Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Was, wenn man sich etwas nicht will?


von Angsthase (Gast)


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Wie sieht es eigentlich aus, wenn man sich bestimmte Tätigkeiten nicht 
zutraut oder einfach aus persönlichen Gründen aus der Berufstätigkeit 
ausschließen will?

Beispiele:
a) Erreichbarkeit nur während der Arbeitszeit. Privatgeräte: Handy, 
Laptop kommen nicht mit Arbeit in Berührung, da man bei negativen 
Ereignissen auf Arbeit bzw. in der Freizeit nicht die jeweils andere 
Situation beeinflussen will.

b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil 
man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug 
führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte.

c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen 
Regelungen, die quasi alles bedeuten können - Um sich sicher sein zu 
können, sich auf seine Aufgaben zu konzentrieren und nicht mit der 
ständigen Angst leben zu müssen "irgendetwas" aufgedrückt zu bekommen, 
mit der Bemerkung: "Sie bekommen schließlich Gehalt, Sie müssen das 
können."

von J. W. (nuernberger)


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Angsthase schrieb:
> b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung,

Dieser wird ihm nichts nützen. Ein Führerschein gilt nur für die Person, 
auf welcher er ausgestellt wurde.

von Angsthase (Gast)


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Ich meine damit, ich möchte nicht als Fahrer eingesetzt werden, z. B. 
Fahrten zu Kunden, Messen usw.

J. Wa. schrieb:
> Angsthase schrieb:
>> b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung,
>
> Dieser wird ihm nichts nützen. Ein Führerschein gilt nur für die Person,
> auf welcher er ausgestellt wurde.

von J. W. (nuernberger)


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Angsthase schrieb:
> Ich meine damit, ich möchte nicht als Fahrer eingesetzt werden, z. B.
> Fahrten zu Kunden, Messen usw.

Wird in der Praxis selten auftreten.


> c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen
> Regelungen, die quasi alles bedeuten können

aber das kannste vergessen.
Sofern man keinen einfach beschreibbaren Job hat wie z.B. 
Fließbandarbeiter,
ist das kaum möglich.

von der_Dicke82 (Gast)


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Naja,

ich finde die Frage ein bisschen Sinnfrei.

Was, wenn du etwas nicht machen willst?

Antwort:

Tu es einfach nicht!!

Besonderes in Deutschland scheint es ein ungeschriebenes Gesetzt zu 
sein, das man sich von seinem AG alles gefallen lassen muss. Dem ist 
aber in Wirklichkeit nicht so!!!

Am besten sag man einfach: "Nöö, das kannst du mal schön selber machen!" 
Das kann natürlich auch etwas diplomatischer ausgedrückt werden :-D

Klar riskiert man bei einigen Chefs auch mal eine Kündigung, besonderes 
innerhalb der Probezeit :-D, aber meine Erfahrungen sind bislang ehr gut 
mit einer direkten Ansprache von egal welchen Dingen, seien es Wünsche 
oder Kritiken.

Ich habe meinem Chef irgendwann mal gesagt, das ich ich keinen Bock auf 
ständige Kundenbetreuung habe und dafür einfach zu wenig verdiene, als 
das ich mich 40 Stunden die Woche mit etwas beschäftige, das mir keinen 
Spaß macht.

Er hat so zwar gesehen, das ich generell bereit bin, da auch mal 
auszuhelfen, aber es nicht auf Dauer machen möchte. Meine Beschäftigung 
ist sei dem deutlich Vielfältiger ;-)

Also ich würde nicht gleich alles im Vertrag festlegen lassen und auch 
nicht auf die Barrikaden gehen, wenn ich mal ne Fahrt für die Firma 
machen soll, aber wenn etwas, das mir nicht gefällt, zur Daueraufgabe 
wird, sag ich das einfach!

