Tach! Wenn ich mich als ausgelernter Elektroniker für Geräte und Systeme Selbstständig mache, darf ich dann Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach BGV A3 prüfen? Oder muss man dafür einen Meister, oder eine bestimmte Zertifizierung haben? Ich habe in dem Betrieb in dem ich Arbeite schon Jahrelang diese Prüfung gemacht, und würde mich nebenher gerne damit selbstständig machen wenn das ohne zu großen aufwand möglich ist. Gruß, Putze
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Einerseits würde ich da mal ein Zertifikat voraussetzen, andererseits, wenn nur geprüft und nicht repariert wird, könnte das auch ohne Meister durch gehen, aber frag lieber mal deine örtlichen Handwerkskammer. Ist verbindlicher. Die IHK hilf dann bei der Selbständigkeit mit Schulungen.
Diese Prüfungen nach BGV A3 sind die reinste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Bei uns im Unternehmen sind von extern ein paar Leute unterwegs und führen die Prüfungen durch. Kaum haben sie das letzte Gerät geprüft, fangen sie schon wieder mit dem ersten an; jedes halbe Jahr stehen die hier in der Abteilung auf der Matte.... Und dann immer diese dämlichen Fragen: Wo ist das Netzkabel des Laptops, ohne das Kabel kann ich den Laptop nicht prüfen! Wir geben ihm dann immer ein Netzkabel, das gerade irgendwo herumliegt, damit er zufrieden ist...
Ja und genau damit - habe ich mir überlegt - kann man doch wunderbar ein bisschen was nebenher verdienen ;) @ Klaro: Was für ein Zertifikat? Ich habe diese Prüfung ja während meiner Ausbildung erlernt...
Ein Zertifikat dient deinem Auftraggeber oder Arbeitgeber als Indiz, dass du für diese Prüfung sachkundig bist. Eine rechtliche Notwendigkeit gibt es für diese Zertifikate wohl nicht. Es gibt mehrere Dienstleister die für Elektrofachkräfte entsprechende Seminare abhalten und dann Zertifikate ausstellen. Mit deinem Zertifikat kannst du dich dann bewerben. Wenn du als angestellter Prüfer arbeitest schickt dich dein Arbeitgeber normalerweise jährlich oder alle 2 Jahre auf solche Seminare. Bist du selbstständig, so musst du selber entscheiden ob du ohne ein Zertifikat für deine Auftraggeber glaubhaft bist. Vorallem wenn etwas passiert könnte es gut sein, dass du der Berufsgenossenschaft und dem Gericht deine Kompetenz in Form eines Zertifikat eines bekannten oben genannten Dienstleisters untermauern kannst.
Dein Nickname > "ich putze hier nur!" ist nicht zufällig der Hinweis auf gedankenloses Getrolle? Selbstständigkeit mit dem Bereich wirst du aber nicht lange durchhalten, und wenn du das nebenbei machen willst, wird dein jetziger AG das sicher wissen wollen. Also so planlos, wie du dir einfache und bequeme wie ertragreiche Arbeit dir vorstellst, wird es sicher nicht. In anderen Foren (oder sogar hier) jammern die Beteiligten über Preisdumping und dass sich das gar nicht mehr lohnen würde, oder man die Prüfungen nicht wirkl. mehr nach Norm mit den Preisen machbar sind! Aber du willst dich damit selbstständig machen? Na gute Nacht Hr. Professor. An solche Auftäge heran zu kommen stellst du dir wohl auch etwas sehr leicht vor? Das Meß- und Prü-Equipment steht bei dir auch schon parat, und die Papperl hast auch schon alle vorrätig? Aber nur ganz sicher von deinem jetzigen AG! Na dann such erstmal nach einem Auftrag der dich ernähren könnte! Oder meinste dein Chef wird sich von dir als seinem Noch-MA Wettbewerb machen lassen? Vorstellungen vom Arbeitsleben und der Selbstständigkeit haben manche! Ts ts
@ Elo: Wie bescheuert bist du eigentlich? Kein Mensch hat dich nach so einem Kommentar gefragt, geschweige denn will deinen Scheiß hören. Ich habe hier nach den gesetzlichen Bestimmungen gefragt, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere kannst du getrost meine Sorge sein lassen. Penner. Vielen Dank an die Anderen.
Elo schrieb: > wird dein jetziger AG das sicher > wissen wollen. Ja eine weitere Erwerbstätigkeit ist dem Arbeitgeber mittzuteilen. Solange die nicht im direkten Konflikt mit der dortigen Arbeit steht, kann der Arbeitgeber das auch nicht verbieten. Bei uns im Betrieb (> 1000 MA) haben 3/4 der Embedded Entwickler selbst ein Gewerbe angemeldet und entwickeln nach Feierabend noch für andere Auftraggeber. Who cares?
