Forum: Offtopic Handy in Garantie, wird aber nicht repariert.


von Mike M. (mikeii)


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Hi,

ich habe ein Smartphone, bei dem der Touchscreen sporadisch mal spinnt 
und wie wild von selber rumtippt, ohne dass die Finger auch nur in der 
Nähe sind.
Softwareupdate, Reset und übliches wie vom Support vorgeschlagen wurde 
schon gemacht.
Der Fehler tritt alle paar Tage mal auf und ist echt nervig, wenn ein 
Anruf einfach mal aufgelegt wird, oder beim SMS schreiben nichts mehr 
geht. Nur ein Neustart hilft.

Nun also zur Reparatur eingesendet mit ausführlicher Fehlerbeschreibung.
Innerhalb von einem Tag stellen die nun fest "Trotz intensivem Test 
konnte der von Ihnen angegebene Fehler nicht nachvollzogen werden."

So jetzt bekomme ich das Teil wieder zurück, ohne das was gemacht wurde.
Was soll ich nun machen? Nochmal Einsenden bringt nichts, da passiert 
wieder das gleiche. Mehr als denen zu schreiben, dass der Fehler nicht 
sofort auftritt kann ich ja nicht.

Das Handy ist nicht mal 2 Monate alt. Ich kann es also nicht reparieren 
lassen (bekomme es ja unrepariert zurück), und Rückgabe geht auch erst 
nach 3 (2?) mal Nachbessern?

Hat jemand eine Idee was man da macht?

Danke

Schöne Grüße

Mike

von Klaus I. (klauspi)


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Wirds mit Kälte/Wärme schlimmer als besser zu beobachten? Bei mir hat es 
so auch sporadisch und schlecht reproduzierbar angefangen, nach 2-3 
Wochen war es regelmässig. Daher auch kein Problem mit dem Service, 
soweit ich mich erinnere wurde das Display getauscht.

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Geht ganz einfach: Du brauchst ein spezial-USB-Ladegerät mit 30 V 
Ausgangsspannung. Damit lädst du dann das Handy. Dann hast du einen 
einfach reproduzierbaren Fehler! Schick es dann ein mit "lädt nicht"

von Karl O. (knorke)


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Na toll, das kommt dann zurück als Fremdeinwirkung, keine 
Gewährleistung. Super Idee. Genauso wie nass machen...

von Mike M. (mikeii)


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So,

hab nochmal beim Händler (Otto) angerufen und erklärt was bei der 
Reparatur rauskam. Nach 4 mal weiter verbinden hatte ich dann jemand an 
der Strippe der sich etwas auskannte mit Handys. Es ist für die Okay, 
das Handy zu tauschen. Nicht nur das, ich habe mir auch ein anderes 
aussuchen dürfen, da es sich wohl bei dem einen um einen Serienfehler 
handeln dürfte (Masseproblem).

Das Handy war übrigends ein Xperia Z1 Compact

War wohl gerade ein Glücklicher zufall, dass ich den richtigen 
Mitarbeiter am Telefon hatte.

@Klaus I.

Ich konnte den Fehler nicht reproduzieren (auch nicht durch verschiedene 
Temperaturen). Scheint wohl wirklich ein ziemlich dummes Problem im 
Touchscreen zu sein. Bei vielen anderen taucht der Fehler auf, wenn der 
Alurahmen nicht berührt wird.

Hier noch ein Video von dem Problem (sieht bei mir genau so aus) 
https://www.youtube.com/watch?v=NmtiyGDBz0o

Würde mich interessieren, was du für ein Handy hattest.

von Jan H. (j_hansen)


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Hi,

noch ein Tipp für die Zukunft: Garantie ist eine freiwillige Leistung 
des Herstellers. Das funktioniert im Normalfall auch ganz gut.

Daneben gibt es auch noch die gesetzliche Gewährleistung. In den ersten 
6 Monaten sogar sehr vorteilhaft für den Käufer. Bei Problemen mit der 
Garantie sollte man auch diesen Weg beschreiten (über den Händler).

