Forum: Offtopic Mit Fahrrad auf Radweg entgegen der Richtung


von J. W. (nuernberger)


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Neulich ist folgendes passiert:
Ich fahre mit dem Fahrrad auf der B14 von stadtauswärts (Rückersdorf) 
Richtung N-Innenstadt. Da ist der Radweg links. Nach Stadgrenze 
(Behringersdorf) blieb ich auf der linken Seite, obwohl man an 
aufgemalten Asphalt-Zeichen sieht, dass die Pfeile in Gegenrichtung 
zeigen. Aber das machen viele so.
Zwischen Ost-Bahnhof und Rathenauplatz kommt mir ein Radfahrer entgegen, 
der direkt auf mich zukommt. Ich muss anhalten und bin "eingesperrt" 
zwischen den parkenden Autos und ihm. Körperlich ist er weit überlegen.
Ich frage was das soll, ich will weiterfahren. In österreichiscen 
Dialekt mault er mich an, ob man in Deutschland wohl entgegen der 
Fahrtrichtung fahren darf. Das habe ich auch noch bejaht. Er würde mit 
mir gerne zur Polizei gehen um das klären.
Ich bat ihn, mich durchzulassen, aber er sagte, ich soll zurückschieben 
und außenrum fahren. Das habe ich gemacht und murmelte in mich hinein 
"A...loch", auf keinen Fall direkt zu ihm gesagt.
Das war laut gedacht, habe sofort hinterher bereut.
Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den 
Rücken, was ich einige Stunden lang verspürte, aber kein starker 
Schmerz.

Dann habe ich im Internet geschaut, wie das so ist mit der Gegenrichtig 
auf Radwegen. Ich war mir sicher, das wäre ok, aber es ist scheinbar 
nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage
http://www.stern.de/noch-fragen/darf-man-fahrradwege-auch-in-entgegengesetzter-richtung-nutzen-was-passiert-rechtlich-bei-einem-unfall-wenn-man-verkehrt-radelt-1000245281.html

Nur ich sehe ständig Radfahrer entgegengesetzt fahren.
Wird das eigentlich irgendwo kontrolliert, so wie sie manchmal die 
Beleuchtungsanlagen und Front-Reflektoren kontrollieren?

von El Patron B. (bastihh)


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Und? Bist doch selbst schuld. Schuld haben im vollem Umfang und dann 
hinterher Jammern. Du gehörst auch wohl zu denen für die keine rote 
Ampeln gelten, gell?

Der andere Radfahrer bekommt von mir Absolution!

von Paul B. (paul_baumann)


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Nürnberger fragte:
>Wird das eigentlich irgendwo kontrolliert, so wie sie manchmal die
>Beleuchtungsanlagen und Front-Reflektoren kontrollieren?

Ja, natürlich wir das kontrolliert.
Nur eben nicht auf der B14 von stadtauswärts (Rückersdorf)
Richtung N-Innenstadt. Sonst eigentlich überall...
;-)

>Ich frage was das soll, ich will weiterfahren.
Das wollte der Andere auch.
Wer schon einmal mit einem solchen Kollegen zusammengerasselt ist und
sich bei der Gelegenheit das Bein brach, der ist eben nicht gut auf 
Leute
zu sprechen, die zu faul sind, die richtige Seite zu benutzen.

MfG Paul

von Thomas B. (thombde)


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J. Wa. schrieb:
 obwohl man an
> aufgemalten Asphalt-Zeichen sieht, dass die Pfeile in Gegenrichtung
> zeigen. Aber das machen viele so.


Die Pfeile und Zeichen auf dem Asphalt sind bindend.

Ich glaube da gab es vor kurzem auch ein Gerichtsurteil.

von J. W. (nuernberger)


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> zu sprechen, die zu faul sind, die richtige Seite zu benutzen.

Tja, auf der anderen Seite gibt es keinen Radweg.
Die Autos freuen sich da nicht, wenn sie in der freien Fahrt behindert 
werden. (Ich bin auch Autofahrer)
Ich wäge auch das Risiko und Zeitverlust ab, eine vielbefahrene 
4-Spurige Straße mit Straßenbahn Schienen 2x zusätzlich zu überqueren.

>>Ich frage was das soll, ich will weiterfahren.
>Das wollte der Andere auch.

Das hätte er gekonnt, der Radweg war breit.
Aber er hat es vorgezogen, mich zu belehren.
(Lieber so, als ein Unfall, und dann Schuld bekommen.)

Ich will diese Bagatell-Sache auch nicht in persönlichen Schuld-Fragen 
zerlegen, sein Handeln war sicherlich auch nicht ganz ok, aber bei der 
Polizei wäre ich der Verlierer gewesen.
Es geht darum, dass oft Verkehrregeln geändert werden, und man kaum 
nachkommt, auf dem aktuellen Stand zu sein.

