Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im Arbeitsvertrag gültig?
Entgelt schrieb: > Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im > Arbeitsvertrag > gültig? Unter Umständen ja, vermutlich nein. Wenn sie Ehepartner, Steuerberater etc. nicht explizit ausschließt, dürfte sie schon über die AGB-Kontrolle rausfliegen, § 307 BGB.
Entgelt schrieb: > Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im > Arbeitsvertrag > gültig? Dann viel Spaß bei der Wohnungssuche.
Entgelt schrieb: > Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im Arbeitsvertrag > gültig? Ist laut einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern unwirksam: http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/title-raw%5D-61
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Entgelt schrieb: > Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im Arbeitsvertrag > gültig? Ja. Nur, wenn das Entgelt abgrundtief elendig ist. Damit dies niemand erfährt.
Und das Gehalt als Bargeld zu bekommen damit die Bank nicht erfährt was ich verdiene ist auch ziemlich nervig. Und ein Gericht wird dich in den Bau stecken wenn es die Tagessätze nicht berechnen kann.
OK, danke für die Antworten und die Links. So hatte ich das auch schon vermutet.
Entgelt schrieb: > OK, danke für die Antworten und die Links. > So hatte ich das auch schon vermutet. Ich auch :) Aber das ist absolut üblich. Wenn es Dich stört, dann rede mit deinem AG darüber. Sonst... machs halt wie alle und leg noch eine Schippe drauf wenn Du beim VG nach deinem derzeitigen Gehalt gefragt wirst ;)
Wenn das Gehalt nicht kommuniziert werden darf, muss es auch in einer Region liegen, wo ich's lieber fuer mich behalte. ZB vierfach ueberhoeht.
Wichser schrieb: > Und ein Gericht wird dich in den Bau stecken wenn es die Tagessätze > nicht berechnen kann. Nein! Als Angeklagter darfs du über deine finanziellen Verhältnisse erzählen was du willst bzw. für sinnvoll hältst.
Erlaubt oder nicht ist immer so eine Sache. Es sind viele Sachen erlaubt, aber wenn du sie machst bist du trotzdem recht schnell deinen Job los. Mir ist ein Fall bekannt, wo Verschwiegenheit über das Gehalt vereinbart wurde (unter anderem deshalb, weil eine andere Person mit ziemlich ähnlicher Qualifikation deutlich weniger bekam, vermutlich um Kosten zu sparen). Irgendwann haben die beiden dann doch mal miteinander gesprochen und auch über ihr Gehalt geredet. Letztendlich haben das die Vorgesetzten mitbekommen und sie dann entlassen. Vermutlich wars nicht der alleinige Grund, aber zumindest der Auslöser, also der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Unter Kollegen halte ich die Klappe, was meinen Verdienst angeht. Als Externer sage ich, das ich ca. 10% weniger verdienen würde als ich laut ERA bekommen würde. Bei einem Vorstellungsgespräch habe ich mal gefragt, ob mein derzeitiger / letzter Verdienst eine Rolle spielt? Für diese neuen Aufgaben hätte halt gerne XXk€/a. Vermieter, Kreditverträge etc. da braucht man halt eine Gehaltsabrechnung. Nur wem und warum sollte ich irgendjemanden mitteilen, was ich verdiene bzw. bekomme? Ich verdiene 60.000€ netto im Jahr, nur mein Chef sieht das nicht ein.
"Ich" frog: >Nur wem und warum sollte ich irgendjemanden mitteilen, was ich verdiene >bzw. bekomme? Eventuell, damit man Dich nicht gegen Deine Kollegen ausspielt? >Vermieter, Kreditverträge etc. da braucht man halt eine >Gehaltsabrechnung. Ach, DA ist es in Ordnung? Warum denn? Du mußt doch keine Wohnung mieten, Du mußt doch keinen Kredit aufnehmen.... Staun MfG Paul
Entgelt schrieb: > Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im Arbeitsvertrag > gültig? Nein, ist rechtswidrig. Unterschreibe aber trotzdem und stehe drüber.
> Unter Kollegen halte ich die Klappe, was meinen Verdienst angeht. und wüßtest wohl gern was deine Kollegen so bekommen? > Nur wem und warum sollte ich irgendjemanden mitteilen, was ich verdiene > bzw. bekomme? dem, von dem du das Gleiche wissen willst, z.B. von deinen Kollegen? > Ich verdiene 60.000€ netto im Jahr, nur mein Chef sieht das nicht ein. und was bekommst du nun wirklich, für welche Arbeit oder Quali? ;-) Ist eine müdl. Arbeitsanweisung gegen die guten Sitten oder allgemein gültiges deutsches Recht zulässig?
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