...vorhin auf dem Weg zum Mittagessen hier um die Ecke gesehen. Nette Idee!
Der arme (keine Ahnung wie deren Gehälter so sind) Außendienst-MA, der vermutlich kaum bis gar keinen Einfluss auf die Terminvergabe hat...
Alex Bürgel schrieb: > Der arme (keine Ahnung wie deren Gehälter so sind) Außendienst-MA, der > vermutlich kaum bis gar keinen Einfluss auf die Terminvergabe hat... Kein Mitleid mit den Außendienst-MA der Telekom bzw. den "Anschließern". Bei mir kam er auch erst bei dem dritten Termin bis zur Haustür. Die beiden male vorher angeblich: 1) Adresse falsch 2) Adresse nicht auffindbar und beide male von den Nachbarn gesehen worden. Gut, die Reihenhäuser liegen quer zur Straße und direkt hinter einem 15m "langen" Parkplatz "versteckt" - Erst recht bei Neubauten ist es natürlich völligst abwegig dort evtl. vorbei zu schauen ob die passende Hausnummer vorhanden ist, zumal links und rechts neben dem Parkplatz die passenden niedrigeren bzw. höheren Hausnummern sind. Er ist einfach auf den Parkplatz gefahren, ausgestiegen, hat eine geraucht und ist wieder weg. Freche Würste sag ich dazu nur!
Ich habe 2007 sage und schreibe noch 8 Wochen auf einen 4 Wochen vor dem zugesagten FIXTERMIN zur Ladeneröffnung beantragen Anschlusses gewartet. Die am häufigsten verwendete Ausrede, dass man die Adresse nicht finden könne war genial, weil es auf der 60 Meter langen Strasse nur ein einziges Ladenlokal gab und dessen Name über 10 Metern Schaufenster durch eine Leuchtwerbung unmöglich zu übersehen war. "Es wurde niemand angetroffen" - Hmm .. dann müssten die vor 8 und nach 22 Uhr dagewesen sein. Als dann mal jemand da war (nicht TK sondern "Telefonbau xy") konnte man den Anschlusskasten nicht finden und man wollte sich wieder melden. Irgendwie kam ich mir vor wie der Protagonist einer Kischon-Geschichte .. :-(
Naja, die Telekometen fahren meist gleich wieder ab, wenn auf dem Zettel vom Disponenten kein persönlicher Ansprechpartner steht. Da wird nicht geklingelt und gefragt. Muss wohl hier nebenan ähnlich gelaufen sein, sagte einer von der Truppe.
Ich glaub in Sachen Telekommunikation wird der Verbraucher im Moment sowieso beschissen wo es nur geht. Vor allem was das Wort "Flatrate" angeht. Ganz deutlich merkt man das am begrenzten Highspeed-Volumen der mobilen Internetangebote. Wozu brauche und bezahle ich LTE, wenn ich nur 300 oder 500 Megabyte im Monat damit übertragen darf? Sagen wir mal ich erreiche damit 5 Megabyte pro Sekunde - die Spezifikationen von LTE liegen weit höher, ich hab was von 300 MBit/s gelesen - sind 500 Megabyte gerade mal eine Minute und 40 Sekunden. Tolle Flatrate. Ausgerechnet auf den Abrechnungszeitraum eines Monats kann ich LTE also für 1,66 43200stel Nutzen. Ausgerechnet sind das weniger als 0,004% des Zeitraumes. Also wird mir suggeriert ich würde 100% haben, bekomme aber einen Wert nahe Null. Weiter gehts mit der tollen Drosselung nach Aufbrauch des Highspeed-Volumens. Von sagen wir 50 MBit runter auf 64 kBit. Das sind 0,064 MBit oder anders ausgedrückt 0,128%. Auch ein Wert nahe Null, vom Nutzungsfaktor her würde ich das auch mit Null gleichsetzen, da nicht wenige Internetseiten oder Onlinespiele bei dieser Geschwindigkeit völlig unbenutzbar werden. Man wird also trotz Flatrate von einem großen Teil des Internets ausgeschlossen. Mich würde mal blendend interessieren, warum da noch keine Verbraucherschützer bei diesen Mogelpackungen aktiv geworden sind.
magic smoke schrieb: > Mich würde mal blendend interessieren, warum da noch keine > Verbraucherschützer bei diesen Mogelpackungen aktiv geworden sind. Sind sie. Ergebnis: Flatrate-Mogelpackung bei DSL verboten, bei Mobilfunk OK, weil da schon immer so gedrosselt wurde, und die Leute (incl. du) das auch wissen.
