Gibts eigentlich (aus Arbeitgeber-Sicht) sowas wie anmeldungs- und steuerfreie Hilfsjobs? Ich meine NICHT den Minijob - dieses Verfahren ist mir bekannt. Es geht eher darum, dass z.B. ein Student unregelmäßig (bei Bedarf) für einige Stunden (einstellig) im Monat Hilfsdienste verrichtet (z.B. Kundentelefonate). Ich habe natürlich im Web gesucht, bin aber immer nur auf Darstellungen aus Arbeitnehmersicht (z.B. Rechte u. Pflichten als ALG-Empfänger) gestossen. DAS interessiert mich aber eigentlich weniger .... Danke für Tips!
So etwas gibt es selbstverständlich nicht. So etwas gibt es nur im Ehrenamt bzw. als Nachbarschaftshilfe. Auch unregelmäßig Tätigkeiten können per Minijob abgerechnet werden. Das geht sogar noch leichter, da man dann noch weiter von den maximal erlaubten Stunden entfernt ist.
Frank Esselbach schrieb: > Es geht eher darum, dass z.B. ein Student unregelmäßig > (bei Bedarf) für einige Stunden (einstellig) im Monat Hilfsdienste > verrichtet (z.B. Kundentelefonate). Soweit mir bekannt ist, gibt es nichts unterhalb der Minijobs. Für Minijobs gibt es zwar Höchstverdienstgrenzen und Höchststundenzahlen pro Monat, aber darunter ist es eben immer ein Minijob. Liegt der Stundenlohn und die Stundenzahl unter der Grenze ==> Minijob. Mit anderen Meldeverfahren arbeiten sonst meines Wissens nach nur noch die "Tagesjobvermittlungen der Arbeitsagenturen", bei denen sich Arbeitssuchende frühmorgens mit ihrem Sozialversicherungsausweis bei der Tagesjobvermittlung einfinden, und die Arbeitgeber fordern dort morgends Personal ab im Stile von "3 Mann zum Kistenstapeln in Hammerbrook gesucht", und wer einen Tagesjob bekommt, den bezahlt der Arbeitgeber jeden Tag abends in bar ("Tagelöhner") und die Meldepflichten (Krankenkasse, Berufsunfallgenossenschaft etc.) erledigt das Jobvermittlung für die Arbeitgeber, da es bei diesem Verfahren fast immer dieselben beim Arbeitsamt bekannten Arbeitgeber sind, die Tagelöhner anfordern, andererseits aber die zu den Einsatzstellen vermittelten Leute sehr häufig wechseln.
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