Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Probezeit und Kündigungsfrist rechtens?


von Berti (Gast)


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Hallo zusammsen,

folgende Situation:

Ein Absolvent bekommt einen Arbeitsvertrag angeboten, in dem eine 
Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen enthalten ist.

Als Werkstudent hat er bereits zwei Jahre in der Firma gearbeitet, 
Abschlussarbeit in der Firma geschrieben und im Anschluss soll die 
Anstellung als Entwickler beginnen.

Ist in dem Fall eine Probezeit überhaupt rechtens?

Beträgt die Kündigungsfrist aufgrund des seit zwei Jahren bestehenden 
Arbeitsverhältnis nicht automatisch einen Monat, statt 2 Wochen?

Eigentlich ein Fall für den Arbeitsanwalt, aber vielleicht kennt hier 
einer einen ähnlichen Fall.

von Patrick (Gast)


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Also Werksstudent und ein Arbeitsvertrag ist schon noch etwas anderes. 
Als Werksstudent ist man in der Regel ja auch max. 10h die Woche beim 
Arbeitgeber. Ich denke schon, dass das rechtens ist.

Aber wenn du es genau wissen willst, solltest du evtl. einen ANwalt für 
Arbeitsrecht befragen. Der kann dir da sicher verlässlichere Auskunft 
drüber geben.

von Marc (Gast)


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Und wo ist da jetzt der große Unterschied? Ob 2 oder 4 Wochen ist doch 
egal. Wenn man dem Arbeitgeber  nicht passt ist man eh viel schneller 
weg als man denkt...

von Marx W. (Gast)


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Berti schrieb:
> Als Werkstudent hat er bereits zwei Jahre in der Firma gearbeitet,
> Abschlussarbeit in der Firma geschrieben und im Anschluss soll die
> Anstellung als Entwickler beginnen.
Naund?
Willkommen in der Realität!

> Ist in dem Fall eine Probezeit überhaupt rechtens?

Ja!

von jonas biensack (Gast)


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>Ist in dem Fall eine Probezeit überhaupt rechtens?

Ja, sogar 6 Monate wären ok. Also 2 Wochen pfff...das war die 
Mindestprobezeit, die deinem Arbeitgeber rein rechtlich ein paar Dinge 
garantiert - die gänzlich ohne Probezeit problematisch sein könnten (du 
trittst die Arbeit zum Beispiel gar nicht an).

Gruß Jonas

von Ich (Gast)


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Als Werkstudent hast (hattest) Du sicherlich einen sachlich begründeten 
befristeten Arbeitsvertrag, der mit dem Ende deines Studiums / 
Abschlussarbeit endet.

Meine persönliche Meinung:

Der Arbeitsvertrag als Entwickler ist ein neuer Vertrag.
Du kannst aber verhandeln, ob die Probezeit nicht verkürzt oder ganz aus 
dem Vertrag raus kommt, da die dich ja schon kennen.

Wenn sie dich loswerden wollen, warum auch immer, schaffen die das auch 
so.

von Max B. (theeye)


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Patrick schrieb:
> Als Werksstudent ist man in der Regel ja auch max. 10h die Woche beim
> Arbeitgeber.

Der Vollständigkeit halber: Während der Vorlesungszeit sind max. 20h 
zulässig.

Gruß Max

von P. M. (o-o)


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Berti schrieb:
> Ein Absolvent bekommt einen Arbeitsvertrag angeboten, in dem eine
> Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen enthalten ist.
>
> Als Werkstudent hat er bereits zwei Jahre in der Firma gearbeitet,
> Abschlussarbeit in der Firma geschrieben und im Anschluss soll die
> Anstellung als Entwickler beginnen.

