Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verschwiegenheitsklausel


von Entgelt (Gast)


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Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im Arbeitsvertrag 
gültig?

von Stefan R. (srand)


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Entgelt schrieb:
> Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im
> Arbeitsvertrag
> gültig?

Unter Umständen ja, vermutlich nein.

Wenn sie Ehepartner, Steuerberater etc. nicht explizit ausschließt, 
dürfte sie schon über die AGB-Kontrolle rausfliegen, § 307 BGB.

von Wichser (Gast)


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Entgelt schrieb:
> Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im
> Arbeitsvertrag
> gültig?

Dann viel Spaß bei der Wohnungssuche.

von Mark B. (markbrandis)


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Entgelt schrieb:
> Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im Arbeitsvertrag
> gültig?

Ist laut einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern unwirksam:

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/title-raw%5D-61

: Bearbeitet durch User
von Nonsens (Gast)


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Entgelt schrieb:

> Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im Arbeitsvertrag
> gültig?

Ja. Nur, wenn das Entgelt abgrundtief elendig ist. Damit dies niemand 
erfährt.

von Wichser (Gast)


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Und das Gehalt als Bargeld zu bekommen damit die Bank nicht erfährt was 
ich verdiene ist auch ziemlich nervig.

Und ein Gericht wird dich in den Bau stecken wenn es die Tagessätze 
nicht berechnen kann.

von Entgelt (Gast)


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OK, danke für die Antworten und die Links.
So hatte ich das auch schon vermutet.

von Bad U. (bad_urban)


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Entgelt schrieb:
> OK, danke für die Antworten und die Links.
> So hatte ich das auch schon vermutet.

Ich auch :)

Aber das ist absolut üblich. Wenn es Dich stört, dann rede mit deinem AG 
darüber. Sonst... machs halt wie alle und leg noch eine Schippe drauf 
wenn Du beim VG nach deinem derzeitigen Gehalt gefragt wirst ;)

von Paul Baumann (Gast)


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PSST!!!
NICHT SO LAUT....

GENAU!

http://www.youtube.com/watch?v=Q14PpZypld8

;-)
MfG Paul

von jeehoo (Gast)


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Wenn das Gehalt nicht kommuniziert werden darf, muss es auch in einer 
Region liegen, wo ich's lieber fuer mich behalte. ZB vierfach 
ueberhoeht.

von Chr. M. (snowfly)


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Wichser schrieb:
> Und ein Gericht wird dich in den Bau stecken wenn es die Tagessätze
> nicht berechnen kann.

Nein!
Als Angeklagter darfs du über deine finanziellen Verhältnisse erzählen 
was du willst bzw. für sinnvoll hältst.

von meckerziege (Gast)


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Erlaubt oder nicht ist immer so eine Sache. Es sind viele Sachen 
erlaubt, aber wenn du sie machst bist du trotzdem recht schnell deinen 
Job los.

Mir ist ein Fall bekannt, wo Verschwiegenheit über das Gehalt vereinbart 
wurde (unter anderem deshalb, weil eine andere Person mit ziemlich 
ähnlicher Qualifikation deutlich weniger bekam, vermutlich um Kosten zu 
sparen). Irgendwann haben die beiden dann doch mal miteinander 
gesprochen und auch über ihr Gehalt geredet.
Letztendlich haben das die Vorgesetzten mitbekommen und sie dann 
entlassen. Vermutlich wars nicht der alleinige Grund, aber zumindest der 
Auslöser, also der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.

von Ich (Gast)


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Unter Kollegen halte ich die Klappe, was meinen Verdienst angeht.
Als Externer sage ich, das ich ca. 10% weniger verdienen würde als ich 
laut ERA bekommen würde.

Bei einem Vorstellungsgespräch habe ich mal gefragt, ob mein derzeitiger 
/ letzter Verdienst eine Rolle spielt?
Für diese neuen Aufgaben hätte halt gerne XXk€/a.

Vermieter, Kreditverträge etc. da braucht man halt eine 
Gehaltsabrechnung.

Nur wem und warum sollte ich irgendjemanden mitteilen, was ich verdiene 
bzw. bekomme?

Ich verdiene 60.000€ netto im Jahr, nur mein Chef sieht das nicht ein.

von Paul Baumann (Gast)


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"Ich" frog:
>Nur wem und warum sollte ich irgendjemanden mitteilen, was ich verdiene
>bzw. bekomme?

Eventuell, damit man Dich nicht gegen Deine Kollegen ausspielt?

>Vermieter, Kreditverträge etc. da braucht man halt eine
>Gehaltsabrechnung.

Ach, DA ist es in Ordnung? Warum denn? Du mußt doch keine Wohnung
mieten, Du mußt doch keinen Kredit aufnehmen....

Staun

MfG Paul

von Franz (Gast)


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Entgelt schrieb:
> Ist eine Verschwiegenheitsklausel über das Entgelt im Arbeitsvertrag
> gültig?

Nein, ist rechtswidrig. Unterschreibe aber trotzdem und stehe drüber.

von Franz der 1. (Gast)


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> Unter Kollegen halte ich die Klappe, was meinen Verdienst angeht.
und wüßtest wohl gern was deine Kollegen so bekommen?

> Nur wem und warum sollte ich irgendjemanden mitteilen, was ich verdiene
> bzw. bekomme?
dem, von dem du das Gleiche wissen willst, z.B. von deinen Kollegen?

> Ich verdiene 60.000€ netto im Jahr, nur mein Chef sieht das nicht ein.
und was bekommst du nun wirklich, für welche Arbeit oder Quali? ;-)
Ist eine müdl. Arbeitsanweisung gegen die guten Sitten oder allgemein 
gültiges deutsches Recht zulässig?

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