Forum: Offtopic Telekom - ohne Worte


von Christian R. (supachris)


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...vorhin auf dem Weg zum Mittagessen hier um die Ecke gesehen. Nette 
Idee!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Sehr schön :-)

Na, immerhin nehmen sie es mit Humor.

von Bernd F. (metallfunk)


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Klasse :)

von Der L. (vhdl-neuling)


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Super! :D

Ich bitte um ein wöchentliches Update des Bildes :)

von Holm T. (Gast)


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:-) ... finde ich auch!

Gruß,

Holm

von Alex B. (Firma: Ucore Fotografie www.ucore.de) (alex22) Benutzerseite


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Der arme (keine Ahnung wie deren Gehälter so sind) Außendienst-MA, der 
vermutlich kaum bis gar keinen Einfluss auf die Terminvergabe hat...

von Philipp L. (philipp_l89)


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Alex Bürgel schrieb:
> Der arme (keine Ahnung wie deren Gehälter so sind) Außendienst-MA, der
> vermutlich kaum bis gar keinen Einfluss auf die Terminvergabe hat...

Kein Mitleid mit den Außendienst-MA der Telekom bzw. den "Anschließern". 
Bei mir kam er auch erst bei dem dritten Termin bis zur Haustür. Die 
beiden male vorher angeblich:
1) Adresse falsch
2) Adresse nicht auffindbar
und beide male von den Nachbarn gesehen worden.

Gut, die Reihenhäuser liegen quer zur Straße und direkt hinter einem 15m 
"langen" Parkplatz "versteckt" - Erst recht bei Neubauten ist es 
natürlich völligst abwegig dort evtl. vorbei zu schauen ob die passende 
Hausnummer vorhanden ist, zumal links und rechts neben dem Parkplatz die 
passenden niedrigeren bzw. höheren Hausnummern sind. Er ist einfach auf 
den Parkplatz gefahren, ausgestiegen, hat eine geraucht und ist wieder 
weg. Freche Würste sag ich dazu nur!

von Andre S. (robomouse)


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Ich habe 2007 sage und schreibe noch 8 Wochen auf einen 4 Wochen vor dem 
zugesagten FIXTERMIN zur Ladeneröffnung beantragen Anschlusses gewartet.
Die am häufigsten verwendete Ausrede, dass man die Adresse nicht finden 
könne war genial, weil es auf der 60 Meter langen Strasse nur ein 
einziges Ladenlokal gab und dessen Name über 10 Metern Schaufenster 
durch eine Leuchtwerbung unmöglich zu übersehen war.
"Es wurde niemand angetroffen" - Hmm .. dann müssten die vor 8 und nach 
22 Uhr dagewesen sein.
Als dann mal jemand da war (nicht TK sondern "Telefonbau xy") konnte man 
den Anschlusskasten nicht finden und man wollte sich wieder melden.

Irgendwie kam ich mir vor wie der Protagonist einer Kischon-Geschichte 
.. :-(

von Christian R. (supachris)


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Naja, die Telekometen fahren meist gleich wieder ab, wenn auf dem Zettel 
vom Disponenten kein persönlicher Ansprechpartner steht. Da wird nicht 
geklingelt und gefragt. Muss wohl hier nebenan ähnlich gelaufen sein, 
sagte einer von der Truppe.

von Magic S. (magic_smoke)


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Ich glaub in Sachen Telekommunikation wird der Verbraucher im Moment 
sowieso beschissen wo es nur geht. Vor allem was das Wort "Flatrate" 
angeht. Ganz deutlich merkt man das am begrenzten Highspeed-Volumen der 
mobilen Internetangebote. Wozu brauche und bezahle ich LTE, wenn ich nur 
300 oder 500 Megabyte im Monat damit übertragen darf?

Sagen wir mal ich erreiche damit 5 Megabyte pro Sekunde - die 
Spezifikationen von LTE liegen weit höher, ich hab was von 300 MBit/s 
gelesen - sind 500 Megabyte gerade mal eine Minute und 40 Sekunden. 
Tolle Flatrate. Ausgerechnet auf den Abrechnungszeitraum eines Monats 
kann ich LTE also für 1,66 43200stel Nutzen. Ausgerechnet sind das 
weniger als 0,004% des Zeitraumes. Also wird mir suggeriert ich würde 
100% haben, bekomme aber einen Wert nahe Null.

Weiter gehts mit der tollen Drosselung nach Aufbrauch des 
Highspeed-Volumens. Von sagen wir 50 MBit runter auf 64 kBit. Das sind 
0,064 MBit oder anders ausgedrückt 0,128%. Auch ein Wert nahe Null, vom 
Nutzungsfaktor her würde ich das auch mit Null gleichsetzen, da nicht 
wenige Internetseiten oder Onlinespiele bei dieser Geschwindigkeit 
völlig unbenutzbar werden. Man wird also trotz Flatrate von einem großen 
Teil des Internets ausgeschlossen.

Mich würde mal blendend interessieren, warum da noch keine 
Verbraucherschützer bei diesen Mogelpackungen aktiv geworden sind.

von Εrnst B. (ernst)


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magic smoke schrieb:
> Mich würde mal blendend interessieren, warum da noch keine
> Verbraucherschützer bei diesen Mogelpackungen aktiv geworden sind.

