Hi,
Irgendwo hab ich gelesen, dass es zukünftig eine Drohnengesetz (UFO)
geben wird.. das auch sehr kleine Drohnen ( glaube unter 5 kg )
erschliesst...
mich würde mal die Meinung interessieren, aber auch die rechtliche Sicht
und das tatsächliche Verhalten der Ordnungsorgane..
...wie ist es eigentlich, wenn ich eine Drohne auf .. über unserem
Grundstück sehe und mich dermaßen belästigt und ausspioniert fühle
.. und mal ungehindert einen Wasserschlauch darauf ziele
.. ein Vogelnetz danach werfe
.. eine "Drohnenabwehr" baue (ähnl. Steinschleuder, in die Richtung..)
.. das gute Stück jetzt auf dem Boden liegt in Folge zutuns
--------Sachbeschädigung?
--------"Notwehr?" ( lacht bitte nicht - ich meine es ernst )
.. in Folge Akku leer
-------- Pflicht zum Fundbüro?
-------- Pflicht zur Entsorgung?
-------- Man kann "Aneignen"..?
Gibt es eventuell Gerichtsurteile oder hat wer schon mal deshalb
Geldbussen oder Verwarnungsgelder zahlen müssen?
Würde mich wirklich mal interessieren.
Zumal ja Gegenwehr glaube ich nur bei "Personenschaden" gilt oder?
Ich weiss es nioht.
"Eignen Grund" ist jetzt sehr breit gefächert,
ich denke dass es anders aussieht wenn es sich um eine Wohnsiedlung
handelt oder ein Gewerbegebiet mit sehr grossen Einzel-Flächen > 4000 qm
oder "Wohnen auf dem Lande" mit angrenzenden eigenen Fluren, Auen ect..
..
Hört sich jetzt total irgendwie Drohnenfeindlich an, soll es aber nicht,
ich mag sie ( wenn ich jemals eine Gelegenheit dazu haben werde kaufe
ich mir eine ), aber auf meinem Grund haben "fremde" nichts zu suchen,
das ist meine Meinung..
Wie seht ihr das? Fragt ihr die Nachbarn, Grundeigentümer wenn ihr
Flugtage habt oder gibts dazu keine Regeln..
Danke
LG
Rudi
;-)
wird wohl in die Richtung gehen das der Drohenpilot eben aufpassen muss
wohin er fliegt. Du kannst ja auf deinem Grund mit deinem Fußball
dort hin schießen, wohin Du willst?!
Das geht eher in richtung Landfriedensbruch. Wobei, zählt Luft auch als
Land!? vermutlich bis zu einer bestimmten Höhe, ist bei Erdbohrungen ja
auch so?...
A. K. schrieb:> http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/
danke...
aber ich weiss ja nicht ob es sich um ein ziviles oder amtliches oder
verdecktes gerät handelt....
ich meine damit, gibt es eine Norm das man erkennen kann dass es sich um
einen "polizeilichen" Akt handelt.. z.B. verdachtsunabhängige
Kontrollflüge eben wie Streifendienst auf der Strasse... wobei hier
Kameras die Augen und das Blickfeld ersetzen..
...muss man das wissen ( unwissenheit schütz wiederum vor Strafe nicht )
...
..oder sind generell Kamaras nicht erlaubt, oder geduldet wenn nicht
aufgezeichnet wird, eine Kamera vor der Hauseingangstüre ist ja schön
öfters gleichgesetzt worden mit einem Fenster...
..
Aus dem verlinkten Artikel:
"Das Überfliegen eines Grundstücks mittels ziviler Drohne stellt keinen
Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar."
Beschießt Du die Drohne machst Du Dich der Sachbeschädigung und
eventuell schlimmeren bei herabfallenden Trümmern schuldig.
Jeffrey Lebowski schrieb:> wird wohl in die Richtung gehen das der Drohenpilot eben aufpassen muss> wohin er fliegt. Du kannst ja auf deinem Grund mit deinem Fußball> dort hin schießen, wohin Du willst?!>> Das geht eher in richtung Landfriedensbruch. Wobei, zählt Luft auch als> Land!? vermutlich bis zu einer bestimmten Höhe, ist bei Erdbohrungen ja> auch so?...
Genau das meine ;-)
angeblich hat Luft keine Grenzen, aber es gibt den Luftraum,
der in Flughafennähe ein "Einzugsgebiet" hat .. so die oberste
Luftaufsichtsbehörde München...
wo ist der "rechtliche Rahmen"..
.. ein Kunstflieger ist bei uns z.B. überhaupt nicht erlaubt..
.. Flughöhen von Ultraleichtflieger dürfen auch auf dem Land nicht unter
200 m fliegen oder so ähnlich usw..
.. Drohnen?
..amtliche drohnen?
..Hausfriedensbruch?..
Karl Otto schrieb:> Aus dem verlinkten Artikel:>> "Das Überfliegen eines Grundstücks mittels ziviler Drohne stellt keinen> Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar.">> Beschießt Du die Drohne machst Du Dich der Sachbeschädigung und> eventuell schlimmeren bei herabfallenden Trümmern schuldig.
Danke!
ok - überfliegen -
kreisen?
mehrmals hin und her und öfters überfliegen ..
ist ja so das die reichweite ja auch nicht unbegrenzt ist,
also wieder zurück und das öfters..
..
z.b. auf dem Land,
um mich nichts, nur wiesen, acker und weiden, ,meins!, im Umkreis von 3
km
und dann kommen drohnen, kreisen, nieder , halten..., mehrmals am Tag,
mehrmals in der Woche.. was machen die da?..
was machst du?
z.B. in der Stadt,
Wohnblöcke, Balkone..liegst auf der Liege,
dann kommen Drohnen, kreisen, halten, ......
was machst du?
Weiter verlinkt von der oben angegebenen Seite:
http://www.wbs-law.de/it-recht/darf-man-illegal-filmende-drohnen-abschiessen-45801/> Personen, deren Rechte durch illegal fliegende oder filmende Drohnen verletzt
werden, dürfen sich selbstverständlich wehren. Ähnlich wie bei der Notwehr gegen
Menschen erlaubt das Gesetz bei der so genannten Selbsthilfe, Sachen, von denen
eine Gefahr ausgeht, zu beschädigen oder gar zu zerstören. Knipst also ein allzu
neugieriger Nachbar ungefragt Sie, Ihre Familie oder private Teile Ihres
Grundstücks, ist es Ihnen daher gesetzlich gestattet, seine Drohne vom Himmel
holen oder anders unschädlich zu machen. Ein Abschuss kommt aber nur in Frage,
wenn staatliche Hilfe, z.B. die Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann, um
ihre recht zu schützen. Denn auch gegen Drohnen darf nicht vorschnell Selbstjustiz
verübt werden.
d.H.: Polizei anrufen, Zeugen dabeihaben, wenn beim Auflegen des
Polizei-Telefonats die Drohe noch da, aber die Polizei noch nicht da
ist: Runterholen.
die Drohne muss noch garnicht über dein Grundstück fliegen, es reicht
wenn sie über die Hecke schauen kann.
Oder du fliegst mit deiner Drohne raus und ihr messert euch :D oder
zwingst sie zum Landen, dann ist die Drohne nicht mehr im Luftraum,
sondern tatsächlich auf dem Boden ....
Du richtest bzw. trainierst deinen Hund ab, der die Drohne dann runter
holt, dann durftest du ja auch aus dem Schneider sein.
Sprinkleranlage im Sommer, kann ja Zeitgesteuert sein.
Eigentlich kann man sich an den Threads über Marderschreck inspirieren
lassen und schauen was sich von dort auf Drohnen übertragen lässt.
Einfach die eigene Abfangdrohne starten :-)
Es wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird es solche wohl geben:
Kleines Schleppnetz drunter und den Störenfried einfangen.
R. W. schrieb:> ...wie ist es eigentlich, wenn ich eine Drohne auf .. über unserem> Grundstück sehe und mich dermaßen belästigt und ausspioniert fühleΕrnst B✶ schrieb:> d.H.: Polizei anrufen, Zeugen dabeihaben, wenn beim Auflegen des> Polizei-Telefonats die Drohe noch da, aber die Polizei noch nicht da> ist: Runterholen.
Wenn ein Passagierflugzeug über dein Grundstück fliegt, darfst du ja
auch Opas altes Flakgeschütz aus der Garage holen und draufhalten.
Gleiches gilt für Raumstationen und Satelliten, die du natürlich (wenn
über deinem Grundstück) mit Orbitalraketen abfangen darfst.
Εrnst B✶ schrieb:> die Drohne muss noch garnicht über dein Grundstück fliegen, es reicht> wenn sie über die Hecke schauen kann.
Potential für Weiterentwicklungen gibt es natürlich: Ich denke da
sollten wir uns ein bisschen was aus den USA abschauen, wo man ja auch
ungehemmt auf Fremde feuern darf, die das eigene Grundstück betreten.
Ich konnte den Briefträger noch nie leiden...
Und das muss natürlich auch auf Personen ausgedehnt werden, die zwar
nicht auf meinem Grundstück stehen, aber über meine Hecke schauen.
Überhaupt: jeden der mich anschaut möchte ich ungestraft verprügeln
dürfen! "Guckst du misch an oda was Alda!?"
A. K. schrieb:> http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/
..http://www.wbs-law.de/it-recht/darf-man-illegal-filmende-drohnen-abschiessen-45801/..
ok.. sehr interessant - Danke!
viele Sachen hab ich jetzt so nicht gewusst, manche Sachen sind jetzt
klarer, danke!
btw
Wenn ich meine Hühner mit Vogelnetzen gegen Fliegende Jäger schütze und
einer verflattert sich darin, ist es Gefahrenabwehr..Schutz des
Eigentums
..wenn sich das Vogelnetz gelöst hat und den Flattermann beschädigt..ist
es fahrlässig...
..und wenn ich danach werfe Verstoss gegen das Jagdgesetz...
aber.. bei der Drohne muss ich also nachweisen können , dass Gefahr
ausgeht..
oder Aufnahmen gespeichert werden... bei Fernübertragung aussichtslos..
..
ok..
Es ist also auf "beiden" Seiten alles offen.
Der Datenschutz Absatz ist mir zu gering...schliesse daher darauf..
Ein "Live-View" das Personen über Biometrie Datenbanken abgleicht ist
also erlaubt, weil es keine Bilder der "Live-View-Person" speichert...
..und es zu "modernen technischen Möglichkeiten" zur Feststellung der
Personalien dient..
..ich verstehe..
( bitte liebe ordnungshüther! nicht böse auffassen, ihr seid für mich
die Helden von Morgen, ich frage ganz bewusst danach )
man fährt/fliegt also streife, die Live-View läuft, gleicht jedes
vorbeifahrende Fahrzeug anhand der KFZ Schilder auf TÜV, ASU und
Haftpflicht ab, ist was nicht in Ordnung piept es und es wird
kontrolliert..
das gleiche wird dann auf personengesichter angewandt..zur Fahndung
ausgeschriebene werden sofort erkannt.
das gleiche wird dann auf ungesetzliche müllentsorger angewandt, die
ihre gelben säcke lagern...
..befürworte ich einerseits - ..macht mir aber auch Angst, es können
Fehler unterlaufen..
..das andere ist,
es gibt Grundstücks / Nachbarrecht -
der Zaun ist Grenze, dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die
Leiter, der Gegennachbar baut einen Sichtschutz.. der Nachbar holt sich
eine Drohne.. und macht einen Live-View... die verlängerten Augen
also...
das ist dann alles rechtens...`?
..
mmh..
R. W. schrieb:> dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der> Gegennachbar baut einen Sichtschutz
Denen ist beiden nicht mehr zu helfen.
Stefan D. schrieb:> Oder du fliegst mit deiner Drohne raus und ihr messert euch :D oder> zwingst sie zum Landen, dann ist die Drohne nicht mehr im Luftraum,> sondern tatsächlich auf dem Boden ....> Du richtest bzw. trainierst deinen Hund ab, der die Drohne dann runter> holt, dann durftest du ja auch aus dem Schneider sein.> Sprinkleranlage im Sommer, kann ja Zeitgesteuert sein.>> Eigentlich kann man sich an den Threads über Marderschreck inspirieren> lassen und schauen was sich von dort auf Drohnen übertragen lässt.
Genau in diese Richtung...
meine Drohnen starten jetzt, mein Grundstück! 3km Radius!
es kommt zum zusammenstoss..
meine Drohnen technisch vergleichbar wie was weiss der Geier.. sehr
wertvoll halt :)
gibts ne Luftpolizei? ;-)
Leute bitte nicht lachen..ich mein das total ernst!
Meine Drohnen fliegen aus, weil der Bewegungsmelder angeschlagen hat.
Mein Grund ist Tag und Nacht gesichert - hier mache ich meine Regeln,
fühle mich in meinen Experimenten gestört und beobachtet ;-)...
Meine Drohnen "filmen" ihren Flug auf meinem Grund legal!
Es kommt zum Crash.. ob beabsichtigt oder nicht..
..
was war illegal`? wenn solche Flüge erlaubt sind?
was passiert, wenn es sich um eine "Aufklärer Drohne" der Bundespolizei
handelt?.. Gibt es sowas? Niedersachsen hat es .. Muss ich meine Drohnen
technisch ausrüsten damit die das erkennen müssen? Müssen BP Drohnen
erkennbar sein?...
Gibt es einen Drohnen TÜV?
Eine Zulassungsstelle für Drohnen?
Einen Drohnenführerschein?
Einen Drohnen Betriebserlaubnis?
Wer legt das Gewicht fest?
Jedes Zurband braucht für die Nutzung im öffentlichen Stassenverkehr das
Makerl lesbar für wieviel Zugkraft das zugelassen ist...
Eine Drohnensteuer?..Lacht nur weiter ;-)...
hab auch gelacht als Rabsöl im Gespräch war, den über Mineralölsteuer zu
besteuern... und was haben wir heute?..
Packerl Drohnen, zahlen die dann Steuern? :-)
..
Es ist eine Fantasie .. ja .. aber ich denke wir sind nicht weit davon
weg?!.. Wenn man jetzt daran denkt, kleine private Drohnen per Gesetze
erschliessen zu wollen - ..
wenn es dann Gesetze gibt, gibt es Auslegungen..
..
Muss ich dann mein Hobby aufgeben weil andere es gewerblich einsetzen
und dadurch neue Gesetze entstehen müssen die meine Drohnen regeln`?
..
Ich setze Drohne gleich dem Auto!
Es gibt nicht die Möglichkleit ein Auto nicht anzumelden und legal auf
der Strasse zu fahren... es gibt aber die Möglichkeit mit Drohnen über
diese zu fliegen...das kommt jetzt nicht so rüber wie ich es eigentlich
meine..
ich meine eben..
die Drohne ist noch für alle Richtungen offen..
das Auto ist "fest in Händen" von Gesetzen.
Ich bin weder dagegen noch dafür.
Ich mag es nicht wenn fremde Drohnen über uns fliegen,
es stört egal wie - Lärm oder einfach weil man immer danach schaut...
..und sich immer beobachtet fühlt egal ob reinen Gewissens oder weil man
gerade jetzt sein Cola Dose in die Ecke geworfen hat.....
Chris D. schrieb:> Einfach die eigene Abfangdrohne starten :-)>> Es wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird es solche wohl geben:> Kleines Schleppnetz drunter und den Störenfried einfangen.
Genau das!
Das wäre mein Denken und Handeln...
und sichern , anrufen und übergeben...
Ist das Verhalten als "Amtsanmassung" zu sehen?
..
Wer gründet mit mir den "Drohnenfängerverein"
;-)
..
Boris P. schrieb:> Überhaupt: jeden der mich anschaut möchte ich ungestraft verprügeln> dürfen! "Guckst du misch an oda was Alda!?"
Boris ich versteh Dich :-)..
mein Spruch ist: "Willst*n Passfoto von mir?..Schenk ich Dir*
..
;-)
Ne is klar, es geht eher in die Richtung wenn jemand der eine Drohne hat
zu solchen Späflugen startet.. kein Thema ist interssant und daufregend,
im Auto oder wo zu sitzen mit VideoBrille oder anderes V "Equicment"
..
jetzt beginnts ja..
der "nachbar" der dauernd über die Hecke starrt..weil er brütende Vögel
faszinierend findet, kann schnell zum Stalker, zum Triebtäter oder was
weiss ich "abgestempelt" werden..
..der Drohnenspäher? Erkundungsflüge? Kriminelle Vorbereitungen?
..was muss man / kann man denken wenn da eine Drohne ständig fliegt?
Siehs mal so..
anderes thema abgeschweift..
wer auf dem Autobahn Parkplatz spazieren geht, kann schneller
kontrolliert werden als ihm lieb ist, dafür sorgen die "Planen
Schlitzer" auf den LKW Parkplätzen...
das wurde jetzt noch weiter verschärft, manche Flächen/Bereiche darfst
gar nicht mehr Gassi gehen...das sind Flächen zwar öffentlich aber
unterliegen dem Hausrecht des Betreibers...der kann "fast" alles
machen..
..das kostet aber auch immens Personal, die Überwacher Leute haben auch
Familie, müssen jetzt einen Parkplatz überwachen weil es organisierte
Planenschlitzer gibt.. dann wird vom Tankstellenbetreiber (
Umsatzeinbussungen ) umgerüstet zu Drohnen... es geht ja auch
schliesslich um Vereinfachung des ganzen....."Live-View" jetzt kommt
das Gewerbe....
der der dann kontrolliert wird und nur seinen Hund ausführt kann sich
auf Dauer belästigt fühlen, ist aber gesetzlich nichts einzuwenden...es
gibt ja Gesetze...
..wenn ich in meinem Garten grille relaxe und was weiss der geier - ;-)
-
dann habe ich hier privatsphäre... dann kommt die drohne...
dann starten meine abfangdrohnen.oder das vogelnetz fliegt.. ...das
grillen kannst vergessen..und das -was der geier - ;-) auch ..
Jörg Wunsch schrieb:> R. W. schrieb:>> dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der>> Gegennachbar baut einen Sichtschutz>> Denen ist beiden nicht mehr zu helfen.
Doch. Mit längeren Leitern und höherem Sichtschutz ;-)
R. W. schrieb:> Ist das Verhalten als "Amtsanmassung" zu sehen?
Wenn die fremde Drohne dein ansonsten gegen Einblicke geschütztes
Grundstück Fotografiert/Filmt, begeht der Drohnen-Pilot eine Straftat.
Das ist nicht nur ein bischen Ordnungswidrigkeit, Datenschutz oder Recht
am Eigenen Bild.
Da sollte sich die Polizei doch über ein bischen tatkräftige
Unterstützung freuen.
§201a StGB:
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem
gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt
Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren
höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du dem Drohnen-Piloten natürlich richtig eine Reinwürgen willst:
Organisier dir ein Paar Kinder, die in deinem Garten Spielen,
Planschbecken etc.
Mit der aktuellen Kinder-P*rno-Hysterie hat der Drohnen-Flieger dann
garnix mehr zu lachen.
Uhu Uhuhu schrieb:> Jörg Wunsch schrieb:>> R. W. schrieb:>>> dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der>>> Gegennachbar baut einen Sichtschutz>>>> Denen ist beiden nicht mehr zu helfen.>> Doch. Mit längeren Leitern und höherem Sichtschutz ;-)
ja aber irgendwann ist doch der Luftraum erreicht dann musst
blinkzeichen geben ( Signalleuchten ) dann sieht man den anderen ;-)
oder wieder zurückbauen.. ;-) ...oder eben zur Drohne ausholen ..
jetzt sind wir wieder am Boden ;-)
..
leitern weg
sichtschutz weg
drohne um drohne
propeller um propeller
..
