Hallo
Ich bin jetzt im zweiten Lehrjahr als Elektroniker in einem kleinen
Betrieb.
Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich
habe immern och resturlaub vom letzten Jahr (Da wurde mir der Urlaub
auch schon zweimal verweigert. Das kann doch nicht normal sein oder?
Soll ich mich mal an die IHK wenden? Ich hatte fast immer in den Ferien
meinen Urlaub gewählt da meine Famile da am besten zeit um
Wegzufahren...
Die gendanken den Betrieb zu wechseln hatte ich auch schon in betracht
gezogen, ist aber eher momentan problematisch und die Gesellen sind ja
völlig in Ordnung, aber dene wird der Urlaub irgendwie nicht so oft
verweigert...
Frag halt mal deinen Chef, wann du gut in den Urlaub gehen könntest,
vielleicht passt es ja mit deinen Plänen (oder lässt sich passend
machen).
Falls du in die Berufsschule gehst, gibt's da nicht Vorgaben, wie der
Urlaub genommen werden muss/soll/darf?
Die Festlegung des Urlaubszeitpunkts ist Sache des Ausbildungsbetriebs. Die Wünsche des Auszubildenden sollten berücksichtigt werden, außer dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer stehen dem entgegen.
du hast keine kinder? dann muss dein urlaub hinter dem derjenigen mit
kindern in der ferienzeit zurückstehen.
Azubi schrieb:> Das kann doch nicht normal sein
Nein, normal ist das nicht, kommt aber in unseren zunehmend
Sklaventreiberischen UNternehmen immer öfter vor.
Daß man sich damit als Firma keine Frunde macht, haben manche Chefs noch
nicht bemerkt, also kann es sinnvoll sein, sich nach einer anderen Firma
umzusehen.
Resturlaub vom letzten Jahr weil im letzten Jahr Urlaub verweigert
wurde, ist strafbar. Die Firma ist verpflichtet dem Arbeitnehmer (und
auch Auszubindenden) die gesetzliche zustehenden Urlaubstage in einem
Jahr zu geben.
Leider heisst Strafe für Arbeitgber: Das Gericht sagt: Sie müssen das
tun.
Es gibt in der deutschen Gesetzgebung keinerlei Nachteile für Firmen,
die ihre Mitarbeietr mit Füssen treten.
Fraglich, ob ein Auszubildender einem normalem Arbeitnehmer rechtlich
gleichgestellt ist. Urlaub wird wohl nur in der Schulferienzeit genommen
werden können, weil auch hier die Schulpflicht greift.
Gibts im Ausbildungsvertrag eine Klausel die die Urlaubsfrage
verbindlich
regelt? Ansonsten müsste das ein Arbeitsgericht wohl klären müssen, was
aber sicher nicht sonderlich zuträglich für das Ausbildungsverhältnis
wäre. Im ungünstigsten Fall würde ich einen geldwerten Ausgleich
anstreben, insbesondere bevor der Urlaub verfällt(sofern das nicht
schon passiert ist).
Einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes würde ich mal als wenig
prakmatisch sehen, denn man weiß dann nicht ob man nicht vom Regen
in die Traufe gerät. Besser man macht das beste draus und zieht die
Ausbildung zügig durch und lehnt dann eine Gesellenanstellung in Folge
wegen dieser Probleme ab.
Azubi schrieb:> Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich> habe immern och resturlaub vom letzten Jahr
Wieviel Urlaubstage stehen dir denn pro Jahr zu?
c.m. schrieb:> du hast keine kinder? dann muss dein urlaub hinter dem derjenigen mit> kindern in der ferienzeit zurückstehen.
Nein, es könnte aber sein das der Azubi den Urlaub in den Schulferien
(wenn kein Blockunterricht in der Berufsschule) nehmen muß (weil Urlaub
zusammenhängend genommen werden soll).
c.m. schrieb:> du hast keine kinder? dann muss dein urlaub hinter dem derjenigen mit> kindern in der ferienzeit zurückstehen.
Welches Gesetz schreibt das vor?
Recht und Ordnung schrieb:> Da steht davon nichts drin.
Und für was hälst du dies:
"... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung ... Urlaubswünsche anderer
Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen,
entgegenstehen."
Sprich deinen Chef drauf an. Mache einen Gesprächstermin aus. Frage wann
der Urlaub genommen werden kann. Zeige ihm auf, dass du schon vorher
immer diese Probleme hattest (die Ablehnungen).