Sind sie. Ergebnis: Flatrate-Mogelpackung bei DSL verboten, bei 
Mobilfunk OK, weil da schon immer so gedrosselt wurde, und die Leute 
(incl. du) das auch wissen.

von Magic S. (magic_smoke)


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Ich hätte ja auch kein Problem damit, DASS gedrosselt wird. Aber auf 
64kbit?! Wenns eine Strom-"Flatrate" gäbe, würdest Du mit 0,4V Drehstrom 
noch klarkommen? Man, damit kann ich nicht mal eine einfache Diode 
betreiben.

Wenn sie auf sagen wir 5% drosseln würden, alles kein Problem. Oder auf 
1Mbit/s. Ist auch schon langsam, aber vertretbar.

von Εrnst B. (ernst)


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magic smoke schrieb:
> Wenn sie auf sagen wir 5% drosseln würden, alles kein Problem. Oder auf
> 1Mbit/s. Ist auch schon langsam, aber vertretbar.

Damit wäre ihr Geschäftsmodell zerstört.

Sobald die Drossel-Speed "ausreichend schnell" ist, und das ist 
1Mbit/sec (Viel mehr krieg ich ausserhalb der Stadt auch nicht über 
UMTS), hat keiner einen Grund mehr, für "High-Speed" Volumen Geld zu 
zahlen.

Wenn also irgendein selbsternannter Verbraucherschützer das vor Gericht 
erzwingen würde, wäre das Ergebnis ganz klar:
Es gibt garkeine Mobilfunk-Daten-Flatrates mehr. Nach den bezahlten XXX 
Megabyte ist einfach Ende, Offline, Schluss, aus.

Die "Verbraucherschützer" würden das als großen Sieg des Kleinen Mannes 
über die Konzerne feiern, der Verbraucher selbst schaut in die Röhre.

von Rumpel P. (rumpel)


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Ist doch vollkommen logisch warum gedrosselt wird. Hab neulich erst 
einen Artikel darüber gelesen. Lt. Telekom sind die deutschen 
Internetvorkommen ohne Drossel bis 2017 erschöpft! Peak Internet meine 
Herren!

Siehe auch:
http://www.der-postillon.com/2013/04/telekom-deutschlands-internetvorrate.html

von Matthias S. (dachs)


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von A. H. (ah8)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Damit wäre ihr Geschäftsmodell zerstört.
>
> Sobald die Drossel-Speed "ausreichend schnell" ist, und das ist
> 1Mbit/sec (Viel mehr krieg ich ausserhalb der Stadt auch nicht über
> UMTS), hat keiner einen Grund mehr, für "High-Speed" Volumen Geld zu
> zahlen.
>
> Wenn also irgendein selbsternannter Verbraucherschützer das vor Gericht
> erzwingen würde, wäre das Ergebnis ganz klar:
> Es gibt garkeine Mobilfunk-Daten-Flatrates mehr. Nach den bezahlten XXX
> Megabyte ist einfach Ende, Offline, Schluss, aus.
>
> Die "Verbraucherschützer" würden das als großen Sieg des Kleinen Mannes
> über die Konzerne feiern, der Verbraucher selbst schaut in die Röhre.

Und was soll das jetzt bitte heißen? Rechtfertigt die Tatsache, dass ein 
„Geschäftsmodell“ legal nicht funktionieren kann denn den Gang in die 
Illegalität, um nicht zu sagen: Kriminalität? Wenn ein Geschäftsmodell 
legal nicht funktionieren kann, dann muss man es eben lassen! Abgesehen 
davon verlangen die Verbraucherschützer ja nur, dass auf der bunten 
Verpackung auch das drauf steht, was tatsächlich drin ist. In diesem 
Fall also eine Analog-Modem-Faltrate mit zusätzlichem 
High-Speed-Volumentarif.

von Magic S. (magic_smoke)


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> Analog-Modem-Faltrate
Mit dem richtigen Schredder schafft man schon ein paar kModems. ;)

SCNR

von Εrnst B. (ernst)


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A. H. schrieb:
> Illegalität

Was in Deutschland legal ist und was nicht, bestimmen primär die 
Gerichte und zu kleinem Teil der Gesetzgeber. Der Gesunde 
Menschenverstand hat hier nix, aber auch garnix zu melden.

"Flatrate" hat als Denglisches Wort erstmal keine Fixe Bedeutung, 
sondern erhält diese aus dem Kontext, dem geschlossenen Vertrag, den 
AGBs usw.

Inwieweit die Werbung mit dem Wort "Flatrate" für Tarife gültig ist, bei 
denen nicht mit einem fixen Monatsbetrag alle und jede erdenkliche 
Leistung abgegolten ist, entscheiden letztendlich die Gerichte.

Deshalb ist (iANAL, mbWn) die aktuelle Sachlage:

"Telefon-Flatrates" : Ausschluss von 0900 und ähnlichen Mehrwert-Nummern 
ist legal.

