Forum: Offtopic Bei fortlaufendem Rechtsstreit wie vorgehen?


von Reinhart K. (Firma: Kampmann) (dsf_s)


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Ich bin Vermieter. Bislang habe ich immer bei Rechtsproblemen eine 
Beratungshotline angerufen. Problem dabei ist, daß jedesmal ein anderer 
RA dort ist, dem ich immer alles neu erklären muß.

Wenn es ein fortlaufender Rechtsstreit ist, wie gehe ich dann am besten 
vor um den größtmöglichen Nutzen aus kleinstmöglichem Investment zu 
ziehen?

Muß ich zu einem Anwalt meiner Wahl gehen um dann seinen Stundensatz zu 
zahlen? Bekomme ich bei bestimmten Vereinen diese Art von Rechtshilfe 
oder geht es da auch wieder nur darum, daß Leute im Minutentakt 
abgefertigt werden und wenn das Thema eine Fortsetzung braucht, sich 
keiner mehr daran erinnert, worum es eigentlich geht?

von Teo D. (teoderix)


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Wenn ein Anwalt, dann unbedingt einen Fachanwalt wählen, bei dem 
Thema!

von Marcus W. (marcusaw)


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Wo lebst du? Ich vermiete selbst und habe inzwischen einige sehr fähige 
und auch "günstige" Anwälte für Mietrecht an der Hand.

Leider ist es inzwischen so, dass man als Besitzer einer Immobilie 
weniger Rechte hat, als der Nutzer. Ich habe mir diverse Immobilien als 
Altersvorsorge angeschafft, die ich durch die Mieteinnahmen 
querfinanziere. Leider kommt es immer wieder mal zu Mietausfällen oder 
kapitalen Schäden, bei denen dann ohne Anwalt nichts mehr geht.

Eventuell hab ich jemanden in deiner Nähe, den ich empfehlen könnte.

von Reinhart K. (Firma: Kampmann) (dsf_s)


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Marcus W. schrieb:
> Wo lebst du?

Köln

von Martin P. (billx)


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Haus und grund ....  auch wenn da bei uns nicht nur gute erfahrungen 
waren http://www.haus-und-grund.de/index.html

von Reinhart K. (Firma: Kampmann) (dsf_s)


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Martin P....... schrieb:
> Haus und grund ....  auch wenn da bei uns nicht nur gute
> erfahrungen
> waren http://www.haus-und-grund.de/index.html

Sind die für meinen Zweck geeignet? Kann ich also jedes Schreiben an den 
RA von HUG weiterleiten und dann streiten die sich eben oder ist das so 
ein "Ich weiß leider nicht, was Sie mit meinem Kollegen besprochen 
haben"-Großraumbüro bei dem man immer mit anderen zu tun hat, die 
eigentlich keine Lust auf die Fälle haben und denen es nur darum geht, 
den Tag rumzubringen.

Auch: bringt mir das was im aktuellen Fall? Bei 
Rechtsschutzversicherungen wird ein Prozeß oft nicht bezahlt, wenn bei 
Anmeldung schon ein Streit im Gange war.

Ich sehe gerade:

> Leistungen

> Durch eine Mitgliedschaft in der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund 
Köln-Bonn-Wesseling genießen Sie folgende Leistungen:

> Kostenlose Rechtsberatung während den Beratungszeiten
Klingt nach "schnell im Minutentakt, ich weiß nicht mehr, was zuletzt 
bearbeitet wurde und nein, Briefe schreiben kostet extra"

> Kostenlose monatliche Mitgliederzeitschrift
> Themenbezogene Informationsblätter bzw -broschüren
Kann ich drauf verzichten, liest eh keiner.

> Informationsveranstaltungen
Kann ich drauf verzichten, ich möchte möglichst wenig damit zu tun 
haben, habe genug Herausforderungen in meiner Firma

> Vergünstigte Rechtschutzversicherung über die Roland
Da kann ich mir gleich eine RSV bei "der Roland" holen und die 
Mietgliedschaft vermeiden

> und vieles andere mehr
Tja, was wohl.

Ich werde mir das Angebot "der Roland" anschauen.

von Michael .. (thing)


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Reinhart Kampmann schrieb:
> Ich bin Vermieter. Bislang habe ich immer bei Rechtsproblemen eine
> Beratungshotline angerufen. Problem dabei ist, daß jedesmal ein anderer
> RA dort ist, dem ich immer alles neu erklären muß.

Reden ist eh nur Schall und Rauch. Schon kleinste Details können einen
Fall in einem ganz anderem Licht erscheinen lassen. Daher sollte man
das besser schriftlich machen.

> Wenn es ein fortlaufender Rechtsstreit ist, wie gehe ich dann am besten
> vor um den größtmöglichen Nutzen aus kleinstmöglichem Investment zu
> ziehen?

Hoffen, dass die Rechtslage möglichst eindeutig ist. Der Verlierer zahlt
nämlich die Zeche. Andererseits kann man auch viel selber machen, weil
es vor dem Amtsgericht noch keinen Anwaltszwang gibt. Ein Anwalt ist
auch noch keine Garantie dafür, einen Rechtsstreit zu gewinnen.

> Muß ich zu einem Anwalt meiner Wahl gehen um dann seinen Stundensatz zu
> zahlen?