Z.B. ab 1.1.1996 oder 1997 war es erlaubt (habe leider keine Quelle, 
aber bin mir einfach sicher, dass ich das damals irgendwo gelesen habe), 
mit Fahrrad entgegen Einbahnstraßen zu fahren. Das muss irgendwann 
zurückgezogen worden sein, da jetzt auf fast allen "Verbot der Einfahrt" 
(Zeichen 267) die Ausnahme von Fahrrädern angegeben ist.

von Sni T. (sniti)


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Die Verkehrslage ist ja nun geklärt, woran du dich in Zukunft halten 
kannst.
Dich am Weiterfahren zu hindern oder

J. Wa. schrieb:
> Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den

geht aber mal gar nicht.

von Thomas B. (thombde)


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Obwohl das mit dem Rücken war schon wieder Körperverletzung.
Ich darf keinen verprügeln, nur weil der auf der falschen Seite fährt.
Wo leben wir den hier......

von J. W. (nuernberger)


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> Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den

Naja, mein "A...loch" war auch nicht erlaubt.
Ob es einen Unterschied macht, ob man es direkt einen ins Gesicht sagt, 
oder in sich hineinmurmelt?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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J. Wa. schrieb:
> Die Autos freuen sich da nicht, wenn sie in der freien Fahrt behindert
> werden. (Ich bin auch Autofahrer)

Das ist das Grundübel: jahrzehntelang wurde so getan, als gehörten
Fahrräder nicht auf die Straße.  Sie sind aber nun einmal
Straßenfahrzeuge und gehören zuallererst dorthin.  Nach der letzten
Änderung der StVO darf man inzwischen auf für Fahrräder freigegebenen
Fußwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren.  Das ist aus Sicht
des eigentlichen Bestimmungszwecks dieser Wege (Fußgänger) gewiss
völlig in Ordnung, aber natürlich ein deutlicher Grund, warum man
als Fahrradfahrer da höchstens im Ausnahmefall von dieser Gestattung
Gebrauch machen möchte.  Da Autofahrer (so sie nicht selbst Fahrrad
fahren) aber oft gar kein Gefühl für die Rechtslage haben, sind sie
immer mal wieder der Meinung, die Fahrradfahrer über ihre (fehlerhafte)
Rechtsauffassung belehren zu müssen (natürlich ohne sich dann auf eine
Diskussion einzulassen, in der man ihnen die tatsächliche Rechtslage
klar stellen könnte).

Ja, ich fahre auch beides (plus gelegentlich Motorrad).

von Icke ®. (49636b65)


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Als Vorbereitung auf den nächsten physischen Konflikt:

http://karate-lernen.info/

von Sni T. (sniti)


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J. Wa. schrieb:
> Naja, mein "A...loch" war auch nicht erlaubt.
> Ob es einen Unterschied macht, ob man es direkt einen ins Gesicht sagt,
> oder in sich hineinmurmelt?

Ist aber keine Absolution für körperliche Gewalt. Und auch das 
Wegversperren dürfte nicht rechtens sein. Mag sein, dass der du auf der 
falschen Seite gefahren bist. Dennoch hat ein anderer Radfahrer meines 
Erachtens keine rechtliche Grundlage, dem anderen auf öffentlichem 
Gebiet den Durchgang zu verweigern.
Ich denke mal in dem Fall ist es verständlich, wenn man Beschimpfungen 
in sich rein murmelt (unabhängig der Rechtslage bezüglich der Seite). 
Wenn der andere nicht Arschloch genannt werden will, sollte er sich 
nicht wie eines aufführen, spätestens mit dem Schlag ist er dem Titel 
mehr als gerecht geworden.

Ich möchte damit nicht das Verhalten einiger Radfahrer entschuldigen, 
gibt genügend die sich um keine Regelungen scheren. Aber derartiges 
Verhalten von dem anderen ist desshalb auch nicht tolerierbar.

von Daniel C. (dan1el)


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Was der Mann mit dem österreichischen Akzent da gemacht hat, ist, glaube 
ich, juristisch gesehen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung.

Dass du auf der falschen Seite gefahren bist, spielt in dem Zusammenhang 
vermutlich keine oder allenfalls eine sehr untergeordnete Rolle.

Ich würde mir überlegen, das vielleicht doch zur Anzeige zu bringen. 
Zumal jemand, der sich so auffällig antisozial verhält, vermutlich 
ohnehin schon polizeibekannt ist (zusätzlich noch gut durch den 
österreichischen Akzent "identifizierbar").

von J. W. (nuernberger)


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>Nach der letzten
>Änderung der StVO darf man inzwischen auf für Fahrräder freigegebenen
>Fußwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren.

Ja?
D.h. wo das Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg dransteht?
Das ist mir jetzt auch neu!!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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> Z.B. ab 1.1.1996 oder 1997 war es erlaubt (habe leider keine
> Quelle, aber bin mir einfach sicher, dass ich das damals
> irgendwo gelesen habe), mit Fahrrad entgegen Einbahnstraßen
> zu fahren.

Nein. Das war es noch NIE.

Was damals eingeführt wurde, war die Freigabe durch Zusatzschild 
"Radfahrer frei", die es vorher nicht gab.

Wenn Du am Verkehr teilnehmen willst, solltest Du Dich mit den gültigen 
Verkehrsregeln auseinandersetzen.

Einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu verwenden ist keine 
Bagatelle.

Und wenn es da nur einen einseitigen Radweg gibt, der nicht für beide 
Richtungen freigegeben ist, dann musst Du da auf der Straße fahren oder 
die Strecke meiden.

von Unbekannt U. (Gast)


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J. Wa. schrieb:
> Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den
> Rücken,

Anzeige erstatten wegen Körperverletzung. Das ist eine Straftat. Zum 
Arzt gehen, krankschreiben lassen und Attest anfertigen lassen. Warum? 
Ganz einfach: Wenn er ermittelt wird, hat er ein Strafverfahren am Hals, 
und Du kannst ihn auf Schmerzensgeld verklagen.

