Hallo Ich bin jetzt im zweiten Lehrjahr als Elektroniker in einem kleinen Betrieb. Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich habe immern och resturlaub vom letzten Jahr (Da wurde mir der Urlaub auch schon zweimal verweigert. Das kann doch nicht normal sein oder? Soll ich mich mal an die IHK wenden? Ich hatte fast immer in den Ferien meinen Urlaub gewählt da meine Famile da am besten zeit um Wegzufahren... Die gendanken den Betrieb zu wechseln hatte ich auch schon in betracht gezogen, ist aber eher momentan problematisch und die Gesellen sind ja völlig in Ordnung, aber dene wird der Urlaub irgendwie nicht so oft verweigert...
Frag halt mal deinen Chef, wann du gut in den Urlaub gehen könntest, vielleicht passt es ja mit deinen Plänen (oder lässt sich passend machen). Falls du in die Berufsschule gehst, gibt's da nicht Vorgaben, wie der Urlaub genommen werden muss/soll/darf?
http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/urlaubsanspruch-von-auszubildenden.html
1 | Die Festlegung des Urlaubszeitpunkts ist Sache des Ausbildungsbetriebs. Die Wünsche des Auszubildenden sollten berücksichtigt werden, außer dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer stehen dem entgegen. |
du hast keine kinder? dann muss dein urlaub hinter dem derjenigen mit kindern in der ferienzeit zurückstehen.
Azubi schrieb: > Das kann doch nicht normal sein Nein, normal ist das nicht, kommt aber in unseren zunehmend Sklaventreiberischen UNternehmen immer öfter vor. Daß man sich damit als Firma keine Frunde macht, haben manche Chefs noch nicht bemerkt, also kann es sinnvoll sein, sich nach einer anderen Firma umzusehen. Resturlaub vom letzten Jahr weil im letzten Jahr Urlaub verweigert wurde, ist strafbar. Die Firma ist verpflichtet dem Arbeitnehmer (und auch Auszubindenden) die gesetzliche zustehenden Urlaubstage in einem Jahr zu geben. Leider heisst Strafe für Arbeitgber: Das Gericht sagt: Sie müssen das tun. Es gibt in der deutschen Gesetzgebung keinerlei Nachteile für Firmen, die ihre Mitarbeietr mit Füssen treten.
Fraglich, ob ein Auszubildender einem normalem Arbeitnehmer rechtlich gleichgestellt ist. Urlaub wird wohl nur in der Schulferienzeit genommen werden können, weil auch hier die Schulpflicht greift. Gibts im Ausbildungsvertrag eine Klausel die die Urlaubsfrage verbindlich regelt? Ansonsten müsste das ein Arbeitsgericht wohl klären müssen, was aber sicher nicht sonderlich zuträglich für das Ausbildungsverhältnis wäre. Im ungünstigsten Fall würde ich einen geldwerten Ausgleich anstreben, insbesondere bevor der Urlaub verfällt(sofern das nicht schon passiert ist). Einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes würde ich mal als wenig prakmatisch sehen, denn man weiß dann nicht ob man nicht vom Regen in die Traufe gerät. Besser man macht das beste draus und zieht die Ausbildung zügig durch und lehnt dann eine Gesellenanstellung in Folge wegen dieser Probleme ab.
Azubi schrieb: > Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich > habe immern och resturlaub vom letzten Jahr Wieviel Urlaubstage stehen dir denn pro Jahr zu?
c.m. schrieb: > du hast keine kinder? dann muss dein urlaub hinter dem derjenigen mit > kindern in der ferienzeit zurückstehen. Nein, es könnte aber sein das der Azubi den Urlaub in den Schulferien (wenn kein Blockunterricht in der Berufsschule) nehmen muß (weil Urlaub zusammenhängend genommen werden soll).
c.m. schrieb: > du hast keine kinder? dann muss dein urlaub hinter dem derjenigen mit > kindern in der ferienzeit zurückstehen. Welches Gesetz schreibt das vor?
Recht und Ordnung schrieb: > Da steht davon nichts drin. Und für was hälst du dies: "... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung ... Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Sprich deinen Chef drauf an. Mache einen Gesprächstermin aus. Frage wann der Urlaub genommen werden kann. Zeige ihm auf, dass du schon vorher immer diese Probleme hattest (die Ablehnungen). Er wird sicher mit dir ein Lösung finden. Sag ihm, dass du gern mit deiner Familie Urlaub machen möchtest. Wechseln kannst du nicht, das kommt nirgendwo gut an. Nach der Ausbildung kannst du ja zügig die Biege machen.