Ob die nach Stundensätzen abrechnen, möchte ich mal bezweifeln, eher
wohl nach Streitwert und ihren Gebührenordnungen. Wenn man nur ein
geringes Einkommen hat (gilt auch für Vermieter, die gerade so über
die Runden kommen) könnte ein Beratungsschein, den man beim Amtsgericht
bekommen kann, eine Alternative sein. Der hat zwar nur einen Wert
von ca. 100 Euro und gilt nur für einen Fall, aber der könnte schon
mal für eine Beratung reichen.

> Bekomme ich bei bestimmten Vereinen diese Art von Rechtshilfe
> oder geht es da auch wieder nur darum, daß Leute im Minutentakt
> abgefertigt werden und wenn das Thema eine Fortsetzung braucht, sich
> keiner mehr daran erinnert, worum es eigentlich geht?

Wenn damit Rechtsschutz gemeint ist, kann man die da zwar bekommen,
aber dann muss man in den Vereinen schon Mitglied gewesen sein
BEVOR der Rechtsstreit eingetreten ist. Wie auch bei allen
Versicherungen muss erst mal eine Karenzzeit eingehalten werden
bevor man so eine Leistung über eine RS kostenfrei
nutzen kann, ansonsten muss man für Leistungen blechen.

von Stefan R. (srand)


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Reinhart Kampmann schrieb:
> Ich bin Vermieter. Bislang habe ich immer bei Rechtsproblemen eine

Mein Beileid.

> Beratungshotline angerufen. Problem dabei ist, daß jedesmal ein anderer
> RA dort ist, dem ich immer alles neu erklären muß.

Dann nimm dir einen festen Anwalt. Meine Güte.

> Wenn es ein fortlaufender Rechtsstreit ist, wie gehe ich dann am besten
> vor um den größtmöglichen Nutzen aus kleinstmöglichem Investment zu
> ziehen?

Indem du einen Anwalt für den Rechtsstreit hast.

> Muß ich zu einem Anwalt meiner Wahl gehen um dann seinen Stundensatz zu

Du mußt nicht, aber wie man auf eine andere Idee kommen kann, ist schon 
bizarr.

von Michael .. (thing)


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Michael ... schrieb:
> Ob die nach Stundensätzen abrechnen, möchte ich mal bezweifeln, eher
> wohl nach Streitwert und ihren Gebührenordnungen.

Ich möchte hier noch erwähnen, dass bein Mietstreitigkeiten die
Jahresmiete als Streitwert angesetzt werden kann. Die zu erwartende
Gebührenhöhe sollte man also vorher verbindlich klären lassen.

von Stefan R. (srand)


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Reinhart Kampmann schrieb:
> Auch: bringt mir das was im aktuellen Fall? Bei
> Rechtsschutzversicherungen wird ein Prozeß oft nicht bezahlt, wenn bei
> Anmeldung schon ein Streit im Gange war.

"Oft". Süß. ;-)


Also laß mich mal zusammenfassen:

Du hast (mal wieder) einen Rechtsstreit mit einem deiner Mieter.

Da du zu geizig warst, eine RSV zu bezahlen, schließlich hast du sie bis 
letzten Dienstag nicht gebraucht, und da hättest du ja Beiträge zum 
Fenster rausgeworfen, möchtest du jetzt nur in der Laufzeit des 
Rechtsstreits den Beitrag zahlen.

Und die RSVen sind da nicht begeistert? Hast du eigentlich schonmal 
darüber nachgedacht, was das Grundprinzip einer Versicherung ist?

Hint: Das sichere Ereignis zu versichern, und auch nur für die Dauer des 
Ereigniseintritts Beiträge zu erheben, ist es eher nicht.

von Jens P. (picler)


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Marcus W. schrieb:
> Leider ist es inzwischen so, dass man als Besitzer einer Immobilie
> weniger Rechte hat, als der Nutzer. Ich habe mir diverse Immobilien als
> Altersvorsorge angeschafft, die ich durch die Mieteinnahmen
> querfinanziere.

Reinhart Kampmann schrieb:
> Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund

Sorry, aber wenn ich so was höre, geht mir regelmäßig das Messer in der 
Tasche auf. Schön, dass es wenigstens eine Schutzgemeinschaft gibt, die 
die armen Eigentümer vor den bösen Mietern schützt, die quasi keinerlei 
Rechte haben.

Es ist doch eher so, dass dem Mieter dafür, dass er Geld an den 
Vermieter zahlt seitens des Gesetzgebers ein paar elementare Rechte 
eingeräumt wurden. Das ist nicht viel und nackt muss sich der Mieter 
trotzdem vorm Vermieter machen. Wenn ihr euch darüber beschwert, dass 
ihr keinerlei Rechte mehr habt, so habe ich einen ganz einfachen Tipp 
für euch: Vermietet nicht, da seit ihr ganz allein der Herr im Haus. 
Was, der böse Mieter zahlt eure Finanzierung und ihr seit drauf 
angewiesen zu vermieten? Nasowas aber auch...

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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schließ halt eine Vermieter-RS Versicherung ab, und nach Ablauf der 
Ruhezeit kannst du mit deinen Mietern fröhlich streiten, bis dich deine 
Versicherung rauskickt.

von Paul B. (paul_baumann)


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@Jens

Vollkommene Zustimmung zu Deinem Text.