Gruß, Stefan

PS: Ich bin da auch recht strickt, sollte es sich nicht bessern gibt es 
dann auch ne Kündigung meinerseits. Spätestens dann fängt so mancher 
Chef an umzudenken!

von hupsala (Gast)


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Als was bist Du den eingestellt?

Angsthase schrieb:
> Beispiele:
> a) Erreichbarkeit nur während der Arbeitszeit. Privatgeräte: Handy,
> Laptop kommen nicht mit Arbeit in Berührung, da man bei negativen
> Ereignissen auf Arbeit bzw. in der Freizeit nicht die jeweils andere
> Situation beeinflussen will.

Kannste ja durchziehen. Solange du keine Rufbereitschaft oder ähnl. 
hast. biete meinen Kollegen an im Notfall einzurufen wenn ich nicht da 
bin. Ansonsten musste ja nicht dran gehen?

> b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil
> man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug
> führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte.

Hm Führerschein wird i.d.r. einfach vorrausgesetzt. Wenn du mit nem 
Kollegen zur Messe fährst und der nach 5 stunden fahrt bittet setz du 
dich mal ans Steuer .. was machste dann? Nein sagen ?

> c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen
> Regelungen, die quasi alles bedeuten können - Um sich sicher sein zu
> können, sich auf seine Aufgaben zu konzentrieren und nicht mit der
> ständigen Angst leben zu müssen "irgendetwas" aufgedrückt zu bekommen,
> mit der Bemerkung: "Sie bekommen schließlich Gehalt, Sie müssen das
> können."

Ist auch die Regel das man für andere Aufgaben eingesetzt werden kann. 
Würde ich aber doch auch machen als AG. Wovor hast du denn genau angst ? 
Eine unlösbare Aufgabe zu bekommen oder einfach eine andere Aufgabe zu 
erhalten für die du ggf. keine Zeit hast?

Stehe auch oft unter Zeitdruck und versuche andere Aufgaben perse 
abzulehnen. Einfach weil mir die Zeit fehlt mich hinreichend 
einzuarbeiten.  Häufig tritt nämlich dieser Urlaubseffekt ein welchen 
die AGs nie so bedenken. Du kommst auf dem Urlaub hast 500 Emails bevor 
du sitzt klingelt dein Telefon 5 mal und weil du nicht rechtzeitig am 
hörer bist bringt dir dein Kollege sein Mobiles und sagt XY ist für dich 
dran es ist dringend bis 8 uhr.

von Light (Gast)


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Da gibt es drei Möglichkeiten:

- Keinen abhängigen Beruf ausüben
- Zum Psychologen gehen
- Die ungewünschte Tätigkeit wegtanzen

Bist arm dran, der nächste bitte.

von Christian B. (luckyfu)


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hupsala schrieb:
> Stehe auch oft unter Zeitdruck und versuche andere Aufgaben perse
> abzulehnen. Einfach weil mir die Zeit fehlt mich hinreichend
> einzuarbeiten.  Häufig tritt nämlich dieser Urlaubseffekt ein welchen
> die AGs nie so bedenken. Du kommst auf dem Urlaub hast 500 Emails bevor
> du sitzt klingelt dein Telefon 5 mal und weil du nicht rechtzeitig am
> hörer bist bringt dir dein Kollege sein Mobiles und sagt XY ist für dich
> dran es ist dringend bis 8 uhr.

Genau aus dem Grund bin ich froh darüber, daß wir eine Betriebsruhe im 
Sommer haben. Klar gibt es dadurch auch Nachteile (Urlaub mit der Frau 
gemeinsam hinzubekommen ist komplizierter und die Urlaubszeit ist 
generell teurer, da Hauptsaison) aber ich komme eben nicht zurück und 
habe einen Berg voll Arbeit auf meinem Tisch liegen. Das ist viel Wert

von Martin (Gast)


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Christian B. schrieb:
> aber ich komme eben nicht zurück und
> habe einen Berg voll Arbeit auf meinem Tisch liegen. Das ist viel Wert

Also ich freue mich immer, wenn mir die lieben Kollegen Arbeit 
aufgehoben haben, wenn ich wieder aus dem Urlaub komme.

von Flusch (Gast)


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Man kann sich natuerlich als zickiger Arbeitnehmer profilieren. Man wird 
in eine Ecke geschoben und bleibt da.
Oder man kann einsatzbereit, interessiert, kreativ sein, und vorwaerts 
kommen.
Was auch immer als wichtig angesehen wird.

von Paul Baumann (Gast)


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Flusch schrabte:
>Man wird in eine Ecke geschoben und bleibt da.

