Google Löschantrag und die Ausweiskopie

OP #3673592
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Google verlangt für die Bearbeitung von Löschanträgen eine Ausweiskopie 
des Antragstellers. Nach §20 PAuswG ist das mindestens rechtlich 
bedenklich...

"2) Außer zum elektronischen Identitätsnachweis darf der Ausweis durch 
öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf 
personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung 
personenbezogener Daten verwendet werden."

...denn die Kopie wird bei Google gespeichert. Außerdem müßte ich einen 
an der Waffel haben, denen ein amtliches Dokument anzuvertrauen. Hallo??

Wenn die Behörden clever sind, verhängen sie saftige Bußgelder, denn 
nach §32 Abs. (1) 7. handelt ordnungswidrig, wer

"entgegen § 20 Abs. 2 den Ausweis zum automatisierten Abruf oder zur 
automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet"

und kann

"mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro"

belegt werden.
Gast #3673630
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Dein Abschnitt bezieht sich nur auf atomatisierte Verfahren. Wer sagt, 
dass die Kopie hierfür benutzt wird?

Die Schufa will auch eine Ausweiskopie, bevor man Daten bekommnt. Wie 
soll Google sonst sicher sein, dass die Anfrage echt ist? Wenn Google 
Postident oder vergleichbar verwenden würde, würden sich die Leute wegen 
Kosten, Aufwand etc. beschweren.
#3673631
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@Icke

Auf der anderen Seite könnte aber auch Alfred Schulze (Du weißt doch,
Alfred, wenn er geht, da guckt er so.... Och komm, Du kennst doch 
Alfred!)
im Namen von "Icke" verlangen, daß dessen mühevoll erstellte Webeseite
für seinen Betrieb gelöscht wird, weil: Er hat sich für "Icke" 
ausgegeben.
Alfred hat einfach behauptet, "Icke" zu sein, denn nachweisen mußte er
nichts.

Und? Wat sachste nu? Da sachste nüscht mehr!
;-)
MfG Paul
OP #3673644
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Tilo L. schrieb:
> Dein Abschnitt bezieht sich nur auf atomatisierte Verfahren. Wer sagt,
> dass die Kopie hierfür benutzt wird?

Die Speicherung der Ausweiskopie in Zusammenhang mit dem ausgefüllten 
Formular IST m.E. bereits ein automatisiertes Verfahren zur 
Datenspeicherung. Googles Rechtsverdreher werden das natürlich anders 
sehen.

> Wenn Google
> Postident oder vergleichbar verwenden würde, würden sich die Leute wegen
> Kosten, Aufwand etc. beschweren.

Das sollte jeder für sich entscheiden können, ob er die 6,50€ ausgibt.

Paul Baumann schrieb:
> Alfred hat einfach behauptet, "Icke" zu sein, denn nachweisen mußte er
> nichts.

s.o., Postident. Das Verfahren ist auch sicherer als eine Bildkopie des 
Ausweises, die sich beliebig fälschen läßt. Ich beantrage demnächst bei 
Google die Löschung aller bösen Behauptungen über Osama bin Laden. Die 
Ausweiskopie hab ich schon...
Angehängte Dateien:
Gast #3673762
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Icke ®. schrieb:
> Die Speicherung der Ausweiskopie in Zusammenhang mit dem ausgefüllten
> Formular IST m.E. bereits ein automatisiertes Verfahren zur
> Datenspeicherung. Googles Rechtsverdreher werden das natürlich anders
> sehen.

