Guten Tag allerseits, Da ich gerade meine Fachhochschulreife nach der Ausbildung nachgeholt hab, war ich die vergangenene 10 Monate so ziemlich komplett pleite. Da ich aber unweigerlich auf's Auto angewiesen bin, und mir die nötigen Reparaturen einfach nicht leisten konnte, fahr ich jetzt im 8. Monat ohne TÜV rum. Jetzt hab ich allerdings ne saftige Bafög nachzahlung bekommen, weshalb ich schon seit 4 Tagen unterm Auto lieg und alles auseinander nehm. Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen. Jetzt wollt ich fragen, ob es denn reicht, wenn ich das Auto noch vor dem 1. August abmelde und dann erst im August zum TÜV gehe. Kennt sich da jemand aus? Danke schon mal. Grüße
Sascha Gjaic schrieb: > Guten Tag allerseits, > > Da ich gerade meine Fachhochschulreife nach der Ausbildung nachgeholt > hab, war ich die vergangenene 10 Monate so ziemlich komplett pleite. Da > ich aber unweigerlich auf's Auto angewiesen bin, und mir die nötigen > Reparaturen einfach nicht leisten konnte, fahr ich jetzt im 8. Monat > ohne TÜV rum. Jetzt hab ich allerdings ne saftige Bafög nachzahlung > bekommen, weshalb ich schon seit 4 Tagen unterm Auto lieg und alles > auseinander nehm. Na, hoffentlich mir Sachverstand. > Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man > mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also > rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich > werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen. Ja, wenn du erwischt wirst oder dich einer anzeigt. Dem Tüv ist das egal. Du kannst aber die Mühle Mängelbehaftet vorführen, bekommst eine Liste, was gemacht werden muss und zwei Monate Zeit die Mängel zu beseitigen. > Jetzt wollt ich fragen, ob es denn reicht, wenn ich das Auto noch vor > dem 1. August abmelde und dann erst im August zum TÜV gehe. Kennt sich > da jemand aus? Dann darf deine Mühle aber nicht auf öffentlichen Straßen stehen, sonst gibts nen leuchtend roten Aufkleber. Nach einigen Wochen ist das Ding dann weg und du bekommst die Zeche. Wenn das kein Problem ist, kannst du das machen, aber um den Wagen wieder anzumelden braucht man eine gültige HU oder man besorgt sich die bekannten "roten" Kennzeichen. Abgemeldet kann die Karre nach meinem Kenntnisstand bis zu sieben Jahre bevor das Verkehrsamt es von Amtswegen stilllegt. (Ein Teil ist Hörensagen, also würde ich noch mal wo anders fragen).
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Unabhängig davon, dass Dir offensichtlich bewußt ist, dass Dein Fahrzeug grobe Mängel aufweist und Du deshalb nicht unbedingt am Strassenverkehr teilnehmen solltest: (Du gefährdest ja unter Umständen nicht nur Dich sondern auch andere Personen) Der TÜV wird Dich vermutlich nicht anzeigen - das Bußgeld kommt zum tragen wenn Du von der Polizei erwischt wirst...
Ja klar ist das strafbar, aber die Strafe wird nur fällig wenn Dich die Rennleitung erwischt ;) Fahre unauffällig zum TÜV oder einer Werkstatt Deines Vertrauens und sage, dass Du neuen Tüv brauchst und die Karre jetzt 8 Monate nur auf'm Hof rum stand - das nimmt schonmal die Grundlage für dämliche Fragen. Normal ist es dem TÜVer egal, da er den Tüv nur abnimmt und dieser gilt seit neuestem auch zwei Jahre ab dem Tag, an dem er gemacht wurde und nicht mehr 2 Jahre ab der letzten Fälligkeit.
Sascha Gjaic schrieb: > Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man > mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also > rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich > werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen. Das passiert nur, wenn die Polizei Dich kontrolliert. Der TÜV selbst verteilt keine Punkte in Flensburg. Es könnte nur sein, dass du mit dem Wagen nicht mehr selbst zum TÜV fahren darfst. Der Wagen muss wahrscheinlich auf einen Anhänger und damit zum TÜV transportiert werden. Wie es mit Abschleppen ist, weiß ich nicht. Evtl. ist das ja auch erlaubt. Lösung: Anruf beim TÜV.
Sascha Gjaic schrieb: > Jetzt wollt ich fragen, ob es denn reicht, wenn ich das Auto noch vor > dem 1. August abmelde und dann erst im August zum TÜV gehe. Kennt sich > da jemand aus? Quatsch. Du reparierst dein Auto, besorgst dir einen termin beim TÜV, und fährst dann mit dem Auto zum TÜV. Es kostet dort 20% mehr. Wenn dich die Polizei erwischt, sagst du, du bist auf dem Weg zum TÜV und zeigst den Zettel mit der Terminangabe. Erst wenn du 7 Jahre über dem TÜV bist, gibt es ein Problem (Vollabnahme). Wenn du einfach so zum TÜV fährst und von der Polizei erwischt wirst, lachen die dich aus wegen der dummen Ausrede, und verpassen dir Punkte.
Auch wenn Du das Auto auf einem Anhänger zum TÜV fährst solltest Du dazu die Taferln abmachen. Sicher ist sicher.
