Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Reparaturen als Minijobber durchführen


von Klaus K. (keili)


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Hallo zusammen,
möchte gerne eure Meinung und euer Wissen in Anspruch nehmen.
Ich wurde von einer anderen Person gebeten einzelne elektronische Geräte 
zu reparieren und/oder nachzubauen. Die reparierten Geräte sollen 
anschließend verkauft werden. Bei den „Geräten“ handelt es sich um 
Kunstobjekte die mit 230V versorgt werden.
Bislang habe ich dieses Angebot strikt abgelegt, weil ich keine Haftung 
für die Reparaturen übernehmen will und kann.
Nun hat mir jemand den Tipp  gegeben, dass die Haftung völlig auf den 
Beauftragenden übertragen wird, wenn diese Person mich als Minijobber 
anstellt. Die beauftragende Person (Arbeitgeber)ist keine qualifizierte 
elektrische Fachkraft (kein E-Meister).
Ist es richtig, dass ich als angestellter Minijobber keine Haftung 
übernehme?
Vielen Dank.

von Ich (Gast)


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Was hast Du gelernt, welche Ausbildung hast Du, das du dir solche 
Arbeiten an 230V zutraust, sodass du keine Menschen mit deiner Bastelei 
tötest?

von MaWin (Gast)


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Klaus K. schrieb:
> Ist es richtig, dass ich als angestellter Minijobber keine Haftung
> übernehme?

Im Prinzip ja: Jedoch bei nachweisbarem Vorsatz.

von Klaus K. (keili)


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Hallo,
danke für die Antworten.
Laut IHK und Handwerkskammer darf ich diese Arbeiten durchführen.
Das habe ich mehrfach geklärt. Dies möchte ich nicht thematisieren.

Mir geht es jetzt nur um das Thema Haftung als Minijobber.

Was bedeutet bitte "Jedoch bei nachweisbarem Vorsatz"?
Was ist hiermit gemeint?

Danke und Gruß

von Logger (Gast)


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Das Thema kommt mir sehr bekannt vor, auch wenn es schon vor Monaten
hier schon mal breit getreten wurde.

Klaus K. schrieb:
> Laut IHK und Handwerkskammer darf ich diese Arbeiten durchführen.
> Das habe ich mehrfach geklärt. Dies möchte ich nicht thematisieren.

Na, hoffentlich hast du das verbindlich schriftlich. Verbale Auskünfte
per Telefon mir irgend welchen Personen sind nämlich NICHTS wert.

> Mir geht es jetzt nur um das Thema Haftung als Minijobber.
>
> Was bedeutet bitte "Jedoch bei nachweisbarem Vorsatz"?
> Was ist hiermit gemeint?

Als Minijobber (sofern ordnungsgemäß angemeldet) haftet man wie
jeder andere Arbeitnehmer.

Nach meinen Wissenstand kennt die Juristik einfache Fahrlässigkeit,
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei dem ersten Fall haftet immer
der Arbeitgeber, bei dem zweiten Fall dürfte das im Streitfall ein
Ermessensfall von Gutachter und Gerichten sein und im dritten Fall
haftet klar der Minijobber. Hängt natürlich immer von den Umständen
ab und kann verbindlich für den 2. Fall nicht klar definiert werden,
auch wenn andere das ganz anders sehen. Selbst Anwälte sind da häufig
unterschiedlicher Auffassung und nicht jede entspricht der Auffassung
der Gerichte. Da ich kein Anwalt bin, ist das natürlich unverbindlich.

An deiner Stelle würde ich mal mit einer Haftpflichtversicherung
reden, was die zu welchen Prämien so alles versichert. Da hat sich
nämlich in den letzten Jahren so einiges getan und die Einrede der
groben Fahrlässigkeit könnte da schon ziemlich relativ ausfallen.

von achtung (Gast)


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Nicht nur bei nachweislichen Vorsatz, sondern auch bei nachweislicher 
Negligenz, z.B. wenn keine Isolationsprüfung/Ableitprüfung gemacht 
wurde,
und es passiert was. Je nach Vertrag haftet dann der
Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

von Klaus K. (keili)


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Ist das nicht die Aufgabe der Person die die Produkte verkauft?
Sonst müsste der Minijobber auch noch für alle Prüfsigel verantwortlich 
sein, obwohl er die Produkte selbst gar nicht verkauft?

