Hallo zusammsen, folgende Situation: Ein Absolvent bekommt einen Arbeitsvertrag angeboten, in dem eine Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen enthalten ist. Als Werkstudent hat er bereits zwei Jahre in der Firma gearbeitet, Abschlussarbeit in der Firma geschrieben und im Anschluss soll die Anstellung als Entwickler beginnen. Ist in dem Fall eine Probezeit überhaupt rechtens? Beträgt die Kündigungsfrist aufgrund des seit zwei Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis nicht automatisch einen Monat, statt 2 Wochen? Eigentlich ein Fall für den Arbeitsanwalt, aber vielleicht kennt hier einer einen ähnlichen Fall.
Also Werksstudent und ein Arbeitsvertrag ist schon noch etwas anderes. Als Werksstudent ist man in der Regel ja auch max. 10h die Woche beim Arbeitgeber. Ich denke schon, dass das rechtens ist. Aber wenn du es genau wissen willst, solltest du evtl. einen ANwalt für Arbeitsrecht befragen. Der kann dir da sicher verlässlichere Auskunft drüber geben.
Und wo ist da jetzt der große Unterschied? Ob 2 oder 4 Wochen ist doch egal. Wenn man dem Arbeitgeber nicht passt ist man eh viel schneller weg als man denkt...
Berti schrieb: > Als Werkstudent hat er bereits zwei Jahre in der Firma gearbeitet, > Abschlussarbeit in der Firma geschrieben und im Anschluss soll die > Anstellung als Entwickler beginnen. Naund? Willkommen in der Realität! > Ist in dem Fall eine Probezeit überhaupt rechtens? Ja!
>Ist in dem Fall eine Probezeit überhaupt rechtens?
Ja, sogar 6 Monate wären ok. Also 2 Wochen pfff...das war die
Mindestprobezeit, die deinem Arbeitgeber rein rechtlich ein paar Dinge
garantiert - die gänzlich ohne Probezeit problematisch sein könnten (du
trittst die Arbeit zum Beispiel gar nicht an).
Gruß Jonas
Als Werkstudent hast (hattest) Du sicherlich einen sachlich begründeten befristeten Arbeitsvertrag, der mit dem Ende deines Studiums / Abschlussarbeit endet. Meine persönliche Meinung: Der Arbeitsvertrag als Entwickler ist ein neuer Vertrag. Du kannst aber verhandeln, ob die Probezeit nicht verkürzt oder ganz aus dem Vertrag raus kommt, da die dich ja schon kennen. Wenn sie dich loswerden wollen, warum auch immer, schaffen die das auch so.
Patrick schrieb: > Als Werksstudent ist man in der Regel ja auch max. 10h die Woche beim > Arbeitgeber. Der Vollständigkeit halber: Während der Vorlesungszeit sind max. 20h zulässig. Gruß Max
Berti schrieb: > Ein Absolvent bekommt einen Arbeitsvertrag angeboten, in dem eine > Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen enthalten ist. > > Als Werkstudent hat er bereits zwei Jahre in der Firma gearbeitet, > Abschlussarbeit in der Firma geschrieben und im Anschluss soll die > Anstellung als Entwickler beginnen. Kenne die Rechtslage nicht, aber sieh's mal praktisch: Die kennen dich seit zwei Jahren. Da ist die Probezeit sowieso reine Formsache. Und warum wohl wurde sie so kurz gewählt? Damit DU sicher nicht noch auf die Idee kommst, abzuspringen. Ich würde jedenfalls keine Sekunde damit verschwenden, über diese Probezeit nachzudenken - ausser natürlich, du willst eine längere.
jonas biensack schrieb: > Ja, sogar 6 Monate wären ok. Also 2 Wochen pfff...das war die > Mindestprobezeit, die deinem Arbeitgeber rein rechtlich ein paar Dinge und > Da ist die Probezeit sowieso reine Formsache. Und > warum wohl wurde sie so kurz gewählt? Möchtet ihr nicht doch einmal damit beginnen, verstehend zu lesen? Seine Probezeit soll nicht zwei Wochen betragen, die Kündigungsfrist in der Probezeit soll zwei Wochen betragen (wie es auch üblich ist).
es herrscht doch Vertragsfreiheit bei uns. Du bekommst nun einen richtigen Arbeitsvertrag, statt eines Werkstudentenverhältnisses. Es ist ein neuer Vertrag, also darf dieser auch mit neuen Konditionen ausgehandelt werden. Es ist ja nicht einfach die Verlängerung des selben Arbeitsverhältnisses, wahrscheinlich bekommst du ja auch mehr Lohn und wohl auch mehr Verantwortung. Manche Firmen übernehmen duale Studenten oder Werkstudenten auch ohne Probezeit, andere nicht. Der starre Kündigungsschutz ist sowieso eine ziemlich deutsche Eigenheit. Wenn es dir nicht passt, kannst du dich ja woanders bewerben. Da wirst du normalerweise aber eine Probezeit haben. Du kannst natürlich geschickt verhandeln und sagen du hättest gerne eine kürzere Probezeit oder überhaupt keine, sonst gehst du woanders hin.
Ist doch besser so. Die meisten wechseln eh den ersten AG. Dann hast keinen Stress mit Monatelangen Fristen. Darüber hinaus scheint das ein Murksladen zu sein, wenn man ne 2 Wochenfrist bekommt.