Der Sinn dieser BGAV A3 Prüfgeschichte dürfte sein, dass sich besonders Gewerbetreibende für ihre Betriebsmittel bei ihren Sachversicherungen günstigere Konditionen vereinbaren lassen. Für die Sachversicherer ändert sich das Risiko (Wagnis) das mal ein Schadenfall zu regulieren wäre. Knackpunkt dabei ist, dass ein Sachversicherung sich wegen eines Schadens auch mal einen Prüfer halten könnte und ihn in Regress nehmen kann, wenn sich herausstellt, dass was bei der Prüfung übersehen wurde, selbst wenn es unwahrscheinlich ist. Nur können dann trotzdem beachtliche Beträge mal zur Diskussion stehen, und dann? Elo schrieb: > Dein Nickname > "ich putze hier nur!" ist nicht zufällig der Hinweis auf > gedankenloses Getrolle? Na, Vorsicht, wer mit Steinen schmeißt. "Elo" soll wohl ein Indiz für Erwerbsloser sein? > Selbstständigkeit mit dem Bereich wirst du aber nicht lange durchhalten, > und wenn du das nebenbei machen willst, wird dein jetziger AG das sicher > wissen wollen. Das eine schließt das andere nicht aus. Man muss halt seinen Sorgfaltspflichten nachkommen und die Rechte anderer beachten. Wichtig ist dabei seinem Arbeitgeber KEINE Konkurrenz zu machen. > Also so planlos, wie du dir einfache und bequeme wie ertragreiche Arbeit > dir vorstellst, wird es sicher nicht. Das hängt von der Nachfrage ab und wie man es managt. Firmen die so was anbieten haben sicher Großkunden, die für einen Einzelkämpfer zu groß sein dürften. > In anderen Foren (oder sogar hier) jammern die Beteiligten über > Preisdumping und dass sich das gar nicht mehr lohnen würde, oder man die > Prüfungen nicht wirkl. mehr nach Norm mit den Preisen machbar sind! Aber > du willst dich damit selbstständig machen? Der TO kann doch nur aus fachlicher Sicht sich da eine Meinung bilden. Aus kaufmännischer Sicht gibts da sicher noch ein paar Haken und Ösen, die er noch gar nicht kennt. Ist halt nicht so, als würde man einen Kiosk in guter Lage mit Laufkundschaft aufmachen und die Konkurrenz pennt nicht. > Na gute Nacht Hr. Professor. > > An solche Auftäge heran zu kommen stellst du dir wohl auch etwas sehr > leicht vor? Das hängt eben von seinen kaufmännischen Fähigkeiten ab. Leider kennen wir die ja nicht. Und zum Selbständigen muss man fast schon geboren sein, quasi ein Naturtalent sein. Das hat aber nicht jeder. > Das Meß- und Prü-Equipment steht bei dir auch schon parat, und die > Papperl hast auch schon alle vorrätig? > Aber nur ganz sicher von deinem jetzigen AG! Wenn der TO sich auskennt, was er braucht, kann er sich ja in der Bucht das entsprechende Zeug relativ günstig schießen. Dann braucht er nichts von seiner Arbeit. > Na dann such erstmal nach einem Auftrag der dich ernähren könnte! Oder > meinste dein Chef wird sich von dir als seinem Noch-MA Wettbewerb machen > lassen? Kommt drauf an, was sein Chef für Kunden hat. Kleinkunden sind für so manche Firma manchmal uninteressant, so das es hier durchaus eine Möglichkeit geben könnte. So gewisse Seilschaften findet man auch anderswo. > Vorstellungen vom Arbeitsleben und der Selbstständigkeit haben manche! Schon richtig, dass da viele falsche Vorstellungen haben, aber es gibt ja Möglichkeiten sich erst mal zu informieren, vor allem wenns um die Selbständigkeit geht. Manche nehmen das ganz Easy, weil das zu machen kein Problem war, wie z.B. unser Moderator Chris D. der von seiner Selbständigkeit IMMER hellauf begeistert ist. Na ja, wenns gut läuft, ist doch das mal was.
Elo schrieb: > Dein Nickname > "ich putze hier nur!" ist nicht zufällig der > Hinweis auf > gedankenloses Getrolle? > > Selbstständigkeit mit dem Bereich wirst du aber nicht lange durchhalten, > und wenn du das nebenbei machen willst, wird dein jetziger AG das sicher > wissen wollen. > > Also so planlos, wie du dir einfache und bequeme wie ertragreiche Arbeit > dir vorstellst, wird es sicher nicht. > > Vorstellungen vom Arbeitsleben und der Selbstständigkeit haben manche! > Ts ts Planlos wäre es, wenn er ein Gewerbe angemeldet hätte und dann erst hier nachfragt oder? manmanman
Ich putze hier nur! schrieb: > Ich habe in dem Betrieb in dem ich Arbeite schon Jahrelang diese Prüfung > gemacht, und würde mich nebenher gerne damit selbstständig machen wenn > das ohne zu großen aufwand möglich ist. Ja, geht, ohne Meister, du musst nur Elektrofachkraft sein (bist du), und darfst sogar Messungen machen bei denen kein Gerät bloss "gut/schlecht" sagt, dazu reicht eine eingewiesene Person. Trotzdem solltest du über ein geeignetes Messgerät verfügen (Metrawatt oder so) und dast durch deine Hauptberufliche Tätigkeit sogar den Vorteil, von alleine auf dem aktuellen gesetzlichen Stand zu sein. Melde ein Gewerbe an und gut is.
