Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Urlaub wird fast immer verweigert.


von Azubi (Gast)


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Hallo

Ich bin jetzt im zweiten Lehrjahr als Elektroniker in einem kleinen 
Betrieb.
Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich 
habe immern och resturlaub vom letzten Jahr (Da wurde mir der Urlaub 
auch schon zweimal  verweigert. Das kann doch nicht normal sein oder? 
Soll ich mich mal an die IHK wenden? Ich hatte fast immer in den Ferien 
meinen Urlaub gewählt da meine Famile da am besten zeit um 
Wegzufahren...

Die gendanken den Betrieb zu wechseln hatte ich auch schon in betracht 
gezogen, ist aber eher momentan problematisch und die Gesellen sind ja 
völlig in Ordnung, aber dene wird der Urlaub irgendwie nicht so oft 
verweigert...

von Pink S. (pinkshell)


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Frag halt mal deinen Chef, wann du gut in den Urlaub gehen könntest, 
vielleicht passt es ja mit deinen Plänen (oder lässt sich passend 
machen).

Falls du in die Berufsschule gehst, gibt's da nicht Vorgaben, wie der 
Urlaub genommen werden muss/soll/darf?

von c.m. (Gast)


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http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/urlaubsanspruch-von-auszubildenden.html
1
Die Festlegung des Urlaubszeitpunkts ist Sache des Ausbildungsbetriebs. Die Wünsche des Auszubildenden sollten berücksichtigt werden, außer dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer stehen dem entgegen.
du hast keine kinder? dann muss dein urlaub hinter dem derjenigen mit 
kindern in der ferienzeit zurückstehen.

von MaWin (Gast)


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Azubi schrieb:
> Das kann doch nicht normal sein

Nein, normal ist das nicht, kommt aber in unseren zunehmend 
Sklaventreiberischen UNternehmen immer öfter vor.
Daß man sich damit als Firma keine Frunde macht, haben manche Chefs noch 
nicht bemerkt, also kann es sinnvoll sein, sich nach einer anderen Firma 
umzusehen.

Resturlaub vom letzten Jahr weil im letzten Jahr Urlaub verweigert 
wurde, ist strafbar. Die Firma ist verpflichtet dem Arbeitnehmer (und 
auch Auszubindenden) die gesetzliche zustehenden Urlaubstage in einem 
Jahr zu geben.

Leider heisst Strafe für Arbeitgber: Das Gericht sagt: Sie müssen das 
tun.

Es gibt in der deutschen Gesetzgebung keinerlei Nachteile für Firmen, 
die ihre Mitarbeietr mit Füssen treten.

von Logger (Gast)


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Fraglich, ob ein Auszubildender einem normalem Arbeitnehmer rechtlich
gleichgestellt ist. Urlaub wird wohl nur in der Schulferienzeit genommen
werden können, weil auch hier die Schulpflicht greift.
Gibts im Ausbildungsvertrag eine Klausel die die Urlaubsfrage 
verbindlich
regelt? Ansonsten müsste das ein Arbeitsgericht wohl klären müssen, was
aber sicher nicht sonderlich zuträglich für das Ausbildungsverhältnis
wäre. Im ungünstigsten Fall würde ich einen geldwerten Ausgleich
anstreben, insbesondere bevor der Urlaub verfällt(sofern das nicht
schon passiert ist).
Einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes würde ich mal als wenig
prakmatisch sehen, denn man weiß dann nicht ob man nicht vom Regen
in die Traufe gerät. Besser man macht das beste draus und zieht die
Ausbildung zügig durch und lehnt dann eine Gesellenanstellung in Folge
wegen dieser Probleme ab.

von mike (Gast)


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Azubi schrieb:
> Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich
> habe immern och resturlaub vom letzten Jahr

Wieviel Urlaubstage stehen dir denn pro Jahr zu?

von Azubi (Gast)


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mike schrieb:
> Wieviel Urlaubstage stehen dir denn pro Jahr zu?

