Jeder kennt wahrscheinlich Amazon Prime und manche wissen auch, dass Studenten das umsonst bekommen. Sehe nur gerade jetzt in meinem Amazon Konto folgendes: "Am 29. November 2014 werden EUR 24 abgebucht. Mehr dazu" Wenn man da drauf klickt, erfährt man, dass man für den Dienst "Prime Instant Video" zahlen soll. Abgesehen davon, dass ich kaum Filme schaue und das nicht brauche, warum wird das einem aufgezwungen? Nett ist auch folgender Text der FAQ: "Kann ich die Amazon Prime Versandvorteile behalten und Prime Instant Video abwählen? -Die neue Amazon Prime-Mitgliedschaft beinhaltet Zugriff auf tausende Filme und Serienepisoden. Sie können Prime Instant Video nicht aus Ihrer Mitgliedschaft ausschließen, aber Sie können Ihre Amazon Prime-Mitgliedschaft über Mein Konto kündigen, ..." Nicht dass mich die 24 Euro so belasten würden, mir geht es hier um das Prinzip das gewissen anderen Institutionen ähnelt...
ist doch nicht nur für Studenten so. Prime alleine kostet mich atm 29€/Jahr, zusammen mit dem blöden Instant Video-Blödsinn sind es 45€ (oder sogar mehr)...sobald mein Prime-Jahr ausläuft, werd ich es halt wieder kündigen müssen...
Jupp, das ist ganz schön kagge. Gibt auch kein prime lite für nur Lieferungen. Mein Fernseher und Smartphone werden auch nicht unterstützt also noch ein Grund weniger das zu nutzen. Bleibt eigentlich nur entweder still hinnehmen oder zum nächsten Termin kündigen und dann für jeden termingenauen Versand zusätzlich extra zahlen oder halt warten wie lange Amazon denn nun denkt zu brauchen zum Liefern.
Mike Mike schrieb: > Jeder kennt wahrscheinlich Amazon Prime und manche wissen auch, dass > Studenten das umsonst bekommen. Du meinst wahrscheinlich "kostenlos". Frei nach der Eselsbrücke "Die Schule ist für alle kostenlos, und für manche umsonst" :-) Mike Mike schrieb: > warum wird das einem aufgezwungen? Na wahrscheinlich weil A. damit Geld verdienen will? Bücher gibt es doch auch woanders - Du bist nicht gezwungen - wer das eine will, muss das andere mögen.
Mike Mike schrieb: > Nicht dass mich die 24 Euro so belasten würden, mir geht es hier um das > Prinzip das gewissen anderen Institutionen ähnelt... Das Prinzip ist inzwischen bei allen Unternehmen gängige Praxis. Handelsunternehmen, Banken, Stadtwerke, Telefongesellschaften, Zeitschriften-Verlage und so weiter. Amazon-Prime hast Du ja nicht irgendwie "automatisch" bekommen, sondern obwohl es ein kostenloser Dienst ist, mußtest Du diesen kostenlosen Dienst ja irgendwie buchen oder ihn bestellen und dazu sicher auch AGBs bestätigen. Nun läuft es aber nunmal so, dass zu einer Dienstleistung vom Dienstleister zu jeder Zeit eine "Änderung" gemacht werden kann. Ein Dienst kann in den Leistungen geändert werden, ein Dienst kann im Preis geändert werden. Und deshalb wird ganz oft so verfahren: Die potentiellen Kunden werden mit kostenlosen Leistungen geködert. Und anschließend wird die kostenlose Leistung in eine kostenplfichtige Leistung umgewandelt. Oder aus einer preisgünstigen Dienstleistung wird eine teure Dienstleistung. Oder bei einer vereinbarten Dienstleistung wird der Leistungsumfang gekürzt. Selbstverständlich hat der Verbraucher bei einer Preiserhöhung (oder einer Leistungsverschlechterung zum selben Preis) das Recht zu einer Sonderkündigung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam wird. Und das ist es, was Du machen solltest: Kündigung der Dienstleistung! Und in Zukunft solltest Du etwas weniger blauäugig Dienstleistungen bestellen, die Dir als "kostenlos" angeboten werden. Bei den Amerikanern heißt es: There ain't no such thing as a free lunch http://en.wikipedia.org/wiki/There_ain't_no_such_thing_as_a_free_lunch Was soviel bedeutet wie "es gibt nichts für geschenkt". Auch kostenlose Leistungen müssen irgendwie, irgendwann von irgendwem bezahlt werden. Und daher: Sei vorsichtig, wenn Du bei "kostenlosen" Angeboten zugreifst!
