Hallo, ich habe vor längere Zeit hobbymäßig ein Produkt/Gerät hergestellt und habe darauf reges Feedback bekommen, so dass ich mich nun dazu entschlossen habe, diese Gerät/Geräte herzustellen und zu verkaufen. Kurz zum Gerät: Das Gerät wird mit 230V Netzspannung betrieben. Im Gerät erfolgt dann eine Umwandlung auf 5/12V DC, dies geschieht durch ein Industrie-Schaltnetzteil. Die selbst entwickelte Schaltung läuft nur mit Niederspannung (5/12V DC). Das Gehäuse des Gerätes besteht aus Holz. Die Verkaufsmenge würde ich etwa 5-10 Stück pro Jahr ansetzen, also keine Massenproduktion. Meine Eigentliche Frage: Welche Prüfungen und Zertifizierungen/Zeichen muss ich für einen legalen Verkauf in Deutschland haben? - CE-Zeichen? - Deutsches Handbuch? - EMV Prüfung? - Garantiezeit/Gewährleistung? Ich hoffe Ihr könnt mir bei diesen Fragen helfe. Vielen Dank und liebe Grüße Peter
Warte, ich hol schnell die Chips und mach mir n Bier auf!!!
Wie Du schon an der ersten Antwort siehst: Das Thema dient hier mittlerweile eher dem Amusement. Ich rate Dir, die diversen Threads in diesem Forum dazu durchzulesen. Das ist alles schon gefühlte tausend Mal von vorne nach hinten und hinten nach vorne durchgekaut worden.
Bei so geringen Mengen: Einfach verkaufen und fertig. Alles andere lohnt sowieso nicht. Und passieren wird auch nichts großartiges, selbst wenn du auffliegst.
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Peter schrieb: > Welche Prüfungen und Zertifizierungen/Zeichen muss ich für einen legalen > Verkauf in Deutschland haben? Wenn du es GEWERBLICH in Verkehr bringst > - CE-Zeichen? Ja. Dazu musst du nicht unbedingt eine Prpfung machen (lassen) aber abschätzen daß dein Gerät die Vorschriften einhält. Dazu kannst du schon mal die Beschreibung des Netzgeräts lesen, ob das RoHS und SELV ist und EMV auch ohne zusätzliches Gehäuse einhält. > - Deutsches Handbuch? Ja. > - EMV Prüfung? Nicht unbedingt, es sei denn, du befürchtest, daß es mehr stört, als CE zulässt. > - Gewährleistung? 2 Jahre. Dazu: Rücknahme der Altgeräte nach WEEE per Stiftung EAR, dazu Rücknahme der Verpackung nach VerpackVerord, also Grüner Punkt. Oder wolltest du dir die kommunale Sammelstelle für Elektronikschrott und den Gelben Sack von Anderen bezahlen lassen ? Peter schrieb: > Das Gehäuse des Gerätes besteht aus Holz. Dann musst du das Holz mit Brandschutzmitteln behandeln (lassen)
Holz? Ganz gefährlich! Vor allem, wenn es um geschütztes Tropenholz wie z.B. Teak handelt!
Peter schrieb: > ich habe vor längere Zeit hobbymäßig ein Produkt/Gerät hergestellt und > habe darauf reges Feedback bekommen, so dass ich mich nun dazu > entschlossen habe, diese Gerät/Geräte herzustellen und zu verkaufen. Zwischen "Das finde ich toll und hätte ich auch gerne" und dem Kauf des irgendwann fertigen Produktes klafft meistens eine riesengrosse Lücke. Zumal dann, wenn man nicht mit den Preisen, die man aus fernöstlicher Massenproduktion gewohnt ist, aufwarten kann. Aber trotzdem, viel Erfolg. mfg.
Um das ganze etwas besser einschätzen zu können: Was ist denn der anvisierte Verkaufspreis?
Eine Haufen von Problemen kann vermieden werden, indem ein externes Wandnetzteil verwendet wird.
Holz brennt, hast Du das bedacht? Was, wenn sich jemand einen Splitter daran zieht?
N. Rokpop schrieb: > Holz brennt, hast Du das bedacht? > Was, wenn sich jemand einen Splitter daran zieht? Jaja.
Trollspray? Pha! Das ist doch WD40! Sieht man doch!