Er wird sicher mit dir ein Lösung finden.
Sag ihm, dass du gern mit deiner Familie Urlaub machen möchtest.
Wechseln kannst du nicht, das kommt nirgendwo gut an. Nach der
Ausbildung kannst du ja zügig die Biege machen.
Mike schrieb:> Recht und Ordnung schrieb:>> Da steht davon nichts drin.>> Und für was hälst du dies:> "... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung ... Urlaubswünsche anderer> Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen,> entgegenstehen."
Da steht ja nicht explizit Kinder, die sozialen Gesichtspunkte greifen
auch bei einem Azubi der nicht gerade Blockunterricht hat. Denn wenn er
in der Woche Urlaub zweimal in die Berufsschule muss, kann von einem
Urlaub nicht die Rede sein.
SoD schrieb:> Da steht ja nicht explizit Kinder, die sozialen Gesichtspunkte greifen> auch bei einem Azubi der nicht gerade Blockunterricht hat. Denn wenn er> in der Woche Urlaub zweimal in die Berufsschule muss, kann von einem> Urlaub nicht die Rede sein.
Das wäre aber nicht ein sozialer, sondern ein beruflicher Grund.
Und man vergesse nicht: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vor einigen
Jahren bekam man auch keine Ausbildungsvergütung, sondern musste an den
Arbeitgeber Lehrgeld bezahlen.
Für "Azubi" wäre es sogar äußerst ratsam, nach Abschluss der Lehre in
dem Betrieb als Geselle zu verbleiben, denn dann könnte er ja davon
ausgehen, dass ihm nicht die Auszubildenden seine Urlaubsplanung
durcheinanderbringen.
Der AG darf Urlaubswünsche zu bestimmten Terminen verweigern.
Er sollte aber Vorschläge machen können, die dir nicht unbedingt
gefallen müssen.
Wobei 2 Wochen zusammenhängend Urlaub, soweit ich weiß, drin sein
müssen.
Ich hatte damals 6 Wochen Urlaub, 4 Wochen Pflicht in den Sommerferien,
1 Woche für Weihnachten und den Rest in Absprache für Brückentage.
Ansonsten einfach mal die Karte der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per
gelbem Schein zücken und die Arbeitsleistung im Betrieb drosseln. Als
Azubi genießt du besonderen Kündigungsschutz und später willst du bei
einem solchen Sklavenhalter eh nicht anschaffen gehen.
In vielen Betrieben geht's nach dem Motto: Wer zuerst kommt malt zuerst.
Oft werden die "Urlaubslisten" werden am Jahresanfang geöffnet. Familien
haben es in zweierlei Hinsicht einfacher als Du.
1. Sie können nur in den Schulferien. Die stehen aber schon im Vorjahr
fest. Können diesen also schon am 2. Januar. festlegen.
2. Familien werden, da keine Ausweichmöglichkeit besteht, oft bevorzugt.
Soweit mir bekannt, sind die einzigen Bestimmungen die:
Urlaub muss gewährt werden.
Urlaub sollte zusammenhängend möglich sein.
Aus vielerlei Gründen muss es dem Betrieb möglich sein, den Urlaub
abzulehnen. Aber auf keinen Fall grundlos. D.h. Du hast in jedem Falle
das Anrecht auf eine Erklärung und notfalls auf Alternativtermine.
Frag mal deinen zuständigen "Gewerkschafter".
Amateur schrieb:> 2. Familien werden, da keine Ausweichmöglichkeit besteht, oft bevorzugt.
und der Azubi, der mit seiner Familie (Mama, Papa, Geschwister) in
Urlaub fahren möchte?
Azubi schrieb:> Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich> habe immern och resturlaub vom letzten Jahr (Da wurde mir der Urlaub> auch schon zweimal verweigert.
Mti welcher begrüdnugne denn?
Du hast wohl "vergessen" zu erwähnen, dass ihr eine urlaubsperre hattet!
Auch über 18 jährige Auszubildende unterliegen der Berufsschulpflicht
und sind mit jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt. Insofern greift
das Jugendarbeitsschutzgesetz §19 Absatz 3:
"Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien
gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird,
ist für jeden Berufsschultag an dem die Berufsschule während des Urlaubs
besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren."
Der Ausbildungsvertrag sollte entsprechende Ausführungen beinhalten.
Dort nachschlagen.