Rainer Unsinn schrieb: > Du meinst wahrscheinlich "kostenlos". Frei nach der Eselsbrücke "Die > Schule ist für alle kostenlos, und für manche umsonst" :-) Da dieser Einwand immer und immer wieder kommt, sei gesagt, dass "umsonst" eins der vielen deutschen Wörter ist, die mehr als eine Bedeutung haben: http://www.duden.de/rechtschreibung/umsonst Zurück zum Thema: Bevor einem rechtmäßig Geld vom Konto abgebucht werden kann, muss man in der freien Industrie dazu erst einmal deine Zustimmung geben. Wenn zu einem gewissen Preis zwei Leistungen angeboten werden, von den dich aber nur die eine interessiert, gibt es drei Optionen, aus denen du selbst eine aussuchen darfst: Akzeptieren, Ablehnen oder Verhandeln. Falls die letzte Option erfolglos ist, verbleiben immer noch die beiden anderen. Wo ist also das Problem?
Jürgen S. schrieb: > Nun läuft es aber nunmal so, dass zu einer Dienstleistung vom > Dienstleister zu jeder Zeit eine "Änderung" gemacht werden kann. Gar so einfach ist das nicht. Gewisse Formen sind einzuhalten, anderenfalls wird schnell Betrug daraus.
In meinen Augen ist das ein Fehler. Es würde mich nicht wundern, wenn erst durch die häufige, in meinen Augen falsche Verwendung dieses Einzug in den Duden gefunden hätte. Was verstehtst Du denn, wenn jemand sagt: "ich bin umsonst zur Schule gegangen" "ich habe eine lange Reise umsonst gemacht" Aber gut, ist nur meine persönliche Meinung. Wenn man 2 Wörter hat, kann man differenzieren. Ist ja nicht wie im englischen - die haben ja nicht so viele Wörter.. :-)
Mike Mike schrieb: > Jeder kennt wahrscheinlich Amazon Prime und manche wissen auch, dass > Studenten das umsonst bekommen. ... > Wenn man da drauf klickt, erfährt man, dass man für den Dienst "Prime > Instant Video" zahlen soll. Abgesehen davon, dass ich kaum Filme schaue > und das nicht brauche, warum wird das einem aufgezwungen? Herzlich willkommen zurück auf der Erde. Wo warst du die letzten 3 Monate? Denn ungefähr so alt ist diese "Neuigkeit". Wenn du (wie ich) nicht einsiehst den Aufpreis für den nichtgenutzten Videostreamingdienst zu zahlen, dann kündige deine Prime-Mitgliedschaft. Wenn das genug Kunden machen, wird Amazon villeicht nochmal darüber nachdenken. Allerdings gibt es Gerüchte, daß Amazon das ursprüngliche Prime Angebot ohnehin ein Dorn im Auge war (sie machen damit Miese). Vielleicht versuchen sie auch einfach, ein paar Kunden zum abspringen zu motivieren. XL
Rainer Unsinn schrieb: > Ist ja nicht wie im englischen - die haben ja nicht > so viele Wörter.. :-) Wenn man den Wust an kurzlebigen, sich ständig neu schöpfenden und wieder sterbenden zusammengesetzten Wörtern mal weglässt, dann ist der Wortschatz des Englischen grösser als des Deutschen.
