Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstständig mit eigenem Elektronikprodukt?


von Konstantin (Gast)


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Hallo Forum,

ich überlege schon seit längerer Zeit mich mit einem eigenem 
Elektronikprodukt selbständig zu machen. Dafür hätte ich gerne etwas Rat 
und würde gerne wissen was andere Leute für Erfahrungen gemacht haben. 
Ich habe in dem Forum schon einiges hilfreiches zu dem Thema gelesen, 
aber jeder steckt nunmal in einer anderen Ausgangssituation.

Also zum Thema: Seit einem halben Jahr entwickle ich an meiner 
Produktidee und habe dabei sehr gute Fortschritte gemacht. 
Hardwareseitig besteht mein Produkt eigentlich nur aus einem 
Mikrocontroller-Board. Ich habe da ein existierendes Board gefunden das 
ich verwenden möchte. Das heißt, das Board müsste nur in ein eigenes 
Gehäuse und ein paar LEDs und Anschlüsse dran. Auf dem Board müsste ich 
auch eine Kleinigkeit löten, da der Hersteller in der Standardversion 
einige optionale Baugruppen ausgelassen hat. Ich kann die Hardware also 
mit wenig Aufwand selbst herstellen. Das eigentliche Know-How steckt in 
der Firmware.

Meine sorgen sind allerdings der rechtliche, bürokratische und 
finanzielle Aufwand beim Vertrieb eines eigenen Produktes. Ich würde 
mich gerne ein Jahr Vollzeit dieser Idee widmen und hätte dafür 
wahrscheinlich auch die nötigen Ersparnisse. Allerdings befürchte ich 
dass z.B. Zertifizierungen sehr teuer werden könnten und mein Budget 
deutlich übersteigen.

Das Microcontroller Board hat bereits ein CE Zeichen. Aber ich vermute 
das gilt nicht mehr wenn ich das in ein eigenes Gehäuse verbaue und LEDs 
etc. anschließe. Das Board wird nur mit 5V betrieben. Ich hoffe dass 
sich dadurch die Zertifizierungsanforderungen reduzieren.

Dann gibt es noch das Vertriebsproblem: Ich müsste das Produkt 
international vertreiben, da die Zielgruppe sehr speziell ist, und es 
dafür in Deutschland allein sicherlich nicht genügend Kunden gibt. Ich 
habe da erst letztens gelesen dass bei Vertrieb in der EU die 
Bedienungsanleitung in die jeweilige Landesprache übersetzt werden muss 
:-o. Ich frage mich wie viele solcher Fallstricke da noch auf mich 
lauern.

Was ist eure Meinung dazu? Ist es möglich als Einzelperson ein eigenes 
Produkt auf den Markt zu bringen? Gibt es vielleicht irgendwo gute 
Bücher zu dem Thema die man lesen könnte.

Vielen Dank!

von Max B. (theeye)


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Hallo!

Die CE Kennzeichnung ist nach deinen Änderungen hinfällig. Selbiges gilt 
übrigens für die EMV Konformität. Ich habe bisher nur mal überlegt 
fertige Produkte nebenbei als kleinen bonus zu vertreiben. Aber die 
bürokratischen Hürden erscheinen mir dafür zu hoch.

Gruß Max

von Dario B. (Gast)


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und selbst wenn alle einzelteile eine ce-kennzeichnung haben, heisst das 
noch lange nicht, dass dann auch das gesammtsystem deswegen eine hat ;-)

von Paul M. (paul_m65)


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Das CE-Zeichen besagt doch nur, dass der Hersteller dafür garantiert, 
dass alle Vorschriften einghehalten werden. Wenn du also mit deiner 
Fachkompetenz begründen kannst, dass sich durch die von dir ergänzten 
Bauteile nichts relevantes ändert und die Vorschriften weiterhin 
eingehalten werden, ist doch alles gut.

von Karl O. (knorke)


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Auch wenn das nicht die legale Variante ist: man kann auch ein Bisschen 
auf Risiko fahren. Wieviel von dem Chinaschrott im 1-Euro Markt ist 
schon wirklich normgerecht? Und wie viele 1-Euro-Shops werden zu Tode 
geklagt? Nichtmal die Teflonpfannenklage gegen Kik hatte Erfolg.
Gerade spezielle Zielgruppen sind oft dankbar für ein Produkt, und 
fangen nicht gleich an, von Dir die CE Unterlagen zu verlangen.
Zudem: CE+CE=CE. Ohne ein Bisschen unternehmerisches Risiko wird das 
eben nix ;-)
Meine Erfahrungen mit selbstständiger Tätigkeit: die ganzen Regeln 
werden bei weitem nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht werden. Das 
gilt auch für die Steuer etc. Am Ende findet sich schon ein Weg wie man 
sich gerade noch im Legalen durchwurstelt ;-)

von Max B. (theeye)


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Karl Otto schrieb:
>... und fangen nicht gleich an, von Dir die CE Unterlagen zu verlangen.

Das können sie auch gar nicht. Die Unterlagen sind nur zB der 
Aufsichtsbehörde zwingend vorzuweisen.

Wie genau würdest du dich denn selbstständig machen wollen? Wie haftest 
du?

Gruß Max

von MaWin (Gast)


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Konstantin schrieb:
> Ist es möglich als Einzelperson ein eigenes Produkt auf den Markt
> zu bringen?

Ja. Sogar einfacher als früher dank Direktbestellung, zumindest so lange 
es nicht um Medizinprodukte und Automobiltechnik geht (aber die kochen 
auch nur mit Wasser, man muss aber viele Regeln befolgen, Siemens 
verdient sich (noch) dumm und dämlich mit Medizintechnik (dank 
Protektionismus, die sitzen ja dort, wo die Regeln gemacht werden).

Die Frage ist eher, ob es sich lohnt.

Hohe Preise schrecken Kundschaft ab, wenn dein uC Board das eigentlich 
alles kann, darf das Endprodukt nicht viel teurer sein. Du musst also 
dein vorgefertigtes Microcontroller-Board billiger einkaufen und 
brauchst hohe Stückzahlen, damit für deine Software und die Fixkosten 
(WEEE, Ausrüstung)Amortisation übrig bleibt.

Meist reicht es dafür nicht, du hast zu wenige Kunden und schreckst auch 
noch die letzen durch zu hohe Preise ab.

> Ich müsste das Produkt international vertreiben

Da reicht dann ggf. nicht mehr CE, sondern LR in USA, CCC in China, BSMI 
in Taiwan, KC Mark für Korea, PSE in Japan, GOST-R in Russland, ISI in 
Indien.

