Hallo zusammsen,
folgende Situation:
Ein Absolvent bekommt einen Arbeitsvertrag angeboten, in dem eine
Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen enthalten ist.
Als Werkstudent hat er bereits zwei Jahre in der Firma gearbeitet,
Abschlussarbeit in der Firma geschrieben und im Anschluss soll die
Anstellung als Entwickler beginnen.
Ist in dem Fall eine Probezeit überhaupt rechtens?
Beträgt die Kündigungsfrist aufgrund des seit zwei Jahren bestehenden
Arbeitsverhältnis nicht automatisch einen Monat, statt 2 Wochen?
Eigentlich ein Fall für den Arbeitsanwalt, aber vielleicht kennt hier
einer einen ähnlichen Fall.
Also Werksstudent und ein Arbeitsvertrag ist schon noch etwas anderes.
Als Werksstudent ist man in der Regel ja auch max. 10h die Woche beim
Arbeitgeber. Ich denke schon, dass das rechtens ist.
Aber wenn du es genau wissen willst, solltest du evtl. einen ANwalt für
Arbeitsrecht befragen. Der kann dir da sicher verlässlichere Auskunft
drüber geben.
Und wo ist da jetzt der große Unterschied? Ob 2 oder 4 Wochen ist doch
egal. Wenn man dem Arbeitgeber nicht passt ist man eh viel schneller
weg als man denkt...
Berti schrieb:> Als Werkstudent hat er bereits zwei Jahre in der Firma gearbeitet,> Abschlussarbeit in der Firma geschrieben und im Anschluss soll die> Anstellung als Entwickler beginnen.
Naund?
Willkommen in der Realität!
> Ist in dem Fall eine Probezeit überhaupt rechtens?
Ja!
>Ist in dem Fall eine Probezeit überhaupt rechtens?
Ja, sogar 6 Monate wären ok. Also 2 Wochen pfff...das war die
Mindestprobezeit, die deinem Arbeitgeber rein rechtlich ein paar Dinge
garantiert - die gänzlich ohne Probezeit problematisch sein könnten (du
trittst die Arbeit zum Beispiel gar nicht an).
Gruß Jonas
Als Werkstudent hast (hattest) Du sicherlich einen sachlich begründeten
befristeten Arbeitsvertrag, der mit dem Ende deines Studiums /
Abschlussarbeit endet.
Meine persönliche Meinung:
Der Arbeitsvertrag als Entwickler ist ein neuer Vertrag.
Du kannst aber verhandeln, ob die Probezeit nicht verkürzt oder ganz aus
dem Vertrag raus kommt, da die dich ja schon kennen.
Wenn sie dich loswerden wollen, warum auch immer, schaffen die das auch
so.
Patrick schrieb:> Als Werksstudent ist man in der Regel ja auch max. 10h die Woche beim> Arbeitgeber.
Der Vollständigkeit halber: Während der Vorlesungszeit sind max. 20h
zulässig.
Gruß Max
Berti schrieb:> Ein Absolvent bekommt einen Arbeitsvertrag angeboten, in dem eine> Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen enthalten ist.>> Als Werkstudent hat er bereits zwei Jahre in der Firma gearbeitet,> Abschlussarbeit in der Firma geschrieben und im Anschluss soll die> Anstellung als Entwickler beginnen.
Kenne die Rechtslage nicht, aber sieh's mal praktisch: Die kennen dich
seit zwei Jahren. Da ist die Probezeit sowieso reine Formsache. Und
warum wohl wurde sie so kurz gewählt? Damit DU sicher nicht noch auf die
Idee kommst, abzuspringen. Ich würde jedenfalls keine Sekunde damit
verschwenden, über diese Probezeit nachzudenken - ausser natürlich, du
willst eine längere.
jonas biensack schrieb:> Ja, sogar 6 Monate wären ok. Also 2 Wochen pfff...das war die> Mindestprobezeit, die deinem Arbeitgeber rein rechtlich ein paar Dinge
und
> Da ist die Probezeit sowieso reine Formsache. Und> warum wohl wurde sie so kurz gewählt?
Möchtet ihr nicht doch einmal damit beginnen, verstehend zu lesen?
Seine Probezeit soll nicht zwei Wochen betragen, die Kündigungsfrist in
der Probezeit soll zwei Wochen betragen (wie es auch üblich ist).
es herrscht doch Vertragsfreiheit bei uns. Du bekommst nun einen
richtigen Arbeitsvertrag, statt eines Werkstudentenverhältnisses. Es ist
ein neuer Vertrag, also darf dieser auch mit neuen Konditionen
ausgehandelt werden. Es ist ja nicht einfach die Verlängerung des selben
Arbeitsverhältnisses, wahrscheinlich bekommst du ja auch mehr Lohn und
wohl auch mehr Verantwortung. Manche Firmen übernehmen duale Studenten
oder Werkstudenten auch ohne Probezeit, andere nicht. Der starre
Kündigungsschutz ist sowieso eine ziemlich deutsche Eigenheit.
Wenn es dir nicht passt, kannst du dich ja woanders bewerben. Da wirst
du normalerweise aber eine Probezeit haben.
Du kannst natürlich geschickt verhandeln und sagen du hättest gerne eine
kürzere Probezeit oder überhaupt keine, sonst gehst du woanders hin.
Ist doch besser so. Die meisten wechseln eh den ersten AG. Dann hast
keinen Stress mit Monatelangen Fristen. Darüber hinaus scheint das ein
Murksladen zu sein, wenn man ne 2 Wochenfrist bekommt.
