Wie sieht es eigentlich aus, wenn man sich bestimmte Tätigkeiten nicht zutraut oder einfach aus persönlichen Gründen aus der Berufstätigkeit ausschließen will? Beispiele: a) Erreichbarkeit nur während der Arbeitszeit. Privatgeräte: Handy, Laptop kommen nicht mit Arbeit in Berührung, da man bei negativen Ereignissen auf Arbeit bzw. in der Freizeit nicht die jeweils andere Situation beeinflussen will. b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte. c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen Regelungen, die quasi alles bedeuten können - Um sich sicher sein zu können, sich auf seine Aufgaben zu konzentrieren und nicht mit der ständigen Angst leben zu müssen "irgendetwas" aufgedrückt zu bekommen, mit der Bemerkung: "Sie bekommen schließlich Gehalt, Sie müssen das können."
Angsthase schrieb: > b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, Dieser wird ihm nichts nützen. Ein Führerschein gilt nur für die Person, auf welcher er ausgestellt wurde.
Ich meine damit, ich möchte nicht als Fahrer eingesetzt werden, z. B. Fahrten zu Kunden, Messen usw. J. Wa. schrieb: > Angsthase schrieb: >> b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, > > Dieser wird ihm nichts nützen. Ein Führerschein gilt nur für die Person, > auf welcher er ausgestellt wurde.
Angsthase schrieb: > Ich meine damit, ich möchte nicht als Fahrer eingesetzt werden, z. B. > Fahrten zu Kunden, Messen usw. Wird in der Praxis selten auftreten. > c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen > Regelungen, die quasi alles bedeuten können aber das kannste vergessen. Sofern man keinen einfach beschreibbaren Job hat wie z.B. Fließbandarbeiter, ist das kaum möglich.
Naja, ich finde die Frage ein bisschen Sinnfrei. Was, wenn du etwas nicht machen willst? Antwort: Tu es einfach nicht!! Besonderes in Deutschland scheint es ein ungeschriebenes Gesetzt zu sein, das man sich von seinem AG alles gefallen lassen muss. Dem ist aber in Wirklichkeit nicht so!!! Am besten sag man einfach: "Nöö, das kannst du mal schön selber machen!" Das kann natürlich auch etwas diplomatischer ausgedrückt werden :-D Klar riskiert man bei einigen Chefs auch mal eine Kündigung, besonderes innerhalb der Probezeit :-D, aber meine Erfahrungen sind bislang ehr gut mit einer direkten Ansprache von egal welchen Dingen, seien es Wünsche oder Kritiken. Ich habe meinem Chef irgendwann mal gesagt, das ich ich keinen Bock auf ständige Kundenbetreuung habe und dafür einfach zu wenig verdiene, als das ich mich 40 Stunden die Woche mit etwas beschäftige, das mir keinen Spaß macht. Er hat so zwar gesehen, das ich generell bereit bin, da auch mal auszuhelfen, aber es nicht auf Dauer machen möchte. Meine Beschäftigung ist sei dem deutlich Vielfältiger ;-) Also ich würde nicht gleich alles im Vertrag festlegen lassen und auch nicht auf die Barrikaden gehen, wenn ich mal ne Fahrt für die Firma machen soll, aber wenn etwas, das mir nicht gefällt, zur Daueraufgabe wird, sag ich das einfach! Gruß, Stefan PS: Ich bin da auch recht strickt, sollte es sich nicht bessern gibt es dann auch ne Kündigung meinerseits. Spätestens dann fängt so mancher Chef an umzudenken!