Bei Streitigkeiten bietet die IHK die Möglichkeit einen
Ausbildungsberater anzusprechen, der in der Sache klären kann.
Schreiber schrieb:> und der Azubi, der mit seiner Familie (Mama, Papa, Geschwister) in> Urlaub fahren möchte?
"Lehrjahre sind keine Herrenjahre" hiess das früher noch..
Ansonsten ist "Familie" defniert als "Vater und Mutter" bei
Minderjährigen bzw. "Ehegatte und minderjährige Kinder" bei
volljährigen.
Marx W. schrieb:> Spiesser schrieb:>> "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" hiess das früher noch..>> Genau!> Und früher hatten wir auch noch einen der uns führte.
Da wir aber keine Fremdarbeiter aus Österreich mehr führen lassen,
sondern das nur noch von Leuten "aus den neuen Bundesländern" machen
lassen ist es heute viel besser..
Den Spruch über Lehrjahre hab ich noch in den frühen 90'er gehört.
Wie dem auch sei, in kleinen Betrieben ist die Hackordnung wichtig, der
Wunsch des Gesellen hat Vorrang vor dem Wunsch des Stiftes, so ist das
nunmal wenn es kein Grossbetrieb mit Betriebsrat und eigener
Gewerkschaft ist.
Lass Dir doch vom Chef per Mail vorschlagen wann es für ihn günstig ist.
Resturlaub aus dem alten Jahr sollte man nehmen BEVOR er verfällt! Lesen
bildet. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
Andreas Schweigstill schrieb:> Und man vergesse nicht: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vor einigen> Jahren bekam man auch keine Ausbildungsvergütung, sondern musste an den> Arbeitgeber Lehrgeld bezahlen.
"Vor einigen Jahren" ? Diese Zeiten hast Du nicht erlebt und ich nehme
an, dein Vater und dein Großvater auch nicht. Dieser dumme Spruch stammt
übrigens aus einer Zeit, wo der "Lehrling", wahlweise "Stift", nicht
"Azubi", auch noch regelmäßig vom Meister körperlich gezüchtigt wurde.
Ich an deiner Stelle würde mich mit solch dümmlichen Äußerungen
zurückhalten.
S.
Rudi Radlos schrieb:> Lass Dir doch vom Chef per Mail vorschlagen wann es für ihn günstig ist.> Resturlaub aus dem alten Jahr sollte man nehmen BEVOR er verfällt!
Komplett verfallen kann der Urlaub nicht, also in dem Sinne dass der
Arbeitnehmer gar nichts mehr bekommt. Notfalls werden nicht gewährte
Urlaubstage ausbezahlt.
Stefan schrieb:> "Vor einigen Jahren" ? Diese Zeiten hast Du nicht erlebt und ich nehme> an, dein Vater und dein Großvater auch nicht.
Doch, mein Vater (Jahrgang 1920) musste noch Lehrgeld bezahlen.
> Ich an deiner Stelle würde mich mit solch dümmlichen Äußerungen> zurückhalten.
Das trifft wohl eher auf Dich zu.
Wenn heutige Auszubildende oder auch fertig Ausgebildete meinen, sie
würden ausgebeutet werden, hilft es ganz ungemein, sie mit der Realität
zu konfrontieren. Dies kann entweder der Hinweis auf frühere Zeiten in
Deutschland sein (ohne diese zu verherrlichen!) oder die Verdeutlichung
der Lebensbedingungen, unter denen sich locker die Hälfte der aktuellen
Weltbevölkerung durchschlagen muss und worauf unser Wohlstand in ganz
erheblichem Maße basiert. Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen.
Andreas Schweigstill schrieb:> Wenn heutige Auszubildende oder auch fertig Ausgebildete meinen, sie> würden ausgebeutet werden, hilft es ganz ungemein, sie mit der Realität> zu konfrontieren. Dies kann entweder der Hinweis auf frühere Zeiten in> Deutschland sein (ohne diese zu verherrlichen!) oder die Verdeutlichung> der Lebensbedingungen, unter denen sich locker die Hälfte der aktuellen> Weltbevölkerung durchschlagen muss und worauf unser Wohlstand in ganz> erheblichem Maße basiert. Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen.
Jaja, in Afrika verhungern Kinder..
