Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsvertrag Passagen


von Filth _. (filth)


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Hi,

ich habe ein paar Passagen im neuen Vertrag, die mir nicht ganz geheuer 
sind:

"Die Dauer und Lage der regelmäßigen Arbeitszeit richten sind nach den 
gesetzlichen Regelungen und den besonderen Erfordernissen der 
Aufgabenstellung. Die regelmäßige Arbeit ist Montag - Freitag"

--> Sprich Menge an Überstunden beliebig? (Überstunden sind mit Lohn 
abgegolten)


"Der Mitarbeiter erhält auf der Grundlage von fünf Arbeitstagen pro 
Woche Urlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen. Bei der Urlaubsgewährung 
werden zunächst gesetzliche Urlaubsansprüche erfüllt"

--> Der letzte Satz ist mir irgendwie suspekt.


Was meint ihr?

: Verschoben durch Moderator
von morob65 (Gast)


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welche branche?

von Rick M. (rick-nrw)


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Was ist dir daran suspekt?

Du bekommst einen Vertrag, bei dem die Anzahl der Wochenstunden und dem 
sich daraus resultierenden Gehalt ergibt.

Überstunden werden entweder ausbezahlt oder durch Freizeit abgegolten, 
wobei es zB.: eine maximale Anzahl von ungenehmigten Überstunden geben 
kann.


Du kannst aber auch statt 7h/Tag auch mal 10h arbeiten können.

30 Tage Urlaub Basis 5 Tage = 6 Wochen.

Das Urlaub mit anderen Kollegen etc. abgesprochen werden muss, ist wohl 
auch klar.
Deine Firma will sich wohl auch absichern, das sie Betriebsruhe anordnen 
kann, zB.: über Weihnachten.

von Filth _. (filth)


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Softwareentwicklung. Ich habe einige Bekannte, die in dem Laden bereits 
arbeiten, daher kenne ich den ungefähren Arbeitsaufwand / Stunden. 
Lohnniveau ist ziemlich hoch.

Suspekt ist mir , dass keine Wochenarbeitszeit genannt wird in 
Verbindung damit, dass die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind

: Bearbeitet durch User
von klaro (Gast)


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Dann würde ich Klarheit schriftlich verlangen.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit sollte schon drin stehen.
Einige Firmen haben auch oft eine Klausel in den Verträgen
wo auf Grundlage einer erheblich niedrigen Wochen oder
Monatsarbeitszeit gerechnet wird, z.B. bei Urlaubsgeld-,
Weihnachtsgeldansprüchen oder bei Krankheit.
Die Mogelpackung würde ich rausnehmen lassen.
Wie wird denn die Arbeitszeit erfasst? Da kann die Firma nämlich
u.U. auch so einiges "drehen".

von Bernd (Gast)


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Filth __ schrieb:
> Suspekt ist mir , dass keine Wochenarbeitszeit genannt wird in
> Verbindung damit, dass die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind

wenn da drin steht, dass die gesetzlichen Regelungen gelten, heißt das 
maximal 48 Stunden pro Woche. Mehr erlaubt das Gesetz in Deutschland 
nämlich nicht. Und Default laut Gesetz sind eigentlich Überstunden die 
bezahlt werden bzw. mit Freizeit abgegolten werden. Außer es steht 
explizit im Vertrag drin, dass Überstunden mit dem Grundgehalt 
abgegolten sind. Tut es das?

wobei selbst wenn nicht, Papier ist ja geduldig. Nicht jede Firma hat so 
eine super Zeiterfassung, wo jede Überminute aufgezeichnet wird.

von Filth _. (filth)


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Ja es steht explizit drin, dass die Überstunden mit dem Gehalt 
abgegolten sind.

von Rudi Radlos (Gast)


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Filth __ schrieb:
> Die Dauer und Lage der regelmäßigen Arbeitszeit richten sind nach den
> gesetzlichen Regelungen und den besonderen Erfordernissen

Erlaubt bis 10h pro Tag? Fahrkosten Arbeitsort jwd?
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

von Angiemerkel (Gast)


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Filth __ schrieb:
> Ja es steht explizit drin, dass die Überstunden mit dem Gehalt
> abgegolten sind.