Mike schrieb: > Recht und Ordnung schrieb: >> Da steht davon nichts drin. > > Und für was hälst du dies: > "... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung ... Urlaubswünsche anderer > Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, > entgegenstehen." Da steht ja nicht explizit Kinder, die sozialen Gesichtspunkte greifen auch bei einem Azubi der nicht gerade Blockunterricht hat. Denn wenn er in der Woche Urlaub zweimal in die Berufsschule muss, kann von einem Urlaub nicht die Rede sein.
SoD schrieb: > Da steht ja nicht explizit Kinder, die sozialen Gesichtspunkte greifen > auch bei einem Azubi der nicht gerade Blockunterricht hat. Denn wenn er > in der Woche Urlaub zweimal in die Berufsschule muss, kann von einem > Urlaub nicht die Rede sein. Das wäre aber nicht ein sozialer, sondern ein beruflicher Grund. Und man vergesse nicht: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vor einigen Jahren bekam man auch keine Ausbildungsvergütung, sondern musste an den Arbeitgeber Lehrgeld bezahlen. Für "Azubi" wäre es sogar äußerst ratsam, nach Abschluss der Lehre in dem Betrieb als Geselle zu verbleiben, denn dann könnte er ja davon ausgehen, dass ihm nicht die Auszubildenden seine Urlaubsplanung durcheinanderbringen.
Der AG darf Urlaubswünsche zu bestimmten Terminen verweigern. Er sollte aber Vorschläge machen können, die dir nicht unbedingt gefallen müssen. Wobei 2 Wochen zusammenhängend Urlaub, soweit ich weiß, drin sein müssen. Ich hatte damals 6 Wochen Urlaub, 4 Wochen Pflicht in den Sommerferien, 1 Woche für Weihnachten und den Rest in Absprache für Brückentage.
Ansonsten einfach mal die Karte der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per gelbem Schein zücken und die Arbeitsleistung im Betrieb drosseln. Als Azubi genießt du besonderen Kündigungsschutz und später willst du bei einem solchen Sklavenhalter eh nicht anschaffen gehen.
In vielen Betrieben geht's nach dem Motto: Wer zuerst kommt malt zuerst. Oft werden die "Urlaubslisten" werden am Jahresanfang geöffnet. Familien haben es in zweierlei Hinsicht einfacher als Du. 1. Sie können nur in den Schulferien. Die stehen aber schon im Vorjahr fest. Können diesen also schon am 2. Januar. festlegen. 2. Familien werden, da keine Ausweichmöglichkeit besteht, oft bevorzugt. Soweit mir bekannt, sind die einzigen Bestimmungen die: Urlaub muss gewährt werden. Urlaub sollte zusammenhängend möglich sein. Aus vielerlei Gründen muss es dem Betrieb möglich sein, den Urlaub abzulehnen. Aber auf keinen Fall grundlos. D.h. Du hast in jedem Falle das Anrecht auf eine Erklärung und notfalls auf Alternativtermine. Frag mal deinen zuständigen "Gewerkschafter".
Amateur schrieb: > 2. Familien werden, da keine Ausweichmöglichkeit besteht, oft bevorzugt. und der Azubi, der mit seiner Familie (Mama, Papa, Geschwister) in Urlaub fahren möchte?
Azubi schrieb: > Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich > habe immern och resturlaub vom letzten Jahr (Da wurde mir der Urlaub > auch schon zweimal verweigert. Mti welcher begrüdnugne denn? Du hast wohl "vergessen" zu erwähnen, dass ihr eine urlaubsperre hattet!
Auch über 18 jährige Auszubildende unterliegen der Berufsschulpflicht und sind mit jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt. Insofern greift das Jugendarbeitsschutzgesetz §19 Absatz 3: "Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren." Der Ausbildungsvertrag sollte entsprechende Ausführungen beinhalten. Dort nachschlagen. Bei Streitigkeiten bietet die IHK die Möglichkeit einen Ausbildungsberater anzusprechen, der in der Sache klären kann.
