Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik RS-485, 1-Wire, EIB KNX, Nutzungsrechte


von Christoph M. (chrito)


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Hallo!

Kann mir jemand verraten, wie das mit den Nutzungsrechten für physische 
und logische Busse ist??? Wikipedia und dieses Forum haben mir schon 
etwas geholfen, aber so ganz klar is mir die Sache noch nicht...

Ich stelle mal folgende Tabelle auf, und wer es besser weiß, korrigiert!

RS-232 - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar
RS-485 - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar
USB - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar
CAN - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar
1-Wire - proprietär (DALLAS/Maxim), gewerblich nur gegen Lizengebühr?
EIB/KNX - pseudo-offen, (KNX Association), Lizenzgebühr an KNX Asssoc.
Freebus - Bastellösung mit Verbot der gewerblichen Nutzung

Hintergrund: Ich suche gerade händeringend nach einem kostenfreien 
Standard für ein Gerät, das optional auch an einen Hausbus gesteckt 
werden kann. Der Hausbus sollte eine gewisse Verbreitung haben. 
Scheinbar gibt es nur kostenpflichtige Standarde?!

Wenn ich auf das Gerät draufschreibe "kompatibel mit 1-Wire", kann ich 
mit einer Abmahnung rechnen, oder?

von Frank K. (fchk)


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1wire ist durch Patente geschützt. Dallas/Maxim hat die Implementierung 
von 1w-Mastern für die Ansteuerung ihrer Bausteine freigegeben, 
untersagt jedoch die Implementierung von 1w-Slaves.

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht. Was Du privat machst, 
interessiert nicht.

Dann gibt es noch die Geschichte mit Warenzeichen und 
Gebrauchs-/Geschmacksmustern. Auch das ist nur im gewerblichen Verkehr 
wichtig. I2C ist zB ein Warenzeichen von NXP. Atmel nennt das Zeugs 
deswegen TWI.

Als Privatmann solltest Du konsequent alles vermeiden, was Dich in die 
Nähe einer gewerblichen Nutzung bringt, zB Veröffentlichung im Internet 
oder die Weitergabe Deiner Entwicklung, auch unentgeltlich.

Und nicht zuletzt: Frag einen Anwalt, der sich damit auskennt. Ich bin 
nur juristischer Laie.

fchk

von Christoph M. (chrito)


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Danke Frank, jetzt bin ich schlauer! Und noch ein Zusatz: Das stimmt was 
du schreibst, nur mit dem Patent müsste es nach meiner Recherche anders 
sein: 1-wire von Dallas ist wohl ähnlich wie I2C von NXP/Phillips auch 
im Sinne eines Warenzeichens geschützt. Im DB steht z.B.:
"1-Wire® is a registered trademark of Dallas Semiconductor"

Patente laufen ja nach spätestens 20 Jahren aus, da dürfte das 
1-wire-Patent mausetot sein. Das mit Master erlaubt, Slave nicht, macht 
dann immernoch Sinn, das Recht, das sich Maxim/Dallas herausnimmt, diese 
Bestimmung zu machen geht dann vom Warenzeichen statt vom Patent aus.

Ich mach mal ne kleine Übersicht:

Norm            Markenname        nichtkomm_Name   Autor_Patent
IEEE 802.11.    "Wi-Fi"           WLAN             (NEC/IBM) abgelaufen
EN 50090        "EIB" "Freebus"   (wie Norm)       (Jung,Gira..) abgel.
ISO/IEC 14543-3 "KNX"             (wie Norm)       (..Siemens) evtl. ?
(kein EN/ISO)   "I2C" "TWI" "IIC" (keiner)         (Ph/NXP) abgelaufen
(kein EN/ISO)   "1-wire"          (keiner)         (Dallas) abgelaufen
(kein EN/ISO)   µWire             (keiner)         (NSC) abgelaufen
(kein EN/ISO)   (keiner)          SPI              (Motorola) nie pat.
ISO 11898       (keiner)          CAN              (Bosch) abgelaufen

Ergo ich kann alles nutzen und gewerblich anbieten, solange es keinen 
Patentschutz hat und von mir nicht mit einem fremden Markennamen 
betitelt wird. Z.B. darf man dann EN50090 bauen und verkaufen, es aber 
dann weder "EIB" noch "Freebus" nennen?!

Über Einspruch, Zustimmung und/oder Kommentare freu ich mich!
Grüße,
Christoph

von S. R. (svenska)


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Ich kaufe dir nicht ab, dass alle(!) Patente für IEEE 802.11 abgelaufen 
sein sollen. So alt sind die neuen Entwicklungen (802.11n) da nicht...

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Christoph M. schrieb:
> USB - offener Standard, für alle privat und/oder gewerblich nutzbar

USB ist keineswegs offen, sondern mit Unmengen an gewerblichen 
Schutzrechten des USB Implementers Forum Inc. sowie etlicher Hersteller 
von USB-Komponenten belastet. Nur durch eine Mitgliedschaft im Forum ist 
man dagegen rechtlich abgesichert, von anderen Mitglieder wegen der 
Verwendung von USB verklagt zu werden.

In der Praxis sieht es aber so aus, dass die Halbleiterhersteller für 
die USB-Blöcke in ihren Controllern schon die entsprechenden 
Lizenzkosten an die Rechteinhaber abgedrückt haben. Schwieriger wird es, 
einen eigenen USB-Block in ein FPGA/ASIC zu packen und das Gerät dann zu 
verkaufen.

Neben den technischen Schutzrechten sind aber auch noch der Begriff USB, 
das USB-Logo usw. als Gebrauchsmuster geschützt. Nutzungsrechte an 
diesen Gebrauchsmusters erwirbt man auch durch die o.a. Mitgliedschaft.

Für private Basteleien ist das ganze ohnehin ziemlich irrelevant. Da 
kann man USB nutzen wie man lustig ist. Nur wenn man bei selbst 
vergebenen VendorID/ProductID eine Kollision mit etablierten Geräten 
verursacht und deswegen das Betriebssystem des USB-Hosts die falschen 
Treiber lädt, bekommt man technische Probleme.

von Christoph M. (chrito)


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Ich korrigiere mal:

Norm            Markenname        nichtkomm_Name    Autor_Patent
IEEE 802.11.    "Wi-Fi"           WLAN             (NEC/IBM) evtl.
EN 50090        "EIB" "Freebus"   (wie Norm)       (Jung,Gira..) abgel.
ISO/IEC 14543-3 "KNX"             (wie Norm)       (..Siemens) evtl. ?
(kein EN/ISO)   "I2C" "TWI" "IIC" (keiner)         (Ph/NXP) abgelaufen
(kein EN/ISO)   "1-wire"          (keiner)         (Dallas) abgelaufen
(kein EN/ISO)   µWire             (keiner)         (NSC) abgelaufen
(kein EN/ISO)   (keiner)          SPI              (Motorola) nie pat.
ISO 11898       (keiner)          CAN              (Bosch) abgelaufen
(kein EN/ISO)   USB               (keiner)         (USB Implem. Inc.)

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