Neulich ist folgendes passiert: Ich fahre mit dem Fahrrad auf der B14 von stadtauswärts (Rückersdorf) Richtung N-Innenstadt. Da ist der Radweg links. Nach Stadgrenze (Behringersdorf) blieb ich auf der linken Seite, obwohl man an aufgemalten Asphalt-Zeichen sieht, dass die Pfeile in Gegenrichtung zeigen. Aber das machen viele so. Zwischen Ost-Bahnhof und Rathenauplatz kommt mir ein Radfahrer entgegen, der direkt auf mich zukommt. Ich muss anhalten und bin "eingesperrt" zwischen den parkenden Autos und ihm. Körperlich ist er weit überlegen. Ich frage was das soll, ich will weiterfahren. In österreichiscen Dialekt mault er mich an, ob man in Deutschland wohl entgegen der Fahrtrichtung fahren darf. Das habe ich auch noch bejaht. Er würde mit mir gerne zur Polizei gehen um das klären. Ich bat ihn, mich durchzulassen, aber er sagte, ich soll zurückschieben und außenrum fahren. Das habe ich gemacht und murmelte in mich hinein "A...loch", auf keinen Fall direkt zu ihm gesagt. Das war laut gedacht, habe sofort hinterher bereut. Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den Rücken, was ich einige Stunden lang verspürte, aber kein starker Schmerz. Dann habe ich im Internet geschaut, wie das so ist mit der Gegenrichtig auf Radwegen. Ich war mir sicher, das wäre ok, aber es ist scheinbar nicht. http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage http://www.stern.de/noch-fragen/darf-man-fahrradwege-auch-in-entgegengesetzter-richtung-nutzen-was-passiert-rechtlich-bei-einem-unfall-wenn-man-verkehrt-radelt-1000245281.html Nur ich sehe ständig Radfahrer entgegengesetzt fahren. Wird das eigentlich irgendwo kontrolliert, so wie sie manchmal die Beleuchtungsanlagen und Front-Reflektoren kontrollieren?
Und? Bist doch selbst schuld. Schuld haben im vollem Umfang und dann hinterher Jammern. Du gehörst auch wohl zu denen für die keine rote Ampeln gelten, gell? Der andere Radfahrer bekommt von mir Absolution!
Nürnberger fragte: >Wird das eigentlich irgendwo kontrolliert, so wie sie manchmal die >Beleuchtungsanlagen und Front-Reflektoren kontrollieren? Ja, natürlich wir das kontrolliert. Nur eben nicht auf der B14 von stadtauswärts (Rückersdorf) Richtung N-Innenstadt. Sonst eigentlich überall... ;-) >Ich frage was das soll, ich will weiterfahren. Das wollte der Andere auch. Wer schon einmal mit einem solchen Kollegen zusammengerasselt ist und sich bei der Gelegenheit das Bein brach, der ist eben nicht gut auf Leute zu sprechen, die zu faul sind, die richtige Seite zu benutzen. MfG Paul
J. Wa. schrieb: obwohl man an > aufgemalten Asphalt-Zeichen sieht, dass die Pfeile in Gegenrichtung > zeigen. Aber das machen viele so. Die Pfeile und Zeichen auf dem Asphalt sind bindend. Ich glaube da gab es vor kurzem auch ein Gerichtsurteil.
> zu sprechen, die zu faul sind, die richtige Seite zu benutzen. Tja, auf der anderen Seite gibt es keinen Radweg. Die Autos freuen sich da nicht, wenn sie in der freien Fahrt behindert werden. (Ich bin auch Autofahrer) Ich wäge auch das Risiko und Zeitverlust ab, eine vielbefahrene 4-Spurige Straße mit Straßenbahn Schienen 2x zusätzlich zu überqueren. >>Ich frage was das soll, ich will weiterfahren. >Das wollte der Andere auch. Das hätte er gekonnt, der Radweg war breit. Aber er hat es vorgezogen, mich zu belehren. (Lieber so, als ein Unfall, und dann Schuld bekommen.) Ich will diese Bagatell-Sache auch nicht in persönlichen Schuld-Fragen zerlegen, sein Handeln war sicherlich auch nicht ganz ok, aber bei der Polizei wäre ich der Verlierer gewesen. Es geht darum, dass oft Verkehrregeln geändert werden, und man kaum nachkommt, auf dem aktuellen Stand zu sein. Z.B. ab 1.1.1996 oder 1997 war es erlaubt (habe leider keine Quelle, aber bin mir einfach sicher, dass ich das damals irgendwo gelesen habe), mit Fahrrad entgegen Einbahnstraßen zu fahren. Das muss irgendwann zurückgezogen worden sein, da jetzt auf fast allen "Verbot der Einfahrt" (Zeichen 267) die Ausnahme von Fahrrädern angegeben ist.
Die Verkehrslage ist ja nun geklärt, woran du dich in Zukunft halten kannst. Dich am Weiterfahren zu hindern oder J. Wa. schrieb: > Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den geht aber mal gar nicht.