Ich hätte ja auch kein Problem damit, DASS gedrosselt wird. Aber auf 64kbit?! Wenns eine Strom-"Flatrate" gäbe, würdest Du mit 0,4V Drehstrom noch klarkommen? Man, damit kann ich nicht mal eine einfache Diode betreiben. Wenn sie auf sagen wir 5% drosseln würden, alles kein Problem. Oder auf 1Mbit/s. Ist auch schon langsam, aber vertretbar.
magic smoke schrieb: > Wenn sie auf sagen wir 5% drosseln würden, alles kein Problem. Oder auf > 1Mbit/s. Ist auch schon langsam, aber vertretbar. Damit wäre ihr Geschäftsmodell zerstört. Sobald die Drossel-Speed "ausreichend schnell" ist, und das ist 1Mbit/sec (Viel mehr krieg ich ausserhalb der Stadt auch nicht über UMTS), hat keiner einen Grund mehr, für "High-Speed" Volumen Geld zu zahlen. Wenn also irgendein selbsternannter Verbraucherschützer das vor Gericht erzwingen würde, wäre das Ergebnis ganz klar: Es gibt garkeine Mobilfunk-Daten-Flatrates mehr. Nach den bezahlten XXX Megabyte ist einfach Ende, Offline, Schluss, aus. Die "Verbraucherschützer" würden das als großen Sieg des Kleinen Mannes über die Konzerne feiern, der Verbraucher selbst schaut in die Röhre.
Ist doch vollkommen logisch warum gedrosselt wird. Hab neulich erst einen Artikel darüber gelesen. Lt. Telekom sind die deutschen Internetvorkommen ohne Drossel bis 2017 erschöpft! Peak Internet meine Herren! Siehe auch: http://www.der-postillon.com/2013/04/telekom-deutschlands-internetvorrate.html
Habe gerade einen Hinweis bekommen: http://www.impulse.de/unternehmen/wie-ein-mittelstaendler-der-telekom-auf-die-spruenge-half Matthias
Εrnst B✶ schrieb: > Damit wäre ihr Geschäftsmodell zerstört. > > Sobald die Drossel-Speed "ausreichend schnell" ist, und das ist > 1Mbit/sec (Viel mehr krieg ich ausserhalb der Stadt auch nicht über > UMTS), hat keiner einen Grund mehr, für "High-Speed" Volumen Geld zu > zahlen. > > Wenn also irgendein selbsternannter Verbraucherschützer das vor Gericht > erzwingen würde, wäre das Ergebnis ganz klar: > Es gibt garkeine Mobilfunk-Daten-Flatrates mehr. Nach den bezahlten XXX > Megabyte ist einfach Ende, Offline, Schluss, aus. > > Die "Verbraucherschützer" würden das als großen Sieg des Kleinen Mannes > über die Konzerne feiern, der Verbraucher selbst schaut in die Röhre. Und was soll das jetzt bitte heißen? Rechtfertigt die Tatsache, dass ein „Geschäftsmodell“ legal nicht funktionieren kann denn den Gang in die Illegalität, um nicht zu sagen: Kriminalität? Wenn ein Geschäftsmodell legal nicht funktionieren kann, dann muss man es eben lassen! Abgesehen davon verlangen die Verbraucherschützer ja nur, dass auf der bunten Verpackung auch das drauf steht, was tatsächlich drin ist. In diesem Fall also eine Analog-Modem-Faltrate mit zusätzlichem High-Speed-Volumentarif.
> Analog-Modem-Faltrate
Mit dem richtigen Schredder schafft man schon ein paar kModems. ;)
SCNR
A. H. schrieb: > Illegalität Was in Deutschland legal ist und was nicht, bestimmen primär die Gerichte und zu kleinem Teil der Gesetzgeber. Der Gesunde Menschenverstand hat hier nix, aber auch garnix zu melden. "Flatrate" hat als Denglisches Wort erstmal keine Fixe Bedeutung, sondern erhält diese aus dem Kontext, dem geschlossenen Vertrag, den AGBs usw. Inwieweit die Werbung mit dem Wort "Flatrate" für Tarife gültig ist, bei denen nicht mit einem fixen Monatsbetrag alle und jede erdenkliche Leistung abgegolten ist, entscheiden letztendlich die Gerichte. Deshalb ist (iANAL, mbWn) die aktuelle Sachlage: "Telefon-Flatrates" : Ausschluss von 0900 und ähnlichen Mehrwert-Nummern ist legal. "DSL-Flatrates" : Werbung mit "Flatrate" für Drosseltarife ist nicht legal, weil die Kunden dies nicht erwarten. Grund: Bislang waren alle "DSL-Flatrates" ungedrosselt. "Mobiles Internet" : Werbung mit "Flatrate" für Drosseltarife ist legal, weil die Kunden die Drosselung erwarten: Grund: Bislang waren alle "Mobiles-Internet"-Tarife gedrosselt.
