Forum: Offtopic Wofür soll ich was bezahlen, was ich nicht nutze?


von Mike M. (mikeii)


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Jeder kennt wahrscheinlich Amazon Prime und manche wissen auch, dass 
Studenten das umsonst bekommen.
Sehe nur gerade jetzt in meinem Amazon Konto folgendes:

"Am 29. November 2014 werden EUR 24 abgebucht. Mehr dazu"


Wenn man da drauf klickt, erfährt man, dass man für den Dienst "Prime 
Instant Video" zahlen soll. Abgesehen davon, dass ich kaum Filme schaue 
und das nicht brauche, warum wird das einem aufgezwungen?

Nett ist auch folgender Text der FAQ:

"Kann ich die Amazon Prime Versandvorteile behalten und Prime Instant 
Video abwählen?

-Die neue Amazon Prime-Mitgliedschaft beinhaltet Zugriff auf tausende 
Filme und Serienepisoden. Sie können Prime Instant Video nicht aus Ihrer 
Mitgliedschaft ausschließen, aber Sie können Ihre Amazon 
Prime-Mitgliedschaft über Mein Konto kündigen, ..."


Nicht dass mich die 24 Euro so belasten würden, mir geht es hier um das 
Prinzip das gewissen anderen Institutionen ähnelt...

von Justus S. (jussa)


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ist doch nicht nur für Studenten so. Prime alleine kostet mich atm 
29€/Jahr, zusammen mit dem blöden Instant Video-Blödsinn sind es 45€ 
(oder sogar mehr)...sobald mein Prime-Jahr ausläuft, werd ich es halt 
wieder kündigen müssen...

von Dave B. (gaston)


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Jupp, das ist ganz schön kagge.
Gibt auch kein prime lite für nur Lieferungen.

Mein Fernseher und Smartphone werden auch nicht unterstützt also noch 
ein Grund weniger das zu nutzen.

Bleibt eigentlich nur entweder still hinnehmen oder zum nächsten Termin 
kündigen und dann für jeden termingenauen Versand zusätzlich extra 
zahlen oder halt warten wie lange Amazon denn nun denkt zu brauchen zum 
Liefern.

von Rainer U. (r-u)


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Mike Mike schrieb:
> Jeder kennt wahrscheinlich Amazon Prime und manche wissen auch, dass
> Studenten das umsonst bekommen.

Du meinst wahrscheinlich "kostenlos". Frei nach der Eselsbrücke "Die 
Schule ist für alle kostenlos, und für manche umsonst" :-)

Mike Mike schrieb:
> warum wird das einem aufgezwungen?

Na wahrscheinlich weil A. damit Geld verdienen will? Bücher gibt es doch 
auch woanders - Du bist nicht gezwungen - wer das eine will, muss das 
andere mögen.

von Jürgen S. (jurs)


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Mike Mike schrieb:
> Nicht dass mich die 24 Euro so belasten würden, mir geht es hier um das
> Prinzip das gewissen anderen Institutionen ähnelt...

Das Prinzip ist inzwischen bei allen Unternehmen gängige Praxis. 
Handelsunternehmen, Banken, Stadtwerke, Telefongesellschaften, 
Zeitschriften-Verlage und so weiter.

Amazon-Prime hast Du ja nicht irgendwie "automatisch" bekommen, sondern 
obwohl es ein kostenloser Dienst ist, mußtest Du diesen kostenlosen 
Dienst ja irgendwie buchen oder ihn bestellen und dazu sicher auch AGBs 
bestätigen.

Nun läuft es aber nunmal so, dass zu einer Dienstleistung vom 
Dienstleister zu jeder Zeit eine "Änderung" gemacht werden kann. Ein 
Dienst kann in den Leistungen geändert werden, ein Dienst kann im Preis 
geändert werden.

Und deshalb wird ganz oft so verfahren: Die potentiellen Kunden werden 
mit kostenlosen Leistungen geködert. Und anschließend wird die 
kostenlose Leistung in eine kostenplfichtige Leistung umgewandelt. Oder 
aus einer preisgünstigen Dienstleistung wird eine teure Dienstleistung. 
Oder bei einer vereinbarten Dienstleistung wird der Leistungsumfang 
gekürzt.