Michael Bertrandt schrieb: > Melde ein Gewerbe an und gut is. ...und lass dich dann von der Lawine an Forderungen und Ansprüchen erschlagen die dann kommt. Die Gewerbeanmeldung wird nämlich weitreichend an alle mögliche Stellen weitergeleitet, bzw. gestreut. Da kommt man dann aus dem Staunen nicht mehr raus. Bei der örtlichen IHK (die auch die Hände irgendwann aufhält) kann man sich darauf wenigstens mit einer Schulung vorbereiten. Wer es nicht für nötig hält, darf dann sich nicht beschweren, wenn dann der Hund im Graben liegt. Chris D. war bisher der selben Meinung und das sagt ja was aus.
Klaro schrieb: > ...und lass dich dann von der Lawine an Forderungen und Ansprüchen > erschlagen die dann kommt. Quatsch. Als Nebenerwerb wird er kaum so viel verdienen, da0 IHK Beiträge fällig werden, oder Krankenkasse und Rente was abhaben wollen, auch Gewerbesteuern sind keine fällig es wird alles (nach Abzug der Ausgaben, und die können ja ausreichend hoch sein) auf sein Einkommen draufgeschalgen und nach EKSt veranlagt. Er muss als Dienstleister kein WEEE (EAR), kein CE, keine sonstigen Dinge machen. Aber Deutschland, das Land der Angsthasen, die sich so in die Hose machen, daß sie auch im Erwachsenenalter niemals selbstänmdig werden.
Ich putze hier nur! (Gast) Datum: 31.10.2014 10:37 > @ Elo: > Wie bescheuert bist du eigentlich? Kein Mensch hat dich nach so einem > Kommentar gefragt, geschweige denn will deinen Scheiß hören. > Ich habe hier nach den gesetzlichen Bestimmungen gefragt, nicht mehr und > nicht weniger. Alles andere kannst du getrost meine Sorge sein lassen. > Penner. Vielen Dank an die Anderen. Deine Ausdrucksweise sowie dein Nick passen zu deinem Charakter, mehr muß man dazu nicht sagen. Viel Spass bei der Bauchlandung! Klaro fragte > Der Sinn dieser BGAV A3 Prüfgeschichte dürfte sein, wenn du nicht mal Google benutzen kannst, um herauszubekommen was die BGAV A3 ist, dann lass es lieber sein! > Der TO kann doch nur aus fachlicher Sicht sich da eine Meinung bilden. > Aus kaufmännischer Sicht gibts da sicher noch ein paar Haken und Ösen, > die er noch gar nicht kennt. meine Zustimmung und meine Rede Ich sowie sicherlich der oberschlaue TO danken dir für deine ausführliche Meinug, die weitgehends mit der allgemeinen Realität konform laufen. > Planlos wäre es, wenn er ein Gewerbe angemeldet hätte und dann erst > hier nachfragt oder? > manmanman hast du einen Ahnung was der Thread hier eigentlich soll? Autor: Michael Bertrandt (laberkopp) meinte > Ja, geht, ohne Meister, du musst nur Elektrofachkraft sein (bist du), > Melde ein Gewerbe an und gut is. wenn er meint ? Begründungen muß man ja nicht preisgeben, wenn man das nur in einem Forum postet! Er kann ja auch gleich noch die ganze elektrische Anlage jedes Kunden mit Zählerschrank oder der EVU-Einspeisung betreuen, ist ja auch nicht anderes mehr als ein zulassungspflichtiges Gewerbe. MaWin schrieb > Er muss als Dienstleister kein WEEE (EAR), kein CE, keine sonstigen > Dinge machen. aber klaro doch, es kann ja auch jeder angestellte "Elektriker" nebenher auf eigene "RE" pfuschen, solange er nicht erwischt wird! > Aber Deutschland, das Land der Angsthasen, die sich so in die Hose > machen, daß sie auch im Erwachsenenalter niemals selbstänmdig werden. das sagt gerade der Richtige, der sich mit Elektroinstallation ganz genau auskennt, v.a. mit den VO und RL
Vielen Dank MaWin, sehe ich genau so. Ich werde das Gewerbe jetzt anmelden. Durch die Kleinunternehmer-Regelung sind "alle möglichen Stellen" nur das Finanzamt. Einfacher kann es kaum sein. Die Frage ist noch unter welcher Bezeichnung ich das Ganze laufen lasse. Folgende Bereiche möchte ich zu Anfang abdecken: - Prüfungen nach BGV A3 - Vertrieb, Montage und Wartung von batteriebetriebenen Rauchmeldern in privaten Häusern/Wohnungen - Online-Vertrieb von diversen Artikeln über Ebay, Online-Shop usw. Hat da jemand Ideen für die Bezeichnung?? Ich dachte da an so etwas wie: "name" home Solutions - vertrieb, Montage und Wartung , bla bla