Flat-rate Flache Rate (oder alternativ auch "flaue Rate")... naja passt doch ;-) Englisch ist ja so schön x-fach-deutig...
magic smoke schrieb: > Also wird mir suggeriert ich würde > 100% haben, bekomme aber einen Wert nahe Null. Bei 100% und 50 Mbps könntest du dir ca. 15 TByte runterladen. Wäre das beim Handy noch sinnvoll? Wo wäre denn eine sinnvolle Volumenbegrenzung?
Ich denke 20-50 Gigabyte wären völlig ausreichend. Vermutlich kommt man schon mit 10 ganz gut zurecht, aber solche Dinge wie Videos auf dem Handy anschauen sind bei 500 Megabyte ein recht kurzes Vergnügen. Alternativ halt eine Drosselung, die dazu führt, daß Videos langsam geladen werden und man entsprechend warten muß. Bei 64 kbit kann man das allerdings vergessen. Das Laden ganz normaler Internetseiten wird teilweise schon völlig unmöglich, Videos anschauen erst recht. Es ist auch nicht meine Aufgabe, da eine Lösung zu finden. Ich finde es einfach nur ein wenig frech, was sich die Konzerne da so rausnehmen. Meiner Meinung nach grenzt es an Betrug oder Täuschung, weil ein technisch nicht versierter Kunde die Aussage "gigantische 500 Megabyte Highspeed-Volumen" gar nicht real einschätzen kann und ich denke auch, daß sich viele über die Folgen der immensen Drosselung (vorher) gar nicht im Klaren sind. Man rechnet doch nicht damit, daß viele Internetseiten praktisch unbenutzbar werden, wenn man eine Flatrate hat.
Rumpel Pu schrieb: > Ist doch vollkommen logisch warum gedrosselt wird. Hab neulich erst > einen Artikel darüber gelesen. Lt. Telekom sind die deutschen > Internetvorkommen ohne Drossel bis 2017 erschöpft! Peak Internet meine > Herren! > > Siehe auch: > http://www.der-postillon.com/2013/04/telekom-deutschlands-internetvorrate.html Ich hoffe das Ihnen klar ist das der Postillon Satire ist...
Marc R. schrieb: > Ich hoffe das Ihnen klar ist das der Postillon Satire ist... Wobei heutzutage die Realität nicht selten die Satire einholt oder gar übertrifft. Stell dir vor die Speicherkapazität der Überwachungsdienste ist erschöpft. Werden die dann aufhören zu speichern, oder wird dann vorsorglich das Internet gedrosselt?
magic smoke schrieb: > Es ist > auch nicht meine Aufgabe, da eine Lösung zu finden. Wie gut, dass die Telekom das schon gemacht hat, und eine Lösung (nicht nur) für dich gefunden hat: http://www.t-mobile.de/tarifoptionen/0,20406,17775-_3315,00.html Musst dich halt daran gewöhnen, für das zu Bezahlen, was du benutzt... Wenn du dich aber nur am Wort "Flatrate" in der Tarifbeschreibung störst, wird die Lösung höchstwarscheinlich von der Marketing-Abteilung der Telekom kommen, und der Tarif-Bestandteil wird einfach umbenannt.
