Hallo, ist der Hersteller oder Vertreiber technischer Produkte mir gegenüber verpflichtet die technische Dokumentation des gekauften Produktes zu geben? Als Beispiel: Ein Monitor brummt nach meinem Geschmack zu laut. Ich schicke den unter Garantie ein - und bekomme ihn dann zurück mit dem Hinweis, dass er nicht zu laut ist. Ich würde das gerne nachmessen und dann mit den angegeben Werten des Herstellers vergleichen (die ich nicht habe). Habe ich ein Recht auf diese Daten? Vielen Dank
Torben W. schrieb: > Ich würde das gerne nachmessen und dann mit den angegeben Werten des > Herstellers vergleichen (die ich nicht habe). Die Frage ist, ob du technisch überhaupt in der Lage bist, eine derartige Messung vorzunehmen. Wenn du im schlimmsten Fall vor Gericht ziehen willst, kommst du um einen beeideten Sachverständigen sowieso nicht herum, der die entsprechende Messung vornehmen muss. Oder hast du einen schalltoten Raum und ein entsprechend geeichtes Messgerät? Bei welcher Frequenz mist du überhaupt die Schallentwicklung? In welcher Entfernung? Das Thema 'Lautstärke' ist deutlich komplexer als einfach nur ein Messgerät mit Mikrophon in Richtung Gerät zu halten. Abgesehen davon: Was würde es dir helfen, wenn dir der Hersteller zusichert, dass sein Monitor weniger als 100db Geräuschentwicklung hat?
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Wie hoch kann Dein Auto laut angegebenen Daten in der Beschreibung fliegen? Du wirst nur (fehlende) relevante Daten (evtl.) im Nachgang erhalten. Und die beziehen sich beim Beispiel des Monitores auf das Bild, und nicht auf Eigengeräuche. Hätte der Monitor einen vom Hersteller eingebauten Lüfter, würden die Chancen auf eine Geräuschangabe steigen.
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Jo, du hast vollkommen Recht, dass das nicht einfach zu messen ist. War aber auch nur als Beispiel gedacht. Grundsätzlich ist die Frage, ob ich Anspruch auf die technischen Daten habe. Oder kann ich als Hersteller jede Beschwerde mit "Das ist alles innerhalb der Richtwerte, aber die sagen wir Ihnen nicht, ätsch!" beantworten?
Hallo, was Teil der Dokumentation sein muss und was davon dem Kunden übergeben werden muss, hängt von den Normen ab nach denen das Produkt gefertigt worden ist. Insgesamt liegt da viel in der Hand des Herstellers. Gruß Max
Servus Zu dem Thema gibt es jede Menge Meinungen. Eine, die direkt in einem Support Bulletin eines namenhaften europäischen Herstellers stand, ist folgende. "Bitte beachten Sie, dass absolute Geräuschfreiheit bei einem technischen Gerät der Unterhaltungsindustrie nicht realisierbar ist. Geräuschfreiheit ist keine, im Datenblatt oder anderen Publikationen von *********, zugesicherte Eigenschaft." Das ganze bezog sich auf die Geräuschentwicklung eines TV Gerätes bei dem die Inverter ein surren von sich gaben mitunter aber auch die CCFL Geräusche machten. Es gab zwar verschiedene Änderungen die man an den Geräten durchführen sollte. Eine war eine recht radikale Sache, diese erledigte das Brummen dann zu ca. 90%. Was ich dir damit sagen möchte ist, kein Hersteller wird irgendwelche Angaben zur Geräuschentwicklung machen, zumindest nicht im Consumer Bereich. Gruß René
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Du kannst eine solche Verpflichtung in einen Kaufvertrag reinschreiben, dann isses Pflicht. Daß technische Dokumentation zu Consumergeräten mitgeliefert wurde, ist mindestens 30 Jahre her, leider.
René S. schrieb: > von ********* Internet noch nicht ganz verstanden? :) Beitrag "Re: Fernsehr komisches Gezische" http://www.hifi-forum.de/viewthread-144-1712-58.html Beitrag 2856
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K. Laus schrieb: > Internet noch nicht ganz verstanden? :) Sehr gut sogar, ich wollte damit auch keinen Hersteller verschleiern sondern eher Ausdrücken das dieser nette Satz bei nahezu allen Herstellern irgendwo im Service Bulletin steht. Ich persönlich kenne diese Aussage von Philips, Löwe, Grundig und Sharp. Selbst der Wortlaut ist bei allen gleich, nach deinem Link sogar bei Sony :) Die gibt es schon seit ewigen Zeiten und hat nachwievor Gültigkeit auch wenn die LED und LCD Geräte weit weniger Geräusch entwickeln als frühere Geräte. Gruß René
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René S. schrieb: > Servus > > Zu dem Thema gibt es jede Menge Meinungen. Eine, die direkt in einem > Support Bulletin eines namenhaften europäischen Herstellers stand, ist > folgende. > > "Bitte beachten Sie, dass absolute Geräuschfreiheit bei einem > technischen Gerät der Unterhaltungsindustrie nicht realisierbar ist. > Geräuschfreiheit ist keine, im Datenblatt oder anderen Publikationen von > *********, zugesicherte Eigenschaft." > > Das ganze bezog sich auf die Geräuschentwicklung eines TV Gerätes bei > dem die Inverter ein surren von sich gaben mitunter aber auch die CCFL > Geräusche machten. Es gab zwar verschiedene Änderungen die man an den > Geräten durchführen sollte. Eine war eine recht radikale Sache, diese > erledigte das Brummen dann zu ca. 90%. > > Was ich dir damit sagen möchte ist, kein Hersteller wird irgendwelche > Angaben zur Geräuschentwicklung machen, zumindest nicht im Consumer > Bereich. > > > Gruß René Die Hersteller können alles Mögliche in irgendwelches Kleingedruckte schreiben, deswegen ist das noch lange nicht gültig. Vor allem wenn man erstmal was von "nicht realisierbar" schreibt um dannn später eine Anleitung zu geben, wie es doch geht. Spätestens wenn die Geräusche das normale Hören übertönen, dürfte Schluss sein. Im Zweifel entscheidet dann ein Gericht, was zumutbar ist und was nicht und nicht der Hersteller. Und spätestens wenn der Richter zu Hause einen Fernseher ohne Geräusche hat, wird der vielleicht den Hersteller fragen, warum er das nicht kann. Kann natürlich auch anders ausgehen, deswegen versuchen die Hersteller das erstmal so. Gruss Axel
Axel Laufenberg schrieb: > "nicht realisierbar" schreibt um dannn später eine > Anleitung zu geben, wie es doch geht. René S. schrieb: > dass absolute Geräuschfreiheit bei einem > technischen Gerät der Unterhaltungsindustrie nicht realisierbar ist. Hast du jemals eine ABSOLUTE Geräuschefreiheit erlebt? Sowas existiert nicht. Also ist die Angabe sehr wohl korrekt, wenn man genau liest. ;) Desweiteren ist ein Hersteller nicht verpflichtet solche Angaben bekannt zu geben, ansonsten kämen bestimmt schnell die ersten Leute auf die Idee irgendwelche Schaltpläne oder ähnliches zu verlangen. Sie sind nur dann verpflichtet, wenn es irgendwo geschrieben ist, sprich wenn beispielsweise in einem Vertrag vereinbart wurde dass dir diese Dokumente zustehen.