Wenn dein Produkt also nichts hochpreisiges ist, vergiss es. Lass die 
Leute es auf deiner WebSeite in Deutschland bestellen, du versendest 
überallhin, aber es ist eben nicht zertifiziert, das kann dann, wie beim 
Direktimport von Chinaartikeln, vom Zoll konfisziert werden, aber das 
ist nicht dein Problem, sondern das des Importierenden.

http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1

Die Fixkosten sind für Elektronikentwicklung recht niedrig.
Gewerbeschein, WEEE Anmeldung, dein Lötkolben und ein kurzer Besuch bei 
einem Labor kostet so 500 EUR, jeder Pizzabäcker muss mehr investieren.

Aber wenn man sich hinsetzen muss, ein paar Bauteile per Hand einlöten 
will, ein Gehäuse per Hand bohren will, Bedienelemente per Hand 
montieren will, dann springt ein mieserabler Stundenlohn raus, 
insbesondere wenn man das für jedes bestellte Teil einzeln macht.

Nur mal ein Beispiel eine Töpferofensteuerung
http://www.hermes-electronic.de/downloads/bedienungsanleitungen/SE96d.pdf
die früher gutes Geld eingebracht hat, hat heute Konkurrenz
http://www.ebay.de/itm/111049577802?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2649
und ist keine 100 EUR mehr wert.

http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20

von Konstantin (Gast)


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MaWin schrieb:
> [...]
>
> Die Frage ist eher, ob es sich lohnt.
>
> Hohe Preise schrecken Kundschaft ab, wenn dein uC Board das eigentlich
> alles kann, darf das Endprodukt nicht viel teurer sein. Du musst also
> dein vorgefertigtes Microcontroller-Board billiger einkaufen und
> brauchst hohe Stückzahlen, damit für deine Software und die Fixkosten
> (WEEE, Ausrüstung)Amortisation übrig bleibt.
>
> Meist reicht es dafür nicht, du hast zu wenige Kunden und schreckst auch
> noch die letzen durch zu hohe Preise ab.

Ich habe schon vor das entsprechend Hochpreisig zu verkaufen. Das wäre 
für einen Industriezweig in dem bereits jetzt die meiste Hardware sehr 
teuer verkauft wird. Das Board hat einen kombinierten FPGA / 
Microcontroller SOC, ist aber im Einkauf vergleichsweise günstig.

>
>> Ich müsste das Produkt international vertreiben
>
> Da reicht dann ggf. nicht mehr CE, sondern LR in USA, CCC in China, BSMI
> in Taiwan, KC Mark für Korea, PSE in Japan, GOST-R in Russland, ISI in
> Indien.
>
> Wenn dein Produkt also nichts hochpreisiges ist, vergiss es. Lass die
> Leute es auf deiner WebSeite in Deutschland bestellen, du versendest
> überallhin, aber es ist eben nicht zertifiziert, das kann dann, wie beim
> Direktimport von Chinaartikeln, vom Zoll konfisziert werden, aber das
> ist nicht dein Problem, sondern das des Importierenden.

Ja, so habe ich mir das eigentlich auch gedacht.

> http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-fa...
>
> Die Fixkosten sind für Elektronikentwicklung recht niedrig.
> Gewerbeschein, WEEE Anmeldung, dein Lötkolben und ein kurzer Besuch bei
> einem Labor kostet so 500 EUR, jeder Pizzabäcker muss mehr investieren.

Das hört sich sich erstmal super an. Vielen Dank :-)

> Aber wenn man sich hinsetzen muss, ein paar Bauteile per Hand einlöten
> will, ein Gehäuse per Hand bohren will, Bedienelemente per Hand
> montieren will, dann springt ein mieserabler Stundenlohn raus,
> insbesondere wenn man das für jedes bestellte Teil einzeln macht.

Ja das stimmt. Aber ich würde eher wenig Stück aber zu einem hohen Preis 
verkaufen. Ich denke wenn ich 30 Stück im Jahr verkaufen könnte, dann 
könnte ich gut davon Leben. Dann müsste sich das löten und schrauben 
hoffentlich in Grenzen halten :-)

> [...]

von Konstantin (Gast)


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Max B. schrieb:
> [...]
>
> Wie genau würdest du dich denn selbstständig machen wollen? Wie haftest
> du?
>

Das ist eine gute Frage. Eine GmbH ist mir zu teuer. Ich denke eine UG 
wäre eine gute Idee, wobei da scheinbar die Bürokratie bereits recht 
hoch ist. Am liebsten wäre es mir, das vorerst als Einzelunternehmer zu 
führen. Dass ich dann selbst hafte ist mir klar :-o

von Paul B. (paul_baumann)


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Karl Otto schrub:
>Nichtmal die Teflonpfannenklage gegen Kik hatte Erfolg.
>..die ganzen Regeln werden bei weitem nicht so heiß gegessen, wie sie >gekocht 
werden.

Nein, vor Allem dann nicht, wenn man die Teflonpfanne benutzt.

Max frog:
>Wie genau würdest du dich denn selbstständig machen wollen? Wie haftest
>du?

Verkaufe Teflonpfannen. Da stellt sich die Frage nach der Haftung nicht,
weil eben nichts haftet.

;-)

MfG Paul

von Karl O. (knorke)


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Haha, genial!

>Am liebsten wäre es mir, das vorerst als Einzelunternehmer zu
führen.

Ich würde eher zu Limited oder solchen Konstrukten raten. Nur keine 
persönliche Haftung.

von Konstantin (Gast)


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Karl Otto schrieb:
> Ich würde eher zu Limited oder solchen Konstrukten raten. Nur keine
> persönliche Haftung.

OK, ich werde mal einen Termin mit dem Steuerberater machen. Soweit ich 
weiß ist eine UG ziemlich äquivalent zu einer Limited.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Ich würde eher zu Limited oder solchen Konstrukten raten. Nur keine
> persönliche Haftung.

Wer seid ihr denn? Memmen oder Männer?
Wenn ihr nicht persönlich für eure Schandtaten voll geradestehen wollt, 
müsst iher euch eben mit 25 k€ teilweise freikaufen.

Keine Verantwortung übernehmen  u n d kein Geld ausgeben wollen, das 
geht eben nicht.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Bürovorsteher schrieb:
>> Ich würde eher zu Limited oder solchen Konstrukten raten. Nur keine
>> persönliche Haftung.
>
> Wer seid ihr denn? Memmen oder Männer?
> Wenn ihr nicht persönlich für eure Schandtaten voll geradestehen wollt,
> müsst iher euch eben mit 25 k€ teilweise freikaufen.
>
> Keine Verantwortung übernehmen  u n d kein Geld ausgeben wollen, das
> geht eben nicht.

Das verstehe ich auch nicht.

Habt Ihr so wenig Vertrauen in Euer Können und Produkte?

Wobei wie schon erwähnt eine GmbH in vielen Haftungsfällen eben nicht 
schützt.