Bei Körperverletzung sollte man null Toleranz haben. Typen, die einmal 
mit einem "harmlosen" Schlag durchkommen, hauen das nächste mal stärker 
zu. Gewalttäter müssen konsequent aussortiert werden.

von Uhu U. (uhu)


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J. Wa. schrieb:
> Tja, auf der anderen Seite gibt es keinen Radweg.

Ist doch gut - die Benutzung eines Schrottradwegs, wie du ihn 
beschrieben hast, ist deutlich gefährlicher, als wenn man auf der 
regulären Fahrbahn radelt.

> Die Autos freuen sich da nicht, wenn sie in der freien Fahrt behindert
> werden. (Ich bin auch Autofahrer)

Das Argument ist jetzt aber genau so beknackt, wie deine Argumentation 
i.S. Geisterfahrt auf dem Radweg...

> Z.B. ab 1.1.1996 oder 1997 war es erlaubt (habe leider keine Quelle,
> aber bin mir einfach sicher, dass ich das damals irgendwo gelesen habe),
> mit Fahrrad entgegen Einbahnstraßen zu fahren.

Falsch. Es ist nur auf Einbahnstraße erlaubt, die für Radfahrer in 
Gegenrichtung freigegeben sind.

Dein Wissen über Verkehrsregeln ist verbesserungsbedürftig.

von Jürgen S. (jurs)


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J. Wa. schrieb:
> Ich fahre mit dem Fahrrad auf der B14 von stadtauswärts
> (Rückersdorf) Richtung N-Innenstadt. Da ist der Radweg links.
> Nach Stadgrenze (Behringersdorf) blieb ich auf der linken Seite,
> obwohl man an aufgemalten Asphalt-Zeichen sieht, dass die Pfeile
> in Gegenrichtung zeigen. Aber das machen viele so.

Die Grundregel der STVO ist:
Fahrzeuge fahren auf der FAHRBAHN.
Auch Fahrräder sind Fahrzeuge und fahren daher zunächst mal auf der 
Fahrbahn.

Davon gibt es Ausnahmen, wenn es Radwege gibt.

Radwege gibt es solche und solche.

Es gibt "benutzungspflichtige" Radwege, die beschildert sind und das 
Radwegschild zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund, ggf. alleine 
oder zusammen mit Fußgänger als "gemeinsamer" oder "getrennter" Fuß- und 
Radweg.

Die mit Blauschild beschilderten Radwege sind benutzungspflichtig. 
Innerorts sollten Blauschild-Radwege links von der Fahrbahn die absolute 
Ausnahme sein. Ein "linker Radweg" darf überhaupt nur benutzt werden, 
wenn er entsprechend mit einem Blauschild für die Fahrtrichtung auf der 
linken Seite beschildert ist. Im Normalfall: Sehr selten, eher die 
Ausnahme.

Radwege, die ohne Beschilderung vorhanden sind, dürfen stets nur rechts 
von der Fahrbahn benutzt werden. Die Benutzung von Radwegen ohne 
Blauschilder ist optional: Der Radfahrer darf sich bei Radwegen ohne 
Blauschild aussuchen, ob er lieber die Fahrbahn oder lieber den Radweg 
benutzen möchte.

Und wenn folgender Fall vorliegt:
Links von der Fahrbahn ist ein Radweg (ohne Blauschild), in der Mitte 
die Fahrbahn und rechts gibt es nur einen Fußweg, dann ist es für den 
Radfahrer nur legal, auf der Fahrbahn zu fahren.

Linke Radwege dürfen stets nur dann benutzt werden, wenn das Fahren als 
Geisterfahrer links per Blauschild angeordnet worden ist. Damit das 
angeordnet werden darf, müssen (insbesondere innerorts) hohe 
Anforderungen an die Ausführung des Radwegs erfüllt sein, z.B. 
Mindestbreiten.

Dass Radwege links verlaufen ist dagegen der Normalfall bei 
außerörtlichen Radwegen, also außerhalb geschlossener Ortschaften. Dort 
ist es meist so, dass es nur einen Radweg gibt, und der wird per 
Blauschild in beide Fahrtrichtungen für Radfahrer ausgewiesen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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J. Wa. schrieb:
> D.h. wo das Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg dransteht?

Nein, auf diesen Wegen sind beide gleichberechtigt und daher zu
entsprechender gegenseitiger Vorsicht und Rücksichtnahme gefordert.

Es geht um Zeichen 239 mit Zusatzschild „Radfahrer frei“.  Hier
haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang (im Prinzip darf man dann als
Radfahrer nicht einmal klingeln, wenn einem Fußgänger im Weg sind),
und mittlerweile ist den Radfahrern Schrittgeschwindigkeit
vorgeschrieben.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jürgen S. schrieb:
> Linke Radwege dürfen stets nur dann benutzt werden, wenn das Fahren als
> Geisterfahrer links per Blauschild angeordnet worden ist.

Hier gibt's auch gelegentlich mal Fälle, in denen der in der richtigen
Richtung benutzungspflichtige gemeinsame Fuß-/Radweg (Z 240) in der
Gegenrichtung zusätzlich als Fußweg mit Fahrradgestattung (Z 239 mit
Zusatzschild) beschildert ist.  Dann darf man den auf der falschen
Seite gelegenen Weg auch benutzen, muss aber nicht.