Als was bist Du den eingestellt? Angsthase schrieb: > Beispiele: > a) Erreichbarkeit nur während der Arbeitszeit. Privatgeräte: Handy, > Laptop kommen nicht mit Arbeit in Berührung, da man bei negativen > Ereignissen auf Arbeit bzw. in der Freizeit nicht die jeweils andere > Situation beeinflussen will. Kannste ja durchziehen. Solange du keine Rufbereitschaft oder ähnl. hast. biete meinen Kollegen an im Notfall einzurufen wenn ich nicht da bin. Ansonsten musste ja nicht dran gehen? > b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil > man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug > führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte. Hm Führerschein wird i.d.r. einfach vorrausgesetzt. Wenn du mit nem Kollegen zur Messe fährst und der nach 5 stunden fahrt bittet setz du dich mal ans Steuer .. was machste dann? Nein sagen ? > c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen > Regelungen, die quasi alles bedeuten können - Um sich sicher sein zu > können, sich auf seine Aufgaben zu konzentrieren und nicht mit der > ständigen Angst leben zu müssen "irgendetwas" aufgedrückt zu bekommen, > mit der Bemerkung: "Sie bekommen schließlich Gehalt, Sie müssen das > können." Ist auch die Regel das man für andere Aufgaben eingesetzt werden kann. Würde ich aber doch auch machen als AG. Wovor hast du denn genau angst ? Eine unlösbare Aufgabe zu bekommen oder einfach eine andere Aufgabe zu erhalten für die du ggf. keine Zeit hast? Stehe auch oft unter Zeitdruck und versuche andere Aufgaben perse abzulehnen. Einfach weil mir die Zeit fehlt mich hinreichend einzuarbeiten. Häufig tritt nämlich dieser Urlaubseffekt ein welchen die AGs nie so bedenken. Du kommst auf dem Urlaub hast 500 Emails bevor du sitzt klingelt dein Telefon 5 mal und weil du nicht rechtzeitig am hörer bist bringt dir dein Kollege sein Mobiles und sagt XY ist für dich dran es ist dringend bis 8 uhr.
Da gibt es drei Möglichkeiten: - Keinen abhängigen Beruf ausüben - Zum Psychologen gehen - Die ungewünschte Tätigkeit wegtanzen Bist arm dran, der nächste bitte.
hupsala schrieb: > Stehe auch oft unter Zeitdruck und versuche andere Aufgaben perse > abzulehnen. Einfach weil mir die Zeit fehlt mich hinreichend > einzuarbeiten. Häufig tritt nämlich dieser Urlaubseffekt ein welchen > die AGs nie so bedenken. Du kommst auf dem Urlaub hast 500 Emails bevor > du sitzt klingelt dein Telefon 5 mal und weil du nicht rechtzeitig am > hörer bist bringt dir dein Kollege sein Mobiles und sagt XY ist für dich > dran es ist dringend bis 8 uhr. Genau aus dem Grund bin ich froh darüber, daß wir eine Betriebsruhe im Sommer haben. Klar gibt es dadurch auch Nachteile (Urlaub mit der Frau gemeinsam hinzubekommen ist komplizierter und die Urlaubszeit ist generell teurer, da Hauptsaison) aber ich komme eben nicht zurück und habe einen Berg voll Arbeit auf meinem Tisch liegen. Das ist viel Wert
Christian B. schrieb: > aber ich komme eben nicht zurück und > habe einen Berg voll Arbeit auf meinem Tisch liegen. Das ist viel Wert Also ich freue mich immer, wenn mir die lieben Kollegen Arbeit aufgehoben haben, wenn ich wieder aus dem Urlaub komme.
Man kann sich natuerlich als zickiger Arbeitnehmer profilieren. Man wird in eine Ecke geschoben und bleibt da. Oder man kann einsatzbereit, interessiert, kreativ sein, und vorwaerts kommen. Was auch immer als wichtig angesehen wird.
Flusch schrabte:
>Man wird in eine Ecke geschoben und bleibt da.
Wer in der Ecke steht, hat wenigstens den Rücken frei.