"DSL-Flatrates" : Werbung mit "Flatrate" für Drosseltarife ist nicht 
legal, weil die Kunden dies nicht erwarten. Grund: Bislang waren alle 
"DSL-Flatrates" ungedrosselt.

"Mobiles Internet" : Werbung mit "Flatrate" für Drosseltarife ist legal, 
weil die Kunden die Drosselung erwarten: Grund: Bislang waren alle 
"Mobiles-Internet"-Tarife gedrosselt.

von Mac G. (macgyver0815)


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Flat-rate
Flache Rate  (oder alternativ auch "flaue Rate")... naja passt doch ;-)

Englisch ist ja so schön x-fach-deutig...

von Chris M. (yoblid) Benutzerseite


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magic smoke schrieb:
> Also wird mir suggeriert ich würde
> 100% haben, bekomme aber einen Wert nahe Null.

Bei 100% und 50 Mbps könntest du dir ca. 15 TByte runterladen. Wäre das 
beim Handy noch sinnvoll? Wo wäre denn eine sinnvolle Volumenbegrenzung?

von Magic S. (magic_smoke)


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Ich denke 20-50 Gigabyte wären völlig ausreichend. Vermutlich kommt man 
schon mit 10 ganz gut zurecht, aber solche Dinge wie Videos auf dem 
Handy anschauen sind bei 500 Megabyte ein recht kurzes Vergnügen.

Alternativ halt eine Drosselung, die dazu führt, daß Videos langsam 
geladen werden und man entsprechend warten muß. Bei 64 kbit kann man das 
allerdings vergessen. Das Laden ganz normaler Internetseiten wird 
teilweise schon völlig unmöglich, Videos anschauen erst recht. Es ist 
auch nicht meine Aufgabe, da eine Lösung zu finden. Ich finde es einfach 
nur ein wenig frech, was sich die Konzerne da so rausnehmen. Meiner 
Meinung nach grenzt es an Betrug oder Täuschung, weil ein technisch 
nicht versierter Kunde die Aussage "gigantische 500 Megabyte 
Highspeed-Volumen" gar nicht real einschätzen kann und ich denke auch, 
daß sich viele über die Folgen der immensen Drosselung (vorher) gar 
nicht im Klaren sind. Man rechnet doch nicht damit, daß viele 
Internetseiten praktisch unbenutzbar werden, wenn man eine Flatrate hat.

von Marc R. (hypsocormus)


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Rumpel Pu schrieb:
> Ist doch vollkommen logisch warum gedrosselt wird. Hab neulich erst
> einen Artikel darüber gelesen. Lt. Telekom sind die deutschen
> Internetvorkommen ohne Drossel bis 2017 erschöpft! Peak Internet meine
> Herren!
>
> Siehe auch:
> http://www.der-postillon.com/2013/04/telekom-deutschlands-internetvorrate.html

Ich hoffe das Ihnen klar ist das der Postillon Satire ist...

von (prx) A. K. (prx)


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Marc R. schrieb:
> Ich hoffe das Ihnen klar ist das der Postillon Satire ist...

Wobei heutzutage die Realität nicht selten die Satire einholt oder gar 
übertrifft. Stell dir vor die Speicherkapazität der Überwachungsdienste 
ist erschöpft. Werden die dann aufhören zu speichern, oder wird dann 
vorsorglich das Internet gedrosselt?

von Εrnst B. (ernst)


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magic smoke schrieb:
> Es ist
> auch nicht meine Aufgabe, da eine Lösung zu finden.

Wie gut, dass die Telekom das schon gemacht hat, und eine Lösung (nicht 
nur) für dich gefunden hat:

http://www.t-mobile.de/tarifoptionen/0,20406,17775-_3315,00.html

Musst dich halt daran gewöhnen, für das zu Bezahlen, was du benutzt...

Wenn du dich aber nur am Wort "Flatrate" in der Tarifbeschreibung 
störst, wird die Lösung höchstwarscheinlich von der Marketing-Abteilung 
der Telekom kommen, und der Tarif-Bestandteil wird einfach umbenannt.

von Dave N. (Firma: Geknechteter Pennäler) (schueler-bubi)


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Εrnst B✶ schrieb:
> ..... dem geschlossenen Vertrag, den
> AGBs usw.


Hierzu eine klitzekleine OT-Anmerkung:    :-)

Es gibt keine AGBs, genauso wenig wie PKWs, LKWs etc.

Das 's' zur Plurarkennzeichnung wird oft bei Abkürzungen verwendet, was 
aber falsch ist. Oder heisst es ausgeschrieben z.B. Lastkraftwagens?

Will bestimmt kein Oberlehrer werden, aber dieser Pluralfehler ist 
häufig zu finden, besonders in Fernsehnachrichten.