Viel Glück mit dem neuen Handy!

von Klaus I. (klauspi)


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Mike Mike schrieb:
> Ich konnte den Fehler nicht reproduzieren (auch nicht durch verschiedene
> Temperaturen).

War nur eine Idee, bei mir war es auch eher temperatunabhängig.

> Hier noch ein Video von dem Problem (sieht bei mir genau so aus)
> https://www.youtube.com/watch?v=NmtiyGDBz0o

Bei mir war das stärker ausgeprägt und auch, wenn ich meine Finger nicht 
auf dem Display hatte (ich lese meistens ebooks).

> Würde mich interessieren, was du für ein Handy hattest.

Xperia Play :o)

von Robert L. (lrlr)


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>Das Handy ist nicht mal 2 Monate alt.

warum dann Garantie?? Gewährleistung ist meist Vorteilhafter..


Video machen vom Fehler..
und dann nochmal einschicken.. (mit einer Rechnung über die Portokosten 
;-))

(bzw. wie gesagt, besser zum Händler..)



>und Rückgabe geht auch erst
>nach 3 (2?) mal Nachbessern?

DAS betrifft die Gewährleistung, irgendwie verwechselst du da was...

von Klaus I. (klauspi)


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Robert L. schrieb:
>>Das Handy ist nicht mal 2 Monate alt.
>
> warum dann Garantie?? Gewährleistung ist meist Vorteilhafter..

Warum soll das in diesem Fall zutreffen?
Der Händler würde es vermutlich auch zum Hersteller schicken.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Klaus I. schrieb:
> Warum soll das in diesem Fall zutreffen?
> Der Händler würde es vermutlich auch zum Hersteller schicken.

Die Rahmenbedingungen für Gewährleistung sind gesetzlich geregelt.
Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, 
der sich auch beliebige Gründe aussuchen kann, diese nicht erbringen zu 
wollen -- da ist nichts einklagbar.

Für die Gewährleistung ist der Händler der Ansprechpartner, für die 
Garantie der Hersteller, was den Kontakt bereits stark erschweren und 
sehr lange Transportwege zur Folge haben kann.

von Klaus I. (klauspi)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Klaus I. schrieb:
>> Warum soll das in diesem Fall zutreffen?
>> Der Händler würde es vermutlich auch zum Hersteller schicken.
>
> Die Rahmenbedingungen für Gewährleistung sind gesetzlich geregelt.
> Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers,
> der sich auch beliebige Gründe aussuchen kann, diese nicht erbringen zu
> wollen -- da ist nichts einklagbar.

So freiwillig ist die Garantie nicht, man bezahlt diese ja mit. Es ist 
als Zusatz zur gesetzlichen Gewährleistung zu sehen. Selbstverständlich 
kann auch ein Händler eine Garantie gewähren, nicht nur der Hersteller.

> Für die Gewährleistung ist der Händler der Ansprechpartner, für die
> Garantie der Hersteller, was den Kontakt bereits stark erschweren und
> sehr lange Transportwege zur Folge haben kann.

Der ersten zwei halbe Sätze sind richtig, für den Rest gibt es DHL...

Ich sehe das eher so: Bei kleinen Teilen die der Händler sofort 
umtauscht, gehe ich zum Händler. Wenn es ohnehin keine Garantie gibt 
bleibt natürlich nur der Händler.

Wenn der Händler das Gerät ohnehin selbst zum Hersteller einschicken 
würde mache ich das lieber selbst. Anscheinend kaufe ich nur Produkte, 
wo man ohne Probleme direkten und einfachen Kontakt mit dem Hersteller 
bekommen kann.

von Matthias L. (limbachnet)


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Klaus I. schrieb:
> So freiwillig ist die Garantie nicht, man bezahlt diese ja mit. Es ist
> als Zusatz zur gesetzlichen Gewährleistung zu sehen. Selbstverständlich
> kann auch ein Händler eine Garantie gewähren, nicht nur der Hersteller.

