Hallo zusammen, ich bin seit 7 Monaten in einem IG Metall Konzern. In meinem Vertrag steht, dass er sich auf den Rahmenvertrag der IG Metall bezieht und ich ERA 9b bin. Bei meinem Vorstellungsgespräch ging es nie um eine Zulage ö.ä., ich weiß jedoch von einem Kollegen, dass er eine bekommt. Laut meinem Vertrag wird mit Ablauf der Probezeit eine Leistungsbeurteilung erstellt, diese hat mein Chef auch mit mir ausgefüllt. Ich warte jedoch immer noch auf die Bezahlung der Leistungszulage. Mir ist schon klar, dass mir eine Frage hierzu nur meine Personalabteilung beantworten kann, jedoch möchte ich mich vorab schon mal informieren. Habe ich mit einem Vertrag nach IG Metall immer ein Recht auf ein Leistungsentgelt oder muss dies explizit im Vertrag geregelt werden? Wird die Zulage evtl nur einmal pro Jahr bezahlt? Danke im Voraus.
Die Leistungszulage ist im ERA-Tarif ein feste Bestandteil (nach der Probezeit). Im Klartext: Das Gehalt setzt sich (immer) zusammen aus dem Grundgehalt deiner Einstufung (bei dir also EG9b) + der Leistungszulage. Nach deiner Leistungsbeurteilung müsstest du automatisch einen Zettel mit einer Tabelle bekommen, in der das Ergebnis der Leistungsbeurteilung aufgeschlüsselt ist und unten eine klare Zahl in Prozent (0%-30%) steht. Das ist deine Leistungszulage in Prozent vom Grundgehalt. Das kann theoretisch auch 0% sein, habe ich aber noch nie erlebt. Den Zettel müsstest du übrigens trotzdem bekommen. Gruß Christian.
Alles klar, vielen Dank für die Antwort. Werde morgen gleich mal bei HR nachfragen.
Christian schrieb: > Die Leistungszulage ist im ERA-Tarif ein feste Bestandteil (nach der > Probezeit). Ich habe gehört das ich nicht ganz stimmt. In manchen Firmen wird statt Leistungsentgelt, eine Außertarifliche-Zulage gewährt. Dort gibt es keine 0-30% Leistungsentgelt. Kennt jemand vielleicht die zweite Variante mit außertarifliche-Zulage näher? (Es geht nicht um einen AT-Vertrag)
Ich weiß, daß man eine (für den Arbeitgeber auf freiweiliger Basis gezahlte) außertarifliche Zulage bekommen kann, z.B. wenn der AG einen Bewerber gerne haben will, aber dieser mehr Gehalt fordert, als seine ERA-Beschreibung zulässt. Aber das hat meines Wissens nichts mit der Leistungszulage zu tun, da diese keine freiwillige Leistung des AG ist.
Mathias schrieb: > Ich habe gehört das ich nicht ganz stimmt. In manchen Firmen wird statt > Leistungsentgelt, eine Außertarifliche-Zulage gewährt. Dort gibt es > keine 0-30% Leistungsentgelt. Das ist blödsinn. Es gibt den ERA Rahmenvertrag. Alles andere ist kein IGM-Betrieb, sondern einer der nicht in der Gewerkschaft ist und damit wirbt, daß die Bezahlung an ERA "angelehnt" ist.
Genaugesagt sinds in Bayern 0-28%. Wobei das meistens keine wirkliche Leistungszulage, sondern ein altersabhängiges Extra-Gehalt ist. Duck und weg
Wenn eine Leistungszulage Bestandteil des Gehalts ist (ob zusätzlich oder inklusiv), kann der Betrag vom Arbeitgeber nach Lust und Laune einbehalten werden. So wird Lohn-/Gehaltsfortzahlung durch eine völlig unbegründete Vertragsklausel ausgehebelt. Eine derartige Benachteiligung tut überhaupt nicht nötig.
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