Hast du die notwendige Fachkunde um Messungen im Sinne der BGV A3 durchzuführen? Dir ist schon bewusst, dass das Kind seit rund einem Jahr einen neuen Namen hat und jetzt DGUV A3 heißt? Bist du Fachkundiger für ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte? Hast du ein geeignetes kalibriertes Messgerät um genaue Messergebnisse zu erzielen? Sorry, aber bis jetzt ist das was du schreibst nur Larifari getreu dem Motto " Ich mache irgendetwas seit Jahren in der Firma und jetzt will ich damit ganz viel Geld verdienen"
Ach MaWin, ob solche Forderungen nachher begründet oder berechtigt sind, steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Wenn du bei der Ertragsvorschau aus Unwissenheit Angaben machst, bekommst du erst mal vom Finanzamt eine Ertragsschätzung mit entsprechender Vorsteuerung die sich gewaschen hat. Wenn man allerdings Bescheid weiß, sieht das ganz anders aus. Bei IHK-Beiträgen ist das genauso und ob das Kleingewerbe ein Kleingewerbe bleibt, weißt du doch schon mal gar nicht. Statt überschwänglich optimistisch zu sein, ist eine gewisse Vorsicht sicher nicht Fehl am Platze.
Die Fachkunde ist vorhanden. Das es jetzt anders heißt, war mir allerdings nicht bekannt. Der nächste innerbetriebliche Lehrgang ist erst nächstes Jahr wieder ;) Ich werde Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, sowie Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen prüfen. Ein geeignetes Messgerät habe ich selbstverständlich auch. Und zwar den Amprobe Autotest 0701/0702 VDE. Ersatzweise könnte ich mir jederzeit das Gossen Metrawatt Secutest auf der Arbeit leihen. Das ganze ist vom Arbeitgeber natürlich genehmigt. @ Elo: Zu meiner Ausdrucksweise sowie meinem Charakter (den du weder beurteilen kannst, noch sollst) stehe ich. Wer mir so blöd kommt braucht sich nicht wundern.
Ich putze hier nur! schrieb: > - Online-Vertrieb von diversen Artikeln über Ebay, Online-Shop usw. Ebay-Kleinanzeigen oder Ebay-Auktionen? Bei dem erstgenannten mag das noch gehen, aber bei dem zweiten werden gewöhnlich Artikel und keine Dienstleistungen verkauft. Da wäre hammer.de schon geeigneter und was ein Online-Shop angeht ist der für Waren geeigneter. Für Dienstleistungen wäre eine Homepage wohl sinnvoller und beides müsste im Web mit wenig Aufwand auffindbar sein bzw. mit Google weit oben stehen in der Trefferquote. Da scheint aber einiges noch an Lernbedarf bei dir zu bestehen.
Ich putze hier nur! schrieb: > Ich werde Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, sowie > Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen prüfen. Ich putze hier nur! schrieb: > - Vertrieb, Montage und Wartung von batteriebetriebenen Rauchmeldern in > privaten Häusern/Wohnungen Hm, hier würde ich schon mal einen Widerspruch herauslesen. Rauchmelder, selbst wenn die Batteriebetrieben sind, sind in meinen Augen ortsfest und nicht ortsveränderlich. Wenn das hier schon auffällt, stehen die Chancen nicht schlecht, dass da noch mehr im argen liegt, als bisher bekannt ist. Geh lieber erst mal zur IHK und eigne dir mehr solides Grundwissen an, denn das scheint mir in deinem Fall dringend geboten, bevor du ganz fies auf die Nase fällst.
Wenn du mal richtig lesen würdest, gäbe es auch keinen Widerspruch. Das Prüfen der ortsveränderlichen Geräte werde ich selbstverständlich bei Gewerbetreibenden Kunden machen - Rauchmelder Montage und Wartung bei Privatkunden, habe ich ja extra dazu geschrieben. Bei der Ebay-Sache gilt für dich gleiches: Lesen! Zitat "Online-Vertrieb von diversen Artikeln über Ebay*, Online-Shop usw." Ich will also Artikel über Ebay an den Mann bringen & keine Dienstleistungen darüber anbieten.