Berti schrieb: > Eigentlich ein Fall für den Arbeitsanwalt Sinnvoller wäre, Kollegen zu fragen, wie lange die schon dort arbeiten um rechtzeitig zu erkennen ob übermäßige Fluktuation herrscht. Urlaub, Fristen, Geld kann man alles verhandeln (wenn die Anderen mitmachenen). Jedenfalls ist die ERSTE Verhandlung über solche Sachen immer die erfolgreichste. Später wird es mühsamer eine Gehaltssteigerung nachzuverhandeln.
Hi, Olaf schrieb: > es herrscht doch Vertragsfreiheit bei uns. Du bekommst nun einen > richtigen Arbeitsvertrag, statt eines Werkstudentenverhältnisses. Es ist > ein neuer Vertrag, also darf dieser auch mit neuen Konditionen > ausgehandelt werden. Es ist ja nicht einfach die Verlängerung des selben > Arbeitsverhältnisses, wahrscheinlich bekommst du ja auch mehr Lohn und > wohl auch mehr Verantwortung. GENAU DIES! Es werden sich -je anch deiner vorherigen Tätigkeit- vielleicht einige Dinge bei den beiden Arbeitsverhältnissen überschneiden, ab formal gesehen wechselst du von einer "Aushilfsstelle" auf eine "Ingenieursstelle" Da ist eine Probezeit rechtlich schon in Ordnung. Anders sähe es wohl aus wenn du aus einem befristeten Arbeitsverhältniss nach Vertragslaufzeit in ein Unbefristetes übernommen würdest. ISt zwar auch ein neuer Arbeitsvertrag, aber keine neue Tätigkeit. Sehe es doch mal so: Du warst bei diesen Unternehmen eine Zeit lang als Student beschäftigt. Die kennen dich und deine Fähigkeiten. Sie wissen also was sie von dir erwarten können. Die wollen dich nun ( trotzdem? ;-) ) fest einstellen. Dazu haben die dir halt einen Standard-Arbeitsvertrag hingelegt wie alle neu Festangestellten einen bekommen. Vielleicht sogar ohne überhaupt darüber nachzudenken ob mit oder ohne Probezeit... Was sollte dir da in der Probezeit groß passieren? Ich wüsste da nur sehr wenig was zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen könnte was nicht auch bei Festangestellten zur Kündigung führen würde. (Vielleicht bei beginnenden finanziellen Problemen der Firma oder schwerer Krankheit des AN deutliche eher als nach der PZ, aber ansonsten...) Und selbst wenn die Probezeit so tatsächlich nicht zulässig währe, was würde das ändern? Was meinst du würde jetzt passieren wenn du zum Personaler hingehst und sagst "Ich war bei REchtsanwalt, das mit der Probezeit ist so aber nicht in Ordnung, das dürfen Sie ja überhaupt nicht!" Ich würde jeden Betrag darauf wetten das er das Probelm dann sehr schnell löst und der neue ENDGÜLTIGE "Vertragsvorschlag" dann keine Probezeit mehr enthält. Allerdings auch keinen Lohn, keinen Urlaub und natürlich überhaupt keine Anstellung... Es ist also sehr Sinnfrei überhaupt über das Thema nachzudenken. Das lohnt sich allenfalls wenn man die Stelle angetreten hat und die Kündigung dann in der PZ bereits ausgesprochen wurde. Aber vorher? Und überhaupt, wir reden hier von einem Unterschied in der Kündigungsfrist von ZWEI WOCHEN, alles sonstige an Vorteilen nach der PZ ist zumindest ausserhalb des öffentlichen Dienstes für gerade angestellte Arbeitnehmer sowieso nur in der Theorie vorhanden. So jemanden wird der AG jederzeit wieder los. Eine Begründung findet sich immer und Abfindungsanspruch gibt es faktisch nicht. Erst wenn man einige Jahre in der Firma ist sieht es dann deutlich besser ist. Daher: Wenn die Probezeit für dich aus anderen Gründen als den zwei Wochen mehr Kündigungsfrist ein Problem ist, z.B. weil eine neue Wohnung benötigt wird und der Vermieter niemanden in der PZ als Mieter akzeptiert... Oder weil du ein Darlehen brauchst und die Bank mit der PZ Probleme hat (Wobei ein Darlehen zu einem solchen Zeitpunkt aber hoffentlich einen besseren Grund hat als nur ein Schickeres Auto), dann nimmt dir sicher keiner in der Firme übel wenn du FREUNDLICH FRAGST ob mit hinblick auf deine vorherige Beschäftigung dort die PZ nicht verkürzt/gestrichen werden kann weil du sonst ein Problem mit der neuen Wohnung/der Bank/oder was auch immer bekommst. Darauf kann der AG eingehen oder nicht, aber bei SINNVOLLENEN Hintergrund der Frage wird man dir das wohl in 99% der Fälle nicht übel nehmen. (Und wenn doch: In so einer Firma will man nicht Arbeiten) Aber vor Stellenantritt mit der "Gesetzeskeule" zu kommen, das wird ziemlich sicher den Stellenantritt nachhaltig verhintern. Völlig egal ob die Kritik berechtigt ist oder nicht. Gruß Carsten
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