24 Tage/Jahr

von Marx W. (Gast)


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c.m. schrieb:
> du hast keine kinder? dann muss dein urlaub hinter dem derjenigen mit
> kindern in der ferienzeit zurückstehen.

Nein, es könnte aber sein das der Azubi den Urlaub in den Schulferien 
(wenn kein Blockunterricht in der Berufsschule) nehmen muß (weil Urlaub 
zusammenhängend genommen werden soll).

von Recht und Ordnung (Gast)


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c.m. schrieb:
> du hast keine kinder? dann muss dein urlaub hinter dem derjenigen mit
> kindern in der ferienzeit zurückstehen.

Welches Gesetz schreibt das vor?

von Justus S. (jussa)


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Recht und Ordnung schrieb:
> Welches Gesetz schreibt das vor?

BUrlG §7 (1)

von Recht und Ordnung (Gast)


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Justus Skorps schrieb:

> BUrlG §7 (1)

Da steht davon nichts drin.

von Mike (Gast)


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Recht und Ordnung schrieb:
> Da steht davon nichts drin.

Und für was hälst du dies:
"... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung ... Urlaubswünsche anderer 
Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, 
entgegenstehen."

von F. F. (foldi)


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Sprich deinen Chef drauf an. Mache einen Gesprächstermin aus. Frage wann 
der Urlaub genommen werden kann. Zeige ihm auf, dass du schon vorher 
immer diese Probleme hattest (die Ablehnungen).
Er wird sicher mit dir ein Lösung finden.
Sag ihm, dass du gern mit deiner Familie Urlaub machen möchtest.

Wechseln kannst du nicht, das kommt nirgendwo gut an. Nach der 
Ausbildung kannst du ja zügig die Biege machen.

von SoD (Gast)


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Mike schrieb:
> Recht und Ordnung schrieb:
>> Da steht davon nichts drin.
>
> Und für was hälst du dies:
> "... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung ... Urlaubswünsche anderer
> Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen,
> entgegenstehen."

Da steht ja nicht explizit Kinder, die sozialen Gesichtspunkte greifen 
auch bei einem Azubi der nicht gerade Blockunterricht hat. Denn wenn er 
in der Woche Urlaub zweimal in die Berufsschule muss, kann von einem 
Urlaub nicht die Rede sein.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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SoD schrieb:
> Da steht ja nicht explizit Kinder, die sozialen Gesichtspunkte greifen
> auch bei einem Azubi der nicht gerade Blockunterricht hat. Denn wenn er
> in der Woche Urlaub zweimal in die Berufsschule muss, kann von einem
> Urlaub nicht die Rede sein.

Das wäre aber nicht ein sozialer, sondern ein beruflicher Grund.

Und man vergesse nicht: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vor einigen 
Jahren bekam man auch keine Ausbildungsvergütung, sondern musste an den 
Arbeitgeber Lehrgeld bezahlen.

Für "Azubi" wäre es sogar äußerst ratsam, nach Abschluss der Lehre in 
dem Betrieb als Geselle zu verbleiben, denn dann könnte er ja davon 
ausgehen, dass ihm nicht die Auszubildenden seine Urlaubsplanung 
durcheinanderbringen.

von Ich (Gast)


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Der AG darf Urlaubswünsche zu bestimmten Terminen verweigern.
Er sollte aber Vorschläge machen können, die dir nicht unbedingt 
gefallen müssen.
Wobei 2 Wochen zusammenhängend Urlaub, soweit ich weiß, drin sein 
müssen.

Ich hatte damals 6 Wochen Urlaub, 4 Wochen Pflicht in den Sommerferien, 
1 Woche für Weihnachten und den Rest in Absprache für Brückentage.

von Deutsche Handswerksklitschen (Gast)


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Ansonsten einfach mal die Karte der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per 
gelbem Schein zücken und die Arbeitsleistung im Betrieb drosseln. Als 
Azubi genießt du besonderen Kündigungsschutz und später willst du bei 
einem solchen Sklavenhalter eh nicht anschaffen gehen.

von Amateur (Gast)


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In vielen Betrieben geht's nach dem Motto: Wer zuerst kommt malt zuerst.