> ist der Hersteller oder Vertreiber technischer Produkte mir gegenüber > verpflichtet die technische Dokumentation des gekauften Produktes zu > geben? Nein. Wo käme ich denn als Gerätehersteller hin, wenn jeder Hansfranz das verlangen dürfte - ich bin doch nicht die Sozialfürsorge für faule Entwickler der Konkurrenz.
Es geht weniger darum, was der Hersteller kann, resp koennen taete, sondern eher darum, wieviel der Kunde bereit ist zu zahlen. Eine billigere Elektronik zieht mehr Strom. Ein billigerer Luefter ist eben einfach lauter. Ein low noise PC netzteil kostet eben einfach extra. und notorische Schnaeppchen Kaeufer kriegen meist Ramsch.
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Torben W. schrieb: > Ein Monitor brummt nach meinem Geschmack zu laut. Ich schicke den unter > Garantie ein - und bekomme ihn dann zurück mit dem Hinweis, dass er > nicht zu laut ist. Es gibt im Arbeitsrecht gewisse Grenzwerte, die die zulässige Lärmbelastung in dB angeben. Solange die nicht überschritten werden, hast Du wenig Handhabe gegenüber dem Hersteller. Gruss Harald
SanLue schrub: >Desweiteren ist ein Hersteller nicht verpflichtet solche Angaben bekannt >zu geben, ansonsten kämen bestimmt schnell die ersten Leute auf die Idee >irgendwelche Schaltpläne oder ähnliches zu verlangen. Genau. ....und womit? Mit Recht! MfG Paul
Axel Laufenberg schrieb: > Die Hersteller können alles Mögliche in irgendwelches Kleingedruckte > schreiben, deswegen ist das noch lange nicht gültig. Vor allem wenn man > erstmal was von "nicht realisierbar" schreibt um dannn später eine > Anleitung zu geben, wie es doch geht. Nuja was bei dem Gerät das Geräusch dann eliminierte, war das außer Betrieb setzen der dynamischen Kontrastregelung. Dazu wurde einfach eine Ader eines Flachbandkabels durchtrennt. Damit hatte der Kunde dann zwar deutlich weniger Geräusch, allerdings auch eine geringfügige Qualitätseinbuße beim Bild. Gruß René
Als ob die meisten Leute Heutzutage auch nur im Ansatz den Schaltplan eines Notebook/Smartphone/TV Mainboard verstehen könnten...
Max B. schrieb: > was Teil der Dokumentation sein muss und was davon dem Kunden übergeben > werden muss, hängt von den Normen ab nach denen das Produkt gefertigt > worden ist. Insgesamt liegt da viel in der Hand des Herstellers. Genauer gesagt ;-) hängt es weniger an den Normen an sich, als an den EU-/EG-Richtlinien. Auf einen Flachbildschirm wäre zum Beispiel die Richtlinie 2014/35/EU (auch bekannt als "Niederspannungrichtlinie", ersetzt die ältere 2006/95/EG) anwendbar. Die ist für Unerschrockene u.A. hier: http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/nsr-2014-35-eg.pdf nachlesbar. Unter Artikel 6 (Pflichten der Hersteller) ist genau aufgeführt, was der Hersteller tun muss und was eben nicht. Name und Anschrift des Herstellers (oder des Bevollmächtigten) müssen z.B. angegeben werden (Punkt 6). Punkt 7 ist interessant, insofern er regelt, dass der Endnutzer Anrecht auf eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen hat. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Natürlich muss der Hersteller deutlich mehr Informationen erstellen (Punkt 2) und aufheben (Punkt 3). Diese muss er aber nicht dem Endnutzer zugänglich machen, sondern nur der "zuständigen nationalen Behörde auf deren begründetes Verlangen" (Punkt 9). Und das gilt auch nur für Unterlagen für das (CE)-Konformitätsbewertungsverfahren. Solange also nicht explizit im Kaufvertrag geregelt wird, dass der (End)-Nutzer weitere Informationen erwirbt, sieht es schlecht aus, den Hersteller auf Herausgabe dieser Unterlagen zwingen zu wollen/können.
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