Selbstverständlich hat der Verbraucher bei einer Preiserhöhung (oder 
einer Leistungsverschlechterung zum selben Preis) das Recht zu einer 
Sonderkündigung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam wird.

Und das ist es, was Du machen solltest: Kündigung der Dienstleistung!

Und in Zukunft solltest Du etwas weniger blauäugig Dienstleistungen 
bestellen, die Dir als "kostenlos" angeboten werden.

Bei den Amerikanern heißt es: There ain't no such thing as a free lunch
http://en.wikipedia.org/wiki/There_ain't_no_such_thing_as_a_free_lunch

Was soviel bedeutet wie "es gibt nichts für geschenkt".
Auch kostenlose Leistungen müssen irgendwie, irgendwann von irgendwem 
bezahlt werden.

Und daher: Sei vorsichtig, wenn Du bei "kostenlosen" Angeboten 
zugreifst!

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Rainer Unsinn schrieb:
> Du meinst wahrscheinlich "kostenlos". Frei nach der Eselsbrücke "Die
> Schule ist für alle kostenlos, und für manche umsonst" :-)

Da dieser Einwand immer und immer wieder kommt, sei gesagt, dass
"umsonst" eins der vielen deutschen Wörter ist, die mehr als eine
Bedeutung haben:

  http://www.duden.de/rechtschreibung/umsonst

Zurück zum Thema: Bevor einem rechtmäßig Geld vom Konto abgebucht werden
kann, muss man in der freien Industrie dazu erst einmal deine Zustimmung
geben. Wenn zu einem gewissen Preis zwei Leistungen angeboten werden,
von den dich aber nur die eine interessiert, gibt es drei Optionen, aus
denen du selbst eine aussuchen darfst: Akzeptieren, Ablehnen oder
Verhandeln. Falls die letzte Option erfolglos ist, verbleiben immer noch
die beiden anderen. Wo ist also das Problem?

von Uhu U. (uhu)


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Jürgen S. schrieb:
> Nun läuft es aber nunmal so, dass zu einer Dienstleistung vom
> Dienstleister zu jeder Zeit eine "Änderung" gemacht werden kann.

Gar so einfach ist das nicht. Gewisse Formen sind einzuhalten, 
anderenfalls wird schnell Betrug daraus.

von Rainer U. (r-u)


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In meinen Augen ist das ein Fehler. Es würde mich nicht wundern, wenn 
erst durch die häufige, in meinen Augen falsche Verwendung dieses Einzug 
in den Duden gefunden hätte.

Was verstehtst Du denn, wenn jemand sagt:

"ich bin umsonst zur Schule gegangen"

"ich habe eine lange Reise umsonst gemacht"

Aber gut, ist nur meine persönliche Meinung. Wenn man 2 Wörter hat, kann 
man differenzieren. Ist ja nicht wie im englischen - die haben ja nicht 
so viele Wörter.. :-)

von Axel S. (a-za-z0-9)


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Mike Mike schrieb:
> Jeder kennt wahrscheinlich Amazon Prime und manche wissen auch, dass
> Studenten das umsonst bekommen.
...
> Wenn man da drauf klickt, erfährt man, dass man für den Dienst "Prime
> Instant Video" zahlen soll. Abgesehen davon, dass ich kaum Filme schaue
> und das nicht brauche, warum wird das einem aufgezwungen?

Herzlich willkommen zurück auf der Erde. Wo warst du die letzten 3 
Monate? Denn ungefähr so alt ist diese "Neuigkeit".

Wenn du (wie ich) nicht einsiehst den Aufpreis für den nichtgenutzten 
Videostreamingdienst zu zahlen, dann kündige deine Prime-Mitgliedschaft.
Wenn das genug Kunden machen, wird Amazon villeicht nochmal darüber 
nachdenken.

Allerdings gibt es Gerüchte, daß Amazon das ursprüngliche Prime Angebot 
ohnehin ein Dorn im Auge war (sie machen damit Miese). Vielleicht 
versuchen sie auch einfach, ein paar Kunden zum abspringen zu 
motivieren.