Gibt es Beispiele für solche Verträge?

: Bearbeitet durch User
von Ich (Gast)


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CE-Zeichen?

Gilt das auch für "Kunst"?

Oder darf da wirklich alles an Schrott und lebensgefährlicher Mist 
unters Volk gebracht werden?

Ich hoffe nicht!

von Klaus K. (keili)


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das hoffe ich auch. Aber wer muss dafür sorgen. Der wo verkauft oder der 
als Minijobber angestellt ist`?

von achtung (Gast)


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Es ist ein Unterschied, ob man ein Vertrag mit einer vermeintlichen 
Elektrofachkraft hat, welche die Reparatur eigenständig macht,
oder ob man mit eine "befähigte Person" unter Vertrag hat, welche die
Reparatur unter Aufsicht/Anweisung erledigt und wo der Arbeitgeber dann
auch die Prüfmittel stellt, wie z.B. ein laut VDE-702 Prüfgereät mit
Pass/Fail Benachrichtigung.

Es sollte klar sein, dass bei einer Reparatur die VDE 0701 gemacht 
werden
muss und bei einer Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der 
Technik, in diesem Fall der VDE 0701, muss die Person bzw der 
Verantwortliche, welche die Reparatur macht oder überwacht die 
Gleichwertigkeit seiner Maßnahmen belegen. Dabei handelt es sich um die 
sogenannte Beweislastumkehr!

In einem E-Betrieb, wo es einen Verantwortlichen/Meister gibt, haftet 
dieser.
Da dies hier nicht der Fall ist, haftet die Person, welche die Tätigkeit 
ausführt. Wurde sie so angewiesen, haftet der Arbeitgeber, ist sie 
jedoch
für die Tätigkeit selbst verantwortlich, dann haftet sie selbst.

Natürlich ist der Mitarbeiter immer von der Versicherung des Betriebes 
gedeckt, die könnten aber Regressforderungen stellen, und nicht alle
Betreibe haben ein Produkthaftversicherung, bzw auch nicht alle  sind
nur ein Sachschaden bzw strafrechtlich relevant, sondern auch 
Zivilrechtlich wo sich auch die Versicherungen gerne die Hände waschen.

von MaWin (Gast)


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achtung schrieb:
> Es ist ein Unterschied, ob man ein Vertrag mit einer vermeintlichen
> Elektrofachkraft hat, welche die Reparatur eigenständig macht,

Es geht um einen ARBEITSvertrag (als Minijobber),
nicht um einen Werkvertrag mit einem Selbständigen.

> In einem E-Betrieb, wo es einen Verantwortlichen/Meister gibt, haftet
> dieser.
> Da dies hier nicht der Fall ist, haftet die Person, welche die Tätigkeit
> ausführt. Wurde sie so angewiesen, haftet der Arbeitgeber, ist sie
> jedoch
> für die Tätigkeit selbst verantwortlich, dann haftet sie selbst.

Ein Arbeitnehmer arbeitet IMMER auf Anweisung
(es sei denn, er macht was völlig anderes als der Chef sagte)

von MaWin (Gast)


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Ich schrieb:
> CE-Zeichen?
> Gilt das auch für "Kunst"?

Kunst sind normalerweise Einzelstücke und für die ist kein CE Zeichen 
nötig. Das sie trotzdem nach dem Stand der Technik gebaut sein müssen, 
ist selbstverständlich, mit Risikobewertung falls sie im öffentlichen 
Raum stehen.

Wenn natürlich ein in Millionenstückzahl hergestellter Artikel als Kunst 
bezeichnet wird, entbindet ihn das nicht von CE.

von Eta (Gast)


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MaWin schrieb:
> sind normalerweise Einzelstücke und für die ist kein CE Zeichen
> nötig

Nein, auch eine Maschine / Gerät "Stückzahl 1" benötigt "CE", wenn nach 
RL zutreffend.

von Michael_ (Gast)


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Logger schrieb:
> Das Thema kommt mir sehr bekannt vor, auch wenn es schon vor Monaten
> hier schon mal breit getreten wurde.