Ich putze hier nur! schrieb: > Bei der Ebay-Sache gilt für dich gleiches: Lesen! Muss ich zugeben, dass ich das überlesen habe, aber wenn man solche Sachverhalte in einen Thread einbringt, wo es ursprünglich um eine Dienstleistung ging, ist das ja verzeihlich. Da sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Klaro schrieb: > Ich putze hier nur! schrieb: >> Bei der Ebay-Sache gilt für dich gleiches: Lesen! > > Muss ich zugeben, dass ich das überlesen habe, aber wenn man > solche Sachverhalte in einen Thread einbringt, wo es ursprünglich > um eine Dienstleistung ging, ist das ja verzeihlich. Da sieht man > ja den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Genau deswegen kann der Thread jetzt auch meinetwegen geschlossen werden. Ein geringer Teil der Beiträge hat mir geholfen, dafür bin ich sehr dankbar. Ansonsten kann ich nur sagen dass der Umgang hier im Forum leider sehr ätzend ist. Alle wollen einem etwas schlechtes und stellen irgendwelche wagen Vermutungen an, anstatt konstruktiv mitzuwirken oder bei Unklarheiten unparteiisch nachzufragen. Trotzdem vielen Dank Gruß, Putze
Ich putze hier nur! schrieb: > Genau deswegen kann der Thread jetzt auch meinetwegen geschlossen > werden. Ein geringer Teil der Beiträge hat mir geholfen, dafür bin ich > sehr dankbar. Ansonsten kann ich nur sagen dass der Umgang hier im Forum > leider sehr ätzend ist. Alle wollen einem etwas schlechtes und stellen > irgendwelche wagen Vermutungen an, anstatt konstruktiv mitzuwirken oder > bei Unklarheiten unparteiisch nachzufragen. es schreibt sich "vagen" ... Musst dich nicht beschweren, wenn mal am Thema vorbei und etwas "persönlich" was gepostet wird. Manche sind halt so gestrickt und können nicht anders, aber wer ohne Fehl und Tadel ist, werfe den ersten Stein. Du bist ja auch auf so einige Vorschläge gar nicht eingegangen, nein du willst, sofern ich das richtig verstanden hab, obwohl es andere besser wissen, dein Gewerbe sofort anmelden!? Da hätte erst mal etwas mehr Vernunft erwartet und den Vorschlag mit der IHK-Schulung beherzigt. Das Forum ist nämlich nicht verbindlich.
Ich habe mit dem Verband der Elektrotechnik in Frankfurt am Main telefoniert und habe mir von denen noch einmal bestätigen lassen, dass ich die Prüfung nach VDE 0701/0702 als Einzelunternehmer durchführen darf. Also was spricht noch dagegen? Das ganze wird unter der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG laufen. Das heißt also ich werde keine Umsatzsteuer ausweisen oder Abführen aber bin dann auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen. Im Bereich der Buchführung reicht eine einfache EÜR was das ganze nochmal leichter macht, als ich es mir vorgestellt hatte. Wenn das ganze nicht klappt verkaufe ich die Restbestände und melde mein Gewerbe wieder ab. Noch mal kurz zur Info: Die Kosten für die Gewerbeanmeldung betragen lediglich 30 Euro - Die wären dann weg, aber damit ist zu leben ;) Also alles halb so Wild wie es hier aber auch anderswo im Internet beschrieben wird. Habe eben unabhängig mit 2 Bekannten gesprochen die in anderen Bereichen selbstständig sind (Ebenfalls als Nebentätigkeit) und die haben mir das auch bestätigt.
Ich putze hier nur! schrieb: > Vorsteuerabzug Verwechsele mal bloß nicht mit Ertragsvorausschau. Das hat zwar beides mit dem Finanzamt zu tun, ist aber was Grundverschiedenes. Ich putze hier nur! schrieb: > Also was spricht noch dagegen? Nichts, wenn man das schwarz auf weis hat. Außerdem sollte das auch ausführlich sein und nicht so eine Verbalaussage die nicht Prozesssicher gemacht wurde, weil nicht beweisbar.
