Hallo,
ich habe vor längere Zeit hobbymäßig ein Produkt/Gerät hergestellt und
habe darauf reges Feedback bekommen, so dass ich mich nun dazu
entschlossen habe, diese Gerät/Geräte herzustellen und zu verkaufen.
Kurz zum Gerät:
Das Gerät wird mit 230V Netzspannung betrieben. Im Gerät erfolgt dann
eine Umwandlung auf 5/12V DC, dies geschieht durch ein
Industrie-Schaltnetzteil. Die selbst entwickelte Schaltung läuft nur mit
Niederspannung (5/12V DC). Das Gehäuse des Gerätes besteht aus Holz.
Die Verkaufsmenge würde ich etwa 5-10 Stück pro Jahr ansetzen, also
keine Massenproduktion.
Meine Eigentliche Frage:
Welche Prüfungen und Zertifizierungen/Zeichen muss ich für einen legalen
Verkauf in Deutschland haben?
- CE-Zeichen?
- Deutsches Handbuch?
- EMV Prüfung?
- Garantiezeit/Gewährleistung?
Ich hoffe Ihr könnt mir bei diesen Fragen helfe.
Vielen Dank und liebe Grüße
Peter
Wie Du schon an der ersten Antwort siehst: Das Thema dient hier
mittlerweile eher dem Amusement.
Ich rate Dir, die diversen Threads in diesem Forum dazu durchzulesen.
Das ist alles schon gefühlte tausend Mal von vorne nach hinten und
hinten nach vorne durchgekaut worden.
Bei so geringen Mengen: Einfach verkaufen und fertig. Alles andere lohnt
sowieso nicht. Und passieren wird auch nichts großartiges, selbst wenn
du auffliegst.
Peter schrieb:> Welche Prüfungen und Zertifizierungen/Zeichen muss ich für einen legalen> Verkauf in Deutschland haben?
Wenn du es GEWERBLICH in Verkehr bringst
> - CE-Zeichen?
Ja. Dazu musst du nicht unbedingt eine Prpfung machen (lassen) aber
abschätzen daß dein Gerät die Vorschriften einhält. Dazu kannst du schon
mal die Beschreibung des Netzgeräts lesen, ob das RoHS und SELV ist und
EMV auch ohne zusätzliches Gehäuse einhält.
> - Deutsches Handbuch?
Ja.
> - EMV Prüfung?
Nicht unbedingt, es sei denn, du befürchtest, daß es mehr stört, als CE
zulässt.
> - Gewährleistung?
2 Jahre.
Dazu: Rücknahme der Altgeräte nach WEEE per Stiftung EAR, dazu Rücknahme
der Verpackung nach VerpackVerord, also Grüner Punkt.
Oder wolltest du dir die kommunale Sammelstelle für Elektronikschrott
und den Gelben Sack von Anderen bezahlen lassen ?
Peter schrieb:> Das Gehäuse des Gerätes besteht aus Holz.
Dann musst du das Holz mit Brandschutzmitteln behandeln (lassen)
Peter schrieb:> ich habe vor längere Zeit hobbymäßig ein Produkt/Gerät hergestellt und> habe darauf reges Feedback bekommen, so dass ich mich nun dazu> entschlossen habe, diese Gerät/Geräte herzustellen und zu verkaufen.
Zwischen "Das finde ich toll und hätte ich auch gerne" und dem Kauf des
irgendwann fertigen Produktes klafft meistens eine riesengrosse Lücke.
Zumal dann, wenn man nicht mit den Preisen, die man aus fernöstlicher
Massenproduktion gewohnt ist, aufwarten kann. Aber trotzdem, viel
Erfolg.
mfg.
jonas biensack schrieb:> Verkaufe es einfach als "Bausatz" ohne Netzteil und du bist alle Sorgen> los.
Wie kommst du darauf ? Bist du uninformiert ?
Ein Bausatz wird behandelt wie das daraus entstehende fertige Gerät.
Sagt wer? Der Bausatz ist erst dann ein Gerät, wenn er zusammengebaut
wird. Der Inverkehrbringer ist dann aber ggf. ein anderer, falls das
Gerät überhaupt in Verkehr gebracht wird. So lange der Bausatz-Aufbauer
das Gerät nur betreibt, aber nicht weiter verkauft, ist es meines
Wissens nach nicht in Verkehr gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
Vielen Dank für eure Antworte.
cyblord ---- schrieb:> Bei so geringen Mengen: Einfach verkaufen und fertig. Alles andere> lohnt> sowieso nicht. Und passieren wird auch nichts großartiges, selbst wenn> du auffliegst.
Da ich es als Gewerbetreibender verkaufe (Selbständiger
Softwareentwickler), sollte schon alles seine Recht und Ordnung haben.
Thomas Eckmann schrieb:> Peter schrieb:>> ich habe vor längere Zeit hobbymäßig ein Produkt/Gerät hergestellt und>> habe darauf reges Feedback bekommen, so dass ich mich nun dazu>> entschlossen habe, diese Gerät/Geräte herzustellen und zu verkaufen.>> Zwischen "Das finde ich toll und hätte ich auch gerne" und dem Kauf des> irgendwann fertigen Produktes klafft meistens eine riesengrosse Lücke.> Zumal dann, wenn man nicht mit den Preisen, die man aus fernöstlicher> Massenproduktion gewohnt ist, aufwarten kann. Aber trotzdem, viel> Erfolg.>> mfg.
Das ist richtig, aber die meisten Anfragen habe ich von Firmen bekommen,
Gastronomie, Messestände und Canon war auch dabei. Daher denke ich, dass
ich abnehmber dafür bekommen würde.