Oft werden die "Urlaubslisten" werden am Jahresanfang geöffnet. Familien 
haben es in zweierlei Hinsicht einfacher als Du.
1. Sie können nur in den Schulferien. Die stehen aber schon im Vorjahr
   fest. Können diesen also schon am 2. Januar. festlegen.
2. Familien werden, da keine Ausweichmöglichkeit besteht, oft bevorzugt.

Soweit mir bekannt, sind die einzigen Bestimmungen die:
Urlaub muss gewährt werden.
Urlaub sollte zusammenhängend möglich sein.

Aus vielerlei Gründen muss es dem Betrieb möglich sein, den Urlaub 
abzulehnen. Aber auf keinen Fall grundlos. D.h. Du hast in jedem Falle 
das Anrecht auf eine Erklärung und notfalls auf Alternativtermine.
Frag mal deinen zuständigen "Gewerkschafter".

von Schreiber (Gast)


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Amateur schrieb:
> 2. Familien werden, da keine Ausweichmöglichkeit besteht, oft bevorzugt.

und der Azubi, der mit seiner Familie (Mama, Papa, Geschwister) in 
Urlaub fahren möchte?

von Michael (Gast)


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Azubi schrieb:
> Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich
> habe immern och resturlaub vom letzten Jahr (Da wurde mir der Urlaub
> auch schon zweimal  verweigert.

Mti welcher begrüdnugne denn?

Du hast wohl "vergessen" zu erwähnen, dass ihr eine urlaubsperre hattet!

von ... (Gast)


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Auch über 18 jährige Auszubildende unterliegen der Berufsschulpflicht 
und sind mit jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt. Insofern greift 
das Jugendarbeitsschutzgesetz §19 Absatz 3:
"Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien 
gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, 
ist für jeden Berufsschultag an dem die Berufsschule während des Urlaubs 
besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren."

Der Ausbildungsvertrag sollte entsprechende Ausführungen beinhalten. 
Dort nachschlagen.

Bei Streitigkeiten bietet die IHK die Möglichkeit einen 
Ausbildungsberater anzusprechen, der in der Sache klären kann.

von Spiesser (Gast)


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Schreiber schrieb:
> und der Azubi, der mit seiner Familie (Mama, Papa, Geschwister) in
> Urlaub fahren möchte?

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre" hiess das früher noch..

Ansonsten ist "Familie" defniert als "Vater und Mutter" bei 
Minderjährigen bzw. "Ehegatte und minderjährige Kinder" bei 
volljährigen.

von Marx W. (Gast)


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Spiesser schrieb:
> "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" hiess das früher noch..

Genau!
Und früher hatten wir auch noch einen der uns führte.

von Spiesser (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Spiesser schrieb:
>> "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" hiess das früher noch..
>
> Genau!
> Und früher hatten wir auch noch einen der uns führte.

Da wir aber keine Fremdarbeiter aus Österreich mehr führen lassen, 
sondern das nur noch von Leuten "aus den neuen Bundesländern" machen 
lassen ist es heute viel besser..

Den Spruch über Lehrjahre hab ich noch in den frühen 90'er gehört.

Wie dem auch sei, in kleinen Betrieben ist die Hackordnung wichtig, der 
Wunsch des Gesellen hat Vorrang vor dem Wunsch des Stiftes, so ist das 
nunmal wenn es kein Grossbetrieb mit Betriebsrat und eigener 
Gewerkschaft ist.

von Rudi Radlos (Gast)


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Lass Dir doch vom Chef per Mail vorschlagen wann es für ihn günstig ist. 
Resturlaub aus dem alten Jahr sollte man nehmen BEVOR er verfällt! Lesen 
bildet. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

von Stefan (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Und man vergesse nicht: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vor einigen
> Jahren bekam man auch keine Ausbildungsvergütung, sondern musste an den
> Arbeitgeber Lehrgeld bezahlen.