Dennis X. schrieb: > Trollspray? Pha! Das ist doch WD40! Sieht man doch! WD40 taucht nicht, nehmt lieber Caramba!
Verkaufe es einfach als "Bausatz" ohne Netzteil und du bist alle Sorgen los. Oder verkauf es privat als Kleinserie. Gruß Jonas
jonas biensack schrieb: > Verkaufe es einfach als "Bausatz" ohne Netzteil und du bist alle Sorgen > los. Wie kommst du darauf ? Bist du uninformiert ? Ein Bausatz wird behandelt wie das daraus entstehende fertige Gerät.
Sagt wer? Der Bausatz ist erst dann ein Gerät, wenn er zusammengebaut wird. Der Inverkehrbringer ist dann aber ggf. ein anderer, falls das Gerät überhaupt in Verkehr gebracht wird. So lange der Bausatz-Aufbauer das Gerät nur betreibt, aber nicht weiter verkauft, ist es meines Wissens nach nicht in Verkehr gebracht. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Thorsten Ostermann schrieb: > Sagt wer? Ich hoffe, der Link on Google Books funktioniert, kpiperen geht ja leider nicht: http://books.google.de/books?id=0cMGPPa4DlUC&pg=PA30-IA99&lpg=PA30-IA99&dq=ce+kennzeichen+bausatz&source=bl&ots=La8Qz1UO5G&sig=Oh8VmmWwBwDkG2Kmrc2hH3zogXo&hl=de&sa=X&ei=HzXrU_apNorU4QTIioCoAg&ved=0CDwQ6AEwADgK#v=onepage&q=ce%20kennzeichen%20bausatz&f=false
Vielen Dank für eure Antworte. cyblord ---- schrieb: > Bei so geringen Mengen: Einfach verkaufen und fertig. Alles andere > lohnt > sowieso nicht. Und passieren wird auch nichts großartiges, selbst wenn > du auffliegst. Da ich es als Gewerbetreibender verkaufe (Selbständiger Softwareentwickler), sollte schon alles seine Recht und Ordnung haben. Thomas Eckmann schrieb: > Peter schrieb: >> ich habe vor längere Zeit hobbymäßig ein Produkt/Gerät hergestellt und >> habe darauf reges Feedback bekommen, so dass ich mich nun dazu >> entschlossen habe, diese Gerät/Geräte herzustellen und zu verkaufen. > > Zwischen "Das finde ich toll und hätte ich auch gerne" und dem Kauf des > irgendwann fertigen Produktes klafft meistens eine riesengrosse Lücke. > Zumal dann, wenn man nicht mit den Preisen, die man aus fernöstlicher > Massenproduktion gewohnt ist, aufwarten kann. Aber trotzdem, viel > Erfolg. > > mfg. Das ist richtig, aber die meisten Anfragen habe ich von Firmen bekommen, Gastronomie, Messestände und Canon war auch dabei. Daher denke ich, dass ich abnehmber dafür bekommen würde. Mullewapp schrieb: > Um das ganze etwas besser einschätzen zu können: Was ist denn der > anvisierte Verkaufspreis? Der Anvisierter kaufpreis liegt ca. bei 1500-2000€. Kommt aber immer auf die Kundenwünsche an, da das Produkt individuell je nach Kundenwunsch hergestellt wird (Material, Größe, Frabe, Ausstattung usw). Es ist also kein Produkt welches ich auf Vorrat herstellen kann. MaWin schrieb: > Peter schrieb: >> Welche Prüfungen und Zertifizierungen/Zeichen muss ich für einen legalen >> Verkauf in Deutschland haben? > > Wenn du es GEWERBLICH in Verkehr bringst > >> - CE-Zeichen? > > Ja. Dazu musst du nicht unbedingt eine Prpfung machen (lassen) aber > abschätzen daß dein Gerät die Vorschriften einhält. Dazu kannst du schon > mal die Beschreibung des Netzgeräts lesen, ob das RoHS und SELV ist und > EMV auch ohne zusätzliches Gehäuse einhält. > >> - Deutsches Handbuch? > > Ja. > >> - EMV Prüfung? > > Nicht unbedingt, es sei denn, du befürchtest, daß es mehr stört, als CE > zulässt. > >> - Gewährleistung? > > 2 Jahre. > > Dazu: Rücknahme der Altgeräte nach WEEE per Stiftung