MfG Paul

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Vermietung ist halt wie jede Geschäftsbeziehung Vertrauenssache und die 
muss auf Gegenseitigkeit beruhen. Wird dieses Vertrauen nicht aufgebaut 
oder gar gestört so bricht das Geschäft ein. Wer nun glaubt diese 
Vertrauensarbeit durch Auslagerung der Verantwortung für dieses 
Vertrauensverhältnis zu lösen
schafft damit nur eine weitere Geschäftsbeziehung und damit ein neues 
Problem. Durch Konzentration lassen sich zwar Synergien nutzen aber 
letztendlich besteht das Risiko, dass sich "das System in der Mitte" 
verselbständigt und die ursprünglichen Geschäftspartner gegeneinander 
ausspielt. Ist nun einmal die Vertrauensbasis abgerissen kommt es zu 
Konflikten und es erscheinen die Parasiten in allen Teilen des 
Geschäftssystems auf der Bildfläche und verlangen ihren Obolus am 
Geschäft. Sie sind damit Nutznießer gestörter Vertrauensbeziehungen ohne 
welche kein dauerhaftes Geschäft bestehen kann.

Ach ja, sowohl Mieter als auch Vermieter sollten an diesem 
Vertrauensverhältnis Interesse haben. Nur so lassen sich die Parasiten 
fernhalten.

Namaste

von Marcus W. (marcusaw)


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Jens PICler schrieb:
> Sorry, aber wenn ich so was höre, geht mir regelmäßig das Messer in der
> Tasche auf. Schön, dass es wenigstens eine Schutzgemeinschaft gibt, die
> die armen Eigentümer vor den bösen Mietern schützt, die quasi keinerlei
> Rechte haben.

So redet nur jemand, der noch nicht vermietet hat. Ein aktuelles 
Beispiel von mir ist zum Beispiel folgendes: Ich hatte einen Mieter, der 
jahrelang super problemlos war. Irgentwann hatte er allerdings seinen 
Job verloren und einfach aufgehört Miete zu zahlen. Man hat sich dann 
öfters mit ihm in Verbindung gesetzt und sogar versucht das 
Mietverhältnis zu erhalten, ich hatte auch angeboten die geplatzten 
Mieten zu erlassen und mit dem Mietpreis entgegen zu kommen. Leider 
kamen außer Beschwichtigungen und Ausreden auch Monate danach keine 
Mieten. Als dann Mieten in Höhe von 6500€ offen waren, hab ich mich an 
einen Anwalt gewannt und eine Räumungsklage angestrengt. Der ganze Spass 
hat mich dann ein weiteres halbes Jahr ohne Mieteinnahmen und 7500€ 
Anwalts- und Gerichtskosten gekostet. Nach über eineinhalb Jahren ohne 
Mieteinnahmen war der Mieter dann endlich raus - und ich musste erstmal 
die total heruntergerockte Wohnung komplett renovieren. Nochmal mehrere 
tausend Euro Kosten. Sicher hab ich einen Titel um die Kohlen innerhalb 
der nächsten 30 Jahre einzufordern - das bringt allerdings nix - einem 
Nackten kann man nicht in die Tasche langen. Die ganze Bredouille war 
natürlich hausgemacht, weil ich zuerst versuchte eine "zivilisiertere" 
Lösung zu finden, anstatt gleich die große Keule rauszuholen.

Das ist das, was ich mit weniger Rechten als Vermieter meine - viele 
können es sich nicht Leisten, wenn Mieten ausfallen, bekommen den Mieter 
aber auch nicht aus der Wohnung - der kann praktisch machen, was er 
will.

von Stefan R. (srand)


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Marcus W. schrieb:
> Das ist das, was ich mit weniger Rechten als Vermieter meine - viele
> können es sich nicht Leisten, wenn Mieten ausfallen

Das klingt jetzt flapsig, ist aber bierernst gemeint: dann sollen sie 
das Vermieten sein lassen.

Wer nicht hinreichend diversifiziertes Immobilieneigentum hat, daß die 
Einnahmen vieler Wohnungen die sporadischen Verluste auffangen können, 
der ist mit Vermietung schlicht falsch bedient.

Und bevor jetzt die Vermieter wieder anfangen "aber ich muß doch 
vermieten dürfen!": ja, dürft ihr. Verbietet euch keiner.

Ihr besitzt aber kein Grundrecht auf sprudelnde Gewinne.

Seltsamerweise begreift das bei Erdölforderung jeder. Natürlich darf 
Herr Meier ein Ölunternehmen gründen. Natürlich wird er spektakulär 
scheitern. Natürlich bedauert ihn niemand.

von Paule H. (stk500-besitzer)


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Stefan Rand schrieb:
> Das klingt jetzt flapsig, ist aber bierernst gemeint: dann sollen sie
> das Vermieten sein lassen.
>
> Wer nicht hinreichend diversifiziertes Immobilieneigentum hat, daß die
> Einnahmen vieler Wohnungen die sporadischen Verluste auffangen können,
> der ist mit Vermietung schlicht falsch bedient.

Ach. Wenn dein Arbeitgeber dir mehrere Monate den Lohn schuldig bleibt, 
solltest du also auch genug Rücklagen haben, um für ihn kostenlos zu 
arbeiten?

Ich bin kein Vermieter, kann die Leute aber verstehen, wenn sie Probleme 
mit Mietern und deren mangeldem Pflichtbewußtsein ihre Miete pünktlich 
bzw. überhaupt zu zahlen.

von Stefan R. (srand)


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Paule H. schrieb:
> Ach. Wenn dein Arbeitgeber dir mehrete Monate den Lohn schuldig bleibt,
> solltest du also auch genug Rücklagen haben, um für ihn kostenlos zu
> arbeiten?

Nein. Da ist die Rechtslage aber auch geringfügig anders.

Weswegen ein Angestelltenverhältnis deutlich unriskanter ist als 
Vermietung von Wohneigentum. Weswegen ich zu jenem durchaus rate, zu 
diesem aber nicht.

