Wie viel zahl Daimler Financial Services

Gast #3769088
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Kolophonium schrieb im Beitrag #3769064:
>>Noch eine Leihbude ?
>
> Schlagen deine Medikamente so gut an, daß du wieder den PC benutzen
> darfst und so nahezu jeden Beitrag hier vollsabbern mußt?

Daimler Financial Services AG

Siemensstr. 7
70469 Stuttgart

ist bei VERA gelistet, hat somit die Erlaubnis zur Zeitarbeit 
(Leihbude).

Master Stuttgart: 40-45k€/a
Gast #3769096
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Ich schrieb:
> ist bei VERA gelistet, hat somit die Erlaubnis zur Zeitarbeit
> (Leihbude).
Naja, die machne Finazgeschäft, ob die bei Vera gelistet sind.
Ich bin zu faul das nachzuprüfen!
> Master Stuttgart: 40-45k€/a
Für einen  Bac. BWL als Trainee?
Denkbar!
Gast #3769165
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> Master Stuttgart: 40-45k€/a
> Ich denke nicht, dass die so wenig zahlen...

nur wenn Du es weißt, kannst Du noch höher pokern.
50k kannst Du ansetzen, wenn anderswo 45k bezahlt wird.
Runter gehen kann man immer noch - wenn die bei Dir als Berufsanfänger 
mit Gehaltsvorstellungen kommen, ist das der übliche ganz faule VK-Test!
Gast #3769190
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rcc schrieb:
> ist nach der Logik auch eine Leihbude. Manche verstehen es hald nie...

Zu AUDI

gelistet ist Adecco Personaldienst-
leistungen GmbH
c/o Audi
85045 Ingolstadt (Audi)

Audi Akademie GmbH
AUDI Aktiengesellschaft
AUDI Aktiengesellschaft,Postfach 11 44,74148 Neckarsulm
(........)
Audi Vertriebsbetreuungs-
gesellschaft mbH
Hanauer Landstr. 523
60386 Frankfurt

um beim Daimler zu bleiben

Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart
Daimler AG, Varresbecker Straße 123, 42115 Wuppertal
(...)
Daimler TSS GmbH, Gutenbergstraße 19, 70771 Leinfelden-Echterdingen

da stellt sich die Frage, ob man Unternehmen, die die Erlaubnis zur AÜG 
haben als "Leihbuden" bezeichnen darf.

Wenn ich mir anschaue, wieviel Firmen es mit AUDI ..... und Daimler es 
gibt, die verleihen dürfen, wird mir anders.

Was soll der Sch.....?

Mal abgesehen von den Leihbuden, die sonst noch für Audi, Daimler & Co. 
arbeiten, also Frunell, Perchau, €-Engineer-ing, Randstatt Engineer-ing, 
.. (Rechtsverschreibung bei den Firmen sind mit Absicht)
Gast #3769246
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Ich schrieb:
> da stellt sich die Frage, ob man Unternehmen, die die Erlaubnis zur AÜG
> haben als "Leihbuden" bezeichnen darf.
>
> Wenn ich mir anschaue, wieviel Firmen es mit AUDI ..... und Daimler es
> gibt, die verleihen dürfen, wird mir anders.

Schon mal daran gedacht dass es im Konzern ab und zu rein rechtlich über 
ANÜ statt über Wechsel der Konzerngesellschaft gehen könnte wenn Leute 
mal eine zeitlang freiwillig wo anders tätig sein wollen, z.B. beim 
Aufbau einer neuen Tochter?
Gast #3769262
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rcc schrieb:
> Schon mal daran gedacht dass es im Konzern ab und zu rein rechtlich über
> ANÜ statt über Wechsel der Konzerngesellschaft gehen könnte wenn Leute
> mal eine zeitlang freiwillig wo anders tätig sein wollen, z.B. beim
> Aufbau einer neuen Tochter?

Dafür gibt`s die Delegation.
Ausserdem kann man da ja auch eine Projektgesellschaft gründen.
Die ANÜ-Geschichte kenne ich halt auch von Siemens.
Da geht es halt dann darum die Leute als Service-MA dem Kunden zur 
Verfügung zu stellen, haftungsrechtlich sind die dann wie MA des Kunden 
zu sehen!
Aber es kann auch ANÜ wie bei Porsche Service oder DB-Service aussehen.
Da wird im Konzern eine eigene ANÜ-Hütte aufgemacht, um den Tarifvertrag 
zu umgehen zu können.
Gast #3769266
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rcc schrieb:
> Schon mal daran gedacht dass es im Konzern ab und zu rein rechtlich über
> ANÜ statt über Wechsel der Konzerngesellschaft gehen könnte wenn Leute
> mal eine zeitlang freiwillig wo anders tätig sein wollen, z.B. beim
> Aufbau einer neuen Tochter?