EAR, dazu Rücknahme > der Verpackung nach VerpackVerord, also Grüner Punkt. > > Oder wolltest du dir die kommunale Sammelstelle für Elektronikschrott > und den Gelben Sack von Anderen bezahlen lassen ? Vielen Dank :) Verpackung wird auch noch eine Baustelle sein, da das Produkt eigentlich fertig transport/ausgeliefert werden muss. > Peter schrieb: >> Das Gehäuse des Gerätes besteht aus Holz. > > Dann musst du das Holz mit Brandschutzmitteln behandeln (lassen) Aber der Fall besteht nur wenn das Netzteil (230V~ auf 5/12V-) im Gerät habe? Wenn ich ein externes Netzteil bereitstelle, dann ist doch "rein" Holz ok oder? jonas biensack schrieb: > Verkaufe es einfach als "Bausatz" ohne Netzteil und du bist alle > Sorgen > los. > > Oder verkauf es privat als Kleinserie. > > Gruß Jonas Als Bausatz kann ich es höchstwahrscheinlich nicht verkaufen. Ich habe mal gehört, das man ein Designer-Produkt/Kunst-Produkt mit niedrigeren Konditionen/Auflagen verkaufen kann, ist das richtig? Vielen dank nochmal, für eure zahlreichen Antworten und Hilfe.
Peter schrieb: > > Ich habe mal gehört, das man ein Designer-Produkt/Kunst-Produkt mit > niedrigeren Konditionen/Auflagen verkaufen kann, ist das richtig? > ja das stimmt, siehe auch unter wikipedia: Kunsthonig
Peter schrieb: > Ich habe mal gehört, das man ein Designer-Produkt/Kunst-Produkt Auch wenn das Finden kreativer Schlupflöcher Spaß macht, ist das nicht erfolgversprechend. Nicht nur, daß der Richter im Zweifel den künstlerischen Aspekt nicht so recht sehen wird, das Recht ist voll von positivrechtlichen Regelungen wie dem § 134 BGB oder auch Richterrecht mit gleicher Stoßrichtung. Das bedeutet, selbst wenn der Richter zum Schluß kommt, daß es wohl gerade eben so auch als Kunstwerk betrachtet werden kann, wird er es trotzdem als stinknormales Industrieprodukt behandeln.
Es gab mal einen C't Artikel dazu, da sollte ein kleines Gerät (one key tastatur) entwickelt und vertrieben werden - Ende vom Lied war: ohne massig Kohle kannste das glatt vergessen (Alleine Entsorgungskosten eines Container voller Elektroschrott die direkt anfallen können...). Sie haben es dann als Baussatz verkauft ;) P.S. Ich finde den Artikel leider nicht mehr. Gruß Jonas
Gustav schrieb: > Nicht nur, daß der Richter im Zweifel den künstlerischen Aspekt nicht so > recht sehen wird, Dass nur fast 70 Jahre nach dem Tod von Roland Freisler Deutsche Richter wieder entscheiden, was Kunst ist und was nicht, ist ein Skandal.
Eigenentwicklung verkaufen - Was ist zu beachten? ...das der Kinaman nicht schneller nachbaut und vermarktet wie Du es hier in Deutschland erstmal die erste Papier abgestempelt bekommen hast..
Quack schrieb: > Gustav schrieb: >> Nicht nur, daß der Richter im Zweifel den künstlerischen Aspekt nicht so >> recht sehen wird, > > Dass nur fast 70 Jahre nach dem Tod von Roland Freisler Deutsche Richter > wieder entscheiden, was Kunst ist und was nicht, ist ein Skandal. ... der dadurch eine solch wesentliche Milderung erfährt, dass der Skandal nicht-existent wird, dass die Maßstäbe, nach denen die Richter heutzutage urteilen, jetzt von anderen Grundsätzen bestimmt werden. Wusstest Du das eine "Quacke" ein Gefängnisinsasse ist, der seine Mitgefangenen mit endlosen Monologen über seine Unschuld und Wiederaufnahmeverfahren langweilt. Irgendwie musste ich gerade daran denken.
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