Hier kostet die Anmeldung nur 10€ ;-) Aber Deine Bekannten haben schon Recht - wirklich schwer ist es nicht. Und wenn Du das als Nebenerwerb startest - warum nicht? Das Risiko ist überschaubar, EÜR ist nicht schwer. Die IHK wird Dich bei dem geringen Betrag nicht belästigen - sofern sie zuständig ist und nicht die HWK für Dich zuständig ist. Ansonsten kann ich Dir die IHK wirklich ans Herz legen - die meisten schimpfen zwar darauf, aber sie sind selbst Schuld, wenn sie die Angebote nicht annehmen. Nutze die Sachen! Wichtig: Du wirst nach der Anmeldung den anfänglichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom FA zugeschickt bekommen, in dem Du Angaben zum Unternehmen machen musst, u.a. auch Deine Gewinnerwartungen. Da trägst Du erstmal eine gepflegte Null ein (so wie ich damals auch). Das ist auch kein Problem, aber dann gibt es keinen Ärger mit Vorauszahlungen usw. Aufstocken kannst Du immer noch. Vielleicht noch zu den Rauchmeldern: wenn Du die verkaufst, musst Du Dich eigentlich bei der EAR registrieren, es sei denn, die hätten schon eine WEEE-Nummer. Andererseits ... wen interessiert das schon in Privathaushalten? Einfach im Hinterkopf behalten - besonders wenn Du so etwas bei ebay vertickern möchtest. Ansonsten: viel Erfolg, langsam wachsen, keine Schulden ;-) Ich habe meine Selbstständigkeit noch keine Minute bereut - eine der besten Entscheidungen, die ich je traf! P.S.: Einen Namen denkst Du Dir gefälligst selbst aus - Du bist schließlich jetzt Unternehmer und per se unheimlich kreativ! ;-) (Ich habe selbst ein halbes Jahr daran und am Logo gefeilt ;-)
Danke Chris D. Mit dem Namen meinte ich nicht den Namen an sich, sondern ehr die Beschreibung des Unternehmens (die im vollständigen Namen ja enthalten sein muss). So steht es jedenfalls auf dem Bogen den ich für die Gewerbeanmeldung beim Amt bekommen habe. Also die Bezeichnung von dem was ich mache. Ich denke mal wenn ich da als Zusatz zu meinem Namen "Rauchmelder Wartung", "Elektronik Installation & Handel" oder etwas derartiges hin schreibe wird von Seiten des Amtes nochmal nachgefragt bezüglich Meistertitel o.ä.
Ich putze hier nur! schrieb: > Amtes nochmal nachgefragt > bezüglich Meistertitel o.ä. Die Ämter holen sich die Sachkundeauskunft von der HWK und entscheiden dann nach Aktenlage. "Name / RM Test-Service und -Handel" dürfte da reichen. Bloß nicht zu kompliziert.
> Zu meiner Ausdrucksweise sowie meinem Charakter (den du weder beurteilen > kannst, noch sollst) stehe ich. > Wer mir so blöd kommt braucht sich nicht wundern. Größenwahn kommt vor dem Fall und blöd kam hier nur einer, die Ausdrücke kannste selber lesen. Na dann mal viel Erfolg in der Zunft der Teilselbsttständigen, wenn du da auch so an die Kundschaft ran gehst wie hier, wird das nicht lange dauern und das FA bekommt deine Abmeldung!
Klaro schrieb: > Hm, hier würde ich schon mal einen Widerspruch herauslesen. > Rauchmelder, selbst wenn die Batteriebetrieben sind, sind in > meinen Augen ortsfest und nicht ortsveränderlich. 0701-0702 gilt auch für ortsfeste Geräte (siehe Anhang D).
Wiedermal geballte Kompetenz hier im Forum. Batteriebetriebene Rauchmelder haben sicher nichts mit VDE 701-702 zu tun. Trotzdem spricht doch nichts dagegen, dass eine Firma ortsveränderliche Geräte nach VDE 701-702 prüft und auch Rauchmelder verkauft und installiert. Einen Widerspruch kann man da nirgends herauslesen.
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Paul M. schrieb: > Trotzdem spricht doch nichts dagegen, dass eine Firma > ... auch Rauchmelder verkauft und installiert. Bloss wozu ? Wer wird eine Elektrofirma mit dem Anschrauben oder Festkleben eines 3.95 EUR Rauchmelder beauftragen ? Die entsprechenden mobilen Gewerbetreibenden klingeln doch an der Haustür, und verdienen ihr Geld mit den aus den Wohnungen mitgenommenen Wertsachen, und nicht mit der Installation der Rauchmelder.
MaWin schrieb: > Wer wird eine Elektrofirma mit dem Anschrauben oder Festkleben eines > 3.95 EUR Rauchmelder beauftragen ? Firmen, oder Kunden die sich das nicht zutrauen, vielleicht? Kann ja auch eine vernetzte Anlage sein und das kann sicher nicht jeder selbst installieren, mal von den Kosten ganz abgesehen. An diesen Baumarkt-Geräten stört mich immer, wenn es sehr viele in einem Bereich davon gibt, welcher da gerade anschlägt.
MaWin schrieb: > Wer wird eine Elektrofirma mit dem Anschrauben oder Festkleben eines > 3.95 EUR Rauchmelder beauftragen ? Die Hausverwaltung eines Mehrfamilienwohnblocks. Da ist es nicht gewünscht, dass das jeder Bewohner selbst übernimmt. Egal ob er Eigentümer oder nur Mieter ist.
Bevor Du jetzt groß ins Rauchmeldergeschäft einsteigst solltest Du vielleicht einen Blick in die VdS Vorgaben zu den Bereich ansehen. Grad bei Mietobjekten, bei denen der Vermieter die stellen und unterhalten muß, ist das nicht ganz uninteressant. Deine Sachkunde in dem Bereich dürfte auch für Deine Versicherung nicht ganz uninteressant sein, wenn sie denn mal zahlen soll.