Wenn der Wagen verkehrssicher ist, darf man auf dem direkten(!) Weg zum TÜV fahren. Ähnliche Regelungen gibt es für Fahrten zur Zulassungstelle. Ich würde es so machen wie Michael vorgeschlagen hat. Abmelden bringt dagegen nur unnötige Kosten. Und beim nächsten Mal entweder Auto stehen lassen oder gleich reparieren. Wenn du mit der Kiste einen Unfall verursacht hättest, hättest du ggf. noch ganz andere Probleme als ein Bußgeld bekommen... Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Ich würde auch direkt zum TÜV fahren. Es ist erlaubt zum wiedererlangen der Betriebserlaubnis. "Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach dem Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um das 0,2-fache ihres Wertes." http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/4-gebuehren Ich hab aber das Gefühl da gibt es Spielraum. Hab schon öfters "Naja aber beim nächsten mal ..." gehört ;) Tüver sind Menschen. Es gibt nette und Ars...öcher.
Thorsten Ostermann schrieb: > Wenn du mit der Kiste einen Unfall verursacht hättest, > hättest du ggf. noch ganz andere Probleme als ein Bußgeld bekommen... Mal unabhängig von der Schuldfrage und ob der Unfall durch einen techn. Defekt verursacht wäre, wird die Versicherung bei verhaltensbedingtem Eigenverschulden zwar zahlen, kann aber Regressforderungen geltend machen. Kommt halt darauf an. Thorsten Ostermann schrieb: > Und beim nächsten Mal entweder Auto stehen lassen oder gleich > reparieren. Das ist manchmal leichter gesagt als getan. So wie wir Einkommensmäßig knapp gehalten werden, ist oft einfach kein Geld da, um die Wohlstands- mühle mal eben einer Werkstatt zu überlassen. Da bleibt dann häufig nur Reparaturen aufzuschieben. Aber wenn die HU fällig wird und man auf seine Mühle angewiesen ist, sollte man das an erster Stelle seiner Lebensplanung setzen. Mache ich ja auch. Ärgerlich ist, dass der Tüv langsam beachtliche Gebühren (Auto) von fast 100 Euro für die HU+AU verlangt. Wenigstens kann man mit etwas Glück Ersatzteile erheblich günstiger und in anständiger Qualität im Web bekommen, so das man nicht mehr an die Knebelpreise der Autohersteller gebunden ist. ;-b
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Sascha Gjaic schrieb: > Da ich gerade meine Fachhochschulreife nach der Ausbildung nachgeholt > hab, war ich die vergangenene 10 Monate so ziemlich komplett pleite. Da > ich aber unweigerlich auf's Auto angewiesen bin, und mir die nötigen > Reparaturen einfach nicht leisten konnte, fahr ich jetzt im 8. Monat > ohne TÜV rum. Jetzt hab ich allerdings ne saftige Bafög nachzahlung > bekommen, weshalb ich schon seit 4 Tagen unterm Auto lieg und alles > auseinander nehm. Der TÜV ist nicht die Polizei. Wegen einer TÜV-Überziehung zeigen die Dich nicht an. Ein älteres Fahrzeug, das möglicherweise wegen erheblicher Sicherheitsmängel nicht nur durch den TÜV "durchfallen" könnte, sondern vom TÜV sogar als "verkehrsunsicher amtlich stillgelegt" werden könnte, führst Du aber am besten NICHT bei einer TÜV-Prüfstelle zur HU vor. Falls Dein Wagen nämlich wegen Verkehrsunsicherheit "amtlich stillgelegt" werden sollte, kannst Du es legal nur noch per Transporter vom TÜV-Gelände aus abschleppen lassen. Das würde teuer. Mit so einem älteren Fahrzeug fährst Du am besten zu einer "freien Werkstatt" Deines Vertrauens (höre Dich mal im Bekanntenkreis um), wo mindestens einmal pro Woche ein "vereidigter Prüfer" die Hauptuntersuchung in der Werkstatt abnimmt. Also nicht zu einer Markenwerkstatt und auch nicht zu einer Kette wie "ATU", die auch damit werben, dass sie "nach den Reparaturrichtlinien der Fahrzeughersteller" arbeiten. Sondern zu einer unabhängigen freien Kfz-Meisterwerkstatt. Die haben den Vorteil, nicht an die Reparaturrichtlinien der Fahrzeughersteller gebunden zu sein. Was bei Reparaturpreisen einen erheblichen Unterschied ausmachen kann. Beispielsweise: Durchrostung an tragenden Teilen, beispielsweise ein Rostloch im Türschweller. Nach den Herstellervorgaben würde dann der Türschweller komplett erneuert und lackiert werden (teuer), die freie Werkstatt dürfte aber auch an der Durchrostungsstelle ein Reparaturblech drüberschweißen (billig). Und für die HU-Plakette wäre es egal.
Jürgen S. schrieb: > Mit so einem älteren Fahrzeug fährst Du am besten zu einer "freien > Werkstatt" Deines Vertrauens Kann ich bestätigen. Denen ist es wichtiger, dass du auch beim nächsten Mal wieder bei ihnen vor der Tür stehst, statt dass sie mit einer einmaligen großen Reparatur einen Reibach machen. Daher haben sie ein Interesse daran, den für den Kunden kostengünstigsten Weg zu finden.
