Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Freiberufler mit privaten Aufwendungen


von J. W. (nuernberger)


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Bei meinem bestehenden Projekt darf ich (und andere Leiharbeiter) nicht 
mehr beim Endkunden arbeiten, sondern nur Home-Office oder gemietete 
Büros in der Nähe des Endkunden.
Das gemietete Büro ist erst ab Febr bezugsfertig,
bis dahin muss ich die Zeit überbrücken.
Ich selbst habe weder Festnetz noch DSL-Internet.
Mit UMTS ist VPN nicht so toll. LTE habe ich nicht ausprobiert, aber 
sicherlich habe ich am Heimatort keinen LTE-Empfang.

Ein Freund bot mir an, die paar Wochen auszuhelfen, er hat 16000er.
Natürlich möchte ich ihn dafür bezahlen und die Ausgaben an den Kunden 
weiterleiten. (2,50€ / h, wie das Mietbüro, macht bei 40h-Woche 
100€/Woche)
Aber geht das als Privat-Person?

von STK500-Besitzer (Gast)


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Dein Freund wird seine DSL-Leitung gar nicht vermieten dürfen, da er 
Privatkunde ist. Ist aber nur eine Vermutung (genaueres dürfte der 
Provider sagen bzw. steht im Vertrag).
Ansonsten dürfen Privatpersonen auch Rechnungen schreiben, nur keine 
Umsatzsteuer ausweisen. Und sie sind Teil der Einkommensteuererklärung.

von J. W. (nuernberger)


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STK500-Besitzer schrieb:
> Dein Freund wird seine DSL-Leitung gar nicht vermieten dürfen, da er
> Privatkunde ist.

Ja. das wird das Problem sein.
Ähnlich wie bei KFZ. Will man diese vermieten, ist die Haftpflicht-Vers 
3x so teuer.

von Marx W. (Gast)


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J. Wa. schrieb:
> Ein Freund bot mir an, die paar Wochen auszuhelfen, er hat 16000er.
> Natürlich möchte ich ihn dafür bezahlen und die Ausgaben an den Kunden
> weiterleiten. (2,50€ / h, wie das Mietbüro, macht bei 40h-Woche
> 100€/Woche)
> Aber geht das als Privat-Person?

Wer macht bei dir die Steuer?
Haste jemand, dann frag den.
Ich würde sagen, du gibt`s deinen Kumpel gegen Rechnung und 
Kurzmietvertrag einfach eine Tagespauschale. Da ist alles drin. Dein 
Kumpel muß diese Einnahmen bei seiner Steuererklärung angeben (z.B. EK 
aus Vermietung und Verpachtung).

von Selbständiger (Gast)


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STK500-Besitzer schrieb:
> Ansonsten dürfen Privatpersonen auch Rechnungen schreiben
das wäre mir neu!  Quittungen dürfen sie schreiben und zwar im Rahmen 
von pivaten Geldgeschäften und Kaufverträge ausfertigen. Rechnungen im 
steuerlichen Sinne definitiv nicht.

> Und sie sind Teil der Einkommensteuererklärung.
Nicht ganz. Die Kosten gehen in die Gewinnermittlung.

Was ich hier nicht ganz verstehe:

Wieso sind das angebliche "private Aufwendungen"?

Diese Aufwände, die belegbar sind und im Zusammenhang mit der 
geschäftlichen (nicht "gewerblichen" aber "freiberuflichen) Tätigkeit 
stehen, werden als Kosten in der Einnahmeüberschussrechnung ausgewiesen.

Im prinzip genau so wie Mieten im eigenen Haus, die man sich oder den 
Eltern zahlt, so wie die Fahrtkosten von pauschal 30 Cent (für die es ja 
nicht einmal einen ausdrücklichen Beleg gibt) oder die anteiligen 
Stromkosten für eigene Büro. Ich würde mir einen LTE-Surfstick holen und 
die komplett absetzen. Einfach die Belege für die Aufladungen 
einreichen. Für die Raummiete wird es sicher eine Rechnung geben, denke 
ich.

Und die Mitbenutzung des 16000er DSL vom Kunden "bezahlt" man ihm mit 
solchen Telefonaufladungen oder kauft ihm irgend ein Elektronikprodukt, 
das man dann wieder absetzt. Das sind letztlich peanuts - nicht der Rede 
wert.

Beim Finanzamt werden sie Dich schräg angucken, wenn Du ihnen mit 24,- 
Euro DSL Mitbenutzung im Quartal ankommst :-)

Du musst als Freiberufler anders denken und rechen:


Ich habe "mir" gerade wieder einen neuen, schicken, teueren 1920x1080 
Monitor für mein "Projekt" im Grossformat für 475,- (unter der 410er 
Grenze) geholt und ihn der Mammi geschenkt, weil sie mir das "Büro" 
(Wohnzimmer) putzt. Abzüglich der Steuern sind das für mich netto 200,- 
und selbst das noch peanuts.

Das Standardzahlungsmittel der Freiberufler an die Angestellten und 
Privatgönner ist bekanntlich die Essenseinladung. Immer schön zu zweit 
gehen, die MST rausziehen, die Kosten für das Trinkgeld draufhauen und 
als Bewirtung abziehen. Dann kostet das Mittagsmal rund 40% weniger.

von Selbständiger (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Dein
> Kumpel muß diese Einnahmen bei seiner Steuererklärung angeben (z.B. EK
> aus Vermietung und Verpachtung).
Eben und deshalb kriegen meine Kumpels einfach immer mal wieder einen 
Döner und eine Cola oder das Auto vollgetankt.

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