Das Thema Leiterbahnabstände gab es ja hier schon mehr als genug und auch einen Artikel gibt es dafür schon. http://www.mikrocontroller.net/articles/Leiterbahnabst%C3%A4nde Aber hier mal meine Konkrete Frage: In diesem Datenblatt: http://www.bopla.de/uploads/media/CombiNorm-Connect_D.pdf befindet sich auf Seite 8 Eine Tabelle für die Klemmen: Bemessungsisolationsspannung bei Verschmutzungsgrad 2: 400V 630V/4KV Überspannungskategorie II / Verschmutzungsgrad 2 Die Klemmen haben ein rastermaß von 5mm. Sind diese Klemmen nun Ausreichend für unser 400V Netz (L1,L2,L3,N)?
Simon schrieb: > Sind diese Klemmen nun Ausreichend für unser 400V Netz (L1,L2,L3,N)? Ja. Die Dinger isolieren 4000V. Das reicht bei 400V (Differenz L1/L2) für Überspannungskaregorie III. Im Sicherungskasten nach dem Zähler gilt Überspannungskategorie III. Passt also. Hinter dem Sicherungskasten, in der Steckdose bzw. einem Schaltkasten, würde gar Überspannungskategorie II reichen, dann darfst du 630V anlagen (wie bei einem Rollladenmotor wenn Phase links und Phase rechts auf nebeneinanderliegenden Klemmen ankommen).
Simon schrieb: > Sind diese Klemmen nun Ausreichend für unser 400V Netz (L1,L2,L3,N)? Kommt drauf an, welche du meinst. Leiterplattenklemmen zum Einlöten können es nicht sein, auch wenn 230 V draufsteht - die Klemme ist dann zwar dafür geeignet, nicht aber die Leiterplatte, in die sie eingelötet werden, dafür ist der Abstand 5 mm zu gering. Für Netzanschluss sind 7,5 mm nötig, weil die Anschluss-Lötaugen ja nicht beliebig klein sein können. Georg
Georg schrieb: > Für Netzanschluss sind 7,5 > mm nötig, weil die Anschluss-Lötaugen ja nicht beliebig klein sein > können. Dafür kann man aber Schlitze in die Leiterplatte fräsen und erreicht damit größere Kriechstrecken. Gruß Dietrich
Hallo, > Georg schrieb: > Kommt drauf an, welche du meinst. Leiterplattenklemmen zum Einlöten > können es nicht sein, auch wenn 230 V draufsteht - die Klemme ist dann > zwar dafür geeignet, nicht aber die Leiterplatte, in die sie eingelötet > werden, dafür ist der Abstand 5 mm zu gering. Für Netzanschluss sind 7,5 > mm nötig, weil die Anschluss-Lötaugen ja nicht beliebig klein sein > können. ich meine, du irrst dich bezüglich der konkreten Anwendung der Vorschriften. Die Luft- und Kriechstrecken von mind. 7,5mm gelten als Sicherheitsabstand zu anderen berührbaren Teilen und Stromkreisen. Das ist notwendig für die elektrische Sicherheit (sichere Trennung). Innerhalb eines Stromkreises, also z.B. am Klemmenanschluss zwischen L-N-PE darf der Abstand deutlich kleiner sein. So weit ich in Erinnerung habe, min. 1,5mm für Netzspannung (230V DC). Da sind also auch Klemmen im 5mm-Raster zulässig und werden auch vielfach genutzt. Gruß Öletronika
U. M. schrieb: > ie Luft- und Kriechstrecken von mind. 7,5mm gelten als > Sicherheitsabstand zu anderen berührbaren Teilen U. M. schrieb: > So weit ich in Erinnerung > habe, min. 1,5mm für Netzspannung (230V DC). Deine Zahlenangaben sind beide nicht richtig. 7,5 mm habe ich nicht gefordert und die sind auch nicht nötig, da hast du einen leider verbreiteten Denkfehler begangen: es zählt eben nicht der Pin-Abstand, sondern der Abstand der Pads auf der Leiterplatte (Rand zu Rand, NICHT Mitte zu Mitte!), und der ist natürlich wesentlich kleiner als 7,5 mm, reicht aber für 230 V. 1,5 mm gelten nur unter optimalen Bedingungen, ist mit Verschmutzungen zu rechnen, so kommen je nach Norm so etwa 3 .. 3,5 mm heraus. Ich glaube nicht, dass man beim TÜV mit 1,5 mm durchkommt. Deshalb gibt es z.B. die üblichen Kammrelais mit Wechsler in einer Ausführung mit grösserem Pinabstand (auch 7,5 mm, so ein Zufall), die bräuchte man nach deinen Angaben ja nicht. Das Thema ist aber ein leidiges, weil die Normung sehr unscharf ist, und vielen Layoutern ist die Einhaltung einfach zu unbequem, daher taucht die Frage hier alle paar Wochen wieder auf, ob man denn nicht doch die Sache weniger ernst nehmen könnte. Georg