Jeffrey Lebowski schrieb: > Unabhängig davon, dass Dir offensichtlich bewußt ist, dass Dein Fahrzeug > grobe Mängel aufweist und Du deshalb nicht unbedingt am Strassenverkehr > teilnehmen solltest: (Du gefährdest ja unter Umständen nicht nur Dich > sondern auch andere Personen) Er schreibt ja nicht, was alles kaputt ist. Bei mir reißt der Kat langsam die Hufe hoch, das Ding ist teuer, man bekommt keinen Tüv, wenn dieser nicht vernünftig funktioniert aber ich gefährde nun wirklich niemanden damit. Auspuff oder Lambasonde können auch kaputt sein. Trotzdem könntest du Recht haben, wenn der TO es in 4 Tagen nicht schafft, alles zu reparieren könnten schon paar grobe Mängel dran sein, die auch sicherheitsrelevant sind. Dennis
Ich war auch schon mal einige Monate drüber. Den TÜV hat das nicht die Bohne interessiert. Die freuen sich über die Gebühren, denn man hat ja Wahlfreiheit. Nur den Grünen musst du aus dem Weg gehen und beim Parken nach Möglichkeit so, dass man beim Vorbeifahren nicht die Plakette ablesen kann. ;-)
Stefan M. schrieb: > Es könnte nur sein, dass du mit dem Wagen nicht mehr selbst zum TÜV > fahren darfst. > Der Wagen muss wahrscheinlich auf einen Anhänger und damit zum TÜV > transportiert werden. > > Wie es mit Abschleppen ist, weiß ich nicht. > Evtl. ist das ja auch erlaubt. Auf dem Anhänger ist der TÜV genauso abgelaufen, wie auf der Straße oder am Abschlepphaken. Die einzige Möglichkeit, kein Bußgeld zu bekommen, ist nicht erwischt zu werden. Die Kennzeichen beim Transport auf dem Anhänger abzuschrauben, erhöht einerseits die Change, nicht erwischt zu werden, kann aber, wenn's ganz dumm läuft, als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden. Abmelden ist Glücksache, manche Zulassungsstellen drücken dir ein Bußgeld aufs Auge, manche nicht. Abschleppen ist, abgesehen davon, dass es nichts bringt, sowieso nicht erlaubt.
Mit ein wenig Verstand sollte doch eine erfolgreiche TÜV- Prüfung möglich sein. Voraussetzung: Nicht völlig durchgerostet. Erster Test: Alle elektrischen Sachen ( Leuchten, Scheibenwischer ) sind noch da. Zweiter Test: Motor läuft, Kat und Rest der Abgasanlage ist vor- handen. Dritter Test: Bremsen sind auch noch da. Scheiben und Beläge. Selbst die Handbremse hat Wirkung. Nun noch kurz nachschauen, ob die Frontscheibe, der Fahrersitz und das Lenkrad ( Gurt nicht vergessen ! )auch noch da ist, dann kann doch nichts mehr fehlen. :) Grüße Bernd
Roland L. schrieb: > Die Kennzeichen beim Transport auf dem Anhänger abzuschrauben, erhöht > einerseits die Change, nicht erwischt zu werden, kann aber, wenn's ganz > dumm läuft, als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden. Warum das? Darf ich kein Auto auf einem Anhänger transportieren? >Die einzige Möglichkeit, kein Bußgeld zu bekommen, ist nicht erwischt zu >werden. Wie schon geschrieben wurde ist der direkte Weg zum TÜV erlaubt!
Bernd Funk schrieb: > Mit ein wenig Verstand sollte doch eine erfolgreiche > TÜV- Prüfung möglich sein. > > Voraussetzung: Nicht völlig durchgerostet. > > Erster Test: Alle elektrischen Sachen ( Leuchten, Scheibenwischer ) > sind noch da. > > Zweiter Test: Motor läuft, Kat und Rest der Abgasanlage ist vor- > handen. > > Dritter Test: Bremsen sind auch noch da. Scheiben und Beläge. > Selbst die Handbremse hat Wirkung. > > Nun noch kurz nachschauen, ob die Frontscheibe, der Fahrersitz > und das Lenkrad ( Gurt nicht vergessen ! )auch noch da ist, > dann kann doch nichts mehr fehlen. :) Alle Sachen die im Auto verbaut sind müssen funktionsfähig sein. Egal ob ABS, ESP und sonstiges. Wenn ich einen Heckscheibenwischer dran habe, muss der auch funktionieren. Habe ich keinen ,....dann ist halt keiner dran. Wenn der Bordcomputer anzeigt,...Parklicht vorne rechts ist defekt, und die Lampe funktioniert. Dann kommt man nicht durch den TÜV Thomas
Thomas B. schrieb: > Bernd Funk schrieb: >> Mit ein wenig Verstand sollte doch eine erfolgreiche >> TÜV- Prüfung möglich sein. >> >> Voraussetzung: Nicht völlig durchgerostet. >> >> Erster Test: Alle elektrischen Sachen ( Leuchten, Scheibenwischer ) >> sind noch da. >> >> Zweiter Test: Motor läuft, Kat und Rest der Abgasanlage ist vor- >> handen. >> >> Dritter Test: Bremsen sind auch noch da. Scheiben und Beläge. >> Selbst die Handbremse hat Wirkung. >> >> Nun noch kurz nachschauen, ob die Frontscheibe, der Fahrersitz >> und das Lenkrad ( Gurt nicht vergessen ! )auch noch da ist, >> dann kann doch nichts mehr fehlen. :) > > Alle Sachen die im Auto verbaut sind müssen funktionsfähig sein. > Egal ob ABS, ESP und sonstiges. > Wenn ich einen Heckscheibenwischer dran habe, muss der auch > funktionieren. > Habe ich keinen ,....dann ist halt keiner dran. > Wenn der Bordcomputer anzeigt,...Parklicht vorne rechts ist defekt, > und die Lampe funktioniert. > Dann kommt man nicht durch den TÜV > > Thomas Was habt ihr denn für Autos ? ABS ?, ESP ?, Heckscheibenwischer? Vielleicht noch Airbags und einen Katalysator? Oder sogar noch einen Bremskraftverstärker? Neumodisches Zeug. :) ( Morgan 4-4-2 ) Grüße Bernd