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A.K. schrub: >Wenn man den Wust an kurzlebigen, sich ständig neu schöpfenden und >wieder sterbenden zusammengesetzten Wörtern mal weglässt, dann ist der >Wortschatz des Englischen grösser als des Deutschen. Ach, da habe ich ein Schönes: Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlage (Ja, gibt's wirklich, zum Bleistift im Kraftwerk Jänschwalde) MfG Paul
A. K. schrieb: > Rainer Unsinn schrieb: >> Ist ja nicht wie im englischen - die haben ja nicht >> so viele Wörter.. :-) > > Wenn man den Wust an sich ständig neu schöpfenden und wieder sterbenden > zusammengesetzten Wörter mal weglässt, dann ist der Wortschatz des > Englischen > grösser als des Deutschen. r u mad, bro? ;-) Den vollen Wortschatz nutzt doch eh niemand, schon gar nicht die modernen englischsprachigen Menschen. http://de.wikipedia.org/wiki/Wortschatz Das Beispiel: „Kartoffelbrei“ (1 neues Wort) entspricht im Französischen „purée de pommes de terre“ finde ich nett, ist also nicht immer so ganz vergleichbar ;-) @Amazon Prime: Wozu denn überhaupt der quatsch? Ob ich den Kram nun in einem oder in zwei-drei Tagen habe spielt doch eh keine Rolle.
Paul Baumann schrieb: > Ach, da habe ich ein Schönes: > Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlage Ist eine Frage der Zählweise. Wenn du syntaktische Worte zählst, dann ist der deutsche Wortschatz durch die Zusammensetzungen potentiell unendlich gross, begrenzt nur durch die reale Verwendung. Auch Flexionen werden dann getrennt gezählt, sie tragen aber nicht zu neuen Bedeutungen bei. Statt dessen zählt man die Grösse des Wortschatzes lieber semantisch, also über die Bedeutung der Grundbegriffe, um trotz unterschiedlicher sprachlicher Grundstrukturen vergleichbar zu bleiben. Dein Wort ist eine reine Zusammensetzung, deren Bedeutung sich vollständlich aus den einzelnen Komponenten erschliesst, taucht also nicht eigens als Element des Wortschatzes auf. Da tauchen zusammengesetzte Worte erst auf, wenn sie eine eigenständige Bedeutung erhalten (z.B. Wutbürger).
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Jürgen S. schrieb: > Nun läuft es aber nunmal so, dass zu einer Dienstleistung vom > Dienstleister zu jeder Zeit eine "Änderung" gemacht werden kann. Ein > Dienst kann in den Leistungen geändert werden, ein Dienst kann im Preis > geändert werden. Diese Aussage stimmt so nicht, ich würde sogar so weit gehen zu behaupte, sie ist wörtlich genommen blanker Unsinn, leider wohl aber immer noch sehr weit verbreitet. Die Buchung einer Dienstleistung ist zivilrechtlich ein Vertrag und keine Seite hat das Recht, einen Vertrag einseitig zu ändern, da mag in den AGB stehen was will! Möchte ein Anbieter einen Vertrag ändern so kann er nur den bestehenden Vertrag seinerseits (innerhalb der vereinbarten Fristen) kündigen und einen neuen Vertrag anbieten. Der neue Vertrag wird nur rechtskräftig, wenn der Kunde dessen Bedingungen zustimmt. Die Zustimmung kann stillschweigend erfolgen, sofern der Kunde einer Änderung nicht widerspricht. Rechtlich gesehen bleibt es aber der Abschluss eines neuen Vertrages und dazu kann niemand gezwungen werden. Man muss einen Widerspruch daher auch nicht begründen, man widerspricht ja nicht dem bestehenden Vertrag, sonder dem Zustandekommen eines neuen und niemand muss begründen, warum er einen Vertrag nicht abschließen will. (Genau genommen – so jedenfalls meine Rechtsauffassung – muss ein geänderter Vertrag folglich auch nicht gekündigt werden, das hat ja bereits der Anbieter getan.) Allerdings, da stimme ich voll zu, muss man sehr genau lesen, was im Kleingedruckten steht. Wenn dort nach einer kostenfreien Anfangsphase bereits eine Gebühr und womöglich noch eine Mindestlaufzeit festgelegt sind, dann sind die mit Ablauf der Anfangsphase eingetretenen Änderungen keine Änderungen des Vertrages. Man kann sich dann also nicht ohne Weiteres auf ein Widerspruchsrecht berufen, es sei denn, man ist bei Vertragsabschluss getäuscht worden und kann dies auch nachweisen.