;-)
Gibts eigentlich "Killer-Drohnen" oder wie heissen die bei den Robo
Meisterschaften die sich gegenseitig zerstören?
Gibt es Techniken?
Εrnst B✶ schrieb:> R. W. schrieb:>>> Ist das Verhalten als "Amtsanmassung" zu sehen?>> Wenn die fremde Drohne dein ansonsten gegen Einblicke geschütztes> Grundstück Fotografiert/Filmt, begeht der Drohnen-Pilot eine Straftat.> Das ist nicht nur ein bischen Ordnungswidrigkeit, Datenschutz oder Recht> am Eigenen Bild.> Da sollte sich die Polizei doch über ein bischen tatkräftige> Unterstützung freuen.
Hallo Ernst!
Vielen Dank!
Genau diese Kontrsuktivität!
**edit man man Rechtschreibung ist nicht meine Welt
ich meine Konstruktivität..
>> §201a StGB:> (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem> gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt> Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren> höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis> zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Danke!
Wie kann man die Übertragung beweisen?
Das wird sehr schwierig.
>> Wenn du dem Drohnen-Piloten natürlich richtig eine Reinwürgen willst:> Organisier dir ein Paar Kinder, die in deinem Garten Spielen,> Planschbecken etc.> Mit der aktuellen Kinder-P*rno-Hysterie hat der Drohnen-Flieger dann> garnix mehr zu lachen.
ich wollte das eigentlich nicht in den Vordergrund stellen aber..
hier planschen Kinder..
..
Ok - danke bisher - vieleicht schreibt der eine oder andere ja noch
übers Wochende - ich werd dann mal nach den Drohnen sehen ;-) ist ja
genau die Zeit jetzt :-)..15:00 Uhr ... wer weiss eigentlich dass das
immer meine Kaffee und Kuchen Zeit ist ;-) ;-) ;-)
Ne - es nervt ungemein wenn ich ehrlich bin, auch wenn's nur kids sind
die nachmittag zum spielen mit ihren Drohnen raus gehen, aber die
Reichweiten machen mir Bedenken.. und da denke ich nicht mehr an kids
sondern verspielte Erwachsene ...
ok. Habt Dank für Eure bisherigen Kommentare.
Solange halt nichts passiert - gehts noch.
Wenn mir mal ein Propeller um die Ohren saust ist Schluss mit lustig.
Das kann nicht nur wörtlich ins Auge gehen..
da plädiere ich dann wieder für eine Kennzeichnungspflicht..
dann kommen wir dem "Erfassungs und Erschliessungsgesetz der Drohnen"
wieder nah ran... und dann kommen Steuer, Zulassung ect sowieso nach..
..dann wars das mit freiem Hobby.
Εrnst B✶ schrieb:> Organisier dir ein Paar Kinder, die in deinem Garten Spielen,> Planschbecken etc.
Auch da musst du die Aufnahmen erst einmal beweisen, insbesondere,
dass er sie auch tatsächlich verwertet hat. Wenn er allerdings so
blöd sein sollte, sie unverschlüsselt herumzufunken, dann ist er
auch selbst schuld.
Solange das nicht bewiesen ist, gilt für ihn aber genauso erst einmal
eine Unschuldsvermutung. Nur, weil einer um sein Grundstück eine
große Hecke gepflanzt hat, kann es für den Piloten u. U. ja nicht
vermeidbar sein, das Grundstück zu überfliegen (auf dem Weg woanders
hin). Solange es nicht seine Absicht ist, genau dieses Grundstück
und seine Bewohner selbst zu filmen/fotografieren, wird dir kaum ein
Richter eine Verletzung des von dir konstatierten Paragraphen
attestieren wollen, denn dessen Formulierung setzt ein hinreichendes
Maß an Vorsatz zum Begehen der Straftat voraus. (Eine Leiter stellt
man eben nicht einfach fahrlässig an eine Hecke, um anschließend
drüber hinweg zu fotografieren.)
R. W. schrieb:> Wenn mir mal ein Propeller um die Ohren saust ist Schluss mit lustig.
Selbstverständlich, aber das ist bei jedem technischen Hobby der
Fall. Ob dir nun der Propeller eins Quadrokopters um die Ohren
fliegt oder ein klassisches Motorflugzeug (eine Pflicht zum Fernhalten
von bewohnten Gebieten gibt's dort auch nur bei Verbrennungsmotoren)
oder dir ein großes Modellauto in die Beine fährt, ist letztlich
ziemlich egal: in dem Moment, wo der Führer des Modells deine
Gesundheit gefährdet, ist das allemal etwas ganz anderes als ein
einfacher Überflug (oder ein Vorbeifahren des Modellautos auf dem
Weg vor deinem Grundstück).
R. W. schrieb:> Irgendwo hab ich gelesen, dass es zukünftig eine Drohnengesetz (UFO)> geben wird.
Es heißt nicht UFO, sondern UAV (Unmanned Aerial Vehicle). Für Drohnen
gilt das Luftfahrtgesetz genauso wie für alle anderen Flugmaschinen und
danach dürften AUTONOME Drohnen derzeit nicht fliegen, weil sie weder
den Regeln des Sichtfluges (VFR) noch denen des Instrumentenfluges (IFR)
genügen. Für eigenständig fliegende Drohnen müssen bisher
Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die Herrschaften vom
Verteidigungsministerium können ein Lied davon singen. Mit dem neuen
Gesetz sollen nun auch klare Regeln für autonome Flugkörper geschaffen
werden. Aber egal was dort drin steht, Otto Normalverbraucher wird es
auch in Zukunft ganz sicher nicht erlaubt sein, automatisch gesteuerte
Fluggeräte ohne besondere Genehmigung zu betreiben, soviel würde ich als
sicher betrachten.
Hobby-Drohnenpiloten unterliegen also weiterhin den Regeln des
Sichtfluges, d.h. der Pilot muß stets direkte Sichtverbindung zum Gerät
haben (FPV mittels Bordkamera zählt NICHT als Sichtverbindung) und
permanente Kontrolle darüber ausüben. Desweiteren ist nach dem §1 des
Luftfahrtgesetzes (LuftVG) die Nutzung des Luftraumes frei und somit das
Fliegen über fremde Grundstücke grundsätzlich erlaubt, ohne daß der
Eigentümer juristisch etwas dagegen machen kann. Es gibt allerdings noch
den §1 der Luftverkehrsverordnung (LuftVO):
"(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß
Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein
anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen
unvermeidbar behindert oder belästigt wird."
Wenn jetzt also der Drohnator in wenigen Metern Höhe über dem
Nachbargrundstück kreist und vielleicht noch Aufnahmen macht, dann
verstößt er mit ziemlicher Sicherheit dagegen und kann angezeigt werden.
Εrnst B✶ schrieb:> Wenn die fremde Drohne dein ansonsten gegen Einblicke geschütztes> Grundstück Fotografiert/Filmt, begeht der Drohnen-Pilot eine Straftat.
Genau genommen, darf er da nicht mal hinfliegen, denn wenn er seine
Drohne nicht im Blickkontakt hat, verstößt er bereits gegen die
Sichtflugregel.
Icke ®. schrieb:> Genau genommen, darf er da nicht mal hinfliegen, denn wenn er seine> Drohne nicht im Blickkontakt hat, verstößt er bereits gegen die> Sichtflugregel.
Wenn er in ausreichender Höhe drüberfliegt, kann der Pilot das
Fluggerät doch aber noch im Blick behalten.
Dass er dort nicht so weit runter gehen darf, dass er dabei außer
Sicht des Piloten gerät, sollte dabei natürlich klar sein.
Jörg Wunsch schrieb:> Wenn er in ausreichender Höhe drüberfliegt, kann der Pilot das> Fluggerät doch aber noch im Blick behalten.
Ja, das stimmt wohl. Rechtlich ist die Angelegenheit sowieso eine
ziemliche Grauzone. Wie oben schon bemerkt wurde, dürfte es schwierig
sein, zu beweisen, daß die Drohne Aufnahmen gemacht hat. Und wo die
Grenze zur Belästigung liegt, ist auch Ermessenssache.
Ich wollte zwar erst vorschlagen, mit Gottcha-Farbkugeln zu schießen,
aber das ist wohl verboten. Da hilft eigentlich nur ein kräftiger
Störsender, der die Funksteuerung zur Drohne blockiert - und
zwangsläufig zum Absturz führt. Das ist sicher auch verboten, aber kaum
nachzuweisen, wenn man nicht gerade dabei auf dem Balkon steht.
Mit einem Scanner könnte man nach einem Videokanal suchen. Gegen Fotos
aber hilft nur optisch dicht machen oder auf einen Selbststeller zu
setzen. z.B. Neugier zu provozieren und dann eine psychologische Falle
zu stellen, falls sich der Verdacht erhärtet um so ein Eingeständnis zu
forcieren.
Phantasie ist gefragt. ;)
Namaste
Dirk J. schrieb:> Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung> zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt.
Muss nicht notwendig. Die Dinger sind mittlerweile mit Gyro und GPS
sowas von hochgezüchtet, dass die von allein in der Luft stehen
bleiben können. Also, wenn ich eine Steuerung für so ein Ding
konzipieren müsste, dann würde ich für den Ausfall der Funkverbindung
genau diesen Modus als Rückfallebene nutzen. ;-)
Dann müsste man ihn so lange dort blockieren, bis die Batterie alle
ist. Da sich damit aber der Zeitraum der „Belästigung“ deutlich
verlängert, wird man es später schwer haben zu argumentieren, dass
man sich von dem Ding belästigt gefühlt hätte … (und wenn die Kiste
durch einen Absturz kaputt gegangen ist, dürfte das Risiko, für diese
Aktion verklagt zu werden, nicht ganz klein sein — die Dinger sind
ja nicht ganz billig).
Jörg Wunsch schrieb:> Dirk J. schrieb:>> Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung>> zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt.>> Muss nicht notwendig. Die Dinger sind mittlerweile mit Gyro und GPS> sowas von hochgezüchtet, dass die von allein in der Luft stehen> bleiben können. Also, wenn ich eine Steuerung für so ein Ding> konzipieren müsste, dann würde ich für den Ausfall der Funkverbindung> genau diesen Modus als Rückfallebene nutzen. ;-)
So werden das wohl die meisten machen.
Ich würde genau das nutzen: erst Störsender an, dann Fangnetz raus und
das Ding einfangen. Das sollte recht einfach gehen wenn das Teil in der
Luft steht und nicht mehr ausweichen kann.
Wenn ich mit der gefangenen und intakten Drohne und nem Zeugen zu den
Bullen gehe, denen das Teil als Beweis auf den Tresen lege und ne
Anzeige gg. Unbekannt wg. Belästigung, Verletzung der Privatsphäre und
Verdacht auf Fotografieren im geschützten Privatbereich erstatte glaube
ich kaum daß da was vom Drohnenbesitzer kommt. Wenn der sich traut bei
mir vorbeizukommen und zu klingeln, sage ich ihm wo er sich das Teil
abholen kann. Vermutlich wird er es sein lassen...
Natürlich darf der Störsender nicht deutlich zu sehen sein und wird auch
nicht bei der Polizei erwähnt.
Jeffrey Lebowski schrieb:> Das geht eher in richtung Landfriedensbruch.
Ganz sicher. lach
§ 125
Landfriedensbruch
(1) Wer sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit
gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder
Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre
Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in
anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Subsumieren wir doch mal:
Gewalttätigkeiten: - / Bedrohungen: -
aus Menschenmenge heraus: -
öffentliche Sicherheit gefähredende Weise: evtl. +
Soll ich fortfahren?
Εrnst B✶ schrieb:> Ein Abschuss kommt aber nur in Frage,> wenn staatliche Hilfe, z.B. die Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden> kann
Ich würde ja nicht die zivilrechtliche Selbsthilfe nach § 229 BGB
bemühen, sondern schlicht die strafrechtliche Notwehr. Da gibts die
Einschränkung mit der obrigkeitlichen Hilfe nicht.
Stefan Rand schrieb:> ondern schlicht die strafrechtliche Notwehr.
Die hilft aber nur bei Gefahr für Leib und Leben.
Gerd E. schrieb:> Natürlich darf der Störsender nicht deutlich zu sehen sein und wird auch> nicht bei der Polizei erwähnt.
Die, die sich anschließend damit juristisch beschäftigen, sind
natürlich allesamt auf der Wurschtbrühe daher geschwommen, sodass es
für sie selbstverständlich ist, dass das Teil einfach so über dir
stehen bleibt … jaja.
> Wenn der sich traut bei mir vorbeizukommen und zu klingeln, sage ich ihm> wo er sich das Teil abholen kann.
Warum sollte er bei dir klingeln? Der wird genauso zur Polizei gehen
und eine Anzeige wegen Diebstahls und/oder Sachbeschädigung gegen
dich machen.
Macht so ein Nachbarschaftskrieg eigentlich Spaß? Ich würde ja eher
vermuten, dass man dafür ein paar Jahre eher ins Grab geht, wenn man
sich ein Leben lang mit sowas rumschlägt. Bin ich aber froh, nette
Nachbarn zu haben, mit denen man auch bei Unstimmigkeiten einfach
mal reden kann. Ein derartiges Konzept scheint ja bei einigen
Zeitgenossen völlig abwegig zu sein.
Jörg Wunsch schrieb:> Bin ich aber froh, nette> Nachbarn zu haben, mit denen man auch bei Unstimmigkeiten einfach> mal reden kann.
...und unser beider Drohnen flogen friedlich in Richtung
Sonnenuntergang...
Ich würde eine Flugverbotszone ausrufen, um meine Raketenstarts nicht zu
gefährden.
:)
Mal im ernst:
Vor dem Abschuß würde ich auch der Diplomatie erstmal eine Chance geben.
Jörg Wunsch schrieb:>> Macht so ein Nachbarschaftskrieg eigentlich Spaß? Ich würde ja eher> vermuten, dass man dafür ein paar Jahre eher ins Grab geht, wenn man> sich ein Leben lang mit sowas rumschlägt. Bin ich aber froh, nette> Nachbarn zu haben, mit denen man auch bei Unstimmigkeiten einfach> mal reden kann. Ein derartiges Konzept scheint ja bei einigen> Zeitgenossen völlig abwegig zu sein.
Halt halt halt .
Es geht nicht um streitende Nachbarn ;-) .. das Beispiel mit der Leiter
ist nur ein Beispiel...
aber jetzt nochmal zurück.
Danke Euch allen für bisher!!
Icke ®. schrieb:>> Es heißt nicht UFO, sondern UAV (Unmanned Aerial Vehicle).
sorry - hast natürlich Recht ;-) UFO ;-) ich seh zuviel Drohnen hier ;-)
;-)
Spass..
> Für Drohnen> gilt das Luftfahrtgesetz genauso wie für alle anderen Flugmaschinen und> danach dürften AUTONOME Drohnen derzeit nicht fliegen, weil sie weder
Was heist AUTONOME Drohnen, ich verstehe darunter eine Flugrichtung nach
Datenplan also GPS Waypunkte...
AUTONOME Autos orientieren sich doch auch an Randmakierungen, oder
Streckenleitlinien oder eben GPS..oder Radar,
unter AUTONOM verstehe ich automatisch... oder liege ich falsch?
> den Regeln des Sichtfluges (VFR) noch denen des Instrumentenfluges (IFR)> genügen.> Für eigenständig fliegende Drohnen müssen bisher
AUTONOM = eigenständig -das verstehe ich auch darunter .. ok..
aber die Drohne fliegt ja nicht "eigenständig" sondern wird gesteuert
vom Piloten..
> Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die Herrschaften vom> Verteidigungsministerium können ein Lied davon singen. Mit dem neuen> Gesetz sollen nun auch klare Regeln für autonome Flugkörper geschaffen> werden. Aber egal was dort drin steht, Otto Normalverbraucher wird es> auch in Zukunft ganz sicher nicht erlaubt sein, automatisch gesteuerte> Fluggeräte ohne besondere Genehmigung zu betreiben, soviel würde ich als
Trift das dann nicht mehr zu für die Drohne die von Hand gesteuert wird?
...es muss der Blickkontakt lediglich verlängert werden... wie - ist das
für
gesteuerte Drohnen in einem Regelwerk festgelegt? Oder braucht es dann
auch
keinen Sichtkontakt da es ja von Hand gesteuert wird..?
> sicher betrachten.> Hobby-Drohnenpiloten unterliegen also weiterhin den Regeln des> Sichtfluges, d.h. der Pilot muß stets direkte Sichtverbindung zum Gerät
halt halt halt.. das ist jetzt Deine Definition aus dem ganzen oder?
Oder steht das so in dem Regelwerk Icke ®?
Wäre interessant!
> haben (FPV mittels Bordkamera zählt NICHT als Sichtverbindung) und> permanente Kontrolle darüber ausüben.
Permanente Kontrolle ok - ist Kontrolle das Steuern oder das
"jederzeitig mögliche Eingreifen"
wenn ich was permanent kontrolliere, dann kann ein Fehler dabei sein,
denn ich korrigiere..oder?
Der Fehler tritt aber erst mal ein - den ich dann kontrolliere.....
blöd und gelinde gesagt
der Fahrschein Kontrolleur kontrolliert die Fahrscheine - es ist erst
mal möglich schwarz zu fahren...
man kann aber auch am Bus/Zug Eingang stehen und Kontrolle ausüben,
dann kommt man nur mit Fahrschein rein..
Kontrolle ausüben... ist das irgendwo noch genauer formuliert in diesem
Regelwerk?
>> Genau genommen, darf er da nicht mal hinfliegen, denn wenn er seine> Drohne nicht im Blickkontakt hat, verstößt er bereits gegen die> Sichtflugregel.
Diese Sichtflugregel ist aber nur für die AUTONOME Art oder ?
...
ok...
Jetzt mal eine Theorie..
Es geht also um den Sichtkontakt zur Drohne...
wie muss der Aussehen? Ist der ernsthaft irgendwo definiert oder
entscheidet das später ein Gutachter und der Richter`?
Ich meine damit,
wenn ich eine Drohne nicht sehe.. wegen Reichweite, dann kann ich mit
einem Fernglass die Drohne wieder herzoomen.. dann sehe ich die wieder,
reicht das aus?
Ich kann ja sehr gute Augen haben.. die sehr weit sehen... ?!..
wenn ich eine Drohne nicht mehr sehe..weil um die Ecke oder was auch
immer..( ok? ) dann sieht die Drohne eine andere Drohne zu der ich
Sichtkontakt habe, die liefert mir das Live-View der ersten Drohne -
(das kann man sich in Gedanken mit vielen Drohnen im Schwarm jetzt mal
ausmalen.. und jede Drohne ist dabei dann immer vom Piloten / den
Piloten ( mehrzahl ) in Sicht - ist das Grauzone oder ist das "Quatsch"
und verletzt den Paragraphen?
Ich lese nichts von "direkten Sichtkontakt ohne technische
Mittel"....ok?.das ist nur eine Schlussfolgerung oder Icke ®?
Danke Icke ® - sehr konstruktiv! Genau das wollte ich bezwecken! Ich
denke das viele nicht wissen was sie tun.. bzw dulden.
Mir ist da was simples eingefallen.....wegen dem Beweis der Aufnahmen
ect...
Die Drohne muss ja entweder ne Video Cam oder Fotoappart an Board haben,
würde das ausreichen als Beweis?