Kenne die Rechtslage nicht, aber sieh's mal praktisch: Die kennen dich 
seit zwei Jahren. Da ist die Probezeit sowieso reine Formsache. Und 
warum wohl wurde sie so kurz gewählt? Damit DU sicher nicht noch auf die 
Idee kommst, abzuspringen. Ich würde jedenfalls keine Sekunde damit 
verschwenden, über diese Probezeit nachzudenken - ausser natürlich, du 
willst eine längere.

von Gerd (Gast)


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jonas biensack schrieb:
> Ja, sogar 6 Monate wären ok. Also 2 Wochen pfff...das war die
> Mindestprobezeit, die deinem Arbeitgeber rein rechtlich ein paar Dinge

und

> Da ist die Probezeit sowieso reine Formsache. Und
> warum wohl wurde sie so kurz gewählt?

Möchtet ihr nicht doch einmal damit beginnen, verstehend zu lesen?

Seine Probezeit soll nicht zwei Wochen betragen, die Kündigungsfrist in 
der Probezeit soll zwei Wochen betragen (wie es auch üblich ist).

von Olaf (Gast)


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es herrscht doch Vertragsfreiheit bei uns. Du bekommst nun einen 
richtigen Arbeitsvertrag, statt eines Werkstudentenverhältnisses. Es ist 
ein neuer Vertrag, also darf dieser auch mit neuen Konditionen 
ausgehandelt werden. Es ist ja nicht einfach die Verlängerung des selben 
Arbeitsverhältnisses, wahrscheinlich bekommst du ja auch mehr Lohn und 
wohl auch mehr Verantwortung. Manche Firmen übernehmen duale Studenten 
oder Werkstudenten auch ohne Probezeit, andere nicht. Der starre 
Kündigungsschutz ist sowieso eine ziemlich deutsche Eigenheit.

Wenn es dir nicht passt, kannst du dich ja woanders bewerben. Da wirst 
du normalerweise aber eine Probezeit haben.

Du kannst natürlich geschickt verhandeln und sagen du hättest gerne eine 
kürzere Probezeit oder überhaupt keine, sonst gehst du woanders hin.

von ing. (Gast)


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Ist doch besser so. Die meisten wechseln eh den ersten AG. Dann hast 
keinen Stress mit Monatelangen Fristen. Darüber hinaus scheint das ein 
Murksladen zu sein, wenn man ne 2 Wochenfrist bekommt.

von Rudi Radlos (Gast)


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Berti schrieb:
> Eigentlich ein Fall für den Arbeitsanwalt

Sinnvoller wäre, Kollegen zu fragen, wie lange die schon dort arbeiten 
um rechtzeitig zu erkennen ob übermäßige Fluktuation herrscht.

Urlaub, Fristen, Geld kann man alles verhandeln (wenn die Anderen 
mitmachenen). Jedenfalls ist die ERSTE Verhandlung über solche Sachen 
immer die erfolgreichste. Später wird es mühsamer eine Gehaltssteigerung 
nachzuverhandeln.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Olaf schrieb:
> es herrscht doch Vertragsfreiheit bei uns. Du bekommst nun einen
> richtigen Arbeitsvertrag, statt eines Werkstudentenverhältnisses. Es ist
> ein neuer Vertrag, also darf dieser auch mit neuen Konditionen
> ausgehandelt werden. Es ist ja nicht einfach die Verlängerung des selben
> Arbeitsverhältnisses, wahrscheinlich bekommst du ja auch mehr Lohn und
> wohl auch mehr Verantwortung.

GENAU DIES!

Es werden sich -je anch deiner vorherigen Tätigkeit- vielleicht einige 
Dinge bei den beiden Arbeitsverhältnissen überschneiden, ab formal 
gesehen wechselst du von einer "Aushilfsstelle" auf eine 
"Ingenieursstelle"
Da ist eine Probezeit rechtlich schon in Ordnung.

Anders sähe es wohl aus wenn du aus einem befristeten Arbeitsverhältniss 
nach Vertragslaufzeit in ein Unbefristetes übernommen würdest. ISt zwar 
auch ein neuer Arbeitsvertrag, aber keine neue Tätigkeit.