Paul Baumann schrieb:
> Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlage
Das Ding hat doch bestimmt noch ein Bedienungshandbuch oder ein
Zuleitungshauptsicherungsautomaten ;)
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ist das nicht ein unzulässiges Koppelgeschäft?
Winfried J. schrieb: > ist das nicht ein unzulässiges Koppelgeschäft? Unabhängig davon ob die Änderung des Prime-Angebotsumfangs&Preises von Amazon darunterfällt: Seit 2001 sind Koppelgeschäfte auch mit Endverbrauchern zulässig. Danke, Rot-Grün.
Danke für die Aufklärung. Ich meine erst kürzlich im Zusammenhang mit Kreditvergaben und Versicherung gegenteiliges gehört zu haben, weiss aber nicht mehr ob sich das auf Deutschland oder Österreich bezog. Namaste
Rainer Unsinn schrieb: > Du meinst wahrscheinlich "kostenlos". Frei nach der Eselsbrücke "Die > Schule ist für alle kostenlos, und für manche umsonst" :-) Aber warum müssen diese "manchen" ausgerechnet immer hier im Forum posten?
>> Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlage > Das Ding hat doch bestimmt noch ein Bedienungshandbuch oder ein > Zuleitungshauptsicherungsautomaten ;) Auf jeden Fall hat es einen Kesselzusatzspeisewasseraufbereitungsanlagenstromversogungssammelschiene nsicherungshalter. Auch schön: Wenn man gegen ein Minimum Aluminium immun ist, dann hat man eine Aluminiumminimumimmunität. Handschriftlich sieht's noch viel schöner aus.
magic smoke schrieb: > Wenn man gegen ein Minimum Aluminium immun ist, dann hat man > eine Aluminiumminimumimmunität. > > Handschriftlich sieht's noch viel schöner aus. Bspw. in Sütterlinschrift :)
Yalu schrabte:
>Bspw. in Sütterlinschrift :)
Das hast Du doch mit dem Oszi aufgezeichnet!
;-)
MfG Paul
Mike Mike schrieb: > Wofür soll ich was bezahlen, was ich nicht nutze? Natürlich, bestes Beispiel GEZ, auch ohne Fernseher/Radio zu bezahlen. Natürlich ist das eine grundgesetzwidrige Steuer beschlossen durch Verfassungsfeinde im Parlament. Mike Mike schrieb: > Nicht dass mich die 24 Euro so belasten würden Daher klappt die Abzocke durch Amazon. Ich habe allerdings auch schon von 2 Leuten gehört, die daraufhin ihr Amazon-Konto für immer gelöscht haben. Sie haben die "nicht verbrauchten Prima Gebühren" (vermutlich Prime-bisheriges Porto) zurückerstattet bekommen.
>Natürlich ist das eine grundgesetzwidrige Steuer beschlossen
Warum hat dann deiner werten Meinung nach keiner erfolgreich gegen die
GEZ-Gebühr geklagt?