Bernd Funk schrieb: > Neumodisches Zeug. :) > ( Morgan 4-4-2 ) Von so einem Auto kann ich nur träumen :-) Das kann ich mir finanziell nicht leisten Gruß Thomas
Matthias xxx schrieb: > Warum das? Darf ich kein Auto auf einem Anhänger transportieren? doch, darfst du natürlich. du darfst nur nicht in rechtswidriger Absicht das Kennzeichen abschrauben. wenn du Kennzeichen, Lichter, Zierleisten etc. abschraubst und zum Lackierer fährst, ist das kein Problem. Wenn du das Kennzeichen abschraubst, damit man nicht sieht, dass der TÜV abgelaufen ist, könnte man das als rechtswidrige Absicht sehen. es kommt nicht nur drauf an, was du machst, sondern auch warum du es machst. > Wie schon geschrieben wurde ist der direkte Weg zum TÜV erlaubt! sagt wer?
Sehr auffällig wirds spätestens dann wenn die Farbe nicht mehr passt: http://www.autokiste.de/service/kennzeichen/plakettenfarben.htm
So, nachdem ich jetzt heute endlich Motor und Getriebe raus hab, freu ich mich zur späten Stunde über die zahlreichen Antworten hier. Das Auto ist übrigens ein Bj 2003 Erdgas-/Benzin-fahrzeug mit 267tkm. Um die Sicherheitsrelevanten Sachen hab ich mich immer gekümmert. Bremsen und Fahrwerk sind immer gepflegt. Das Problem ist, dass die ZKD seit geraumer zeit etwas Öl pisst, was den gesamten Block schon ordentlich mit nem fetten, schwarzen Schmierfilm bedeckt hat und dass die Abgasanlage panzerartigen Sound Produziert, obwohl ich erst letzten Sommer eine Nagelneue Auspuffanlage ab Kat eigebaut hab. Wie sich gestern rausgestellt hat, is der Kat direkt am eingansgsrohr einmal ringsrum gerissen und der Abgaskrümmer hat auch noch nen ca. 4 cm langen Riss. Da ich mir die Reparaturen in ner Werkstatt nicht leisten kann und jetzt momentan eben viel Freizeit nach dem Abschluss hab, hab ich mir 2-3 Wochen eingeplant, den kompletten Motorraum auseinander zu nehmen und die Karre für die nächsten 100tkm fit zu machen. Man hat ja sonst keine Hobbies. Würde ich alle Mängel in ner Werkstatt beheben lassen, wär ich im Moment sicher 3000€+ los....
Es ist wohl dann auch besser, erst alle Mängel zu beheben. Ein Auto was sichtbar Öl verliert und am KAT vorbei pfeift ist eine Gefahr für die Umwelt und darf zu Recht nicht gefahren werden. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Roland L. schrieb: >> Wie schon geschrieben wurde ist der direkte Weg zum TÜV erlaubt! > > sagt wer? Damit ist der Weg von und zur ZULASSUNGSSTELLE gemeint, nicht der TÜV. ;-)
FZV §10: "(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind." Oder siehe auch: http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau-umbau/nicht-zugelassene-kfz-2759.htm "Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind."
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Matthias xxx schrieb: > FZV §10 der § bezieht sich auf Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Das Überziehen des TÜV bei einem zugelassenen Auto ist immer* eine Ordnungswidrigkeit, egal ob das Auto fährt, parkt, auf dem Anhänger oder im Garten oder in der Garage steht. Nur die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist unterschiedlich. das korrekte Vorgehen wäre, das Auto abzumelden, wenn der TÜV abläuft. Nach der Reparatur kann man die HU machen und das Auto dann wieder anmelden. In diesem Fall sind die Fahrten mit den abgemeldeten Auto zum TÜV und zur Zulassungsstelle im Rahmen des §10 FZV zulässig. *ein paar Ausnahmen gibt's, z.B. wenn sich das Auto im Ausland befindet.
Roland L. schrieb: > Das Überziehen des TÜV bei einem zugelassenen Auto ist immer* eine > Ordnungswidrigkeit, egal ob das Auto fährt, parkt, auf dem Anhänger oder > im Garten oder in der Garage steht. Wobei das natürlich irgendwie in sich widersinnig ist, denn eine der möglichen Sanktionen bei Überziehung ist ja, dass die Aufsichtsbehörde einen Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum untersagen kann. Wenn sich das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr befindet, wäre das ja Humbug. (Im öffentlichen Bereich parken darf man natürlich nicht, das ist klar.)