Εrnst B✶ schrieb: > ..... dem geschlossenen Vertrag, den > AGBs usw. Hierzu eine klitzekleine OT-Anmerkung: :-) Es gibt keine AGBs, genauso wenig wie PKWs, LKWs etc. Das 's' zur Plurarkennzeichnung wird oft bei Abkürzungen verwendet, was aber falsch ist. Oder heisst es ausgeschrieben z.B. Lastkraftwagens? Will bestimmt kein Oberlehrer werden, aber dieser Pluralfehler ist häufig zu finden, besonders in Fernsehnachrichten. Tschüss, Dave
Dave Trescher schrieb: > Will bestimmt kein Oberlehrer werden, Ist auch besser so. Weil man dann wenigstens Recht haben sollte. ;-) "Bei Abkürzungen, die auch als solche gesprochen werden, ist im Plural die Beugung häufiger. die Lkws, seltener: die Lkw (weil im Singular: der Lkw) die MGs, seltener: die MG Das gilt vor allem bei weiblichen Abkürzungen, weil bei ihnen der Artikel im Singular und Plural gleich lautet. die GmbHs, selten: die GmbH (weil der Singular gleich lautet: die GmbH)" http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/abkuerzungen
Εrnst B✶ schrieb: > Was in Deutschland legal ist und was nicht, bestimmen primär die > Gerichte und zu kleinem Teil der Gesetzgeber. Der Gesunde > Menschenverstand hat hier nix, aber auch garnix zu melden. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind immer auch ein Spiegel der gesellschaftlichen Realität. Bei dieser Diskussion geht es ganz entscheidend auch um die Frage, wer diese Realität gestaltet und ob wir diese Gestaltung wirklich der Marketingindustrie und ihren Auftraggebern überlassen wollen. Ich finde es schon schlimm genug, dass immer mehr blindlings jedem Trend hinterher laufen und so eine Realität etablieren, die keiner wirklich wollen kann (zum Beispiel eine Realität, in der jeder ohne jede Konsequenz alles – oder gerne auch mal nichts – auf eine Packung schreiben darf und es dem Verbraucher selbst überlassen wird, herauszufinden, was eigentlich wirklich drin ist). Aber die Erwartungshaltung, das alle das auf Dauer mit sich machen lassen, ist bestenfalls naiv. (Wie schon jemand einmal sagte: „Man kann alle für eine gewisse Zeit verdummen, und einige für immer, aber niemals alle für immer!“) > "Flatrate" hat als Denglisches Wort erstmal keine Fixe Bedeutung, > sondern erhält diese aus dem Kontext, dem geschlossenen Vertrag, den > AGBs usw. Für mich – und ich unterstelle mal, dass es für die meisten anderen auch gilt – hat der Begriff Flatrate – dessen deutsche Übersetzung übrigens Pauschal- ist – eine sehr definierte Bedeutung: Es ist eine Preiskurve, die flach, der Anstieg also überall Null ist. Das geht mathematisch nur bei einer linearen Funktion der Form y=mx+n mit m=0. Die Leistung ist also, unabhängig von der tatsächlich bezogenen Menge x mit einer Grundgebühr n abgegolten. Bei dem Preismodell der Telekom ist genau das nicht der Fall: Ich bekomme nur eine begrenztes Volumen und muss danach zuzahlen. Der Preis ist also nicht von der tatsächlich bezogenen Leistung unabhängig. Nichts gegen dieses Preismodell, es ist aber eben keine Flatrate. Also bekommt der Kunde etwas anderes als er ihm suggeriert wird, das aber ist Betrug und Betrug ist illegal und kriminell. (Betrug = „sich … einen … Vermögens[=Preis]vorteil zu verschaffen [dadurch] … dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält … [§ 263 StGB]) Das Gerichte das in einem Rechtsstaat zuweilen anders sehen ist zumindest bedauerlich.
A. H. schrieb: > Ich bekomme nur eine begrenztes Volumen und muss danach zuzahlen. M.W. ist danach nur Schluss mit hoher Geschwindigkeit, es wird nicht automatisch zugebucht. Zuzahlen musst du nur, wenn dir das Schneckentempo danach nicht reicht. Das ist zwar Haarspalterei, aber Juristen lieben Haarspalterei.
Dave Trescher schrieb: > Hierzu eine klitzekleine OT-Anmerkung: :-) > > Es gibt keine AGBs, genauso wenig wie PKWs, LKWs etc. > > Das 's' zur Plurarkennzeichnung wird oft bei Abkürzungen verwendet, was > aber falsch ist. Oder heisst es ausgeschrieben z.B. Lastkraftwagens? > > Will bestimmt kein Oberlehrer werden, aber dieser Pluralfehler ist > häufig zu finden, besonders in Fernsehnachrichten. das ist Blödsinn, wie A.K. schon bewiesen hat. Ein weiterer Faktor der Unsicherheit/Verwirrung ist aber, dass AGB ("Allgemeine Geschäftsbedingungen") schon Mehrzahl ist und als solche ja auch behandelt werden. "In den AGB des Händlers, steht geschrieben" vs "Die AGBs der Händler unterscheiden sich kaum." Wobei ich es auch hier verstehe. Die AGB eines Händlers und die AGBs mehrerer Händler. Da man die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" als ein Objekt (ein Stapel virtuellen Papiers ;-) ansehen könnte. Sprache ist halt im Wandel.