Wer in der Ecke steht, hat wenigstens den Rücken frei.
(alte mongolische Volksweisheit)
;-)

MfG Paul

von Boris O. (bohnsorg) Benutzerseite


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der_Dicke82 schrieb:
> Besonderes in Deutschland scheint es ein ungeschriebenes Gesetzt zu
> sein, das man sich von seinem AG alles gefallen lassen muss. Dem ist
> aber in Wirklichkeit nicht so!!!

…denn tatsächlich ist etwa die Vorbereitung eines Angriffskrieges 
strafbar und jede Technologie, selbst Schutzkontaktstecker, können an 
eine Anlage zur Urananreicherung angeschlossen werden…deswegen darf ich 
auf Arbeit rein gar nichts mehr machen UND bekomme volle Bezüge.

Glücklicherweise müssen Firmen in Deutschland ca. 50.000 gesetzliche 
Regelungen befolgen und eine findet sich immer, etwas unter 
Strafandrohung zu unterlassen. Allerdings bedeutet es etwas Aufwand, die 
Texte zu studieren. (Fahrer ist recht weit gefasst und wenn es um 
Personentransport geht, ist u.U. eine gesonderte Ausbildung notwendig. 
Damit meine ich nicht den Personenbeförderungsschein, sondern 
Einweisungen in Fahrzeuge und Hebetechnik etwa. Selbst für die Steuerung 
einer Reinigungsmaschine ist eine nachzuweisende Einweisung notwendig. 
Außerdem ist im Umgang mit einigen maschinellen Einrichtungen 
Schutzkleidung zu tragen. Es dauert also etwas, vom bequemen Büroanzug 
in die vorschriftsmäßige Kleidung zu wechseln, samt Aufbewahrung, 
Reinigungsmöglichkeit usw.)

Stets den Grundsatz im Auge behalten: Arbeit dehnt sich in dem Maße aus, 
wie Zeit zu ihrer Erledigung vorhanden ist. (Parkinson)

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Angsthase schrieb:
> a) Erreichbarkeit nur während der Arbeitszeit. Privatgeräte: Handy,
> Laptop kommen nicht mit Arbeit in Berührung, da man bei negativen
> Ereignissen auf Arbeit bzw. in der Freizeit nicht die jeweils andere
> Situation beeinflussen will.

Ist eh erst ab einem gewissen Verantwortungslevel ein Thema, wird dich 
also nicht tangieren.

Ist nicht deine Entscheidung.

> b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil
> man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug
> führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte.

Damit fallen LKW- und Taxifahrer als Beruf für dich aus. Übliche 
Bürojobs haben in der Regel nichts mit fahren zu tun, sind allerdings 
wohl für dich außer Reichweite.

Wenn du auch ausschließt, mit deinem Führerschein zur Arbeit zur fahren, 
schränkt das auch die möglichen Arbeitgeber ein. Obs eine Kneipe zum 
Kellnern in fußgängerfreundlicher Entfernung gibt, musst du selber 
rausfinden.

Deine Entscheidung.

> c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen
> Regelungen, die quasi alles bedeuten können - Um sich sicher sein zu
> können, sich auf seine Aufgaben zu konzentrieren und nicht mit der
> ständigen Angst leben zu müssen "irgendetwas" aufgedrückt zu bekommen,
> mit der Bemerkung: "Sie bekommen schließlich Gehalt, Sie müssen das
> können."