Jörg Wunsch schrieb: > dass die Aufsichtsbehörde > einen Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum untersagen kann. das bedeutet, dass dir eine Frist gesetzt wird, um das Auto abzumelden, sonst kommt einer und kratzt den Stempel runter. Das Auto in der Garage lassen, reicht da nicht.
Roland L. schrieb: > das bedeutet, dass dir eine Frist gesetzt wird, um das Auto abzumelden, > sonst kommt einer und kratzt den Stempel runter. Ab da darfst du ja für die Wiederzulassung dann ganz offiziell damit zur HU fahren. ;-) Aber im Ernst: hast du schon mal erlebt, dass das ernsthaft gemacht würde? Dann müsste doch die Zulassungsstelle für jedes Fahrzeug noch mitverfolgen, wann die nächste HU fällig ist.
von sich aus kontrolliert die Zulassungsbehörde nichts. Aber wenn die Polizei einen erwischt, macht sie eine Meldung an die Zulassungsbehörde und du bekommst eine Mängelkarte. Diese musst du vom TÜV abstempeln lassen und an die Zulassungsbehörde schicken. Kommt da nichts, beginnen die Mühlen zu mahlen.
Roland L. schrieb: > Aber wenn die Polizei einen erwischt Es ging ja um das Auto, welches ohne aktuelle HU in der Garage (oder auf dem privaten Hof) steht und damit formal gegen die Vorschrift verstößt. Sowie man damit im öffentlichen Verkehrsraum aufkreuzt (und sei's nur im „ruhenden Verkehr“), ist die Sache klar.
Jörg Wunsch schrieb: > einen Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum untersagen kann. Da muss man auch wieder aufpassen. Der "öffentliche Verkehrsraum" ist auch eine Garageneinfahrt (Stellplatz), die sich auf Privatgrundstück befindet und unabgeschrankten Zugang (Hoftor, Schranke, Kette oder Zauntor) zur Straße hat. Selbst dann kann ein übelgelaunter Ordnungsamtmitarbeiter das Ganze ahnden. Kommt aber so gut wie nie vor, außer man hat den Menschen geärgert. ;-)
Also ich würde nur die sicherheitsrelevanten Sachen in Ordnung bringen . Also Beleuchtung (Blinker) , Bremsen , Bereifung usw. Und einfach auf dem kürzesten Wege zum TÜV oder Werkstatt(mit TÜV-Mann) fahren. Wenn du dich absichern willst , machst du einfach einen Termin mit dem TÜV (oder Werkstatt) Wenn dann die Polizei einwende hat ( zb.bei einer Kontrolle), ..fahren sie dir halt hinterher bis zum TÜV . Und dann ist auch gut. Dann stellt dir der TÜV eine Mängelliste aus. Dann weist Du genau was noch zu erledigen ist. Also repariere noch nicht zu viel. Denn da kommt bestimmt noch was drauf. Bremsscheiben, Hinterachsbuchsen, Stoßdämpfer usw. Dann kann man sich auch noch überlegen, ob sich das noch überhaupt lohnt. Gruß Thomas Edit: Wäre aber Zufall wenn die dich gerade dann Kontrollieren. http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html
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Sascha G. schrieb: > Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man > mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also > rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich > werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen. > a) Wenn du eine Garage hast, stell die Karre rein und gut ist! b) Hast einen umzäunten Abstellplatz (kein öffentlicher Verkehrsraum!) dann stell die Karre da hin und schraub die Schilder ab! Damit keiner beim Blick über den Zaun auch noch beim Verkehrsamt hinhenkt! c) Abmelden bringt dir nur was wenn die Karre nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht. Also google mal "öffentlicher Verkehrsraum" plus "abgemeldetetes KFZ" dann weist was dir alles blühen kann wenn es im öffentlichen Verkehrsraum abgemeldet steht. d) du kannste die Karre auch zu Werkstatt bringen, wenn das Fahrzeug dort steht, dann ist es ja in "Reparatur" und geniest einen "Sonderstatus". e) Ab- und Wiederanmelden ohne gültigen TÜV wird schwierig! U.U. wird bei der Anmeldung gg. dich ein Verfahren eingeleitet. Die Wiederzulassung kann auch noch ein Problem werden, den da brauchste eine bestandene HU+AU! > Jetzt wollt ich fragen, ob es denn reicht, wenn ich das Auto noch vor > dem 1. August abmelde und dann erst im August zum TÜV gehe. Kennt sich > da jemand aus? In den Augen der Obrigkeit biste ein hochgefährliche Person! Jeder Giftmüllverklapper ist ein "Engel" gegenüber deinem Verhalten!
Jörg Wunsch schrieb: > Es ging ja um das Auto, welches ohne aktuelle HU in der Garage (oder > auf dem privaten Hof) steht und damit formal gegen die Vorschrift > verstößt. Irrtum du mußt ein KFZ das Angemeldet ist zur HU+AU vorführen. und da ist es egal ob du es vergraben hast, in der Garagesteht oder gerade durch Afrika gurrrrgggggt! > Sowie man damit im öffentlichen Verkehrsraum aufkreuzt (und sei's nur > im „ruhenden Verkehr“), ist die Sache klar. Ja, aber auch wenn du es in deinem Kartoffelkeller gebunkert hättest, würdest du gegen die Vorschrift verstoßen! Und log. auch ne Strafe kassiern!