Genau darum ging es in meinem Beitrag. Wer mit der Rechtslage bei 
Vermietung von Wohneigentum (die aus gutem Grund so ist!) nicht 
klarkommt, soll es lassen.


"Aber Angestelltenverhältnis", "aber Flohmarktverkäufe", "aber meine 
Mutter ihr altes Fahrrad" haben damit nichts zu tun und tragen nichts 
zum Thema bei.

Bist du also nur intellektuell nicht in der Lage, beim Thema zu bleiben, 
oder willst du hier bewußt de-railen?

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Nein. Da ist die Rechtslage aber auch geringfügig anders.

Möchtest du uns geistig Unterbelichteten die prinzipiellen Unterschiede 
der beiden Rechtsprechungen erläutern?

von Stefan R. (srand)


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Wenn du glaubst, daß es im Mietverhältnis nicht schwerer ist, auf die 
Erfüllung der Gegenleistung (Wohnung) zu einer nicht erbrachten Leistung 
(Miete) zu verzichten, dann hast du ja auch kein Problem mit Mietern, 
nicht wahr?

Die sind ja dann am Tag nach der ausbleibenden Mietzahlung raus aus der 
Wohnung.

Gut, dann können wir den Thread ja schließen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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@ Stefan

Nun deine Arbeit als Arbeitnehmer rechtskonform einstellen darfst du 
auch erst nach 2 Ausfall von 2 Monatslöhnen.
 Du musst schon zuvor aber schnell reagieren um deine Ansprüche zu 
sichern. Als AN Hat man es sicher nicht leichter oder schwerer mit 
Unverschuldeten Einkommensverlusten zurecht zu kommen als als Vermieter.

 Je weniger auf der Hohen Kante liegt, desto schneller ist vom Berg 
runter gefressen. Und wenn der Berg eine Pfütze ist steht einem das 
Wasser schnell bis zum Hals. Das Problem scheint mir eher zu sein dass 
zu oft auf Kredit statt auf Puffer gewirtschaftet wird. Das macht 
abhängig egal ob als Angestellter oder als Vermieter.

Die Strategie dagegen lautet verteiltes Risiko

Namaste

von Stefan R. (srand)


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Fatal Error schrieb im Beitrag #3666512:
> Statt Argumenten lieber abhauen.

Komisch. Bisher habe ich in allen Beiträgen meine Meinung argumentativv 
untermauert.

Von dir kommt hingegen nur heiße Luft.

von Jens P. (picler)


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Marcus W. schrieb:
> So redet nur jemand, der noch nicht vermietet hat. Ein aktuelles
> Beispiel von mir ist zum Beispiel folgendes: Ich hatte einen Mieter, der
> jahrelang super problemlos war. Irgentwann hatte er allerdings seinen
> Job verloren und einfach aufgehört Miete zu zahlen...

Genau das passiert aber außerhalb der Immobilienbranche ständig. Kunde X 
oder Firma Y bestellen immer wieder Ware und bezahlen immer pünktlich. 
Irgendwann kommt die Zahlung unpünktlich oder gar nicht. Der Verkäufer 
denkt sich noch nichts dabei, schließlich ist es ja ein "guter" Kunde. 
Nach der nächsten geplatzten Rechnung sieht es da schon anders aus. 
Trotzdem ist das Thema Forderungsausfall überall in der Wirtschaft ein 
Thema. Wieso sollen gerade die Vermieter besonders dagegen geschützt 
werden? Dabei hat der Vermieter noch den Vorteil, dass er kein Material 
einkaufen musste. Wenn dies beim Kunden verbaut wurde, darf es bei 
Forderungsausfall trotzdem nicht wieder ausgebaut werden. Von daher geht 
es dem Vermieter sogar noch gut. Klar kann das für den Vermieter mit nur 
einer Wohnung schnell existenzbedrohend werden. Ist aber das gleiche 
beim kleinen Handwerker mit nur einem Großkunden.

von (prx) A. K. (prx)


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Jens PICler schrieb:
> Wieso sollen gerade die Vermieter besonders dagegen geschützt
> werden?

Es gibt einen Unterschied. Der Lieferant wird nicht dazu gezwungen, 
weiterhin ohne Aussicht auf Bezahlung zu liefern. Der Vermieter schon, 
für eine ziemliche Zeit.

> Dabei hat der Vermieter noch den Vorteil, dass er kein Material
> einkaufen musste.

Doch, nur gerät das leicht aus dem Blickfeld. Immerhin musste das Haus 
ja mal gebaut werden. Die Fristen sind verschieden. Normale Sachgüter 
werden auf beispielsweise 5 Jahre abgeschrieben, Häuser auf 50 Jahre.

Zudem gibt es in erheblichem Umfang laufende Kosten. Die normalerweise 
in Form der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Da 
diese Kosten aber weiterhin anfallen, müssen sie in diesem Fall vom 
Vermieter getragen werden.

von (prx) A. K. (prx)


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Kleines Gleichnis:

Es kennt doch jeder ein paar Autofahrer, die bei jeder Gelegenheit auf 
rüpelhafte Fahrradfahrer schimpfen. Mal berechtigt, mal nicht.

Andererseits gibt es auch viele Fahrradfahrer, die auf rücksichtslose 
Autofahrer schimpfen. Mal berechtigt, mal nicht.

(Und dann gibt es Leute, die mal zu beiden Fraktionen gehören. Und es 
mühelos schaffen, in der Rolle als Autofahrer über die Fahrradfahrer 
herzuziehen, und in der Rolle als Fahrradfahrer über die Autofahrer.)