Berti schrieb:> Eigentlich ein Fall für den Arbeitsanwalt
Sinnvoller wäre, Kollegen zu fragen, wie lange die schon dort arbeiten
um rechtzeitig zu erkennen ob übermäßige Fluktuation herrscht.
Urlaub, Fristen, Geld kann man alles verhandeln (wenn die Anderen
mitmachenen). Jedenfalls ist die ERSTE Verhandlung über solche Sachen
immer die erfolgreichste. Später wird es mühsamer eine Gehaltssteigerung
nachzuverhandeln.
Hi,
Olaf schrieb:> es herrscht doch Vertragsfreiheit bei uns. Du bekommst nun einen> richtigen Arbeitsvertrag, statt eines Werkstudentenverhältnisses. Es ist> ein neuer Vertrag, also darf dieser auch mit neuen Konditionen> ausgehandelt werden. Es ist ja nicht einfach die Verlängerung des selben> Arbeitsverhältnisses, wahrscheinlich bekommst du ja auch mehr Lohn und> wohl auch mehr Verantwortung.
GENAU DIES!
Es werden sich -je anch deiner vorherigen Tätigkeit- vielleicht einige
Dinge bei den beiden Arbeitsverhältnissen überschneiden, ab formal
gesehen wechselst du von einer "Aushilfsstelle" auf eine
"Ingenieursstelle"
Da ist eine Probezeit rechtlich schon in Ordnung.
Anders sähe es wohl aus wenn du aus einem befristeten Arbeitsverhältniss
nach Vertragslaufzeit in ein Unbefristetes übernommen würdest. ISt zwar
auch ein neuer Arbeitsvertrag, aber keine neue Tätigkeit.
Sehe es doch mal so:
Du warst bei diesen Unternehmen eine Zeit lang als Student beschäftigt.
Die kennen dich und deine Fähigkeiten.
Sie wissen also was sie von dir erwarten können.
Die wollen dich nun ( trotzdem? ;-) ) fest einstellen.
Dazu haben die dir halt einen Standard-Arbeitsvertrag hingelegt wie alle
neu Festangestellten einen bekommen. Vielleicht sogar ohne überhaupt
darüber nachzudenken ob mit oder ohne Probezeit...
Was sollte dir da in der Probezeit groß passieren?
Ich wüsste da nur sehr wenig was zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses
führen könnte was nicht auch bei Festangestellten zur Kündigung führen
würde.
(Vielleicht bei beginnenden finanziellen Problemen der Firma oder
schwerer Krankheit des AN deutliche eher als nach der PZ, aber
ansonsten...)
Und selbst wenn die Probezeit so tatsächlich nicht zulässig währe, was
würde das ändern?
Was meinst du würde jetzt passieren wenn du zum Personaler hingehst und
sagst "Ich war bei REchtsanwalt, das mit der Probezeit ist so aber nicht
in Ordnung, das dürfen Sie ja überhaupt nicht!"
Ich würde jeden Betrag darauf wetten das er das Probelm dann sehr
schnell löst und der neue ENDGÜLTIGE "Vertragsvorschlag" dann keine
Probezeit mehr enthält. Allerdings auch keinen Lohn, keinen Urlaub und
natürlich überhaupt keine Anstellung...
Es ist also sehr Sinnfrei überhaupt über das Thema nachzudenken. Das
lohnt sich allenfalls wenn man die Stelle angetreten hat und die
Kündigung dann in der PZ bereits ausgesprochen wurde. Aber vorher?
Und überhaupt, wir reden hier von einem Unterschied in der
Kündigungsfrist von ZWEI WOCHEN, alles sonstige an Vorteilen nach der PZ
ist zumindest ausserhalb des öffentlichen Dienstes für gerade
angestellte Arbeitnehmer
sowieso nur in der Theorie vorhanden. So jemanden wird der AG jederzeit
wieder los. Eine Begründung findet sich immer und Abfindungsanspruch
gibt es faktisch nicht.
Erst wenn man einige Jahre in der Firma ist sieht es dann deutlich
besser ist.
Daher: Wenn die Probezeit für dich aus anderen Gründen als den zwei
Wochen mehr Kündigungsfrist ein Problem ist, z.B. weil eine neue Wohnung
benötigt wird und der Vermieter niemanden in der PZ als Mieter
akzeptiert...
Oder weil du ein Darlehen brauchst und die Bank mit der PZ Probleme hat
(Wobei ein Darlehen zu einem solchen Zeitpunkt aber hoffentlich einen
besseren Grund hat als nur ein Schickeres Auto), dann nimmt dir sicher
keiner in der Firme übel wenn du FREUNDLICH FRAGST ob mit hinblick auf
deine vorherige Beschäftigung dort die PZ nicht verkürzt/gestrichen
werden kann weil du sonst ein Problem mit der neuen Wohnung/der
Bank/oder was auch immer bekommst. Darauf kann der AG eingehen oder
nicht, aber bei SINNVOLLENEN Hintergrund der Frage wird man dir das wohl
in 99% der Fälle nicht übel nehmen. (Und wenn doch: In so einer Firma
will man nicht Arbeiten)
Aber vor Stellenantritt mit der "Gesetzeskeule" zu kommen, das wird
ziemlich sicher den Stellenantritt nachhaltig verhintern. Völlig egal ob
die Kritik berechtigt ist oder nicht.
Gruß
Carsten