: Bearbeitet durch Moderator
von Jürgen S. (jurs)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Hier gibt's auch gelegentlich mal Fälle, in denen der in der richtigen
> Richtung benutzungspflichtige gemeinsame Fuß-/Radweg (Z 240) in der
> Gegenrichtung zusätzlich als Fußweg mit Fahrradgestattung (Z 239 mit
> Zusatzschild) beschildert ist.  Dann darf man den auf der falschen
> Seite gelegenen Weg auch benutzen, muss aber nicht.

Au weia, das bedeutet ja: Der Weg durfte als linksseitiger Radweg nicht 
mit einem Blauschild ausgewiesen werden, weil der Weg nach allen 
anerkannten Standards zu schmal ist für den Begegnungsverkehr von 
Radfahrern mit gleichzeitigem Fußgängerverkehr plus notwendige 
Sicherheitsabstände.

Da kann man jedem Radfahrer nur abraten, so einen "freigegebenen" linken 
Radweg zu nutzen, weil ihm beim geringsten Vorkommnis ein Strick zu 
seinen Ungunsten gedreht werden kann: Wer so einen freigegebenen Weg 
nutzt, hat dann ja die "besondere Sorgfaltspflicht", so wie man sie etwa 
beim Herausfahren aus Grundstücksauffahrten hat. Mordsgefährlicher Kram 
solche "freigegebenen" linken Radwege ohne Blauschilder. Aber zum Glück 
gibt es die nicht überall. Und wo es sie gibt, braucht man sie nicht 
benutzen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Hier führen 2 Bundesstraßen durch die Stadt. Diese sind 4-spurig.
An mehreren Stellen gibt es dort keine Radwege (mehr).
Resultat: Bevor sich die Leute auf der Fahrbahn die Hosentaschen in
Flammen fahren lassen, wird mit dem Fahrrad der Fußweg benutzt.
Das ist nicht zu ändern, weil es die Politik seit 20 Jahren nicht 
schafft,
eine Umgehungsstraße in Gang zu bringen.

MfG Paul

von J. W. (nuernberger)


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> Anzeige erstatten wegen Körperverletzung. Das ist eine Straftat.

Nein. Da war ich schon wegen größeren Bagatell-Sachen bei der Polizei. 
Irgendwann reicht es.
Z.b. steckten morgens in 3 Türschlössern meines Wagens Zündhölzer.
Ich zog sie heraus. 2 Schlössern waren kaputt. Ob diese durch 
lock-Picking-Versuche kaputt gingen oder durch abgebrochene Holz-Reste, 
weiß ich nicht.
So sah man KEINE Einbruchspuren.
Ich bin zur Polizei, die lachten mich aus, unterstellten mir Versuch von 
Versicherungsbetrug. Nur durch meine Aussage, dass ich weder Voll- noch 
Teilkasko habe, konnte ich mich herausretten.

Ich denke nicht, dass sich die Polizei dafür interessiert. Der blaue 
Fleck ist nicht groß genug. Die sehen mich als Störenfried und brummen 
mir was auf.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jürgen S. schrieb:
> Der Weg durfte als linksseitiger Radweg nicht mit einem Blauschild
> ausgewiesen werden, weil der Weg nach allen anerkannten Standards zu
> schmal ist

Bitte keine voreiligen Schlüsse über Gegebenheiten, die du gar nicht
kennst, und daraus dann noch „Empfehlungen“ ableiten.

Der Weg ist breit genug, denn er ist ja in seiner richtigen Richtung
ein Pflichtradweg (mitsamt Fußweg).  Man darf ihn aber eben noch
zusätzlich in der Gegenrichtung mit dem Fahrrad befahren, dort
allerdings nur als untergeordneter Verkehrsteilnehmer.

In der Richtung, in der er nur untergeordnet freigegeben ist, gibt
es auf der rechten Seite trotzdem noch einen Fuß- + Pflichtradweg,
wenngleich dieser in seiner Breite und Beschaffenheit sowie den darüber
führenden Grundstücksausfahrten tatsächlich eher grenzwertig ist. Der
„falsche“ Weg dagegen verläuft an einem Park entlang, da gibt es keine
Grundstücksausfahrten.  Die Straße ist außerdem recht breit, und wenn
man schon auf der Seite des Parks ist, kann es durchaus angenehmer
sein (obwohl man nur untergeordnet ist), von der zusätzlichen
Gestattung Gebrauch zu machen.

Mir ging es ja nur darum, ein Beispiel zu nennen, dass es für die
falsche Richtung nicht zwingend ein Zeichen 240 oder 241 sein muss,
um dort fahren zu dürfen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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> Der Weg ist breit genug, denn er ist ja in seiner richtigen Richtung
> ein Pflichtradweg (mitsamt Fußweg).

hust. Aus der Tatsache, daß in der richtigen Richtung Z.237 dem Radweg 
als benutzungspflichtig ausweist, darauf zu schließen, daß er breit 
genug ist ...

das halte ich für sehr, sehr gewagt.

Sieh Dir mal das hier an:

https://www.google.de/maps/@52.478655,13.3282,3a,41.8y,177.27h,87.11t/data=!3m4!1e1!3m2!1sFguLolkGXnq-TynMbp-xPQ!2e0

Das Bild ist zwar von 2008, das Schild aber hängt da noch immer.