Bei Wohnungen ist es nicht anders.

Mieter schimpfen gerne mal über Vermieter. Ganz besonders gerne, wenn 
das die erwähnten Fat Cats sind, oder anonyme Firmen, die so viele 
Wohnungen haben, dass es auf eine mehr oder weniger doch wohl nicht 
ankommen kann.

Und Vermieter schimpfen gerne mal über Mieter. Mal berechtigt, mal 
nicht. Ganz besonders gerne aber, wenn sie mal exquisit schlechte 
Erfahrung in Form von Mietnomaden gemacht haben, das prägt (doch, die 
gibts wirklich).

--

Die oben skizzierte Idee, Vermieter sollten so viele Wohnungen haben, 
dass sie doch problemlos ein paar Schmarotzer durchfüttern können, ist 
etwas befremdlich (*), wenn man die reale Situation in diesen Landen 
betrachtet. Die in hohem Umfang aus Mehrfamilienhäusern besteht, die nur 
teilweise selbst bewohnt werden, teilweise vermietet werden. Und sollte 
jemand, der von seiner Oma eine Wohnung geerbt hat, sie wirklich so 
schnell wie möglich an ein Unternehmen verkaufen, bloss weil das die 
einzige in seinem Besitz ist?

Umgekehrt ist die Situation bei Vermietung bewusst anders als im 
normalen Warenverkehr. Wer die Raten für sein Blechle nicht mehr zahlen 
kann, der ist es bald los. Wer seine Miete nicht mehr bezahlen kann, der 
fliegt aber nicht gleich raus auf die Strasse, sondern darf erst einmal 
drin bleiben. Das ist bewusst so gedacht, weil das Dach über dem Kopf 
gesellschaftlich eine viel wichtigere Rolle hat als ein Auto. 
Insbesondere wenn Kinder dabei sind.

*: ... und folgt einem sozialistisch inspirierten Gesellschaftsmodell. 
Hie die arme Massen der unterdrückten Unterschicht, da die paar im Fett 
schwimmende Leute der Oberschicht. Ulkig wird es aber, wenn das dann 
auch noch als Idealbild einer Gesellschaft angepriesen wird. ;-)

von Stefan R. (srand)


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A. K. schrieb:
> teilweise selbst bewohnt werden, teilweise vermietet werden. Und sollte
> jemand, der von seiner Oma eine Wohnung geerbt hat, sie wirklich so
> schnell wie möglich an ein Unternehmen verkaufen, bloss weil das die
> einzige in seinem Besitz ist?

Er kann das Erbe auch ausschlagen, wenn er das Geld nicht möchte.

Ich habe ja nichts dagegen, wenn er zockt und das Risiko (und die 
Chancen!) einer Vermietung auf sich nimmt. Aber das ewige Gejammer nervt 
schon.

> kann, der ist es bald los. Wer seine Miete nicht mehr bezahlen kann, der
> fliegt aber nicht gleich raus auf die Strasse, sondern darf erst einmal
> drin bleiben. Das ist bewusst so gedacht, weil das Dach über dem Kopf
> gesellschaftlich eine viel wichtigere Rolle hat als ein Auto.
> Insbesondere wenn Kinder dabei sind.

Genau! Und diesen zentralen Unterschied sehen die Leute immer nicht, die 
"sofort raus" brüllen. Schau dir oben "Fatal Error" an, der keinen 
Unterschied zwischen einer Wohnung und einem Arbeitsplatz sieht.

Und dabei übersieht, daß bei der Wohnung der strukturell Stärkere (in 
grober Verallgemeinerung) die Ware gegen Geld anbietet, beim 
Arbeitsverhältnis aber der strukturell Schwächere der Anbieter ist.

> *: ... und folgt einem sozialistisch inspirierten Gesellschaftsmodell.
> Hie die arme Massen der unterdrückten Unterschicht, da die paar im Fett
> schwimmende Leute der Oberschicht. Ulkig wird es aber, wenn das dann
> auch noch als Idealbild einer Gesellschaft angepriesen wird. ;-)

Keineswegs. Ich beschreibe nur den Ist-Zustand, keine Utopie. In der 
Utopie könnte man vielleicht fantasieren, daß es nur 
Omas-Einfamilienhäuschen gibt, das stets vom privaten Anbieter vermietet 
wird. Räumungsklagen gibts nicht, aber wenn die Miete ausbleibt, zahlt 
der Staat weiter.

Das wäre sozialistisch angehaucht. :-)

von Unbekannt U. (Gast)


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Vermieter sind Unternehmer. Keiner vermietet aus Nächstenliebe, sondern 
um Gewinne zu erwirtschaften.

Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Vermieter seine Portokasse schmälert 
um eine Immobilie zu erstehen und anschließend zu vermieten, oder ob ein 
kleiner Arbeitnehmer sich von der Bank eine Wohnung aufschwatzen lässt 
und mit einer Monsterfinazierung nach 30 Jahren angeblich Schuldenfrei 
sei.

Allen ist eins gemeinsam: Am Ende soll mehr rauskommen als reingesteckt 
wurde. Das ist legitim, das ist gut, das ist Marktwirtschaft.

Ja, die Vermieter dürfen über Mietausfällen jammern. Es ist ätzend, wenn 
ein Mieter die Miete nicht bezahlt, genauso ätzend wenn Vermieter 
Handwerkerrechnungen nicht zahlen, und genauso wenn Menschen ihre 
Handy-Rechnungen und Versandhandelsrechnungen nicht bezahlen.