Wenn Dein Produkt nicht sicher ist weil Du geltende Vorschiften (CE) 
nicht einhältst, dann bist Du als GF natürlich auch privat dran, denn 
diese Dinge hättest Du wissen und deren Umsetzung kontrollieren müssen.

von PSblnkd (Gast)


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Rechtsform des Unternehmens, CE-Zeichen und irgendwelche Konformitäts- 
oder Haftungsproblematiken sind alle harmlos, aber wer in Deutschland 
ein elektronisches Gerät und wenn es noch so klein ist - z.B. 3 
Bauelemente auf einer Mini-Lp - verkaufen will, d.h. "in den Verkehr" 
bringen will, sollte sich umgehend mit dem "Elektrogerätegesetz" 
auseinandersetzen, bzw. mit dem umsetzenden Gremium "EAR" 
http://www.stiftung-ear.de/.
Da wird Dir dann gleich die Lust vergehen ...

In den anderen EU-Ländern gibt es ähnliche Regelungen.
Mann kann natürlich den Versuch machen - alles weltweit außer EU - na 
dann viel Spaß!

Grüsse aus Berlin

PSblnkd

von Bürovorsteher (Gast)


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> Da wird Dir dann gleich die Lust vergehen ...

Auch Blödsinn, wenn du das Zeug z.B als Spielzeug oder Mess- und 
Kontrollgeräte vertickst, zahlst du für die Entsorgung gar nichts.
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt ca. 250 €.
Die jährliche Gebühr für den VERE sind 25 €.
Mit einigem bürokratischen Aufwand kannst du die Anmeldegebühr auch noch 
sparen.
Mir war der Aufwand zuviel, zahlen war einfacher.

von X4U (Gast)


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Konstantin schrieb:
> ich überlege schon seit längerer Zeit mich mit einem eigenem
> Elektronikprodukt selbständig zu machen.

Dann mach es. Die andere Variante ist es zu lassen. So blöd das klingt, 
es ist es die Haltung Unternehmer zu werden.

> Meine sorgen sind allerdings der rechtliche, bürokratische und
> finanzielle Aufwand beim Vertrieb eines eigenen Produktes.

Vergiss es. Fang einfach an. Du kannst nicht alles planen. Wenn dein 
Produkt was taugt kannst du das aus den Umsätzen delegieren. Wenn nicht 
kräht eh kein Hahn danach.

Du fliegst bei solchen Produkten auch unter dem Radarschirm der 
Platzhirsche. Die Interessieren sich nicht für Produkte unter der 50-100 
Mio. Grenze. Das ist branchenunabhängig.


> Dann gibt es noch das Vertriebsproblem:

Was ist an einer Adwords Kampagne ein Problem? Du hast heute de fakto 
einen weltweiten Markt "at your fingertips". Bei Waren abseits des 
Mainstream zu sehr geringen Kosten.


> Ich habe schon vor das entsprechend Hochpreisig zu verkaufen. Das wäre
> für einen Industriezweig in dem bereits jetzt die meiste Hardware sehr
> teuer verkauft wird.

Die Branche hat als Geld. Worauf wartest du dann?

> Das Board hat einen kombinierten FPGA /
> Microcontroller SOC, ist aber im Einkauf vergleichsweise günstig.

Das ist deinem Kunden völlig egal. Sein Mehrwert entsteht ja nicht durch 
ein paar Led's und eine Schachtel sondern durch die Anwendung (und auch 
durch after sales support).  Du verkaufst dein know how. Die Kiste ist 
nur der "Dongle". So würde ich das sehen.


Noch eins. Niemand kann alles. Hier schreiben viele gute Ingenieure und 
Techniker. Alle mit den besten Absichten. Es gibt aber nur sehr wenige 
die ihren eigenen Laden betreiben. In Sachen Unternehmung sind nur die 
kompetent.

Dein Umfeld wird auch aus abhängig Beschäftigten bestehen. Sonst würdest 
du solche Fragen nicht stellen. Suche dir gleichgesinnte, das pusht.

von MaWin (Gast)


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PSblnkd schrieb:
> sollte sich umgehend mit dem "Elektrogerätegesetz"
> auseinandersetzen, bzw. mit dem umsetzenden Gremium "EAR"
> http://www.stiftung-ear.de/.
> Da wird Dir dann gleich die Lust vergehen ...

Hättest du Konstantins Beiträge gelesen und die simpelsten 
Grundkenntnisse über Stiftung EAR als deutsche WEEE Umsetzung, dann 
wüsstest du, daß Konstantin ausschliesslich B2B vor hat und daher ausser 
einer Anmeldung mit der Stiftug EAR nichts am Hut hat.

Aber schön, daß wieder ein Kenntnisloser gejammert hat.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo zusammen,

> Dein Umfeld wird auch aus abhängig Beschäftigten bestehen. Sonst würdest
> du solche Fragen nicht stellen. Suche dir gleichgesinnte, das pusht.

Das kann ich nur bestätigen. Ich fand den Austausch mit Kollegen immer 
sehr hilfreich. Die kannte ich z.T. zunächst nur virtuell (aus d.s.e., 
über Webseiten usw.), haben mir aber trotzdem viel geholfen. Ggf. findet 
man aber auch über Gründerberatung und -schulungen (Uni, FH, IHK) 
Gleichgesinnte. Ideal ist es eigentlich, wenn man nicht nur Techniker im 
Team hat, sondern auch jemand aus den Bereichen BWL, Vertrieb und/oder 
z.B. einen Kaufmann. Alles alleine machen zu müssen ist ein mühsehliges 
Geschäft.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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MaWin schrieb:

> Hättest du Konstantins Beiträge gelesen und die simpelsten
> Grundkenntnisse über Stiftung EAR als deutsche WEEE Umsetzung, dann
> wüsstest du, daß Konstantin ausschliesslich B2B vor hat und daher ausser
> einer Anmeldung mit der Stiftug EAR nichts am Hut hat.

Wobei man da sicherheitshalber schon genauer hinschauen sollte.

Nur weil er hauptsächlich an die Industrie verkauft, muss es sich nicht 
zwangsweise um ein reines B2B-Gerät im Sinne des ElektroG handeln.
Entscheidend ist immer die übliche Nutzung.

Wenn er also Kaffeemaschinen an Betriebe verkauft, dann muss er trotzdem 
für die Entsorgung/Garantiestellung etc. aufkommen.

Aber bei Konstantin hört sich das schon sehr speziell an - sollte also 
ohne insolvenzsichere Garantie funktionieren.

Hier mal das Zitat aus der FAQ des EAR:

--
Was sind b2b-Geräte im Sinne des ElektroG?

Als b2b-Geräte (business-to-business-Geräte) werden solche Elektro- und 
Elektronikgeräte bezeichnet, für die der Hersteller gemäß § 6 Abs. 3 S. 
2 ElektroG glaubhaft machen kann, dass sie ausschließlich in anderen als 
privaten Haushalten genutzt werden (tatsächliche Verwendung) oder dass 
solche Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden 
(bestimmungsgemäße Verwendung).