Brauche ich dafür ein ANÜ-Berechtigung?
Das sind doch oft eher Aufträge die im Bereich Werkvertrag laufen.
Siemens Erlangen hat Leute bei Siemens Krefeld arbeiten (etc.) und das 
ohne ANÜ.
Gast #3769270
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Ich schrieb:
> Das sind doch oft eher Aufträge die im Bereich Werkvertrag laufen.
> Siemens Erlangen hat Leute bei Siemens Krefeld arbeiten (etc.) und das
> ohne ANÜ.

Weil das ja ein und derselbe AG ist!
Nur die Betriebsstätten liegen in anderen Tarifbezirken.
Gast #3769296
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Marx W. schrieb:
> Weil das ja ein und derselbe AG ist!
> Nur die Betriebsstätten liegen in anderen Tarifbezirken.

Immer?
Wenn Leute bei Siemens (damals VT) arbeiten, die vorher nichts mit VT zu 
tun gehabt haben, arbeiten die dann immer über ANÜ?

Was ist wenn, die Politik die Zeitarbeit in ihrer Entleihdauer 
einschränkt.
OK- ist selbst unter SPD Beteiligung eher bis äußerst unwahrscheinlich.
Bei Frau Nahles völlig ausgeschlossen.
Gast #3769328
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Ich schrieb:
> Immer?
> Wenn Leute bei Siemens (damals VT) arbeiten, die vorher nichts mit VT zu
> tun gehabt haben, arbeiten die dann immer über ANÜ?

Ist wie auf dem Bau, wenn der Bauträger verschiedene Firmen beschäftigt. 
Da ist es ja auch kein ANÜ dann.
Gast #3769415
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Ich schrieb:
> rcc schrieb:
>> Schon mal daran gedacht dass es im Konzern ab und zu rein rechtlich über
>> ANÜ statt über Wechsel der Konzerngesellschaft gehen könnte wenn Leute
>> mal eine zeitlang freiwillig wo anders tätig sein wollen, z.B. beim
>> Aufbau einer neuen Tochter?
>
> Brauche ich dafür ein ANÜ-Berechtigung?
> Das sind doch oft eher Aufträge die im Bereich Werkvertrag laufen.

Das sind oft keine Werkverträge, sondern flexibler Personaleinsatz:
Wenn der jemand kurzfristig von der einen zur anderen Tochterfirma 
"verschoben" werden soll, dann ist ANÜ durchaus ein einfaches und 
zweckmäßiges Mittel.

Beispielsweise der Personalsachbearbeiter, der jetzt nicht mehr bei der 
Finanzservice-Tochterfirma, sondern für die nächsten paar Monate bei der 
Vertriebs-Tochterfirma die Krankmeldungen des Personals abheften und 
archivieren soll...


Das ist definitiv kein Werksvertrag, sondern eine konzerninterne ANÜ
Gast #3769507
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Du wirst nicht nach Abschluß bezahlt, es erhöht nur evtl. deine Chance 
genommen zu werden. Das Gehalt ist identisch, ob Bachelor oder Master.

45K mit 40h sind schon passend. Eine große Firma muss übrigens nicht 
mehr zahlen als eine Kleine, denn die Bewerber kommen auch so schon von 
allein.
Sie bezahlen aber auch nicht unbedingt weniger als die anderen Firmen, 
es sieht aus als würden sie sich alle auf das Gleiche nivellieren.

(Ich weiß, vor 12 Jahren waren die Gehälter zum Einstieg identisch, 
eigentlich sollten sie heute nicht unter 55K sein...eigentlich)
Gast #3770403
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Marx W. schrieb:
>> Schreiber schrieb:
>>> Das ist definitiv kein Werksvertrag, sondern eine konzerninterne ANÜ
>>
>> Braucht man dafür eine ANÜ-Genehmigung?
>
> Nein.

So Pauschal kann man das nicht sagen!
Je nach genauen Rechtsformern der beteiligten Gesellschaften schon, 
spätestens wenn Beherrschungsverträge im Spiel sind wird es richtig 
lustig - ebenso wenn man als Vorgesetzter mit Personalverantwortung 
eingesetzt werden soll, das geht über Werkvertrag schlicht und einfach 
rechtlich schonmal nicht.

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