Tschüss,
Dave

von (prx) A. K. (prx)


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Dave Trescher schrieb:
> Will bestimmt kein Oberlehrer werden,

Ist auch besser so. Weil man dann wenigstens Recht haben sollte. ;-)

"Bei Abkürzungen, die auch als solche gesprochen werden, ist im Plural 
die Beugung häufiger. die Lkws, seltener: die Lkw (weil im Singular: der 
Lkw) die MGs, seltener: die MG

Das gilt vor allem bei weiblichen Abkürzungen, weil bei ihnen der 
Artikel im Singular und Plural gleich lautet. die GmbHs, selten: die 
GmbH (weil der Singular gleich lautet: die GmbH)"

http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/abkuerzungen

von A. H. (ah8)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Was in Deutschland legal ist und was nicht, bestimmen primär die
> Gerichte und zu kleinem Teil der Gesetzgeber. Der Gesunde
> Menschenverstand hat hier nix, aber auch garnix zu melden.

Rechtsprechung und Gesetzgebung sind immer auch ein Spiegel der 
gesellschaftlichen Realität. Bei dieser Diskussion geht es ganz 
entscheidend auch um die Frage, wer diese Realität gestaltet und ob wir 
diese Gestaltung wirklich der Marketingindustrie und ihren Auftraggebern 
überlassen wollen. Ich finde es schon schlimm genug, dass immer mehr 
blindlings jedem Trend hinterher laufen und so eine Realität etablieren, 
die keiner wirklich wollen kann (zum Beispiel eine Realität, in der 
jeder ohne jede Konsequenz alles – oder gerne auch mal nichts – auf eine 
Packung schreiben darf und es dem Verbraucher selbst überlassen wird, 
herauszufinden, was eigentlich wirklich drin ist). Aber die 
Erwartungshaltung, das alle das auf Dauer mit sich machen lassen, ist 
bestenfalls naiv. (Wie schon jemand einmal sagte: „Man kann alle für 
eine gewisse Zeit verdummen, und einige für immer, aber niemals alle für 
immer!“)

> "Flatrate" hat als Denglisches Wort erstmal keine Fixe Bedeutung,
> sondern erhält diese aus dem Kontext, dem geschlossenen Vertrag, den
> AGBs usw.

Für mich – und ich unterstelle mal, dass es für die meisten anderen auch 
gilt – hat der Begriff Flatrate – dessen deutsche Übersetzung übrigens 
Pauschal- ist – eine sehr definierte Bedeutung: Es ist eine 
Preiskurve, die flach, der Anstieg also überall Null ist. Das geht 
mathematisch nur bei einer linearen Funktion der Form y=mx+n mit m=0. 
Die Leistung ist also, unabhängig von der tatsächlich bezogenen Menge x 
mit einer Grundgebühr n abgegolten. Bei dem Preismodell der Telekom ist 
genau das nicht der Fall: Ich bekomme nur eine begrenztes Volumen und 
muss danach zuzahlen. Der Preis ist also nicht von der tatsächlich 
bezogenen Leistung unabhängig. Nichts gegen dieses Preismodell, es ist 
aber eben keine Flatrate. Also bekommt der Kunde etwas anderes als er 
ihm suggeriert wird, das aber ist Betrug und Betrug ist illegal und 
kriminell. (Betrug = „sich … einen … Vermögens[=Preis]vorteil zu 
verschaffen [dadurch] … dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch 
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder 
unterhält … [§ 263 StGB]) Das Gerichte das in einem Rechtsstaat zuweilen 
anders sehen ist zumindest bedauerlich.

von (prx) A. K. (prx)


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A. H. schrieb:
> Ich bekomme nur eine begrenztes Volumen und muss danach zuzahlen.

M.W. ist danach nur Schluss mit hoher Geschwindigkeit, es wird nicht 
automatisch zugebucht. Zuzahlen musst du nur, wenn dir das 
Schneckentempo danach nicht reicht. Das ist zwar Haarspalterei, aber 
Juristen lieben Haarspalterei.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Dave Trescher schrieb:
> Hierzu eine klitzekleine OT-Anmerkung:    :-)
>
> Es gibt keine AGBs, genauso wenig wie PKWs, LKWs etc.
>
> Das 's' zur Plurarkennzeichnung wird oft bei Abkürzungen verwendet, was
> aber falsch ist. Oder heisst es ausgeschrieben z.B. Lastkraftwagens?
>
> Will bestimmt kein Oberlehrer werden, aber dieser Pluralfehler ist
> häufig zu finden, besonders in Fernsehnachrichten.

das ist Blödsinn, wie A.K. schon bewiesen hat.
Ein weiterer Faktor der Unsicherheit/Verwirrung ist aber, dass AGB 
("Allgemeine Geschäftsbedingungen") schon Mehrzahl ist und als solche ja 
auch behandelt werden. "In den AGB des Händlers, steht geschrieben" vs 
"Die AGBs der Händler unterscheiden sich kaum."
Wobei ich es auch hier verstehe. Die AGB eines Händlers und die AGBs 
mehrerer Händler.
Da man die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" als ein Objekt (ein Stapel 
virtuellen Papiers ;-) ansehen könnte.

