Hallo! Kann mir jemand verraten, wie das mit den Nutzungsrechten für physische und logische Busse ist??? Wikipedia und dieses Forum haben mir schon etwas geholfen, aber so ganz klar is mir die Sache noch nicht... Ich stelle mal folgende Tabelle auf, und wer es besser weiß, korrigiert! RS-232 - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar RS-485 - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar USB - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar CAN - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar 1-Wire - proprietär (DALLAS/Maxim), gewerblich nur gegen Lizengebühr? EIB/KNX - pseudo-offen, (KNX Association), Lizenzgebühr an KNX Asssoc. Freebus - Bastellösung mit Verbot der gewerblichen Nutzung Hintergrund: Ich suche gerade händeringend nach einem kostenfreien Standard für ein Gerät, das optional auch an einen Hausbus gesteckt werden kann. Der Hausbus sollte eine gewisse Verbreitung haben. Scheinbar gibt es nur kostenpflichtige Standarde?! Wenn ich auf das Gerät draufschreibe "kompatibel mit 1-Wire", kann ich mit einer Abmahnung rechnen, oder?
1wire ist durch Patente geschützt. Dallas/Maxim hat die Implementierung von 1w-Mastern für die Ansteuerung ihrer Bausteine freigegeben, untersagt jedoch die Implementierung von 1w-Slaves. Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht. Was Du privat machst, interessiert nicht. Dann gibt es noch die Geschichte mit Warenzeichen und Gebrauchs-/Geschmacksmustern. Auch das ist nur im gewerblichen Verkehr wichtig. I2C ist zB ein Warenzeichen von NXP. Atmel nennt das Zeugs deswegen TWI. Als Privatmann solltest Du konsequent alles vermeiden, was Dich in die Nähe einer gewerblichen Nutzung bringt, zB Veröffentlichung im Internet oder die Weitergabe Deiner Entwicklung, auch unentgeltlich. Und nicht zuletzt: Frag einen Anwalt, der sich damit auskennt. Ich bin nur juristischer Laie. fchk
Danke Frank, jetzt bin ich schlauer! Und noch ein Zusatz: Das stimmt was du schreibst, nur mit dem Patent müsste es nach meiner Recherche anders sein: 1-wire von Dallas ist wohl ähnlich wie I2C von NXP/Phillips auch im Sinne eines Warenzeichens geschützt. Im DB steht z.B.: "1-Wire® is a registered trademark of Dallas Semiconductor" Patente laufen ja nach spätestens 20 Jahren aus, da dürfte das 1-wire-Patent mausetot sein. Das mit Master erlaubt, Slave nicht, macht dann immernoch Sinn, das Recht, das sich Maxim/Dallas herausnimmt, diese Bestimmung zu machen geht dann vom Warenzeichen statt vom Patent aus. Ich mach mal ne kleine Übersicht: Norm Markenname nichtkomm_Name Autor_Patent IEEE 802.11. "Wi-Fi" WLAN (NEC/IBM) abgelaufen EN 50090 "EIB" "Freebus" (wie Norm) (Jung,Gira..) abgel. ISO/IEC 14543-3 "KNX" (wie Norm) (..Siemens) evtl. ? (kein EN/ISO) "I2C" "TWI" "IIC" (keiner) (Ph/NXP) abgelaufen (kein EN/ISO) "1-wire" (keiner) (Dallas) abgelaufen (kein EN/ISO) µWire (keiner) (NSC) abgelaufen (kein EN/ISO) (keiner) SPI (Motorola) nie pat. ISO 11898 (keiner) CAN (Bosch) abgelaufen Ergo ich kann alles nutzen und gewerblich anbieten, solange es keinen Patentschutz hat und von mir nicht mit einem fremden Markennamen betitelt wird. Z.B. darf man dann EN50090 bauen und verkaufen, es aber dann weder "EIB" noch "Freebus" nennen?! Über Einspruch, Zustimmung und/oder Kommentare freu ich mich! Grüße, Christoph
Ich kaufe dir nicht ab, dass alle(!) Patente für IEEE 802.11 abgelaufen sein sollen. So alt sind die neuen Entwicklungen (802.11n) da nicht...
Christoph M. schrieb: > USB - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar USB ist keineswegs offen, sondern mit Unmengen an gewerblichen Schutzrechten des USB Implementers Forum Inc. sowie etlicher Hersteller von USB-Komponenten belastet. Nur durch eine Mitgliedschaft im Forum ist man dagegen rechtlich abgesichert, von anderen Mitglieder wegen der Verwendung von USB verklagt zu werden. In der Praxis sieht es aber so aus, dass die Halbleiterhersteller für die USB-Blöcke in ihren Controllern schon die entsprechenden Lizenzkosten an die Rechteinhaber abgedrückt haben. Schwieriger wird es, einen eigenen USB-Block in ein FPGA/ASIC zu packen und das Gerät dann zu verkaufen. Neben den technischen Schutzrechten sind aber auch noch der Begriff USB, das USB-Logo usw. als Gebrauchsmuster geschützt. Nutzungsrechte an diesen Gebrauchsmusters erwirbt man auch durch die o.a. Mitgliedschaft. Für private Basteleien ist das ganze ohnehin ziemlich irrelevant. Da kann man USB nutzen wie man lustig ist. Nur wenn man bei selbst vergebenen VendorID/ProductID eine Kollision mit etablierten Geräten verursacht und deswegen das Betriebssystem des USB-Hosts die falschen Treiber lädt, bekommt man technische Probleme.
Ich korrigiere mal: Norm Markenname nichtkomm_Name Autor_Patent IEEE 802.11. "Wi-Fi" WLAN (NEC/IBM) evtl. EN 50090 "EIB" "Freebus" (wie Norm) (Jung,Gira..) abgel. ISO/IEC 14543-3 "KNX" (wie Norm) (..Siemens) evtl. ? (kein EN/ISO) "I2C" "TWI" "IIC" (keiner) (Ph/NXP) abgelaufen (kein EN/ISO) "1-wire" (keiner) (Dallas) abgelaufen (kein EN/ISO) µWire (keiner) (NSC) abgelaufen (kein EN/ISO) (keiner) SPI (Motorola) nie pat. ISO 11898 (keiner) CAN (Bosch) abgelaufen (kein EN/ISO) USB (keiner) (USB Implem. Inc.)
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