Fatal Error schrieb: > Warum hat dann deiner werten Meinung nach keiner erfolgreich gegen die > GEZ-Gebühr geklagt? Woher willst du das wissen? Entnimmst du das der fehlenden Meldung in der manipulierten Presse. Dann sei dir gesagt das die Klage erst seit 6 Monaten möglich ist. Verfassungsklagen, so sie dann überhaupt zugelassen werden, aber mehrere Jahre wenn nicht Jahrzehnte benötigen. Eventuelle sollte dir eine Laufzeitdifferenz kleiner eins Aufschluss genug sein. Bis jemand also Erfolg mit dieser Klage haben kann, meiner Meinung nach laufen mehr als eine, werden die ersten Rückforderungen verjährt sein. Namaste P.S. Ironie-TAGs bitte dem eigenen Bedarf entsprechen setzen.
>Woher willst du das wissen? Vielleicht aufgrund der Tatsache, daß Fernsehgebühren weiterhin gezahlt werden?! >Dann sei dir gesagt das die Klage erst seit 6 Monaten möglich ist. War eine Klage vorher verfassungsrechtlich verboten? Ging zwar um GEZ für PCs, der Artikel ist aber überraschenderweise von 2012: http://www.tagesspiegel.de/medien/bundesverfassungsgericht-zu-gez-gebuehren-klage-gegen-rundfunkgebuehr-fuer-pcs-gescheitert/7206806.html >Entnimmst du das der fehlenden Meldung in der manipulierten Presse. Wievel Verfolgungswahn muß man eigentlich entwickeln, um ernsthaft anzunehmen, daß die eine erfolgreiche Klage gegen die Fernsehgebühren nicht veröffentlicht würde. >Ironie-TAGs bitte dem eigenen Bedarf entsprechen setzen. Daß du dich vorsorglich schon mal auf das Gegenteil berufen kannst. Frei nach "was schert mich mein Geschwätz von gestern"
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Nun diese Interpretation entspricht deinem Bedarf. So etwas hatte ich erwartet. Ich persönlich hätte die Tags anders gesetzt, aber ich respektiere deine Sicht. Jedem sein Pläsierchen. Das Snowden nicht zum Sachverhalt sondern nur zu seiner Vorgehensweise und Sicht auf den Umgang mit Wizzlelblowern befragt wird gibt wohl dir nicht zu denken, warum auch? Das Leben ist ja soviel leichter als Lemming in der Gruppe, die macht immun gegen eigenes Denken. http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=FpkrQ9_ayLg#t=44 Namaste P.S. Ironie-TAGs bitte dem eigenen Bedarf entsprechen setzen.
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Paul Baumann schrieb: > Yalu schrabte: >>Bspw. in Sütterlinschrift :) > > Das hast Du doch mit dem Oszi aufgezeichnet! Einige Buchstaben sprechen stark gegen diese Hypothese ;-)
>So etwas hatte ich erwartet. Dann ging es dir also nur um die Bestätigung deiner Vorurteile! Sehr konstruktiv. >...aber ich respektiere deine Sicht. Da bin ich dir jetzt aber richtig dankbar >Das Snowden ... gibt wohl dir nicht zu denken Machst du jetzt wieder freies argumentatives Assoziieren? >...die macht immun gegen eigenes Denken. "Die Selbstgerechten, das sind wohl die größten Räuber der Tugend (Konfuzius)." >Youtube-Video "Volker Pispers - Wie deutsch können Türken werden" Sehr modern, die eigene Meinung über ein Youtube-Video zu erklären. Wie war das noch mit dem deinem eigenen Denken? Nicht fähig, die eigenen Gedanken selbst auf den Punkt zu bringen.