XL

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer Unsinn schrieb:
> Ist ja nicht wie im englischen - die haben ja nicht
> so viele Wörter.. :-)

Wenn man den Wust an kurzlebigen, sich ständig neu schöpfenden und 
wieder sterbenden zusammengesetzten Wörtern mal weglässt, dann ist der 
Wortschatz des Englischen grösser als des Deutschen.

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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A.K. schrub:
>Wenn man den Wust an kurzlebigen, sich ständig neu schöpfenden und
>wieder sterbenden zusammengesetzten Wörtern mal weglässt, dann ist der
>Wortschatz des Englischen grösser als des Deutschen.

Ach, da habe ich ein Schönes: 
Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlage

(Ja, gibt's wirklich, zum Bleistift im Kraftwerk Jänschwalde)

MfG Paul

von Mac G. (macgyver0815)


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A. K. schrieb:
> Rainer Unsinn schrieb:
>> Ist ja nicht wie im englischen - die haben ja nicht
>> so viele Wörter.. :-)
>
> Wenn man den Wust an sich ständig neu schöpfenden und wieder sterbenden
> zusammengesetzten Wörter mal weglässt, dann ist der Wortschatz des
> Englischen
> grösser als des Deutschen.


r u mad, bro? ;-)
Den vollen Wortschatz nutzt doch eh niemand, schon gar nicht die 
modernen englischsprachigen Menschen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wortschatz

Das Beispiel: „Kartoffelbrei“ (1 neues Wort) entspricht im Französischen 
„purée de pommes de terre“
finde ich nett, ist also nicht immer so ganz vergleichbar ;-)


@Amazon Prime:
Wozu denn überhaupt der quatsch?
Ob ich den Kram nun in einem oder in zwei-drei Tagen habe spielt doch eh 
keine Rolle.

von (prx) A. K. (prx)


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Paul Baumann schrieb:
> Ach, da habe ich ein Schönes:
> Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlage

Ist eine Frage der Zählweise. Wenn du syntaktische Worte zählst, dann 
ist der deutsche Wortschatz durch die Zusammensetzungen potentiell 
unendlich gross, begrenzt nur durch die reale Verwendung. Auch Flexionen 
werden dann getrennt gezählt, sie tragen aber nicht zu neuen Bedeutungen 
bei.

Statt dessen zählt man die Grösse des Wortschatzes lieber semantisch, 
also über die Bedeutung der Grundbegriffe, um trotz unterschiedlicher 
sprachlicher Grundstrukturen vergleichbar zu bleiben. Dein Wort ist eine 
reine Zusammensetzung, deren Bedeutung sich vollständlich aus den 
einzelnen Komponenten erschliesst, taucht also nicht eigens als Element 
des Wortschatzes auf. Da tauchen zusammengesetzte Worte erst auf, wenn 
sie eine eigenständige Bedeutung erhalten (z.B. Wutbürger).

: Bearbeitet durch User
von A. H. (ah8)


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Jürgen S. schrieb:
> Nun läuft es aber nunmal so, dass zu einer Dienstleistung vom
> Dienstleister zu jeder Zeit eine "Änderung" gemacht werden kann. Ein
> Dienst kann in den Leistungen geändert werden, ein Dienst kann im Preis
> geändert werden.

Diese Aussage stimmt so nicht, ich würde sogar so weit gehen zu 
behaupte, sie ist wörtlich genommen blanker Unsinn, leider wohl aber 
immer noch sehr weit verbreitet. Die Buchung einer Dienstleistung ist 
zivilrechtlich ein Vertrag und keine Seite hat das Recht, einen 
Vertrag einseitig zu ändern, da mag in den AGB stehen was will! Möchte 
ein Anbieter einen Vertrag ändern so kann er nur den bestehenden Vertrag 
seinerseits (innerhalb der vereinbarten Fristen) kündigen und einen 
neuen Vertrag anbieten. Der neue Vertrag wird nur rechtskräftig, wenn 
der Kunde dessen Bedingungen zustimmt. Die Zustimmung kann 
stillschweigend erfolgen, sofern der Kunde einer Änderung nicht 
widerspricht. Rechtlich gesehen bleibt es aber der Abschluss eines neuen 
Vertrages und dazu kann niemand gezwungen werden. Man muss einen 
Widerspruch daher auch nicht begründen, man widerspricht ja nicht dem 
bestehenden Vertrag, sonder dem Zustandekommen eines neuen und niemand 
muss begründen, warum er einen Vertrag nicht abschließen will. (Genau 
genommen – so jedenfalls meine Rechtsauffassung – muss ein geänderter 
Vertrag folglich auch nicht gekündigt werden, das hat ja bereits der 
Anbieter getan.)