A. H. schrieb: > Für mich – und ich unterstelle mal, dass es für die meisten anderen auch > gilt – hat der Begriff Flatrate – dessen deutsche Übersetzung übrigens > Pauschal- ist – eine sehr definierte Bedeutung: Genau das haben die Gerichte untersucht, und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Mehrheit das für Kabelgebundene DSL-Anschlüsse so sieht, aber bei Mobilem Internet eben die Mehrheit der Smartphone-Besitzer weiß, dass nach XXXMB "Highspeed"-Volumen Schnecken-Geschwindigkeit angesagt ist. Also: Kein Betrug. Ist immer genug Fußnoten-Text dabei, um das Highspeed-Limit zu erklären. → Ganz normale Werbung. Solange bis ein anderes Gericht was anderes sagt. Erstaunlich ist hier nur, dass die Gerichte sich bislang an "Durchschnittlichen Verbrauchern" orientiert haben, nicht am DAU. Das was du hier machst, ist Betrug (nach deiner Definition): Du wusstest bei Vertragsabschluss von dem Highspeed-Limit, und jetzt versuchst du so zu tun, als wäre dir das ganz neu und überraschend, um dir einen persönlichen Vorteil zu verschaffen.
Εrnst B✶ schrieb: > Musst dich halt daran gewöhnen, für das zu Bezahlen, was du benutzt... Witzig! Wäre ja froh, erstmal das zu bekommen, was ich bezahle.
Die Mobiltarife sind wirklich etwas überteuert für das gebotene Datenvolumen. Ich weiss es ist nicht direkt vergleichbar, aber in Ösiland ists etwas günstiger. z.B. 3GiByte drei.at 15 Euro versus congstar.de 20 Euro und bei drei sind noch 33 Freistunden für Telefonieren mit dabei (wäre für mich praktisch eine Telefonie-Flatrate ;-) ) Und es gibt sogar unlimitierte Datentarife ab 15 Euro: http://www.drei.at/portal/de/privat/tarife/internet/hui/ Gibts was ähnliches in Deutschland?
Ich kann dieses Geschäftsmodell auch mal analog auf unsere heißgeliebten deutschen Highspeed-Autobahnen übertragen. Da darfst Du dann im Monat 300km mit 300km/h fahren, danach nur noch mit 0,4km/h. Vielleicht veranschaulicht das den Geschwindigkeitsunterschied ein wenig besser. Da zischen die Omas mit ihren Rollatoren nur so an Dir vorbei!
magic smoke schrieb: > Da zischen die Omas mit ihren Rollatoren nur so an Dir vorbei! Aber nur wenn sie den richtigen Tarif gewählt haben :)
Jürgen D. schrieb: > magic smoke schrieb: >> Da zischen die Omas mit ihren Rollatoren nur so an Dir vorbei! > > Aber nur wenn sie den richtigen Tarif gewählt haben :) Naja bei dem Tarif kann man aber selbst die Amper hochskillen: https://www.youtube.com/watch?v=wsSzd_2Qx84
magic smoke schrieb: > Ich kann dieses Geschäftsmodell auch mal analog auf unsere heißgeliebten > deutschen Highspeed-Autobahnen übertragen. Da darfst Du dann im Monat > 300km mit 300km/h fahren, danach nur noch mit 0,4km/h. Vielleicht > veranschaulicht das den Geschwindigkeitsunterschied ein wenig besser. Klar. Wenn beim Auto der Tank leer ist, muss man schieben. Das geht langsam. Füll ich den Tank wieder auf, gehts wieder schnell vorran. Wen willst du jetzt verklagen? Den Bund, weil dein Auto auf Autobahnen Benzin verbraucht? Oder den Autohersteller/Händler/Vermieter? Oder doch lieber den Tankstellen-Betreiber? So weit hergeholt ist die Analogie nicht: Manche Autoverleiher haben auch "Flatrate", "unbegrenzt KM Incl.", ... Tarifangebote. Trotzdem musst du selber Tanken. Steht noch noch nicht mal klein im Sternchen-Text! Wahnsinn!