Kein Problem. Es gibt Jobs mit sehr präziser und klar gehaltener 
Aufgabenbeschreibung (z.B: Begrüßen der Gäste, Aufnehmen der Bestellung, 
Bringen der Speisen und Getränke, Kassieren, Kasse bedienen, nach 
Feierabend Stühle hochstellen).

Deine Entscheidung.


Du siehst, du kannst sehr viel mit deinen Entscheidungen beeinflussen. 
Als erwachsener und mündiger Mensch hast du das Recht zur freien 
Entscheidung. Allerdings hat jede Entscheidung Konsequenzen. Immer.

der_Dicke82 schrieb:
> Besonderes in Deutschland scheint es ein ungeschriebenes Gesetzt zu
> sein, das man sich von seinem AG alles gefallen lassen muss. Dem ist
> aber in Wirklichkeit nicht so!!!

Kein Problem. Es gibt aber entgegen mancher Wunschvorstellung auch kein 
Gesetz, daß Arbeitgeber jeden noch so idiotischen Vollpfosten 
beschäftigen müssen. Die halten das dann genauso, und tun es einfach 
nicht.

Oliver

von Axel L. (axel_5)


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Angsthase schrieb:

>b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil
>man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug
>führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte.

Das ist kein Problem, wenn Du gerne Dienstreisen mit öffentlichen 
Verkehrsmitteln machen möchtest. Allerdings ist Reisezeit keine 
Arbeitszeit, wenn Du also deswegen ein paar Stunden länger unterwegs 
bist, ist das Dein Problem. Ansonsten kenne ich Kollegen, bei denen ich 
lieber Fahrer als Beifahrer bin.

>
> c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen
> Regelungen, die quasi alles bedeuten können - Um sich sicher sein zu
> können, sich auf seine Aufgaben zu konzentrieren und nicht mit der
> ständigen Angst leben zu müssen "irgendetwas" aufgedrückt zu bekommen,
> mit der Bemerkung: "Sie bekommen schließlich Gehalt, Sie müssen das
> können."

Die Konsequenz könnte sein, dass der AG Dir betriebsbedingt kündigt, 
wenn Deine Aufgabe wegfällt und er Dich nicht für eine andere einsetzen 
darf. Wenn Du das dann ausdrücklich im Arbeitsvertrag so geregelt hast, 
wird der Richter dieser Kündigung dann zustimmen.

Gruss
Axel

von kein name (Gast)


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Angsthase schrieb:
> b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil
> man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug
> führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte

einfach sagen du hast ihn abgeben müssen nie besessen oder hast angst 
vorm fahren und machst es nichtmehr. Aber dann möglichst auch nicht vom 
Cheffe beim fahren sehen lassen oder sagen du fährst immer ohne lappen 
:P

von Cyblord -. (cyblord)


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Angsthase schrieb:

> b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil
> man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug
> führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte.

Das ist doch einfach. Im VG wird man meist gefragt ob man einen 
Führerschein hat. Dann hat man 2 Möglichkeiten:
a.) Antwort "NEIN" oder
b.) Ja, aber der steht ihnnen nicht zur Verfügung.

Im Fall a.) kann es sein dass man darauf hingewiesen wird, dass es ab 
und an vorkommen kann dass man fahren muss und es darum gut wäre, wenn 
der Führerschein gemacht werden würde. Im Fall b.) heißt es dann wohl 
"Auf Wiedersehen, rufen sie nicht an, wir melden uns".

gruß cyblord

von Wattestächen (Gast)


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cyblord ---- schrieb:
> Das ist doch einfach. Im VG wird man meist gefragt ob man einen
> Führerschein hat. Dann hat man 2 Möglichkeiten:
> a.) Antwort "NEIN" oder
> b.) Ja, aber der steht ihnnen nicht zur Verfügung.