Schreiber schrieb: > und der Azubi, der mit seiner Familie (Mama, Papa, Geschwister) in > Urlaub fahren möchte? "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" hiess das früher noch.. Ansonsten ist "Familie" defniert als "Vater und Mutter" bei Minderjährigen bzw. "Ehegatte und minderjährige Kinder" bei volljährigen.
Spiesser schrieb: > "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" hiess das früher noch.. Genau! Und früher hatten wir auch noch einen der uns führte.
Marx W. schrieb: > Spiesser schrieb: >> "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" hiess das früher noch.. > > Genau! > Und früher hatten wir auch noch einen der uns führte. Da wir aber keine Fremdarbeiter aus Österreich mehr führen lassen, sondern das nur noch von Leuten "aus den neuen Bundesländern" machen lassen ist es heute viel besser.. Den Spruch über Lehrjahre hab ich noch in den frühen 90'er gehört. Wie dem auch sei, in kleinen Betrieben ist die Hackordnung wichtig, der Wunsch des Gesellen hat Vorrang vor dem Wunsch des Stiftes, so ist das nunmal wenn es kein Grossbetrieb mit Betriebsrat und eigener Gewerkschaft ist.
Lass Dir doch vom Chef per Mail vorschlagen wann es für ihn günstig ist. Resturlaub aus dem alten Jahr sollte man nehmen BEVOR er verfällt! Lesen bildet. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
Andreas Schweigstill schrieb: > Und man vergesse nicht: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vor einigen > Jahren bekam man auch keine Ausbildungsvergütung, sondern musste an den > Arbeitgeber Lehrgeld bezahlen. "Vor einigen Jahren" ? Diese Zeiten hast Du nicht erlebt und ich nehme an, dein Vater und dein Großvater auch nicht. Dieser dumme Spruch stammt übrigens aus einer Zeit, wo der "Lehrling", wahlweise "Stift", nicht "Azubi", auch noch regelmäßig vom Meister körperlich gezüchtigt wurde. Ich an deiner Stelle würde mich mit solch dümmlichen Äußerungen zurückhalten. S.
Rudi Radlos schrieb: > Lass Dir doch vom Chef per Mail vorschlagen wann es für ihn günstig ist. > Resturlaub aus dem alten Jahr sollte man nehmen BEVOR er verfällt! Komplett verfallen kann der Urlaub nicht, also in dem Sinne dass der Arbeitnehmer gar nichts mehr bekommt. Notfalls werden nicht gewährte Urlaubstage ausbezahlt.
Stefan schrieb: > "Vor einigen Jahren" ? Diese Zeiten hast Du nicht erlebt und ich nehme > an, dein Vater und dein Großvater auch nicht. Doch, mein Vater (Jahrgang 1920) musste noch Lehrgeld bezahlen. > Ich an deiner Stelle würde mich mit solch dümmlichen Äußerungen > zurückhalten. Das trifft wohl eher auf Dich zu. Wenn heutige Auszubildende oder auch fertig Ausgebildete meinen, sie würden ausgebeutet werden, hilft es ganz ungemein, sie mit der Realität zu konfrontieren. Dies kann entweder der Hinweis auf frühere Zeiten in Deutschland sein (ohne diese zu verherrlichen!) oder die Verdeutlichung der Lebensbedingungen, unter denen sich locker die Hälfte der aktuellen Weltbevölkerung durchschlagen muss und worauf unser Wohlstand in ganz erheblichem Maße basiert. Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen.
Andreas Schweigstill schrieb: > Wenn heutige Auszubildende oder auch fertig Ausgebildete meinen, sie > würden ausgebeutet werden, hilft es ganz ungemein, sie mit der Realität > zu konfrontieren. Dies kann entweder der Hinweis auf frühere Zeiten in > Deutschland sein (ohne diese zu verherrlichen!) oder die Verdeutlichung > der Lebensbedingungen, unter denen sich locker die Hälfte der aktuellen > Weltbevölkerung durchschlagen muss und worauf unser Wohlstand in ganz > erheblichem Maße basiert. Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen. Jaja, in Afrika verhungern Kinder..