Das ist eh nichtig, sofern du kein "hohes Tier" bist.

von Angiemerkel (Gast)


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von Filth _. (filth)


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Naja das Fixgehalt ist recht hoch, die 50km Weg (pro Richtung) kann man 
in Kauf nehmen ;)

Momentan muss ich 100km pendeln, dafür aber Fahrt = Arbeitszeit und Weg 
bezahlt. Jedoch 15k / Jahr weniger

von Cyblord -. (cyblord)


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Filth __ schrieb:
> Naja das Fixgehalt ist recht hoch
Und in Zahlen?


>, die 50km Weg (pro Richtung) kann man
> in Kauf nehmen ;)
Naja

Allgemein eher ein "Scheißvertrag" keine Frage.

von Filth _. (filth)


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Bei 70k / Jahr würde ich nicht von einem Scheißvertrag reden, aber das 
muss jeder selbst entscheiden ;)

von TS (Gast)


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Cyblord ---- schrieb:
> Filth __ schrieb:
>> Naja das Fixgehalt ist recht hoch
> Und in Zahlen?
>
>>, die 50km Weg (pro Richtung) kann man
>> in Kauf nehmen ;)
> Naja
>
> Allgemein eher ein "Scheißvertrag" keine Frage.

Klassischer Vertrag in der Softwareentwicklung, hatte solche 
Formulierungen auch bei 25k Jahresbrutto im Vertrag stehen.

von Schwarzer (Gast)


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Filth __ schrieb:
> ei 70k / Jahr würde ich nicht von einem Scheißvertrag reden, aber das
> muss jeder selbst entscheiden ;)

bei welcher BE? in welchem Bereich der Entwicklung? woanders hat man mit 
7 Jahren BE seine 70k bei 35 h Woche, Überstunden werden ausbezahlt oder 
abgefeiert.

Angiemerkel schrieb:
> Das ist eh nichtig, sofern du kein "hohes Tier" bist.

richtig, allerdings ist das die Sache zwischen Recht haben und Recht 
bekommen. Man müsste gegen den AG klagen => da macht man keine Karriere 
mehr und man bräuchte für Gericht gute Beweise, dass man tatsächlich 
länger gearbeitet hat und dies auch so angeordnet war. Bei Firmen mit 
"Vertrauensarbeitszeit" geht das schlecht, da sagt der Chef hat, du 
kannst gerne so lang arbeiten wie du willst, aber aufgeschrieben werden 
maximal 40 Stunden die Woche fürs Projektcontrolling. Selbst bei einer 
Stechuhr könnte der Chef vor Gericht sagen, dass für viele kleine Pausen 
gar nicht ausgestempelt wurde usw.

von MoD - Master of Desaster (Gast)


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Filth __ schrieb:
> Bei 70k / Jahr würde ich nicht von einem Scheißvertrag reden, aber das
> muss jeder selbst entscheiden ;)

70k€/a Basis 48h/Woche im Schnitt (gesetzlich max. möglich) macht rund 
51k€/a Basis 35h/Woche.

Mal von AT Verträgen abgesehen ist eine vertragliche Stundenanzahl im 
Arbeitsvertrag ein MUSS.

Wenn Du freiwillig mehr arbeitest, weil es Dir Spass macht und das 
Gehalt so gut ist, das es dir finanziell egal ist, was soll es!

von Cyblord -. (cyblord)


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Filth __ schrieb:
> Bei 70k / Jahr würde ich nicht von einem Scheißvertrag reden, aber das
> muss jeder selbst entscheiden ;)

Naja. Bei IGM EG13 (BW) hast du bei 40h schon 68k. Inkl. z.B. exakter 
Zeiterfassung und Abgeltung aller Stunden als Freizeit. Und keinerlei 
solcher Abzockerklauseln. Das haben hier alle Entwickler minimum.

Du darfst für eine Gehaltsbewertung nicht die Postings hier im Forum 
zugrunde legen. Die Masse an Ings und Infs. hat keinen 35k Vertrag beim 
Krauter sondern ordentliche Gehälter.

: Bearbeitet durch User
von nicht"Gast" (Gast)


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Moin,

wo habt ihr denn diese 48h her. Die gelten nur für eine 6Tage Woche. In 
seinem Vertrag stehen aber 5 Tage explizit drin.