Die VdS-Vorgaben sind doch nur für die Hersteller solcher Geräte von belang soweit ich weiß? Außerdem dürfen seit Ende 2008 sowieso nur noch Rauchwarnmelder vertrieben werden die nach DIN 14604 zertifiziert sind... Montieren werde ich nach den Vorgaben der DIN 14676. Nur das ich offiziell keine Fachkraft für Rauchwarnmelder bin - jedenfalls noch nicht.
Hallo zusammen, ich möchte hier mal was los werden : Ich bin seid 6 Jahren in der Branche tätig erst als Angestellter und seid 2 Jahren auch Selbstständig mit mittlerweile 6 Angestellten Ich mach euch mal ne Rechnung auf Meine Mitarbeiter prüfen am Tag in 8 Stunden zwischen 80 und 130 Geräte zu einem durchschnittlichem Preis von 3,40 inkl. Barcode zuzüglich ca 0,20 -0,80 Cent Gefährdungsbeurteilung macht bei 210 Arbeitstage ca 90 000 € Umsatz pro Mitarbeiter ergibt einen Stundensatz von ca 53,00 € Manche Leiharbeiterfirma wäre frohe Sie könnte annähernd solche Stundensätze abrechnen Meine Mitarbeiter erhalten ein Brutto Gehalt von ca 3000 € je nach Alter und Fähigkeiten Zudem werden Hotel und Spesen bezahlt Das gestellte Firmenfahrzeug ( Skoda Oktavia ) kann auch privat genutzt werden. Manko : Die Rechnung geht nur auf wenn man genügend Auftragsvolumen schafft Dies war aber nur im 1. Jahr schwierig da jetzt im 2. Jahr die Kunden schon von selbst wieder die Wiederholungsprüfung bestellen ( Vorrausgesetzt die Qualität stimmt ) Fazit : Ich kann gut davon leben
Ist für eine erfolgreiche Firmengründung eigentlich Vorraussetzung, dass man die deutsche Rechtschreibung nicht beherrscht? Testboy schrieb: > Meine Mitarbeiter erhalten ein Brutto Gehalt von ca 3000 € je nach Alter > und Fähigkeiten Was heißt je nach Fähigkeiten? 3000€ Brutto + Dienstfahrzeug. Das habe ich als Elektroingenieur in FFM nicht. Ich glaube du willst uns hier einen Bären aufbinden.
Ich putze hier nur! schrieb: > Wenn ich mich als ausgelernter Elektroniker für Geräte und Systeme > Selbstständig mache, darf ich dann Elektrische Anlagen und > Betriebsmittel nach BGV A3 prüfen? > Oder muss man dafür einen Meister, oder eine bestimmte Zertifizierung > haben? Du mußt eine befähigte Person sein! Steht alles unter Betr.Sich.Verord. §2(7) und lies auch noch §3 und §10 und dann noch die TRBS 1201 und TRBS 1203-4 für die elektrische Gefährdung. Das Leben kann so einfach sein.
MaWin: Aber Deutschland, das Land der Angsthasen, die sich so in die Hose machen, daß sie auch im Erwachsenenalter niemals selbstänmdig werden. LOL Ack. +100 Punkte Leben für die Arbeit? oder Arbeiten um zu leben?
Hallo,ich habe euer Gespräch gelesen.nun meine Frage: hast du das Gewerbe angemeldet?hat es geklappt? Melde dich bitte mal.sven-rhede@web.de
Hollooo Leute ich bin jetzt auf die gleiche Idee gekommen und habe es mall gegoogelt . Habt ihr Gewerbe angemeldet? Wen ja wie läuft es? Ist schon eine Weile her das ihr rein geschrieben habt ich hoffe dass Ihr das noch ließt . Also ich bin ausgelernter Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik. Arbeite jetzt als Haustechniker in großem Hotel und in 2 Monaten habe ich Kurs bei Fluke damit ich die DGUV V3 Prüfung im Hotel selber mache. Allerdings bin ich ja übers Hotel versichert . Wen ich ein gewerbe anmelde kann ich die Prüfung trotz fehlenden Meister anbieten ? Wen ja wer versichert mich?
Stefos schrieb: > Hollooo Leute ich bin jetzt auf die gleiche Idee gekommen und habe > es > mall gegoogelt . > Habt ihr Gewerbe angemeldet? Wen ja wie läuft es? > Ist schon eine Weile her das ihr rein geschrieben habt ich hoffe dass > Ihr das noch ließt . > Also ich bin ausgelernter Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik. > Arbeite jetzt als Haustechniker in großem Hotel und in 2 Monaten habe > ich Kurs bei Fluke damit ich die DGUV V3 Prüfung im Hotel selber mache. > Allerdings bin ich ja übers Hotel versichert . > Wen ich ein gewerbe anmelde kann ich die Prüfung trotz fehlenden Meister > anbieten ? Wen ja wer versichert mich? Wenn du für solche Informationen bereits "google'n" musst, ist Hopfen und Malz verloren.
