Forum: Offtopic Bagatellgrenze für Hilfsjobs (z.B. Schüler/Studenten)?


von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Gibts eigentlich (aus Arbeitgeber-Sicht) sowas wie anmeldungs- und 
steuerfreie Hilfsjobs? Ich meine NICHT den Minijob - dieses Verfahren 
ist mir bekannt. Es geht eher darum, dass z.B. ein Student unregelmäßig 
(bei Bedarf) für einige Stunden (einstellig) im Monat Hilfsdienste 
verrichtet (z.B. Kundentelefonate).

Ich habe natürlich im Web gesucht, bin aber immer nur auf Darstellungen 
aus Arbeitnehmersicht (z.B. Rechte u. Pflichten als ALG-Empfänger) 
gestossen.

DAS interessiert mich aber eigentlich weniger .... Danke für Tips!

von Tilo (Gast)


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So etwas gibt es selbstverständlich nicht.
So etwas gibt es nur im Ehrenamt bzw. als Nachbarschaftshilfe.

Auch unregelmäßig Tätigkeiten können per Minijob abgerechnet werden. Das 
geht sogar noch leichter, da man dann noch weiter von den maximal 
erlaubten Stunden entfernt ist.

von Jürgen S. (jurs)


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Frank Esselbach schrieb:
> Es geht eher darum, dass z.B. ein Student unregelmäßig
> (bei Bedarf) für einige Stunden (einstellig) im Monat Hilfsdienste
> verrichtet (z.B. Kundentelefonate).

Soweit mir bekannt ist, gibt es nichts unterhalb der Minijobs. Für 
Minijobs gibt es zwar Höchstverdienstgrenzen und Höchststundenzahlen pro 
Monat, aber darunter ist es eben immer ein Minijob. Liegt der 
Stundenlohn und die Stundenzahl unter der Grenze ==> Minijob.

Mit anderen Meldeverfahren arbeiten sonst meines Wissens nach nur noch 
die "Tagesjobvermittlungen der Arbeitsagenturen", bei denen sich 
Arbeitssuchende frühmorgens mit ihrem Sozialversicherungsausweis bei der 
Tagesjobvermittlung einfinden, und die Arbeitgeber fordern dort morgends 
Personal ab im Stile von "3 Mann zum Kistenstapeln in Hammerbrook 
gesucht", und wer einen Tagesjob bekommt, den bezahlt der Arbeitgeber 
jeden Tag abends in bar ("Tagelöhner") und die Meldepflichten 
(Krankenkasse, Berufsunfallgenossenschaft etc.) erledigt das 
Jobvermittlung für die Arbeitgeber, da es bei diesem Verfahren fast 
immer dieselben beim Arbeitsamt bekannten Arbeitgeber sind, die 
Tagelöhner anfordern, andererseits aber die zu den Einsatzstellen 
vermittelten Leute sehr häufig wechseln.

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