Die Frage, ob ein Gerät ein b2b-Gerät ist, muss vor dem Hintergrund 
beantwortet werden, dass bei der Registrierung mit einer solchen 
Geräteart keine insolvenzsichere Garantie nachgewiesen werden muss. 
Entscheidend für die b2b-Eigenschaft eines Gerätes ist daher nicht der 
Vertriebsweg (zum Beispiel Abgabe nur an gewerbliche Zwischenhändler), 
sondern der Ort der möglichen Nutzung. B2b-Geräte sind also praktisch 
ausschließlich gewerblich nutzbare Geräte, die zum Beispiel wegen ihres 
Verwendungszwecks, wegen besonderer Voraussetzungen für ihren Einsatz 
(erforderliche Betriebsgenehmigungen, besondere Umgebung oder 
qualifiziertes Fachpersonal), aufgrund ihrer Größe oder wegen anderer 
Eigenschaften, eine Nutzung im privaten Bereich unmöglich oder zumindest 
unwahrscheinlich machen.
--

Dort steht allerdings nichts von der Entsorgung an sich, nur der 
Garantie.
Offenbar müssen die Entsorgungskosten auch hier übernommen werden.

Hat hier einer nur B2B und kann dazu Näheres sagen?

: Bearbeitet durch Moderator
von Konstantin (Gast)


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Vielen Dank für die vielen Antworten :-)

Ja, das wäre definitiv ein B2B Produkt. Das würde das dann 
wahrscheinlich sehr vereinfachen. Ich werde mir mal das ElektroG zu 
Gemüte führen. Es scheint wohl doch alles unkomplizierter zu sein wie 
ich befürchtet habe. Dann muss nur noch die Entwicklung hin hauen :-)

von MaWin (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Dort steht allerdings nichts von der Entsorgung an sich, nur der
> Garantie.
> Offenbar müssen die Entsorgungskosten auch hier übernommen werden.
>
> Hat hier einer nur B2B und kann dazu Näheres sagen?

Der ANBIETER muss anbieten, die von ihm produzierten Geräte 
zurückzunehmen und dann auf seine Kosten zu entsorgen.

Firmenkunden dürfe ihren Elektronikmüll also nicht in die kommunalen 
Sammelstellen bringen, sondern müssen sie selbst entsorgen oder 
zurückbringen.

von Weingut P. (weinbauer)


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vom Prototyp zur Serienreife ist auch so ne Sache ... erstmal n 
passendes Gehäuse finden ... hört sich trivial an, aber beim Devboard 
sind die Anschlüsse direkt zugänglich, damit das aber wirklich passt 
wenn der Deckel zu ist :(

von Dumdi D. (dumdidum)


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Rechne damit das der Vetrieb eines hochpreisigen Produktes einer kleinen 
Firma im B2B um Größenordnungen audwendiger sein wird als adwords 
schalten und auf Messen praesent zu sein.

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Dort steht allerdings nichts von der Entsorgung an sich, nur der
>> Garantie.
>> Offenbar müssen die Entsorgungskosten auch hier übernommen werden.
>>
>> Hat hier einer nur B2B und kann dazu Näheres sagen?
>
> Der ANBIETER muss anbieten, die von ihm produzierten Geräte
> zurückzunehmen und dann auf seine Kosten zu entsorgen.
>
> Firmenkunden dürfe ihren Elektronikmüll also nicht in die kommunalen
> Sammelstellen bringen, sondern müssen sie selbst entsorgen oder
> zurückbringen.

Ja, so ist es wohl :-)

Ich habe eben mal bei VERE angerufen. B2B benötigt also nur die einfache 
Registrierung und dann auch keine monatlichen/jährlichen 
Mengenmeldungen/-anpassungen. Man hat also wirklich nur einmalige 
Kosten.

Zurücknehmen muss man die Sachen zur Entsorgung, allerdings nicht selbst 
abholen oder das veranlassen.

Wichtig ist aber, dass man bei Verkauf innerhalb der EU auch im B2B in 
jedem relevanten Land registriert sein muss! Für Kleinunternehmen mit 
nur geringen Umsätzen ist das laut VERE aufgrund der Kosten praktisch 
uninteressant.

Besonders lustig wird es dann mit WEEE2 werden, wenn die 
Bevollmächtigten dazukommen. :-(

: Bearbeitet durch Moderator
von MaWin (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Wichtig ist aber, dass man bei Verkauf innerhalb der EU auch im B2B in
> jedem relevanten Land registriert sein muss!

Aber nur, wenn du das Produkt auch in dem Land verkaufst, also dort eine 
Verkaufsstelle hast.

Hast du einen Internet-Shop in Deutschland und bestellt ein EU-Ausländer 
dort, ist

1. selbstverständlich ein Export erlaubt, es ist eher der Import des 
Bestellers, und das ist in der EU glasklar ohne Handelsschranken.

2. es weder nötig, eine (spanische/italienische, ..)  Bedienungsanleting 
beizulegen (daran ist auch erkennbar, daß sich dein Verkauf nicht an 
Ausländer richtet)

3. noch nötig, mit (Steuerbehörden, WEEE-Organisationen, Impressum und 
ladungsfähiger Anschrift, Gerichtsstand) in dem Land anzubieten.

Schwieriger wird es, wenn du dich mit einer WebSite (.it Domain oder so) 
in Landessprache an die Kunden in dem Ausland wendest, dann kann der 
Kunde zu Recht auch eine Bedienungsanleitung in seiner Sprache erwarten, 
erwarten daß er sih in seiner Sprache mit dir (gerichtlich) 
auseinandersetzen kann, und die Produkte werden dann bei der WEEE 
Organisation in dem Land registriert.

So verhindert kranke EU-Lobbygesetzgebung den Service, Produkte auch mit 
mehrsprachigen Bedienungsanleitungen zu versehen, denn das könnte als 
Indiz gewertet werden, daß sich das Angebot an Bürger jenes Landes 
wendet.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Wichtig ist aber, dass man bei Verkauf innerhalb der EU auch im B2B in
>> jedem relevanten Land registriert sein muss!
>
> Aber nur, wenn du das Produkt auch in dem Land verkaufst, also dort eine
> Verkaufsstelle hast.
> Hast du einen Internet-Shop in Deutschland und bestellt ein EU-Ausländer
> dort, ist
>
> 1. selbstverständlich ein Export erlaubt, es ist eher der Import des
> Bestellers, und das ist in der EU glasklar ohne Handelsschranken.

Leider ist das nicht korrekt:

Genau danach habe ich bei VERE explizit gefragt und da wird sich auch 
mit WEEE2 nichts ändern - es wird im Gegenteil noch schlimmer.