Sprache ist halt im Wandel.

von Εrnst B. (ernst)


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A. H. schrieb:
> Für mich – und ich unterstelle mal, dass es für die meisten anderen auch
> gilt – hat der Begriff Flatrate – dessen deutsche Übersetzung übrigens
> Pauschal- ist – eine sehr definierte Bedeutung:

Genau das haben die Gerichte untersucht, und sind zu dem Schluss 
gekommen, dass die Mehrheit das für Kabelgebundene DSL-Anschlüsse so 
sieht, aber bei Mobilem Internet eben die Mehrheit der 
Smartphone-Besitzer weiß, dass nach XXXMB "Highspeed"-Volumen 
Schnecken-Geschwindigkeit angesagt ist.


Also: Kein Betrug. Ist immer genug Fußnoten-Text dabei, um das 
Highspeed-Limit zu erklären. → Ganz normale Werbung.

Solange bis ein anderes Gericht was anderes sagt.

Erstaunlich ist hier nur, dass die Gerichte sich bislang an 
"Durchschnittlichen Verbrauchern" orientiert haben, nicht am DAU.


Das was du hier machst, ist Betrug (nach deiner Definition):
Du wusstest bei Vertragsabschluss von dem Highspeed-Limit, und jetzt 
versuchst du so zu tun, als wäre dir das ganz neu und überraschend, um 
dir einen persönlichen Vorteil zu verschaffen.

von Timm T. (Gast)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Musst dich halt daran gewöhnen, für das zu Bezahlen, was du benutzt...

Witzig! Wäre ja froh, erstmal das zu bekommen, was ich bezahle.

von Mac G. (macgyver0815)


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Die Mobiltarife sind wirklich etwas überteuert für das gebotene 
Datenvolumen.
Ich weiss es ist nicht direkt vergleichbar, aber in Ösiland ists etwas 
günstiger.
z.B. 3GiByte  drei.at 15 Euro versus congstar.de 20 Euro
und bei drei sind noch 33 Freistunden für Telefonieren mit dabei (wäre 
für mich praktisch eine Telefonie-Flatrate ;-) )

Und es gibt sogar unlimitierte Datentarife ab 15 Euro:
http://www.drei.at/portal/de/privat/tarife/internet/hui/

Gibts was ähnliches in Deutschland?

von Magic S. (magic_smoke)


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Ich kann dieses Geschäftsmodell auch mal analog auf unsere heißgeliebten 
deutschen Highspeed-Autobahnen übertragen. Da darfst Du dann im Monat 
300km mit 300km/h fahren, danach nur noch mit 0,4km/h. Vielleicht 
veranschaulicht das den Geschwindigkeitsunterschied ein wenig besser. Da 
zischen die Omas mit ihren Rollatoren nur so an Dir vorbei!

von Jürgen D. (poster)


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magic smoke schrieb:
> Da zischen die Omas mit ihren Rollatoren nur so an Dir vorbei!

Aber nur wenn sie den richtigen Tarif gewählt haben :)

von Mac G. (macgyver0815)


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Jürgen D. schrieb:
> magic smoke schrieb:
>> Da zischen die Omas mit ihren Rollatoren nur so an Dir vorbei!
>
> Aber nur wenn sie den richtigen Tarif gewählt haben :)

Naja bei dem Tarif kann man aber selbst die Amper hochskillen:

https://www.youtube.com/watch?v=wsSzd_2Qx84

von Εrnst B. (ernst)


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magic smoke schrieb:
> Ich kann dieses Geschäftsmodell auch mal analog auf unsere heißgeliebten
> deutschen Highspeed-Autobahnen übertragen. Da darfst Du dann im Monat
> 300km mit 300km/h fahren, danach nur noch mit 0,4km/h. Vielleicht
> veranschaulicht das den Geschwindigkeitsunterschied ein wenig besser.

Klar. Wenn beim Auto der Tank leer ist, muss man schieben. Das geht 
langsam.
Füll ich den Tank wieder auf, gehts wieder schnell vorran.

Wen willst du jetzt verklagen?
Den Bund, weil dein Auto auf Autobahnen Benzin verbraucht?
Oder den Autohersteller/Händler/Vermieter?
Oder doch lieber den Tankstellen-Betreiber?

So weit hergeholt ist die Analogie nicht: Manche Autoverleiher haben 
auch "Flatrate", "unbegrenzt KM Incl.", ... Tarifangebote. Trotzdem 
musst du selber Tanken. Steht noch noch nicht mal klein im 
Sternchen-Text! Wahnsinn!

von A. H. (ah8)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Genau das haben die Gerichte untersucht, und sind zu dem Schluss
> gekommen, dass die Mehrheit das für Kabelgebundene DSL-Anschlüsse so
> sieht, aber bei Mobilem Internet eben die Mehrheit der
> Smartphone-Besitzer weiß, dass nach XXXMB "Highspeed"-Volumen
> Schnecken-Geschwindigkeit angesagt ist.

Also ich fasse mal zusammen: Einige Anbieter haben uns etwas rotes als 
etwas gelbes verkauft und uns erzählt, rot ist doch eigentlich gelb. Es 
gibt eine Gruppe von Nutzern, die das tatsächlich glauben. Ein Gericht 
hat jetzt festgestellt, dass das so ist, also gilt künftig rot ist 
gleich gelb, wenigsten manchmal. Finde ich eine tolle Idee, die sollten 
wir verallgemeinern. Wir müssen uns nur alle einig sein und es gebe 
keine Rotlicht-Verstöße an Ampeln mehr. (Allerdings wohl auch bald keine 
Ampeln, denn die wären dann relativ sinnlos.)