Ja, verdammt ähnlich und so selten, das es wohl der gleiche TE ist.

Klaus K. schrieb:
> Nun hat mir jemand den Tipp  gegeben, dass die Haftung völlig auf den
> Beauftragenden übertragen wird, wenn diese Person mich als Minijobber
> anstellt.

Natürlich, aber ob du das aushältst, was er im Fehlerfall mit dir macht?

von Löti (Gast)


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> Bei den „Geräten“ handelt es sich um Kunstobjekte die mit 230V versorgt werden.

Lass' die Finger weg, Künstler und VDE vertragen sich im Allgemeinen 
einfach nicht... !

von achtung (Gast)


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> Es geht um einen ARBEITSvertrag (als Minijobber),
> nicht um einen Werkvertrag mit einem Selbständigen.

Ja, nur wenn der Arbeitgeber die Kompetenz nicht hat Weisungen zu geben,
und auch Nachweislich nicht gibt, dann ist es eher eine Grauzone der 
Scheinselbständigkeit. Funktioniert solange kein Kläger da ist.
Wenn dann ein Kläger da ist und der Arbeitgeber nun angibt, daß der 
Arbeitnehmer eigentlich dies Selbständig in eigener Kompetenz macht,
der Arbeitgeber keine Fachkenntnis hat,
dann kommt ein Richter bzw Experte sehr schnell zu einem anderen 
Ergebnis
als bloßer weisungsgebundene Angestellte.

Es ist dasselbe als wenn ein Unternehmen eine
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten als Minijob einstellt,
damit es keine externe Firma dafür beauftragen muss.
Wenn nun diese Elektrofachkraft entweder die Ausbildung nicht hat oder
die VDE Normen total ignoriert, bzw nicht Nachprüft, auch nur weil die
Geräte dafür fehlen und Sie es nicht durchsetzen kann, ist diese Person
nicht frei von Haftung, einfach weil Sie nur Angestellte ist.

Im Fehlerfalle zahlt natürlich die Versicherung des Betriebs.
Regressforderungen jedoch von der Versicherung können folgend.
Und wenn der Arbeitgeber sich aufgrund einer Selbstkostenbeteiligung
die Versicherung eintsprechend darauf Aufmerksam macht, daß der 
Arbeitnehmer haftbar zu machen ist, weil er ein Ar.....ch ist, dann
sieht es für den Arbeitnehmer noch schlechter aus.

Für ein fehlendes CE Zeichen usw kann kein Arbeitnehmer zur Rechenschaft 
gezogen werden, dies ist richtig.

von Löti (Gast)


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> Für ein fehlendes CE Zeichen usw kann kein Arbeitnehmer zur Rechenschaft
> gezogen werden, dies ist richtig.

Aber er darf ohne Meister nicht arbeiten und Geräte ohne CE nicht 
reparieren, außer sie sind von "vor CE".

Grüße Löti

von Ach was (Gast)


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Löti (Gast) schrieb:

> Aber er darf ohne Meister nicht arbeiten und Geräte ohne CE nicht
> reparieren, außer sie sind von "vor CE".

Es gibt inzwischen Bundesweit Reparaturwerkstätten für 
Elektrokleingeräte jeglicher Art, z.B. Defekt des alten Elektrorasierers 
oder der alten Hifi-Kompaktanlage von Anno usw., bei denen jeder unter 
Anleitung und wenn nötig Hilfe seinen Plunder wieder gangbar machen 
kann. Diese Werkstätten sind eingetragene gemeinnützige  Vereine.

Beispiel der Gerätschaften die dort vorgehalten werden siehe hier
http://dingfabrik.de/geraete/


Wie das abläuft steht hier
http://dingfabrik.de/repair-cafe-faq/

Den einzigen Meister den die haben ist der Schatzmeister für die 
Mitgliedsbeiträge.

von Eta (Gast)


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El. Instandsetzung oder Reperatur hat nichts damit zu tun ob ein Gerät 
mit CE gekennzeichnet ist oder nicht.

von MaWin (Gast)


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achtung schrieb:
> nur wenn der Arbeitgeber die Kompetenz nicht hat Weisungen zu geben,

Der Arbeitnehmer hat die Kompetenz des Arbeitgebers nicht anzuzweifeln.