(alte mongolische Volksweisheit)
;-)
MfG Paul
der_Dicke82 schrieb: > Besonderes in Deutschland scheint es ein ungeschriebenes Gesetzt zu > sein, das man sich von seinem AG alles gefallen lassen muss. Dem ist > aber in Wirklichkeit nicht so!!! …denn tatsächlich ist etwa die Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar und jede Technologie, selbst Schutzkontaktstecker, können an eine Anlage zur Urananreicherung angeschlossen werden…deswegen darf ich auf Arbeit rein gar nichts mehr machen UND bekomme volle Bezüge. Glücklicherweise müssen Firmen in Deutschland ca. 50.000 gesetzliche Regelungen befolgen und eine findet sich immer, etwas unter Strafandrohung zu unterlassen. Allerdings bedeutet es etwas Aufwand, die Texte zu studieren. (Fahrer ist recht weit gefasst und wenn es um Personentransport geht, ist u.U. eine gesonderte Ausbildung notwendig. Damit meine ich nicht den Personenbeförderungsschein, sondern Einweisungen in Fahrzeuge und Hebetechnik etwa. Selbst für die Steuerung einer Reinigungsmaschine ist eine nachzuweisende Einweisung notwendig. Außerdem ist im Umgang mit einigen maschinellen Einrichtungen Schutzkleidung zu tragen. Es dauert also etwas, vom bequemen Büroanzug in die vorschriftsmäßige Kleidung zu wechseln, samt Aufbewahrung, Reinigungsmöglichkeit usw.) Stets den Grundsatz im Auge behalten: Arbeit dehnt sich in dem Maße aus, wie Zeit zu ihrer Erledigung vorhanden ist. (Parkinson)
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Angsthase schrieb: > a) Erreichbarkeit nur während der Arbeitszeit. Privatgeräte: Handy, > Laptop kommen nicht mit Arbeit in Berührung, da man bei negativen > Ereignissen auf Arbeit bzw. in der Freizeit nicht die jeweils andere > Situation beeinflussen will. Ist eh erst ab einem gewissen Verantwortungslevel ein Thema, wird dich also nicht tangieren. Ist nicht deine Entscheidung. > b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil > man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug > führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte. Damit fallen LKW- und Taxifahrer als Beruf für dich aus. Übliche Bürojobs haben in der Regel nichts mit fahren zu tun, sind allerdings wohl für dich außer Reichweite. Wenn du auch ausschließt, mit deinem Führerschein zur Arbeit zur fahren, schränkt das auch die möglichen Arbeitgeber ein. Obs eine Kneipe zum Kellnern in fußgängerfreundlicher Entfernung gibt, musst du selber rausfinden. Deine Entscheidung. > c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen > Regelungen, die quasi alles bedeuten können - Um sich sicher sein zu > können, sich auf seine Aufgaben zu konzentrieren und nicht mit der > ständigen Angst leben zu müssen "irgendetwas" aufgedrückt zu bekommen, > mit der Bemerkung: "Sie bekommen schließlich Gehalt, Sie müssen das > können." Kein Problem. Es gibt Jobs mit sehr präziser und klar gehaltener Aufgabenbeschreibung (z.B: Begrüßen der Gäste, Aufnehmen der Bestellung, Bringen der Speisen und Getränke, Kassieren, Kasse bedienen, nach Feierabend Stühle hochstellen). Deine Entscheidung. Du siehst, du kannst sehr viel mit deinen Entscheidungen beeinflussen. Als erwachsener und mündiger Mensch hast du das Recht zur freien Entscheidung. Allerdings hat jede Entscheidung Konsequenzen. Immer. der_Dicke82 schrieb: > Besonderes in Deutschland scheint es ein ungeschriebenes Gesetzt zu > sein, das man sich von seinem AG alles gefallen lassen muss. Dem ist > aber in Wirklichkeit nicht so!!! Kein Problem. Es gibt aber entgegen mancher Wunschvorstellung auch kein Gesetz, daß Arbeitgeber jeden noch so idiotischen Vollpfosten beschäftigen müssen. Die halten das dann genauso, und tun es einfach nicht. Oliver
Angsthase schrieb: >b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil >man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug >führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte. Das ist kein Problem, wenn Du gerne Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln machen möchtest. Allerdings ist Reisezeit keine Arbeitszeit, wenn Du also deswegen ein paar Stunden länger unterwegs bist, ist das Dein Problem. Ansonsten kenne ich Kollegen, bei denen ich lieber Fahrer als Beifahrer bin. > > c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen > Regelungen, die quasi alles bedeuten können - Um sich sicher sein zu > können, sich auf seine Aufgaben zu konzentrieren und nicht mit der > ständigen Angst leben zu müssen "irgendetwas" aufgedrückt zu bekommen, > mit der Bemerkung: "Sie bekommen schließlich Gehalt, Sie müssen das > können." Die Konsequenz könnte sein, dass der AG Dir betriebsbedingt kündigt, wenn Deine Aufgabe wegfällt und er Dich nicht für eine andere einsetzen darf. Wenn Du das dann ausdrücklich im Arbeitsvertrag so geregelt hast, wird der Richter dieser Kündigung dann zustimmen. Gruss Axel
Angsthase schrieb: > b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil > man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug > führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte einfach sagen du hast ihn abgeben müssen nie besessen oder hast angst vorm fahren und machst es nichtmehr. Aber dann möglichst auch nicht vom Cheffe beim fahren sehen lassen oder sagen du fährst immer ohne lappen :P
Angsthase schrieb: > b) Eigener Führerschein steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, weil > man auch hier als Fahrer nur in der Freizeit entspannt ein Fahrzeug > führen möchte und das nicht mit dem Stress der Arbeit vermischen möchte. Das ist doch einfach. Im VG wird man meist gefragt ob man einen Führerschein hat. Dann hat man 2 Möglichkeiten: a.) Antwort "NEIN" oder b.) Ja, aber der steht ihnnen nicht zur Verfügung. Im Fall a.) kann es sein dass man darauf hingewiesen wird, dass es ab und an vorkommen kann dass man fahren muss und es darum gut wäre, wenn der Führerschein gemacht werden würde. Im Fall b.) heißt es dann wohl "Auf Wiedersehen, rufen sie nicht an, wir melden uns". gruß cyblord
cyblord ---- schrieb: > Das ist doch einfach. Im VG wird man meist gefragt ob man einen > Führerschein hat. Dann hat man 2 Möglichkeiten: > a.) Antwort "NEIN" oder > b.) Ja, aber der steht ihnnen nicht zur Verfügung. Was für ein Unsinn. Hier wird ledgiglich nach dem vorhanden einer Fahrerlaubnis gefragt. Ob jemand tatsächlich bereit ist, beruflich zu fahren, lässt sich daraus nicht zwingedn folgern. Von daher kann er einfach mit "Ja" antworten.