> Also: Kein Betrug.

Doch, und zwar speziell der Bestand des „Irrtums erregen oder
unterhalten“.

> Erstaunlich ist hier nur, dass die Gerichte sich bislang an
> "Durchschnittlichen Verbrauchern" orientiert haben, nicht am DAU.

Ich würde in diesem Satz die Begriffe "Durchschnittlichen Verbrauchern" 
und „DAU“ genau umgekehrt einsetzten.

> Das was du hier machst, ist Betrug (nach deiner Definition):
> Du wusstest bei Vertragsabschluss von dem Highspeed-Limit, und jetzt
> versuchst du so zu tun, als wäre dir das ganz neu und überraschend, um
> dir einen persönlichen Vorteil zu verschaffen.

Ich habe gar keinen High-Speed Vertrag für mein Handy. Aber ich habe 
z.B. einen Vater, der mich neulich ziemlich verunsichert anrief und 
erzählte, er hätte seinerseits einen Anruf von der freundlichen Dame 
seines Festnetzanbieters erhalten, die ihm gerne einen LTE-Vertrag 
anstelle seines DSL anbieten wollte. Es ginge ja viel schneller und 
kostet nicht viel mehr. Das die höhere Geschwindigkeit nur für ein paar 
hundert MB gilt und man sie sich auch noch mit allen anderen Nutzern der 
gleichen Funkzelle teilen muss, das hat sie ihm wohlweislich nicht 
gesagt. Das erfüllt nach meiner Rechtsauffassung genau den Tatbestand 
des Betruges, und zwar fast wörtlich im Wortlaut des Paragraphen. Leider 
hat nicht jeder ältere Herr einen Sohn, der ihm sagen kann: „Lass die 
Finger davon, Du setzt Dich vom Pferd auf einen Esel und wirst dafür 
auch noch zur Kasse gebeten.“ Und leider gibt es von dem Anruf keinen 
Mitschnitt und folglich keinen Beweis, auf den man eine Anzeige stützen 
könnte.

von A. H. (ah8)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Klar. Wenn beim Auto der Tank leer ist, muss man schieben. Das geht
> langsam. Füll ich den Tank wieder auf, gehts wieder schnell vorran.

Guter Punkt, und weil das so ist und jeder das weiß dürfen 
Autohersteller demnächst groß auf ihre Werbung drucken. „Nie wieder 
tanken!“ Irgendwo im Kleingedruckten steht dann. 'Gilt nur bis der Tank 
leer ist.' Fehlt nur noch ein Gericht, das feststellt, dass es genug 
Menschen gibt, die darauf nicht hereinfallen, und schon ist alles legal. 
Und es gibt mit Sicherheit Leute, die finden das gut.

> So weit hergeholt ist die Analogie nicht: Manche Autoverleiher haben
> auch "Flatrate", "unbegrenzt KM Incl.", ... Tarifangebote. Trotzdem
> musst du selber Tanken. Steht noch noch nicht mal klein im
> Sternchen-Text! Wahnsinn!

Eine Autovermietung vermietet auch Autos und verkauft kein Benzin. Der 
Internetprovider muss mir auch nicht sagen, dass mein Router Strom 
braucht. Er soll einfach nur das liefern, was er mir verkauft hat: 
Bandbreite. Wenn er die als Flatrate anbietet muss er auch als Flatrate 
liefern, und zwar in voller Höhe und ohne jede Begrenzung.

von Εrnst B. (ernst)


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A. H. schrieb:
> Ich würde in diesem Satz die Begriffe "Durchschnittlichen Verbrauchern"
> und „DAU“ genau umgekehrt einsetzten.

Also: Machen wir hier eine kleine Umfrage:
Schaut euch den Screenshot oben an.

Wer von euch wäre komplett erstaunt und verwundert darüber, dass nach 1 
GB Schluss mit LTE-Speed ist, und wer würde das anhand der Beschreibung 
erwarten?

Du wirst feststellen, nicht nur die Dümmsten unter uns verstehen, was 
mit diesem, zugegebenermassen komisch formulierten, Punkt "Daten Flat 
mit 1 GB inklusive LTE und bis zu 50 MBit/s", gemeint ist.


A. H. schrieb:
> Aber ich habe
> z.B. einen Vater, der mich neulich ziemlich verunsichert anrief und
> erzählte, er hätte seinerseits einen Anruf von der freundlichen Dame
> seines Festnetzanbieters erhalten

Das ist nun wieder eine ganz neue und andere Geschichte, und hat mit dem 
oben geschriebenen garnix zu tun. Genauso könntest du hier eine 
Geschichte von den Zeugen Jehovas erzählen, die dir deine Seele abkaufen 
wollten.

von A. H. (ah8)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Du wirst feststellen, nicht nur die Dümmsten unter uns verstehen, was
> mit diesem, zugegebenermassen komisch formulierten, Punkt "Daten Flat
> mit 1 GB inklusive LTE und bis zu 50 MBit/s", gemeint ist.