Dann ließ dir die von dir zitierte Stelle nochmal genau durch. Der 
Identitätsnachweis, also die Kopie des Ausweises, wird weder zum Abruf 
oder der Speicherung personenbezogener Daten verwendet. Hierfür werden 
die Daten verwendet, die auf dem Webformular eingegeben wurden.
Die Ausweiskopie ist lediglich ein Anhang an den Datensatz, der für den 
elektronischen Identitätsnachweis verwendet wird. Genau dies ist 
explizit ausgenommen.
#3673777
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Das ist halt der Wahnsinn mit den neuen E-Ausweisen:

- Kopien sind verboten; auch als Pfand hinterlegen ist nicht erlaubt. 
(Damit die E-Funktion weiterhin 'sicher' ist, und rechtsverbindlich)
- Die Aufzeichnung der Daten (auch Kopien) können nach dem 
Geldwäschegesetz verlangt sein.
- Um diese Konflikte zu lösen wurde es zwar verboten, aber ohne Strafe.

ganz schwache Leistung...
OP #3673797
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Wie auch immer, das Kopieren bzw. Einscannen von Ausweisen sehen 
Gerichte als unzulässig an:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/03/ausweise-duerfen-nicht-kopiert-werden/

Und wie schon gesagt, ist die Übersendung eines Scans kein sicheres 
Mittel, die Identität zu verifizieren. Der Ausweis kann durchaus von 
nicht Berechtigten eingescannt worden sein oder das Bild gar manipuliert 
bzw. gefälscht.

Im Übrigen finde ich die Löschverordnung gegen Google sowieso unsinnig 
bzw. nicht zu Ende gedacht. Es soll angeblich noch andere Suchmaschinen 
geben und Daten verschwinden nicht aus dem Web, nur weil sie aus 
Suchindizes entfernt wurden.
#3673857
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Icke ®. schrieb:
> s.o., Postident. Das Verfahren ist auch sicherer als eine Bildkopie des
> Ausweises, die sich beliebig fälschen läßt.

Vorausgesetzt der Lieferfritze macht seine Sache richtig. Ich habs schon 
anders erlebt. Lieferant kam zum Arbeitsplatz zu anderer Zeit als 
vereinbart. Ich war folglich nicht da. Formular lag auf dem Tisch, 
durfte ich mitsamt Ausweisdaten selber ausfüllen, auf das er es ohne 
jede Kontrolle tags drauf abholt. Da hätte dann auch ein Bin Laden drauf 
stehen können.
OP #3673866
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A. K. schrieb:
> Wie wärs mit der bereits vorhandenen Alternative: den elektronischen
> Personalausweis bei Vorgängen im Internet?

Hmm, der erste Schritt hin zur Abschaffung der Anonymität im Web und der 
feuchte Traum aller Kreise, die das gerne hätten. Mit dem vor ein paar 
Jahren angestrebten, verpflichtenden Altersnachweis für nicht 
jugendfreie Inhalte hatte man wohl sowas im Auge.
#3673892
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G. K. schrieb:
> Und der Osterhase bringt dir die kleinen Kinder.

Magst du nicht? Ich hatte so eine Ahnung. ;-)

Beim Ausweis streikst du, wegen Gesetzbuch, und Postident ist dir zu 
teuer und zu altbacken weil Snailmail? Aber löschen, das willst du 
schon. Und bitte so, dass es dein Nachbar nicht für dich erledigen kann, 
selbstverständlich.

Vorschläge erbeten.
#3674021
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A. K. schrieb:
> Magst du nicht? Ich hatte so eine Ahnung. ;-)
>
> Beim Ausweis streikst du, wegen Gesetzbuch, und Postident ist dir zu
> teuer und zu altbacken weil Snailmail? Aber löschen, das willst du
> schon. Und bitte so, dass es dein Nachbar nicht für dich erledigen kann,
> selbstverständlich.

Bitte noch mal genau lesen was ich geschrieben haben und was nicht.

Danke
#3674033
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dumdi dum schrieb:
> - Kopien sind verboten; auch als Pfand hinterlegen ist nicht erlaubt.
> (Damit die E-Funktion weiterhin 'sicher' ist, und rechtsverbindlich)
> - Die Aufzeichnung der Daten (auch Kopien) können nach dem
> Geldwäschegesetz verlangt sein.

Wenn dem so ist (was ich jetzt nicht prüfen mag), dann ist die Kopie zu 
Zwecken des Geldwäschegesetzes offensichtlich eben nicht verboten.

Lex spec ialis derogat legi generali und so.

Meine Fresse, wie dämlich ist das denn?
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