Hallo, Zum 1.10. fange ich bei einer neuen Firma an. Bei meiner aktuellen Firma habe ich 30 Tage Urlaub, bei der neuen 28 Tage. Da ich in der 2. Jahreshälfte kündige habe ich beim aktuellen AG vollen Anspruch. Was mir klar ist: Wenn ich alle 30 Tage beim aktuellen nehme habe ich damit beim neuen AG keinen Anspruch mehr dieses Jahr. Aber wie ist wenn ich beim aktuellen AG 23 der 30 Tage nehme? Das wäre Anteilig der ANspruch beim aktuellen (30 * 9/12 = 22,5) Habe ich dann beim neuen AG: 1. 28 - 23 (schon beim vorherigen AG genommen) = 5 oder 2. 28 * 3/12 (anteilig) = 7 Wollte hier mal fragen, weil der neue AG natürlich das für ihn bessere (5 Tage) behaupten kann, ich aber natürlich gerne die 7 hätte :D
Dann frag doch mal deinen neuen AG, wie er das handhabt. Wer sollte das besser beantworten können?
Ohne Urlaubsbescheinigung des vorigen AG muss dir dein neuer AG eigentlich deinen dir zustehenden Urlaub für die 3 Monate gutschreiben, also 7 Tage. Und wenn du den dir zustehenden Urlaub beim alten AG nimmst gibt es keinen Grund für eine Urlaubsbescheinigung. So habe ich das bisher ohne Probleme gehandhabt.
Hallo, was haben die beiden AG miteinander zu schaffen ? Nichts ! Aus dem Vertrag mit AG 1 steht Dir 30 Tage zu. So kannst Du sie bei AG 1 nehmen. Was geht das AG 2 an ? Nichts ! Bei AG 2 hast Du dann Anspruch auf 28 T / 12 M * 3 M = 6,75 Tage. Das einzige, was evt. passieren kann, ist, das AG 1 ein wenig sauer ist, das er Dir die vollen 30 Tage genehmigen muß und vielleicht ein Zeugnis ausstellt, was nicht 1A sondern nur 1B ist. Was ich meine ist, das es durch weglassen einfach nicht so positiv ist. Es gibt ja zwichen den Personalern einiges, was auch durch weglassen etwas ausdrückt. Vielleicht einfach mal überlegen, ob man die 30T nimmt oder nur 30 T / 12 M * 9 M = 22,5 T . Hängt sicher vom Einzelfall ab. Auch ob man evt. eine Tür zurück offenhalten will, sich im bösen trennt oder so. Lass mich aber gern eines bessern belehren.
Hallo, steht das irgendwo, dass du Anspruch auf den gesamten Urlaub hast, wenn du in der zweiten Jahreshälfte kündigst? Vielleicht steht dort (in dem Gesetz?) auch, wie das gehandhabt werden muss mit dem weiteren Arbeitgeber. VG
Urlauber schrieb: > Das einzige, was evt. passieren kann, ist, das AG 1 ein wenig sauer ist, > das er Dir die vollen 30 Tage genehmigen muß Das ist das kleinere Problem. Das größer ist, das AG 2 auch sauer wird, weil der gerade neu eingestellte und noch in der Probezeit befindliche Mitarbeiter gleich renitent wird... Oliver
Also wenn du im laufenden Jahr nach 9 Monaten wechselst hast du keinen Anspruch auf 30 Tage Urlaub, sondern eben nur auf den entsprechenden Anteil. 30 Tage / 12 Monate * 9 Monate = 22,5 Tage. Beim neuen Arbeitgeber wiederrum verhält es sich ähnlich und du hast hier nur Anspruch auf 28 Tage / 12 Monate * 3 Monate = 7 Tage. Wieviel Urlaub du beim vorherigen Arbeitgeber noch hast ist deinem neuen Arbeitgeber total egal. Du bekommst doch auch keine Überstunden bei einem neuen Arbeitgeber von deinem alten gutgeschrieben.
Das stimmt so nicht ganz. Wenn er bereits die 30Tage genommen hat und dann kündigt, darf kein Urlaub zurückgefordert werden. Dein alter AG kann dies jedoch dem neuem AG mitteilen, somit hast du dort für das letzte Quartal keinen Urlaubsanspruch mehr. Wenn du den Urlaub noch nicht voll genommen hast, gilt die angegebene Formel. Hier musst du deinen anteiligen Urlaub beim alten AG nehmen.
