Eigenentwicklung verkaufen - Was ist zu beachten?

Gast #3761702
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Hallo,

ich habe vor längere Zeit hobbymäßig ein Produkt/Gerät hergestellt und 
habe darauf reges Feedback bekommen, so dass ich mich nun dazu 
entschlossen habe, diese Gerät/Geräte herzustellen und zu verkaufen.

Kurz zum Gerät:
Das Gerät wird mit 230V Netzspannung betrieben. Im Gerät erfolgt dann 
eine Umwandlung auf 5/12V DC, dies geschieht durch ein 
Industrie-Schaltnetzteil. Die selbst entwickelte Schaltung läuft nur mit 
Niederspannung (5/12V DC). Das Gehäuse des Gerätes besteht aus Holz.

Die Verkaufsmenge würde ich etwa 5-10 Stück pro Jahr ansetzen, also 
keine Massenproduktion.


Meine Eigentliche Frage:
Welche Prüfungen und Zertifizierungen/Zeichen muss ich für einen legalen 
Verkauf in Deutschland haben?
- CE-Zeichen?
- Deutsches Handbuch?
- EMV Prüfung?
- Garantiezeit/Gewährleistung?


Ich hoffe Ihr könnt mir bei diesen Fragen helfe.


Vielen Dank und liebe Grüße

Peter
Gast #3761709
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Wie Du schon an der ersten Antwort siehst: Das Thema dient hier 
mittlerweile eher dem Amusement.

Ich rate Dir, die diversen Threads in diesem Forum dazu durchzulesen. 
Das ist alles schon gefühlte tausend Mal von vorne nach hinten und 
hinten nach vorne durchgekaut worden.
Gast #3761743
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Peter schrieb:
> Welche Prüfungen und Zertifizierungen/Zeichen muss ich für einen legalen
> Verkauf in Deutschland haben?

Wenn du es GEWERBLICH in Verkehr bringst

> - CE-Zeichen?

Ja. Dazu musst du nicht unbedingt eine Prpfung machen (lassen) aber 
abschätzen daß dein Gerät die Vorschriften einhält. Dazu kannst du schon 
mal die Beschreibung des Netzgeräts lesen, ob das RoHS und SELV ist und 
EMV auch ohne zusätzliches Gehäuse einhält.

> - Deutsches Handbuch?

Ja.

> - EMV Prüfung?

Nicht unbedingt, es sei denn, du befürchtest, daß es mehr stört, als CE 
zulässt.

> - Gewährleistung?

2 Jahre.

Dazu: Rücknahme der Altgeräte nach WEEE per Stiftung EAR, dazu Rücknahme 
der Verpackung nach VerpackVerord, also Grüner Punkt.

Oder wolltest du dir die kommunale Sammelstelle für Elektronikschrott 
und den Gelben Sack von Anderen bezahlen lassen ?

Peter schrieb:
> Das Gehäuse des Gerätes besteht aus Holz.

Dann musst du das Holz mit Brandschutzmitteln behandeln (lassen)
#3761911
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Peter schrieb:
> ich habe vor längere Zeit hobbymäßig ein Produkt/Gerät hergestellt und
> habe darauf reges Feedback bekommen, so dass ich mich nun dazu
> entschlossen habe, diese Gerät/Geräte herzustellen und zu verkaufen.

Zwischen "Das finde ich toll und hätte ich auch gerne" und dem Kauf des 
irgendwann fertigen Produktes klafft meistens eine riesengrosse Lücke. 
Zumal dann, wenn man nicht mit den Preisen, die man aus fernöstlicher 
Massenproduktion gewohnt ist, aufwarten kann. Aber trotzdem, viel 
Erfolg.

mfg.
(Firma: mechapro GmbH) Persönliche Seite #3762501
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Sagt wer? Der Bausatz ist erst dann ein Gerät, wenn er zusammengebaut 
wird. Der Inverkehrbringer ist dann aber ggf. ein anderer, falls das 
Gerät überhaupt in Verkehr gebracht wird. So lange der Bausatz-Aufbauer 
das Gerät nur betreibt, aber nicht weiter verkauft, ist es meines 
Wissens nach nicht in Verkehr gebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
Gast #3762538
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Vielen Dank für eure Antworte.

cyblord ---- schrieb:
> Bei so geringen Mengen: Einfach verkaufen und fertig. Alles andere
> lohnt
> sowieso nicht. Und passieren wird auch nichts großartiges, selbst wenn
> du auffliegst.

Da ich es als Gewerbetreibender verkaufe (Selbständiger 
Softwareentwickler), sollte schon alles seine Recht und Ordnung haben.

Thomas Eckmann schrieb:
> Peter schrieb:
>> ich habe vor längere Zeit hobbymäßig ein Produkt/Gerät hergestellt und
>> habe darauf reges Feedback bekommen, so dass ich mich nun dazu
>> entschlossen habe, diese Gerät/Geräte herzustellen und zu verkaufen.
>
> Zwischen "Das finde ich toll und hätte ich auch gerne" und dem Kauf des
> irgendwann fertigen Produktes klafft meistens eine riesengrosse Lücke.
> Zumal dann, wenn man nicht mit den Preisen, die man aus fernöstlicher
> Massenproduktion gewohnt ist, aufwarten kann. Aber trotzdem, viel
> Erfolg.
>
> mfg.