Der "Radweg" ist dort etwa 80cm breit.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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OK, aber er ist hier breit genug (mindestens 3 m), neben dem Park
ist ja genügend Platz.  (Dass er nicht asphaltiert ist und damit bei
Regen große Sche***e als Pflichtradweg, steht auf einem anderen Blatt.
Es gibt immer noch Leute die glauben, fester Sand wäre keine
Oberflächenversiegelung, weshalb sie so eine Oberfläche neben dem
Park bevorzugen.  Der Clou des Ganzen ist, dass man jetzt in der
Dresdner Heide einen schönen Asphaltweg in so eine Dreckpiste
zurückbauen will, um ihn zu „entsiegeln“.)

Ich wollte ja nur drauf hinaus, dass man allein aufgrund der
Beschilderung nicht schlussfolgern kann, dass er den den
Verwaltungsvorschriften für einen Radweg nicht genügen würde.

von Harald W. (wilhelms)


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J. Wa. schrieb:

> (Ich bin auch Autofahrer)

Und? Findest Du es auch normal, wenn Dir auf der Autobahn auf Deiner
Fahrbahn andere Autos entgegenkommen?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jörg Wunsch schrieb:
> OK, aber er ist hier breit genug (mindestens 3 m), neben dem Park
> ist ja genügend Platz.

Daß Du Dich auf einen konkreten Radweg beziehst, hatte ich aus Deinen 
vorangehenden Postings nicht eindeutig erkennen können.

von Icke ®. (49636b65)


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Unbekannt Unbekannt schrieb:
> Anzeige erstatten wegen Körperverletzung. Das ist eine Straftat. Zum
> Arzt gehen, krankschreiben lassen und Attest anfertigen lassen. Warum?
> Ganz einfach: Wenn er ermittelt wird, hat er ein Strafverfahren am Hals,
> und Du kannst ihn auf Schmerzensgeld verklagen.

Hier liegt keine Körperverletzung vor. Siehe:

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_%28Deutschland%29

"Auf objektiver Seite verlangen also alle Straftaten, die die 
körperliche Unversehrtheit einer Person (Körperverletzung an Tieren ist 
nicht möglich) einschränken, eine körperliche Misshandlung oder 
Gesundheitsschädigung. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, 
unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die 
körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt"
...
"Die körperliche Unversehrtheit ist beeinträchtigt, wenn es zu einer 
Substanzverletzung, zu einem Substanzverlust, zu einer Herabsetzung der 
körperlichen Funktionen oder zu einer körperlichen Verunstaltung 
gekommen ist.

Die Betonung liegt auf "NICHT unerheblich". Kein Arzt wird wegen eines 
blauen Fleckes körperliche Beeinträchtigung attestieren und dies in 
einem Strafverfahren vertreten.
Der Vorgang ist als (tätliche) Beleidigung zu werten. Und hier wiederum 
wird mit Sicherheit nicht ermittelt, weil Polizei und Justiz noch nicht 
mal bei wirklich schwerwiegenden Straftaten hinterherkommen. In die 
Muckibude gehen und Selbstverteidung lernen ist die einzig wirksame 
Methode, so traurig das auch anmutet.

von Sni T. (sniti)


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Icke ®. schrieb:
> Hier liegt keine Körperverletzung vor.

Sehe ich anders ;-)
http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafrecht/223/koerperverletzung/

von Icke ®. (49636b65)


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Sni Ti schrieb:
> Sehe ich anders ;-)
> http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafrecht/223/koerperverletzung/

"Allerdings ist bei Bagatellvorwürfen häufig der Weg für eine 
Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO eröffnet."

Selbst wenn, wird kein Staatsanwalt wegen dieses Vorfalls die Richter 
belästigen. Und auch die Polizei wird nicht ermitteln. Alles schon in 
weitaus schwereren Fällen erlebt.

von Karl O. (knorke)


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Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen die zu ahnden Sache der Polizei 
ist und nicht seine. Er hingegen hat eine Körperverletzung begangen. Ich 
hätte ihn angezeigt. Zudem Nötigung.

Ich benutze jeden Tag den Fahrradweg in die falsche Richtung. Schlicht 
weil es auf der anderen Seite keinen gibt, man daher an parkenden Autos 
vorbeiradeln muss und die Straße eng ist. Da kam es immer wieder zu 
gefährlichen Situationen mit sich öffnenden Türen und vor allem Autos, 
die schnell noch überholen wollten, aber schon der Gegenverkehr ran war 
und dann kaum noch Platz zwischen parkendem Auto und überholendem Auto 
war. Von daher radele ich jetzt bewusst falsch und zahle gern Strafe 
(ist aber nie passiert).

Und an die ganzen Korrektheitsnazis hier: mit Eurem Auto haltet Ihr Ech 
sicher an die Geschwindigkeitsbegrenzung, richtig? Nie mal schneller als 
Tempo 30 durch die 30er Zone? Nicht mal 20 überm Limit durch die 60er 
Autobanbaustelle?
Schnellfahren tötet jedes Jahr erheblich mehr Menschen als den 
Fahrradweg in die verkehrte Richtung zu benutzen. Derartig lächerliche 
Diskussionen erscheinen mir nur in Deutschland möglich...
In Indien würden sie Euch auslachen.