Ich meine - der Pilot kann sich zwar ausreden dass er das Teil von der
Ferne steuert und die Cam braucht fürs Flugbild,
es könnte ihm also so ausgelegt werden, dass er eben keinen Sichtkontakt
zu der Drohne während des Fluges hat ...(wiederspricht sich jetzt zu
meiner Theorie.. aber mal angenommen)
dann manöviert er das ausser Sicht.. bekommt seine Strafe..
ebenso / oder man könnte ihm das auslegen dass er was sieht was er
eigentlich nicht sehen könnte also das besonders gegen Blick geschützte
Grundstück..
und da sehe ich schwarz, der zitierte Paragraph spricht von einem
"Raum"... ist der Garten ein Raum? Raum in der Bauordnung ist mit allen
vier Seiten geschlossen?..
auf dem Land ist nicht immer eine "Einfriedung gegen neugierige Blicke"
erlaubt, es ist schlicht verboten laut Bauordnung z.B. wenn es sich in
der Pampe handelt, also Aussenbereich.
..beim Störsender sehe ich ja richtig grünes Licht, wie will der das
beweisen dass die Drohne gestört wurde?..das Ding kann ja von allen
Geistern gestört worden sein, technischer Defekt ect...also dann in
diese Richtung, das Vogelnetz brauchts nicht,
der Akku wird leer das Teil geht abwärts, eher dann Sprungtuch ;-)...
oder das Planschbecken.. :-(..
Hey danke für die vielen tollen sachlichen Diskussionen und Hinweise -
das ist ja wirklich irgendwie alles Grauzone.
Freue mich auf die Freitags und Wochenendkommentare ;-)
Spannende Sache - man sieht - hier ist man auf gar keinen Fall gleicher
Ansicht und Meinung - gut so - das schafft Freiraum und Diskussion..
LG
Rudi
:-)
R. W. schrieb:> Es geht also um den Sichtkontakt zur Drohne...> wie muss der Aussehen? Ist der ernsthaft irgendwo definiert oder> entscheidet das später ein Gutachter und der Richter`?
Du musst das Ding mit Deinen eigenen Augen sehen können. Ne Kamera
reicht da nicht, denn die könnte ausfallen - vor allem, aber nicht nur,
wenn sie per Funk überträgt. Wie es mit Fernglas aussieht weiß ich nicht
genau, denke mal aber schon daß das noch Sichtflug ist. Aber um ne Ecke
rum geht nicht, da musst Du Dich selbst schon vorher so positionieren
daß das Fluggerät nicht außer Sichtbereich fliegt.
Gerd E. schrieb:> R. W. schrieb:>> Es geht also um den Sichtkontakt zur Drohne...>> wie muss der Aussehen? Ist der ernsthaft irgendwo definiert oder>> entscheidet das später ein Gutachter und der Richter`?>> Du musst das Ding mit Deinen eigenen Augen sehen können. Ne Kamera> reicht da nicht, denn die könnte ausfallen - vor allem, aber nicht nur,> wenn sie per Funk überträgt. Wie es mit Fernglas aussieht weiß ich nicht> genau, denke mal aber schon daß das noch Sichtflug ist.
Hallo Gerd, Danke - ihr seid bei der Sache - das gefällt mir auch so am
Forum - genau das meine ich..
..wenn einer einer Brille trägt... kann er auch eine Lupe haben.. oder
eben Fernglas.. das mit dem "Ausfall" kann ich nachvollziehen...
ok keine "technischen Hilfsmittel / Geräte"... denke Fernglas ist kein
technisches Gerät?.....fällt mir ehlich jetzt jetzt nicht mehr leicht,
das zulässig zu halten ... nachdem ich das jetzt schreibe..
mmh..schwierig.
man muss aber beim Autofahren auch sehen können, ok.. da ist das nicht
geregelt, es geht dann wieder um den Sehtest... der kann mit Brille
absolviert werden - blöde therie frage mit fernglas dann nicht, weil die
hände nicht frei sind fürs Steuer?...
..das kann man sich ja unendlich zurecht legen...
..
> Aber um ne Ecke> rum geht nicht, da musst Du Dich selbst schon vorher so positionieren> daß das Fluggerät nicht außer Sichtbereich fliegt.
ok - und jetzt mal ganz fantasie voll,
ein ultraleicht kreist, darin ist der pilot, der steuert die Drohne
unter ihm ;-)... ..ne das ist alles quatsch.. ne das vergessen wir, ich
komme nicht auf "um die Ecke" auszutricksen...
es gibt zwar beim U-Boot das Sichtrohr das um ecken ( Winkel ) sieht
aber das ist wieder was anderes... ok...
also das "um die Ecke" ist dann mal "Sackgasse"..
das kann man nicht mit "Sichtverbindung" herstellen.. oder?..
wer hat blühende Fantasien?.. ;-)
Danke Gerd!..war grad am ausmachen,,, musste ich noch loswerden ;-)
LG
Rudi
;-)
Ich weiß, es artet hier langsam aus. Aber kann man nicht einem starken
Laser auf das Kameramodul richten? Er müßte schon so stark sein, daß der
Kamerachip verreckt, dann gibt's "Blindflug" und vor allem keine Fotos
mehr.
Jörg Wunsch schrieb:> Stefan Rand schrieb:>> ondern schlicht die strafrechtliche Notwehr.>> Die hilft aber nur bei Gefahr für Leib und Leben.
Blödsinn.
Notwehrfähig ist jeglicher rechtswidrige Angriff!
Auch auf das Eigentum. Oder die persönliche Ehre.
Drohnenflug nur auf Sicht?
Das wird aber zivil meist auch nicht umgesetzt z.B. wenn jetzt statt
Helikopter Quadcopter und Co für Filmaufnahmen verwendet werden.
Es ist jetzt scheinbar Mode Kirchen mit Drohnen abzufilme, also Dach und
Kirchturm, und da kann mir keiner sagen, das da immer das Auge des
Piloten aufm den Dingern ist wenn die hinter Kirchturm rumschwenken.
Dave B. schrieb:> Drohnenflug nur auf Sicht?
Das sind die Modellflugregeln, und alles andere (s. o.) scheint derzeit
noch nicht (sauber) geregelt zu sein.
Jörg Wunsch schrieb:> Das sind die Modellflugregeln, und alles andere (s. o.) scheint derzeit> noch nicht (sauber) geregelt zu sein.
Ob sauber oder nicht - aber das 14. LuftVGÄndG hat doch wohl grad dieses
Thema adressiert: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte
Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken
des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte
Luftfahrtsysteme)."
Folglich: Sport/Hobby => Modellflieger, sonst normales Luftfahrzeug.
> Zumal ja Gegenwehr glaube ich nur bei "Personenschaden" gilt oder?
Artikel 20 GG inklusive Absatz 4 gilt ja (noch).
Oder nicht ?
Nur die, die sich ausdrücklich NICHT auf die Verfassung berufen, werden
"überwacht".
Oder nicht ?
Jörg Wunsch schrieb:> R. W. schrieb:>> Wenn mir mal ein Propeller um die Ohren saust ist Schluss mit lustig.
[..]
> fliegt oder ein klassisches Motorflugzeug (eine Pflicht zum Fernhalten> von bewohnten Gebieten gibt's dort auch nur bei Verbrennungsmotoren)
...was im Zeitalter der Lithiumakkus ziemlicher Quatsch ist.
> oder dir ein großes Modellauto in die Beine fährt, ist letztlich> ziemlich egal: in dem Moment, wo der Führer des Modells deine> Gesundheit gefährdet, ist das allemal etwas ganz anderes als ein> einfacher Überflug (oder ein Vorbeifahren des Modellautos auf dem> Weg vor deinem Grundstück).
Alles eine Frage der Versicherung.
Früher wars besser.
Ich habe mich z.B. gefreut wenn ich einen Modellflieger mit seinem -zeug
beobachten konnte. Heute ist das anders, Zuschauer 1 denkt über Klage
wegen Lärmbelästigung nach, Zuschauer 2 weiß das im Teich neben an die
seltenen Trompetenfrösche gestört werden und Nummer 3 vermutet 100 Meter
weiter die seltene Art Flugbarsch in der Brutzeit zu wissen.
Scheißwelt.
Gruß,
Holm
Holm Tiffe schrieb:> ...was im Zeitalter der Lithiumakkus ziemlicher Quatsch ist.
Naja, ich denke mal, dass diese Regelung eher des Lärms wegen
erlassen worden ist. Der ist bei den kleinen Verbrennern ja wirklich
mehr als störend.
Dafür gibts Lärmschutzauflagen und bei vielen Viertaktern ist selbst
ohne Schalldämpfer der Propeller lauter als der Auspuff.
Das Ganze ändert aber Nichts daran, das sich scheinbar heute Niemand
mehr über ein FLugmodell freuen kann. I nder DDR war das wirklich
anders, heute ist "Jeder dem Anderen sein Teufel". (Das ist nicht meine
Rechtschreibung, das ist hier eine Art Sprichwort)
Gruß,
Holm
R. W. schrieb:> Was heist AUTONOME Drohnen
Unter autonom verstehe ich nicht bemannt und auch nicht nach
Sichtflugregel vom Boden aus gesteuert. Oft werden wie normale
Flugmodelle ferngesteuerte Multicopter im allgemeinen Sprachgebrauch
ebenfalls als Drohnen bezeichnet. Um die geht es aber gar nicht, sondern
um vollautomatisch fliegende oder mit Hilfe von technischen
Einrichtungen (Bordkameras etc.) außerhalb des Sichtbereichs gesteuerte
Fluggeräte.
Hier hat sich ein Rechtskundiger ausführlich ausgelassen:
http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/
Ich zitiere mal ein paar Auszüge:
"§ 1 Abs. 2 Satz 3 LuftVG bestimmt nun, dass unbemannte Fluggeräte
einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports
oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte
Luftfahrtsysteme) als Luftfahrzeuge gelten."
"Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist dabei der Zweck der Nutzung.
Dient die Nutzung des Luftfahrzeugs dem Zwecke des Sports oder der
Freizeitgestaltung, so gelten lediglich die Regelungen über Flugmodelle
der LuftVO. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein
gewerblicher Nutzungszweck verbunden, so handelt es sich um ein
unbemanntes Luftfahrtsystem mit der Folge, dass neben der LuftVO auch
der Anwendungsbereich des LuftVG eröffnet ist."
"Beiden unbemannten Luftfahrzeugen gleich ist, dass der Betrieb
innerhalb der Sichtweite der zu steuernden Person zu erfolgen hat, § 15a
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LuftVO. Außerhalb der Sichtweite erfolgt der Betrieb
dabei erst, wenn das Luftfahrtmodell ohne besondere optische Hilfsmittel
nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist, § 15a Abs. 3 Satz 2
LuftVO."
"Datenschutzrechtlich ist der Einsatz von privaten Drohnen grundsätzlich
nicht zu beanstanden. "
"Auch die im Rahmen eines solchen zivilen Drohnenfluges angefertigten
Foto- und Filmaufnahmen unterfallen nicht den Bereich des BDSG, sofern
diese Aufnahmen ausschließlich für persönliche oder familiäre
Tätigkeiten verwendet werden. "
"Die eigentliche Problematik besteht jedoch in dem Überfliegen und dem
damit einhergehenden Einblick auf an sich abgeschirmte private
Grundstücksbereiche während des Drohnenfluges und einer dadurch
resultierenden möglichen Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG. In dieser
Konstellation muss zwischen einer bloßen Live-View-Funktion und der
Aufnahmefunktion, die zu einer dauerhaften Abspeicherung der Aufnahme
führt, unterschieden werden."
"Die Bereiche eines Wohngrundstücks, die von öffentlichen Flächen oder
angrenzenden Privatgrundstücken aus nicht einsehbar sind, sind
typischerweise Rückzugsorte des jeweiligen Nutzers, weshalb
Beobachtungen anderer Personen als „Ausspähung“ das allgemeine
Persönlichkeitsrecht verletzen. Voraussetzung hierfür ist freilich, dass
die Person auch erkennbar ist. Verschwommene Aufnahmen aus der
Vogelperspektive reichen hierfür nicht aus."
"Etwas anderes dürfte aber dann gelten, wenn die Überflüge eine
überdurchschnittliche Intensität erreichen und das Beobachtet-Werden
eine gewisse Nachhaltigkeit gewinnt. Gleiches gilt, wenn der Flug gerade
nur dazu dient, die Person zu beobachten."
Ich habe ab und zu ähnliche Probleme mit Fußballern im angrenzenden
Park.
Mein Grundstück ist von einer 2.2m hohen Mauer umgeben.
Ab und zu fliegt ein Ball in meinen Garten, was nicht sehr erfreulich
ist, besonders Sonn- und Feiertags bei schönem Wetter.
Mein Grundsatz: ich sage NICHTS dreimal!
Also:
1. Verursacher ermitteln,
2. höflich bitten, das beschießen meines Grundstückes zu unterlassen.
3. wird keine Folge geleistet, deutlicher werden und Punkt 4 ankündigen.
4. klappt's immer noch nicht: Polizei einschalten.
Im Falle einer Drohne würde ich bei 1..3 genauso verfahren, dann aber
als Punkt 3 1/2 den Wasserschlauch einsetzen, um Beweismittel zu
sichern.
Ich habe mir abgewöhnt, über solche Sachen zu diskutieren, es führt zu
nichts und kostet nur Nerven. Konsequent nach Konzept vorgehen schont
die Nerven und spricht sich 'rum.
Jörg Wunsch schrieb:> Dirk J. schrieb:>> Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung>> zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt.>> Muss nicht notwendig. Die Dinger sind mittlerweile mit Gyro und GPS> sowas von hochgezüchtet, dass die von allein in der Luft stehen> bleiben können. Also, wenn ich eine Steuerung für so ein Ding> konzipieren müsste, dann würde ich für den Ausfall der Funkverbindung> genau diesen Modus als Rückfallebene nutzen. ;-)>
Genau das tun sie mittlerweile.
Beispiel DJI Phantom:
Failsafe System
Failsafe und Auto-Landung
Das Naza-M System verfügt über eine Sicherheitsfunktion, die bei Verlust
der Verbindung zwischen Sender und dem Phantom automatisch die Kontrolle
übernimmt und den Phantom sicher stabilisiert. Bei vorhandenem GPS
Signal landet der Phantom bei Signalverlust automatisch am Startpunkt.
Da müsste man schon GPS und Fernsteuerung blockieren...
Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht...
B. Obachter schrieb:>> Im Falle einer Drohne würde ich bei 1..3 genauso verfahren, dann aber> als Punkt 3 1/2 den Wasserschlauch einsetzen, um Beweismittel zu> sichern.>> Ich habe mir abgewöhnt, über solche Sachen zu diskutieren, es führt zu> nichts und kostet nur Nerven. Konsequent nach Konzept vorgehen schont> die Nerven und spricht sich 'rum.
Der Wasserschlauch und damit das "Beweise sichern" könnte allerdings
durchaus teuer werden, kann man einem sowas doch als gefährlichen
Eingriff in den Luftverkehr und Sachbeschädigung auslegen...
Manuel X. schrieb:> Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht...
Wie lang es dauern kann, bis sich Rechtssysteme den Veränderungen
anpassen, kann man an "Neuland" bewundern.
Aber ich bin nicht wirklich darüber unglücklich, dass hierzulande bisher
keine Drohnen, Mückenschwärmen gleich, den Englischen Garten besummen,
sobald es warm genug ist, gegen die sich die Bodenbewohner dann mit Flak
ausrüsten dürfen.
Manuel X. schrieb:> Da müsste man schon GPS und Fernsteuerung blockieren...>> Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht...
...;-)...jetzt vieleicht noch nicht -
aber lass das mal ausarten ohne gesetze und regeln -
und du freust dich auf dein Landgrundstück zwischen wiesen und auen auf
einen gemütlichen Relax...und dann "zzzzzzzz...."
du wirst von Drohnen regelrecht "aufgesucht"... weil jeder Pilot denkt,
in der Pampe störe ich niemanden und mach meine Explores gen Natur...
...
..man hört ja eigentlich nur die Hysterie von den Leuten, die an
Einflugschneisen leben und wohnen, dass es stört,
alle anderen fliegen ja gen Urlaub.. :-)...
> Der Wasserschlauch und damit das "Beweise sichern" könnte allerdings> durchaus teuer werden, kann man einem sowas doch als gefährlichen> Eingriff in den Luftverkehr und Sachbeschädigung auslegen...
Das meinte ich mit "Amtsanmassung"...
Beitrag "Re: Fremde Drohnen - rechtliche Lage über eigenen Grund"
aber ich denke das du dir das jetzt formulierst?.. es wäre sehr
hilfreich wenn du dich auf ein regelwerk stützen würdest, denn der
gefährliche eingriff in den Luftverkehr beginnt doch erst ab einer
gewissen Höhe, soweit reicht mein Schlauh nicht ... ausser die
Dorffeuerwehr rückt zur Unterstützung an... ? ....Sachbeschädigung
könnte ich mir vorstellen aber da steht der Belästigung Auslöser dagegen
und die folgliche Abwehr mit dem Schlauch ;-) bei normaler Höhe...
...
ne ne ... Deine Drohne hol ich gerne runter :-)...
;-)
( Spass Manuel ok! )
Ich glaub noch nicht so recht an Amtsanmassung.. aber es ist halt auch
nicht so geregelt... was man tun und lassen kann, muss .. oder sollte..
Schwierig - ..
Rudi
;-)
Manuel, btw .. passiert hier wirklich und einige werden hier jetzt auch
das bestätigen können... denke da bin ich nicht alleine...
jedes Jahr - zur schönsten Zeit, egal ob Wochentags oder am Sonntag...
tummeln sich gemietete Hubschrauber über unseren Himmel und machen die
sogenannten schönsten Aufnahmen von Haus und Hof. Dann werden die
"Besitzer" regelrecht abgefahren und ihnen die "sogenannten" schönsten
Erinnerungen gezeigt, und wie schön es ist, wenn man von der "Bauphase"
später den Kindern erzählen kann...und solche Bilder werden gleich in
Rahmen und besonderer Verzierung angeboten, das kostet im Vergleich zu
Einzelaufnahmen die ein Vermögen kosten, nicht soviel.. und weil man das
"gleich mitgemacht hat weil jemand anderes sein Haus und Grund" hat
woltte festhalten wollen dachte man sich, man macht gleich ein paar
Bilder von hier auch...und man kann die Bilder sofort für 250 EUR
kaufen.....und wenn man noch einen weiss, der ein Bild abkauft bekommt
man 100 EUR Nachlass.....
... Gehts noch?...
32 Minuten kreisste letzthin der "HUNTER" ... auf unter 65 m ! (
Ultraschall ) bis er das ganze Dorf erfasste in ewigen Kreisen und Auf
und Ab.. und endlich abzog ---
man denkt erst mal an Luftrettung...
Machen kann man gar nichts! Ein Anruf bei der Luftaufsichtsbehörde im
München brachte nichts... man solle Videos machen und einsenden... ..man
braucht die REG Nr... aber sieht nicht gut aus, wenn die das gewerblich
machen, denn dann haben die HUNTER den sogenannten
"freifahrstschein"..dafür zahlen die ja auch... für die Erlaubnis dass
die das so machen dürfen... ...
Zurück zu den "Drohnen"
Und genau jetzt gehts los: Ich weiss weder ob die Drohne gewerblich noch
privat unterwegs ist, oder ob es sich um einen amtlichen Einsatz
handelt.
Keine Kennzeichnungspflicht, keine Flugregistriernummer, keine Zulassung
nichts.
Aufgetaucht - und schon wieder weg. Und was will man jetzt machen?...