Man muss halt seinen Cheffe erziehen, wie ne Frau die ihren Mann erzieht. Außerdem hat man doch als Arbeitnehmer klar die Hosen in der Hand ... NOT. Es gibt noch nicht genug Arbeitslose, wenn die Arbeitnehmer immernoch aufmüpfig sind. LOL
>> Führerschein hat. Dann hat man 2 Möglichkeiten: > a.) Antwort "NEIN" oder > b.) Ja, aber der steht ihnnen nicht zur Verfügung. Noch eine Moeglichkeit ... ich darf wegen Fahren in angetrunkenem Zustand, und verkehrsrowdytum die naechsten 5 Jashre nicht fahren....
brennende Giraffe schrieb im Beitrag #3679898: > Ab 45 lassen die Reaktionen zu schnell nach. Das wird dann > Lebensgefährlich. Ich denke da genauso wie der TO. Zusätzlich kommt noch die Gefahr Busgelder und Punkte zu kassieren. Ich war mal im Kundendienst tätig und musste kreuz und quer durch mein Bundesland reisen. Da war eine lange Auftragsliste abzuarbeiten weil die Kunden wegen jeder Kleinigkeit anriefen und der Druck entsprechend hoch war. Nach einem halben Jahr waren 14 Punkte angehäuft und eine Nachschulung fällig. Auf Dauer war das alles dann zu riskant und ich suchte mir später einen reisefreien Job in der Werkstatt. Mittlerweile dürften die Punkte getilgt sein. Daher sollte man Vorbehalte ruhig in VG ansprechen und darauf bestehen das Nebenabreden im Arbeitsvertrag verewigt werden. Beschäftigt als ... reicht meiner Einschätzung zufolge, sowieso nicht. Da gehört eine aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung her, schon um das weitreichende Weisungsrecht des Cheffe ein wenig zu zügeln. Das da nicht jeder mit spielt, kann man erwarten, aber besser, als später ständig in Furcht arbeiten und leben zu müssen. Das bisschen Geld was einem da gezahlt wird, ist das einfach nicht wert.
Angsthase schrieb: > Beispiele: > a) Erreichbarkeit nur während der Arbeitszeit. [...] Also die Leute die ich kenne und auch ich selbst, die gehen dann einfach nicht ans Telefon. Wenns nicht im Vertrag steht, muss man nicht erreichbar sein. > c) Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag - keine allgemeingehaltenen > Regelungen, die quasi alles bedeuten können So eine Regelung hab ich in praktisch JEDEM Vertrag gefunden - und in keinem hat das bisher irgendeinen Nachteil gebracht. Die werden dich als Ingenieur schon nicht das Klo putzen lassen.
Man kann auch als Ingenieur das Klo putzen, wenn sich die Firma das leisten kann...
Angsthase schrieb: > Was, wenn man sich etwas nicht will? Dann sollte man das in zumindest halbwegs korrektem Deutsch deutlich aussprechen :-) SCNR
cyblord ---- schrieb: >Im Fall b.) heißt es dann wohl > "Auf Wiedersehen, rufen sie nicht an, wir melden uns". > > gruß cyblord Also so, wie du es immer von deinen Dates hörst. kay, kay
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