Dennoch ist die Ware "Wohnung" eben nicht vergleichbar mit einem 
finanziertem Auto. Darum hat der Gesetzgeber ganz bestimmte Regeln 
aufgestellt, die den Mieter schützen zu Lasten der Vermieter.

Der springende Punkt an der Sache: Kein Vermieter dieser Welt ist 
gezwungen zu vermieten. Er kann jederzeit seine Immobilie verkaufen oder 
sie erst gar nicht kaufen, oder selbst darin wohnen. Niemand, absolut 
niemand wird gezwungen zu vermieten.

Wer Geld hat und etwas vermieten kann, kann dieses Geld auch in etwas 
anderes investieren, z.B. Aktien, Fonds, Anleihen, Bundeswertpapiere 
oder einfach das Sparbuch. Es gibt bestimmt eine Million Möglichkeiten 
sein Geld zu vermehren, und nicht zu vermieten.

Und dies ist genau der springende Punkt: Wer die Investition "Vermieten" 
tätigt erhofft sich einen Virteil davon und muss deshalb mit den Risiken 
leben. Die Risiken und die Regeln sind bekannt.

Es gibt nun mal keine Garantie auf wirtschaftlichen Erfolg. Auch nicht 
für Vermieter. Auch wenn immer mehr Gruppen das vom Staat fordern. Sei 
es die Großkonzerne, die Energierießen oder auch die Vermieter. Alle 
hätten sie gern vom Gesetzgeber eine Garantie auf Gewinne. Die gibt's 
aber nicht, weil wir in einer Marktwirtschaft leben: Wer Gewinne machen 
will, muss Risiken eingehen. So einfach ist das.

von (prx) A. K. (prx)


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Unbekannt Unbekannt schrieb:
> Der springende Punkt an der Sache: Kein Vermieter dieser Welt ist
> gezwungen zu vermieten. Er kann jederzeit seine Immobilie verkaufen oder
> sie erst gar nicht kaufen, oder selbst darin wohnen. Niemand, absolut
> niemand wird gezwungen zu vermieten.

Weshalb der Staat eine rechtliche Balance halten muss, die je nach Staat 
unterschiedlich ausfällt. Wer sich kein Wohnungseigentum leisten kann, 
der sollte auf Miete wohnen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass 
es genug vermietete Wohnungen gibt. Ist der Anreiz für Vermieter zu 
gering, dann bleibt Wohnraum leer oder entsteht nicht, und es entsteht 
ein gesellschaftliches Problem. Weshalb die Situation nur ein Kompromiss 
sein kann. Und Kompromisse haben es oft an sich, dass beide Seiten 
darüber unglücklich sind und Änderungen in ihre Sinne anstreben.

Es kann für Mieter durchaus nützlich sein, wenn der Vermieter kein 
anonymes Unternehmen ist, sondern eine persönliche Beziehung besteht. Es 
verbessert die Chancen, dass auf Anfragen auch reagiert wird. Ein 
Unternehmen, das ausschliesslich das Geld im Auge hat, hat ein nur sehr 
begrenztes Interesse daran, dem Mieter entgegen zu kommen. Und es ist 
einfach nur stressend, wenn es Wochen oder Monate dauert, nur um einen 
defekten Schlüssel zum Waschraum ersetzt zu bekommen, weil die 
Verwaltung nicht reagiert.

Ein "kleiner" Vermieter hat nicht selten einen konkretes Interesse, dass 
der gleiche Mieter längere Zeit drin bleibt. Zumal wenn beide Seiten 
miteinander klar kommen. Was auf Dauer für den Mieter auch finanziell 
vorteilhaft sein kann. Einem Grossvermieter/Unternehmen ist ein Wechsel 
schnuppe. Wenns dem Mieter nicht passt kann er ja gehen, kommt eben der 
nächste.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Schau dir oben "Fatal Error" an, der keinen
>Unterschied zwischen einer Wohnung und einem Arbeitsplatz sieht.

Du bist bestimmt einer dieser Weltversteher, die noch nie seinem Geld 
hinterherlaufen  mußten.
An meinem Einkommen hängt ein ganzer Fünf-Personen-Haushalt, mit allen 
Konsequenzen.

Dann können wir nach deinem Weltbild doch gleich festlegen, daß der 
Mieter die Miete eignetlich nur noch nach eigenem Gutdünken zahlen muß.

Ab wann darf denn der Vermieter nach deiner Einschätzung säumige Mieter 
vor die Tür setzen?

von (prx) A. K. (prx)


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Stefan Rand schrieb:
> Das wäre sozialistisch angehaucht. :-)

Das entspräche eher dem "Sozialismus für Reiche" der Bankenkrise. ;-)

Wobei ich mit dem "sozialistisch inspirierten Gesellschaftsmodell" aber 
nicht deren Ideal meinte, sondern jenen Phase marxistischer 
Geschichtsphilosophie, aus der sich dann der Sozialismus als Ausweg 
entwickeln soll. Deshalb ja auch die Ironie, ausgerechnet das als 
wünschenswert hinzustellen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Fatal Error schrub:
>An meinem Einkommen hängt ein ganzer Fünf-Personen-Haushalt, mit allen
>Konsequenzen.

Ja, das ist der fatale Error, wenn die Versorgung der Angehörigen auf
tönerne Füße gestellt wird -mit allen Konsequenzen.

MfG Paul

von (prx) A. K. (prx)


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Paul Baumann schrieb:
> Ja, das ist der fatale Error, wenn die Versorgung der Angehörigen auf
> tönerne Füße gestellt wird -mit allen Konsequenzen.