Du benötigst auch im B2B und auch mit "nur" einem Webshop zwingend die 
Registrierung in dem Land, in das Du verschickst, es sei denn, Dein 
Abnehmer ist Zwischenhändler und verkauft diese Geräte and Endkunden.

Ansonsten zählt auch ein gewerblicher Abnehmer im Ausland als normaler 
Endkunde (immer im Sinne des ElektroG).

Ja, da ist vollkommener Irrsinn und für kleine Unternehmen nicht 
machbar.

Ich hatte dann spaßeshalber vorgeschlagen, nur bis an die Grenze zu 
liefern und denjenigen das Gerät selbst ins Zielland verbringen zu 
lassen. Er meinte dann, dass das prinzipiell gehen könne, allerdings 
könne die (ausländische) Rechnungsadresse natürlich beim Prüfer zu 
Irritationen führen - man benötigt also einen Nachweis, dass das Gerät 
von einem selbst nur nach DE vershcickt wurde. Ansonsten wäre das wohl 
ein Fall für einen Anwalt.

> 3. noch nötig, mit (Steuerbehörden, WEEE-Organisationen, Impressum und
> ladungsfähiger Anschrift, Gerichtsstand) in dem Land anzubieten.

Du benötigst zwingend die WEEE-Registrierung in jedem einzelnen Land.

Die EU muss ich hierbei mal in Schutz nehmen - diese hatte nämlich 
sowohl zu WEEE als auch jetzt zu WEEE2 eine einheitliche Regelung, also 
nur eine einmalige Registrierung vorgeschlagen und sie hat lediglich die 
Richtlinie und die Quoten festgelegt.

Gescheitert ist das Ganze auch jetzt wieder mal am Kompetenzgerangel und 
Beharren auf eigenen Rechten der Mitgliedsländer.

Leider. Und ab 2017 wird es eben nochmal "lustiger".

: Bearbeitet durch Moderator
von Arc N. (arc)


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Chris D. schrieb:
> Ich habe eben mal bei VERE angerufen. B2B benötigt also nur die einfache
> Registrierung und dann auch keine monatlichen/jährlichen
> Mengenmeldungen/-anpassungen. Man hat also wirklich nur einmalige
> Kosten.
>
> Zurücknehmen muss man die Sachen zur Entsorgung, allerdings nicht selbst
> abholen oder das veranlassen.

Im B2B-Bereich ist es afair/k auch möglich die Entsorgung per 
AGB/Vertrag auf den Kunden "abzuwälzen".

> Wichtig ist aber, dass man bei Verkauf innerhalb der EU auch im B2B in
> jedem relevanten Land registriert sein muss! Für Kleinunternehmen mit
> nur geringen Umsätzen ist das laut VERE aufgrund der Kosten praktisch
> uninteressant.
>
> Besonders lustig wird es dann mit WEEE2 werden, wenn die
> Bevollmächtigten dazukommen. :-(

Das wird wirklich "lustig" werden... Alleine wenn ich die "Begründung" 
lese, wird mir schlecht: "Um die derzeit bestehenden Hindernisse für das 
ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts und den Verwaltungsaufwand 
abzubauen, sollten die Mitgliedstaaten abweichend von diesem Grundsatz 
den Herstellern, die nicht in ihrem Hoheitsgebiet, sondern in einem 
anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, die Möglichkeit geben, einen 
Bevollmächtigten zu benennen..."

Dazu noch etwas TTIP, TISA und CETA und die Ahnung gegen wen und was das 
alles geht wird zur Gewissheit.

Da bleibt fast nur die Idee, dass sich die KMUs mal zusammenraufen und 
bspw. eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft mit Niederlassungen in allen 
EU-Ländern aufbauen, die sich auch mögliche Rechtsstreite leisten 
kann...

von Daniel (Gast)


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hmmm... das mit der WEEE ist ein verzwicktes Thema.


Ich nehme jetzt mal als Beispiel Nanotec.

Man kann sich dort in jedem Land Europas anmelden und wählt dann "Ich 
versichere, dass ich nicht als Privatperson bestelle.*" aus...

Ich bezweifle stark das die in jedem Land angemeldet sind, das müsste 
eigentlich egal sein ob jetzt ein Geschäftskunde bestellt oder nicht

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel schrieb:
> hmmm... das mit der WEEE ist ein verzwicktes Thema.
>
>
> Ich nehme jetzt mal als Beispiel Nanotec.
>
> Man kann sich dort in jedem Land Europas anmelden und wählt dann "Ich
> versichere, dass ich nicht als Privatperson bestelle.*" aus...
>
> Ich bezweifle stark das die in jedem Land angemeldet sind, das müsste
> eigentlich egal sein ob jetzt ein Geschäftskunde bestellt oder nicht

Nanotec liefert grundsätzlich nicht an private Verbraucher - das hat 
aber wohl andere Gründe (Widerrufsrecht, AGB usw.)

Ich habe gerade mal auf der letzten Nanotec-Rechnung nachgeschaut. Dort 
ist gar keine WEEE-Nummer angegeben.

Ich nehme an, dass deren Motoren und Endstufen nicht in den Bereich des 
ElektroG fallen, da es sich dabei offenbar nicht um Geräte im Sinne des 
ElektroG handelt.

Was ein Gerät im Sinne des ElektroG ist und was nicht, ist auch wieder 
eine ganz andere - nicht weniger komplizierte - Baustelle ;-)

Aus den EAR-FAQ:
"Ein eigenständiges Gerät liegt dann vor, wenn die für das Gerät 
festgelegten Funktionen im durch den Hersteller vorgesehenen Sinne 
unmittelbar dem Endnutzer zur Verfügung stehen. Die eigenständige 
Geräteeigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass das Gerät in ein 
anderes Produkt eingebaut wird. Das ElektroG kann auch dann Anwendung 
finden, wenn ein eigenständiges Elektro- und Elektronikgerät mit einem 
anderen Produkt verbunden wird.

Anders verhält es sich, wenn ein Gerät kein Endprodukt ist, sondern 
ausschließlich Herstellern anderer Produkte zur Weiterverarbeitung 
überlassen wird, so dass das Gerät nur als integraler Teil des anderen 
Produktes in Verkehr gebracht wird. In diesem Fall handelt es sich um 
ein Bauteil/Komponente o. ä., das nicht in den Anwendungsbereich des 
ElektroG fällt."

Ich nehme an, dass Nanotec sich auf den zweiten Absatz beruft.

von Daniel (Gast)


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Dann nehm ich mal Conrad her die versenden auch überall hin, bei den 
Preisen und Mengen welche die z.B nach Island, Finnland, Helsinki, 
Irland absetzen würde sich das sicherlich nicht rechnen sich dort 
anzumelden.

Sprich ich nehme an 99.9% registrieren sich nur zuhause und ignorieren 
den Rest?

