmal nahe Null, die eventuellen
> Einnahmen also fast vollständig Gewinn.


,...oha..
und das 20 Jahre lange Selbststudium ..
die  473 Fachbücher..
die  täglichen Fahrten zur Bibliothek..
die  unendlichen Stunden bei Recherchen im Mikrocontroller.net Forum
die jahrelang monatlichen Internetgebühren ......
usw und so fort..

schön jedes Jahr ohne Einkünfte feststellen lassen... in den negativen 
Einkünften...und im Verlustvortrag schön aufsammeln...für den Fall das 
die APP mal der Renner wird...

> diesen Fällen dann anteilige Ausgaben für Internetanschluß, Computer
> usw. als Werbungskosten absetzen, aber das soweit ich weiss geht nur,
> wenn ein Gewerbe angemeldet ist.

eine Gewerbeanmeldung hat nichts mit Steuern in dem Sinne zu tun,
Gewerbeanmeldung = Ordnungsamt - Stelle Amt für Gewerbe
Steuern = Finanzamt..Werbungskosten

;-)

von R. W. (Gast)


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Bogumir Holzinger schrieb:
> Boris P. schrieb:
>> Aber ist das eigentlich einer Privatperson erlaubt auf diese Art Geld zu
>> verdienen?
>
> Man benötigt eigentlich eine Programmiererlaubnis, die man nach einer
> Prüfung vor dem zuständigen Ausschuss erhält. Ich habe meine abgelaufene
> mal hochgeladen.

Ich hab mich grad umgesch(m)issen... ;-) ;-) ;-)
,,der Kaffee über Hose und Hemd...

.... Hey das ist der Hammer ;-)
....hab das für das erste auch noch nachgedacht .. wo hat der den 
"Fachkundige Nachweis"... her... so was gibts doch nicht...

LOL ;-)
..man war der gut!


Weiter so, danke selten so innig gelacht,
und dann noch so ne Arbeit machen ;-)

Super!

Besten Gruss!!!
Rudi
;-)

ich lach breit wie "harry hirsch"..


... das muss ich im kollegenkreis weiterverkünden .. der ist gut!!!


In zukunft werden nur noch Einstellungen nach diesen Kriterien 
erfolgen... und damit...

Beitrag "Knigge unter Ingenieuren - Wie benehmen sich eure Kollegen?"

sowas nicht passiert gleich einen Fragebögen dazu:

"Ich klopfe nicht auf dem Tisch"
ankreuzen: ja... nein

;-)

stutzig wurde ich erst als ich die Daten gesehen habe:
"Die Einstufung ist gültig bis 27.10.2009"
und die Ausstellung aber vom 20.11.2012....

von Wolfgang M. (womai)


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R. W. schrieb:
> schön jedes Jahr ohne Einkünfte feststellen lassen... in den negativen
> Einkünften...und im Verlustvortrag schön aufsammeln...für den Fall das
> die APP mal der Renner wird...

Das geht leider auch nur begrenzt - nach ein paar Jahren stuft das 
Finanzamt die Taetigkeit als Liebhaberei (d.h. ohne Gewinnabsicht) ein 
und weg sind die Abschreibungsposten!

von R. W. (Gast)


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Wolfgang M. schrieb:
> R. W. schrieb:
>> schön jedes Jahr ohne Einkünfte feststellen lassen... in den negativen
>> Einkünften...und im Verlustvortrag schön aufsammeln...für den Fall das
>> die APP mal der Renner wird...
>
> Das geht leider auch nur begrenzt - nach ein paar Jahren stuft das
> Finanzamt die Taetigkeit als Liebhaberei (d.h. ohne Gewinnabsicht) ein
> und weg sind die Abschreibungsposten!

stimmt ...

meine 5ct...


...im 5 bis siebten Jahr sollte man dann auch mal tätig werden ..

;-)

"warum fünf bis sieben Jahre"

weil man in der >Studienzeit< schon Ausgaben für die  Ausbildung 
aufbringt.. die dann zur Fortbildung werden .. und .. die fortlaufenden 
aufwendigen Bewerbungen auch darunter fallen...

das nebenbei joben unbdingt angeben - das sind auch Einkünfte ....
so steht man auch sauber vorm Fiskus dar..

und immer offen anfragen - am besten gleich mit dem Sacharbeiter, der 
sowieso alljährlich den Antrag und Belege prüft ...

"meine 'einzige' possitive Erfahrung" in dem ganzen Werdegang bis dahin.

Alles andere ( Ordnungsamt, Gewerbevollzugsordung, ...) komme ich mir 
vor wie "knecht des 21. Jahrhunderts.. das sind manchal Auflagen ( 
Einrichtungen "Publikumsverkehr", Immission, .... ) ... die man als 
Einzelner fast nicht alle sofort erfüllen kann... es fehlt da manchmal 
auch an der Örtlichkeit....
jeder Zeitungsladen, Eisladen kann öffnen ohne "Stellplatznachweis"...
..das gute ist aber - es werden manchmal auch übergangsregelungen 
getroffen ( Baustelle, Teilbetrieb ect ) ...

Man muss dazu sagen, dass es nicht leicht ist, sich bei bestimmte 
Verbänden anzumelden oder fernhalten zu wollen. Die Einstufung ist 
manchmal widerwillig.
es kommt echt darauf an, was man machen will.

z.B.
viele verschiedene einmalige APPs für jeglichen Zweck .. ist man offen..

oder

eine bestimmte APP ( Gesundheitswesen ) dann kann man schon mal anderen 
Verbänden zugehören / oder sich aussuchen....oder als 
"Scheinselbständiger" abgestuft werden weil man nur für eine 
"Krankenkasse" arbeitet... ( Blödsinn was ich da jetzt schreibe, aber im 
Kollegenkreis wurde das schon mal angesprochen...)

Aber ist von Land zu Land ( Bayern...) was man so hört, irgendwie nicht 
einheitlich geregelt, zumindest ist bisher noch keiner "geregelt" 
worden.

Kein Mensch regt sich auf, solange keiner schreit..
wichtig ist immer, man muss sich melden - bevor jemand einen meldet.
Und ist ja auch irgendwo verständlich.

LG
Rudi
;-)

von Timm T. (Gast)


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Wolfgang M. schrieb:
> Das geht leider auch nur begrenzt - nach ein paar Jahren stuft das
> Finanzamt die Taetigkeit als Liebhaberei (d.h. ohne Gewinnabsicht) ein

Das hab ich mich gestern gefragt, als im Radio die Meldung kam, dass 
Zalando mal wieder Verlust gemacht hat. Das machen die jetzt 4 Jahre mit 
wachsender Begeisterung. Und bekommen noch Gelder für Strukturförderung 
nachgeschmissen.

Wenn ich das 3 Jahre hintereinander als Selbständiger machen würde, wäre 
ich wegen fehlender Gewinnerzielung draussen. Man muss es anscheinend 
nur groß genug aufziehen...

von R. W. (Gast)


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Timm Thaler schrieb:
> Man muss es anscheinend
> nur groß genug aufziehen...

btw fällt mir dazu ein:
alte Weisheit:
man schläft mit 1 Milliard EUR Schulden auf der Bank besser als mit 1 
EUR vom Nachbarn.....
...

....
und man kann die 1 Milliard belegen...
;-)

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