Allerdings, da stimme ich voll zu, muss man sehr genau lesen, was im 
Kleingedruckten steht. Wenn dort nach einer kostenfreien Anfangsphase 
bereits eine Gebühr und womöglich noch eine Mindestlaufzeit festgelegt 
sind, dann sind die mit Ablauf der Anfangsphase eingetretenen Änderungen 
keine Änderungen des Vertrages. Man kann sich dann also nicht ohne 
Weiteres auf ein Widerspruchsrecht berufen, es sei denn, man ist bei 
Vertragsabschluss getäuscht worden und kann dies auch nachweisen.

von Matthias X. (current_user)


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Paul Baumann schrieb:
> Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlage

Das Ding hat doch bestimmt noch ein Bedienungshandbuch oder ein 
Zuleitungshauptsicherungsautomaten ;)

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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ist das nicht ein unzulässiges Koppelgeschäft?

von Εrnst B. (ernst)


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Winfried J. schrieb:
> ist das nicht ein unzulässiges Koppelgeschäft?

Unabhängig davon ob die Änderung des Prime-Angebotsumfangs&Preises von 
Amazon darunterfällt:
Seit 2001 sind Koppelgeschäfte auch mit Endverbrauchern zulässig.
Danke, Rot-Grün.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Danke für die Aufklärung. Ich meine erst kürzlich im Zusammenhang mit 
Kreditvergaben und Versicherung gegenteiliges gehört zu haben, weiss 
aber nicht mehr ob sich das auf Deutschland oder Österreich bezog.

Namaste

von Harald W. (wilhelms)


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Rainer Unsinn schrieb:

> Du meinst wahrscheinlich "kostenlos". Frei nach der Eselsbrücke "Die
> Schule ist für alle kostenlos, und für manche umsonst" :-)

Aber warum müssen diese "manchen" ausgerechnet immer hier im Forum 
posten?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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warum nicht?

von Magic S. (magic_smoke)


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>> Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlage
> Das Ding hat doch bestimmt noch ein Bedienungshandbuch oder ein
> Zuleitungshauptsicherungsautomaten ;)
Auf jeden Fall hat es einen 
Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlagenstromversogungssammelschiene 
nsicherungshalter.

Auch schön:
Wenn man gegen ein Minimum Aluminium immun ist, dann hat man
eine Aluminiumminimumimmunität.

Handschriftlich sieht's noch viel schöner aus.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


Angehängte Dateien:

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magic smoke schrieb:
> Wenn man gegen ein Minimum Aluminium immun ist, dann hat man
> eine Aluminiumminimumimmunität.
>
> Handschriftlich sieht's noch viel schöner aus.

Bspw. in Sütterlinschrift :)

von Paul B. (paul_baumann)


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Yalu schrabte:
>Bspw. in Sütterlinschrift :)

Das hast Du doch mit dem Oszi aufgezeichnet!

;-)

MfG Paul

von Michael B. (laberkopp)


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Mike Mike schrieb:
> Wofür soll ich was bezahlen, was ich nicht nutze?

Natürlich, bestes Beispiel GEZ, auch ohne Fernseher/Radio zu bezahlen. 
Natürlich ist das eine grundgesetzwidrige Steuer beschlossen durch 
Verfassungsfeinde im Parlament.


Mike Mike schrieb:
> Nicht dass mich die 24 Euro so belasten würden

Daher klappt die Abzocke durch Amazon.

Ich habe allerdings auch schon von 2 Leuten gehört, die daraufhin ihr 
Amazon-Konto für immer gelöscht haben. Sie haben die "nicht verbrauchten 
Prima Gebühren" (vermutlich Prime-bisheriges Porto) zurückerstattet 
bekommen.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Natürlich ist das eine grundgesetzwidrige Steuer beschlossen


Warum hat dann deiner werten Meinung nach keiner erfolgreich gegen die 
GEZ-Gebühr geklagt?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Fatal Error schrieb:
> Warum hat dann deiner werten Meinung nach keiner erfolgreich gegen die
> GEZ-Gebühr geklagt?