Grüße,

von Frank K. (fchk)


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Filth __ schrieb:

> "Die Dauer und Lage der regelmäßigen Arbeitszeit richten sind nach den
> gesetzlichen Regelungen und den besonderen Erfordernissen der
> Aufgabenstellung. Die regelmäßige Arbeit ist Montag - Freitag"
>
> --> Sprich Menge an Überstunden beliebig? (Überstunden sind mit Lohn
> abgegolten)

§3 Arbeitszeitgesetz:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht 
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, 
wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im 
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Heißt also: 40h-Woche bei 5-Tage-Woche, und nach 10h an einem Tag musst 
Du nach Hause gehen. Überstunden müssen abgebummelt werden können, sonst 
könntest Du den 8-Stunden-Durchschnitt nicht halten.

fchk

von Sven (Gast)


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Das mit dem Urlaub ist ganz einfach, du hast gesetzlich 20 Tage 
Urlaubsanspruch und 10 Tage vom AG freiwillig zugebilligt. Da gibt es 
ein paar Unterschiede, wenn es um Streitigkeiten geht, daher hast du 
erst deinen ges. Anspruch zu nehmen und dann den darüber hinaus 
gewährten.

Das mit den Überstunden steht in meinen Augen nicht im Vertrag und ganz 
neben bei, eine pauschale Überstundenabgeltung ist unzulässig und wird 
im Streitfall (sprich im Nachhinein, wenn du kündigst) interessant, dann 
sind diese Stunden nachträglich zu vergüten. Ich weiß aber nicht wie 
lange zurück. Wirksam ist aber, wenn geschrieben ist, dass z.B. 4 
Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Das Argument mit der Karriere wird immer wieder gerne gebracht, wenn der 
Anwalt beim AG aufschlägt. Meine Erfahrung ist jedoch, das man in 
Streitfällen gleich einen Anwalt mit hinzuziehen sollte und dem AG die 
Rechtsposition klar macht und vor allem, das man darüber Bescheid weiß. 
Dann hat sich das oftmals im gegenseitigen Einvernehmen geklärt und der 
AG weiß, das sich der AN (wie es ein AG auch macht) in rechtlichen 
Dingen beraten lässt.

von MoD - Master of Desaster (Gast)


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nicht"Gast" schrieb:
> wo habt ihr denn diese 48h her. Die gelten nur für eine 6Tage Woche. In
> seinem Vertrag stehen aber 5 Tage explizit drin.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

(3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf 
die Arbeitszeit 48 Stunden
wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 
nicht überschreiten.

Da steht nichts von 6 Tagen pro Woche.
48 Stunden können auch Basis einer 5 Tage-Woche ohne die 10 
Stunden-Grenze zu überschreiten eingehalten werden.

von Marx W. (Gast)


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Filth __ schrieb:
> Bei der Urlaubsgewährung
> werden zunächst gesetzliche Urlaubsansprüche erfüllt"

Soll heißen:
Zuerst hast du Anspruch auf den gesetzlichen Anspruch.
Wenn andere ihren Anspruch noch haben, kommen die dran!
Also wird dadurch dein ganzer Jahresurlaub geteilt, und du kannst den 
nie ganz nehmen.

von Niemand (Gast)


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Marx W. meinte

> Also wird dadurch dein ganzer Jahresurlaub geteilt, und du kannst den
> nie ganz nehmen.
dafür gibt es ja die Vorgaben im BundesUrlaubsGesetzt > mindestens 
(glaube) 2 oder 3 Wochen zusammenhängend,
wer davon ab mehr braucht bekommt das auch noch hin, und über 
Weihnachten / Jahreswechsel braucht man ja auch noch ein paar Tage,
ehrlich gesagt der Urlaub mit 30 Tagen > 6 Wochen bei einer 5 Tage-Woche 
ist schon nicht schlecht,

> Wenn andere ihren Anspruch noch haben, kommen die dran!
dafür gibt es doch die jähliche Urlaubsplanung, dass da einer seinen 
gesamten über den Jahreswechsel nehmen müßte liegt dann wohl an ihm 
selber?

von nicht"Gast" (Gast)


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MoD - Master of Desaster schrieb:
> Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
>
> (3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf
> die Arbeitszeit 48 Stunden
> wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen
> nicht überschreiten.