Das ist richtig, aber die meisten Anfragen habe ich von Firmen bekommen, 
Gastronomie, Messestände und Canon war auch dabei. Daher denke ich, dass 
ich abnehmber dafür bekommen würde.


Mullewapp schrieb:
> Um das ganze etwas besser einschätzen zu können: Was ist denn der
> anvisierte Verkaufspreis?

Der Anvisierter kaufpreis liegt ca. bei 1500-2000€.

Kommt aber immer auf die Kundenwünsche an, da das Produkt individuell je 
nach Kundenwunsch hergestellt wird (Material, Größe, Frabe, Ausstattung 
usw).
Es ist also kein Produkt welches ich auf Vorrat herstellen kann.


MaWin schrieb:
> Peter schrieb:
>> Welche Prüfungen und Zertifizierungen/Zeichen muss ich für einen legalen
>> Verkauf in Deutschland haben?
>
> Wenn du es GEWERBLICH in Verkehr bringst
>
>> - CE-Zeichen?
>
> Ja. Dazu musst du nicht unbedingt eine Prpfung machen (lassen) aber
> abschätzen daß dein Gerät die Vorschriften einhält. Dazu kannst du schon
> mal die Beschreibung des Netzgeräts lesen, ob das RoHS und SELV ist und
> EMV auch ohne zusätzliches Gehäuse einhält.
>
>> - Deutsches Handbuch?
>
> Ja.
>
>> - EMV Prüfung?
>
> Nicht unbedingt, es sei denn, du befürchtest, daß es mehr stört, als CE
> zulässt.
>
>> - Gewährleistung?
>
> 2 Jahre.
>
> Dazu: Rücknahme der Altgeräte nach WEEE per Stiftung EAR, dazu Rücknahme
> der Verpackung nach VerpackVerord, also Grüner Punkt.
>
> Oder wolltest du dir die kommunale Sammelstelle für Elektronikschrott
> und den Gelben Sack von Anderen bezahlen lassen ?

Vielen Dank :)

Verpackung wird auch noch eine Baustelle sein, da das Produkt eigentlich 
fertig transport/ausgeliefert werden muss.


> Peter schrieb:
>> Das Gehäuse des Gerätes besteht aus Holz.
>
> Dann musst du das Holz mit Brandschutzmitteln behandeln (lassen)

Aber der Fall besteht nur wenn das Netzteil (230V~ auf 5/12V-) im Gerät 
habe? Wenn ich ein externes Netzteil bereitstelle, dann ist doch "rein" 
Holz ok oder?


jonas biensack schrieb:
> Verkaufe es einfach als "Bausatz" ohne Netzteil und du bist alle
> Sorgen
> los.
>
> Oder verkauf es privat als Kleinserie.
>
> Gruß Jonas

Als Bausatz kann ich es höchstwahrscheinlich nicht verkaufen.



Ich habe mal gehört, das man ein Designer-Produkt/Kunst-Produkt mit 
niedrigeren Konditionen/Auflagen verkaufen kann, ist das richtig?


Vielen dank nochmal, für eure zahlreichen Antworten und Hilfe.
Gast #3762545
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Peter schrieb:
> Ich habe mal gehört, das man ein Designer-Produkt/Kunst-Produkt

Auch wenn das Finden kreativer Schlupflöcher Spaß macht, ist das nicht 
erfolgversprechend.

Nicht nur, daß der Richter im Zweifel den künstlerischen Aspekt nicht so 
recht sehen wird, das Recht ist voll von positivrechtlichen Regelungen 
wie dem § 134 BGB oder auch Richterrecht mit gleicher Stoßrichtung.

Das bedeutet, selbst wenn der Richter zum Schluß kommt, daß es wohl 
gerade eben so auch als Kunstwerk betrachtet werden kann, wird er es 
trotzdem als stinknormales Industrieprodukt behandeln.
Gast #3762590
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Es gab mal einen C't Artikel dazu, da sollte ein kleines Gerät (one key 
tastatur) entwickelt und vertrieben werden - Ende vom Lied war: ohne 
massig Kohle kannste das glatt vergessen (Alleine Entsorgungskosten 
eines Container voller Elektroschrott die direkt anfallen können...). 
Sie haben es dann als Baussatz verkauft ;)

P.S. Ich finde den Artikel leider nicht mehr.

Gruß Jonas
Gast #3762659
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Quack schrieb:
> Gustav schrieb:
>> Nicht nur, daß der Richter im Zweifel den künstlerischen Aspekt nicht so
>> recht sehen wird,
>
> Dass nur fast 70 Jahre nach dem Tod von Roland Freisler Deutsche Richter
> wieder entscheiden, was Kunst ist und was nicht, ist ein Skandal.

... der dadurch eine solch wesentliche Milderung erfährt, dass der 
Skandal nicht-existent wird, dass die Maßstäbe, nach denen die Richter 
heutzutage urteilen, jetzt von anderen Grundsätzen bestimmt werden.

Wusstest Du das eine "Quacke" ein Gefängnisinsasse ist, der seine 
Mitgefangenen mit endlosen Monologen über seine Unschuld und 
Wiederaufnahmeverfahren langweilt.

Irgendwie musste ich gerade daran denken.

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