Arschgwaf schrieb: > Aber wie ist wenn ich beim aktuellen AG 23 der 30 Tage nehme? > Das wäre Anteilig der Anspruch beim aktuellen (30 * 9/12 = 22,5) Du hast nur Anspruch auf den gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen, also Mo-Sa oder 20 Tage Mo-Fr. Den annteiligen Anspruch kannste von AG alt auf AG neu Übertragen. Tarifliche Regelungen im gleichen Tarif lass mal Aussen vor! Willst mehr Übertragen, dann mach das vorher aus. Deine Frage 1. oder 2.? Der neue AG muß dir nur Urlaub für das letzte Quartal gewähren!. Also max 7 Tage. Haste schon 23 Arbeitstage beim alten AG genommen, dann haste den gesetzlichen Anspruch für`s ganze Jahr verbraten. Das Bundesurlaubsgesetz greift dann nicht mehr. Also kann nur mehr der tarifliche Url.-anspruch gelten gemacht werden. Der wird dann also 28-23=5 Tage sein. Also 1. ist richtig!
Arschgwaf schrieb: > Hallo, > > Zum 1.10. fange ich bei einer neuen Firma an. > Bei meiner aktuellen Firma habe ich 30 Tage Urlaub, bei der neuen 28 > Tage. > [...] > Wollte hier mal fragen, weil der neue AG natürlich das für ihn bessere > (5 Tage) behaupten kann, ich aber natürlich gerne die 7 hätte :D Dein neuer Arbeitgeber wird eine Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers einfordern. Darin steht, wie viel Urlaubstage du in diesem Jahr bereits verbraucht hast. Ich gehe stark davon aus, dass der neue Arbeitgeber deine offenen Urlaubstage dann wie folgt berechnet: (28) - (genommene Arbeitstage beim alten Arbeitgeber). Bei einem Ergebnis von <0 wird dann auf 0 aufgerundet. Eine definitive Antwort kann dir jedoch nur die HR Abteilung in deiner neuen Firma geben. Ich vermute jedoch, dass sich dort keine grossen Mathematiker befinden und man deshalb kaum anfängt, mit anteiligen Urlaubstagen/Monat rumzurechnen. Die Formel vom vorherigen Absatz entspricht vermutlich etwas mehr deren Herangehensweise ;)
Informatiker schrieb: > Dein neuer Arbeitgeber wird eine Urlaubsbescheinigung des alten > Arbeitgebers einfordern. Darin steht, wie viel Urlaubstage du in diesem > Jahr bereits verbraucht hast. Oder der neue Arbeitgeber nimmt in den Arbeitsvertrag eine Formulierung auf, in der der Arbeitnehmer erklärt, keinen übertragbaren Urlaubsanspruch zu besitzen. Solch eine Vereinbarung ist rechtlich durchaus zulässig.
Automotive Ing. Stutgart schrieb: > Also wenn du im laufenden Jahr nach 9 Monaten wechselst hast du keinen > Anspruch auf 30 Tage Urlaub, sondern eben nur auf den entsprechenden > Anteil. > 30 Tage / 12 Monate * 9 Monate = 22,5 Tage. Ne, das stimmt so nur wenn man eine Regelung im Vertrag hat, die sagt, dass Urlaub nur anteilig gewährt wird (die "pro rata temporis"-Regelung). Hat man diese Regelung nicht drin stehen (und bei mir steht einfach nur 30 Tage) hat man bei Ausscheiden ab dem 1.7. vollen Anspruch. Gesetzlich hat man bei einer 5 Tage Woche auch übrigens nur 20 Tage, da adie 24 Tage auf eine 6 Tage Woche bezogen sind. Bzw. anders formuliert: das Gesetz sieht 4 Wochen Urlaub vor. Und im Gesetz ist auch geregelt, dass wenn man seinen vollen Urlaub schon genommen hat beim neuen AG keinen Anspruch hat. Wie sich das verhält wenn man nur anteilig nimmt und dazu auch noch unterschiedlich viel Urlaub hat konnte ich aber nicht finden.
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