Sehe es doch mal so:
Du warst bei diesen Unternehmen eine Zeit lang als Student beschäftigt.
Die kennen dich und deine Fähigkeiten.
Sie wissen also was sie von dir erwarten können.
Die wollen dich nun ( trotzdem? ;-) ) fest einstellen.

Dazu haben die dir halt einen Standard-Arbeitsvertrag hingelegt wie alle 
neu Festangestellten einen bekommen. Vielleicht sogar ohne überhaupt 
darüber nachzudenken ob mit oder ohne Probezeit...

Was sollte dir da in der Probezeit groß passieren?
Ich wüsste da nur sehr wenig was zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses 
führen könnte was nicht auch bei Festangestellten zur Kündigung führen 
würde.
(Vielleicht bei beginnenden finanziellen Problemen der Firma oder 
schwerer Krankheit des AN deutliche eher als nach der PZ, aber 
ansonsten...)

Und selbst wenn die Probezeit so tatsächlich nicht zulässig währe, was 
würde das ändern?
Was meinst du würde jetzt passieren wenn du zum Personaler hingehst und 
sagst "Ich war bei REchtsanwalt, das mit der Probezeit ist so aber nicht 
in Ordnung, das dürfen Sie ja überhaupt nicht!"
Ich würde jeden Betrag darauf wetten das er das Probelm dann sehr 
schnell löst und der neue ENDGÜLTIGE "Vertragsvorschlag" dann keine 
Probezeit mehr enthält. Allerdings auch keinen Lohn, keinen Urlaub und 
natürlich überhaupt keine Anstellung...

Es ist also sehr Sinnfrei überhaupt über das Thema nachzudenken. Das 
lohnt sich allenfalls wenn man die Stelle angetreten hat und die 
Kündigung dann in der PZ bereits ausgesprochen wurde. Aber vorher?

Und überhaupt, wir reden hier von einem Unterschied in der 
Kündigungsfrist von ZWEI WOCHEN, alles sonstige an Vorteilen nach der PZ 
ist zumindest ausserhalb des öffentlichen Dienstes für gerade 
angestellte Arbeitnehmer
sowieso nur in der Theorie vorhanden. So jemanden wird der AG jederzeit 
wieder los. Eine Begründung findet sich immer und Abfindungsanspruch 
gibt es faktisch nicht.
Erst wenn man einige Jahre in der Firma ist sieht es dann deutlich 
besser ist.

Daher: Wenn die Probezeit für dich aus anderen Gründen als den zwei 
Wochen mehr Kündigungsfrist ein Problem ist, z.B. weil eine neue Wohnung 
benötigt wird und der Vermieter niemanden in der PZ als Mieter 
akzeptiert...
Oder weil du ein Darlehen brauchst und die Bank mit der PZ Probleme hat 
(Wobei ein Darlehen zu einem solchen Zeitpunkt aber hoffentlich einen 
besseren Grund hat als nur ein Schickeres Auto), dann nimmt dir sicher 
keiner in der Firme übel wenn du FREUNDLICH FRAGST ob mit hinblick auf 
deine vorherige Beschäftigung dort die PZ nicht verkürzt/gestrichen 
werden kann weil du sonst ein Problem mit der neuen Wohnung/der 
Bank/oder was auch immer bekommst. Darauf kann der AG eingehen oder 
nicht, aber bei SINNVOLLENEN Hintergrund der Frage wird man dir das wohl 
in 99% der Fälle nicht übel nehmen. (Und wenn doch: In so einer Firma 
will man nicht Arbeiten)

Aber vor Stellenantritt mit der "Gesetzeskeule" zu kommen, das wird 
ziemlich sicher den Stellenantritt nachhaltig verhintern. Völlig egal ob 
die Kritik berechtigt ist oder nicht.

Gruß
Carsten

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