: Bearbeitet durch User
von J. W. (nuernberger)


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> Von daher radele ich jetzt bewusst falsch und zahle gern Strafe

Ich kann das gut verstehen und finde das in einem Punkt sicherer:
Mir ist schon mehrmals passiert, dass mich rechts-abbiegende Autofahrer 
runterholten, bzw. wir kollidierten.
Sie sahen mich nicht, v.a. wenn zwischen Radweg und Fahrspur parkende 
Lieferwagen stehen, oder Bäume usw.
Fährt man auf dem linken Radweg, kann das nicht passieren:
Die entgegenkommenden Autos, die nach rechts (in deren Richtung gesehen) 
abbiegen und damit den Radweg kreuzen, sehen mich frontal.
Die in gleicher Richtung fahrenden Autos kreuzen beim links-abbiegen den 
Radweg und müssen sowieso den Auto-Gegenverkehr durchlassen und sind 
vorsichtiger.

Das ist bei Fußgänger ähnlich: Sie gehen immer auf linken Seite, sehen 
die entkommenden Autos auf der gleichen Spur frontal. Aber die Autos von 
hinten sind auf der anderen Spur und haben größeren Abstand vom 
Fußgänger.

von Paul B. (paul_baumann)


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Nürberger schrub:
>Mir ist schon mehrmals passiert, dass mich rechts-abbiegende Autofahrer
>runterholten, bzw. wir kollidierten.

Da mußt Du kurz vorher die richtige Sprungantwort geben...
;-)
MfG Paul

von Karl O. (knorke)


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Naja ganz ungefährlich ist es nicht weil Linksabbieger beim überqueren 
des Radwegs nicht mit Fahrrädern von links hinten rechnen. Ist mir mit 
meinem Auto neulich erst passiert. Zum Glück kein Unfall gebaut. Da muss 
man dann als Fahrradfahrer eben aufpassen.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Karl Otto schrieb:
> In Indien würden sie Euch auslachen.

Die Vergewaltigen ja auch 6 jährige Kinder.

Deinem Schreibstil nach zu urteilen (Korrektheitsnazis), bist du 
wahrscheinlich einer dieser Rüpel-Radfahrer die zudem auch noch ständig 
mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind.

Ich fahre Auto, gelegentl. LKW,Fahrrad und bis vor kurzem Motorrad. Habe 
seit 28 Jahren den Führerschein und bin teilw. 1000 km am Tag gefahren.
In dieser Zeit drei Unfälle mit Auto sonst Null. Zwei mal Geblitzt und 
nur geringfügig darüber und in unklaren Situationen. Noch nie Punkte.

Darüber können die Inder gerne lachen bis sich der Turban abwickelt. 
Dafür esse ich gerne Kühe. :-)

von Sni T. (sniti)


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Icke ®. schrieb:
> "Allerdings ist bei Bagatellvorwürfen häufig der Weg für eine
> Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO eröffnet."

Du verstehst aber sicher, dass zwischen "Verfahren eingestellt" und der 
Aussage, dass dies keine Körperverletzung wäre, ein Unterschied besteht.

Will jetzt hier nicht groß alles auseinander diskutieren. Ich finde 
lediglich, dass man bei Rechtsthemen schon auf genaue und vor allem 
richtige Aussagen achten sollte, wenn man schon nicht darauf verzichten 
will.

von Justin C. (towika)


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J. Wa. schrieb:
> Ich bat ihn, mich durchzulassen, aber er sagte, ich soll zurückschieben
> und außenrum fahren. Das habe ich gemacht und murmelte in mich hinein
> "A...loch", auf keinen Fall direkt zu ihm gesagt.
> Das war laut gedacht, habe sofort hinterher bereut.
> Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den
> Rücken, was ich einige Stunden lang verspürte, aber kein starker
> Schmerz.

Respekt. Du machst Dir Sorgen wegen Deines Fehlers.
Weil Du Dir nicht sicher bist, ob Du zuvor im Recht warst, läßt Du Dich 
mit der Faust belehren und fragst hier nach den Regeln für den 
Straßenverkehr...

Derjenige, der Dir in den Rücken geschlagen hat, sollte sich mal lieber 
rechtlichen Rat einholen. Schon das Wegversperren war Nötigung, der 
Schlag in den Rücken Körperverletzung.

So etwas würde sich hinter dem Autolenkrad keiner bieten lassen, da wird 
wegen einer Lichthupe schon die Polizei gerufen. Kommt es dann noch zum 
Ausbremsen und einer Rangelei, wäre der Täter seinen Schein los und 
bekäme eine saftige Strafe.

Wie gesagt: Respekt, daß Du dennoch versuchst, Deinen Fehler 
einzuschätzen und in Zukunft zu vermeiden. Aber den anderen hätte ich 
niemals ungestraft so gewähren lassen!

Besten Gruß

Tobias

von J. W. (nuernberger)


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Jörg P. R. schrieb:
> Deinem Schreibstil nach zu urteilen (Korrektheitsnazis), bist du
> wahrscheinlich einer dieser Rüpel-Radfahrer die zudem auch noch ständig
> mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind.

1. Wer ist mit "du" gemeint. Inzwischen outeten sich ja mehrere als 
Radfahrende.
2. Was ist "überhöhter Geschwindigkeit" bei Fahrräder?
Dass die KFZ-Geschw.grenzen gelten ist klar.
Aber für normale (keine Extrem-Sportler) können die 50km/h bestens bei 
starken Gefälle erreicht werden.
Und bei 30km/h Zonen komme ich kaum hin.