Kinderarbeit zwecks sozialer Sicherheit? Ja, das gibts öfter. Ist aber 
hierzulande schon länger aus der Mode gekommen.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>wenn die Versorgung der Angehörigen auf
>tönerne Füße gestellt wird -mit allen Konsequenzen.

Pisst du mir jetzt ans Bein, weil ich mein Geld selbst verdiene?

Auf welchen gesicherten Füßen steht denn deine Versorgung?

von Paul B. (paul_baumann)


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Fatal Error frog:
>Pisst du mir jetzt ans Bein, weil ich mein Geld selbst verdiene?

Um im Tonfall fortzufahren: Da kotzt Du nicht, da mußt Du durch!
Schließlich war das Deine Entscheidung.

>Auf welchen gesicherten Füßen steht denn deine Versorgung?

Zumindest habe ich es geschafft, im Leben noch keinen Kredit aufgenommen
zu haben.

Auf gesicherten Füßen steht heutzutage NICHTS mehr. EINER allein
ist nicht mehr in der Lage, eine Familie zu ernähren. Wenn er es dann
trotzdem versucht, kann man ihm nur viel Glück und beste Gesundheit
wünschen.

MfG Paul

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Da kotzt Du nicht, da mußt Du durch! Schließlich war das Deine
>Entscheidung.

Hä?! Soll ich meinen Job an den Nagel hängen und die auf H IV machen? Da 
hättest du dann bestimmt Respekt vor.


>Zumindest habe ich es geschafft, im Leben noch keinen Kredit aufgenommen
>zu haben.

Ganz großes Kino.


>EINER allein ist nicht mehr in der Lage, eine Familie zu ernähren.

Ach ja. Ich muß weder meine Frau noch meine Kinder zum Betteln schicken. 
Und am Monatsende müssen wir auch nicht die Butter auf dem Brot sparen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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na ja,

das mag im Moment gelten, aber wie sieht das aus sollte es aus Gründen 
welche du nicht verantwortest anders werden?
Namaste

von Paul B. (paul_baumann)


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Fatal Error schrub:
>Soll ich meinen Job an den Nagel hängen und die auf H IV machen?

Was soll diese Frage? DU hast Dir doch selbst zugemutet, eine 5-köpfige
Familie zu ernähren.

>Ganz großes Kino.
Kann ich nicht beurteilen, da war ich seit Jahren nicht mehr drin.
(im ganz großen Kino)

>Ich muß weder meine Frau noch meine Kinder zum Betteln schicken.
>Und am Monatsende müssen wir auch nicht die Butter auf dem Brot sparen.

Ja, dann beklag Dich doch nicht -es ist ja offenbar alles in Butter.

MfG Paul

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Ja, dann beklag Dich doch nicht

Offenbar bist du von der Jammerei hier im Forum infiziert. Ich habe mich 
zu keinem Zeitpunkt beklagt.

von Paul B. (paul_baumann)


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@FatalError
Ich bin nicht gewillt, mir Deinen Standpunkt aufdrücken zu lassen. Für
mich ist hier Ende.

Paul

von Paule H. (stk500-besitzer)


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Es sich schon sehr interessant, wie schnell so eine Diskussion zu 
persönlichen Angriffen übergeht.

Stefan Rand schrieb:
> Nein. Da ist die Rechtslage aber auch geringfügig anders.

DAs mag sein, aber ohne diese Rechtslage kommt es doch aufs Gleiche 
hinaus:
Zwei Parteien haben einen Vertrag unterschzeichnet. In diesem Vertrag 
sind die Rechte und Pflichten beider Parteien niedergeschrieben und 
beide sind verpflichtet, den Vertrag einzuhalten.
Die Pflicht der Vermieters ist dabei, den Wohnraum zur Verfügung 
zustellen und dafür zu sorgen, dass der Mieter es warm und trocken etc. 
hat.
Der Mieter sorgt seinerseits dafür, dass der Vermieter eine 
entsprechende Gegenleistung für die Dienstleitung der Unterkunft 
bekommt.
Wenn der Mieter es nun nicht warm und trocken hat, dann muss er das dem 
Vermieter mitteilen, der den Zustand wieder herstellen muss (Mängel an 
der Wohnung).
Da in Deutschland die soziale Marktwirtschaft herrscht, darf der 
Vermieter den Mieter nicht einfach rausschmeißen, wenn er gerade Lust 
dazu hat.
Wenn der Mieter seiner Pflicht, Miete zu zahlen, nicht nachkommt, dann 
muss der Vermieter erst mal das Risiko tragen - entsprechende Rücklagen 
sollte man immer haben. Aber irgendwann ist dann auch genug. Es herrscht 
immer noch Marktwirtschaft und der Vermieter würde auch gerne etwas Geld 
verdienen (was ja nach Meinung einiger hier gar nicht legetim ist, da 
alle Vermieter die Mietobjekte von Oma geerbet haben).

Ob jetzt eine andere rechtliche Grundlage beim Vermieten von Immobilien 
oder dem Verkauf von Arbeitsleistung gibt, ist mir erst mal egal.
Man hat einen Vertrag unterschrieben an dessen INhalt beide Parteien 
gebunden sind. Fertig!
Aber scheinbar sehen diverse Leute (nicht nur hier, sondern auch im 
realen Leben) es nicht ein, Pflichten zu haben, sondern pochen immer nur 
auf ihre Rechte.

von Michael .. (thing)


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Paule H. schrieb:
> Aber scheinbar sehen diverse Leute (nicht nur hier, sondern auch im
> realen Leben) es nicht ein, Pflichten zu haben, sondern pochen immer nur
> auf ihre Rechte.