<FANTASIE AN>
Du bekommst das nicht mal mit ...
An den nächsten Tagen fehlen Dir über Nacht 120 qm Photovoltaik Module
-..-- besteht darin ein Zusammenhang?
Die Module wurden teilweise mit Steinen beworfen...
- besteht darin ein Zusammenhang?
..
Muss man sich zukünftig Sorgen machen?
Muss sich jemand anderes Sorgen machen?
Was kann man dagegen tun, wie kann man sich davor schützen?
Wie sieht die Präventation aus? Was darf ich? Was nicht?
<FANTASIE AUS>
....
....
Ich mag Drohnen - ich mag Autos- ich mag Motorräder..
Alle nerven aber auch -
..hier im Garten ..nebenan die gerade Hauptstrasse mit 100 Km/h
ich fahre gerne 320 Km/h auf der Spritztour München - Allgäu ..
aber nicht auf der Bundesstrasse...auch wenn ich es könnte - es ist
schlicht nicht erlaubt - und wo es keine Regeln gibt, macht jeder was er
will....
heist aber nicht, dass es keiner tut, nur weil es eine Regel gibt, aber
machen kann man dann was dagegen... Schild beantragen < 100
..beschweren.. dann wird wieder öftres "geblizt" ... und man weiss was
man darf und was nicht... das ist mein Standpunkt.
Alles andere finde ich ist Auslegungssache - und der Spruch
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist so nah - ...
Hier sieht man - in diesem Thread - dass es sehr viele Ansichten gibt -
schade dass noch keiner ein Gerichtsurteil vorlegen konnte - das wäre
mal interessant - aber Gott sei Dank ist es dann auch noch nicht so
ausgeartet ... wie "Nachbarschaftsstreitigkeiten"...
Sicher war ich beeindruckt früher von den Motorseglern, stand gerne
dabei wenn die Erwachsenen wieder mal ihre Schätze fliegen liesen...
das war alles noch so richtig spannend von unten in Sichtweite das zu
betrachten...
..irgendwie ist das aber alles heute anders...es liegen ja auch Jahre
dazwischen... man will die Sichtweite nicht mehr, sondern das
Boardbild...und die Technik hat sich verändert - man weiss jetzt was
möglich ist - und die verspielten Erwachsenen testen immer besseres
technischs Equicment...und manchmal überschreitet man Grenzen wo mein
meinte das keine waren... und das will ich wissen --- was darf ich und
was nicht - und so wie es aussieht, ist das alles ziemliche Grauzone...
und Ermmesensrahmen...
Rudi
;-)
B.Obachter sprach:
>Ab und zu fliegt ein Ball in meinen Garten, was nicht sehr erfreulich>ist, besonders Sonn- und Feiertags bei schönem Wetter.
Ja, das ist eine Frecheit von den Fußballspielern! Bei Regenwetter und
Schneetreiben spielt es sich schließlich viel besser.
>Mein Grundsatz: ich sage NICHTS dreimal!>Also:>1. Verursacher ermitteln,>2. höflich bitten, das beschießen meines Grundstückes zu unterlassen.
Verursacher ermitteln....! :-))))
ROFL
>Das beschießen.... :-)))
Brüll!
Vielleicht gerätst Du mal an einen richtig Verständnsivollen....
Junge, Junge!
Paul
A. K. schrieb:> Manuel X. schrieb:>> Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht...>> Wie lang es dauern kann, bis sich Rechtssysteme den Veränderungen> anpassen, kann man an "Neuland" bewundern.
Ich bewundere Leute die sich in einem Satz artikulieren können ...
ich schreib einen ellenlangen Roman dazu in der Hoffnung dass es so
rüberkommt; es wird dann aber meist missvertsanden ;-))
Ich will das auch können! Wo lernt man das?
;-)
>> Aber ich bin nicht wirklich darüber unglücklich, dass hierzulande bisher> keine Drohnen, Mückenschwärmen gleich, den Englischen Garten besummen,> sobald es warm genug ist, gegen die sich die Bodenbewohner dann mit Flak> ausrüsten dürfen.
"Ich will in die Richtung" : Drohnen Spray zu verkaufen ;-)
... das ist es.. anstatt Eis verkauft man dann ..
"Kleberspray.."... "LuftschlangenSpray"...
;-)
Rudi
A. K. schrieb:> R. W. schrieb:>> Ich will das auch können! Wo lernt man das?>> Fang damit an, aus deiner Tastatur die "." Taste rauszureissen. ;-)
;-)
Ich bemühe mich. Das ist eine ganz dumme Angewohnheit.
Auch das klein schreiben. ( Gerade wollte ich wieder Punkten )
LG
Rudi
:-)
Ich geh jetzt meine Blumen giesen ;-).
"Will ich in mein Gartlein gehen,
will mein Blümlein giesen,
fliegt ne schwarze Drohne drin,
fängt gleich an zu *Knipsen "
"Geh ich aus dem Garten raus,
hab mein Blümlein gossen,
liegt jetz auch die Drohne drin,
hab sie mit Wasser **begossen."
;-)
Melodie: "Buckelige Männlein"
http://ingeb.org/Lieder/willichi.mid
* oder "zischen"
** oder "beschossen"
Paul Baumann schrieb:> Schüttelreim zum Werk von Rudi:>> Du kannst doch keine Lieder machen,> da muß das Weib im Mieder lachen!> ;-)> MfG Paul
;-)
LG
Rudi
;-)
Paul Baumann schrieb:> Vielleicht gerätst Du mal an einen richtig Verständnsivollen....>> Junge, Junge!
Kann nur einer sagen, der so eine Situation nicht kennt!
An einen "richtig Verständnsivollen" gerät man da regelmäßig, logisch.
Kann ich aber gut mit umgehen. ;-)
B.Obachter vermutete:
>Kann nur einer sagen, der so eine Situation nicht kennt!
Doch, doch -diese Situation kenne ich auch: Es sind hier KINDER,
deren Ball manchmal den falschen Kurs nimmt. Na und? Vor > 40 Jahren
war ich es, dessen Steilpass beim Nachbarn im Gemüsebeet landete.
Was soll's, das war damals keine Absicht und das ist heute bei
Kindern ganz sicher auch keine Absicht.
Halt mal den Ball flach....
;-)
MfG Paul
Paul Baumann schrieb:> und das ist heute bei> Kindern ganz sicher auch keine Absicht.>Es sind hier KINDER, deren Ball manchmal den falschen Kurs nimmt.
Bei uns sind das eher Jugendliche/Halbstarke, die es drauf anlegen zu
provozieren, die örtlichen Gegebenheiten laden dazu ein, die Bälle in
Richtung meines Grundstückes zu schießen.
Die Jüngeren hören beim ersten Mal drauf, wenn man sie bittet, woanders
hinzuschießen.
Manche Ältere legen's eben drauf an, dann muss man eben konsequent sein
und die Ankündigungen durchziehen.
Und die Tatsache, dass wir "damals" genauso drauf waren, macht es auch
nicht besser oder legitim.
Ich halte den Ball schon flach, keine Bange, bei all den "Kontakten" bin
ich seither immer ruhig geblieben.
- Aber nun genug off-offtopic -
Das Drohnen in den häuslichen Luftraum eindringen wird ja rechtlich
immer interessanter, wenn die "Paket- und Lieferdrohnen" auf den Markt
eingesetzt werden.
Sowas fliegt garantiert nicht per "Sichtsteuerung".
Dann ist es nicht mehr der schelmische Nachbar der das Gemüsebeet
knippst, sondern der kybernetische "Paketbote" der den schnellsten Weg
zur Zieladresse sucht.
Ich hab da meien Zweifel das sich die an Straßen halten würden und
lieber quer durch die Gegend um Zeit zu sparen, und natürlich auch
relativ niedrig in Sicht- und Hörweite um nicht so hoch fliegen zu
müssen.
Aber ob sich das nun wirtschaftlich durchsetzt, ob nun hier in DE oder
anderswo, wo Interesse besteht, ist ja noch offen.
A. K. schrieb:> Dave B. schrieb:>> Sowas fliegt garantiert nicht per "Sichtsteuerung".>> Weshalb Amazons Lieferdrohnen ohne Gesetzesänderung nicht legaler sind> als das Parallelprojekt "Cannonball Express":> http://www.der-postillon.com/2014/03/amazon-plant-pakete-mit-riesigen.html
Die vorherige Mitteilung ist gut.
Zitat:
"Werden Passanten, Hausierer oder Besucher von eintreffenden Paketen
verletzt, haftet der Empfänger. Er hat nach seiner Bestellung dafür zu
sorgen, dass seine Haustür bis zum Erhalt der Ware freigehalten wird."
Quelle:
http://www.der-postillon.com/2013/12/amazon-plant-pakete-mit-riesigen.html
Das ist ein gut vorbereiteter Aprilscherz ;-)
Macht bestimmt Spass anstatt Tonscheiben zu schiessen mit Packeten auf
Drohnen Jagd zu gehen. ;-)
Also Sachen gibts.
Aber zurück zu den Beiträgen. Danke an alle Diskussionsteilnehmer
bisher. Wäre ein schönes Thema zu einem Referat.
LG
Rudi
;-)
Was ich bei solchen Diskussionen immer faszinierend finde, mal davon
abgesehen, dass noch keiner Hitler erwähnt hat, ist, dass die Leute auf
völlig minimale Eingriffe, keine Scheu haben, höchst kriminell zu
reagieren. Da werden Laser, Störsender und Abschuss in Betracht gezogen,
um eine Ordnungswidrigkeit-im schlimmsten Fall-zu ahnden. In schöner
Selbstjustiz, weil die dummen Gesetze ja leider nicht zur eignen Meinung
passen. Faszinierend! Da wundern einen die Rentner nicht, die mit
Luftgewehren auf laute Kinder schießen...
Karl Otto schrieb:> Da wundern einen die Rentner nicht, die mit> Luftgewehren auf laute Kinder schießen...
Das ist ja selten blöde... dadurch werden die Kinder nur lauter, nicht
leiser.
Karl Otto schrieb:> Da werden Laser, Störsender und Abschuss in Betracht gezogen,> um eine Ordnungswidrigkeit-im schlimmsten Fall-zu ahnden.
Zum Glück nicht ernsthaft.
Die Leute hier lassen nur Dampf ab bzw. blödeln rum.
"In echt" würde das wohl niemand machen.
Hallo!
..die selben Fragen stelle ich mir auch öfters und habe auch teils die
gleichen Gedanken dazu, wobei ich noch als Option die Möglichkeit
einschließe die Drohne gefangen zu nehmen und sie zu manipulieren
hahahahah (zu viel Bond-Filme gesehen, sorry! ;)
Spass beiseite, bis hierher ist ja alles schön und gut..
...aber! dann kam das...
R. W. schrieb:> Hört sich jetzt total irgendwie Drohnenfeindlich an, soll es aber nicht,> ich mag sie ( wenn ich jemals eine Gelegenheit dazu haben werde kaufe> ich mir eine ), aber auf meinem Grund haben "fremde" nichts zu suchen,> das ist meine Meinung..
naja irgendwie finde ich das aber schon ein wenig lustig, wenn du der
Meinung bist, dass auf "deinem" Grund nichts fliegen darf, aber selbst
willst dir eins zulegen.. und das fliegt dann nur auf deinem gebiet?
ernsthaft?
Hans Huber schrieb:>> R. W. schrieb:>> Hört sich jetzt total irgendwie Drohnenfeindlich an, soll es aber nicht,>> ich mag sie ( wenn ich jemals eine Gelegenheit dazu haben werde kaufe>> ich mir eine ), aber auf meinem Grund haben "fremde" nichts zu suchen,>> das ist meine Meinung..>> naja irgendwie finde ich das aber schon ein wenig lustig, wenn du der> Meinung bist, dass auf "deinem" Grund nichts fliegen darf, aber selbst> willst dir eins zulegen.. und das fliegt dann nur auf deinem gebiet?> ernsthaft?
Was findest Du daran lustig Hans Huber?
Ich mag Frauen - aber nur mit einer Teil ich mein Leben hier
Ich mag Hühner - aber schlachten werde ich sie nicht - die werden
beerdigt - halte sie nur wegen den Eiern
Ich mag Autos - aber auf meinen Gartenwegen werde ich keine
Benzinfresser benutzen
Was findest Du so lustig daran Hans Huber?
Ja ernsthaft - auf meinem 15 Tagwerk Grund entscheide immer noch ich
selber - ernsthaft. Und wenn hier jemals eine Drohne von mir fliegt,
dann fliegt die die Widgibfel ab und kontrolliert jeden einzelnen Baum
auf Borkenkäfer Befall und Holzdiebe - ernsthaft oder Eindringlinge die
zuviel James Bond anschauen - Spass - und auf meiner Liege im
angrenzenden "sehr grossen Garten" am Haus liege ich mit meiner Familie
und Freunden - und es hat hier keine fremde Drohne was zu suchen-
ernsthaft.
Also nochmal - was findest Du daran so lustig Hans Huber?
Rudi
;-)
Das wäre doch mal ein neuer Volkssport: Drohnen abschießen!
Verkaufsschlager: Blisterpackung mit 1 Zwille und 10 Kugeln für 1,99€
und Videoanleitung auf YouTube. Werbetext: Freier Luftraum für freie
Bürger - für jede abgeschossene Drohne gibt es 10 Reservekugeln gratis.
Oder Yps könnte das als Gimmick beipacken.
Wenn die Besitzer nie wüßten, ob sie ihre Apparatur nach dem Start
jemals - wenn überhaupt - unversehrt wiedersehen, wäre der Spuk sicher
bald zuende.
Weiss jemand, was die Amis dazu sagen? Da dort je nach Bundesstaat
andere und deutlich ruppigere Sitten und Gebräuche vorherrschen müsste
es doch schon einige Geballer gegeben haben.
Ich denke jeder Besitzer einer Drohne sollte sich im klaren sein, dass
er sich mit seiner Drohne ab dem Start immer auf sehr dünnem Eis bewegt
was das rechtliche angeht.
R.W. schrieb:
> .. und mal ungehindert einen Wasserschlauch darauf ziele> .. ein Vogelnetz danach werfe> .. eine "Drohnenabwehr" baue (ähnl. Steinschleuder, in die Richtung..)
Ich selbst besitze auch eine kleine Drohne. Aus Erfahrung kann ich also
sagen, dass diese Versuche ziemlich schwierig sein werden da schon
einfache Drohnen zwischen 20 und 30 Meter aufsteigen können.
Gerade da die Möglichkeit besteht so hoch damit aufzusteigen ist es
immer schwierig zu sagen was man nun fotografieren kann und was nicht.
Ich finde aber das aus 30 Meter Höhe immer fraglich ist wie genau die
Personen darauf zu erkennen sind. Es gibt natürlich inzwischen Kameras
die in HD aufnehmen aber diese Drohnen kosten dann natürlich auch ein
ganzes Stück mehr.
Außerdem, stelle ich mir doch die Frage: Habe ich was zu verheimlichen?
solange die Drohne nicht auf meinem Grundstück herum fliegt oder vor
meinem Fenster, hätte ich persönlich(mal Außen vor das ich eine kleine
Drohne besitze) nichts dagegen wenn ich oben am Himmel eine sehe die
eben in größerer Entfernung fliegt.
Im Endeffekt ist es doch wie mit dem Abhörskandal der NSA, alle regen
sich darüber auf am meisten die die sowieso ihre ganzen persönlichen
Sachen bei Sozialen Netzwerken den ganzen Tag verbreiten.
Ich verstehe R.W.'s Bedenken und das er damit nicht ganz so zufrieden
ist. Sollte aber mal eine Drohne auf deinem Grundstück landen und du
ebenfalls wissen solltest wem sie gehört, würde ich doch daran
appelieren die Drohne zurück zu geben und den Besitzer darauf
hinzuweisen das du nicht gefilmt oder fotografiert werden möchtest und
du bei erneuter "Belästigung" rechtliche Schritte eingehen wirst.
Gruß
Alex
Greift da eigentlich so ein Papparazzi-Paragraf?
Wenn man sich schon einen Zaun oder eine Hecke als Sichtschutz
hinstellt, und dann fliegt so eine fliegendes Auge drüber, ist's mit der
Privatsphäre nun vorbei, da ist es auch egal ob grad vor sich
hinmeditiert wird oder Sandburgen gebaut werden.
Reinen Sichtflug ala Modellflieger lassen wir da mal vor. Da werden die
meisten "Drohnen" entweder onboard filmen/knipsen, oder das gleich
streamen zum indirekten Sichtflug.
In den USA hatte vor ein paar Monaten die FAA (Flugaufsichtsbehörde)
wohl Empfehlungen in Drohnenrichtung ausgegeben.
Wenn ich mich recht entsinne ist alles über 100 Fuss (30,48 m)
öffentlicher Luftraum und der Grundbesitzer kein Anrecht drauf.
Ich empfehle zu diesem Thema sich mal die Rubrik Rechtsberatung beim
DMFV durchzuschauen und ggf. auch mal direkt beim Verbandsjustitiar
nachzufragen. Auch ein Besuch beim örtlichen Modellflugverein und ein
Austausch mit den Piloten kann nicht schaden.
Allgemein kann man aber sagen: Handelt es sich um Modellflug, so ist der
Überflug (egal ob mit oder ohne Kamera) erlaubt und genehmigungsfrei,
solange dadurch keine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung erfolgt.
Sollen aufgezeichnete Bilder/Videos veröffentlicht(z.B. youtube, etc.)
oder (auch unentgeldlich) weitergegeben werden, zählt dies normalerweise
nicht als Modellflug und ist zudem genehmigungspflichtig
(Aufstiegserlaubnis).
Des weiteren gibt es wie auch andere weiter oben schon geschrieben haben
eine Sichtflugregel. Sichtflug bedeutet ohne technische Hilfsmittel. FPV
(Flug nach Kamerabild) ist im Rahmen des Modellbaus nur im
Lehrer/Schülerbetrieb erlaubt, wobei der Schüler nach Video fliegt und
der Lehrer das Modell immer in Sichtweite haben muß.
Kommt es zu einem Absturz/Landung auf fremden Grundstück, muss der
Eigentümer das Modell herausgeben bzw. dem Piloten die Möglichkeit zur
Bergung ermöglichen. Im Gegenzug ist der Pilot verpflichtet, seine
Anschrift und Kontaktdaten herauszugeben, damit der Grundstückseigner
ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
Aber wie gesagt, für verbindliche Rechtsberatung am Besten an den
DMFV-Verbandsjustitiar wenden.
Alex P. schrieb:
...
> Außerdem, stelle ich mir doch die Frage: Habe ich was zu verheimlichen?> solange die Drohne nicht auf meinem Grundstück herum fliegt oder vor> meinem Fenster, hätte ich persönlich(mal Außen vor das ich eine kleine> Drohne besitze) nichts dagegen wenn ich oben am Himmel eine sehe die> eben in größerer Entfernung fliegt.
...
> Sollte aber mal eine Drohne auf deinem Grundstück landen und du> ebenfalls wissen solltest wem sie gehört, würde ich doch daran> appelieren die Drohne zurück zu geben und den Besitzer darauf> hinzuweisen
...
...
Hi Alex, Deinen Beitrag mag ich ;-)
Er ist sehr offen und ehrlich gehalten.
