Bei meinem bestehenden Projekt darf ich (und andere Leiharbeiter) nicht mehr beim Endkunden arbeiten, sondern nur Home-Office oder gemietete Büros in der Nähe des Endkunden. Das gemietete Büro ist erst ab Febr bezugsfertig, bis dahin muss ich die Zeit überbrücken. Ich selbst habe weder Festnetz noch DSL-Internet. Mit UMTS ist VPN nicht so toll. LTE habe ich nicht ausprobiert, aber sicherlich habe ich am Heimatort keinen LTE-Empfang. Ein Freund bot mir an, die paar Wochen auszuhelfen, er hat 16000er. Natürlich möchte ich ihn dafür bezahlen und die Ausgaben an den Kunden weiterleiten. (2,50€ / h, wie das Mietbüro, macht bei 40h-Woche 100€/Woche) Aber geht das als Privat-Person?
Dein Freund wird seine DSL-Leitung gar nicht vermieten dürfen, da er Privatkunde ist. Ist aber nur eine Vermutung (genaueres dürfte der Provider sagen bzw. steht im Vertrag). Ansonsten dürfen Privatpersonen auch Rechnungen schreiben, nur keine Umsatzsteuer ausweisen. Und sie sind Teil der Einkommensteuererklärung.
STK500-Besitzer schrieb: > Dein Freund wird seine DSL-Leitung gar nicht vermieten dürfen, da er > Privatkunde ist. Ja. das wird das Problem sein. Ähnlich wie bei KFZ. Will man diese vermieten, ist die Haftpflicht-Vers 3x so teuer.
J. Wa. schrieb: > Ein Freund bot mir an, die paar Wochen auszuhelfen, er hat 16000er. > Natürlich möchte ich ihn dafür bezahlen und die Ausgaben an den Kunden > weiterleiten. (2,50€ / h, wie das Mietbüro, macht bei 40h-Woche > 100€/Woche) > Aber geht das als Privat-Person? Wer macht bei dir die Steuer? Haste jemand, dann frag den. Ich würde sagen, du gibt`s deinen Kumpel gegen Rechnung und Kurzmietvertrag einfach eine Tagespauschale. Da ist alles drin. Dein Kumpel muß diese Einnahmen bei seiner Steuererklärung angeben (z.B. EK aus Vermietung und Verpachtung).
STK500-Besitzer schrieb: > Ansonsten dürfen Privatpersonen auch Rechnungen schreiben das wäre mir neu! Quittungen dürfen sie schreiben und zwar im Rahmen von pivaten Geldgeschäften und Kaufverträge ausfertigen. Rechnungen im steuerlichen Sinne definitiv nicht. > Und sie sind Teil der Einkommensteuererklärung. Nicht ganz. Die Kosten gehen in die Gewinnermittlung. Was ich hier nicht ganz verstehe: Wieso sind das angebliche "private Aufwendungen"? Diese Aufwände, die belegbar sind und im Zusammenhang mit der geschäftlichen (nicht "gewerblichen" aber "freiberuflichen) Tätigkeit stehen, werden als Kosten in der Einnahmeüberschussrechnung ausgewiesen. Im prinzip genau so wie Mieten im eigenen Haus, die man sich oder den Eltern zahlt, so wie die Fahrtkosten von pauschal 30 Cent (für die es ja nicht einmal einen ausdrücklichen Beleg gibt) oder die anteiligen Stromkosten für eigene Büro. Ich würde mir einen LTE-Surfstick holen und die komplett absetzen. Einfach die Belege für die Aufladungen einreichen. Für die Raummiete wird es sicher eine Rechnung geben, denke ich. Und die Mitbenutzung des 16000er DSL vom Kunden "bezahlt" man ihm mit solchen Telefonaufladungen oder kauft ihm irgend ein Elektronikprodukt, das man dann wieder absetzt. Das sind letztlich peanuts - nicht der Rede wert. Beim Finanzamt werden sie Dich schräg angucken, wenn Du ihnen mit 24,- Euro DSL Mitbenutzung im Quartal ankommst :-) Du musst als Freiberufler anders denken und rechen: Ich habe "mir" gerade wieder einen neuen, schicken, teueren 1920x1080 Monitor für mein "Projekt" im Grossformat für 475,- (unter der 410er Grenze) geholt und ihn der Mammi geschenkt, weil sie mir das "Büro" (Wohnzimmer) putzt. Abzüglich der Steuern sind das für mich netto 200,- und selbst das noch peanuts. Das Standardzahlungsmittel der Freiberufler an die Angestellten und Privatgönner ist bekanntlich die Essenseinladung. Immer schön zu zweit gehen, die MST rausziehen, die Kosten für das Trinkgeld draufhauen und als Bewirtung abziehen. Dann kostet das Mittagsmal rund 40% weniger.
Marx W. schrieb: > Dein > Kumpel muß diese Einnahmen bei seiner Steuererklärung angeben (z.B. EK > aus Vermietung und Verpachtung). Eben und deshalb kriegen meine Kumpels einfach immer mal wieder einen Döner und eine Cola oder das Auto vollgetankt.
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