Ohne definieren zu wollen was dumm ist und was nicht: Ich verstehen 
diesen Satz nicht, zumindest nicht, was man eigentlich damit sagen will. 
Wenn ich eine Flatrate kaufe, also im Rahmen der technischen 
Möglichkeiten unbegrenztes Datenvolumen, dann ist 1Gb selbstverständlich 
inklusive! Diese Information ist völlig redundant, was also wollen die 
damit sagen? Und falls diese Information doch wichtig sein sollte, warum 
fehlt sie dann bei der Telefon und SMS Flat? Ist sie da nicht wichtig? 
Und falls ja, was unterscheidet die eine Flat von der anderen? Das sind 
alles Fragen, die ich meinem Verkäufer stellen würde und ich bezweifle, 
dass er zufriedenstellende Antworten liefern kann. Spätestens dann wäre 
das Gespräch für mich beendet (wie übrigens auch bei den Zeugen 
Jehovas). Kann ja sein, ich bin zu dumm, um das alles zu verstehen, ich 
halte es allerdings eher für dumm, solche Fragen nicht zu stellen.

> A. H. schrieb:
>> Aber ich habe
>> z.B. einen Vater, der mich neulich ziemlich verunsichert anrief und
>> erzählte, er hätte seinerseits einen Anruf von der freundlichen Dame
>> seines Festnetzanbieters erhalten
>
> Das ist nun wieder eine ganz neue und andere Geschichte, und hat mit dem
> oben geschriebenen garnix zu tun. Genauso könntest du hier eine
> Geschichte von den Zeugen Jehovas erzählen, die dir deine Seele abkaufen
> wollten.

Nein, genau darum geht es: Es wird etwas beworben, versprochen und 
verkauft, was hinterher nicht geliefert wird und das ist Betrug.

von Εrnst B. (ernst)


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A. H. schrieb:
> Ich verstehen
> diesen Satz nicht, zumindest nicht, was man eigentlich damit sagen will.
> [...] Spätestens dann wäre
> das Gespräch für mich beendet

Siehst du, du wärst nicht drauf reingefallen. Warum klassifizierst du 
dich dann oben als "DAU" ?
Nach deiner Aussage oben
> Ich würde in diesem Satz die Begriffe "Durchschnittlichen Verbrauchern"
> und „DAU“ genau umgekehrt einsetzten.
sind es nur die Dummen, die merken dass an dieser Flatrate was nicht 
ganz "Flach" ist, und die "Durchschnittlichen Verbraucher" fallen darauf 
rein.

Eine Formulierung wie:

"64kbit/s-Flatrate und zusätzlich 1 GB Highspeed-Volumen mit 50 Mbit/s."

wäre natürlich deutlich wahrheitsgemäßer & kundenfreundlicher, aber halt 
auch weniger werbewirksam.


A. H. schrieb:
> Nein, genau darum geht es: Es wird etwas beworben, versprochen und
> verkauft, was hinterher nicht geliefert wird und das ist Betrug.

Hier gings bislang um die potentiell irreführende "Flatrate"-Werbung der 
Mobilfunk-Anbieter, nicht um das Geschäftsgebaren von Callcentern und 
Drückerkolonnen, die mit Verkaufsprovisionen eine schnelle Mark machen 
wollen.
Ganz andere Firmen, ganz anderes Thema.

Genau das, was dir die Telekom-LTE-Flatrate-Werbung, incl. 
Keingedrucktem, Sternchen-Text und gerichtlichem Segen verspricht, 
kriegst du auch.

von Der L. (vhdl-neuling)


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Kinders ist hier was los.

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Gibt es ein Foto-Update nach einer Woche? :)

von Christian R. (supachris)


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Nee, leider nicht, das Schild war dann weg. Anscheinend kam der 
Telekomiker dann doch noch.

von A. H. (ah8)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Warum klassifizierst du dich dann oben als "DAU" ?

grenzenlose Bescheidenheit :-) Ich weiß, dass ich nichts weiß.

> Nach deiner Aussage oben
>> Ich würde in diesem Satz die Begriffe "Durchschnittlichen Verbrauchern"
>> und „DAU“ genau umgekehrt einsetzten.
> sind es nur die Dummen, die merken dass an dieser Flatrate was nicht
> ganz "Flach" ist, und die "Durchschnittlichen Verbraucher" fallen darauf
> rein.

Du gehst offenbar davon aus, dass alle Kunden ihre unterschriebenen 
Verträge notwendigerweise auch verstehen; ich nicht. Vor einiger Zeit 
stand ich ich einem Handy-Shop, vor mir eine Mutter mit ihrer vielleicht 
16-jährigen Tochter. Die beiden beschwerten sich, dass das Mädchen trotz 
Flatrate keine SMS mehr verschicken kann. Ein kurzer Check ergab, dass 
das gute Kind – es war etwa der 20. oder 21. des Monats – sein 3000 
Frei-SMS verbraucht hatte. Die beiden fielen aus allen Wolken. Offenbar 
hatten zumindest diese beiden Kunden den Vertrag nicht richtig 
verstanden.