"Vor einigen Jahren" ? Diese Zeiten hast Du nicht erlebt und ich nehme 
an, dein Vater und dein Großvater auch nicht. Dieser dumme Spruch stammt 
übrigens aus einer Zeit, wo der "Lehrling", wahlweise "Stift", nicht 
"Azubi", auch noch regelmäßig vom Meister körperlich gezüchtigt wurde.

Ich an deiner Stelle würde mich mit solch dümmlichen Äußerungen 
zurückhalten.
S.

von Mark B. (markbrandis)


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Rudi Radlos schrieb:
> Lass Dir doch vom Chef per Mail vorschlagen wann es für ihn günstig ist.
> Resturlaub aus dem alten Jahr sollte man nehmen BEVOR er verfällt!

Komplett verfallen kann der Urlaub nicht, also in dem Sinne dass der 
Arbeitnehmer gar nichts mehr bekommt. Notfalls werden nicht gewährte 
Urlaubstage ausbezahlt.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Stefan schrieb:
> "Vor einigen Jahren" ? Diese Zeiten hast Du nicht erlebt und ich nehme
> an, dein Vater und dein Großvater auch nicht.

Doch, mein Vater (Jahrgang 1920) musste noch Lehrgeld bezahlen.

> Ich an deiner Stelle würde mich mit solch dümmlichen Äußerungen
> zurückhalten.

Das trifft wohl eher auf Dich zu.

Wenn heutige Auszubildende oder auch fertig Ausgebildete meinen, sie 
würden ausgebeutet werden, hilft es ganz ungemein, sie mit der Realität 
zu konfrontieren. Dies kann entweder der Hinweis auf frühere Zeiten in 
Deutschland sein (ohne diese zu verherrlichen!) oder die Verdeutlichung 
der Lebensbedingungen, unter denen sich locker die Hälfte der aktuellen 
Weltbevölkerung durchschlagen muss und worauf unser Wohlstand in ganz 
erheblichem Maße basiert. Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen.

von Spiesser (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Wenn heutige Auszubildende oder auch fertig Ausgebildete meinen, sie
> würden ausgebeutet werden, hilft es ganz ungemein, sie mit der Realität
> zu konfrontieren. Dies kann entweder der Hinweis auf frühere Zeiten in
> Deutschland sein (ohne diese zu verherrlichen!) oder die Verdeutlichung
> der Lebensbedingungen, unter denen sich locker die Hälfte der aktuellen
> Weltbevölkerung durchschlagen muss und worauf unser Wohlstand in ganz
> erheblichem Maße basiert. Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen.

Jaja, in Afrika verhungern Kinder..

von Pendragon (Gast)


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Wenn Andreas mal für seine modernen Arbeitnehmerrechte eintreten möchte:

"Eine für den Obrigkeitsstaat nicht unübliche militärische Intervention 
hatte bereits in der ersten Streikwoche elf Tote und zwei Dutzend 
Verwundete als Opfer zur Folge"

aus

http://de.wikipedia.org/wiki/Streik#Streiks_in_vorindustrieller_Zeit

von Ausbilder (Gast)


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> Und man vergesse nicht: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vor einigen
> Jahren bekam man auch keine Ausbildungsvergütung, sondern musste an den
> Arbeitgeber Lehrgeld bezahlen.

oh-oh!

Richtig gruselig, sich hier solch vorgestriges, dumpf - reaktionäres 
Gedankengut anhören zu müssen. Mitarbeiterführung nach Gutsherrenart
kann man leider immer noch häufig im Handwerk oder auch in kleineren 
Provinzschuppen antreffen.

Sprach der Herr zum Knecht:
"Mir geht es furchtbar schlecht"!
Sprach der Knecht zum Herrn:
"Das hört man gern"!        :-)

von Marx W. (Gast)


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Spiesser schrieb:
> Jaja, in Afrika verhungern Kinder..

Und wer denkt an die armen Krokodile, die keine badende Kinder mehr 
abbekommen?

von Stefan (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen.