Wenn der Händler zusätzlich zur Gewährleistung eine Händlergarantie 
einräumt, dann hast der Käufer an den Händler Ansprüche sowohl aus der 
gesetzlichen Gewährleistung als auch aus der vertraglich vereinbarten 
Garantie - soweit einverstanden.

Wenn der Hersteller eine Garantie einräumt, dann ist das Argument "die 
ist ja mitbezahlt" aber völlig wertlos. Du hast dem Hersteller nämlich 
gar nichts bezahlt (sondern dem Händler), du hast kein 
Vertragsverhältnis mit ihm (sondern mit dem Händler) und deshalb ist die 
vom Hersteller eingeräumte Garantie eben doch völlig freiwillig.

Sicher, meist wird der Hersteller seinen Garantieversprechen schon 
nachkommen wollen, denn er möchte ja, dass weiterhin Endkunden seine 
Produkte nachfragen und deshalb die Händler bei ihm einkaufen - aber 
Ansprüche an die Garantie des oft im fernen Ausland beheimataten 
Herstellers rechtlich durchzusetzen ist kaum möglich.


Klaus I. schrieb:
> für den Rest gibt es DHL...
> Wenn der Händler das Gerät ohnehin selbst zum Hersteller einschicken
> würde mache ich das lieber selbst.

Du weißt aber schon, dass du dem Händler damit großzügigerweise das 
Transportrisiko abnimmst?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Klaus I. schrieb:
> So freiwillig ist die Garantie nicht, man bezahlt diese ja mit.

Natürlich ist die freiwillig. Und kann genausogut auch wieder 
zurückgezogen oder mit fadenscheinigen Argumenten verweigert werden.

Ein Rechtsanspruch auf eine Garantie ist sehr dünnes Eis.

von Klaus I. (klauspi)


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Ich glaube ihr versteht das Konzept mit "freiwillig" nicht wirklich. 
Vielleicht steht ja im BGB etwas dazu, es sollte dazu einen Paragraphen 
geben.

Anderes Beispiel: Meine Mikrowelle hat nach fast 3 Jahren die Hufe hoch 
gemacht. Bei Kauf habe ich aber eine Garantieerweiterung abgeschlossen. 
Garantiegeber ist hier eine Versicherung (Bisher war ja nur von Händler 
oder Hersteller die Rede). Und natürlich leisten die auch entsprechend 
ihrer Zusagen.

Und ich glaube da haben vielleicht viele Leute ein Problem, wenn sie 
sich nicht voher die Garantiebedingungen durchlesen. Die Garantie ist 
nicht freiwillig im Sinne ich kann nach gutdünken Garantieleistungen 
verweigern. Das Angebot der Garantie ist freiwillig und in der 
Ausgestalltung der Bedingungen sind die Garantierbringer auch frei.

von (prx) A. K. (prx)


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Freiwillig insoweit, als der Hersteller keine Garantie anbieten muss. 
Aber wenn er es tut muss er sich an das halten, was er versprochen hat. 
Rechtsanspruch besteht aufgrund §443 BGB zur Garantie, wobei Absatz 2 
wohl so zu verstehen ist, dass der Hersteller bei Ablehnung die 
Beweislast trägt:

"(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in 
einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss 
des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen 
Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu 
erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem 
Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht 
diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit 
betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder 
einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im 
Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der 
Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat 
(Garantiegeber).

(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass 
die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält 
(Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer 
Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie 
begründet."

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html

von Matthias L. (limbachnet)


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Wieso sollte einen koreanischen (chinesischen, amerikanischen...) 
Hersteller das deutsche BGB interessieren?

Du hast als deutscher Kunde absolut Null Komma keine Rechtsansprüche an 
einen ausländischen Hersteller!