Thorsten Ostermann schrieb: > Es ist wohl dann auch besser, erst alle Mängel zu beheben. Ein > Auto was > sichtbar Öl verliert und am KAT vorbei pfeift ist eine Gefahr für die > Umwelt und darf zu Recht nicht gefahren werden. > > Mit freundlichen Grüßen > Thorsten Ostermann Ich würde DIESES Auto nur zu einem Ort fahren: dem Schrottplatz!
Thomas B. schrieb: > Also repariere noch nicht zu viel. > Denn da kommt bestimmt noch was drauf. > Bremsscheiben, Hinterachsbuchsen, Stoßdämpfer usw. > Dann kann man sich auch noch überlegen, ob sich das noch überhaupt > lohnt. > > Gruß > Thomas Mach ich auch immer so. Meist ist die Liste dann nicht wiedervorführungspflichtig und wenn es wirklich was großes ist, wäre es schade wenn man vorher an anderer Stelle viel Geld reingesteckt hat.
Cha-woma M. schrieb: > Irrtum Kannst du dir wenigstens erstmal die Mühe machen, den ganzen Thread zu lesen, statt nur reinzuplatzen, die letzten 3 Postings zu lesen und dann hier deinen Senf dazu zu geben? Danke.
eine Randfrage zum Thema: Bei uns in der Straße steht seit geraumer Zeit ein (leidlich alter) Ford Focus, dessen TÜV abgelaufen ist (bis März 2014). Der Wagen steht "unglücklicherweise" mit dem Hintern ziemlich eng zur Wand, so daß man von vorne nicht direkt sieht, daß der TÜV abgelaufen ist. Frage: Ist der abgelaufene TÜV alleine schon ein Grund, daß der Wagen einen roten Aufkleber an der Scheibe bekäme? Oder muß er keine Versicherung mehr haben, bevor er mit einem roten Aufkleber verziert wird? Nicht daß ich es dem Besitzer nicht gönne, seine alte Gurke irgendwo zu lagern, aber bei uns im Viertel sind die Parkplätze wirklich sehr knapp, und wenn die Kiste eh hinüber ist, dann sollte der Besitzer die halt lieber auf dem Schrottplatz parken ...
Nein, die abgelaufene HU ist kein Grund für einen roten Aufkleber auf der Windschutzscheibe. Den gibt es nur, wenn der Wagen (zwangs)abgemeldet wurde, z.B. weil Steuer oder Versicherung nicht mehr bezahlt werden. Du kannst dem Ordnungsamt natürlich einen Hinweis auf die abgelaufene Plakette geben. Keine Ahnung, ob die da tätig werden müssen. Ich finde das Thema moralisch auch schwierig. Auf der einen Seite hasse ich diese "Blockwart"-Mentalität, auf der anderen Seite ist es natürlich auch ziemlich rücksichtslos den Mitmenschen gegenüber, die jeden Abend nach einem Parkplatz suchen müssen. Wir haben hier seit x Monaten einen Pferdeanhänger auf der Strasse stehen. Ein weiterer steht auf direkt daneben auf dem Grundstück. Da denke ich mir auch, wer sich soviele Pferde leisten kann, das er meint, dafür auch noch zwei Anhänger vorhalten zu müssen, der sollte sich auch einen Unterstellplatz dafür leisten können... Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Thorsten Ostermann schrieb: > Ich finde das Thema moralisch auch schwierig. Auf der einen Seite hasse > ich diese "Blockwart"-Mentalität, auf der anderen Seite ist es natürlich > auch ziemlich rücksichtslos den Mitmenschen gegenüber, die jeden Abend > nach einem Parkplatz suchen müssen. Ich bin auch weit entfernt von Blockwart-Mentalität. Wir haben hier in 2 Straßenzüge "Verkehrsberuhigte Zone", und da schleichen 4 mal am Tag die Knollen-Tanten durch die STraße und kassieren von ca. 30 Parkplätzen jeweils 10 EUR. Die wenigen offiziellen Parkplätze (wozu auch der blockierte Parkplatz gehört) sind natürlich sehr begehrt. Ich stehe hier abends häufiger mal ca. 1/2 Stunde vor dem Haus (und fahre alle 5 Minuten um den Block), um einen der seltenen "ofiziellen" Parkplätze zu ergattern. Ansonsten müßte ich mit der Straßenbahn mindestens eine Station weit fahren, um in eine Wohngegend zu gelangen, wo die Parkplatz-Situation etwas entspannter ist
Thorsten Ostermann schrieb: > Da denke ich mir auch, wer sich soviele Pferde leisten kann, das er > meint, dafür auch noch zwei Anhänger vorhalten zu müssen, der sollte > sich auch einen Unterstellplatz dafür leisten können... Sag das mal denen, die den Bus-Fernverkehr in seiner jetzigen Form in die Gänge gebracht haben ... seither gibt es hier Ecken in der Stadt, da stehen nun völlig regelmäßig Reisebusse im öffentlichen Parkraum herum. Klar, so kann man gegenüber der Konkurrenz auch sparen, wenn man keine Kosten mehr für ein Busdepot einplanen muss und das auf die Öffentlichkeit abwälzt. :-( Aber das nur nebenbei, dagegen sind die Pferdeanhänger Peanuts. (Anhänger darf man übrigens nur für kurze Zeit im öffentlichen Raum abstellen. Allerdings ist die Frage, wie das formal aussieht, wenn er ihn regelmäßig benutzt und dann immer wieder neu hinstellt.)