Wäre es so, müsste JEDER Arbeitnehmer seine Firma für unzurechnungsfähig 
halten, JEDER Politiker (Angestellter des Volkes) Merkel die 
Gefolgschaft verweigern, jeder Aufsichtsrat (Angestellter der 
Anteilseigner) seine Arbeit sofort niederzulegen.

Es gibt immer Zweifel.

von Klaus K. (keili)


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Hallo zusammen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Die Rückmeldungen sind für mich nicht eindeutig.
Ich werde versuchen weitere Infos bei der Handelskammer und/oder der IHK 
zu bekommen.
Wenn ich etwas erfahre melde ich mich wieder.
Danke für die Rückmeldungen.

Gruß

von Klaus K. (keili)


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Hier meine Rückmeldung zu meinem Telefonat mit der Handwerkskammer Ulm.

1) Elektrische Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die 
dazu berechtigt sind (ein Dipl. Elektr. Ing wäre es).
2) Ist der Arbeitgeber (hier der Künstler) dazu nicht berechtigt und es 
gibt keine weiteren Personen die dazu berechtigt sind (fehlende 
Qualifizierung) geht die Verantwortung völlig auf den "berechtigten" 
Angestellten über. Nur dieser hat das Wissen, wie die Produkte nach 
allen Vorschriften hergestellt werden müssen.
3) Der Arbeitgeber sollte für die Betriebshaftpflichtversicherung 
sorgen. Ist jedoch kein Zwang.
4) Im Schadensfall zahlt die Versicherung nur dann, wenn alle 
Vorschriften eingehalten wurden. Hierfür ist der Angestellte 
verantwortlich, weil er es ja nur wissen kann).

Die Idee mit dem Minijobber ist gefährlich und nicht zu empfehlen.

von Logger (Gast)


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Klaus K. schrieb:
> 1) Elektrische Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die
> dazu berechtigt sind (ein Dipl. Elektr. Ing wäre es).

Ein Studium ist nicht Gleichbedeutend mit einer Berufsausbildung.
Ich hab schon Ingenieure erlebt, die nicht mal einen Schuko-Stecker
fachlich korrekt anschließen konnten. Da fehlt halt der praktische Teil
im Studium. Das dumme Gerede von den Kammern sollten man denen mal
um die Ohren hauen.

> 2) Ist der Arbeitgeber (hier der Künstler) dazu nicht berechtigt und es
> gibt keine weiteren Personen die dazu berechtigt sind (fehlende
> Qualifizierung) geht die Verantwortung völlig auf den "berechtigten"
> Angestellten über. Nur dieser hat das Wissen, wie die Produkte nach
> allen Vorschriften hergestellt werden müssen.

Ein Wissen auf diesem Niveau haben gewöhnlich nur Meister.
Ingenieure und der Rest benutzen Google.
Der Künstler kann seine Kunst ja von einem Elektromeister durch prüfen
lassen. Wenn der sein Okay gibt, dürfte es kein Problem geben.
Ein Garantie, das der Meister keine Mängel geltend macht, ist das
natürlich nicht. In der Praxis wird das dann wohl ähnlich wie bei der
HU beim Tüv ablaufen. Kann klappen, muss aber nicht.

> 3) Der Arbeitgeber sollte für die Betriebshaftpflichtversicherung
> sorgen. Ist jedoch kein Zwang.

Angst davor, im Schadenfall persönlich mit seinem ganzen Vermögen zu
haften, ist kein Zwang? Wer z.B. vergleichsweise keine private
Haftpflichtversicherung hat, lebt ganz schön mutig. Muss ja nix
passieren, aber es kann.

> 4) Im Schadensfall zahlt die Versicherung nur dann, wenn alle
> Vorschriften eingehalten wurden. Hierfür ist der Angestellte
> verantwortlich, weil er es ja nur wissen kann).