>Aber den anderen hätte ich niemals ungestraft so gewähren lassen!

Beim Autofahrer hätte ich mir die Nummer gemerkt.
Aber was soll ich bitte bei einem Radfahrer machen???
Festhalten ging nicht, der war körperlich überlegen. Passanten waren da 
aber zu weit entfernt und es sah nicht nach Eskalation aus.
Smartphone mit Kamera war zwar im Rucksack, aber ein Bild von ihm hilft 
mir kaum.

So etwas ist mir bisher schon einmal passiert im Zug (aber mit kleinen 
materiellen Schäden und größeren Schmerzen), aber da hat die Polizei 
nicht geholfen.
(Der Zugbegleiter hätte den Täter auffordern können, sich zu 
identifizieren und ggf. die Polizei zum nächsten Bahnhof rufen, aber hat 
die Notwendigkeit nicht erkannt)
Die machten eine kleine Notiz in der Zeitung, das war's.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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J. Wa. schrieb:
> Dass die KFZ-Geschw.grenzen gelten ist klar.

Selbst das nicht.  Innerorts sind dank der glorreich formulierten
bundesdeutschen StVO nur Kraftfahrzeugführer an 50 km/h gebunden.
Mit dem Fahrrad darfst du also 80 fahren, wenn du kannst und es
ansonsten noch sicher beherrschst. :-))

(Durch Zeichen geregelte Begrenzungen gelten natürlich für alle,
sofern nicht durch Zusatzzeichen eingeschränkt.)

Aber für manch einen, der nur ein klappriges Fahrrad kennt, sind
natürlich schon 30 km/h eine „überhöhte Geschwindigkeit“, weil er
sich das von einem Fahrrad einfach mal nicht als „normal“ vorstellen
kann.  Für einen Trabifahrer erschien ein Auto mit 130 km/h ja auch
als „Raser“. ;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von J. W. (nuernberger)


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Ich habe jetzt die Polizeidienststelle N-Ost kontaktiert und den Vorfall 
gemeldet.
Der Beamte sagte, ich könne schon Anzeige erstatten, aber da würde 
nichts rauskommen. Wenn doch, müsste ich mit einer Gegenanzeige rechnen 
wegen dem "A...loch".
Ich fragte konkret, was ich diesem Fall hätte machen können, um an seine 
Identität heranzukommen.
Er meinte, hinterherfahren, oder sofort die Polizei anrufen.

Dann sagte er noch, das nächste Mal solle ich gleich auf der richtigen 
Seite fahren (B14), man muss damit rechnen, dass andere sich angegriffen 
fühlen, wenn man in der falschen Richtung fährt.
(Ok, der Radweg war breit, leer, und genügend Platz für beide)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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J. Wa. schrieb:
> (Ok, der Radweg war breit, leer, und genügend Platz für beide)

Die rechtliche Lage wurde Dir doch schon mitgeteilt:

Auf einem linksseitigen Radweg darfst Du nur dann fahren, wenn das 
explizit so ausgeschildert ist.

Ansonsten hast Du da exakt gar nichts verloren.

Wenn Du da trotzdem fährst, hat --was selbstverständlich sein sollte-- 
jeder Dir entgegenkommende Radfahrer absoluten Vorrang Dir gegenüber. 
Das bedeutet, daß Du prinzipiell ausweichen musst, und daß Du 
gegebenenfalls auch anhalten musst.

Denn Du verhältst Dich falsch und je nach restlicher 
Verkehrssituation auch grob gefährdend.


Wenn es Dir nicht gefällt, auf einer Bundesstraße zu fahren, dann suche 
doch eine alternative Route -- etwa einen Kilometer weiter südlich gibt 
es eine parallel verlaufende Straße, die St2241, die entlang der 
S-Bahn-Strecke verläuft.

von A. H. (ah8)


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Ich hätte das freundliche Angebot angenommen, die Sache bei der Polizei 
zu klären. Das hätte Dich vielleicht ein paar Euro gekostet, denn das 
linksseitige Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Gleichzeitig hättest Du 
den Herren aber wegen Nötigung anzeigen können. Zur Beleidigung 
Deinerseits und der Körperverletzung seinerseits war es zu dem Zeitpunkt 
ja noch nicht gekommen. (Auch wenn die Meinungen dazu hier auseinander 
gehen, ich schließe mich denen an, die es für eine Körperverletzung 
halten, zumindest aber für einen Versuch dazu.) Das Feststellen seiner 
Identität wäre dann sicher kein Problem gewesen. Nötigung ist keine 
Ordnungswidrigkeit mehr sondern schon eine Straftat. Die Mindeststrafe 
im Verkehr beträgt meines Wissens nach 40 Euro, die Höchststrafe in 
schweren Fällen 5 Jahre Haft. Das war sicher kein schwerer Fall aber er 
hätte in jedem Fall den Kürzeren gezogen. In einem Rechtsstaat liegt das 
Gewaltmonopol beim Staat und niemand hat das Recht, Recht und Gesetz auf 
eigene Faust durchzusetzen.