Εrnst B✶ schrieb: > Genau das haben die Gerichte untersucht, und sind zu dem Schluss > gekommen, dass die Mehrheit das für Kabelgebundene DSL-Anschlüsse so > sieht, aber bei Mobilem Internet eben die Mehrheit der > Smartphone-Besitzer weiß, dass nach XXXMB "Highspeed"-Volumen > Schnecken-Geschwindigkeit angesagt ist. Also ich fasse mal zusammen: Einige Anbieter haben uns etwas rotes als etwas gelbes verkauft und uns erzählt, rot ist doch eigentlich gelb. Es gibt eine Gruppe von Nutzern, die das tatsächlich glauben. Ein Gericht hat jetzt festgestellt, dass das so ist, also gilt künftig rot ist gleich gelb, wenigsten manchmal. Finde ich eine tolle Idee, die sollten wir verallgemeinern. Wir müssen uns nur alle einig sein und es gebe keine Rotlicht-Verstöße an Ampeln mehr. (Allerdings wohl auch bald keine Ampeln, denn die wären dann relativ sinnlos.) > Also: Kein Betrug. Doch, und zwar speziell der Bestand des „Irrtums erregen oder unterhalten“. > Erstaunlich ist hier nur, dass die Gerichte sich bislang an > "Durchschnittlichen Verbrauchern" orientiert haben, nicht am DAU. Ich würde in diesem Satz die Begriffe "Durchschnittlichen Verbrauchern" und „DAU“ genau umgekehrt einsetzten. > Das was du hier machst, ist Betrug (nach deiner Definition): > Du wusstest bei Vertragsabschluss von dem Highspeed-Limit, und jetzt > versuchst du so zu tun, als wäre dir das ganz neu und überraschend, um > dir einen persönlichen Vorteil zu verschaffen. Ich habe gar keinen High-Speed Vertrag für mein Handy. Aber ich habe z.B. einen Vater, der mich neulich ziemlich verunsichert anrief und erzählte, er hätte seinerseits einen Anruf von der freundlichen Dame seines Festnetzanbieters erhalten, die ihm gerne einen LTE-Vertrag anstelle seines DSL anbieten wollte. Es ginge ja viel schneller und kostet nicht viel mehr. Das die höhere Geschwindigkeit nur für ein paar hundert MB gilt und man sie sich auch noch mit allen anderen Nutzern der gleichen Funkzelle teilen muss, das hat sie ihm wohlweislich nicht gesagt. Das erfüllt nach meiner Rechtsauffassung genau den Tatbestand des Betruges, und zwar fast wörtlich im Wortlaut des Paragraphen. Leider hat nicht jeder ältere Herr einen Sohn, der ihm sagen kann: „Lass die Finger davon, Du setzt Dich vom Pferd auf einen Esel und wirst dafür auch noch zur Kasse gebeten.“ Und leider gibt es von dem Anruf keinen Mitschnitt und folglich keinen Beweis, auf den man eine Anzeige stützen könnte.
Εrnst B✶ schrieb: > Klar. Wenn beim Auto der Tank leer ist, muss man schieben. Das geht > langsam. Füll ich den Tank wieder auf, gehts wieder schnell vorran. Guter Punkt, und weil das so ist und jeder das weiß dürfen Autohersteller demnächst groß auf ihre Werbung drucken. „Nie wieder tanken!“ Irgendwo im Kleingedruckten steht dann. 'Gilt nur bis der Tank leer ist.' Fehlt nur noch ein Gericht, das feststellt, dass es genug Menschen gibt, die darauf nicht hereinfallen, und schon ist alles legal. Und es gibt mit Sicherheit Leute, die finden das gut. > So weit hergeholt ist die Analogie nicht: Manche Autoverleiher haben > auch "Flatrate", "unbegrenzt KM Incl.", ... Tarifangebote. Trotzdem > musst du selber Tanken. Steht noch noch nicht mal klein im > Sternchen-Text! Wahnsinn! Eine Autovermietung vermietet auch Autos und verkauft kein Benzin. Der Internetprovider muss mir auch nicht sagen, dass mein Router Strom braucht. Er soll einfach nur das liefern, was er mir verkauft hat: Bandbreite. Wenn er die als Flatrate anbietet muss er auch als Flatrate liefern, und zwar in voller Höhe und ohne jede Begrenzung.
A. H. schrieb: > Ich würde in diesem Satz die Begriffe "Durchschnittlichen Verbrauchern" > und „DAU“ genau umgekehrt einsetzten. Also: Machen wir hier eine kleine Umfrage: Schaut euch den Screenshot oben an. Wer von euch wäre komplett erstaunt und verwundert darüber, dass nach 1 GB Schluss mit LTE-Speed ist, und wer würde das anhand der Beschreibung erwarten? Du wirst feststellen, nicht nur die Dümmsten unter uns verstehen, was mit diesem, zugegebenermassen komisch formulierten, Punkt "Daten Flat mit 1 GB inklusive LTE und bis zu 50 MBit/s", gemeint ist. A. H. schrieb: > Aber ich habe > z.B. einen Vater, der mich neulich ziemlich verunsichert anrief und > erzählte, er hätte seinerseits einen Anruf von der freundlichen Dame > seines Festnetzanbieters erhalten Das ist nun wieder eine ganz neue und andere Geschichte, und hat mit dem oben geschriebenen garnix zu tun. Genauso könntest du hier eine Geschichte von den Zeugen Jehovas erzählen, die dir deine Seele abkaufen wollten.