Die Richtlinie hält praktisch nicht stand?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel schrieb:
> Dann nehm ich mal Conrad her die versenden auch überall hin, bei den
> Preisen und Mengen welche die z.B nach Island, Finnland, Helsinki,
> Irland absetzen würde sich das sicherlich nicht rechnen sich dort
> anzumelden.

Woher weisst Du das?
Bei einer Firma wie Conrad gehe ich sogar stark davon aus, dass sie 
überall registriert sind. Da fallen diese Kosten unter "Grundrauschen".

> Sprich ich nehme an 99.9% registrieren sich nur zuhause und ignorieren
> den Rest?

Eher nicht - aber man kann natürlich immer auf Risiko setzen.

> Die Richtlinie hält praktisch nicht stand?

Die Richtlinie ist nur eine Richtlinie - entscheidend ist die Umsetzung 
in die jeweiligen nationalen Gesetze.

von Daniel (Gast)


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Bei dem Dienstleister bei dem Conrad angemeldet ist steht nichts von 
Europa. Laut der PDFs dort steht auch nur das man das Thema auf die 
Hersteller abwälzt. Ich bezweifle aber stark das Conrad nur Ware von 
europäischen Herstellern anbietet.

Aber egal, man suche sich einen anderen Elektronikstore, es ist bei 99% 
das Gleiche. Die liefern alle überall hin und sind zu 100% nicht überall 
registriert.

Das Ganze hält praktisch einfach nicht stand. Und die kleinen zu Klagen 
macht wohl mehr Aufwand als praktischen Nutzen.

Interessant wäre es wie es bei Privatverkäufen aussieht.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel schrieb:
> Bei dem Dienstleister bei dem Conrad angemeldet ist steht nichts von
> Europa.

Die Bitkom-Gesellschaft ist ja auch nur der Entsorger für Deutschland.

> Laut der PDFs dort steht auch nur das man das Thema auf die
> Hersteller abwälzt. Ich bezweifle aber stark das Conrad nur Ware von
> europäischen Herstellern anbietet.

Das spielt auch keine Rolle.

> Aber egal, man suche sich einen anderen Elektronikstore, es ist bei 99%
> das Gleiche. Die liefern alle überall hin und sind zu 100% nicht überall
> registriert.

Woher weisst Du das?

Aber selbst wenn es so ist: so etwas ist kinderleicht prüfbar und 
gefahrlos abmahnfähig. Alternativ reicht bspw. eine Anschwärzung bei der 
EAR und die schicken in der Tat ihre Prüfer rum und kontrollieren die 
Mengenmeldungen.

> Interessant wäre es wie es bei Privatverkäufen aussieht.

Das ElektroG unterscheidet nicht zwischen gewerblichem und privatem 
Verkauf.

Jeder, der Geräte, und sei es auch nur eins, erstmalig in Verkehr 
bringt, ist registrierungspflichtig.

Ich wünschte, es wäre anders ...

: Bearbeitet durch Moderator
von Daniel (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Woher weisst Du das?

Ich kenne viele Online Versender insbesondere im Ausland da ich nicht 
aus Deutschland bin, die melden sich alle nur lokal an.

Ist die Stiftung EAR nicht nur für Deutschland zuständig? Würde mich 
wundern wenn die sich auch um Island, Irland usw. kümmern würden.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Woher weisst Du das?
>
> Ich kenne viele Online Versender insbesondere im Ausland da ich nicht
> aus Deutschland bin, die melden sich alle nur lokal an.

Wie gesagt: jeder sollte das Risiko kennen.

> Ist die Stiftung EAR nicht nur für Deutschland zuständig? Würde mich
> wundern wenn die sich auch um Island, Irland usw. kümmern würden.

Die sind für Deutschland zuständig und die werden bspw. aktiv, wenn hier 
im E-Schrott Geräte auftauchen, die keine deutsche WEEE-Nummer haben 
(die haben dafür tatsächlich Leute, die Stichproben nehmen).

Die EAR wird aber auch aktiv, wenn ein deutscher Händler denen mitteilt, 
dass ein ausländischer Händler hierhin vertickt, aber hier nicht 
registriert ist.

von Daniel (Gast)


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Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen (das Land von dem 
ich gesprochen habe ist übrigens auch Dein Heimatland).

Klar werden die vielleicht ein paar Hops nehmen, aber selbst die 
größeren (auch in Deutschland!) haben diesbezüglich Dreck am Stecken.

Das ist auch ziemlich einfach nachvollziehbar, man bestelle bei einigen 
einfach ein paar Geräte, man bekommt auch im Ausland die gleichen 
Rechnungen ohne zusätzliche WEEE Nummer des lokalen Landes.

Gut die welche mir bekannt sind kaufen alle beim Chinesen ein und dort 
ist selbst die Marke des Chinesen aufgedruckt und es lässt sich wohl 
unmöglich zum Händler zurückvollziehen.

Kleinkrams wie auch Spielzeug wird ohnehin zu 99% über den Hausmüll 
entsorgt, da sollte sich das auch sehr schwer nachvollziehen lassen.

von Daniel (Gast)


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Daniel schrieb:
> Klar werden die vielleicht ein paar Hops nehmen, aber selbst die
> größeren (auch in Deutschland!) haben diesbezüglich Dreck am Stecken.

Nicht alle aber ich kenne hier auch einige welche nur in Deutschland 
registriert sind.

von Daniel (Gast)


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von MaWin (Gast)


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Daniel schrieb:
> Unternehmen in Asien Versand aus Deutschland. Da wette ich ja nahezu das
> schon wieder kein WEEE in allen europäischen Ländern vorliegt.

Du kannst gar nicht vor Gericht klagen, denn das ist eine 
Wettbewerbssache und es dürfen nur Wettbewerber klagen, keine 
selbsternannten Hilfssheriffs die nichts Besseres zu tun haben, als die 
Konkurrenzverhinderungsmechanismen der Grosskotzerne umzusetzen so daß 
die sich nicht die Mühe machen müssen ihre lobbygesteuerten Gesetze in 
die Realität umzusetzen.

von Auslaender (Gast)


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Was soll dieser WEEE Scheiss fuer auslaendische Hersteller. Ich liefere 
auch nach Deutschland und wurde nie dazu informiert, genoetigt oder 
gefragt.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Auslaender schrieb:
> Was soll dieser WEEE Scheiss fuer auslaendische Hersteller. Ich liefere
> auch nach Deutschland und wurde nie dazu informiert, genoetigt oder
> gefragt.

Klar machen das viele noch einfach so, das ändert aber nichts an der 
Gesetzeslage.

Ein alter Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Dafür ist man eben selbstständig. Das heisst auch, dass man sich die 
entsprechenden Informationen selbst besorgt und nicht vorgekaut bekommt.

Wobei unsere IHK hier schon einige Veranstaltungen zu dem Thema hatte 
und das da auch angesprochen wurde.