Du hättest auch gerne selbst anbieten können die Polizei zu rufen. Ob 
die gekommen wären ist zwar fraglich, aber wenigstens hätte der nette 
Beamte am anderen Ende der Leitung Deinem Gegenüber mal erklären können, 
was Nötigung ist und welche rechtlichen Konsequenzen sie haben kann. Das 
hätte vielleicht für eine ungehinderte und schmerzfreie Weiterfahrt 
genügt. Aber bitte in solchen Fällen nicht die 110 benutzen, es sei 
denn, Du fühlst Dich unmittelbar bedroht. Ansonsten ist eine Nötigung 
noch keine Notlage und die Benutzung des Notrufs daher möglicherweise 
ein Missbrauch, der Hilfe in echten Notfällen behindern kann. Es ist 
daher immer gut, die Nummer der örtlichen Polizei im Handy zu haben. In 
Nürnberg könntest Du die 2112-0 versuchen und dort nach dem zuständigen 
Revier fragen, die werden Dich sicher gerne weiter verbinden.

von Uhu U. (uhu)


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A. H. schrieb:
> Gleichzeitig hättest Du den Herren aber wegen Nötigung anzeigen können.

Als Anzeige gegen Unbekannt? Ha ha.

von Paul B. (paul_baumann)


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A.H. schrub:
> Gleichzeitig hättest Du den Herren aber wegen Nötigung anzeigen können.
Das hat er nicht für nötig gehalten...

Mutti! Der hat mich gehauen. Schluchz, Schnief, Keuch, Jaul!

Seltsam...

von J. W. (nuernberger)


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Uhu Uhuhu schrieb:
>> Gleichzeitig hättest Du den Herren aber wegen Nötigung anzeigen können.
>
> Als Anzeige gegen Unbekannt? Ha ha.

Du hättest aber auch 3 Sätze vorher schon lesen können:

> Ich hätte das freundliche Angebot angenommen, die Sache bei der Polizei
> zu klären.

Es ging darum, zusammen zur Police zu gehen.
Und die haben meisten Möglichkeiten, die Identität eines Unbekannten zu 
bestimmen.
Also: Erst lesen, dann Beitrag schreiben !

von Uhu U. (uhu)


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Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der mit gegangen wäre, nachdem er 
dir eine verpasst hatte...

Also: Erst denken, dann antworten!

: Bearbeitet durch User
von A. H. (ah8)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der mit gegangen wäre...

Natürlich nicht. Oder sagen wir: wahrscheinlich nicht. Das ist aber 
nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass ihn das – der Vorschlag kam ja 
schließlich von ihm – ziemlich deppert hätte aussehen lassen. Ein 
richtig kleines Großmaul eben und das hätte man ihm deutlich zeigen 
können, ohne es juristisch relevant aussprechen zu müssen. Es sei denn 
natürlich, er hätte Rückgrat gezeigt und wäre mitgekommen, mit allen 
Konsequenzen für beide Seiten, vor allem aber für ihn. Das dürfte, wie 
gesagt, aber wohl eher unwahrscheinlich sein. In jedem Fall hätte man 
ihm jeden Grund genommen, weiter im Wege zu stehen (man ist ja auf seine 
Forderungen eingegangen), selbst die Initiative in der 
Auseinandersetzung übernommen und mit dem eigenen Anruf bei der Polizei 
auch noch den nächsten Trumpf in der Hand gehabt. So hätte die die 
Handgreiflichkeit vielleicht noch vermieden werden könne, so weit waren 
wir nämlich noch nicht :-)

von Uhu U. (uhu)


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A. H. schrieb:
> Das ist aber nicht der Punkt.

So, so... Aber lass deiner Fantasie nur freien Lauf.

> Es sei denn natürlich, er hätte Rückgrat gezeigt und wäre mitgekommen,
> mit allen Konsequenzen für beide Seiten, vor allem aber für ihn.

Weißt du, was der gemacht hätte, wenn du ihn zur Polizei "eingeladen" 
hättest?

von J. W. (nuernberger)


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>Der Punkt ist, dass ihn das – der Vorschlag kam ja
>schließlich von ihm – ziemlich deppert hätte aussehen lassen.

Oder auch andersrum:
Da fährt einer entgegen der Einbahnstraße und beschwert sich, dass er 
keine freie Fahrt hat. Für sowas kann man "mollathisiert" werden.

von Sni T. (sniti)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der mit gegangen wäre, nachdem er
> dir eine verpasst hatte...
>
> Also: Erst denken, dann antworten!

Erst lesen schadet aber auch nicht. Das war vor dem Schlag und kam von 
dem Angreifer. Da scheint er sich im Recht gefühlt zu haben mit seinem 
wegversperrverhalten.

Uhu Uhuhu schrieb:
> Weißt du, was der gemacht hätte, wenn du ihn zur Polizei "eingeladen"
> hättest?

Die Einladung kam doch von dem Angreifer, der TE hätte also nur 
zugestimmt, nicht eingeladen. Er hätte dann entweder wirklich zur 
Polizei gehen müssen oder zugeben, dass er nur dumm daher geredet hat.

Was dann passiert wäre, weiß aber nur die Glaskugelfraktion. Vielleicht 
wäre er dann einfach gegangen, wäre tatsächlich mit zur Polizei, hätte 
den TE verprügelt, hätte ein Clownskostüm aus der Tache gezogen und zu 
tanzen begonnen oder sonst was gemacht.
Die beiden letzten Punkte halte ich aber für unwahrscheinlich, da wär 
sich wohl selbst dieser Zeitgenosse zu blöd vorgekommen. Wobei du 
sicherlich besser Bescheid weißt..

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