Wenn Andreas mal für seine modernen Arbeitnehmerrechte eintreten möchte:
"Eine für den Obrigkeitsstaat nicht unübliche militärische Intervention
hatte bereits in der ersten Streikwoche elf Tote und zwei Dutzend
Verwundete als Opfer zur Folge"
aus
http://de.wikipedia.org/wiki/Streik#Streiks_in_vorindustrieller_Zeit
> Und man vergesse nicht: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Vor einigen> Jahren bekam man auch keine Ausbildungsvergütung, sondern musste an den> Arbeitgeber Lehrgeld bezahlen.
oh-oh!
Richtig gruselig, sich hier solch vorgestriges, dumpf - reaktionäres
Gedankengut anhören zu müssen. Mitarbeiterführung nach Gutsherrenart
kann man leider immer noch häufig im Handwerk oder auch in kleineren
Provinzschuppen antreffen.
Sprach der Herr zum Knecht:
"Mir geht es furchtbar schlecht"!
Sprach der Knecht zum Herrn:
"Das hört man gern"! :-)
Andreas Schweigstill schrieb:> Aber diese Demut fehlt sehr vielen Menschen.
Das Wort "Demut" aus deinem Munde. Gell, mit vollem Bauch philosophiert
sichs am besten, oder?
Mike schrieb:> Und für was hälst du dies:> "... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung ... Urlaubswünsche anderer> Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen,> entgegenstehen."
Warum zählen soziale Kontakte zu Personen die man sowieso jeden Tag
sieht höher als die sozialen Kontakte die man als Single nicht jeden Tag
hat?
Lagi schrieb:> Warum zählen soziale Kontakte zu Personen die man sowieso jeden Tag> sieht höher als die sozialen Kontakte die man als Single nicht jeden Tag> hat?
Diese Frage beantwortet leider nicht das Bundesurlaubsgesetz. Es kann
aber duchaus nützlich sein, darüber nachzudenken, warun die Oma aus
Amerika nicht jede Woche zu Besuch kommt.
Friedhofsgärtner schrieb:> Diese Frage beantwortet leider nicht das Bundesurlaubsgesetz. Es kann> aber duchaus nützlich sein, darüber nachzudenken, warun die Oma aus> Amerika nicht jede Woche zu Besuch kommt.
Verstehe ich nicht, bitte erklären.
Eventuell sollte Andreas seinen Nachnamen als Vorschlag annehmen bevor
er von früheren Zeiten und Demut predigt. (Damals als Vati natürlich
noch Lehrgeld zahlen musste, es die prügelstrafe gab und auch eigentlich
sonst alles recht nett war...)
Azubi schrieb:> Und mir wurde diese Jahr schon drei mal der Urlaub verweigert und ich> habe immern och resturlaub vom letzten Jahr (Da wurde mir der Urlaub> auch schon zweimal verweigert. Das kann doch nicht normal sein oder?
Freu Dich lieber. dass Du überhaupt einen Job hast.
-Urlaub immer so früh wie möglich im Jahr genehmigen lassen, gleich
allen Urlaub verplanen. Dann muss sich im Zweifelsfall der Chef rühren.
Du hast den Urlab doch hoffentlich nicht erst ein paar Tage vorher
beantragt?
-Belege (abgelehnte Urlaubsanträge o.ä.) über den nicht genehmigten
alten Urlaub sammeln. Denn er verfällt irgendwann wenn dem nicht
zwingende (und im Nachhinein belegbare) betriebliche Gründe entgegen
stehen.
Das Familien mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt werden ist üblich
und hat den einfachen Grund dass sie Rücksicht auf Schulferien nehmen
müssen. Ein Single ist da freier (und spart noch einiges, wenn er nicht
zur Stoßzeit verreist).
Dipl Ing ( FH ) schrieb:> Beweise einmal Eier un kündige!
und dann? Hat der Azubi Eier und eine abgebrochene Lehre. Und gaaaaaaanz
viel Zeit für Urlaub...
Das scheint dir vernünftig zu sein?
JA, das ist vernünftig.
Aber nur, wenn alle sich auch so verhalten. Jeder Azubi, der daneben
behandelt wird, kündigt. Dann darf sich der Arbeitsmarkt aus dem Pool
der eigens geschaffenen Opfer bedienen.
Dann können sich die Firmen überlegen, mal etwas humaner vorzugehen.
In dem ihr aus Zukunftsangst euch vor allem verbeugt, seid ihr ein
gefundenes Fressen. Ihr seht ja selbst, wohin es sich entwickelt.