Εrnst B✶ schrieb: > Du wirst feststellen, nicht nur die Dümmsten unter uns verstehen, was > mit diesem, zugegebenermassen komisch formulierten, Punkt "Daten Flat > mit 1 GB inklusive LTE und bis zu 50 MBit/s", gemeint ist. Ohne definieren zu wollen was dumm ist und was nicht: Ich verstehen diesen Satz nicht, zumindest nicht, was man eigentlich damit sagen will. Wenn ich eine Flatrate kaufe, also im Rahmen der technischen Möglichkeiten unbegrenztes Datenvolumen, dann ist 1Gb selbstverständlich inklusive! Diese Information ist völlig redundant, was also wollen die damit sagen? Und falls diese Information doch wichtig sein sollte, warum fehlt sie dann bei der Telefon und SMS Flat? Ist sie da nicht wichtig? Und falls ja, was unterscheidet die eine Flat von der anderen? Das sind alles Fragen, die ich meinem Verkäufer stellen würde und ich bezweifle, dass er zufriedenstellende Antworten liefern kann. Spätestens dann wäre das Gespräch für mich beendet (wie übrigens auch bei den Zeugen Jehovas). Kann ja sein, ich bin zu dumm, um das alles zu verstehen, ich halte es allerdings eher für dumm, solche Fragen nicht zu stellen. > A. H. schrieb: >> Aber ich habe >> z.B. einen Vater, der mich neulich ziemlich verunsichert anrief und >> erzählte, er hätte seinerseits einen Anruf von der freundlichen Dame >> seines Festnetzanbieters erhalten > > Das ist nun wieder eine ganz neue und andere Geschichte, und hat mit dem > oben geschriebenen garnix zu tun. Genauso könntest du hier eine > Geschichte von den Zeugen Jehovas erzählen, die dir deine Seele abkaufen > wollten. Nein, genau darum geht es: Es wird etwas beworben, versprochen und verkauft, was hinterher nicht geliefert wird und das ist Betrug.
A. H. schrieb: > Ich verstehen > diesen Satz nicht, zumindest nicht, was man eigentlich damit sagen will. > [...] Spätestens dann wäre > das Gespräch für mich beendet Siehst du, du wärst nicht drauf reingefallen. Warum klassifizierst du dich dann oben als "DAU" ? Nach deiner Aussage oben > Ich würde in diesem Satz die Begriffe "Durchschnittlichen Verbrauchern" > und „DAU“ genau umgekehrt einsetzten. sind es nur die Dummen, die merken dass an dieser Flatrate was nicht ganz "Flach" ist, und die "Durchschnittlichen Verbraucher" fallen darauf rein. Eine Formulierung wie: "64kbit/s-Flatrate und zusätzlich 1 GB Highspeed-Volumen mit 50 Mbit/s." wäre natürlich deutlich wahrheitsgemäßer & kundenfreundlicher, aber halt auch weniger werbewirksam. A. H. schrieb: > Nein, genau darum geht es: Es wird etwas beworben, versprochen und > verkauft, was hinterher nicht geliefert wird und das ist Betrug. Hier gings bislang um die potentiell irreführende "Flatrate"-Werbung der Mobilfunk-Anbieter, nicht um das Geschäftsgebaren von Callcentern und Drückerkolonnen, die mit Verkaufsprovisionen eine schnelle Mark machen wollen. Ganz andere Firmen, ganz anderes Thema. Genau das, was dir die Telekom-LTE-Flatrate-Werbung, incl. Keingedrucktem, Sternchen-Text und gerichtlichem Segen verspricht, kriegst du auch.
Kinders ist hier was los. Back to topic: Gibt es ein Foto-Update nach einer Woche? :)
Nee, leider nicht, das Schild war dann weg. Anscheinend kam der Telekomiker dann doch noch.