Gesetzeslage ist (siehe auch Richtlinie 2012/19/EU, die mittlerweile von 
fast allen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde, in DE aber noch nicht): Du 
musst in jedem Land, in das Du exportierst, registriert sein (war schon 
immer so) und dort neuerdings auch einen Bevollmächtigten haben, der 
Ansprechpartner der jeweiligen Einrichtung (hier eben der EAR) ist.

Und bei Hinweisen auf Inverkehrbringen ohne Registrierung geht das 
Umweltbundesamt diesen auch dann nach, wenn kein Wettbewerbsverstoß 
vorliegt, denn das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Im Prinzip kann Dich also jeder anschwärzen, nicht nur ein Mitbewerber.
Und dazu reicht ein einfacher Blick in das Online-Verzeichnis der 
registrierten Unternehmen:

https://system.stiftung-ear.de/verzeichnis

Es bleibt halt ein Risiko.

: Bearbeitet durch Moderator
von Daniel (Gast)


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Auslaender schrieb:
> Was soll dieser WEEE Scheiss fuer auslaendische Hersteller. Ich liefere
> auch nach Deutschland und wurde nie dazu informiert, genoetigt oder
> gefragt.

Ich hab auch nochmal bei einigen nachgehakt, es ist so das die z.B in DE 
und AT registriert sind aber nicht in anderen Ländern da die Mengen 
einfach zu gering sind gehen die wohl das Risiko ein.

DE macht auf jeden Fall Sinn, egal aus welchem Land man die Dinge 
verschickt, ich nehme als Beispiel nur Island was dann sehr fragwürdig 
ist.

von Konstantin (Gast)


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Das ist vielleicht bürokratisch.... Ich habe gerade mal ein mir 
bekanntes kleineres Europäische Unternehmen auf der EAR Seite 
nachgeschlagen, welches nach Deutschland versendet, und die sind nicht 
registriert. Ich konnte auch ein kleineres deutsches Unternehmen nicht 
finden.

Ich nehme mal an dass das Risiko einer Klage gering ist, besonders dann 
wenn nur geringe Stückzahlen verkauft werden. Interessant wären die zu 
erwartenden Bußgelder in den einzelnen EU Ländern beim Export von 
Kleinmengen. Das bleibt wohl ein Risiko.

von Konstantin (Gast)


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Habe gerade gelesen dass in Deutschland eine Nichtregistrierung mit bis 
zu 10.000 EUR bestraft wird. Wenn das in den anderen 27 
EU-Mitgliedsländern genau so gehandhabt wird dann gute Nacht! Damit ist 
dann auch Entschieden dass ich das nicht als Einzelunternehmen anmelde.

Es sieht so aus als wäre das unkomplizierteste eine Briefkastenfirma im 
Ausland zu gründen. Auf export.gov steht dazu folgendes

"The WEEE Directive applies to products put on the market in Europe. It 
may not apply to products that have been sold directly to consumers via 
a US-based website or a mail order-type service based in the US, and 
that are not sold to an EU-based subsidiary or intermediary before 
reaching the end customer."

Das ist doch mal super! Die EU benachteiligt ihre eigene Wirtschaft zum 
Gunsten ausländischer Unternehmen. Da bin ich mal fassungslos....

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Konstantin schrieb:
> Habe gerade gelesen dass in Deutschland eine Nichtregistrierung mit bis
> zu 10.000 EUR bestraft wird. Wenn das in den anderen 27
> EU-Mitgliedsländern genau so gehandhabt wird dann gute Nacht! Damit ist
> dann auch Entschieden dass ich das nicht als Einzelunternehmen anmelde.

Warum spricht das gegen ein Einzelunternehmen?

Wenn es Dir um die Haftung im "Erwischtwerdenfall" geht: einer 
persönlichen Haftung wirst Du mMn so nicht entgehen können. Als GF einer 
Elektronikfirma o.ä. musst Du diese Vorschriften kennen und im 
Unternehmen umsetzen.

> Es sieht so aus als wäre das unkomplizierteste eine Briefkastenfirma im
> Ausland zu gründen. Auf export.gov steht dazu folgendes
>
> "The WEEE Directive applies to products put on the market in Europe. It
> may not apply to products that have been sold directly to consumers via
> a US-based website or a mail order-type service based in the US, and
> that are not sold to an EU-based subsidiary or intermediary before
> reaching the end customer."
>
> Das ist doch mal super! Die EU benachteiligt ihre eigene Wirtschaft zum
> Gunsten ausländischer Unternehmen. Da bin ich mal fassungslos....

Jepp.

Aber auch am Schließen dieses Schlupfloches wird gearbeitet.

Es wird sicherlich irgendwann so kommen, dass Geräte ohne WEEE-Nummer 
nicht mehr einfach durch den Zoll gehen.

Aber tröste Dich:
Da Du ja nur B2B anbietest, ist bspw, die Registrierung in DE wirklich 
einfach un dpreiswert. Da zahlst Du nur einmalig die 
Registrierungsgebühr und bist raus aus der Nummer. Keine Container, 
keine Garantien.

Hat schon jemand Entsorger/Anbieter gefunden, die die Registrierung im 
EU-Raum für einen gegen eine Pauschale übernehmen? Take-e-way ist wohl 
noch nicht so weit (die sind aber dran).

von Arc N. (arc)


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Chris D. schrieb:
>> Es sieht so aus als wäre das unkomplizierteste eine Briefkastenfirma im
>> Ausland zu gründen. Auf export.gov steht dazu folgendes
>>
>> "The WEEE Directive applies to products put on the market in Europe. It
>> may not apply to products that have been sold directly to consumers via
>> a US-based website or a mail order-type service based in the US, and
>> that are not sold to an EU-based subsidiary or intermediary before
>> reaching the end customer."
>>
>> Das ist doch mal super! Die EU benachteiligt ihre eigene Wirtschaft zum
>> Gunsten ausländischer Unternehmen. Da bin ich mal fassungslos....
>
> Jepp.
>
> Aber auch am Schließen dieses Schlupfloches wird gearbeitet.

Ianal. Es gibt auch noch die Artikel 34, 35 AEUV
34: "Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher 
Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten."
35: "Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher 
Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten."

Registrierungs- und Verwaltungskosten bzw. die Kosten für einen 
Bevollmächtigten in jedem Land kommen je nach Stückzahl/Umsatz 
eigentlich diesen Maßnahmen gleich.
Auch die Artikel 101 bis 109 AEUV verbieten so was eigentlich...