Das passiert immer dann, wenn einem die Pflichten im Rahmen der
Unausgewogenheit und ungleicher Machtverhältnisse regelrecht
aufgezwungen werden. Sieht man fast überall in der Gesellschaft,
bei Mietverhältnissen, bei Arbeitsverträgen, AGBs etc. Wo hat
man da überhaupt Verhandlungsspielraum? Fast nirgends. Ein gesundes 
Verhältnis von Angebot und Nachfrage gibts praktisch nicht.

von Stefan R. (srand)


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Paule H. schrieb:
> Ob jetzt eine andere rechtliche Grundlage beim Vermieten von Immobilien
> oder dem Verkauf von Arbeitsleistung gibt, ist mir erst mal egal.

Eine völlig idiotische Sicht der Dinge.

Aber steht dir frei. Ebenso wie dich niemand zwingt, die Newtonschen 
Gesetze oder die Binomischen Formeln anzuerkennen.

Wunder dich halt ruhig weiter, warum dein Leben so schwer ist.

> Man hat einen Vertrag unterschrieben an dessen INhalt beide Parteien
> gebunden sind. Fertig!

Genau. Und wenn eine Seite vertragsbrüchig wird, gibt es rechtlich 
geregelte Folgen und schließlich auch obrigkeitliche Hilfe zur 
Durchsetzung.

Sowohl die Folgen als auch die Durchsetzung sind in diesem Land 
tendentiell mieterfreundlich geregelt.

Wenn du das nicht zur Kenntnis nehmen willst, oder es zumindest nicht in 
deine Vermiet-Entscheidung einfließen lassen willst, dann kann dir 
keiner helfen.

Natürlich sieht Vermieten ganz toll aus, wenn man beliebig 
Rahmenbedingungen ausblendet, die einem nicht passen.

Ich will auch vermieten! Eine Immobilie anschaffen will ich mir zwar 
nicht, aber wenn ich diese Anschaffungskosten einfach mal ausblende, 
dann ist das ein Bomben-Geschäft. g

von Paule H. (stk500-besitzer)


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Michael ... schrieb:
> Das passiert immer dann, wenn einem die Pflichten im Rahmen der
> Unausgewogenheit und ungleicher Machtverhältnisse regelrecht
> aufgezwungen werden. Sieht man fast überall in der Gesellschaft,
> bei Mietverhältnissen, bei Arbeitsverträgen, AGBs etc. Wo hat
> man da überhaupt Verhandlungsspielraum? Fast nirgends. Ein gesundes
> Verhältnis von Angebot und Nachfrage gibts praktisch nicht.

Das klingt bedingungsfeindlich.
Natürlich kann man verhandeln. Man muiss nur erkennen, wo die Grenzen 
sind: Wenn man einer von hunderten Bewerbern o.dergl. ist, dann ist der 
Verhandlungsspielraum relativ klein. Ist man Spezialist auf einem 
bestimten, sehr gefragten Gebiet, dann ist der Spielraum entsprechend 
größer.

Stefan Rand schrieb:
> Eine völlig idiotische Sicht der Dinge.
Kläre mich bitte darüber auf, was an meiner Vereinfachung idiotisch ist.

> Aber steht dir frei. Ebenso wie dich niemand zwingt, die Newtonschen
> Gesetze oder die Binomischen Formeln anzuerkennen.

Genau! Naturgesetze sind auch verhandelbar.
Mit dir würde ich zu gerne mal im Team arbeiten müssen.

von Stefan R. (srand)


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Paule H. schrieb:
> Das klingt bedingungsfeindlich.

Weißt du überhaupt, was "bedingungsfeindlich" bedeutet?

Offenbar nicht, denn du verwendest es völlig falsch.

> Stefan Rand schrieb:
>> Eine völlig idiotische Sicht der Dinge.
> Kläre mich bitte darüber auf, was an meiner Vereinfachung idiotisch ist.

Das stand in den Absätzen darunter. Lies!

>> Aber steht dir frei. Ebenso wie dich niemand zwingt, die Newtonschen
>> Gesetze oder die Binomischen Formeln anzuerkennen.
>
> Genau! Naturgesetze sind auch verhandelbar.
> Mit dir würde ich zu gerne mal im Team arbeiten müssen.

Gesetze sind ebensowenig verhandelbar. Das erklärt dir der Richter dann 
aber schon.

Und nun husch, h8usch, zurück ins Team, Gesetze verhandeln.

von Rick M. (rick-nrw)


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Stefan Rand schrieb:
>
> Ich will auch vermieten! Eine Immobilie anschaffen will ich mir zwar
> nicht, aber wenn ich diese Anschaffungskosten einfach mal ausblende,
> dann ist das ein Bomben-Geschäft. *g*

Ein Bombengeschäft, sofern der Mieter pünktlich zahlt und sonst keine 
Probleme macht (sich an die Hausordnung hält, mit der Wohnung pfleglich 
umgeht, ....)

Für denn Fall, das es nicht so ist, braucht man halt einen rechtlichen 
Rat.
Für Mieter gibt es den Mieterverein, der einen mit Musterbriefen etc. 
weiterhilft.
Für Vermieter gibt es "Haus und Grund" oder ähnliche Vereine, die einem 
da auch Tipps geben.

Klar soll ein Rechtsstreit nichts kosten, aber Beratung kostet halt was.

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