Wenn der eine Niederlassung in Deutschland betreibt, ja, dann kann man 
mit viel Geduld auf dem zivilrechtlichen Weg etwas herausholen - gerade 
bei Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik ist das fragliche Gerät 
nach Ablauf des mindestens dreijährigen Rechtsstreits (dauert eher 
länger) ohnehin nicht mehr besonders interessant.

Aber es hat schon seinen Grund, weshalb die Nationalen Niederlassungen 
bei einigen Herstellern einer Europa-Niederlassung einverleibt wurden.

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias L. schrieb:
> Wieso sollte einen koreanischen (chinesischen, amerikanischen...)
> Hersteller das deutsche BGB interessieren?

Zunächst einmal gibt es dazu eine EU Richtline. Solche Richtlinien 
müssen üblicherweise in jeweiliges nationales Recht umgesetzt werden. 
Diese Richtlinie muss nicht exakt dem §443 entsprechen, der kann auch 
über die Richtlinie hinaus gehen. Das bedeutet aber, dass es in den EU 
Staaten analoge Gesetze geben muss, freilich nicht identische.

Ausserhalb der EU greift das natürlich nicht. Inwieweit Vertretungen 
innerhalb der EU oder auch innerhalb Deutschlands dann stellvertretend 
zuständig sind sagt dir dein Anwalt.

> Du hast als deutscher Kunde absolut Null Komma keine Rechtsansprüche an
> einen ausländischen Hersteller!

Diese Aussage ist im EU-Rahmen ziemlich sicher falsch, denn eine 
Zielsetzung der EU ist ja gerade Rechtssicherheit im internationalen 
Handel, und zwar auch in Bezug auf Endverbraucher. Die Frage ist da 
eher, wo der Anspruch besteht.

> nach Ablauf des mindestens dreijährigen Rechtsstreits (dauert eher
> länger) ohnehin nicht mehr besonders interessant.

Dass Recht oftmals sinnlos ist, wenn dessen Durchsetzung mehr kostet als 
der Streitwert hergibt, mindestens zeitlich gesehen, ist ein anderes 
Thema. An dieser Stelle ist das deutsche Recht, das normalerweise nur 
Einzelklagen zulässt, gegenüber dem amerikanischen Recht im Nachteil.

Zwischen "rechtlos" und "sinnlos" besteht ein erheblicher Unterschied.

von Matthias L. (limbachnet)


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A. K. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Wieso sollte einen koreanischen (chinesischen, amerikanischen...)
>> Hersteller das deutsche BGB interessieren?
>
> Zunächst einmal gibt es dazu eine EU Richtline. Solche Richtlinien
> müssen üblicherweise in jeweiliges nationales Recht umgesetzt werden.
> Diese Richtlinie muss nicht exakt dem §443 entsprechen, der kann auch
> über die Richtlinie hinaus gehen. Das bedeutet aber, dass es in den EU
> Staaten analoge Gesetze geben muss, freilich nicht identische.

Einverstanden. Und welches Gesetz regelt nun konkret die Ansprüche eines 
deutschen Kunden an einen Handyhersteller in Korea mit 
Europa-Niederlassung in, sagen wir mal beispielsweise Irland? Das dürfte 
ein irisches Gesetz sein. Und in Rumänien ein rumänisches. Und in 
Finnland ein finnisches. Und alle werden im Kern gleich, im Detail aber 
unterschiedlich sein. Als privater Kunde und Nichtjurist hast du keine 
Chance, diesen Wirrwarr zu deinem Nutzen aufzudröseln. Aber wenn man 
sonst keine Hobbys hat, na dann, nur zu.

> Ausserhalb der EU greift das natürlich nicht. Inwieweit Vertretungen
> innerhalb der EU oder auch innerhalb Deutschlands dann stellvertretend
> zuständig sind sagt dir dein Anwalt.

Also, wer zum Anwalt rennt um Garantieansprüche abzuklären, obwohl er 
wesentlich einfacher nach dem deutschem Recht seine Ansprüche an den 
inländischen Händler geltend machen könnte, der hat in meinen Augen ein 
Problem, das nichts mit Technik zu tun hat...