Sie dürften nicht alleine sein. Ich wette es gibt viele, und keines 
falls nur Leute die nicht lesen können, sondern auch solche, die einfach 
das juristische Kauderwelsch nicht verstehen, zweideutige und unsinnige 
Aussagen (siehe oben) nicht hinterfragen oder zu ihren Gunsten 
interpretieren oder einfach weder Lust noch Zeit haben, 25 Seiten 
Kleingedrucktes zu lesen, in denen dann die Sprache umdefiniert wird.

Übrigens haben auch die Gerichte bisher nur festgestellt, dass solche 
Unsitten in Verträgen üblich sind. Zur Frage, ob die Klauseln auch 
wirklich verstanden werden, haben sie sich meines Wissens nach nicht 
geäußert.

> Eine Formulierung wie:
>
> "64kbit/s-Flatrate und zusätzlich 1 GB Highspeed-Volumen mit 50 Mbit/s."
>
> wäre natürlich deutlich wahrheitsgemäßer & kundenfreundlicher, aber halt
> auch weniger werbewirksam.

Sag ich ja: „sich … einen … Vorteil zu verschaffen … durch Entstellung 
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen …“ [§ 263 StGB], ich sehe wir kommen 
uns näher.

> Hier gings bislang um die potentiell irreführende "Flatrate"-Werbung der
> Mobilfunk-Anbieter, nicht um das Geschäftsgebaren von Callcentern und
> Drückerkolonnen, die mit Verkaufsprovisionen eine schnelle Mark machen
> wollen. Ganz andere Firmen, ganz anderes Thema.

Und wo bitte liegt nun der für mich entscheidenden Unterschied, auf 
welchem Weg mir der Anbieter seine Mogelpackung schmackhaft machen will?

von Εrnst B. (ernst)


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A. H. schrieb:
>> Eine Formulierung wie:
>>
>> "64kbit/s-Flatrate und zusätzlich 1 GB Highspeed-Volumen mit 50 Mbit/s."
>>
>> wäre natürlich deutlich wahrheitsgemäßer & kundenfreundlicher, aber halt
>> auch weniger werbewirksam.
>
> Sag ich ja: „sich … einen … Vorteil zu verschaffen … durch Entstellung
> oder Unterdrückung wahrer Tatsachen …“ [§ 263 StGB], ich sehe wir kommen
> uns näher.

Also nochmal. Telekom sagt Internet-Flatrate. Du kriegst 
Internet-Flatrate:
Zu zahlst pro Monat pauschal, fix, flat dafür, dass du den ganzen Monat 
Internet hast. Und, tatsächlich: Du hast den ganzen Monat Internet.
Telekom sagt: 1GB darfst du schnell übertragen". Und, tatsächlich: 1GB 
geht schnell.
Wo ist der Betrug?

Wenn du einen Betrug suchst, fang ein Wort früher an, bei "Internet".
Das was du üblicherweise kriegst, verdient diesen Namen kaum, es ist 
eher ein "WWW-Zugriff mit Zwangsproxy, Port-Filterungen, 
Bilder-Verstümmelnder JPEG-Zwangs-Kompression ohne echte (routebare, 
erreichbare) Internet-Adresse"

Dass Werbe-Aussagen nicht immer der Wahrheit enstprechen, muss jeder mal 
lernen, das gehört zum Erwachsenwerden dazu, genauso wie jeder 
irgendwann mal erfährt, dass es kein Christkind und keinen Osterhasen 
gibt.

Sprühst du dich mit AXE ein, und verklagst dann Unilever, weil dir die 
Frauen nicht in Schaaren nachlaufen?
Zerrst du Nestle vor Gericht, weil aus deinem Kaba kein lustiger Hase 
springt?

Was in Werbeaussagen erlaubt ist und was nicht, findest du übrigens 
nicht im StGB, sondern eher im UWG.

von (prx) A. K. (prx)


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Ich habe den Eindruck, dass der Begriff "Betrug" in solchen Diskussionen 
fast immer juristisch problematisch bis reinweg falsch ist.

von Christian R. (supachris)


Angehängte Dateien:

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Um zum Thema zurück zu kommen. Es gibt doch ein Update!

von Der L. (vhdl-neuling)


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Sauber :D :D :D

von Icke ®. (49636b65)


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Die Firmen sollten der T-Com für die Verzögerung danken, denn 
kostengünstiger kann eine virale Marketingkampagne gar nicht sein. Eine 
Menge Leute wissen jetzt, wer auf der Maria-Reiche-Straße 8 ansässig 
ist.

von Holm T. (Gast)


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@icke: Ich glaube nicht wirklich das dieser "Vorteil" der viralen 
Werbung den Nachteil von 80 Tagen ohne vernünftige Kommunikation 
aufwiegen wird.

Gruß,
Holm

von A. $. (mikronom)


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magic smoke schrieb:
> Ich glaub in Sachen Telekommunikation wird der Verbraucher im Moment
> sowieso beschissen wo es nur geht.

Für mich ist das die unseriöseste Branche, die es gibt. Und das seit 
Jahren! Dagegen ist ein Rudel Gebrauchtwagenverkäufer gar nichts.

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