@ fatal error Zieh doch bitte mal die Möglichkeit in Betracht, dass ich einfach nur meine was ich sage. Nämlich, dass ich Respekt auch vor anderen Meinungen habe, als nur der meinen, gleich wohl ich glaube die Deine zu kennen. Ich tue zwar auch die meine kund, aber ganz ohne eine Fremde zu bewerten. Die eigenen Schlüsse zu ziehen überlasse ich dem geneigten Leser, während du es vorziehst dein Urteil jedem aufs Auge zu drücken, ganz gleich wen du wie damit triffst. Das fällt dann auch schon mal beleidigend aus, für den Einen oder Anderen. ... Darf ich nicht einem Künstler des Wortes meinen Respekt zollen, in dem ich auf ihn verweise.Ich sehe darin durchaus ein zezulässiges als auch zeitgemäßes Mittel. ich wüste es halt kaum eleganter zu formulieren. Von daher sehe ich es als legitim an nicht nur zu zitieren, sondern den Schöpfer selbst zu Wort kommen zu lassen. Namaste
@uhu
> Einige Buchstaben sprechen stark gegen diese Hypothese ;-)
Das ist Einfrage der Ansteuerung des Oszi.
Mit X*Y statt x(t) sollte das leicht möglich sein.
Namste
Michael Bertrandt schrieb: > Mike Mike schrieb: >> Wofür soll ich was bezahlen, was ich nicht nutze? > > Natürlich, bestes Beispiel GEZ, auch ohne Fernseher/Radio zu bezahlen. Ist das nicht eher ein Beispiel, wo viele etwas nutzen, was sie nicht bezahlen ;-)
Chris M. schrieb: > Ist das nicht eher ein Beispiel, wo viele etwas nutzen, was sie nicht > bezahlen ;-) Ja, ich zahle gerne GEZ. Die ÖRs erfüllen schließlich den Rundfunkstaatsvertrag mit so wichtigen und informativen Sendungen wie "Wetten Das?", Rosamunde Pilcher Filmen, Fussball-Übertragungen, die 100ste James Bond Wiederholung und grottige Tatort-Folgen. Das will ich natürlich nicht missen, vor allem weil ich in meiner Freizeit nur vor der Glotze hänge. Da weiß man, dass sein Geld kostendeckend und effizient eingesetzt wird. So wie bei allem, was staatlich organisiert ist. Wäre ja schlimm, wenn man für seine persönliche Unterhaltung (z.B. Fussball gucken) selber zahlen müsste und die Öffentlich rechtlichen nur informative und qualitativ hochwertige Sendungen produzieren würden.
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Marius schrub: >Da weiß man, dass sein Geld kostendeckend und effizient eingesetzt wird. >So wie bei allem, was staatlich organisiert ist. Ja, das ist natürlich schlechter als bei den Reklamesendern, bei denen die Werbung immer mal durch ein lästiges Stück Film unterbrochen wird. Solche Sendungen wie "Deutschland sucht den 8-er Inbus" (oder so), künstlich aufgeregte gegen Hartz-Hetz-Sendungen und andere wertvoll produzierte Sachen sind natürlich extrem nahrhaft....... Dann noch die feinen TALG-Shows: "Eine betroffen Mutter klagt an- Hilfe, mein Sohn ist ein Teletubbie!" :-( MfG Paul
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Mike Mike schrieb: > > Nicht dass mich die 24 Euro so belasten würden, mir geht es hier um das > Prinzip das gewissen anderen Institutionen ähnelt... Früher gab es so was wie eine Zugabenverordnung, ein ganz strenges Rabattgesetz und vieles mehr, was man mit Gott-Sei-Dank in der Mottenkiste verschwinden hat lassen. D.h. früher gab es Werbung mit "2 kaufen und eines UMSONST bekommen" einfach nicht, weil der Begriff "umsonst" hier ja auch nicht gilt. In diese Lücken setzen sich jetzt die Geschäftemacher rein: Mitgliedschaft an sich umsonst, aber Film-Abo, kostenpflichtig, hat man automatisch mit dabei. Früher, wo sicher nicht ALLES besser war, hätte man so etwas einfach als "unlauter" bezeichnet und den kleinen Geschäftsmann um die Ecke mit solchen Praktiken schnell zur Ruhe gebracht.
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