Obwohl das mit dem Rücken war schon wieder Körperverletzung. Ich darf keinen verprügeln, nur weil der auf der falschen Seite fährt. Wo leben wir den hier......
> Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den
Naja, mein "A...loch" war auch nicht erlaubt.
Ob es einen Unterschied macht, ob man es direkt einen ins Gesicht sagt,
oder in sich hineinmurmelt?
J. Wa. schrieb: > Die Autos freuen sich da nicht, wenn sie in der freien Fahrt behindert > werden. (Ich bin auch Autofahrer) Das ist das Grundübel: jahrzehntelang wurde so getan, als gehörten Fahrräder nicht auf die Straße. Sie sind aber nun einmal Straßenfahrzeuge und gehören zuallererst dorthin. Nach der letzten Änderung der StVO darf man inzwischen auf für Fahrräder freigegebenen Fußwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. Das ist aus Sicht des eigentlichen Bestimmungszwecks dieser Wege (Fußgänger) gewiss völlig in Ordnung, aber natürlich ein deutlicher Grund, warum man als Fahrradfahrer da höchstens im Ausnahmefall von dieser Gestattung Gebrauch machen möchte. Da Autofahrer (so sie nicht selbst Fahrrad fahren) aber oft gar kein Gefühl für die Rechtslage haben, sind sie immer mal wieder der Meinung, die Fahrradfahrer über ihre (fehlerhafte) Rechtsauffassung belehren zu müssen (natürlich ohne sich dann auf eine Diskussion einzulassen, in der man ihnen die tatsächliche Rechtslage klar stellen könnte). Ja, ich fahre auch beides (plus gelegentlich Motorrad).
J. Wa. schrieb: > Naja, mein "A...loch" war auch nicht erlaubt. > Ob es einen Unterschied macht, ob man es direkt einen ins Gesicht sagt, > oder in sich hineinmurmelt? Ist aber keine Absolution für körperliche Gewalt. Und auch das Wegversperren dürfte nicht rechtens sein. Mag sein, dass der du auf der falschen Seite gefahren bist. Dennoch hat ein anderer Radfahrer meines Erachtens keine rechtliche Grundlage, dem anderen auf öffentlichem Gebiet den Durchgang zu verweigern. Ich denke mal in dem Fall ist es verständlich, wenn man Beschimpfungen in sich rein murmelt (unabhängig der Rechtslage bezüglich der Seite). Wenn der andere nicht Arschloch genannt werden will, sollte er sich nicht wie eines aufführen, spätestens mit dem Schlag ist er dem Titel mehr als gerecht geworden. Ich möchte damit nicht das Verhalten einiger Radfahrer entschuldigen, gibt genügend die sich um keine Regelungen scheren. Aber derartiges Verhalten von dem anderen ist desshalb auch nicht tolerierbar.
Was der Mann mit dem österreichischen Akzent da gemacht hat, ist, glaube ich, juristisch gesehen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung. Dass du auf der falschen Seite gefahren bist, spielt in dem Zusammenhang vermutlich keine oder allenfalls eine sehr untergeordnete Rolle. Ich würde mir überlegen, das vielleicht doch zur Anzeige zu bringen. Zumal jemand, der sich so auffällig antisozial verhält, vermutlich ohnehin schon polizeibekannt ist (zusätzlich noch gut durch den österreichischen Akzent "identifizierbar").
>Nach der letzten >Änderung der StVO darf man inzwischen auf für Fahrräder freigegebenen >Fußwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. Ja? D.h. wo das Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg dransteht? Das ist mir jetzt auch neu!!
> Z.B. ab 1.1.1996 oder 1997 war es erlaubt (habe leider keine > Quelle, aber bin mir einfach sicher, dass ich das damals > irgendwo gelesen habe), mit Fahrrad entgegen Einbahnstraßen > zu fahren. Nein. Das war es noch NIE. Was damals eingeführt wurde, war die Freigabe durch Zusatzschild "Radfahrer frei", die es vorher nicht gab. Wenn Du am Verkehr teilnehmen willst, solltest Du Dich mit den gültigen Verkehrsregeln auseinandersetzen. Einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu verwenden ist keine Bagatelle. Und wenn es da nur einen einseitigen Radweg gibt, der nicht für beide Richtungen freigegeben ist, dann musst Du da auf der Straße fahren oder die Strecke meiden.
J. Wa. schrieb: > Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den > Rücken, Anzeige erstatten wegen Körperverletzung. Das ist eine Straftat. Zum Arzt gehen, krankschreiben lassen und Attest anfertigen lassen. Warum? Ganz einfach: Wenn er ermittelt wird, hat er ein Strafverfahren am Hals, und Du kannst ihn auf Schmerzensgeld verklagen. Bei Körperverletzung sollte man null Toleranz haben. Typen, die einmal mit einem "harmlosen" Schlag durchkommen, hauen das nächste mal stärker zu. Gewalttäter müssen konsequent aussortiert werden.