Woher willst du das wissen?

Entnimmst du das der fehlenden Meldung in der manipulierten Presse. Dann 
sei dir gesagt das die Klage erst seit 6 Monaten möglich ist. 
Verfassungsklagen, so sie dann überhaupt zugelassen werden, aber mehrere 
Jahre wenn nicht Jahrzehnte benötigen. Eventuelle sollte dir eine 
Laufzeitdifferenz kleiner eins Aufschluss genug sein. Bis jemand also 
Erfolg mit dieser Klage haben kann, meiner Meinung nach laufen mehr als 
eine, werden die ersten Rückforderungen verjährt sein.

Namaste

P.S.
Ironie-TAGs bitte dem eigenen Bedarf entsprechen setzen.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Woher willst du das wissen?

Vielleicht aufgrund der Tatsache, daß Fernsehgebühren weiterhin gezahlt 
werden?!

>Dann sei dir gesagt das die Klage erst seit 6 Monaten möglich ist.

War eine Klage vorher verfassungsrechtlich verboten?

Ging zwar um GEZ für PCs, der Artikel ist aber überraschenderweise von 
2012:

http://www.tagesspiegel.de/medien/bundesverfassungsgericht-zu-gez-gebuehren-klage-gegen-rundfunkgebuehr-fuer-pcs-gescheitert/7206806.html

>Entnimmst du das der fehlenden Meldung in der manipulierten Presse.

Wievel Verfolgungswahn muß man eigentlich entwickeln, um ernsthaft 
anzunehmen, daß die eine erfolgreiche Klage gegen die Fernsehgebühren 
nicht veröffentlicht würde.


>Ironie-TAGs bitte dem eigenen Bedarf entsprechen setzen.

Daß du dich vorsorglich schon mal auf das Gegenteil berufen kannst. Frei 
nach "was schert mich mein Geschwätz von gestern"

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Nun diese Interpretation entspricht deinem Bedarf.
So etwas hatte ich erwartet.

Ich persönlich hätte die Tags anders gesetzt, aber ich respektiere deine 
Sicht.

Jedem sein Pläsierchen. Das Snowden nicht zum Sachverhalt sondern nur zu 
seiner Vorgehensweise und Sicht auf den Umgang mit Wizzlelblowern 
befragt wird gibt wohl dir nicht zu denken, warum auch?

Das Leben ist ja soviel leichter als Lemming in der Gruppe, die macht 
immun gegen eigenes Denken.

http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=FpkrQ9_ayLg#t=44

Namaste

P.S.
Ironie-TAGs bitte dem eigenen Bedarf entsprechen setzen.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Paul Baumann schrieb:
> Yalu schrabte:
>>Bspw. in Sütterlinschrift :)
>
> Das hast Du doch mit dem Oszi aufgezeichnet!

Einige Buchstaben sprechen stark gegen diese Hypothese ;-)

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>So etwas hatte ich erwartet.

Dann ging es dir also nur um die Bestätigung deiner Vorurteile! Sehr 
konstruktiv.

>...aber ich respektiere deine Sicht.

Da bin ich dir jetzt aber richtig dankbar

>Das Snowden ... gibt wohl dir nicht zu denken

Machst du jetzt wieder freies argumentatives Assoziieren?

>...die macht immun gegen eigenes Denken.

"Die Selbstgerechten, das sind wohl die größten Räuber der Tugend 
(Konfuzius)."

>Youtube-Video "Volker Pispers - Wie deutsch können Türken werden"

Sehr modern, die eigene Meinung über ein Youtube-Video zu erklären. Wie 
war das noch mit dem deinem eigenen Denken? Nicht fähig, die eigenen 
Gedanken selbst auf den Punkt zu bringen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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@ fatal error

Zieh doch bitte mal die Möglichkeit in Betracht, dass ich einfach nur 
meine was ich sage. Nämlich, dass ich Respekt auch vor anderen Meinungen 
habe, als nur der meinen, gleich wohl ich glaube die Deine zu kennen.