Das Wort "Demut" aus deinem Munde. Gell, mit vollem Bauch philosophiert 
sichs am besten, oder?

von Lagi (Gast)


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Mike schrieb:
> Und für was hälst du dies:
> "... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung ... Urlaubswünsche anderer
> Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen,
> entgegenstehen."

Warum zählen soziale Kontakte zu Personen die man sowieso jeden Tag 
sieht höher als die sozialen Kontakte die man als Single nicht jeden Tag 
hat?

von Friedhofsgärtner (Gast)


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Lagi schrieb:
> Warum zählen soziale Kontakte zu Personen die man sowieso jeden Tag
> sieht höher als die sozialen Kontakte die man als Single nicht jeden Tag
> hat?

Diese Frage beantwortet leider nicht das Bundesurlaubsgesetz. Es kann 
aber duchaus nützlich sein, darüber nachzudenken, warun die Oma aus 
Amerika nicht jede Woche zu Besuch kommt.

von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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Beweise einmal Eier un kündige!

von Lagi (Gast)


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Friedhofsgärtner schrieb:
> Diese Frage beantwortet leider nicht das Bundesurlaubsgesetz. Es kann
> aber duchaus nützlich sein, darüber nachzudenken, warun die Oma aus
> Amerika nicht jede Woche zu Besuch kommt.

Verstehe ich nicht, bitte erklären.

von Echo (Gast)


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Eventuell sollte Andreas seinen Nachnamen als Vorschlag annehmen bevor 
er von früheren Zeiten und Demut predigt. (Damals als Vati natürlich 
noch Lehrgeld zahlen musste, es die prügelstrafe gab und auch eigentlich 
sonst alles recht nett war...)

von Bernd Wiebus (Gast)


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Azubi schrieb:
> Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich
> habe immern och resturlaub vom letzten Jahr (Da wurde mir der Urlaub
> auch schon zweimal  verweigert. Das kann doch nicht normal sein oder?

Freu Dich lieber. dass Du überhaupt einen Job hast.

von Bernd Wiebus (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen.

Demut als Wert darzustellen ist Oberblödsinn.

von Georg W. (gaestle)


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-Urlaub immer so früh wie möglich im Jahr genehmigen lassen, gleich 
allen Urlaub verplanen. Dann muss sich im Zweifelsfall der Chef rühren. 
Du hast den Urlab doch hoffentlich nicht erst ein paar Tage vorher 
beantragt?
-Belege (abgelehnte Urlaubsanträge o.ä.) über den nicht genehmigten 
alten Urlaub sammeln. Denn er verfällt irgendwann wenn dem nicht 
zwingende (und im Nachhinein belegbare) betriebliche Gründe entgegen 
stehen.

Das Familien mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt werden ist üblich 
und hat den einfachen Grund dass sie Rücksicht auf Schulferien nehmen 
müssen. Ein Single ist da freier (und spart noch einiges, wenn er nicht 
zur Stoßzeit verreist).

von Bruno Pelzer (Gast)


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Die Kernfrage hierzu ist: bist du über oder unter 18 Jahre alt?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Dipl Ing ( FH ) schrieb:
> Beweise einmal Eier un kündige!

und dann? Hat der Azubi Eier und eine abgebrochene Lehre. Und gaaaaaaanz 
viel Zeit für Urlaub...

Das scheint dir vernünftig zu sein?

von Sinn und Verstand (Gast)


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JA, das ist vernünftig.
Aber nur, wenn alle sich auch so verhalten. Jeder Azubi, der daneben 
behandelt wird, kündigt. Dann darf sich der Arbeitsmarkt aus dem Pool 
der eigens geschaffenen Opfer bedienen.
Dann können sich die Firmen überlegen, mal etwas humaner vorzugehen.

In dem ihr aus Zukunftsangst euch vor allem verbeugt, seid ihr ein 
gefundenes Fressen. Ihr seht ja selbst, wohin es sich entwickelt.

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