Zu deinee Frage kann ich Dir zwei Sachen sagen ;-)
Wer immer diesen "Schutzbehauptungssatz erfunden hat, ich kann ihn schon
nicht mehr hören, möge bitte vor seiner eigenen Türe kehren. Damit meine
ich ganz gezielt, die ewige Diskussion, "Wer nichts zu verheimlichen hat
hat auch nichts zu verbergen und nichts gegen die öffentlichen Kamera
und die damit verbundene Überwachung, dient sie doch der Sicherheit und
Aufklärung"
Ja - aber auch Nein.
Mich stören sie - finde es aber notwendig - wie z.B. dass man die S-Bahn
Raudies sehr schnell fassen konnte.
Das ist totaler Widerspruch bei mir.
Ich meine, es ist sehr traurig in der heutigen Zeit, dass wir uns mit
immer mehr Technik gegen Unmut und Kriminalität aufrüsten müssen, nur
das Ordnung und Sicherheit besser wird.
Meist geht das gegen den einen oder anderen seinen "Strich". Ok, man
muss sich damit abfinden, man stellt sich dann darauf ein. Man gewöhnt
sich daran. So ist die Öffentlichkeit, wer sich in ihr bewegen will muss
sich damit abfinden. Ich muss ja nicht.
"Daheim" aber - ist man in seiner Welt - da muss keiner einen Verbrecher
jagen, oder Ordnung herstellen. Und es braucht auch keiner
Überwachungsaufgaben ausführen. Deshalb werde ich stutzig, was die
Drohne über meinen Grund und Boden sucht. Ein schlechtes Gewissen habe
ich nicht, dass ich was angestellt hätte wäre mir neu, und auch so gäbe
es eigentlich keinen Grund hier eine Drohne zu erwarten. Die Landjugend
hier ist technisch anderer Richtung ( Musik, Party, Abfeiern,
Polterabend, Chor, Feuerwehr, Landwirtschaft usw ) und auch die
Erwachsenen haben viel zu tun mit Ehrenämter, Elterabende, Organisieren
von Kinderferienprogrammen, Weihnachtsmarkt usw. Es ist kaum
vorstellbar das hier in dieser Richtung HighTec was gemacht wird. Es
fehlt auch der Elan und die Neugier für das.
Was wir hier aber beobachten sind immer zunehmend mehr umherfahrende
KleinBusse mit langen Funker Antennen, meist Ausländische Fahrzeuge,
meist Ostblock. Und viele von Ihnen fahren am Sonntag schon mal
ungestört auf dem Hof und klappern im Seelenruhigen Spaziergang alles
ab, wenn man es mitbekommt, dann wird man angeredet, ob man dies oder
jenes verkaufen will oder ob man das und dies nicht mehr braucht. Ob da
Zusammenhänge bestehen kann ich Dir nicht sagen. Es nervt, es nervt
dermassen. Unser Winterauto steht von April bis Sept meist neben der
Garage, auch unser Pflug ist draussen oder der Heuwende usw. Es vergeht
keine Woche wo nicht mindestens ein Auto oder Schrotthändler stehen
bleibt und sich kundtut, er lade das Auto umsonst auf wir haben keine
Arbeit damit :-) ( gehts noch ? ) Mir wurde das mal zu bunt, am Sonntag
vormittag bei schönem gemütlichen Hinterhaus Frühstück, stehen plötzlich
eine ganze Familie im Garten und fragt "Du wollen verkaufen ich Dir
zahlen gute Preis..du haben keine Probleme ..nehme mit nach Bulgarien.."
mir wurde das dann dermassen bunt, dass ich von der weiten geschrien
habe " Wenn wir was zu verkaufen haben wird es in der Zeitung stehen" .
Es tummeln sich immer mehr Interessenten in dieser Richtung, meist mit
"Ausfuhrkennzeichen" die jedes Monat anscheinend erneuert werden. Es
sind richtige Clans die wie "Heuschrecken" den Landkreis absuchen.
Das kommt nicht nur bei uns vor, das erzählen viele hier von derartigen
Belästigungen. Manche "Höfe" sind abseits, die Wege schlecht, manche
sind nur von Einheimischen aufzufinden weil sie derart im grünen
eingewachsen sind. Manche haben die ganze Landwirtschaft auf dem Hof
stehen. usw. 300TEUR Dreschfahrzeuge stehen meist vollgetankt nur unter
Dach. Man macht sich dann in einer anderen Richtiung eben Gedanken.
Manchmal passieren hier im Landkreis sehr verrückte Dinge, da werden
Gegenstände aus den Garagen entwendet, oder Dieseltanks von
Baggerfahrzeugen auf privaten eingezäunten Grund abgepumpt, Holzpolter
einfach angezündet usw..
Bis jetzt ist bei uns noch nichts abhanden gekommen. 3x Holzklopf. Aber
es beunruhigt eben. Und jetzt stellt sich eben mal die Frage, was tun
wenn was verdächtigt ist? Darf ich eingreifen? Was darf ich tun? Usw.
Das komische ist leider, geht man zur Polizei und fragt nach, dann
bekommt man die Antwort: "Das ist eine zivile Angelegenheit, damit
müssten Sie sich mit ihren Anwalt beraten, Solange keine Straftatbestand
vorliegt können wir nichts machen " Damit hat sie nicht unrecht - wir
haben das Thema schon x mal durch.
Das zweite ist, dass wenn mal hier eine Drohne liegen sollte :-) (
Hoffentlich nicht mal meine dann war ich übermutig ) dann tüte ich die
ein und bring die auf die Wache. Ich hab dann eher im Hinterkopf dass
damit Kriminelle Machenschaft ausgeübt worden ist als das hier vom Dorf
oder Umgebung einer seine Drohne nicht mehr unter Kontrolle brachte. Ist
leider so. Bei uns ist alles noch hier sehr überschauhbar.
Ich brachte leider ironischer Weise die "15 Tagwerk" Grund mit in die
Diskussion - das sollte nicht so rüberkommen - ich habe sie deshalb so
eingebracht, weil es "leider" auch ein Bayr Wege und Flurengesetz gibt.
Das erlaubt sogar, Freizeitausübung in Wald, Flur und Wiese zu
bestimmten Zeiten ( nicht in der Brut und Bewirtschaftungszeit "Anbau,
Wachstum, Ernte") . Theoretisch müsste man Spaziergänger, mit oder ohne
Drohnen, im eigenen Wald sogar dulden! Es gibt Kniffe, das zu umgehen,
wenn z.B. keine Öffentliche Zuwege da sind, die von der öffentlichen
Strasse aus erreichbar sind z.B. und die nur über die Zufahrt des
Anwesens zur Durchfahrt nur für Anlieger / Forst und Land ausgeschildert
sind ect.
In dieser Richtung ist noch gar keine Diskussion gefallen. Ich weiss
nicht wie das in anderen Bundesländern ist, aber der Wald, grössere
Flure und Wiese sind der Öffentlichkeit zugänglich, wenn Du ein Pferd
hast, darfst Du einen Ausritt durch fremde Wälder machen, da kann man
"fast" nichts machen als Waldbesitzer z.B. Es gibt zwar auch wieder
Kniffe, aber welche Kniffe kämen bei Drohnen in Frage? ;-) Alles noch
Neuland das erst erschlossen werden muss.
Dein Beitrag gefällt mir! Danke!
LG
Rudi
;-)
Jan X. schrieb:
..
Jan Danke!
Eine Frage, besteht eigentlich eine Kennzeichnungspflicht?
Egal welche Richtung, Muss der Hobby Pilot seinen Flieger eine Nummer
verpassen?
Oder der der eine Aufstiegserlaubnis hat?
Gibt es schon amtliche Identitätsregeln, z.B. eine Polizei Drohne ist
grün/weiss oder es steht POLIZEI oder ZOLL drauf,
oder wenn es sich um gewerbliche Aufstiege handelt, Firmenname oder
etwas anderes?
Danke!
LG
Rudi
;-)
R. W. schrieb:> Eine Frage, besteht eigentlich eine Kennzeichnungspflicht?
Dazu sagt das Luftverkehrsgesetz im §2
"(5) Deutsche Luftfahrzeuge haben das Staatszugehörigkeitszeichen und
eine besondere Kennzeichnung zu führen."
> Egal welche Richtung, Muss der Hobby Pilot seinen Flieger eine Nummer> verpassen?
Wenn das Fluggerät als Luftfahrzeug gilt, ja. Unabhängig von den
technischen Daten ist dies nach der neuen Gesetzeslage bereits gegeben,
wenn die Nutzung gewerblicher Natur ist.
> Gibt es schon amtliche Identitätsregelnhttp://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrzeugkennzeichen
Hi
ich habe einen Eintrag entdeckt, in einem aktuellen Blatt vom Juni
Quelle:
http://www.agrar-aktuell.de/
den ich hier als zitat einbringe..
Zitat:
"
Unkrautbekämpfung per Mini-Helikopter
An der Universität im dänischen Aalborg hat man sich derweil speziell
den unerwünschten Ackerkräutern gewidmet. Im kürzlich abgeschlossenen
ASETA-Projekt (Adaptive Surveying and Early treatment of crops with a
Team of Autonomous vehicles) wurden Kamera-Drohnen entwickelt, die
anhand von kleinsten Farbunterschieden erkennen können, wo welches
Unkraut wächst. Herbizide müssen nach dieser Analyse nur dort versprüht
werden, wo sie wirklich notwendig sind. So kann der Verbrauch an
Pflanzenschutzmitteln erheblich reduziert werden.
Das System ermittelt Unterschiede in der Reflektion der Pflanzen.
Disteln etwa sind daran erkennbar, dass sie gelbes Licht deutlich
stärker absorbieren als die umgebenden Rübenpflanzen. Die Informationen
der Drohnen werden an einen Computer gesendet und ausgewertet. Ein
Bodenfahrzeug kann so anschließend die Lage von Unkrautnestern genauer
bestimmen und setzt nur bei Bedarf ein entsprechendes Herbizid frei.
Auch hier wird jedoch noch an der Benutzerfreundlichkeit des Systems zu
feilen sein
Luftunterstützung gegen den Maiszünsler
Schon im Praxistest der ZG Raiffeisen befindet sich dagegen der Prototyp
ein Multikopters, der die badischen Landwirte bei der biologischen
Bekämpfung des Maiszünslers unterstützen soll. Der GPS-gesteuerte
Flugkörper wirft aus rund zehn Metern Höhe alle sieben Meter eine Kapsel
mit 1.000 Eiern der Trichogramma-Schlupfwespe über den Maispflanzen ab.
Die Eiparasiten sind natürliche Gegenspieler des Maisschädlings, der
sich in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland massiv ausgebreitet
hat.
Dieses biologische Pflanzenschutzverfahren wurde an der Fachhochschule
Bern entwickelt. Die Ausbringung der Nützlinge dauert mit der Drohne
vier Minuten pro Hektar gegenüber der fünffachen Zeit bei
Handausbringung. Der Aufwand ist daher erheblich geringer. Per GPS kann
das Gerät auf eine vordefinierte Flugroute programmiert werden, so dass
der Abwurf zudem sehr präzise erfolgt. Da auch kein Traktor das Feld
befahren muss, wird zudem der Boden geschont. Geplant ist, den Service
in absehbarer Zeit als Dienstleistung anzubieten.
Rettung von oben vor dem Mähtod
Einige Forschungsprojekte, unter anderem der Landtechnik-Firma Claas,
widmen sich derzeit der Frage, wie mit Hilfe von Flugrobotern Rehkitze,
Rebhühner und Junghasen entdeckt werden können, bevor sie der
Mähmaschine zum Opfer fallen. Rund 500.000 Wildtiere sterben jedes Jahr
einen derart grausamen Tod.
Bei diesen Verfahren fliegen die Drohnen GPS-gesteuert das Feld oder die
Wiese vor der Ernte ab und spüren mit Hilfe einer Wärmebildkamera
Lebewesen auf. Über die GPS-Daten kann das Tier dann rechtzeitig geortet
und aus der Fläche herausgeholt werden.
Drohnen im Beratungsdienst
In Frankreich startete das Unternehmen Delta Drone kürzlich die
Vermarktung seiner Agrar-Drohnen. Die zwei bis vier Kilogramm schweren
Roboter sind mit Mikrosensoren ausgestattet, die ein größeres
Datenaufkommen speichern können. Darüber lässt sich dann feststellen, ob
auf derm Schlag Wasser- oder Nährstoffdefizite bestehen.
Delta Drone, das Institut für Pflanzenbau (Arvalis) und Airbus testen
gerade die Integration von Bilden und Daten der Flugobjekte in den
Agrardiagnostik- und Präzisionslandwirtschaftsdienst „FarmStar Expert“.
Die Beobachtungskapazität der Drohnen erwies sich als gut kombinierbar
mit den von Satelliten und Flugzeugen angefertigten Bildern, die bisher
genutzt wurden. „FarmStar Expert“ vermarktet Dienste für die
Präzisionslandwirtschaft und ein nachhaltiges Anbaumanagement. Es wird
in Frankreich von knapp 15.000 Landwirten genutzt.
Erste deutsche Hersteller auf dem Markt
Vorstellbar sind noch zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten der
Flugroboter im grünen Bereich. Prinzipiell eignen sie sich
beispielsweise auch für eine 3-D-Vermessung von Bäumen oder für
Bestandsaufnahmen von Tierarten in unwegsamem Gelände. Auch die Jäger
könnten sich möglicherweise über Unterstützung bei der Wildschweinjagd
freuen: Mit fliegenden Helfern ist es möglich, die Schwarzkittel zum
Beispiel in Maisfeldern zu lokalisieren.
Die Entwicklung auf dem Gebiet schreitet rasant voran. So schnell sogar,
dass die Gesetzgeber in den Ländern kaum schnell genug reagieren können.
In den Vereinigten Staaten muss die US-Luftfahrtbehörde FAA bis Ende
September 2015 Regeln vorlegen, um kommerzielle zivile Drohnen in den
Luftraum einzubinden. Frankreich hat 2012 den Luftraum zur Entwicklung
ziviler Drohnen geöffnet.
In Deutschland sind unbemannte Fluggeräte ebenfalls im Jahre 2012 in das
Luftverkehrsgesetz aufgenommen worden. Nach diesen Regeln dürfen sie ein
Fluggewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten und nicht höher als 100
Meter fliegen. Der Pilot an der Fernsteuerung darf sie nicht über
Menschenmengen fliegen lassen und muss stets Blickkontakt haben, um
notfalls eingreifen zu können. Diese Auflagen machen vollautomatische
Anwendungen momentan unmöglich.
Einige deutsche Unternehmen sind dabei, den Markt für zivile Drohnen zu
erobern. Die Hersteller nutzen oftmals eine Nische in der Gesetzgebung:
Wiegt die Drohne nicht mehr als fünf Kilogramm, fällt sie offiziell in
den Bereich "Modellbau". Die rechtlichen Hindernisse für ihren Betrieb
sind dann wesentlich geringer. Die Beantragung einer allgemeinen
Auftiegsgenehmigung ist dennoch beim zuständigen Luftfahrtsamt
erforderlich.
"
und auch ...
Zitat:
"
Enormes Wachstumspotenzial
Das amerikanische Beratungsunternehmen Teal Group schätzt in seiner
Marktstudie 2013, dass sich der weltweite Umsatz mit unbemannten Drohnen
in den nächsten zehn Jahren von 5,2 Milliarden auf jährlich 11,6
Milliarden Dollar fast verdoppeln wird.
Nach Prognose des Lobbyverbands AUVSI wird dieses Wachstum vor allem von
zivilen Auftraggebern getragen, insbesondere aus der Landwirtschaft. Bis
2017 soll das Umsatzpotenzial für Agrar-Drohnen in den USA bei 13,6
Milliarden Dollar liegen. Deutsche Hersteller sind in ihren Schätzungen
nicht ganz so optimistisch: Der zivile globale Drohnenmarkt soll nach
Schätzung der Firma Aibotix aus Kassel von heute etwa 100 Millionen
Dollar bis 2017 auf 3,5 Milliarden Dollar wachsen.
Mittelfristig sind jedoch noch etliche nicht unbedeutende Fragen zu
klären. Welche Anforderungen müssen zum Beispiel an den Piloten gestellt
werden, wenn nicht mehr nur einzelne Drohnen den Luftraum bevölkern? Wie
kann man verhindern, dass die Fluggeräte von Vögeln attackiert oder mit
dem Luftgewehr abgeschossen werden?
Das Urheberrechtsgesetz schafft weitere Komplikationen: Häuser oder Höfe
dürfen nur ohne Hilfsmittel abgelichtet werden, ganz gleich ob es sich
bei diesem um eine Leiter oder eine Drohne handelt. Ansonsten ist im
Prinzip die Genehmigung des Architekten des Gebäudes vonnöten. Auch die
Frage nach den Persönlichkeitsrechten wird in der Bevölkerung lebhaft
und nicht immer sachlich diskutiert.
"
Quellen:
http://www.proplanta.de/Journal/AgrarStellenmarkt-13/Drohnen-Landwirtschaft_jo1399224616.html
LG
Rudi
;-)
Alex P. schrieb:> Außerdem, stelle ich mir doch die Frage: Habe ich was zu verheimlichen?
"Verheimlichen" ist mir zu negativ besetzt. Es suggeriert, dass ich
etwas unrechtmäßges tue.
Ich frage mich lieber: Kann der Beobachter schützenswerte Erkenntnisse
erlangen? Und das kann ein kamerabestückt Drohne in jedem Fall. Es gibt
Informationen, die aus heutiger Sicht nicht schützenswert sind. Das kann
sich bei geänderter rechtlicher oder politischer Lage schnell ändern und
dann sind diese Informationen schon irgendwo verfügbar.
R. W. schrieb:> ...wie ist es eigentlich, wenn ich eine Drohne auf .. über unserem> Grundstück sehe und mich dermaßen belästigt und ausspioniert fühle>> .. und mal ungehindert einen Wasserschlauch darauf ziele> .. ein Vogelnetz danach werfe> .. eine "Drohnenabwehr" baue (ähnl. Steinschleuder, in die Richtung..)> .. das gute Stück jetzt auf dem Boden liegt in Folge zutuns> --------Sachbeschädigung?> --------"Notwehr?" ( lacht bitte nicht - ich meine es ernst )> .. in Folge Akku leer> -------- Pflicht zum Fundbüro?> -------- Pflicht zur Entsorgung?> -------- Man kann "Aneignen"..?
Nimm ruhig gleich eine Kanone. - Es soll ja sogar Leute geben, die damit
auf Spatzen schießen ...
;-)
Hallo,
Ich verstehe die Hektikmache bei den unsachlichen Berichten aus den
Medien nur zu gut.
Ich fliege selber auch Segler habe natürlich eine Versicherung, was
selbstverständlich sein sollte bei allen "Spielzeugen" (elektronisches
gesteuertes Auto,Boot was auch immer) Sollte etwas passieren gerade
Personenschaden wenn man seinem Sohn einen kleinen Hubschrauber schenkt
und fliegt der Nachbarstochter, die zu Besuch ist ins Auge, kann es ganz
schön unangenehm werden, sollte der Nachbar Anzeige wegen
Körperverletzung erstatten.
Desweiteren ist bei jedem Start eine Aufstiegsgenehmigung einzuholen von
dem Grundstücksbesitzer wo man startet! Danach ist der ganze Flug auch
über andere Grundstücke von der Versicherung abgedeckt, es sei denn man
handelt grob fahrlässig. (viel zu tief, ohne Sichtkontakt etc.)