J. Wa. schrieb: > Tja, auf der anderen Seite gibt es keinen Radweg. Ist doch gut - die Benutzung eines Schrottradwegs, wie du ihn beschrieben hast, ist deutlich gefährlicher, als wenn man auf der regulären Fahrbahn radelt. > Die Autos freuen sich da nicht, wenn sie in der freien Fahrt behindert > werden. (Ich bin auch Autofahrer) Das Argument ist jetzt aber genau so beknackt, wie deine Argumentation i.S. Geisterfahrt auf dem Radweg... > Z.B. ab 1.1.1996 oder 1997 war es erlaubt (habe leider keine Quelle, > aber bin mir einfach sicher, dass ich das damals irgendwo gelesen habe), > mit Fahrrad entgegen Einbahnstraßen zu fahren. Falsch. Es ist nur auf Einbahnstraße erlaubt, die für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben sind. Dein Wissen über Verkehrsregeln ist verbesserungsbedürftig.
J. Wa. schrieb: > Ich fahre mit dem Fahrrad auf der B14 von stadtauswärts > (Rückersdorf) Richtung N-Innenstadt. Da ist der Radweg links. > Nach Stadgrenze (Behringersdorf) blieb ich auf der linken Seite, > obwohl man an aufgemalten Asphalt-Zeichen sieht, dass die Pfeile > in Gegenrichtung zeigen. Aber das machen viele so. Die Grundregel der STVO ist: Fahrzeuge fahren auf der FAHRBAHN. Auch Fahrräder sind Fahrzeuge und fahren daher zunächst mal auf der Fahrbahn. Davon gibt es Ausnahmen, wenn es Radwege gibt. Radwege gibt es solche und solche. Es gibt "benutzungspflichtige" Radwege, die beschildert sind und das Radwegschild zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund, ggf. alleine oder zusammen mit Fußgänger als "gemeinsamer" oder "getrennter" Fuß- und Radweg. Die mit Blauschild beschilderten Radwege sind benutzungspflichtig. Innerorts sollten Blauschild-Radwege links von der Fahrbahn die absolute Ausnahme sein. Ein "linker Radweg" darf überhaupt nur benutzt werden, wenn er entsprechend mit einem Blauschild für die Fahrtrichtung auf der linken Seite beschildert ist. Im Normalfall: Sehr selten, eher die Ausnahme. Radwege, die ohne Beschilderung vorhanden sind, dürfen stets nur rechts von der Fahrbahn benutzt werden. Die Benutzung von Radwegen ohne Blauschilder ist optional: Der Radfahrer darf sich bei Radwegen ohne Blauschild aussuchen, ob er lieber die Fahrbahn oder lieber den Radweg benutzen möchte. Und wenn folgender Fall vorliegt: Links von der Fahrbahn ist ein Radweg (ohne Blauschild), in der Mitte die Fahrbahn und rechts gibt es nur einen Fußweg, dann ist es für den Radfahrer nur legal, auf der Fahrbahn zu fahren. Linke Radwege dürfen stets nur dann benutzt werden, wenn das Fahren als Geisterfahrer links per Blauschild angeordnet worden ist. Damit das angeordnet werden darf, müssen (insbesondere innerorts) hohe Anforderungen an die Ausführung des Radwegs erfüllt sein, z.B. Mindestbreiten. Dass Radwege links verlaufen ist dagegen der Normalfall bei außerörtlichen Radwegen, also außerhalb geschlossener Ortschaften. Dort ist es meist so, dass es nur einen Radweg gibt, und der wird per Blauschild in beide Fahrtrichtungen für Radfahrer ausgewiesen.
J. Wa. schrieb: > D.h. wo das Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg dransteht? Nein, auf diesen Wegen sind beide gleichberechtigt und daher zu entsprechender gegenseitiger Vorsicht und Rücksichtnahme gefordert. Es geht um Zeichen 239 mit Zusatzschild „Radfahrer frei“. Hier haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang (im Prinzip darf man dann als Radfahrer nicht einmal klingeln, wenn einem Fußgänger im Weg sind), und mittlerweile ist den Radfahrern Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.
Jürgen S. schrieb: > Linke Radwege dürfen stets nur dann benutzt werden, wenn das Fahren als > Geisterfahrer links per Blauschild angeordnet worden ist. Hier gibt's auch gelegentlich mal Fälle, in denen der in der richtigen Richtung benutzungspflichtige gemeinsame Fuß-/Radweg (Z 240) in der Gegenrichtung zusätzlich als Fußweg mit Fahrradgestattung (Z 239 mit Zusatzschild) beschildert ist. Dann darf man den auf der falschen Seite gelegenen Weg auch benutzen, muss aber nicht.