Unter welchen Bedingungen eine Versicherung haftet ist praktisch
kaum noch steuerbar. Die entwickeln da zuweilen eine unglaubliche
Kreativität um nicht zahlen zu müssen.
Kannwissen ist nicht so nachtragend wie Musswissen und das wird dann
schon eher eine Rolle spielen.

von Klaus K. (keili)


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Was hat der letzte Beitrag gebracht?
Hauptsache ein Kommentar abgeben !!

von MaWin (Gast)


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Logger schrieb:
> Ich hab schon Ingenieure erlebt, die nicht mal einen Schuko-Stecker
> fachlich korrekt anschließen konnten.

Ich hab schon mal Meister erlebt, die nicht mal einen Dreisatz rechnen 
konnte, wie er zur Ermittlung der maximalen Leitungslänge nötig ist.

Klaus K. schrieb:
> Die Idee mit dem Minijobber ist gefährlich und nicht zu empfehlen.

Hier wird immer wieder derselbe Weg versucht:
- ich kann zwar nichts weil mir jede Ausbildung fehlt
- aber ich möchte trotzdem damit dick Kohle verdienen
- ich möchte niemals verantwortlich sein für den Pfusch den ich baue

Es ist gut, daß die Gesetze so gut sind, das nicht klappt.

Ich habe keine Lust, so ein Teil von so einem Pfuscher in den Händen zu 
halten.

Es ist sicher problemlos möglich, ein Kunstobjekt mit 230V zu versorgen, 
Schalter und Motoren anzuschliessen, Verteilerdosen und Schuko-Stecker, 
wenn er ein Kabel richtig abisolieren kann (wie bekommt man es hin, es 
NICHT einzuschneiden), Aderendhülsen kennt, weiß das leichte PVC Leitung 
H03VV wohl draussen ungeeignet ist, ordnungsgemässen 
Schutzleiteranschluss zu bauen (bewegliche Teile), PG Verschraubungen 
kennt. Das alles kann man problemlos in weniger als 1 Tag erlernen, wenn 
man jemanden hat, der es einem erklärt.

Wenn Leute nicht mal so wenig Kenntnisse haben, dann sollten sie 
wirklich die Finger von Elektrik lassen.

von Klaus K. (keili)


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Klar, du kannst jedem zeigen wie es vorschriftsgemäß gemacht werden 
muss. Es geht doch hier rein um die Haftung. Nicht mehr und nicht 
weniger.

Lasst doch bitte die Vergleiche zwischen Ing. und Meister.
Das ist doch lächerlich.

Bei einer Tätigkeit als Minijobber kann nicht von dicker Kohle 
gesprochen werden.

: Bearbeitet durch User
von Ach was (Gast)


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Klaus K. (keili) schrieb:

> Hier meine Rückmeldung zu meinem Telefonat mit der Handwerkskammer Ulm.

> 1) Elektrische Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die
> dazu berechtigt sind (ein Dipl. Elektr. Ing wäre es).

Was erwartest du auch von einer Handwerkskammer ..

Du hast eine 0815-Standardanwort bekommen.

Welche Antwort würdest du wohl bekommen, wenn du bei der IHK (oder wer 
sonst dafür uständig ist) mal fragst, wer den eigentlich berechtigt ist 
mit gefährlichen Säuren und Laugen umzugehen oder gefährlichen 
Ätzchemikalien zu hantieren?

Na, was glaubst du, was die dir mitteilen? Probier's mal aus!

Und dann gibst du dem Herren am Telefon mal den Link aus meinem Posting 
hier und bittest ihn mal um eine Stellungnahme dazu:

Beitrag "Re: Reparaturen als Minijobber durchführen"

Denn dort repariert und werkelt ja "Hinz und Kunz" an Elektrogeräten und 
das nicht erst seit gestern. Dazu wurden schon schöne Filmbeiträge im 
Fernsehen gesendet (mit Anleitung zum Nacheifern).