> Hat schon jemand Entsorger/Anbieter gefunden, die die Registrierung im
> EU-Raum für einen gegen eine Pauschale übernehmen? Take-e-way ist wohl
> noch nicht so weit (die sind aber dran).

http://www.weee-europe.com/5-0-leistungsangebot.html

: Bearbeitet durch User
von Daniel (Gast)


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Arc Net schrieb:
> http://www.weee-europe.com/5-0-leistungsangebot.html

Hab dort gerade angerufen, 1600 EUR Pro Land pro Jahr :-)

Das mit dem Ausland ist gut.
Ein Briefkasten beim Hersteller ist immer möglich (haben wir sogar 
schon).

von Konstantin (Gast)


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Daniel schrieb:

> Das mit dem Ausland ist gut.
> Ein Briefkasten beim Hersteller ist immer möglich (haben wir sogar
> schon).

Man muss das Zeug dann nur einmal um die Welt schicken. Man sendet ein 
Paket an eine ausländische Tochterfirma. Dort wird es Umfrankiert und 
unter eigenem Absender zurück nach Europa geschickt. Da freut sich dann 
aber die Post :-)

von Daniel (Gast)


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Konstantin schrieb:
> Man muss das Zeug dann nur einmal um die Welt schicken. Man sendet ein
> Paket an eine ausländische Tochterfirma. Dort wird es Umfrankiert und
> unter eigenem Absender zurück nach Europa geschickt. Da freut sich dann
> aber die Post :-)

Wir produzieren ja sowieso dort, entwickelt wird hierzulande. Dein 
System kommt ja sicherlich auch von dort und wird nicht in Deutschland 
produziert oder?
Ein Kollege hat gerade etwas in Taiwan herumgefragt WEEE? Noch nie was 
davon gehört.
Ich erinnere mich noch an ein Gespräch mit einem anderen Hersteller, die 
wurden vor einigen Jahren vom Zoll bei einer Ausstellung erwischt und 
hätten 10.000 EUR zahlen sollen, der Schrieb landete dort einfach im 
Müll.
Und deren Produkte werden heutzutage nach wie vor in Europa verkauft.
Uber macht's ja wohl derzeit nicht viel anders.

von W.S. (Gast)


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Konstantin schrieb:
> Hardwareseitig besteht mein Produkt eigentlich nur aus einem
> Mikrocontroller-Board. Ich habe da ein existierendes Board gefunden das
> ich verwenden möchte.

Ach herrje... noch einer, der mit einem irgendwo gefundenen Raspberry&Co 
meint, sein großes Geld machen zu können.

Wie naiv bist du eigentlich?

Also:  Du solltest eine Produktidee haben, für das es einen echten 
Bedarf gibt. Dann kommt die Recherche zu Patenten, 
Gebrauchsmusterschutz, Markenschutz usw., dann eine 
Marktanalyse+Preisanalyse+eigene Kostenanalyse, Gedanken über die 
Plazierung am Markt (Werbung), Gremienarbeit im VDMA und so weiter - und 
dann kommt erst, was du da an inneren Zutaten hineinfüllen willst. Ein 
µC-Board ist KEIN Selbstzweck.

Alles in allem wohl eine Luftnummer.

W.S.

von Konstantin (Gast)


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> Ach herrje... noch einer, der mit einem irgendwo gefundenen Raspberry&Co
> meint, sein großes Geld machen zu können.

Nein, das ist kein Raspberry Pi sondern ein Industriemodul mit FPGA.

>
> Wie naiv bist du eigentlich?
>
> Also:  Du solltest eine Produktidee haben, für das es einen echten
> Bedarf gibt. Dann kommt die Recherche zu Patenten,
> Gebrauchsmusterschutz, Markenschutz usw., dann eine
> Marktanalyse+Preisanalyse+eigene Kostenanalyse, Gedanken über die
> Plazierung am Markt (Werbung), Gremienarbeit im VDMA und so weiter - und
> dann kommt erst, was du da an inneren Zutaten hineinfüllen willst. Ein
> µC-Board ist KEIN Selbstzweck.

Kannst du beurteilen ob es für meine Produktidee einen Bedarf gibt? Und 
nein, das wird keine Einfachstanwendung, sondern ein relativ komplexes 
System. Die Hardware ist zwar von der Stange, aber da kommt viel 
Software drauf.

Und ja, die Kosten habe ich durchgerechnet und weiß wie viel viele ich 
verkaufen müsste. Die Zielgruppe kenne ich und ich weiß wie ich sie 
erreichen kann.

> Alles in allem wohl eine Luftnummer.

Und das weißt du weshalb?

von Markus B. (scrap)


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Hallo, schreib mir mal eine Mail, ich würde dir gern das eine oder 
andere dazu verraten ;)

von Michael W. (Gast)


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Konstantin schrieb:
> Nein, das ist kein Raspberry Pi sondern ein Industriemodul mit FPGA.
Hallo Konstantin. Kannst Du an dieser Stelle etwas mehr dazu verraten?

Ich hätte auf diesem Sektor ebenfalls eine Entwicklung, zum Vermarkten 
und überlege den Schritt zur eigenen Firma. Bisher bin bereits ich als 
Selbständiger aktiv und vermarkte mein Knowhow. Ich habe mich auch schon 
schlau gemacht, allerdings gibt es dazu einiges zu beachten, gerade was 
Sozialversicherung angeht. Freiberufler bleiben hat da nämlich einige 
Vor und Nachteile:

Ich wolle zu diesem Thema auch gerade etwas Wichtiges schreiben, leider 
ist der aktuelle Themenkomplex dazu wieder mal gelöscht worden:

Beitrag "Verschärfung Selbständigkeit / Scheinselbständigkeit"

Nur soviel in Kürze:

Du solltest die Vermarktung eines Geräts und einer Plattform von dem 
Code trennen und zusehen, dass der Löwenanteil des Einkommens nicht über 
ein GBR oder GMBH kommt, sondern als Freiberufler.

von Konstantin U. (konst-u)


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Hallo M.W.

Danke für deinen Beitrag und Entschuldigung für meine späte Antwort (ich 
war das lange Wochenende über weg).

Zu meiner Hardware: Das ist ein fertiges Board mit FPGA und 
Microcontroller drauf und allen nötigen Anschlüssen. Es ist kein 
Dev-Board, hat also keine unnötigen Schalter etc. Das ganze muss 
eigentlich nur in ein passendes Gehäuse, und ein paar LEDs und eine 
Anschlussbuchse müssen dran. Die können über ein GPIO Port auf dem Board 
angesteuert werden. Dann muss auf dem Board auch noch eine Kleinigkeit 
gelötet werden. Das ist aber vom Hersteller so vorgesehen und die 
Lötpunkte sind vorhanden und dokumentiert.

So gesehen lässt sich die Hardware auch als Einzelperson gut herstellen. 
Ich denke dass die Stückzahl ohnehin überschaubar bleiben wird.

Eine Trennung von Hardware und Software würde ich ungern machen. Ohne 
Software ist die Hardware erstmal ziemlich nutzlos. Und ich weiß nicht 
ob die Kunden Lust haben erst mal die Software zu flashen.

Gruß,
Konstantin

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