Jörg Wunsch schrieb: > kurze Zeit im öffentlichen Raum > abstellen Gilt doch für alle Kfz! Nur gibt es halt keine Strafen, wenn man es macht.
Wegstaben Verbuchsler schrieb: > Frage: Ist der abgelaufene TÜV alleine schon ein Grund, daß der Wagen > einen roten Aufkleber an der Scheibe bekäme? Nein.
Hallo Jörg, > (Anhänger darf man übrigens nur für kurze Zeit im öffentlichen Raum > abstellen. Allerdings ist die Frage, wie das formal aussieht, wenn > er ihn regelmäßig benutzt und dann immer wieder neu hinstellt.) Ich weiss. 2 Wochen um genau zu sein (anders als bei KFZ übrigens). Und einmal um den Block fahren reicht offenbar nicht, um diese Frist neu laufen zu lassen. Aber da sind wir wieder beim o.g. Dilemma: Das Ordnungsamt hier kümmert sich von sich aus nicht um das Thema Anhänger. Nachdem das Teil hier aber schon ca. ein halbes Jahr oder länger den Platz blockiert und die Straße unübersichtlich macht, habe ich denen dann doch mal einen Hinweis gegeben. Vielleicht denkt der Besitzer mal darüber nach, ob er das Ding wirklich noch braucht. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
War am Donnerstag auch mit meiner Kiste beim TÜV Die nehmen jetzt 91,50 Euro dafür. Und das für 20Min. Arbeit ? Finde ich schon übertrieben. Bin aber ohne Mängel durch, das hat mich dann wieder beruhigt.
Thomas B. schrieb: > War am Donnerstag auch mit meiner Kiste beim TÜV > Die nehmen jetzt 91,50 Euro dafür. > Und das für 20Min. Arbeit ? > Finde ich schon übertrieben. > Bin aber ohne Mängel durch, das hat mich dann wieder beruhigt. So ist das Leben, Autofahren ist was für Reiche. :) Grüße Bernd
Thorsten Ostermann schrieb: > Ich finde das Thema moralisch auch schwierig. Wen interessiert die Moral. Allein was geltendes Recht ist, ist relevant. > Auf der einen Seite hasse > ich diese "Blockwart"-Mentalität, auf der anderen Seite ist es natürlich > auch ziemlich rücksichtslos den Mitmenschen gegenüber, die jeden Abend > nach einem Parkplatz suchen müssen. Eben, denn einen Anspruch auf einen Dauerparkplatz im öffentlichen Verkehrsraum, auch wenn alles korrekt angemeldet und versichert ist hat kein Mensch. > Wir haben hier seit x Monaten einen > Pferdeanhänger auf der Strasse stehen. Womit das bereits eine Ordnungswidrigkeit wäre, wenn das Fahrzeug länger als drei Tage nicht bewegt wurde. Ein Richter sagte mal, auch als Parker muss man das Verkehrsgeschehen wenigstens zwei mal die Woche beobachten, z.B. ob wegen einem Umzug oder Bauarbeiten sich die Ordnungssituation geändert hat. Der Anhänger müsste von Rechts wegen zwei mal die Woche umgeparkt werden, damit es geltendem Ordnungsrecht entspräche. So ist Deutschland. > Ein weiterer steht auf direkt > daneben auf dem Grundstück. Solange keine Umweltgefährdung davon ausgeht, droht hier kein Problem. > Da denke ich mir auch, wer sich soviele > Pferde leisten kann, das er meint, dafür auch noch zwei Anhänger > vorhalten zu müssen, der sollte sich auch einen Unterstellplatz dafür > leisten können... Problem wird eher die Verfügbarkeit sein, weniger die Bezahlung.
Michael ... schrieb: > Womit das bereits eine Ordnungswidrigkeit wäre, wenn das Fahrzeug > länger als drei Tage nicht bewegt wurde. Zwei Wochen darf man einen Anhänger parken, dann muss er umgestellt werden. Michael ... schrieb: > Ein Richter sagte mal, auch > als Parker muss man das Verkehrsgeschehen wenigstens zwei mal die > Woche beobachten, z.B. ob wegen einem Umzug oder Bauarbeiten sich > die Ordnungssituation geändert hat. Das gilt, wenn z.B. eine Baustelle eingerichtet wird, wo der Anhänger steht. Dann kann er nach drei Tagen kostenpflichtig entfernt werden. Michael ... schrieb: > Der Anhänger müsste von Rechts > wegen zwei mal die Woche umgeparkt werden, damit es geltendem > Ordnungsrecht entspräche. Nein, siehe oben.
