Mietverträge austauschen

OP (Firma: Angeln, Outdoor und Humor) #3678494
Lesenswert?

Ich bin Vermieter, habe eine zu vermietende Wohnung in einer Stadt, die 
400km von mir entfernt ist.

Wie läßt sich der Vermietprozeß optimieren?

Möglichkeiten, die ich kenne:

Ich verfasse den Mietvertrag, kopiere ihn zweimal, schicke beide nicht 
unterschrieben an den Mieter. Dieser schickt beide unterschrieben 
zurück. Ich schicke einen unterschrieben zurück.

Oder

Ich verfasse den Mietvertrag, kopiere ihn zweimal, schicke beide 
unterschrieben an den Mieter. Dieser schickt einen unterschrieben 
zurück.

Nachteil beim Zweiten, es ist wie ein Blankoscheck. Nachteil beim Ersten 
genauso. Aber habe ich als Vermieter nicht mehr zu verlieren als der 
Mieter, wenn etwas zusätzlich eingefügt wird?
#3678521
Lesenswert?

Jenö Bender schrieb:
> Nachteil beim Zweiten, es ist wie ein Blankoscheck. Nachteil beim Ersten
> genauso. Aber habe ich als Vermieter nicht mehr zu verlieren als der
> Mieter, wenn etwas zusätzlich eingefügt wird?

Du könntest ja genauso gut auch noch was nachträglich einfügen, nach der 
Mieter seinerseits einen Blankoscheck ausgestellt und beide 
unterschrieben hat. Also ein Problem für beide Seiten.
Moderator Persönliche Seite #3678586
Lesenswert?

Es ist doch ganz klar: es gilt natürlich nur das, was gleichlautend
in beiden hinterher steht.  Wenn jemand etwas ändern will, dann
geht das Ping-Pong folglich von Neuem los.  Sinnvoller ist es daher,
sich über den Vertragstext vorab einig zu werden, um so hoffentlich
in der ersten Unterschriftenrunde dann gegenseitige Übereinstimmung
konstatieren zu können.
#3678612
Lesenswert?

Jörg Wunsch schrieb:
> Es ist doch ganz klar: es gilt natürlich nur das, was gleichlautend
> in beiden hinterher steht.

seine Angst ist doch eben, dass wenn er die von ihm unterschriebenen 
Verträge an den Mieter schickt, der in beide Ausfertigungen was dazu 
schreibt, und dann diese beiden geänderten Verträge unterschreibt, die 
ja eben schon beide die Unterschrift des Vermieters tragen. Also sind 
beide gleichlautend und beide komplett unterschrieben...

aber so wie ich das kenne, werden dann alle handschriftlichen Änderungen 
etc eh einzeln extra abgezeichnet...
#3678621
Lesenswert?

Das erscheint mir etwas übervorsichtig, andererseits kann man wohl 
gerade beim Vermieten nicht vorsichtig genug sein. Wie wäre es mit einer 
"digitalen" Signatur? Kenne das von Behörden. 
http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5318/default.aspx

Einen Hash über den Text bilden. Den Text kann man ja vorab schon per 
Email verschicken, dann kann der Mieter auch den Hash bilden wenn er 
skeptisch ist bzw. Änderungen einfordern.

Den Hash druckst du dann auf die Verträge. Dann kann er ändern wie er 
lustig ist, du unterschreibst beim Hash. Ob es rechtssicher ist kann ich 
nicht beurteilen.
#3678637
Lesenswert?

Wie wäre es dem Mieter das Angebot eines Vertragsentwurfs zu schicken,
dem er mit seiner Unterschrift inhaltlich zustimmt, aber noch kein
wirksamer Vertrag ist. Nach Rücksendung an den Vermieter könnte man
dann einen Vertrag auf der Basis des akzeptierten Entwurfs bedenkenlos
dem Mieter zuschicken. Ergänzungen oder Streichungen wären dann 
Gegenstandslos, weil Angebot und Vertrag inhaltlich konsistent sein
müssenm, um wirksam zu sein. Man könnte auch noch in den Vertrag
einbringen das der nur wirksam wird, wenn er fristgerecht unterschrieben 
zurück geschickt wird.
Ansonsten einen Anwalt fragen. Bin nämlich keiner.
#3678940
Lesenswert?

Sende  dem Mieter EINEN Mietvertrag ohne Unterschrift  zu, den er 
unterschrieben an dich zurücksendet. Wenn du diesen hast, sendest du ihm 
einen mit deiner Unterschrift zu.
Einfacher ist es sich in das Auto zu setzen und die Verträge vor Ort zu 
unterschreiben. Würde ich so machen.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren