Ich bin Vermieter, habe eine zu vermietende Wohnung in einer Stadt, die 400km von mir entfernt ist. Wie läßt sich der Vermietprozeß optimieren? Möglichkeiten, die ich kenne: Ich verfasse den Mietvertrag, kopiere ihn zweimal, schicke beide nicht unterschrieben an den Mieter. Dieser schickt beide unterschrieben zurück. Ich schicke einen unterschrieben zurück. Oder Ich verfasse den Mietvertrag, kopiere ihn zweimal, schicke beide unterschrieben an den Mieter. Dieser schickt einen unterschrieben zurück. Nachteil beim Zweiten, es ist wie ein Blankoscheck. Nachteil beim Ersten genauso. Aber habe ich als Vermieter nicht mehr zu verlieren als der Mieter, wenn etwas zusätzlich eingefügt wird?
Jenö Bender schrieb: > Nachteil beim Zweiten, es ist wie ein Blankoscheck. Nachteil beim Ersten > genauso. Aber habe ich als Vermieter nicht mehr zu verlieren als der > Mieter, wenn etwas zusätzlich eingefügt wird? Du könntest ja genauso gut auch noch was nachträglich einfügen, nach der Mieter seinerseits einen Blankoscheck ausgestellt und beide unterschrieben hat. Also ein Problem für beide Seiten.
Es ist doch ganz klar: es gilt natürlich nur das, was gleichlautend in beiden hinterher steht. Wenn jemand etwas ändern will, dann geht das Ping-Pong folglich von Neuem los. Sinnvoller ist es daher, sich über den Vertragstext vorab einig zu werden, um so hoffentlich in der ersten Unterschriftenrunde dann gegenseitige Übereinstimmung konstatieren zu können.
Jörg Wunsch schrieb: > Es ist doch ganz klar: es gilt natürlich nur das, was gleichlautend > in beiden hinterher steht. seine Angst ist doch eben, dass wenn er die von ihm unterschriebenen Verträge an den Mieter schickt, der in beide Ausfertigungen was dazu schreibt, und dann diese beiden geänderten Verträge unterschreibt, die ja eben schon beide die Unterschrift des Vermieters tragen. Also sind beide gleichlautend und beide komplett unterschrieben... aber so wie ich das kenne, werden dann alle handschriftlichen Änderungen etc eh einzeln extra abgezeichnet...
Das erscheint mir etwas übervorsichtig, andererseits kann man wohl gerade beim Vermieten nicht vorsichtig genug sein. Wie wäre es mit einer "digitalen" Signatur? Kenne das von Behörden. http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5318/default.aspx Einen Hash über den Text bilden. Den Text kann man ja vorab schon per Email verschicken, dann kann der Mieter auch den Hash bilden wenn er skeptisch ist bzw. Änderungen einfordern. Den Hash druckst du dann auf die Verträge. Dann kann er ändern wie er lustig ist, du unterschreibst beim Hash. Ob es rechtssicher ist kann ich nicht beurteilen.
Wie wäre es dem Mieter das Angebot eines Vertragsentwurfs zu schicken, dem er mit seiner Unterschrift inhaltlich zustimmt, aber noch kein wirksamer Vertrag ist. Nach Rücksendung an den Vermieter könnte man dann einen Vertrag auf der Basis des akzeptierten Entwurfs bedenkenlos dem Mieter zuschicken. Ergänzungen oder Streichungen wären dann Gegenstandslos, weil Angebot und Vertrag inhaltlich konsistent sein müssenm, um wirksam zu sein. Man könnte auch noch in den Vertrag einbringen das der nur wirksam wird, wenn er fristgerecht unterschrieben zurück geschickt wird. Ansonsten einen Anwalt fragen. Bin nämlich keiner.
Justus Skorps schrieb: > aber so wie ich das kenne, werden dann alle handschriftlichen Änderungen > etc eh einzeln extra abgezeichnet... Ja. Man kann diese Erfordernis ja auch zum Bestandteil des (gdruckten) Vertragstextes machen.
Sende dem Mieter EINEN Mietvertrag ohne Unterschrift zu, den er unterschrieben an dich zurücksendet. Wenn du diesen hast, sendest du ihm einen mit deiner Unterschrift zu. Einfacher ist es sich in das Auto zu setzen und die Verträge vor Ort zu unterschreiben. Würde ich so machen.
Der Mieter wäre hirntot, wenn er das mitmacht. Einfacher kann ein Vermieter nicht signalisieren, daß er den Mieter bescheißen will.
Ich würde auch sagen, ausdrucken, Änderungen im gedruckten Text verbieten. Wichtig wäre auch eine zeitliche Begrenzung für die Rücksendung vorzusehen, sonst schickt der den einfach nicht zurück, hat aber einen unbegrenzt gültigen Vertrag. Gruss Axel
Jenö Bender schrieb: > Ich bin Vermieter, habe eine zu vermietende Wohnung in einer Stadt, die > 400km von mir entfernt ist. > > Wie läßt sich der Vermietprozeß optimieren? Ich als Kunde würde erwarten, daß du oder ein Beauftragter persönlich erscheinst.
Die gleiche Situation hatte ich mit meinem aktuellen Vermieter, er ist dann eben die 400km gefahren damit wir uns persönlich kennen lernen und die Vertragsmodalitäten direkt vor Ort klären können. Fand ich auch ok so.
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