Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Resturlaub bei Wechsel


von Arschgwaf (Gast)


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Hallo,

Zum 1.10. fange ich bei einer neuen Firma an.
Bei meiner aktuellen Firma habe ich 30 Tage Urlaub, bei der neuen 28 
Tage.

Da ich in der 2. Jahreshälfte kündige habe ich beim aktuellen AG vollen 
Anspruch.
Was mir klar ist: Wenn ich alle 30 Tage beim aktuellen nehme habe ich 
damit beim neuen AG keinen Anspruch mehr dieses Jahr.

Aber wie ist wenn ich beim aktuellen AG 23 der 30 Tage nehme?
Das wäre Anteilig der ANspruch beim aktuellen (30 * 9/12 = 22,5)

Habe ich dann beim neuen AG:
1. 28 - 23 (schon beim vorherigen AG genommen) = 5
oder
2. 28 * 3/12 (anteilig) = 7

Wollte hier mal fragen, weil der neue AG natürlich das für ihn bessere 
(5 Tage) behaupten kann, ich aber natürlich gerne die 7 hätte :D

von Wolfgang E. (Firma: janeeisklar) (whattheheck)


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Dann frag doch mal deinen neuen AG, wie er das handhabt. Wer sollte das 
besser beantworten können?

von Udo S. (urschmitt)


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Ohne Urlaubsbescheinigung des vorigen AG muss dir dein neuer AG 
eigentlich deinen dir zustehenden Urlaub für die 3 Monate gutschreiben, 
also 7 Tage.
Und wenn du den dir zustehenden Urlaub beim alten AG nimmst gibt es 
keinen Grund für eine Urlaubsbescheinigung.
So habe ich das bisher ohne Probleme gehandhabt.

von Urlauber (Gast)


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Hallo,
was haben die beiden AG miteinander zu schaffen ? Nichts !

Aus dem Vertrag mit AG 1 steht Dir 30 Tage zu. So kannst Du sie bei AG 1 
nehmen. Was geht das AG 2 an ?  Nichts !

Bei AG 2 hast Du dann Anspruch auf 28 T / 12 M * 3 M = 6,75 Tage.


Das einzige, was evt. passieren kann, ist, das AG 1 ein wenig sauer ist, 
das er Dir die vollen 30 Tage genehmigen muß und vielleicht ein Zeugnis 
ausstellt, was nicht 1A sondern nur 1B ist. Was ich meine ist, das es 
durch weglassen einfach nicht so positiv ist. Es gibt ja zwichen den 
Personalern einiges, was auch durch weglassen etwas ausdrückt.

Vielleicht einfach mal überlegen, ob man die 30T nimmt oder nur
30 T / 12 M * 9 M = 22,5 T . Hängt sicher vom Einzelfall ab. Auch ob man
evt. eine Tür zurück offenhalten will, sich im bösen trennt oder so.

Lass mich aber gern eines bessern belehren.

von Christopher (Gast)


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Hallo,

steht das irgendwo, dass du Anspruch auf den gesamten Urlaub hast, wenn 
du in der zweiten Jahreshälfte kündigst? Vielleicht steht dort (in dem 
Gesetz?) auch, wie das gehandhabt werden muss mit dem weiteren 
Arbeitgeber.

VG

von Oliver S. (oliverso)


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Urlauber schrieb:
> Das einzige, was evt. passieren kann, ist, das AG 1 ein wenig sauer ist,
> das er Dir die vollen 30 Tage genehmigen muß

Das ist das kleinere Problem. Das größer ist, das AG 2 auch sauer wird, 
weil der gerade neu eingestellte und noch in der Probezeit befindliche 
Mitarbeiter gleich renitent wird...

Oliver

von Automotive Ing. Stutgart (Gast)


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Also wenn du im laufenden Jahr nach 9 Monaten wechselst hast du keinen 
Anspruch auf 30 Tage Urlaub, sondern eben nur auf den entsprechenden 
Anteil.
30 Tage / 12 Monate * 9 Monate = 22,5 Tage.

Beim neuen Arbeitgeber wiederrum verhält es sich ähnlich und du hast 
hier nur Anspruch auf 28 Tage / 12 Monate * 3 Monate = 7 Tage.

Wieviel Urlaub du beim vorherigen Arbeitgeber noch hast ist deinem neuen 
Arbeitgeber total egal. Du bekommst doch auch keine Überstunden bei 
einem neuen Arbeitgeber von deinem alten gutgeschrieben.

von Tilo (Gast)


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Das stimmt so nicht ganz.
Wenn er bereits die 30Tage genommen hat und dann kündigt, darf kein 
Urlaub zurückgefordert werden.
Dein alter AG kann dies jedoch dem neuem AG mitteilen, somit hast du 
dort für das letzte Quartal keinen Urlaubsanspruch mehr.