Desweiteren lese ich immer von "Drohnen". Drohnen sind entwickelt worden
unbemannt außerhalb des Sichtradius zu agieren und fliegen wie ein
Flugzeug in eine Richtung. Im Hobbybereich gibt es Quadrocopter,
Hexacopter und Oktacopter. Die Anzahl der jeweiligen Arme mit den
Rotoren. Es gibt Behörden die dürfen damit zb. über Demonstrationen
fliegen, niemals darf aber eine Privatperson über Menschenversammlungen,
in der nähe von Flughäfen oder Kathastrophengebieten fliegen. Bestes
Beispiel das Team von BlackSheep was die Costa Concordia filmte. Infos
auf deren HP.
Fluggeräte für die private Nutzung dürfen nur im Sichtbereich und in den
zulässigen Flugzonen betrieben werden. (unterhalb 700m) Das sollte
absolut ausreichend sein. Ab 300-400 Meter sieht man die mittleren
Hexacopter nicht mehr. Gut Ausgestattete Copter sind zudem
programmierbar (max Höhe usw) Fliegen ausschließlich über GPS über eine
einprogrammierte Route und Single-FPV-Flüge sind untersagt. in dieser
Flugzone fliegen auch Rettungshubschrauber, Polizei usw. diese haben
immer Vorfahrt! Sollte es zu einer Meldung kommen, ist fix die
Bodentruppe da :)
Zur Problematik der Videoaufnahmen, Bitte schaut doch mal selber bei
Youtube die Luftaufnahmen an. Zwar ist es verboten die Videos bei
Youtube einzustellen wo über Privatgrundstücke geflogen wird, denoch
gibt es Sie und wenn Menschen zu erkennen sind, wird man nie erkennen
können wer das ist, bei einer Flughöhe von 30 Metern. Außer es hängt
eine Spiegelreflexkamera dran.
Meißtens finden im privatem gebrauch Aktionkammeras wie GoPro´s
verwendung weil sie ein weitwinkelobjektiv haben und man herliche
Luftaufnahmen machen kann.
Sollte mir mal jemand meinen Hexakopter runter schießen, bekommt er
richtig Probleme!
1. Habe ich immer eine Aufstiegsgenehmigung, wenn ich an angrenzenden
bebauten Grundstücken fliege um zb. für den privaten gebrauch Bilder vom
zustand des Daches machen möchte.
2. es erlischt die Versicherung durch Fremdeingriff, sollte es durch den
Absturz zu Personenschaden oder auch wenn er in ein Dach stürzt und
Feuer fängt, sowas trägt keine Haftpflichtversicherung!
3. Ist das Beschädigung fremden Eigentums und kommt vor Ort zur Anzeige
4. Finde ich den Absturzort da er GPS Signale wärend des ganzen Flug
sendet und sollte es eine Störung geben automatisch zum Startpunkt
zurück kehrt.
Wenn Ihr mal jemand seht der sowas fliegt lasst es euch doch direkt
erklären, die Technik usw, vielleicht lässt er euch mal fliegen oder in
der Brille/TV das Bild aus der Luft zeigen. das fliegen ist mit guten
Coptern mit GPS Kinderleicht. Die kleinen sind da gefährlicher.
mit freundlichen grüßen Johannes
Paul B. schrieb:> Erstaunlich, daß man bereits aus so geringer Höhe deutlich die> Erdkrümmung erkennen kann.
Hallo Paul, ich bin's schon wieder. Nein, ich hab es nicht auf dich
abgesehen. Ich entschuldige mich auch dafür, falls ich dich unnötig
nerven sollte.
Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt
von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre
sonst sehr klein.
Wenn sich der Horizont unterhalb der Bildmitte befindet, dann ist er in
die andere Richtung gekrümmt.
GoPro aus: https://www.youtube.com/watch?v=PjGkVCAo8Fw
Gruß
John
R. W. schrieb:> Karl Otto schrieb:>> Aus dem verlinkten Artikel:>>>> "Das Überfliegen eines Grundstücks mittels ziviler Drohne stellt keinen>> Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar.">>>> Beschießt Du die Drohne machst Du Dich der Sachbeschädigung und>> eventuell schlimmeren bei herabfallenden Trümmern schuldig.>> Danke!>> ok - überfliegen ->> kreisen?> mehrmals hin und her und öfters überfliegen ..> ist ja so das die reichweite ja auch nicht unbegrenzt ist,
...dann kann ich mir also ne Drohne kaufen und diese ungestraft über das
Grundstück der Nachbarin lenken und ihr so das Sonnenbad unleidig
machen?
Vielleicht noch mit einem Schild an der Drohne: "Keine Angst, Kamera ist
abgeschaltet!"
J. A. schrieb:> dann kann ich mir also ne Drohne kaufen und diese ungestraft über das> Grundstück der Nachbarin lenken
Ja, natürlich kannst Du das. So wie Du auf einem Balkon stehen kannst,
oder in einem Apfelbaum sitzen, oder auf einem Hubsteiger stehen, oder
auf einen Baukran klettern oder Dir ein Fernrohr kaufen kannst.
Spanner gabs schon vor den Quadrokoptern, wers nötig hat. Du kannst dann
vielleicht eine Anzeige wegen Stalking bekommen, aber dazu brauchst Du
auch keinen Quadrokopter.
Dürfen wegen Dir auch keine Heißluftballone mehr fahren, und keine
Segelflugzeuge fliegen, und muß Google alle Nackten, die bei GoogleEarth
auf Terrassen rumliegen verpixeln?
Aber keine Angst, lade die Bilder einfach in die MS Cloud, dann entfernt
MS alle als anstößig empfundenen Bilder von alleine.
John B. schrieb:> Paul B. schrieb:>> Erstaunlich, daß man bereits aus so geringer Höhe deutlich die>> Erdkrümmung erkennen kann.>> Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt> von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre> sonst sehr klein.
Ich habe auch gerade rumgerechnet und komme auf einen Erdumfang von
gerade mal 333 Kilometer.
Dabei haben ihn schon die alten Griechen um 240 v. Chr. (Eratosthenes)
mit 41730 Kilomter ziemlich präzise ermittelt.
Grüße
Richard
bei mir kurvte auch 'ne Drohne rum.
-eine Handvoll kleine Kieselsteinchen, Format Autoglas-Krümel,
hat das Problem erledigt.
Nicht gross nach ner Rechtslage fragen - machen.
Fakten schaffen.
Timm T. schrieb:> J. A. schrieb:>> dann kann ich mir also ne Drohne kaufen und diese ungestraft über das>> Grundstück der Nachbarin lenken>> Ja, natürlich kannst Du das. So wie Du auf einem Balkon stehen kannst,> oder in einem Apfelbaum sitzen, oder auf einem Hubsteiger stehen, oder> auf einen Baukran klettern oder Dir ein Fernrohr kaufen kannst.
Klingt gut. Dann schraub ich die Überwachungskamera für den Hauseingang,
gegen deren Verwendung sich ein Einbrecher wg. Verletzung seiner
Persönlichkeitsrechte ja gerichtlich wehren kann, an eine Drohne und gut
ist es.
> Spanner gabs schon vor den Quadrokoptern, wers nötig hat.
Bei der "angedachten" Nachbarin würden sich Aufnahmen erübrigen, weil
die Drohne mit den angefertigen Bildern einfach zu schwer werden
würde...
> Du kannst dann> vielleicht eine Anzeige wegen Stalking bekommen, aber dazu brauchst Du> auch keinen Quadrokopter.>> Dürfen wegen Dir auch keine Heißluftballone mehr fahren, und keine> Segelflugzeuge fliegen, und muß Google alle Nackten, die bei GoogleEarth> auf Terrassen rumliegen verpixeln?
Sorry, da verstehst du mich falsch. Da hab ich keine Problem mit. Ich
überlege nur, wo die Grenze ist zwischen "fahren" und "fliegen" und der
irgendwann einsetzenden Belästigung ist.
Ich hab auch nix gegen Wespen, doch wenn sie sich ans Grillwürstchen
machen oder vom Bier naschen wollen...
Zwischen "mal drübefliegen" und "über Nachbars Terasse die Loopings
üben" muss ja wohl ein Unterschied sein.
> Aber keine Angst, lade die Bilder einfach in die MS Cloud, dann entfernt> MS alle als anstößig empfundenen Bilder von alleine.
Diesen Cloud-Hype habe ich noch nie verstanden - jetzt schon!
Oliver R. schrieb:> ☞ J-A von der H. schrieb:>> Nicht gross nach ner Rechtslage fragen - machen.>> Fakten schaffen.>> Das kann man jetzt als Aufforderung zur Staftat sehen.
Ja los, begeh 'ne Straftat, beziehe Dich dabei auf mich.
?
??
wass'n los alter, bist noch nicht losgegangen?
Kurz gesagt: drauf geschi55en!
Drohnen über meinem Grundstück werden runtergeholt, - PUNKT!
John B. schrieb:> Hallo Paul, ich bin's schon wieder. Nein, ich hab es nicht auf dich> abgesehen. Ich entschuldige mich auch dafür, falls ich dich unnötig> nerven sollte.
Nein, nein -ist schon Ordnung.
>> Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt> von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre> sonst sehr klein.
Das wußte ich natürlich, deshalb stand da "Grins" unter meinem Satz.
Mit dem Humor wird es hier immer, immer rarer. Das war 2007, als ich
mich hier anmeldete noch nicht so. Schade.
MfG Paul
Paul B. schrieb:> Mit dem Humor wird es hier immer, immer rarer. Das war 2007, als ich> mich hier anmeldete noch nicht so.
Das mußt Du verstehen, Paul. Es ist ein Technikforum, und seit das
Outing als Aspi cool ist... ;-)
J. A. schrieb:> überlege nur, wo die Grenze ist zwischen "fahren" und "fliegen"
Paß auf, das ist ganz einfach: Du gehst zu einem der im Spätsommer
wieder häufiger runterkommenden Ballonfahrer und sagst ihm, daß Du auch
mal mit so einem Ballon fliegen willst. Nach dem folgenden
anderthalbstündigen Vortrag weißt Du genau, wo die Grenze zwischen
"fahren" und "fliegen" ist.
Oder kurz: Es fliegt, wenn es Flügel hat. Oder besser: Es fährt, wenn es
die Schwerkraft im Medium ohne Antrieb kompensiert, wie ein Schiff oder
Uboot.
Timm T. schrieb:> Oder kurz: Es fliegt, wenn es Flügel hat. Oder besser: Es fährt, wenn es> die Schwerkraft im Medium ohne Antrieb kompensiert, wie ein Schiff oder> Uboot.
Danke für die gutgemeinten Erklärungen, die ich aber schon kenne. Der
Satz ging ja auch noch weiter, das EINE ware [fahren & fliegen] und das
andere das Looopingüben.
J. A. schrieb:> Zwischen "mal drübefliegen" und "über Nachbars Terasse die Loopings> üben" muss ja wohl ein Unterschied sein.
Da ist etwas soviel Unterschied wie zwischen mal Rasenmähen und sonntags
stundenlang Rasenmähen, oder mal Hundegebell und stundenlangem
Hundegebell, oder mal Party und Party mit 200 Leuten jeden zweiten Tag
bis Nachts um 2.
Das sind alles Sachen, für die es Nachbarschaftsrecht gibt, für die Dein
Nachbar Dich im Bedarfsfall verklagen kann und Dein Tun damit abwehren
kann.
Genauso wie Deine Nachbarin - die Dir übrigens wegen Deiner bösartigen
Äußerung keinen Pflaumenkuchen mehr backen wird, wie sie mir gerade
sagte - wegen Stalkings drankriegen kann, egal ob Du das mit einem
Fernrohr, vom Apfelbaum aus oder mit einer "Drohne" machst.
Warum brauchst Du jetzt für Quadrokopter extra ein eigenes Gesetz? Hast
Du doch bisher für Modellhubschrauber auch nicht gebraucht.
Muß denn wirklich jeder Scheiß in diesem Land auf drei Durchschlägen
sein?!?
Timm T. schrieb:> Muß denn wirklich jeder Scheiß in diesem Land auf drei Durchschlägen> sein?!?
Die Geschichte mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des
Einbrechers durch die wegen Vandalismus angebrachte Hof-Kamera ist,
soweit ich mich erinnern kann, aus Holland.
Man muss wohl nicht jeden Unsinn hernehmen um mit "in diesem
Land"-Bemerkungen unser immerhin funktionierendes System in den Dreck zu
ziehen.
Die Drohnen-Sache ist halt noch recht neu, das waren Dash-Cams ne Weile
auch bis sich jemand Gedanken über die aufgezeichneten Bilder macht.
Eine interessante Frage wäre auch, wie die Haftung ist, wenn zwei
Drohnen in der Luft zusammenstoßen. Gibt es da rechts vor links? Oder
oben vor unten?
Greift da die eigene Haftpflichtversicherung, wenn meine Drohne in den
mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der
Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?
J. A. schrieb:> Greift da die eigene Haftpflichtversicherung, wenn meine Drohne in den> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?
Zunächst greift dann wahrscheinlich die Nachbarin...
MfG Paul
J. A. schrieb:> Timm T. schrieb:>> Greift da die eigene Haftpflichtversicherung, wenn meine Drohne in den> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?
Wegen so einem Kuchen würde ich kaum die Haftpflicht in Anspruch nehmen.
Da wäre mir die Zeit zu schade für.
Gruss
Axel
J. A. schrieb:> Die Geschichte mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ... ist,> soweit ich mich erinnern kann, aus Holland.
Österreich?
> Man muss wohl nicht jeden Unsinn hernehmen um mit "in diesem> Land"-Bemerkungen unser immerhin funktionierendes System in den Dreck zu> ziehen.
Aber Unsinn wird immer wieder dazu hergenommen, um nach neuen Gesetzen
zu schreien, obwohl die vorhandenen dem durchaus genügen würden:
- Kipo => war bereits gesetzlich geregelt, zu dem neuen Gesetz erübrigt
sich wohl jeder Kommentar
- Laser auf Flugzeuge, ist durch Laserschutzbestimmungen völlig
ausreichend geregelt, trotzdem schreien diverse Vereine immer wieder
nach einem Gesetz, Laser als Waffen einzuordnen, als ob sich Leute, die
jetzt Laser illegal importieren und betreiben, daran stören würden
- Quadrokopter, es ist im Modellflug klar geregelt, wie und wo die zu
betreiben sind und wie die zu versichern sind, trotzdem immer wieder das
Geschreie nach Verboten, Verboten!
> Greift da die eigene Haftpflichtversicherung
Nein, natürlich nicht, Modellflug ist bei Privathaftpflicht
üblicherweise ausgeschlossen.
> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?
Wieso nicht, der sieht doch danach nicht schlechter aus?
>> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der>> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?Timm T. schrieb:> Wieso nicht, der sieht doch danach nicht schlechter aus?
Wenn der Pilot geschickt genug ist, kann er ja mit dem Fluggerät die
Sahne aufschlagen, bevor er aufschlägt.
mfG Paul
Ich finde schon, dass Timm hier gutes Stück Recht hat.
Da werden - nicht zuletzt durch reißerische Berichterstattung - eher
harmlose Dinge mit förchterbar gefährlichen in einen Topf geworfen und
dann wird nach neuen Gesetzen gegen die drohende Gefahr gerufen, die
eigentlich gar keine ist:
Diese "Drohnen" sind doch gar keine Drohnen, also keine militärisch
nutzbaren Aufklärer (die Reichweite der privat beschaffbaren
Fernsteuerung ist nunmal arg beschränkt) und bewaffnet sind sie schon
gar nicht. Das sind futuristisch aussehende Modellflugzeuge, nicht
weniger, aber auch nicht mehr.
Ja, man kann damit spannen. Das ist aber nix Neues, das kann man mit
Modellhubschraubern und -flugzeugen schon lange. Vielleicht nicht mit
der heute möglichen Bildauflösung, aber eine Minox per Modellbauservo
auszulösen war schon vor über 20 Jahren keine Raketentechnik. Nix Neues
- also wozu dann ein neues Gesetz? Die Modellfliegerei ist bereits
rechtlich geregelt, wie oben schon zusammengefasst wurde. Und die
Persönlichkeitsrechte auch.
Die "Laserpointer", mit denen anscheinend Heerscharen von Piloten
geblendet werden, sind auch keine Pointer mit einer Leistung von weniger
als 5mW. Die wären dafür viel zu schwach, mit dem winzigen Lichtpunkt
kann auch niemand auf ein anfliegendes Flugzeug zielen. Das sind schon
stärkere Exemplare, die man zugegebenerweise ohne große Probleme
beschaffen kann. Nur - sie zum Blenden von Piloten zu benutzen ist
bereits verboten (§315 StGB). Was soll ein neues Gesetz obendrauf
nützen??
Die Diskussion um das Waffenrecht bei Messern ist ähnlich drollig. Wer
mit einem scharfen Cocodile-Dundee-Messer in der Gegend herumläuft, der
darf das jetzt schon nicht (feststehende Klinge, länger als 12cm, böse).
Auf andere Menschen einzustechen ist sowieso verboten, klar. Trotzdem
laufen Menschen mit längeren Messern in der Gegend herum und es kommt
täglich zu Messerstechereien. Und was soll eine Verkürzung der erlaubten
Messerlänge auf vielleicht 8cm bringen? Glaubt denn irgendwer, der
Messerstecher kommt dadurch ins Grübeln, dass sein Messer jetzt noch 4
cm verbotener ist als früher??
Nee, es muss nicht für jeden Fliegenschiss ein neues Gesetz geben. Wir
haben schon eine ganze Menge davon...
Matthias L. schrieb:> mit einem scharfen Cocodile-Dundee-Messer in der Gegend herumläuft, der> darf das jetzt schon nicht (feststehende Klinge, länger als 12cm, böse).
Worunter auch die Fahrtenmesser fallen, die wir noch vor ein paar Jahren
an unsere - etwas ältere - Pfadfinderjugend verteilt haben.
Aber ich darf eine Machete mit einer Klingenlänge von 40cm in jedem
Baumarkt kaufen. Damit kann man sich richtig wehtun.
Paul B. schrieb:>>> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und> der>>> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?> Timm T. schrieb:>> Wieso nicht, der sieht doch danach nicht schlechter aus?>> Wenn der Pilot geschickt genug ist, kann er ja mit dem Fluggerät die> Sahne aufschlagen, bevor er aufschlägt.>> mfG Paul
Jaja, die Drohne schlägt die Sahne auf... Wobei es eigentlich DER Drohne
heißen müsste.
Wie regeln das eigentlich die Bienen, wenn die mal ne Drohne steigen
lassen?
Müssen die da den Imker fragen?
> Wenn der Pilot geschickt genug ist, kann er ja mit dem Fluggerät die> Sahne aufschlagen, bevor er aufschlägt.>> mfG Paul
...nachdem es ja nun eine app gibt, die ein Grill-Fleischthermometer
ausliest und per bt zum Smartphone beamt, damit der Herr
Spaßschachtelgucker auch mitbekommt, wenn sein Würstel in Kohlenstoff
verwandelt wird.... wäre eine smartphone-app zum ferngesteuerten
Aufschlagen von Sahne mittels Küchendrohnen gar nicht mal so abwegig.
ein Pango an ein 35er Kupferrohr geflanscht holt die Dinger ganz schnell
runter.
Watte rein, paar mal aufpumpen, kleine Kieselsteinchen rein.
Auf erkanntes Ziel - POUMM!
das werde ich jederzeit wieder machen,
wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt.
☞ J-A von der H. schrieb:> ein Pango an ein 35er Kupferrohr geflanscht holt die Dinger ganz schnell> runter.> Watte rein, paar mal aufpumpen, kleine Kieselsteinchen rein.>> Auf erkanntes Ziel - POUMM!> das werde ich jederzeit wieder machen,> wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt.
Pango... musste ich erstmal googlen...