Εrnst B✶ schrieb: > Warum klassifizierst du dich dann oben als "DAU" ? grenzenlose Bescheidenheit :-) Ich weiß, dass ich nichts weiß. > Nach deiner Aussage oben >> Ich würde in diesem Satz die Begriffe "Durchschnittlichen Verbrauchern" >> und „DAU“ genau umgekehrt einsetzten. > sind es nur die Dummen, die merken dass an dieser Flatrate was nicht > ganz "Flach" ist, und die "Durchschnittlichen Verbraucher" fallen darauf > rein. Du gehst offenbar davon aus, dass alle Kunden ihre unterschriebenen Verträge notwendigerweise auch verstehen; ich nicht. Vor einiger Zeit stand ich ich einem Handy-Shop, vor mir eine Mutter mit ihrer vielleicht 16-jährigen Tochter. Die beiden beschwerten sich, dass das Mädchen trotz Flatrate keine SMS mehr verschicken kann. Ein kurzer Check ergab, dass das gute Kind – es war etwa der 20. oder 21. des Monats – sein 3000 Frei-SMS verbraucht hatte. Die beiden fielen aus allen Wolken. Offenbar hatten zumindest diese beiden Kunden den Vertrag nicht richtig verstanden. Sie dürften nicht alleine sein. Ich wette es gibt viele, und keines falls nur Leute die nicht lesen können, sondern auch solche, die einfach das juristische Kauderwelsch nicht verstehen, zweideutige und unsinnige Aussagen (siehe oben) nicht hinterfragen oder zu ihren Gunsten interpretieren oder einfach weder Lust noch Zeit haben, 25 Seiten Kleingedrucktes zu lesen, in denen dann die Sprache umdefiniert wird. Übrigens haben auch die Gerichte bisher nur festgestellt, dass solche Unsitten in Verträgen üblich sind. Zur Frage, ob die Klauseln auch wirklich verstanden werden, haben sie sich meines Wissens nach nicht geäußert. > Eine Formulierung wie: > > "64kbit/s-Flatrate und zusätzlich 1 GB Highspeed-Volumen mit 50 Mbit/s." > > wäre natürlich deutlich wahrheitsgemäßer & kundenfreundlicher, aber halt > auch weniger werbewirksam. Sag ich ja: „sich … einen … Vorteil zu verschaffen … durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen …“ [§ 263 StGB], ich sehe wir kommen uns näher. > Hier gings bislang um die potentiell irreführende "Flatrate"-Werbung der > Mobilfunk-Anbieter, nicht um das Geschäftsgebaren von Callcentern und > Drückerkolonnen, die mit Verkaufsprovisionen eine schnelle Mark machen > wollen. Ganz andere Firmen, ganz anderes Thema. Und wo bitte liegt nun der für mich entscheidenden Unterschied, auf welchem Weg mir der Anbieter seine Mogelpackung schmackhaft machen will?
A. H. schrieb: >> Eine Formulierung wie: >> >> "64kbit/s-Flatrate und zusätzlich 1 GB Highspeed-Volumen mit 50 Mbit/s." >> >> wäre natürlich deutlich wahrheitsgemäßer & kundenfreundlicher, aber halt >> auch weniger werbewirksam. > > Sag ich ja: „sich … einen … Vorteil zu verschaffen … durch Entstellung > oder Unterdrückung wahrer Tatsachen …“ [§ 263 StGB], ich sehe wir kommen > uns näher. Also nochmal. Telekom sagt Internet-Flatrate. Du kriegst Internet-Flatrate: Zu zahlst pro Monat pauschal, fix, flat dafür, dass du den ganzen Monat Internet hast. Und, tatsächlich: Du hast den ganzen Monat Internet. Telekom sagt: 1GB darfst du schnell übertragen". Und, tatsächlich: 1GB geht schnell. Wo ist der Betrug? Wenn du einen Betrug suchst, fang ein Wort früher an, bei "Internet". Das was du üblicherweise kriegst, verdient diesen Namen kaum, es ist eher ein "WWW-Zugriff mit Zwangsproxy, Port-Filterungen, Bilder-Verstümmelnder JPEG-Zwangs-Kompression ohne echte (routebare, erreichbare) Internet-Adresse" Dass Werbe-Aussagen nicht immer der Wahrheit enstprechen, muss jeder mal lernen, das gehört zum Erwachsenwerden dazu, genauso wie jeder irgendwann mal erfährt, dass es kein Christkind und keinen Osterhasen gibt. Sprühst du dich mit AXE ein, und verklagst dann Unilever, weil dir die Frauen nicht in Schaaren nachlaufen? Zerrst du Nestle vor Gericht, weil aus deinem Kaba kein lustiger Hase springt? Was in Werbeaussagen erlaubt ist und was nicht, findest du übrigens nicht im StGB, sondern eher im UWG.
Ich habe den Eindruck, dass der Begriff "Betrug" in solchen Diskussionen fast immer juristisch problematisch bis reinweg falsch ist.
Die Firmen sollten der T-Com für die Verzögerung danken, denn kostengünstiger kann eine virale Marketingkampagne gar nicht sein. Eine Menge Leute wissen jetzt, wer auf der Maria-Reiche-Straße 8 ansässig ist.
@icke: Ich glaube nicht wirklich das dieser "Vorteil" der viralen Werbung den Nachteil von 80 Tagen ohne vernünftige Kommunikation aufwiegen wird. Gruß, Holm
magic smoke schrieb: > Ich glaub in Sachen Telekommunikation wird der Verbraucher im Moment > sowieso beschissen wo es nur geht. Für mich ist das die unseriöseste Branche, die es gibt. Und das seit Jahren! Dagegen ist ein Rudel Gebrauchtwagenverkäufer gar nichts.
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