Ich weiß ja nicht, wo du das her hast. Ich konnte da leider nichts 
finden. Gefunden habe ich nur das hier

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht 
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, 
wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im 
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das hab ich
hier: http://www.arbeitsrecht.org/gesetze/arbzg/?position=Links#arbzg3
hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
hier: http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html

damit kannst du bei einer 5Tage Woche nicht 48h arbeitszeit haben.

von Tassilo H. (tassilo_h)


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Werktag nach Gesetz ist Mo-Sa, daher maximal durchschnittlich 8h/Tag = 
48h/Woche (z.B. auch als 5 Tage mal 9h36min)

von Zocker_42 (Gast)


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> Autor: Filth __ (filth)
> Datum: 10.12.2014 14:04

> ich habe ein paar Passagen im neuen Vertrag, die mir nicht ganz geheuer
> sind:

> "Die Dauer und Lage der regelmäßigen Arbeitszeit richten sind nach den
> gesetzlichen Regelungen und den besonderen Erfordernissen der
> Aufgabenstellung. Die regelmäßige Arbeit ist Montag - Freitag"

Bist wohl noch grün hinter den Ohren. Du solst hier über den Tisch 
gezogen werden.

> --> Sprich Menge an Überstunden beliebig? (Überstunden sind mit Lohn
> abgegolten)

So ist es. 100 Std./Woche und Geld für 35 Std./Woche.

Der Porsche des Schäffs muß ja auch finanziert werden. Obwohl, vor 
Gericht hättest du gute Karten die Überstunden einzuklagen.


> "Der Mitarbeiter erhält auf der Grundlage von fünf Arbeitstagen pro
> Woche Urlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen. Bei der Urlaubsgewährung
> werden zunächst gesetzliche Urlaubsansprüche erfüllt"

> --> Der letzte Satz ist mir irgendwie suspekt.

Mir nicht.

Ist das eine Zockerbude ?

von TS (Gast)


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Nicht jeder hier ist studierter Elektrotechniker und gerade in der 
Softwareentwicklung gibt es auch viele Quereinsteiger und 
Fachinformatiker und die meisten davon arbeiten eben nicht in einem 
Konzern mit einer 35h Woche.
In den ganzen KMU´s sind 40h Wochen die Regel und die hier 
angesprochenen Klausen eher normal, ob zulässig oder nicht spielt keine 
Rolle.

Ich war in den letzten 9 Jahren auch in 3 verschiedenen Firmen 
beschäftigt und hatte solche Klauseln im Vertrag oder auch mal die 
gültige Variante, das 30 Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten 
sind. Aktuell habe ich Vertrauensarbeitszeit und es sind alle mit dem 
Gehalt abgegolten, aber tatsächlich mach ich auch keine, ich arbeite 
eher weniger als die 40h die Woche, zumindest wenn es die Projekte 
zulassen.

Für 70k im Jahr und 30 Tage Urlaub würde ich sofort wechseln, denn von 
beidem habe ich deutlich weniger, das trifft aber auf fast alle ITler zu 
die ich kenne, nur die Freiberufler verdienen etwas mehr.

von Zocker_42 (Gast)


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> Autor: TS (Gast)
> Datum: 11.12.2014 09:09

> In den ganzen KMU´s sind 40h Wochen die Regel

Richtig, aber wenn ich pro Woche noch 40 Überstunden dranhänge, dann 
möchte ich das ganze bitte auch bezahlt haben. Bin ja nicht die 
Heilsarmee.

> oder auch mal die gültige Variante, das 30 Überstunden im Monat mit dem
> Gehalt abgegolten sind.

Dagegen ist nichts zu sagen wenn das Gehalt außertariflich ermittelt 
wurde.
Die Stunden sind ja auch ußertariflich ermittelt worden.

Da sollten schon fünf Stellen vorm Komma beim Monatsgehalt zu erkennen 
sein.

> Für 70k im Jahr und 30 Tage Urlaub würde ich sofort wechseln, denn von
> beidem habe ich deutlich weniger,

Selber Schuld !

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