Der Luftraum über deinem Grundstück gehört nicht zu selbigem.
Ist also Sachbeschädigung.
Wäre auch Sachbeschädigung wenn der Luftraum Deiner wäre...
Wenn es sich nicht gerade um mini kleine Spielzeug Quadrocopter handelt,
sondern solche, die auch eine vernünftige Kamera tragen können, fände
ich es aber auch unangenehm.
Ich habe selbst auch so ein Teil, fliege aber nur auf dem
Modellflugplatz oder ( für Testzwecke ) im Garten auf max. 10m Höhe.
Nebenan sind zwei Wiesen mit Pferden ( Reitschule ).
Da sollte das normal arbeitende Hirn sowieso wissen, das man da nicht
wild in der Nachbarschaft rumfliegt.
Es gibt aber leider Ausnahmen, die dann das negative Bild der
"Drohnenpiloten" verschärfen.
Biss dann irgendwann ein Verbot kommt
und die Idioten sich so ins eigene Knie geschossen haben...
Stefan M. schrieb:> Ich habe selbst auch so ein Teil, fliege aber nur auf dem> Modellflugplatz oder ( für Testzwecke ) im Garten auf max. 10m Höhe.> Nebenan sind zwei Wiesen mit Pferden ( Reitschule ).
vorbildlich
> Da sollte das normal arbeitende Hirn sowieso wissen, das man da nicht> wild in der Nachbarschaft rumfliegt.> Es gibt aber leider Ausnahmen, die dann das negative Bild der> "Drohnenpiloten" verschärfen.
Da bist eher du die Ausnahme. In den meisten Fällen ist es doch so, dass
ein lieber Mitmensch mit irgendeiner Krawallaktion anfängt und nicht die
Bohne darüber nachdenkt, ob oder dass es andere Leute stören könnte. Ein
Gefühl für "was geht" und "was geht nicht" ist überhaupt nicht mehr
vorhanden.
Man nutzt die Toleranz der Mitmenschen so lange aus, bis die dann auch
mal das Wort erheben. Die meisten werden dem Treiben auch erst mal
geduldig zusehen und lange auf die Einsicht der Verursacher hoffen - bis
ihnen halt auch der Kragen platzt.
Dann darf man sich anhören, man sei spießig, intolerant, "deutsch" oder
sonst was.
Mir wäre so etwas total peinlich - wenn ich z. B. aufgefordert würde, im
Museum meine Frittentüte wegzupacken. Dabei ist es ja nicht meine
Schuld, dass ich so lange bei McD habe anstehen müssen.
> Biss dann irgendwann ein Verbot kommt> und die Idioten sich so ins eigene Knie geschossen haben...
Ja, die Verbote sind die Auswirkungen, dass das Verständnis über
Selbstverständlichkeiten im Umgang miteinander verlorengegangen ist.
☞ J-A von der H. schrieb:> Voyeur-Drohnen werden abgeschossen.> PUNKT
Man wird ja auf seinem Grundstück noch einen Ball in die Luft werfen
dürfen. Woher soll man ahnen, dass da oben was rumfliegt?
Oder ist jetzt Ballspielen wegen des Bienensterbens verboten?
Also erst mal mit der billigen "Spielzeugdrohne" über Dein Grundstück
düsen. Nach dem Du die runter geholt hast und anschließend wegen
gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr für 6 Monate bis 10 Jahre die
Luft durch vergitterte Fenster betrachten darfst, kann der Drohnenpilot
in Seelenruhe mit dem richtigen Gerät beruhigt über Deinem Grundstück
kreisen. Das darf er dann sogar stundenlang, denn da Du ja nicht da
bist, kann er Dich auch nicht belästigen.
J. A. schrieb:> Man wird ja auf seinem Grundstück noch einen Ball in die Luft werfen> dürfen. Woher soll man ahnen, dass da oben was rumfliegt?>> Oder ist jetzt Ballspielen wegen des Bienensterbens verboten?
Ballspielen ist erlaubt, deine andere Konstruktion ist allerdings eine
Schusswaffe und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
☞ J-A von der H. schrieb:> das werde ich jederzeit wieder machen,> wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt.
Ach, dann bist Du wohl auch der Typ, der Autos rammt, wenn sie auf
"Deinem" Parkplatz stehen?
Leute gibts...
Timm T. schrieb:> ☞ J-A von der H. schrieb:>> das werde ich jederzeit wieder machen,>> wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt.>> Ach, dann bist Du wohl auch der Typ, der Autos rammt, wenn sie auf> "Deinem" Parkplatz stehen?>> Leute gibts...
Ja, Leute gibt. Stell dir vor zu stehts auf deinem Balkon und schaust in
die Gegend. Vielleicht bist du auch mit deiner Holden auf dem Balkon und
ihr gebt euch nen Kuss.
Plötzlich, in 2 m Entfernung vor dir, taucht ne Drohne auf
(tztztztztztztztztztztzztztztztzt-Geräusch) und bleibt dort stehen.
Wenn sie KURZ stehenbleibt und sich dann vom Acker macht, finden das
natürlich alle lustig. Da fragt keiner nach Rechtsvorschriften oder
sonstigem Klimbim.
Doch wie sieht dein tolerantes Gemüt aus, wenn die Drohne nach 30
Minuten noch immer dort "steht" und ihr tztztztztztztztztztz macht?
Irgendwann kommen die Überlegungen: Wer macht das? Darf der das? Was
darfst du machen?
Dass es Alteingessene gibt, die meinen, der Platz vor dem Haus sei IHR
Parkplatz - das ist eine ganz andere Geschichte.
Earl S. schrieb:> J. A. schrieb:>> Man wird ja auf seinem Grundstück noch einen Ball in die Luft werfen>> dürfen. Woher soll man ahnen, dass da oben was rumfliegt?>>>> Oder ist jetzt Ballspielen wegen des Bienensterbens verboten?>> Ballspielen ist erlaubt, deine andere Konstruktion ist allerdings eine> Schusswaffe und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Ist zwar nicht MEINE Konstruktion, aber sei es drum.
Jan X. schrieb:> und anschließend wegen> gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr für 6 Monate bis 10 Jahre die> Luft durch vergitterte Fenster betrachten darfst
Luftverkehr, ich lach mich tot.
auffällige Drohnen werden gekillt.
abgeschossen, gejammt oder microgewellt, je nach Laune
Punkt
J. A. schrieb:> Ballspielen ist erlaubt, deine andere Konstruktion ist allerdings eine> Schusswaffe und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Da wäre ich mal vorsichtig.Es gibt einige abstruse Konstruktionen, die
noch abstruser behandelt werden. Allerdings sollte so etwas als
Luftgewehr behandelt werden.
John B. schrieb:> Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt> von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre> sonst sehr klein.
Ist ja Polen ...
☞ J-A von der H. schrieb:> auffällige Drohnen werden gekillt.> abgeschossen, gejammt oder microgewellt, je nach Laune> Punkt
Du wiederholst dich.
Noch ein kleiner Tip: unten in der Mitte deiner Tastatur sollte eine
.-Taste zu finden sein. Dann musst du "Punkt" nicht immer ausschreiben.
Ihr wiederholt Euch ebenfalls. Mit Bedenkenträgerei etcpp.
und:
Du musst mir nicht vorschreiben wie ich zu schreiben habe
In diesem Punkt wiederhole ich mich sogar gerne:
Auffällige Drohnen werden abgeschossen
>PUNKT
Dieter B. schrieb:> Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz> einer Drohne ausweichen mußte.>> http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/605173/drohne-kommt-rettungshubschrauber-in-die-quere
Der Artikel, der unten drin verlinkt ist, den find ich lustig... Wir
brauchen neue Gesetze für Drohnen weil bla bla. Nein, die werden schon
ganz gut gesetzlich erfasst. Wenn jemand ein Gesetz bricht, dann braucht
man kein neues, sondern eine bessere Umsetzung des gebrochenen.
Jan H. schrieb:> Dieter B. schrieb:>> Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz>> einer Drohne ausweichen mußte.>>>>> http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/60517...>> Der Artikel, der unten drin verlinkt ist, den find ich lustig... Wir> brauchen neue Gesetze für Drohnen weil bla bla. Nein, die werden schon> ganz gut gesetzlich erfasst. Wenn jemand ein Gesetz bricht, dann braucht> man kein neues, sondern eine bessere Umsetzung des gebrochenen.
Vor allem kommt diese zustimmungsheischende Rhetorik von genau den
Leuten, die für die Gesetze zuständig sind: die Politiker.
Nach jedem Kampfhund-Unfall stellt sich einer hin und fordert schärfere
Gesetze. Da sollte man mal die Politiker wegen Trödelei zur
Verantwortung hernanziehen.
Panikmache verkauft sich einfach zu gut. Vor ein paar Minuten habe ich
einen kleinen Zeitungsartikel gelesen:
Unser niedersächsischer Innenminister will uns jetzt endlich vor den
gefährlichen Drohnen schützen. Na danke - dann hat meine Existenzangst
endlich ein Ende ;-)
Jan H. schrieb:> Dieter B. schrieb:>> Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz>> einer Drohne ausweichen mußte.>>>>> http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/60517...>> Der Artikel, der unten drin verlinkt ist, den find ich lustig... Wir> brauchen neue Gesetze für Drohnen weil bla bla. Nein, die werden schon> ganz gut gesetzlich erfasst. Wenn jemand ein Gesetz bricht, dann braucht> man kein neues, sondern eine bessere Umsetzung des gebrochenen.
Die Sache ist ja die, dass sich die Käufer dieser Drohnen wohl keinerlei
Gedanken machen, was man darf, könnte oder sollte und was gar nicht
geht.
Sonst bräuchte man auch keine Gesetze oder Leute, die die schon
vorhandenen Gesetze rauskramen.
Ich sach mal, wenn es schon grenzwertig ist, ob es gesetztlich ist oder
nicht - dann ist man schon zu weit gegangen.
J. A. schrieb:> Die Sache ist ja die, dass sich die Käufer dieser Drohnen wohl keinerlei> Gedanken machen, was man darf, könnte oder sollte und was gar nicht> geht.
Und das ändert sich, wenn man neue Gesetze verabschiedet?
Oder kneift es nur die in den Arsch, die sich dran halten wollen, aber
inzwischen schon gar nicht mehr wissen, was sie alles nicht mehr dürfen.
Siehe: Messer. Pfadfinder dürfen ihre Fahrtenmesser nicht mehr tragen.
Jaja, sie könnten sich auf Brauchtum berufen, wenn sie damit an den
falschen Gesetzeswächter kommen ist das Messer trotzdem weg. Aber
zwielichtige Gestalten, die sich einen Dreck um Gesetze scheren, ziehen
auch mit dem Schlachte-, oder Spring- oder Butterflymesser rum.
Siehe. Hunde. Schwänze kupieren ist verboten. Auch im Ausland kupieren
lassen ist verboten. Bei Kindern wiederrum ist es erlaubt, wurde extra
ein Gesetz dafür gemacht.
Timm T. schrieb:> J. A. schrieb:>> Die Sache ist ja die, dass sich die Käufer dieser Drohnen wohl keinerlei>> Gedanken machen, was man darf, könnte oder sollte und was gar nicht>> geht.>> Und das ändert sich, wenn man neue Gesetze verabschiedet?
Ich sag ja, wenn man schon über "Gesetz" nachdenkt, ist es schon zu
spät. Es müsste vielmehr bei der Erziehung angesetzt werden.
Dass man Rücksichtnahme und Vorhernachdenken als Unterrichtsfächer
einführt und die Eltern am besten gleich mit in den Unterricht bittet.
Nehmen wir das Telefonieren in der U-Bahn. Von Kindesbeinen hab ich in
den Ohren, dass man in der U-Bahn nicht herumbrüllt und sich auch nicht
so laut unterhält, dass es die Leute zwei Reihen hinter einem noch hören
können/müssen.
Seit es Netz in der U-Bahn gibt, gleicht die U-Bahn an manchen Tagen dem
Börsenparkett - wildes Hin- und Herschreien, zum Leidwesen der
restlichen Mitreisenden.
Um so was zu verbieten, bräuchte man ein Gesetz. Um dafür zu sorgen,
dass man gar nicht auf so ne Schnappsidee kommt - da braucht es Bildung,
die über den industriegesteuerten Pisa-Kanon hinausgeht.
Wie heißt es doch so schön: "Ich wäre ja gerne bereit, weniger
egoistisch zu sein - doch was hätte ich davon?"
J. A. schrieb:> "Ich wäre ja gerne bereit, weniger> egoistisch zu sein - doch was hätte ich davon?"
Das ist der Punkt:
Die Leute in der Ubahn bekommst Du nicht dazu aufzuhören, weil jeder
denkt, daß sein Gespräch wichtig ist und man da doch eine Ausnahme
machen möchte.
Genauso wie die Drängler, die im Stau unbedingt vor einen wollen. Die
denken, daß sie wichtiger sind als andere. Daß sie mit ihrem Vordrängeln
andere behindern, interessiert sie nicht.
Das ist halt asoziales Pack im wörtlichen Sinne von a-sozial als gegen
die Gemeinschaft gerichtet. Das ist aber bildungsunabhängig, sonst wären
es ja nicht die fetten Wagen der Bestverdienenden, die damit auffallen.
Timm T. schrieb:> Das ist halt asoziales Pack im wörtlichen Sinne von a-sozial als gegen> die Gemeinschaft gerichtet. Das ist aber bildungsunabhängig, sonst wären> es ja nicht die fetten Wagen der Bestverdienenden, die damit auffallen.
Gut, dass du das ansprichst. Bildung bedeutet halt mehr als Abi &
Studium. Oder andersherum: Es gibt Menschen aus Haupt- und Realschule,
die haben in Sachen Charakterbildung mehr drauf also so mancher
Professor. Kurzum: Statt Gesetzen bräuchten wir Sozial-Bildung.
J. A. schrieb:> Nehmen wir das Telefonieren in der U-Bahn. Von Kindesbeinen hab ich in> den Ohren, dass man in der U-Bahn nicht herumbrüllt und sich auch nicht> so laut unterhält, dass es die Leute zwei Reihen hinter einem noch hören> können/müssen.>> Seit es Netz in der U-Bahn gibt, gleicht die U-Bahn an manchen Tagen dem> Börsenparkett - wildes Hin- und Herschreien, zum Leidwesen der> restlichen Mitreisenden.>> Um so was zu verbieten, bräuchte man ein Gesetz. Um dafür zu sorgen,> dass man gar nicht auf so ne Schnappsidee kommt - da braucht es Bildung,> die über den industriegesteuerten Pisa-Kanon hinausgeht.
sehr schön. wirklich
Wer 90% seines geistigen Potentials in seine individuelle Karriere, oder
was er dafür hält, investiert hat weniger als 10% für soziale Kompetenz
über. Das zeigt sich dann halt im Verhalten gegenüber seinen
Mitmenschen.
Namaste
Prinzipiell sind solche Drohnen ja nicht uninteressant.
nur wie's immer so is':
Einige Leute übertreiben gewisse Dinge einfach nur.
Von nachbarschaftlicher Belästigung bis Gefährdung von Einflugschneisen
und Herumgegurke an Atomkraftwerken.
Da muss man sich dann eben nicht wundern,
wenn solche Dinger irgendwann mal gänzlich verboten werden.
Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern
ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin,
und jeder einzelne hat eine Kamera. Wenn sie aus China oder Japan
kommen, jeder sogar drei. Kann ich die zum Schutz meiner Privatsphäre
auch einfach runterballern?
selten sowas unsachliches gelesen!
Was kann man denn schon aus 3000Fuss oder höher
schon noch gross durch die verzerrenden Plastikscheiben
eines Verkehrsfliegers erkennen?
Oder aus 10m Entfernung per Drohne, was geht da wohl besser???
Was mich irritiert ist, dass man sich hier immer wieder auf die
Spionagedrohnen beruft, die Minutenlang vor einem in der Luft stehen. In
meiner Nachbarschaft gibt es zwar ein paar Copterflieger, aber
komischerweise habe ich sowas noch nie beobachtet - ist das anderswo
üblich?
Ich persönlich steige übrigens nur in einer einzigen Situation in
bewohntem Gebiet mit Kamera am Copter auf: Wenn ich checken will, ob auf
meinem Flachdach genug Laub ist, um mal wieder mit der Leiter rauf zu
müssen und sauber zu machen. In der Situation freuen sich die Nachbarn
dann auch immer, wenn ich ihnen Bilder ihrer Dächer zeige, so dass sie
auf eine Kletteraktion zum Nachsehen verzichten können ...
Gregor O. schrieb:> Was mich irritiert ist, dass man sich hier immer wieder auf die> Spionagedrohnen beruft, die Minutenlang vor einem in der Luft stehen. In> meiner Nachbarschaft gibt es zwar ein paar Copterflieger, aber> komischerweise habe ich sowas noch nie beobachtet - ist das anderswo> üblich?
Nein. Eigentlich sind das nur ein paar paranoide Querköpfe die sich da
was zusammenphantasieren...
☞ J-A von der H. schrieb:> selten sowas unsachliches gelesen!>> Was kann man denn schon aus 3000Fuss oder höher> schon noch gross durch die verzerrenden Plastikscheiben> eines Verkehrsfliegers erkennen?>> Oder aus 10m Entfernung per Drohne, was geht da wohl besser???
Ich glaube das sollte ein SCHERZ sein. Nicht verstanden?
Boris P. schrieb:> Ich glaube das sollte ein SCHERZ sein. Nicht verstanden?
Seit ca. einem Jahr muß man Scherze hier ankündigen und detailliert
erklären. Das hängt damit zusammen, daß man nicht mehr unterscheiden
kann,
ob z.B. in Nachrichtensendungen böse Scherze verbreitet werden, oder ob
das Gesagte ernst gemeint ist. Das stumpft die Leute ab.
MfG Paul
Gregor O. schrieb:> Was mich irritiert ist, dass man sich hier immer wieder auf die> Spionagedrohnen beruft, die Minutenlang vor einem in der Luft stehen. In> meiner Nachbarschaft gibt es zwar ein paar Copterflieger, aber> komischerweise habe ich sowas noch nie beobachtet - ist das anderswo> üblich?
wurdest du bisher schon von Paparazzi verfolgt, oder wurde dein
Privatleben in den Medien breitgetreten.
Oder bist du z.B. Lehrer und ein paar Schüler mögen dich nicht
besonders?
Oder hast du eine Tochter und ein paar Mitschüler mögen sie ganz
besonders?
nein?
dann wirst du wahrscheinlich auch in Zukunft nicht von Drohnen
belästigt. Andere könnten damit eher Probleme bekommen.
Earl S. schrieb:> Andere könnten damit eher Probleme bekommen.
Das ist ja möglich, aber hat irgendwer hier denn tatsächlich bereits
solche Erfahrungen gemacht? Wenn dem nicht so wäre, fände ich das Thema
etwas arg spekulativ für das Maß an Emotion, das so mancher investiert.
Da wird nicht lange diskutiert, wenn sich so ein Vieh über mein
Grundstück befindet, dann wird es vom Himmel geholt, und das natürlich
ganz aus versehen ;-)
Gregor O. schrieb:> Das ist ja möglich, aber hat irgendwer hier denn tatsächlich bereits> solche Erfahrungen gemacht?
Hier im Forum eher nicht.
Die Menschen, die möglicherweise von solchen Belästigungen betroffen
sind, verbringen ihre Zeit in den seltensten Fällen mit dem
Programmieren von µC.