Thorsten Ostermann schrieb: > Ich finde das Thema moralisch auch schwierig. Auf der einen Seite hasse > ich diese "Blockwart"-Mentalität, auf der anderen Seite ist es natürlich > auch ziemlich rücksichtslos den Mitmenschen gegenüber, die jeden Abend > nach einem Parkplatz suchen müssen. Lol bei mir hat jemande sein Auto abgestellt: Zwei Platten und Frontschaden. Fahrzeug steht in Deutschland ist aber zugelassen im Schweizer Basel-Stadt. Ich war dann zufällig im Ordnungsamt und habe mal nachgefragt wie des den mit diesem Auto ist (natürlich so hingestellt, dass es auch wirklich jedem auf den Keks geht). Man war etwas entrüstet, weil das Fahrzeug schon seit 9 Monaten so steht. Zum anderen der nette portugisische Facharbeiter gerade eine Woche vorher Rabatz auf dem Amt gemacht hat. Für die Polizei war das Fahrzeug noch immer fahrtauglich, deswegen wohl keine Sondernutzung. Nachdem dann der Schrotthaufen nach einem Jahr weg war, vermute ich die haben den mit einer Zollregel dran bekommen. Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun. Es geht ja nicht darum, dass man petzen geht wen jemand einen politischen Witz gemacht hat. Manche Idioten machen das Miteinander halt recht schwer.
Was bin ich froh, in einer Gegend zu wohnen, wo es schietegal ist, ob dort ein Auto auch 2 Jahre steht, oder ob ein Dutzend Pferdeanhänger vor'm Haus stehen. Die werden nicht mal geplündert. Und wenn mich ein Dutzend Autofahrer besuchen, sind immer noch Parkplätze frei. Aber inmitten der Grossstadt ist es ja angeblich soooooo coooool.
Michael Bertrandt schrieb: > Was bin ich froh, in einer Gegend zu wohnen, wo es schietegal ist, > ob > dort ein Auto auch 2 Jahre steht, oder ob ein Dutzend Pferdeanhänger > vor'm Haus stehen. Die werden nicht mal geplündert. Und wenn mich ein > Dutzend Autofahrer besuchen, sind immer noch Parkplätze frei. > > Aber inmitten der Grossstadt ist es ja angeblich soooooo coooool. Unser Nachbar stellt auf den Parkplatz vor seinem Haus eine Mülltonne hin, wenn er Getränke holen fährt und er sicherstellen will, dass keiner "seinen" Platz zuparkt. Schlau das Kerlchen...
Mein Kenntnisstand ist: Steht das Fahrzeug auf privaten Grund? Dann gibt es keine Punkte. Zum TÜV kann ohne TÜV gefahren werden.
Michael Bertrandt schrieb: > Aber inmitten der Grossstadt ist es ja angeblich soooooo coooool. Was ist da "soooooo coooool" ? Bei knapper Parkplatz-Situation alte Kisten irgendwo mitten in der Stadt zu lagern? Besagte Schrott-Parker können gerne zu dir kommen, und dort ihre Kisten abstellen. Wenn sie eh nicht genutzt und bewegt werden, dann sind sie dort besser aufgehoben, auch weil es weniger "gefährlich" ist (Vandalismus etc), wie du ja auch selbst anmerkst.
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Ein weiterer Fahrzeug-Friedhof in großen Städten sind die U-Bahn-Stationen. Dort wimmelt es von völlig verrosteten Fahrrädern, denen ein Sattel, das Vorderrad oder sonst was fehlt oder die verbogen sind. Sehr wahrscheinlich haben die Eigentümer das Objekt schon längst als geklaut gemeldet. Da es keine Kennzeichen gibt, kann man auch nur schwer rausfinden, wem die Dinger sind.
J. Ad. schrieb: > Ein weiterer Fahrzeug-Friedhof in großen Städten sind die > U-Bahn-Stationen. Was bitte hat das noch ansatzweise mit dem Thema des Threads zu tun? Wenn du Fahrrad-Kennzeichentafeln einführen willst, dann solltest du vielleicht Verkehrsminister werden (der ist für abstruse Idee immer zu haben), oder aber zumindest einen eigenen Thread öffnen.
Jörg Wunsch schrieb: > J. Ad. schrieb: >> Ein weiterer Fahrzeug-Friedhof in großen Städten sind die >> U-Bahn-Stationen. > > Was bitte hat das noch ansatzweise mit dem Thema des Threads zu tun? > > Wenn du Fahrrad-Kennzeichentafeln einführen willst, dann solltest du > vielleicht Verkehrsminister werden (der ist für abstruse Idee immer > zu haben), oder aber zumindest einen eigenen Thread öffnen. Nun ja, bei herumstehenden Fahrzeugen muss es sich halt nicht immer um Autos handeln. P.S. Ich möchte auch keine Fahrrad-Kennzeichentafeln einführen. P.S: andererseits: Das Originalthema ist auch schon lange nicht mehr erkennbar und der Ersteller müsste das Thema ersetzen durch: "Seit 8 X nicht mehr nach dem Thread geschaut..."
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J. Ad. schrieb: > Nun ja, bei herumstehenden Fahrzeugen muss es sich halt nicht immer um > Autos handeln. Es ging aber um die Hauptuntersuchung („TÜV“) ...
Sascha G. schrieb: > Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man > mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also > rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich > werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen. Warst Du denn jetzt schon beim TÜV, oder bist du immer noch am schrauben? Irgendwann musst Du ja auch mal Fertigwerden :-) Bitte schreib mal hier im Forum. Würde mich echt interessieren. Gruß Thomas
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