:
Bearbeitet durch Moderator
Jörg Wunsch schrieb: > Hier gibt's auch gelegentlich mal Fälle, in denen der in der richtigen > Richtung benutzungspflichtige gemeinsame Fuß-/Radweg (Z 240) in der > Gegenrichtung zusätzlich als Fußweg mit Fahrradgestattung (Z 239 mit > Zusatzschild) beschildert ist. Dann darf man den auf der falschen > Seite gelegenen Weg auch benutzen, muss aber nicht. Au weia, das bedeutet ja: Der Weg durfte als linksseitiger Radweg nicht mit einem Blauschild ausgewiesen werden, weil der Weg nach allen anerkannten Standards zu schmal ist für den Begegnungsverkehr von Radfahrern mit gleichzeitigem Fußgängerverkehr plus notwendige Sicherheitsabstände. Da kann man jedem Radfahrer nur abraten, so einen "freigegebenen" linken Radweg zu nutzen, weil ihm beim geringsten Vorkommnis ein Strick zu seinen Ungunsten gedreht werden kann: Wer so einen freigegebenen Weg nutzt, hat dann ja die "besondere Sorgfaltspflicht", so wie man sie etwa beim Herausfahren aus Grundstücksauffahrten hat. Mordsgefährlicher Kram solche "freigegebenen" linken Radwege ohne Blauschilder. Aber zum Glück gibt es die nicht überall. Und wo es sie gibt, braucht man sie nicht benutzen.
Hier führen 2 Bundesstraßen durch die Stadt. Diese sind 4-spurig. An mehreren Stellen gibt es dort keine Radwege (mehr). Resultat: Bevor sich die Leute auf der Fahrbahn die Hosentaschen in Flammen fahren lassen, wird mit dem Fahrrad der Fußweg benutzt. Das ist nicht zu ändern, weil es die Politik seit 20 Jahren nicht schafft, eine Umgehungsstraße in Gang zu bringen. MfG Paul
> Anzeige erstatten wegen Körperverletzung. Das ist eine Straftat.
Nein. Da war ich schon wegen größeren Bagatell-Sachen bei der Polizei.
Irgendwann reicht es.
Z.b. steckten morgens in 3 Türschlössern meines Wagens Zündhölzer.
Ich zog sie heraus. 2 Schlössern waren kaputt. Ob diese durch
lock-Picking-Versuche kaputt gingen oder durch abgebrochene Holz-Reste,
weiß ich nicht.
So sah man KEINE Einbruchspuren.
Ich bin zur Polizei, die lachten mich aus, unterstellten mir Versuch von
Versicherungsbetrug. Nur durch meine Aussage, dass ich weder Voll- noch
Teilkasko habe, konnte ich mich herausretten.
Ich denke nicht, dass sich die Polizei dafür interessiert. Der blaue
Fleck ist nicht groß genug. Die sehen mich als Störenfried und brummen
mir was auf.
Jürgen S. schrieb: > Der Weg durfte als linksseitiger Radweg nicht mit einem Blauschild > ausgewiesen werden, weil der Weg nach allen anerkannten Standards zu > schmal ist Bitte keine voreiligen Schlüsse über Gegebenheiten, die du gar nicht kennst, und daraus dann noch „Empfehlungen“ ableiten. Der Weg ist breit genug, denn er ist ja in seiner richtigen Richtung ein Pflichtradweg (mitsamt Fußweg). Man darf ihn aber eben noch zusätzlich in der Gegenrichtung mit dem Fahrrad befahren, dort allerdings nur als untergeordneter Verkehrsteilnehmer. In der Richtung, in der er nur untergeordnet freigegeben ist, gibt es auf der rechten Seite trotzdem noch einen Fuß- + Pflichtradweg, wenngleich dieser in seiner Breite und Beschaffenheit sowie den darüber führenden Grundstücksausfahrten tatsächlich eher grenzwertig ist. Der „falsche“ Weg dagegen verläuft an einem Park entlang, da gibt es keine Grundstücksausfahrten. Die Straße ist außerdem recht breit, und wenn man schon auf der Seite des Parks ist, kann es durchaus angenehmer sein (obwohl man nur untergeordnet ist), von der zusätzlichen Gestattung Gebrauch zu machen. Mir ging es ja nur darum, ein Beispiel zu nennen, dass es für die falsche Richtung nicht zwingend ein Zeichen 240 oder 241 sein muss, um dort fahren zu dürfen.
> Der Weg ist breit genug, denn er ist ja in seiner richtigen Richtung > ein Pflichtradweg (mitsamt Fußweg). hust. Aus der Tatsache, daß in der richtigen Richtung Z.237 dem Radweg als benutzungspflichtig ausweist, darauf zu schließen, daß er breit genug ist ... das halte ich für sehr, sehr gewagt. Sieh Dir mal das hier an: https://www.google.de/maps/@52.478655,13.3282,3a,41.8y,177.27h,87.11t/data=!3m4!1e1!3m2!1sFguLolkGXnq-TynMbp-xPQ!2e0 Das Bild ist zwar von 2008, das Schild aber hängt da noch immer. Der "Radweg" ist dort etwa 80cm breit.