Mullewapp schrieb:> Um das ganze etwas besser einschätzen zu können: Was ist denn der> anvisierte Verkaufspreis?
Der Anvisierter kaufpreis liegt ca. bei 1500-2000€.
Kommt aber immer auf die Kundenwünsche an, da das Produkt individuell je
nach Kundenwunsch hergestellt wird (Material, Größe, Frabe, Ausstattung
usw).
Es ist also kein Produkt welches ich auf Vorrat herstellen kann.
MaWin schrieb:> Peter schrieb:>> Welche Prüfungen und Zertifizierungen/Zeichen muss ich für einen legalen>> Verkauf in Deutschland haben?>> Wenn du es GEWERBLICH in Verkehr bringst>>> - CE-Zeichen?>> Ja. Dazu musst du nicht unbedingt eine Prpfung machen (lassen) aber> abschätzen daß dein Gerät die Vorschriften einhält. Dazu kannst du schon> mal die Beschreibung des Netzgeräts lesen, ob das RoHS und SELV ist und> EMV auch ohne zusätzliches Gehäuse einhält.>>> - Deutsches Handbuch?>> Ja.>>> - EMV Prüfung?>> Nicht unbedingt, es sei denn, du befürchtest, daß es mehr stört, als CE> zulässt.>>> - Gewährleistung?>> 2 Jahre.>> Dazu: Rücknahme der Altgeräte nach WEEE per Stiftung EAR, dazu Rücknahme> der Verpackung nach VerpackVerord, also Grüner Punkt.>> Oder wolltest du dir die kommunale Sammelstelle für Elektronikschrott> und den Gelben Sack von Anderen bezahlen lassen ?
Vielen Dank :)
Verpackung wird auch noch eine Baustelle sein, da das Produkt eigentlich
fertig transport/ausgeliefert werden muss.
> Peter schrieb:>> Das Gehäuse des Gerätes besteht aus Holz.>> Dann musst du das Holz mit Brandschutzmitteln behandeln (lassen)
Aber der Fall besteht nur wenn das Netzteil (230V~ auf 5/12V-) im Gerät
habe? Wenn ich ein externes Netzteil bereitstelle, dann ist doch "rein"
Holz ok oder?
jonas biensack schrieb:> Verkaufe es einfach als "Bausatz" ohne Netzteil und du bist alle> Sorgen> los.>> Oder verkauf es privat als Kleinserie.>> Gruß Jonas
Als Bausatz kann ich es höchstwahrscheinlich nicht verkaufen.
Ich habe mal gehört, das man ein Designer-Produkt/Kunst-Produkt mit
niedrigeren Konditionen/Auflagen verkaufen kann, ist das richtig?
Vielen dank nochmal, für eure zahlreichen Antworten und Hilfe.
Peter schrieb:>> Ich habe mal gehört, das man ein Designer-Produkt/Kunst-Produkt mit> niedrigeren Konditionen/Auflagen verkaufen kann, ist das richtig?>
ja das stimmt, siehe auch unter wikipedia: Kunsthonig
Peter schrieb:> Ich habe mal gehört, das man ein Designer-Produkt/Kunst-Produkt
Auch wenn das Finden kreativer Schlupflöcher Spaß macht, ist das nicht
erfolgversprechend.
Nicht nur, daß der Richter im Zweifel den künstlerischen Aspekt nicht so
recht sehen wird, das Recht ist voll von positivrechtlichen Regelungen
wie dem § 134 BGB oder auch Richterrecht mit gleicher Stoßrichtung.
Das bedeutet, selbst wenn der Richter zum Schluß kommt, daß es wohl
gerade eben so auch als Kunstwerk betrachtet werden kann, wird er es
trotzdem als stinknormales Industrieprodukt behandeln.
Es gab mal einen C't Artikel dazu, da sollte ein kleines Gerät (one key
tastatur) entwickelt und vertrieben werden - Ende vom Lied war: ohne
massig Kohle kannste das glatt vergessen (Alleine Entsorgungskosten
eines Container voller Elektroschrott die direkt anfallen können...).
Sie haben es dann als Baussatz verkauft ;)
P.S. Ich finde den Artikel leider nicht mehr.
Gruß Jonas
Gustav schrieb:> Nicht nur, daß der Richter im Zweifel den künstlerischen Aspekt nicht so> recht sehen wird,
Dass nur fast 70 Jahre nach dem Tod von Roland Freisler Deutsche Richter
wieder entscheiden, was Kunst ist und was nicht, ist ein Skandal.
Eigenentwicklung verkaufen - Was ist zu beachten?
...das der Kinaman nicht schneller nachbaut und vermarktet wie Du es
hier in Deutschland erstmal die erste Papier abgestempelt bekommen
hast..
Quack schrieb:> Gustav schrieb:>> Nicht nur, daß der Richter im Zweifel den künstlerischen Aspekt nicht so>> recht sehen wird,>> Dass nur fast 70 Jahre nach dem Tod von Roland Freisler Deutsche Richter> wieder entscheiden, was Kunst ist und was nicht, ist ein Skandal.
... der dadurch eine solch wesentliche Milderung erfährt, dass der
Skandal nicht-existent wird, dass die Maßstäbe, nach denen die Richter
heutzutage urteilen, jetzt von anderen Grundsätzen bestimmt werden.
Wusstest Du das eine "Quacke" ein Gefängnisinsasse ist, der seine
Mitgefangenen mit endlosen Monologen über seine Unschuld und
Wiederaufnahmeverfahren langweilt.
Irgendwie musste ich gerade daran denken.