Aber wahrscheinlich geht das "durch", weils dort (mal wieder) nicht ums 
Kohle verdienen geht und die Handwerkskammer stört ja nur lästige 
Konkurrenz.

von MaWin (Gast)


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Ach was schrieb:
> Denn dort repariert und werkelt ja "Hinz und Kunz" an Elektrogeräten und
> das nicht erst seit gestern. Dazu wurden schon schöne Filmbeiträge im
> Fernsehen gesendet (mit Anleitung zum Nacheifern).
>
> Aber wahrscheinlich geht das "durch", weils dort (mal wieder) nicht ums
> Kohle verdienen geht

Das geht "durch" weil Privatpersonen offiziell an ihrem eigenen Kram 
frickeln.

Da aber durch die Anleitung suggeriert wird, sie würde das schon 
fachmännisch richtig tun, kann ein schlauer Advokat bei Haftungsfragen 
auch die Volunteers dieser Repair Cafes in Regress ziehen.

Damit könnte diese Form der Umgehung einer kostenpflichtigen 
Reparaturwekstatt schnell wieder von der Bildfläche verschwinden, denn 
wie du sagst: Es gibt dort nichts zu verdienen, aber Ärger.

Klar ist, daß die Innungen und Handwerkskammern es am liebst hätten, 
wenn Privatpersonen gar nichts mehr dürfen: Weder ihr eigenes Haus bauen 
(weitgehend realisiert) noch in ihrem eigenen Haus an der 
Elektroinstallation werkeln (offiziell laut TAB verboten, praktisch 
nicht verfolgbar), geschweige denn eine Klimaanlage einzubauen 
(gesetzlich verboten, allerdings kommen Bausätze aus dem Ausland in die 
Geschäfte), den Schornstein selber putzen (kannst du, der Schorni muss 
trotzdem kommen und bezahlt werden) noch ihre Eektrogeräte reparieren 
(hier das Thema) noch irgendetwas bauen das als Kinderspielzeug dient 
(fehlendes CE), geschweige denn am Auto was reparieren, wie Bremsen oder 
Klima oder sonstwas.

Du siehst, die Regierung ist schon recht weit vorgedrungen, was die 
Abzocke und Ausbeutung der Bevölkerung angeht, wer heute eigenständig 
"ich komme alleine klar und brauche keine Hilfe" leben will muss bereits 
gegen Gesetze verstossen, es ist die Pflicht jeden Bürgers Geld zu 
verdienen um dieses Geld nach Steuerabzug dann wieder anderen Leute 
zukommen zu lassen.

Daher gibt es viele Menschen, die Deutschland als 
reglementierungswütigen Staat verlassen und dort hin gehen, wo sie mehr 
persönliche Freiheit haben, ob Kanada oder Russland.

von Logger (Gast)


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MaWin schrieb:
> Da aber durch die Anleitung suggeriert wird, sie würde das schon
> fachmännisch richtig tun, kann ein schlauer Advokat bei Haftungsfragen
> auch die Volunteers dieser Repair Cafes in Regress ziehen.

Erst vorige Woche hab ich bei Conrad beobachtet wie ein ältere Frau
(~55-60) wegen einem defekten Kabel (was man sicher nur wieder hätte
anlöten können) von einem Steckernetzteil für irgend ein Haushaltsgerät
vom Verkäufer ein Universalnetzteil mit Adaptern für 20 Euro angeboten
bekam. Ein neues Haushaltsgerät käme wohl auf den gleichen Betrag
und daher wollte die Frau das Ersatzteil dann auch nicht, weil zu teuer.
Auf meine Empfehlung mal sich an ein örtliches RepairCafe zu wenden
hat der Verkäufer gleich gewettert das die vermutlich das gar nicht
dürften, ohne Meister.
Ich hab dann zu Hause mal recherchiert und festgestellt das es hier
so was bald geben wird, aber noch mögliche Haftpflichtfragen geklärt
werden müssten. Ob die überhaupt einen Meister haben konnte ich nicht
klären.
Jedenfalls hat wohl gerade der Handel ein materielles Interesse das
solche preiswerten Möglichkeiten unterbunden werden, um denen das
fette Geschäft nicht zu vermiesen. ;-b
Da wird der Meisterzwang gern vorgeschoben.
Ich hätte da etwas mehr Fairplay von Conrad erwartet.

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