OK, aber er ist hier breit genug (mindestens 3 m), neben dem Park ist ja genügend Platz. (Dass er nicht asphaltiert ist und damit bei Regen große Sche***e als Pflichtradweg, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt immer noch Leute die glauben, fester Sand wäre keine Oberflächenversiegelung, weshalb sie so eine Oberfläche neben dem Park bevorzugen. Der Clou des Ganzen ist, dass man jetzt in der Dresdner Heide einen schönen Asphaltweg in so eine Dreckpiste zurückbauen will, um ihn zu „entsiegeln“.) Ich wollte ja nur drauf hinaus, dass man allein aufgrund der Beschilderung nicht schlussfolgern kann, dass er den den Verwaltungsvorschriften für einen Radweg nicht genügen würde.
J. Wa. schrieb: > (Ich bin auch Autofahrer) Und? Findest Du es auch normal, wenn Dir auf der Autobahn auf Deiner Fahrbahn andere Autos entgegenkommen?
Jörg Wunsch schrieb: > OK, aber er ist hier breit genug (mindestens 3 m), neben dem Park > ist ja genügend Platz. Daß Du Dich auf einen konkreten Radweg beziehst, hatte ich aus Deinen vorangehenden Postings nicht eindeutig erkennen können.
Unbekannt Unbekannt schrieb: > Anzeige erstatten wegen Körperverletzung. Das ist eine Straftat. Zum > Arzt gehen, krankschreiben lassen und Attest anfertigen lassen. Warum? > Ganz einfach: Wenn er ermittelt wird, hat er ein Strafverfahren am Hals, > und Du kannst ihn auf Schmerzensgeld verklagen. Hier liegt keine Körperverletzung vor. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_%28Deutschland%29 "Auf objektiver Seite verlangen also alle Straftaten, die die körperliche Unversehrtheit einer Person (Körperverletzung an Tieren ist nicht möglich) einschränken, eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt" ... "Die körperliche Unversehrtheit ist beeinträchtigt, wenn es zu einer Substanzverletzung, zu einem Substanzverlust, zu einer Herabsetzung der körperlichen Funktionen oder zu einer körperlichen Verunstaltung gekommen ist. Die Betonung liegt auf "NICHT unerheblich". Kein Arzt wird wegen eines blauen Fleckes körperliche Beeinträchtigung attestieren und dies in einem Strafverfahren vertreten. Der Vorgang ist als (tätliche) Beleidigung zu werten. Und hier wiederum wird mit Sicherheit nicht ermittelt, weil Polizei und Justiz noch nicht mal bei wirklich schwerwiegenden Straftaten hinterherkommen. In die Muckibude gehen und Selbstverteidung lernen ist die einzig wirksame Methode, so traurig das auch anmutet.
Icke ®. schrieb: > Hier liegt keine Körperverletzung vor. Sehe ich anders ;-) http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafrecht/223/koerperverletzung/
Sni Ti schrieb: > Sehe ich anders ;-) > http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafrecht/223/koerperverletzung/ "Allerdings ist bei Bagatellvorwürfen häufig der Weg für eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO eröffnet." Selbst wenn, wird kein Staatsanwalt wegen dieses Vorfalls die Richter belästigen. Und auch die Polizei wird nicht ermitteln. Alles schon in weitaus schwereren Fällen erlebt.
Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen die zu ahnden Sache der Polizei ist und nicht seine. Er hingegen hat eine Körperverletzung begangen. Ich hätte ihn angezeigt. Zudem Nötigung. Ich benutze jeden Tag den Fahrradweg in die falsche Richtung. Schlicht weil es auf der anderen Seite keinen gibt, man daher an parkenden Autos vorbeiradeln muss und die Straße eng ist. Da kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit sich öffnenden Türen und vor allem Autos, die schnell noch überholen wollten, aber schon der Gegenverkehr ran war und dann kaum noch Platz zwischen parkendem Auto und überholendem Auto war. Von daher radele ich jetzt bewusst falsch und zahle gern Strafe (ist aber nie passiert). Und an die ganzen Korrektheitsnazis hier: mit Eurem Auto haltet Ihr Ech sicher an die Geschwindigkeitsbegrenzung, richtig? Nie mal schneller als Tempo 30 durch die 30er Zone? Nicht mal 20 überm Limit durch die 60er Autobanbaustelle? Schnellfahren tötet jedes Jahr erheblich mehr Menschen als den Fahrradweg in die verkehrte Richtung zu benutzen. Derartig lächerliche Diskussionen erscheinen mir nur in Deutschland möglich... In Indien würden sie Euch auslachen.
:
Bearbeitet durch User
> Von daher radele ich jetzt bewusst falsch und zahle gern Strafe
Ich kann das gut verstehen und finde das in einem Punkt sicherer:
Mir ist schon mehrmals passiert, dass mich rechts-abbiegende Autofahrer
runterholten, bzw. wir kollidierten.