Und wenn der Hersteller keine EU-Vertretung hat, dann interessiert ihn 
das alles überhaupt nicht.

> Zwischen "rechtlos" und "sinnlos" besteht ein erheblicher Unterschied.

In der Theorie vielleicht, in der Praxis nicht.

Dass du Recht hast, nutzt dir absolut rein gar nichts, wenn du nicht 
auch Recht bekommst - und es dann auch noch durchsetzen kannst.

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias L. schrieb:
> Dass du recht hast, nutzt dir absolut rein gar nichts, wenn du nicht
> auch Recht bekommst - und es dann auch noch durchsetzen kannst.

Korrekt. Das gilt in gedämpfter Form aber auch national: Jeder Anwalt 
wird dir bestätigen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei 
verschiedene Paar Stiefel sind.

Nur reagiere ich etwas allergisch darauf, wenn jemand kategorisch 
behauptet, man habe keinerlei Rechte, wenn es eigentlich um die Frage 
geht, ob man mit dem oft sehr wohl vorhandenen Recht etwas anfangen 
kann. Für mich als eher systematisch/logischem Denker ist das schon ein 
Unterschied.

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias L. schrieb:
> Einverstanden. Und welches Gesetz regelt nun konkret die Ansprüche eines
> deutschen Kunden an einen Handyhersteller in Korea mit
> Europa-Niederlassung in, sagen wir mal beispielsweise Irland? Das dürfte
> ein irisches Gesetz sein. Und in Rumänien ein rumänisches.

Ich meine mich zu erinnern, dass im Endkundenhandel manchmal gezielt der 
Standort des Kunden rechtswirksam ist, eben weil der sonst sein 
Kaufverhalten unausweichlich regional oder national ausrichtet.

Ein Wirtschaftssystem, das sich wie die EU ausdrücklich 
gemeinschaftsweiten Handel auf die Fahnen geschrieben hat, also 
erreichen will, dass deutsche Kunden - letztlich auch Endkunden - eben 
nicht nur von deutschen Händlern und Herstellern kaufen, muss diesen 
Effekt mit auf der Rechnung haben.

Ich weiss nicht wie sich das konkret verhält. Aber daraus schliesse ich 
nicht, dass es unmöglich sei. Ich weiss es eben nur nicht.

von Matthias L. (limbachnet)


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Ja, einverstanden, das war etwas arg vereinfacht.

Ich ändere den strittigen Satz von oben ab in

"Du hast als deutscher Kunde absolut Null Komma keine _praktisch 
durchsetzbaren_ Rechtsansprüche an einen ausländischen Hersteller!"

Mit dem Durchsetzen von Ansprüchen im Inland ist es im Prinzip das 
gleiche Problem - aber in der Praxis ist es dennoch einfacher als im EU- 
oder gar Nicht-EU-Ausland. Es gibt hier mehr Anwälte mit Fachwissen im 
hiesigen Handels- und Verbraucher-Recht als es welche mit Fachwissen im 
ausländischen Recht gibt. Es gibt Verbraucherschutzorganisationen. Und 
die zuständigen Gerichte im Streitfall sind im Inland und man benötigt 
keinen Dolmetscher.

von (prx) A. K. (prx)


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NB: Firmen sind auch nicht immer besser dran als Max Mustermann. So 
bekriegen sich die Handyhersteller oder Patentinhaber mit den Chinesen 
erst vor Gericht, seit die in Indien gross rauskommen wollen. In China 
selbst zu klagen sehen sie wohl als Geldverschwendung an, während die 
indische Justiz als vergleichweise unabhängig gilt.

von Klaus I. (klauspi)


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Matthias L. schrieb:
> Wieso sollte einen koreanischen (chinesischen, amerikanischen...)
> Hersteller das deutsche BGB interessieren?