Hallo, kann es sein, dass wir ein wenig aneinandner vorbei reden? > Georg schrieb: > Deine Zahlenangaben sind beide nicht richtig. 7,5 mm habe ich nicht > gefordert und die sind auch nicht nötig, Ich habe da klar von Luft und Kriechstecken zu berührbaren Teilen geschrieben. Das hat freilich nix mit dem Abstand zwischen den Klemmen innerhalb eiens Stromkreises zu tun. Insofern habe ich deine Aussage oben falsch interpretiert bzw. nicht zur eigentlichen Frage geantwortet. > da hast du einen leider > verbreiteten Denkfehler begangen: es zählt eben nicht der Pin-Abstand, > sondern der Abstand der Pads auf der Leiterplatte (Rand zu Rand, NICHT > Mitte zu Mitte!), und der ist natürlich wesentlich kleiner als 7,5 mm, > reicht aber für 230 V. Da solche Fragen auch mein Tagesgeschäft sind, ist mir allemal klar. Ich habe aber die Zahlen auch nicht immer alle im Kopf. Meine Antwort war deshalb auch mit Vorbehalt, ist aber nicht ganz falsch, weil die sich auf den Mindestabstand für 230V bei Überspannungkategorie 3 bezieht (2500V). Das wird eben eine Mindestluftstrecke von 1,5mm gefordert. Die Überspannungkategorie 3 ist auch für die meisten Anwendungsfälle mit Netzspannung 230V völlig ausreichend. > 1,5 mm gelten nur unter optimalen Bedingungen, ist mit Verschmutzungen > zu rechnen, so kommen je nach Norm so etwa 3 .. 3,5 mm heraus. Naja, da Elektronikkarten wahrscheinlich in den meisten Fällen in geschlossene Gehäuse kommen, rechnet man da also auch kaum mit Verschmutzunggrad höher als 2, oft auch nur mit 1. > Ich glaube nicht, dass man beim TÜV mit 1,5 mm durchkommt. 1,5mm wären aber auch bei LPL-Klemmen im 5mm Raster gar nicht notwendig. Da geht viel mehr. Übliche LPL-Klemmen passen in ein Loch mit 1,2mm Durchmesser. Restringe von Durchkontaktierungen sollten bei ca.0,2mm liegen. Macht eine Padbreite von 1,6mm (mit kleinen Einschränkungen auch um 1,5mm). Manche LPL-Hersteller akzeptieren auch weniger (bis min. ca. 0,1mm). Damit ist ein Abstand von ca. 3,4mm .... 3,5mm realisierbar. Hier gibt es schöne Tabellen aus der VDE dazu: http://www.wecogroup.com/_de/themen/techdat/techdat_kriech.htm Die 3,5mm reichen als Kriechstrecke für Nennspannung bis 320V mit Verschmutzungsgrad 2 also aus (siehe Tabelle F4). Wie schon geschrieben, kann man Das Problem mit Schlitzen noch deutlich entschärfen. Zur Luftstrecke siehe Tabelle F2. Da reichen die 3,5mm auch noch für Stoßspannungen bis über 4KV. Und damit je nach Überspannungkategorie für Nennspannung bis 1000V oder 690V oder 480V. Hier also keine wirkliche Einschränkung, sofern man keine hohe Überspannungskategorie berücksichtigen muss. Wie man sieht, ist die Kriechstrecke der begrenzende Parameter, sofern man keine Schlitze fräsen will. Da kommt man aber auch mit normalem FR bis 320V Nennspannung bei Verschmutzungsgrad 1 und 2. Wenn man Isolierstoffgruppe 2 annehmen kann, dann geht es auch bis Nennspannung 400V. Dazu bracht man aber spezielles Leiterplattenmat. -> FR4 Typ KF > Deshalb gibt es > z.B. die üblichen Kammrelais mit Wechsler in einer Ausführung mit > grösserem Pinabstand (auch 7,5 mm, so ein Zufall), die bräuchte man nach > deinen Angaben ja nicht. Wo habe ich den etwas behauptet? Welche meiner Angaben willst du den in dieser Art interpretieren? Du hast dagegen pauschal geschrieben, das LPL-Klemmen im 5mm Raster für 230V nicht zulässig wären und zwingend Klemmen im Raster 7,5mm nötig wären. Das ist falsch! (Nachweis siehe oben). > Das Thema ist aber ein leidiges, weil die Normung sehr unscharf ist, und > vielen Layoutern ist die Einhaltung einfach zu unbequem, daher taucht > die Frage hier alle paar Wochen wieder auf, ob man denn nicht doch die > Sache weniger ernst nehmen könnte. Ich habe da bei elektrischer Sicherheit noch nie was wenig erst genommen. Und ich meine, die Tabellen sind rel. klar. Zugegeben, schön ist das mit den 5mm-Klemmen nicht und ich habe mich auch erst kürzlich dazu entschieden doch lieber Klemmen im 7,5mm Raster einzusetzen, aber ich kenne auch genügend Beispiele, wo Netzeingangsklemmen im 5mm Raster verwendet werden. Oft ist einfach wenig Platz. Dagegen ist eben nix zu sagen, sofern der Einsatz korrekt unter Beachtung der gege. Randbedingungen erfolgt. Gruß Öletronika
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