Sie sahen mich nicht, v.a. wenn zwischen Radweg und Fahrspur parkende
Lieferwagen stehen, oder Bäume usw.
Fährt man auf dem linken Radweg, kann das nicht passieren:
Die entgegenkommenden Autos, die nach rechts (in deren Richtung gesehen)
abbiegen und damit den Radweg kreuzen, sehen mich frontal.
Die in gleicher Richtung fahrenden Autos kreuzen beim links-abbiegen den
Radweg und müssen sowieso den Auto-Gegenverkehr durchlassen und sind
vorsichtiger.
Das ist bei Fußgänger ähnlich: Sie gehen immer auf linken Seite, sehen
die entkommenden Autos auf der gleichen Spur frontal. Aber die Autos von
hinten sind auf der anderen Spur und haben größeren Abstand vom
Fußgänger.
Nürberger schrub: >Mir ist schon mehrmals passiert, dass mich rechts-abbiegende Autofahrer >runterholten, bzw. wir kollidierten. Da mußt Du kurz vorher die richtige Sprungantwort geben... ;-) MfG Paul
Naja ganz ungefährlich ist es nicht weil Linksabbieger beim überqueren des Radwegs nicht mit Fahrrädern von links hinten rechnen. Ist mir mit meinem Auto neulich erst passiert. Zum Glück kein Unfall gebaut. Da muss man dann als Fahrradfahrer eben aufpassen.
Karl Otto schrieb: > In Indien würden sie Euch auslachen. Die Vergewaltigen ja auch 6 jährige Kinder. Deinem Schreibstil nach zu urteilen (Korrektheitsnazis), bist du wahrscheinlich einer dieser Rüpel-Radfahrer die zudem auch noch ständig mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Ich fahre Auto, gelegentl. LKW,Fahrrad und bis vor kurzem Motorrad. Habe seit 28 Jahren den Führerschein und bin teilw. 1000 km am Tag gefahren. In dieser Zeit drei Unfälle mit Auto sonst Null. Zwei mal Geblitzt und nur geringfügig darüber und in unklaren Situationen. Noch nie Punkte. Darüber können die Inder gerne lachen bis sich der Turban abwickelt. Dafür esse ich gerne Kühe. :-)
Icke ®. schrieb: > "Allerdings ist bei Bagatellvorwürfen häufig der Weg für eine > Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO eröffnet." Du verstehst aber sicher, dass zwischen "Verfahren eingestellt" und der Aussage, dass dies keine Körperverletzung wäre, ein Unterschied besteht. Will jetzt hier nicht groß alles auseinander diskutieren. Ich finde lediglich, dass man bei Rechtsthemen schon auf genaue und vor allem richtige Aussagen achten sollte, wenn man schon nicht darauf verzichten will.
J. Wa. schrieb: > Ich bat ihn, mich durchzulassen, aber er sagte, ich soll zurückschieben > und außenrum fahren. Das habe ich gemacht und murmelte in mich hinein > "A...loch", auf keinen Fall direkt zu ihm gesagt. > Das war laut gedacht, habe sofort hinterher bereut. > Ich fuhr weiter, er hinterher und schlug mit der Faust stark auf den > Rücken, was ich einige Stunden lang verspürte, aber kein starker > Schmerz. Respekt. Du machst Dir Sorgen wegen Deines Fehlers. Weil Du Dir nicht sicher bist, ob Du zuvor im Recht warst, läßt Du Dich mit der Faust belehren und fragst hier nach den Regeln für den Straßenverkehr... Derjenige, der Dir in den Rücken geschlagen hat, sollte sich mal lieber rechtlichen Rat einholen. Schon das Wegversperren war Nötigung, der Schlag in den Rücken Körperverletzung. So etwas würde sich hinter dem Autolenkrad keiner bieten lassen, da wird wegen einer Lichthupe schon die Polizei gerufen. Kommt es dann noch zum Ausbremsen und einer Rangelei, wäre der Täter seinen Schein los und bekäme eine saftige Strafe. Wie gesagt: Respekt, daß Du dennoch versuchst, Deinen Fehler einzuschätzen und in Zukunft zu vermeiden. Aber den anderen hätte ich niemals ungestraft so gewähren lassen! Besten Gruß Tobias
Jörg P. R. schrieb: > Deinem Schreibstil nach zu urteilen (Korrektheitsnazis), bist du > wahrscheinlich einer dieser Rüpel-Radfahrer die zudem auch noch ständig > mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. 1. Wer ist mit "du" gemeint. Inzwischen outeten sich ja mehrere als Radfahrende. 2. Was ist "überhöhter Geschwindigkeit" bei Fahrräder? Dass die KFZ-Geschw.grenzen gelten ist klar. Aber für normale (keine Extrem-Sportler) können die 50km/h bestens bei starken Gefälle erreicht werden. Und bei 30km/h Zonen komme ich kaum hin. >Aber den anderen hätte ich niemals ungestraft so gewähren lassen! Beim Autofahrer hätte ich mir die Nummer gemerkt. Aber was soll ich bitte bei einem Radfahrer machen??? Festhalten ging nicht, der war körperlich überlegen. Passanten waren da aber zu weit entfernt und es sah nicht nach Eskalation aus. Smartphone mit Kamera war zwar im Rucksack, aber ein Bild von ihm hilft mir kaum. So etwas ist mir bisher schon einmal passiert im Zug (aber mit kleinen materiellen Schäden und größeren Schmerzen), aber da hat die Polizei nicht geholfen. (Der Zugbegleiter hätte den Täter auffordern können, sich zu identifizieren und ggf. die Polizei zum nächsten Bahnhof rufen, aber hat die Notwendigkeit nicht erkannt) Die machten eine kleine Notiz in der Zeitung, das war's.