Ich tue zwar auch die meine kund, aber ganz ohne eine Fremde zu 
bewerten. Die eigenen Schlüsse zu ziehen überlasse ich dem geneigten 
Leser, während du es vorziehst dein Urteil jedem aufs Auge zu drücken, 
ganz gleich wen du wie damit triffst. Das fällt dann auch schon mal 
beleidigend aus, für den Einen oder Anderen.
...
Darf ich nicht einem Künstler des Wortes meinen Respekt zollen, in dem 
ich auf ihn verweise.Ich sehe darin durchaus ein zezulässiges als auch 
zeitgemäßes Mittel. ich wüste es halt kaum eleganter zu formulieren. Von 
daher sehe ich es als legitim an nicht nur zu zitieren, sondern den 
Schöpfer selbst zu Wort kommen zu lassen.

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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@uhu
> Einige Buchstaben sprechen stark gegen diese Hypothese ;-)

Das ist Einfrage der Ansteuerung des Oszi.

Mit X*Y statt x(t) sollte das leicht möglich sein.

Namste

von Chris M. (yoblid) Benutzerseite


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Michael Bertrandt schrieb:
> Mike Mike schrieb:
>> Wofür soll ich was bezahlen, was ich nicht nutze?
>
> Natürlich, bestes Beispiel GEZ, auch ohne Fernseher/Radio zu bezahlen.

Ist das nicht eher ein Beispiel, wo viele etwas nutzen, was sie nicht 
bezahlen ;-)

von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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Chris M. schrieb:
> Ist das nicht eher ein Beispiel, wo viele etwas nutzen, was sie nicht
> bezahlen ;-)

Ja, ich zahle gerne GEZ. Die ÖRs erfüllen schließlich den 
Rundfunkstaatsvertrag mit so wichtigen und informativen Sendungen wie 
"Wetten Das?", Rosamunde Pilcher Filmen, Fussball-Übertragungen, die 
100ste James Bond Wiederholung und grottige Tatort-Folgen. Das will ich 
natürlich nicht missen, vor allem weil ich in meiner Freizeit nur vor 
der Glotze hänge.

Da weiß man, dass sein Geld kostendeckend und effizient eingesetzt wird. 
So wie bei allem, was staatlich organisiert ist.

Wäre ja schlimm, wenn man für seine persönliche Unterhaltung (z.B. 
Fussball gucken) selber zahlen müsste und die Öffentlich rechtlichen nur 
informative und qualitativ hochwertige Sendungen produzieren würden.

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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Marius schrub:
>Da weiß man, dass sein Geld kostendeckend und effizient eingesetzt wird.
>So wie bei allem, was staatlich organisiert ist.

Ja, das ist natürlich schlechter als bei den Reklamesendern, bei denen
die Werbung immer mal durch ein lästiges Stück Film unterbrochen wird.
Solche Sendungen wie "Deutschland sucht den 8-er Inbus" (oder so),
künstlich aufgeregte gegen Hartz-Hetz-Sendungen und andere wertvoll
produzierte Sachen sind natürlich extrem nahrhaft.......

Dann noch die feinen TALG-Shows: "Eine betroffen Mutter klagt an-
Hilfe, mein Sohn ist ein Teletubbie!"


:-(

MfG Paul

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Mike Mike schrieb:

>
> Nicht dass mich die 24 Euro so belasten würden, mir geht es hier um das
> Prinzip das gewissen anderen Institutionen ähnelt...

Früher gab es so was wie eine Zugabenverordnung, ein ganz strenges 
Rabattgesetz und vieles mehr, was man mit Gott-Sei-Dank in der 
Mottenkiste verschwinden hat lassen.

D.h. früher gab es Werbung mit "2 kaufen und eines UMSONST bekommen" 
einfach nicht, weil der Begriff "umsonst" hier ja auch nicht gilt.

In diese Lücken setzen sich jetzt die Geschäftemacher rein: 
Mitgliedschaft an sich umsonst, aber Film-Abo, kostenpflichtig, hat man 
automatisch mit dabei.

Früher, wo sicher nicht ALLES besser war, hätte man so etwas einfach als 
"unlauter" bezeichnet und den kleinen Geschäftsmann um die Ecke mit 
solchen Praktiken schnell zur Ruhe gebracht.

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