Bülent C. schrieb:> Da wird nicht lange diskutiert, wenn sich so ein Vieh über mein> Grundstück befindet, dann wird es vom Himmel geholt, und das natürlich> ganz aus versehen ;-)
Wir sollten einen neuen Thread aufmachen:
"Eigene Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"
J. A. schrieb:> Wir sollten einen neuen Thread aufmachen:>> "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"
Vielleicht noch einen Thread "Schwer nachweisbare, aber effiziente
Abschussmethoden für fremde Drohnen"
Das sagt ein Anwalt dazu:
"Personen, deren Rechte durch illegal fliegende oder filmende Drohnen
verletzt werden, dürfen sich selbstverständlich wehren. Ähnlich wie bei
der Notwehr gegen Menschen erlaubt das Gesetz bei der so genannten
Selbsthilfe, Sachen, von denen eine Gefahr ausgeht, zu beschädigen oder
gar zu zerstören. Knipst also ein allzu neugieriger Nachbar ungefragt
Sie, Ihre Familie oder private Teile Ihres Grundstücks, ist es Ihnen
daher gesetzlich gestattet, seine Drohne vom Himmel holen oder anders
unschädlich zu machen.
Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, wenn staatliche Hilfe, z.B. die
Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann, um ihre Rechte zu
schützen. Denn auch gegen Drohnen darf nicht vorschnell Selbstjustiz
verübt werden."
http://www.express.de/recht-im-netz/legal-oder-illegal--von-drohne-beobachtet--darf-ich-die-abschiessen-,20964798,23945120.html
Richard H. schrieb:> J. A. schrieb:>> Wir sollten einen neuen Thread aufmachen:>>>> "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund">> Vielleicht noch einen Thread "Schwer nachweisbare, aber effiziente> Abschussmethoden für fremde Drohnen"
Der Vollständigkeit halber noch:
"Eigene Drohnen - rechtliche Lage über eigenem Grund"
"Fremde Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"
"Fremder Grund - rechtliche Lage unter eigenen Drohnen"
"Eigener Grund - rechtliche Lage unter fremden Drohnen"
Bülent C. schrieb:> Das sagt ein Anwalt dazu:
Das erinnert mich an die beliebte DDR-Fernsehserie mit dem inoffiziellen
Namen „Verklagen Sie Prof. Kaul“.
(Die Meinung eines Anwalts ist halt nur 'ne Meinung. Entscheidend
ist am Ende die des Gerichts.)
Bülent C. schrieb:> Da wird nicht lange diskutiert, wenn sich so ein Vieh über mein> Grundstück befindet, dann wird es vom Himmel geholt, und das natürlich> ganz aus versehen ;-)
Erstmal treffen.. :-) Nee wirklich erzähl mal - wie machst Du das? Wenn
Du nicht regelmäßig mit Schrot auf Scheiben schießt, ist das sicher
nicht so einfach, zumindest wenn das Teil sich schnell bewegt..
Was uns zur Frage der wirksamen Abwehr bringt: Das ist nicht so einfach,
oder?
J. A. schrieb:> Der Vollständigkeit halber noch:>> "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über eigenem Grund"> "Fremde Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"> "Fremder Grund - rechtliche Lage unter eigenen Drohnen"> "Eigener Grund - rechtliche Lage unter fremden Drohnen"
Was ist mit:
"rechtliche Drohnen - eigene Lage unter fremden Grund?" :-)
J. A. schrieb:> Der Vollständigkeit halber noch:>> "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über eigenem Grund"> "Fremde Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"> "Fremder Grund - rechtliche Lage unter eigenen Drohnen"> "Eigener Grund - rechtliche Lage unter fremden Drohnen"
Du mußt einen Karnaugh-Plan aufstellen, vielleicht läßt sich das noch
vereinfachen.
;-)
MfG Paul
Rainer U. schrieb:> Erstmal treffen.. :-) Nee wirklich erzähl mal - wie machst Du das? Wenn> Du nicht regelmäßig mit Schrot auf Scheiben schießt, ist das sicher> nicht so einfach, zumindest wenn das Teil sich schnell bewegt..>> Was uns zur Frage der wirksamen Abwehr bringt: Das ist nicht so einfach,> oder?
Nein, ist sicher nicht einfach, weil auch man dadurch keine Menschen in
Gefahr bringen darf.
Vor allem da man ja noch mit dem Waffengesetz in Konflikt kommen kann
wenn man über 0,5J bei den Geschossen kommt.
Da ist man wohl besser dran mit einer eigenen kräftigen Drohne mit
Fangnetz.
Oder Fesselballons, das ist ausgereift, da hat man schon zwei Weltkriege
Erfahrung mit. :)
EDIT: Jemand der die Möglichkeit hätte die Drohne mit einer Flinte
runter zu holen, weil Flinte vorhanden, wird damit auch umgehen können
und das Teil treffen. Da für den Besitz eine Waffensachkunde
Voraussetzung ist, wird er auch sehr genau wissen wann er das darf und
es deshalb besser sein lassen.
Bülent C. schrieb:> Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, wenn staatliche Hilfe, z.B. die> Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann
Also Abschuss.
Die Polizei ist definitiv nicht rechtzeitig da.
jedenfalls nicht im Dorf.
der Dorf-Udel wurde ja schon längst wegrationalisiert.
die Anreise eines amtlichen Duos würde also mindestens 10 Minuten
dauern, sofern nicht zufällig eines grad nicht näher dran als im Stütz
is'
viel wichtiger wäre doch darauf zu achten, dass eine herabfallende
Drohne
und vorbeigechossene Projektile niemanden verletzen.
Sagt ein Anwalt dazu auch was?
;)
☞ J-A von der H. schrieb:> Die Polizei ist definitiv nicht rechtzeitig da.
Selbst wenn er da währe würde er bestimmt nicht das G3 aus dem
Kofferraum hohlen und versuchen das Ding runterzuholen.
Nicht das ihm das keinen Spaß machen würde, aber der Einlauf und die
Berge von Berichte anschließend halten ihn davon ab :)
Gibt es nicht einen Drohnen-Jammer? Also ein Gerät, welches die
Funkverbindung zwischen Drohnenpilot und Drohne stört.
Dann kann man locker auf der Terasse sitzen und bei Bedarf mal jammen...
Ohne Waffengesetz, ohne G8 und ohne G38 und ohne GTI.
J. A. schrieb:> Gibt es nicht einen Drohnen-Jammer?
nunja, dazu müsstest du das 2,4GHz Band wohl totlegen. Allerdings: Die
teureren Drohnen kehren in dem Fall zum Startpunkt zurück, ganz autark.
Damit erwischt du also nur das kleine Spielzeug des Nachbarsjungen. Der
Preis dafür ist, daß kein WLAN mehr funktioniert in der Umgebung für die
Angriffsdauer. Es ist gut möglich, daß das deinen Nachbarn deutlich
stärker auf die Nerven geht als die Drohne die über deren Grundstücke
flattert
Bülent C. schrieb:> Youtube-Video "Darf man fremde Drohnen über dem eigenen Grundstück> abschießen?"
Unsere Politiker wieder: Drumrum reden und mit möglichst vielen Worten
nichts sagen.
Alter Thread, aktueller denn je.
Um die Frage zu beantworten, beantwortet das Amtsgericht:
Abschuss von Drohnen kann rechtmäßig sein
Auszug und Zitat:
"Das Amtsgericht Riesa hat einen Mann freigesprochen, der im vergangenen
Jahr mit einem Luftgewehr über seinem Garten die Drohne eines Nachbarn
abgeschossen hatte. Der Nachbar zeigte den Schützen daraufhin wegen
Sachbeschädigung an und präsentierte eine Rechnung von 1.500 Euro.
Das Gericht folgte allerdings den Argumenten des Angeklagten. Dessen
Anwalt berief sich auf den sogenannten Selbsthilfe-Paragrafen § 229 BGB.
Demnach habe sein Mandant davon ausgehen müssen, dass jemand von der
Drohne aus Fotos schießen wollte, die dessen Persönlichkeitsrechte
verletzen könnten. So waren seine beiden kleinen Töchter gerade draußen
gewesen."
Quelle:
https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/prozess-drohne-abschuss-100.html?_mdrviafb_190426_1521
Auch Heise hat davon berichtet,
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-Aufsicht-Nutzung-von-Drohnen-rechtlich-in-der-Regel-nicht-moeglich-4409389.html
Magic S. schrieb:> Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern> ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin,> und jeder einzelne hat eine Kamera.
Wenn sie über dein Grundstück schleichen (*) würde ich mir keine Sorgen
machen. Nach vorne, hinten oder unten sehen die 400 Spione reinweg nix.
Mit Glasboden gibts die nicht und eine Cam aus dem Fenster halten klappt
auch nicht so gut. Ausser wenn sie so tief fliegen, dass man seitlich
deinen blanken Hintern sieht. Aber dann würde ich mir keine Sorgen um
die Spione machen.
*: Eine 747 wirkt nicht so, also ob sie brettert. Man wundert sich eher
darüber, dass sie nicht runterfällt.
Maltre M. schrieb:> Das Amtsgericht Riesa
zählt natürlich erst einmal nur für Sachsen,
auf dieser Ebene muss das natürlich für jedes Bundesland einzeln
rechtgesprochen werden.
> Magic S. schrieb:>> Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern>> ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin,>> und jeder einzelne hat eine Kamera.
der Gedankengang wird immer gerne aufgegriffen, hinkt aber gewaltig.
Plastik-Scheiben. Optisch verzerrend, beschlagen, gerne auch vereist.
Und oft auch so verschmiert, dass man die am liebsten garnicht anfassen
möchte.
Man zeige mir ein dadurch geschossenes Bild,
wo man selbst im Landeanflug kurz vorm Flughafen
-also vielleicht 500m Höhe und weniger
eine Person eindeutig erkennen kann.
Den "Gepäckmenschen" am Förderbad, ja DEN kann'se erkenn'.
● J-A V. schrieb:>> Magic S. schrieb:>>> Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern>>> ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin,>>> und jeder einzelne hat eine Kamera.>> der Gedankengang wird immer gerne aufgegriffen, hinkt aber gewaltig.> Plastik-Scheiben. Optisch verzerrend, beschlagen, gerne auch vereist.
Was ist mit Heißluftballons? Sind auch gerne über Wohngrundstücken
unterwegs, in weit niedrigerer Höhe und meist von Spionen gechartert die
sich gerne anderer Leute Vorgärten von oben anschauen wollen.
klar, ich hol jeden Ballon runter.
und wenn Du das nicht als Ironie markierst,
muss man ja glatt denken,
dass Du den Vergleich möglichersweise auch noch ernst meinst.
;)
● J-A V. schrieb:> dass Du den Vergleich möglichersweise auch noch ernst meinst.
Natürlich! Wo ist der konzeptionelle Unterschied ob jemand zum Spass mit
nem Ballon rumgondelt um die schöne Aussicht zu genießen oder mit ner
Drohne um das selbe zu tun?
R. W. schrieb:> mich würde mal die Meinung interessieren
Wenn mich so ein Ding nerven würde, insbesondere in meinem Wohnraum,
dann würde ich sie unsanft vom Himmel holen und mich nicht erwischen
lassen.
Eigenjustiz sozusagen.
● J-A V. schrieb:> ein Ballon steigt natürlich nur dafür auf, um bei MIR Bilder zu machen.> klar. logo. natürlich.
Die Drohne steigt sicherlich auch nicht auf um ausgerechnet bei DIR
Bilder zu machen, sie tut das eher weil sie Spaß daran hat mit ihrem
Weitwinkel(!)-Objektiv die Aussicht zu genießen und frei wie ein Vogel
da rumzufliegen. Also da seh ich schonmal keinen Unterschied.
Le X. schrieb:> Frägst du hier wirklich wo der Unterschied zwischen einem Heißluftballon> und einer Drohne liegt?
Ja, wo liegt der? Von beiden kann man von oben in Deinen Garten
reinschauen. Wo ist der Unterschied?
Nun, gottseidank sind Richter dann doch etwas komplexere Wesen und
treffen fundierte und differenziertere Entscheidungen.
Erstmal ist ein Heißluftballon ein seit Langem anerkanntes Gerät zur
Freizeitgestaltung.
Man kann zwar, theoretisch, auch irgendwie in deinen Garten reinschauen,
der vorrängige Zweck einer Ballonfahrt liegt aber darin auf etwas
abenteuerliche Art und Weise die Landschaft und die "Freiheit" da oben
zu geniesen.
Zusammen mit dem relativ hohen Preis einer Ballonfahrt, der schlechten
Planbarkeit von Flugzeiten und -route und er Tatsache, dass man sich den
Korb mit anderen menschen teilt ist es eher unwahrscheinlich dass jemand
eine Ballonfahrt unternimmt mit dem primären Zweck, dich beim
Nackt-Sonnen zu knippsen.
Und wie alles was fliegt muss eine Ballonfahrt angemeldet werden und das
Personal muss seine Eignung nachweisen.
Bei einer Drohne schaut das etwas anders aus.
Der Stand der Technik und der geringe Preis machen es erstmal jedem
Einzelnen sehr einfach möglich, fremdes Terrain zu überfliegen und
dort, oft auch mit unlauteren Absichten und im Verborgenen, Fotos und
Videos von Personen und Privateigentum anzufertigen.
Die niedrigen Einstiegshürden lassen Hemmschwellen fallen. Eine
Kontrolle ist eher schwer möglich. Geschickt geflogen bleiben Drohnen
auch gerne unbemerkt.
Ja, technisch kann ich auf beiden Arten Luftaufnahmen von Gärten machen.
Gottseidank sind unsere Richter keine Technokraten.
Der primäre Einsatzzweck und die Motivation dürften bei eventuellen
Streitigkeiten eine große Rolle spielen.
Bernd K. schrieb:> Die Drohne ... tut das eher weil sie Spaß daran hat mit ihrem> Weitwinkel(!)-Objektiv die Aussicht zu genießen und frei wie ein Vogel> da rumzufliegen.
Du hast dich etwas verlaufen. Das Fluggerät wird von einem Menschen
gesteuert .
Ich gebe noch zu bedenken, dass es ja nicht nur die Videoaufnahmen sind,
welche stören, sondern auch der Lärm. Mich persönlich stört der Lärm
sogar noch mehr als die Videoaufnahmen.
Johnny B. schrieb:> Mich persönlich stört der Lärm sogar noch mehr als die Videoaufnahmen.
Mich persönlich würde da enorm stören, dass das Ding im schlimmsten Fall
ausser Kontrolle gerät, weil der Bediener eben doch kein ausgebildeter
Drohnenflieger ist und auch sein Leben nicht daran hängt, dass das Ding
in der Luft bleibt.
Le X. schrieb:> Der Stand der Technik und der geringe Preis machen es erstmal jedem> Einzelnen sehr einfach möglich, fremdes Terrain zu überfliegen und> dort, oft auch mit unlauteren Absichten und im Verborgenen, Fotos und> Videos von Personen und Privateigentum anzufertigen.
Das ist lustigerweise auch der Hauptgrund, wenn man mal genauer
nachfragt, warum einer eine Drohne kauft.
BTW:
Wer es tatsächlich gut findet, dass Nachbarn mit Drohnen über Nachbars
Häuser hin und her fliegen, dem wünsche ich doch genau solche Nachbarn.
Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch
Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit
der Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport
gibt.
● J-A V. schrieb:> Maltre M. schrieb:>> Das Amtsgericht Riesa>> zählt natürlich erst einmal nur für Sachsen,
Nicht einmal das, vielmehr gilt dieses Urteil nur für den einen
entschiedenen Fall.
> auf dieser Ebene muss das natürlich für jedes Bundesland einzeln> rechtgesprochen werden.>
Das mag in den USA so sein; in der BRD gilt das BGB bundesweit.
Denkbar wäre, dass Überflugverbote uä durch Landesgesetze oder gar
kommunale Satzungen unterschiedlich sanktionsbewehrt werden; aber das
hätte keinen Einfluss allfällige Schadensersatzansprüche.
Erstaunlich ist, dass hier § 229 angezogen wurde; da die abzuwendende
Gefahr unmittelbar von der Drohne ausging, hätte § 228 deutlich besser
passen dürfen.
Fred F. schrieb:> Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch> Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit der> Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport gibt.
Das gilt auch für den Versiegelungsgrad beim Abwasser.
Allerdings machen das eben keine Anfänger, sondern Leute, die ihr Geld
mit sowas verdienen und entsprechend versichert sind.
Und obwohl das Bauamt das macht, muss es ja auch nicht noch jeder
Nachbar tun...
Fred F. schrieb:> Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch> Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit> der Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport> gibt.
Versuch doch mal das Spielzeug vom Bauamt abzuschießen. Mal gespannt ob
der Richter dann immer noch die Selbstjustiz gutheißt, immerhin hat die
Drohne nicht ihren Dienstausweis vorgezeigt, hätte ja der "böse Nachbar"
sein können.
Übrigens: 100% der Drohnenbesitzer die ich persönlich kenne (ein gutes
Dutzend) fliegen einfach nur weil sie Spaß mit ihrem Spielzeug haben
wollen und es geht primär ums Fliegen und darüber hinaus ums Fachsimpeln
mit Gleichgesinnten wenn man sich mal trifft um miteinander oder
gegeneinander zu fliegen und es geht keinesfalls darum irgendwelche
Leute auszuspionieren. Die Wahrnehmung und die Vorstellung derer die da
andauernd bei jedem der mit so einem Spielzeug spielt böse
Hintergedanken oder gar unsittliche Absichten unterstellen ist so derart
verzerrt daß sie nicht mal mehr die entfernteste Ähnlichkeit mit der
Realität hat.
Und wenn man dem eigenen Nachbarn(!) mit dem Gewehr sein Spielzeug
wegschießt weil man nicht mehr mit ihm reden will(!) dann vermute ich
tiefsitzenden Nachbarschaftsstreit (oder Haß) als Ursache im konkreten
Fall und alle Drohnenargumente sind konstruiert und nicht zu
verallgemeinern, er hätte ihm genausogut den Rasenmäher oder das
Vogelhäuschen wegballern können. Wahrscheinlich waren alle beide schwer
gestört, der mit dem Gewehr war es auf jeden Fall¹, mit Drohnen und
Drohnennutzung im allgemeinen hat der vorliegende Fall primär eher
nichts zu tun und erlaubt keine Verallgemeinerungen.
___
¹) Ein Luftgewehr ist dazu da in sportlicher Weise auf dafür vorgesehene
Ziele zu schießen, wer damit in schäumender Wut über den Gartenzaun
schießt weil er einen Haß auf den Nachbarn hat dem gehört das Ding
beschlagnahmt und er in eine Anstalt eingewiesen.
Lothar M. schrieb:> Mich persönlich würde da enorm stören, dass das Ding im schlimmsten Fall> ausser Kontrolle gerät, weil der Bediener eben doch kein ausgebildeter> Drohnenflieger ist und auch sein Leben nicht daran hängt, dass das Ding> in der Luft bleibt.
Aktuelle Multikopter fliegen inzwischen weitgehend automatisch
stabilisiert und sind sehr leicht zu steuern. Kein Vergleich zu den
Helikoptern vergangener Tage. Das macht es erst möglich, daß so viele
Deppen damit Unsinn treiben.
> Das ist lustigerweise auch der Hauptgrund, wenn man mal genauer> nachfragt, warum einer eine Drohne kauft.
Wieviele Drohnenbesitzer hast du gefragt?
Fred F. schrieb:> Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch> Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit> der Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport> gibt.
Das ist aber Geldverschwendung, da eh schon Luftfotos (aus Flugzeugen)
existieren. Kenn ich aus der Verwaltung der Landwirtschaft.