:
Bearbeitet durch User
J. Wa. schrieb: > Dass die KFZ-Geschw.grenzen gelten ist klar. Selbst das nicht. Innerorts sind dank der glorreich formulierten bundesdeutschen StVO nur Kraftfahrzeugführer an 50 km/h gebunden. Mit dem Fahrrad darfst du also 80 fahren, wenn du kannst und es ansonsten noch sicher beherrschst. :-)) (Durch Zeichen geregelte Begrenzungen gelten natürlich für alle, sofern nicht durch Zusatzzeichen eingeschränkt.) Aber für manch einen, der nur ein klappriges Fahrrad kennt, sind natürlich schon 30 km/h eine „überhöhte Geschwindigkeit“, weil er sich das von einem Fahrrad einfach mal nicht als „normal“ vorstellen kann. Für einen Trabifahrer erschien ein Auto mit 130 km/h ja auch als „Raser“. ;-)
:
Bearbeitet durch Moderator
Ich habe jetzt die Polizeidienststelle N-Ost kontaktiert und den Vorfall gemeldet. Der Beamte sagte, ich könne schon Anzeige erstatten, aber da würde nichts rauskommen. Wenn doch, müsste ich mit einer Gegenanzeige rechnen wegen dem "A...loch". Ich fragte konkret, was ich diesem Fall hätte machen können, um an seine Identität heranzukommen. Er meinte, hinterherfahren, oder sofort die Polizei anrufen. Dann sagte er noch, das nächste Mal solle ich gleich auf der richtigen Seite fahren (B14), man muss damit rechnen, dass andere sich angegriffen fühlen, wenn man in der falschen Richtung fährt. (Ok, der Radweg war breit, leer, und genügend Platz für beide)
J. Wa. schrieb: > (Ok, der Radweg war breit, leer, und genügend Platz für beide) Die rechtliche Lage wurde Dir doch schon mitgeteilt: Auf einem linksseitigen Radweg darfst Du nur dann fahren, wenn das explizit so ausgeschildert ist. Ansonsten hast Du da exakt gar nichts verloren. Wenn Du da trotzdem fährst, hat --was selbstverständlich sein sollte-- jeder Dir entgegenkommende Radfahrer absoluten Vorrang Dir gegenüber. Das bedeutet, daß Du prinzipiell ausweichen musst, und daß Du gegebenenfalls auch anhalten musst. Denn Du verhältst Dich falsch und je nach restlicher Verkehrssituation auch grob gefährdend. Wenn es Dir nicht gefällt, auf einer Bundesstraße zu fahren, dann suche doch eine alternative Route -- etwa einen Kilometer weiter südlich gibt es eine parallel verlaufende Straße, die St2241, die entlang der S-Bahn-Strecke verläuft.
Ich hätte das freundliche Angebot angenommen, die Sache bei der Polizei zu klären. Das hätte Dich vielleicht ein paar Euro gekostet, denn das linksseitige Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Gleichzeitig hättest Du den Herren aber wegen Nötigung anzeigen können. Zur Beleidigung Deinerseits und der Körperverletzung seinerseits war es zu dem Zeitpunkt ja noch nicht gekommen. (Auch wenn die Meinungen dazu hier auseinander gehen, ich schließe mich denen an, die es für eine Körperverletzung halten, zumindest aber für einen Versuch dazu.) Das Feststellen seiner Identität wäre dann sicher kein Problem gewesen. Nötigung ist keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern schon eine Straftat. Die Mindeststrafe im Verkehr beträgt meines Wissens nach 40 Euro, die Höchststrafe in schweren Fällen 5 Jahre Haft. Das war sicher kein schwerer Fall aber er hätte in jedem Fall den Kürzeren gezogen. In einem Rechtsstaat liegt das Gewaltmonopol beim Staat und niemand hat das Recht, Recht und Gesetz auf eigene Faust durchzusetzen. Du hättest auch gerne selbst anbieten können die Polizei zu rufen. Ob die gekommen wären ist zwar fraglich, aber wenigstens hätte der nette Beamte am anderen Ende der Leitung Deinem Gegenüber mal erklären können, was Nötigung ist und welche rechtlichen Konsequenzen sie haben kann. Das hätte vielleicht für eine ungehinderte und schmerzfreie Weiterfahrt genügt. Aber bitte in solchen Fällen nicht die 110 benutzen, es sei denn, Du fühlst Dich unmittelbar bedroht. Ansonsten ist eine Nötigung noch keine Notlage und die Benutzung des Notrufs daher möglicherweise ein Missbrauch, der Hilfe in echten Notfällen behindern kann. Es ist daher immer gut, die Nummer der örtlichen Polizei im Handy zu haben. In Nürnberg könntest Du die 2112-0 versuchen und dort nach dem zuständigen Revier fragen, die werden Dich sicher gerne weiter verbinden.