Was für ein Unsinn. Hier wird ledgiglich nach dem vorhanden einer 
Fahrerlaubnis gefragt. Ob jemand tatsächlich bereit ist, beruflich zu 
fahren, lässt sich daraus nicht zwingedn folgern. Von daher kann er 
einfach mit "Ja" antworten.

von NewOrder (Gast)


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Man muss halt seinen Cheffe erziehen, wie ne Frau die ihren Mann 
erzieht. Außerdem hat man doch als Arbeitnehmer klar die Hosen in der 
Hand ... NOT.

Es gibt noch nicht genug Arbeitslose, wenn die Arbeitnehmer immernoch 
aufmüpfig sind. LOL

von Weg mit dem Troll. (Gast)


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>> Führerschein hat. Dann hat man 2 Möglichkeiten:
> a.) Antwort "NEIN" oder
> b.) Ja, aber der steht ihnnen nicht zur Verfügung.


Noch eine Moeglichkeit ... ich darf wegen Fahren in angetrunkenem 
Zustand, und verkehrsrowdytum die naechsten 5 Jashre nicht fahren....

von Logger (Gast)


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brennende Giraffe schrieb im Beitrag #3679898:
> Ab 45 lassen die Reaktionen zu schnell nach. Das wird dann
> Lebensgefährlich.

Ich denke da genauso wie der TO. Zusätzlich kommt noch die
Gefahr Busgelder und Punkte zu kassieren. Ich war mal im
Kundendienst tätig und musste kreuz und quer durch mein
Bundesland reisen. Da war eine lange Auftragsliste
abzuarbeiten weil die Kunden wegen jeder Kleinigkeit
anriefen und der Druck entsprechend hoch war.
Nach einem halben Jahr waren 14 Punkte angehäuft und
eine Nachschulung fällig.
Auf Dauer war das alles dann zu riskant und ich suchte
mir später einen reisefreien Job in der Werkstatt.
Mittlerweile dürften die Punkte getilgt sein.
Daher sollte man Vorbehalte ruhig in VG ansprechen
und darauf bestehen das Nebenabreden im Arbeitsvertrag
verewigt werden. Beschäftigt als ... reicht meiner
Einschätzung zufolge, sowieso nicht. Da gehört eine
aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung her, schon um
das weitreichende Weisungsrecht des Cheffe ein wenig
zu zügeln. Das da nicht jeder mit spielt, kann man
erwarten, aber besser, als später ständig in Furcht
arbeiten und leben zu müssen. Das bisschen Geld was
einem da gezahlt wird, ist das einfach nicht wert.

von meckerziege (Gast)


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Angsthase schrieb:
> Beispiele:
> a) Erreichbarkeit nur während der Arbeitszeit. [...]

Also die Leute die ich kenne und auch ich selbst, die gehen dann einfach 
nicht ans Telefon. Wenns nicht im Vertrag steht, muss man nicht 
erreichbar sein.


> c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen
> Regelungen, die quasi alles bedeuten können

So eine Regelung hab ich in praktisch JEDEM Vertrag gefunden - und in 
keinem hat das bisher irgendeinen Nachteil gebracht. Die werden dich als 
Ingenieur schon nicht das Klo putzen lassen.

von Futsch (Gast)


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Man kann auch als Ingenieur das Klo putzen, wenn sich die Firma das 
leisten kann...

von Udo S. (urschmitt)


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Angsthase schrieb:
> Was, wenn man sich etwas nicht will?

Dann sollte man das in zumindest halbwegs korrektem Deutsch deutlich 
aussprechen :-)

SCNR

von M. S. (bugles)


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der "Angsthase" meldet sich garnicht mehr???

von Einhart P. (einhart)


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Der hat Angst die Wahrheit zu hören ;-)

von Einer (Gast)


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cyblord ---- schrieb:
>Im Fall b.) heißt es dann wohl
> "Auf Wiedersehen, rufen sie nicht an, wir melden uns".
>
> gruß cyblord

Also so, wie du es immer von deinen Dates hörst.
kay, kay

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