Wenn Andreas mal für seine modernen Arbeitnehmerrechte eintreten möchte: "Eine für den Obrigkeitsstaat nicht unübliche militärische Intervention hatte bereits in der ersten Streikwoche elf Tote und zwei Dutzend Verwundete als Opfer zur Folge" aus http://de.wikipedia.org/wiki/Streik#Streiks_in_vorindustrieller_Zeit
> Und man vergesse nicht: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vor einigen > Jahren bekam man auch keine Ausbildungsvergütung, sondern musste an den > Arbeitgeber Lehrgeld bezahlen. oh-oh! Richtig gruselig, sich hier solch vorgestriges, dumpf - reaktionäres Gedankengut anhören zu müssen. Mitarbeiterführung nach Gutsherrenart kann man leider immer noch häufig im Handwerk oder auch in kleineren Provinzschuppen antreffen. Sprach der Herr zum Knecht: "Mir geht es furchtbar schlecht"! Sprach der Knecht zum Herrn: "Das hört man gern"! :-)
Spiesser schrieb: > Jaja, in Afrika verhungern Kinder.. Und wer denkt an die armen Krokodile, die keine badende Kinder mehr abbekommen?
Andreas Schweigstill schrieb: > Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen. Das Wort "Demut" aus deinem Munde. Gell, mit vollem Bauch philosophiert sichs am besten, oder?
Mike schrieb: > Und für was hälst du dies: > "... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung ... Urlaubswünsche anderer > Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, > entgegenstehen." Warum zählen soziale Kontakte zu Personen die man sowieso jeden Tag sieht höher als die sozialen Kontakte die man als Single nicht jeden Tag hat?
Lagi schrieb: > Warum zählen soziale Kontakte zu Personen die man sowieso jeden Tag > sieht höher als die sozialen Kontakte die man als Single nicht jeden Tag > hat? Diese Frage beantwortet leider nicht das Bundesurlaubsgesetz. Es kann aber duchaus nützlich sein, darüber nachzudenken, warun die Oma aus Amerika nicht jede Woche zu Besuch kommt.
Friedhofsgärtner schrieb: > Diese Frage beantwortet leider nicht das Bundesurlaubsgesetz. Es kann > aber duchaus nützlich sein, darüber nachzudenken, warun die Oma aus > Amerika nicht jede Woche zu Besuch kommt. Verstehe ich nicht, bitte erklären.
Eventuell sollte Andreas seinen Nachnamen als Vorschlag annehmen bevor er von früheren Zeiten und Demut predigt. (Damals als Vati natürlich noch Lehrgeld zahlen musste, es die prügelstrafe gab und auch eigentlich sonst alles recht nett war...)
Azubi schrieb: > Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich > habe immern och resturlaub vom letzten Jahr (Da wurde mir der Urlaub > auch schon zweimal verweigert. Das kann doch nicht normal sein oder? Freu Dich lieber. dass Du überhaupt einen Job hast.
Andreas Schweigstill schrieb: > Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen. Demut als Wert darzustellen ist Oberblödsinn.
-Urlaub immer so früh wie möglich im Jahr genehmigen lassen, gleich allen Urlaub verplanen. Dann muss sich im Zweifelsfall der Chef rühren. Du hast den Urlab doch hoffentlich nicht erst ein paar Tage vorher beantragt? -Belege (abgelehnte Urlaubsanträge o.ä.) über den nicht genehmigten alten Urlaub sammeln. Denn er verfällt irgendwann wenn dem nicht zwingende (und im Nachhinein belegbare) betriebliche Gründe entgegen stehen. Das Familien mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt werden ist üblich und hat den einfachen Grund dass sie Rücksicht auf Schulferien nehmen müssen. Ein Single ist da freier (und spart noch einiges, wenn er nicht zur Stoßzeit verreist).
Die Kernfrage hierzu ist: bist du über oder unter 18 Jahre alt?
Dipl Ing ( FH ) schrieb: > Beweise einmal Eier un kündige! und dann? Hat der Azubi Eier und eine abgebrochene Lehre. Und gaaaaaaanz viel Zeit für Urlaub... Das scheint dir vernünftig zu sein?
JA, das ist vernünftig. Aber nur, wenn alle sich auch so verhalten. Jeder Azubi, der daneben behandelt wird, kündigt. Dann darf sich der Arbeitsmarkt aus dem Pool der eigens geschaffenen Opfer bedienen. Dann können sich die Firmen überlegen, mal etwas humaner vorzugehen. In dem ihr aus Zukunftsangst euch vor allem verbeugt, seid ihr ein gefundenes Fressen. Ihr seht ja selbst, wohin es sich entwickelt.
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