A. H. schrieb: > Gleichzeitig hättest Du den Herren aber wegen Nötigung anzeigen können. Als Anzeige gegen Unbekannt? Ha ha.
A.H. schrub:
> Gleichzeitig hättest Du den Herren aber wegen Nötigung anzeigen können.
Das hat er nicht für nötig gehalten...
Mutti! Der hat mich gehauen. Schluchz, Schnief, Keuch, Jaul!
Seltsam...
Uhu Uhuhu schrieb: >> Gleichzeitig hättest Du den Herren aber wegen Nötigung anzeigen können. > > Als Anzeige gegen Unbekannt? Ha ha. Du hättest aber auch 3 Sätze vorher schon lesen können: > Ich hätte das freundliche Angebot angenommen, die Sache bei der Polizei > zu klären. Es ging darum, zusammen zur Police zu gehen. Und die haben meisten Möglichkeiten, die Identität eines Unbekannten zu bestimmen. Also: Erst lesen, dann Beitrag schreiben !
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der mit gegangen wäre, nachdem er dir eine verpasst hatte... Also: Erst denken, dann antworten!
:
Bearbeitet durch User
Uhu Uhuhu schrieb: > Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der mit gegangen wäre... Natürlich nicht. Oder sagen wir: wahrscheinlich nicht. Das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass ihn das – der Vorschlag kam ja schließlich von ihm – ziemlich deppert hätte aussehen lassen. Ein richtig kleines Großmaul eben und das hätte man ihm deutlich zeigen können, ohne es juristisch relevant aussprechen zu müssen. Es sei denn natürlich, er hätte Rückgrat gezeigt und wäre mitgekommen, mit allen Konsequenzen für beide Seiten, vor allem aber für ihn. Das dürfte, wie gesagt, aber wohl eher unwahrscheinlich sein. In jedem Fall hätte man ihm jeden Grund genommen, weiter im Wege zu stehen (man ist ja auf seine Forderungen eingegangen), selbst die Initiative in der Auseinandersetzung übernommen und mit dem eigenen Anruf bei der Polizei auch noch den nächsten Trumpf in der Hand gehabt. So hätte die die Handgreiflichkeit vielleicht noch vermieden werden könne, so weit waren wir nämlich noch nicht :-)
A. H. schrieb: > Das ist aber nicht der Punkt. So, so... Aber lass deiner Fantasie nur freien Lauf. > Es sei denn natürlich, er hätte Rückgrat gezeigt und wäre mitgekommen, > mit allen Konsequenzen für beide Seiten, vor allem aber für ihn. Weißt du, was der gemacht hätte, wenn du ihn zur Polizei "eingeladen" hättest?
>Der Punkt ist, dass ihn das – der Vorschlag kam ja >schließlich von ihm – ziemlich deppert hätte aussehen lassen. Oder auch andersrum: Da fährt einer entgegen der Einbahnstraße und beschwert sich, dass er keine freie Fahrt hat. Für sowas kann man "mollathisiert" werden.
Uhu Uhuhu schrieb: > Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der mit gegangen wäre, nachdem er > dir eine verpasst hatte... > > Also: Erst denken, dann antworten! Erst lesen schadet aber auch nicht. Das war vor dem Schlag und kam von dem Angreifer. Da scheint er sich im Recht gefühlt zu haben mit seinem wegversperrverhalten. Uhu Uhuhu schrieb: > Weißt du, was der gemacht hätte, wenn du ihn zur Polizei "eingeladen" > hättest? Die Einladung kam doch von dem Angreifer, der TE hätte also nur zugestimmt, nicht eingeladen. Er hätte dann entweder wirklich zur Polizei gehen müssen oder zugeben, dass er nur dumm daher geredet hat. Was dann passiert wäre, weiß aber nur die Glaskugelfraktion. Vielleicht wäre er dann einfach gegangen, wäre tatsächlich mit zur Polizei, hätte den TE verprügelt, hätte ein Clownskostüm aus der Tache gezogen und zu tanzen begonnen oder sonst was gemacht. Die beiden letzten Punkte halte ich aber für unwahrscheinlich, da wär sich wohl selbst dieser Zeitgenosse zu blöd vorgekommen. Wobei du sicherlich besser Bescheid weißt..
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.