Wenn du den Urlaub noch nicht voll genommen hast, gilt die angegebene 
Formel. Hier musst du deinen anteiligen Urlaub beim alten AG nehmen.

von Marx W. (Gast)


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Arschgwaf schrieb:
> Aber wie ist wenn ich beim aktuellen AG 23 der 30 Tage nehme?
> Das wäre Anteilig der Anspruch beim aktuellen (30 * 9/12 = 22,5)

Du hast nur Anspruch auf den gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 
Werktagen,
also Mo-Sa oder 20 Tage Mo-Fr. Den annteiligen Anspruch kannste von AG 
alt auf AG neu Übertragen.
Tarifliche Regelungen im gleichen Tarif lass mal Aussen vor!
Willst mehr Übertragen, dann mach das vorher aus.

Deine Frage 1. oder 2.?
Der neue AG muß dir nur Urlaub für das letzte Quartal gewähren!.
Also max 7 Tage.
Haste schon 23  Arbeitstage beim alten AG genommen,
dann haste den gesetzlichen Anspruch für`s ganze Jahr verbraten.
Das Bundesurlaubsgesetz greift dann nicht mehr.
Also kann nur mehr der tarifliche Url.-anspruch gelten gemacht werden.
Der wird dann also 28-23=5 Tage sein.
Also 1. ist richtig!

von Informatiker (Gast)


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Arschgwaf schrieb:
> Hallo,
>
> Zum 1.10. fange ich bei einer neuen Firma an.
> Bei meiner aktuellen Firma habe ich 30 Tage Urlaub, bei der neuen 28
> Tage.
> [...]
> Wollte hier mal fragen, weil der neue AG natürlich das für ihn bessere
> (5 Tage) behaupten kann, ich aber natürlich gerne die 7 hätte :D

Dein neuer Arbeitgeber wird eine Urlaubsbescheinigung des alten 
Arbeitgebers einfordern. Darin steht, wie viel Urlaubstage du in diesem 
Jahr bereits verbraucht hast.

Ich gehe stark davon aus, dass der neue Arbeitgeber deine offenen 
Urlaubstage dann wie folgt berechnet: (28) - (genommene Arbeitstage beim 
alten Arbeitgeber). Bei einem Ergebnis von <0 wird dann auf 0 
aufgerundet.

Eine definitive Antwort kann dir jedoch nur die HR Abteilung in deiner 
neuen Firma geben.
Ich vermute jedoch, dass sich dort keine grossen Mathematiker befinden 
und man deshalb kaum anfängt, mit anteiligen Urlaubstagen/Monat 
rumzurechnen.
Die Formel vom vorherigen Absatz entspricht vermutlich etwas mehr deren 
Herangehensweise ;)

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Informatiker schrieb:
> Dein neuer Arbeitgeber wird eine Urlaubsbescheinigung des alten
> Arbeitgebers einfordern. Darin steht, wie viel Urlaubstage du in diesem
> Jahr bereits verbraucht hast.

Oder der neue Arbeitgeber nimmt in den Arbeitsvertrag eine Formulierung 
auf, in der der Arbeitnehmer erklärt, keinen übertragbaren 
Urlaubsanspruch zu besitzen. Solch eine Vereinbarung ist rechtlich 
durchaus zulässig.

von Arschgwaf (Gast)


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Automotive Ing. Stutgart schrieb:
> Also wenn du im laufenden Jahr nach 9 Monaten wechselst hast du keinen
> Anspruch auf 30 Tage Urlaub, sondern eben nur auf den entsprechenden
> Anteil.
> 30 Tage / 12 Monate * 9 Monate = 22,5 Tage.

Ne, das stimmt so nur wenn man eine Regelung im Vertrag hat, die sagt, 
dass Urlaub nur anteilig gewährt wird (die "pro rata 
temporis"-Regelung).
Hat man diese Regelung nicht drin stehen (und bei mir steht einfach nur 
30 Tage) hat man bei Ausscheiden ab dem 1.7. vollen Anspruch.

Gesetzlich hat man bei einer 5 Tage Woche auch übrigens nur 20 Tage, da 
adie 24 Tage auf eine 6 Tage Woche bezogen sind. Bzw. anders formuliert: 
das Gesetz sieht 4 Wochen Urlaub vor.

Und im Gesetz ist auch geregelt, dass wenn man seinen vollen Urlaub 
schon genommen hat beim neuen AG keinen Anspruch hat.
Wie sich das verhält wenn man nur anteilig nimmt und dazu auch noch 
unterschiedlich viel Urlaub hat konnte ich aber nicht finden.

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