Klaro schrieb: > Einerseits würde ich da mal ein Zertifikat voraussetzen, > andererseits, > wenn nur geprüft und nicht repariert wird, könnte das auch ohne > Meister durch gehen, aber frag lieber mal deine örtlichen > Handwerkskammer. > Ist verbindlicher. Die IHK hilf dann bei der Selbständigkeit mit > Schulungen. Ach hör doch auf mit diesem Laden. Die sind so altbacken und Zocken dem Mittelstand neben den Steuern auch noch die Kohle ab. Und das Argument, dass die ja die Ausbildung organisieren macht es nicht besser. Die Berufsausbildung in Deutschland ist ebenfalls nur noch das Überbleibsel aus vergangenen Tagen. IHK gehört abgeschafft.
Die > Berufsausbildung in Deutschland ist ebenfalls nur noch das Überbleibsel > aus vergangenen Tagen. OT: Soso. Für die duale Ausbildung beneidet uns die halbe Welt. In USA kannst als Installateur oder Zimmermann anfangen, egal ob du das Wissen hast oder nicht. Ein Pickup-Truck, mit Aufschrift "Jack&Jill High Quality Plumbing" genügt, um an Gasleitung und Wasserversorgung schrauben zu dürfen. Bei uns gibt's zum Großteil noch den Meisterzwang, und das ist gut so. Sichert es doch eine gewisse Qualität der Arbeit. Auch für die größtenteils kostenlose Schulbildung beneidet uns die halbe Welt. Das vermeintliche Mehr an Qualität läßt man sich woanders fürstlich bezahlen.
Stefan T. schrieb: > Ein Pickup-Truck, mit Aufschrift "Jack&Jill High > Quality Plumbing" genügt, um an Gasleitung und Wasserversorgung > schrauben zu dürfen. Darum auch das "Land of the free".
Ich bin ausgeleerte Techniker für technischen Unfug und möchte mich hier Willi Wichtig machen. Bekomme ich den Asterixschein A 38 Z O2?
Willi Wichtig schrieb: > Ich bin ausgeleerte Techniker für technischen Unfug und möchte > mich hier > Willi Wichtig machen. > > Bekomme ich den Asterixschein A 38 Z O2? Ab zur Bundesagentur für Arbeit. Wir haben Fachkräftemangel. Alles was zwei Beine hat kriegt einen IGM Vertrag heutzutage!
FH Entwiggler schrieb: > Ab zur Bundesagentur für Arbeit. Wir haben Fachkräftemangel. Alles was > zwei Beine hat kriegt einen IGM Vertrag heutzutage! Nicht ganz. Es gibt auch viele, die trotz Studium rumdümplen: https://www.mikrocontroller.net/articles/Benutzer:Haeuser-mhd
@ Klaro Den haste sehr schön zerpflückt! :) Wenn jemand eine Idee hat und ein wenig "Glück" soll er sein Ding machen! Das ganze Gejammer und Genörgel von einigen ist ja furchtbar, ich hab auch so manches an Mess Equipment, FU's, gar einen Lötkolben! Kurz gesagt ganz viel Stromzeugs hier rum liegen und das als (Ba dum tss) Schlosser! Dafür sind Foren doch gemacht! Wissen vermitteln und nicht: Das geeeht nicht, das darfste nicht, Strom ist tödlich, etc, etc... @Putze Viel Erfolg!!! Viele Grüße Mattes
Stefan T. schrieb: > In USA kannst als Installateur oder Zimmermann anfangen, egal ob du das > Wissen hast oder nicht. Ein Pickup-Truck, mit Aufschrift "Jack&Jill High > Quality Plumbing" genügt, um an Gasleitung und Wasserversorgung > schrauben zu dürfen Was man hier immer für einen Scheiss lesen muss, Geplapper der uninformierten Dummschwätzer. "a natural gas plumber will have a license that states he or she is allowed to work on and install natural gas lines. They also may have a master plumbing license" "Building Permit Review 1. Building permits for gas piping replacement are available on-line at www.cccounty.us/apc or at the Application and Permit Center. Inspections 2. Two inspections are required; a rough plumbing and a final. • The rough plumbing inspection should be scheduled when the new gas lines are installed, before walls are covered, and before the connection is made to the gas service. A pressure test inspection will be Every Floor Building Permit Application Requirements • A completed Building Permit Application. done and all testing equipment is to be provided by the permittee. (CPC 1213.3) • The final inspection should be scheduled after all the work has been completed. " Erstens braucht der Installateuer also eine Zulassung, dazu muss die Baumassnahme genehmigt sein, dann wird die Arbeit von einem Inspektor geprüft (so ist das auch bei Elektroarbeiten) und darüberhinaus wird nochmal die Gesamtanlage überprüft. Also, wie auch bei Elektro, weit mehr Aufwand als in Deutschland.
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