Wenn er für den deutschen Markt seine Produkte mit Garantie anbietet 
interessiert in das offensichtlich schon. Worum geht es Dir eigentlich 
konkret? Irgendein minderwertiges Importdingens für das mit 
'satisfaction guaranteed' o.ä. beklebt ist?

Beispiel: Von Kia und Dacia wurden neue Fahrzeugmodelle anfangs mit 
einer deutlich längeren Garantie in Deutschland angeboten. Und natürlich 
stehen die auch entsprechend der Garantiebedingungen dafür erstmal ein.

> Wenn der eine Niederlassung in Deutschland betreibt, ja, dann kann man
> mit viel Geduld auf dem zivilrechtlichen Weg etwas herausholen

Dem Argument kann ich hier nicht folgen, bei Gewährleistung kann das ja 
genauso der Fall sein.

von Matthias L. (limbachnet)


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Klaus I. schrieb:
> Worum geht es Dir eigentlich
> konkret?

Mir? Um nix - ich bin nicht der Threadersteller. Es wollte nur den 
offensichtlich hier und da unklaren, aber gravierenden Unterschied 
erklären zwischen der **gesetzlichen** Gewährleistung, die man dem 
**Händler** gegenüber geltend macht und der weitgehend **freiwilligen** 
Herstellergarantie, die man dem **Hersteller** gegenüber geltend macht.

Klaus I. schrieb:
>> Wenn der eine Niederlassung in Deutschland betreibt, ja, dann kann man
>> mit viel Geduld auf dem zivilrechtlichen Weg etwas herausholen
>
> Dem Argument kann ich hier nicht folgen, bei Gewährleistung kann das ja
> genauso der Fall sein.

Stimmt, auch der Händler kann sich querstellen - aber der Satz bezieht 
sich darauf, dass einige Hersteller (wir wissen ja nicht, um welchen es 
dem TE geht) gar keine Niederlassung in Deutschland haben und man sich 
das deutsche Zivilrecht in diesem Fall sonstwohin stecken kann. Die 
Reihenfolge der Sätze in einem Text ergibt meist schon einen Sinn... ;-)

Siehe Beitrag "Re: Handy in Garantie, wird aber nicht repariert."

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias L. schrieb:
> (wir wissen ja nicht, um welchen es dem TE geht)

Du vielleicht nicht, ich schon ;-). Er hat Händler und Modell genannt, 
der Hersteller ist nicht schwer zu erraten.

von Mike M. (mikeii)


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Ui, hier is ja ganz schön was passiert.

Also nochmal zur Aufklärung. Ich wollte das ganze über die Garantie die 
Sony gibt abwickeln lassen. Da dies aber nicht geklappt hat 
(Reparaturfritze hat halt kein Bock das Handy ein paar Tage zu prüfen), 
habe ich bei dem roten O angerufen, und die haben mir gesagt, ist kein 
Problem, fällt unter Gewährleistung und sie nehmen es einfach zurück. 
Dass ich ein anderes Handy direkt bestellt habe ist davon wohl 
unabhängig, denn so wie ich das verstanden habe, kann ich raussuchen ob 
ich es zurückgeben will, oder ob ich ein funktionierendes Produkt 
möchte.

Vor ein paar Monaten habe ich bei denen einen "Chefsessel" bestellt, 
welcher nach einem Monat so hart war (Polster wohl durch meinen 
Normar*ch durch gesessen) und an allen Ecken quietschte. Hab da 
angerufen, und die meinten nur "wickeln Sie Folie drum und kleben den 
Rücksendeschein drauf, den nehmen wir zurück".

Zumindest weiß ich jetzt, dass ich keinen Stuhl mehr online kaufen 
werde...
Hab seit dem einen Stuhl den ich mir vorher angucken konnte, und der ist 
noch  wie am ersten Tag.

von Matthias L. (limbachnet)


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A. K. schrieb:
> Er hat Händler und Modell genannt,
> der Hersteller ist nicht schwer zu erraten.

Äääh, überlesen! Sind's die Augen...

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