Hallo,
was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe
anzumelden? (Natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber
mitspielt).
ZB ein Ingenieurbüro aufmachen. Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um
sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Wenn dann
mal was reinkommt auch gut, aber ansonsten setzt man die Anschaffungen
von seinem normalen Gehalt beim Arbeitgeber ab und zahlt vorher nicht
mal Mehrwertsteuer drauf.
Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder
seine Geräte ohne MwSt. einkaufen?
LG Michael
Nachteil: Du musst monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Zudem koennte sich das Finanzamt nach einiger Zeit auf den Standpunkt
stellen das keine Gewinnabsicht vorliegt und das ganze als
nichtabzugsfaehige Liebharberei einstufen.
>Es muss eine reale Gewinnabsicht vorliegen, ansonsten ist es
"Liebhaberei" und das Finanzamt steigt dir mächtig auf's Dach.
Hochinteressantes Konzept. Bei wieviel Umsatz kann man keine Liebhaberei
mehr geltend machen ? .. ich hab da mal was wie Facebook
zusammengekloppt, reine Feierabendbeschaeftigung... um Gewinn gings
eigentlich nie ... Ich hab eigentlich nur einem Freund einen Tip gegeben
... ja, ja fuer die Portokasse kam was rein ..
geht das noch bei 100k ? Pro Jahr ?
Jetzt Nicht schrieb:>>Es muss eine reale Gewinnabsicht vorliegen, ansonsten ist es> "Liebhaberei" und das Finanzamt steigt dir mächtig auf's Dach.>> Hochinteressantes Konzept. Bei wieviel Umsatz kann man keine Liebhaberei> mehr geltend machen ?
Der UMSATZ ist egal - es geht um den GEWINNerzielungsabsicht.
Das Finanzamt sagt auch nichts, wenn Du die ersten Jahre Verluste
schreibst - das ist je nach Gewerbe durchaus normal.
Aber irgendwann möchte es so etwas wie den Versuch sehen, Gewinn zu
erwirtschaften.
> .. ich hab da mal was wie Facebook> zusammengekloppt, reine Feierabendbeschaeftigung... um Gewinn gings> eigentlich nie ... Ich hab eigentlich nur einem Freund einen Tip gegeben> ... ja, ja fuer die Portokasse kam was rein ..>> geht das noch bei 100k ? Pro Jahr ?
Wie gesagt: der reine Umsatz ist uninteressant.
Und: die Leute am FA sind nicht blöd.
Wenn Du teure Messgeräte und andere Dinge für die Elektronik anschaffst
und dann nur ein paar Apps erstellst, dann wirst Du die Umsatzsteuer mit
Sicherheit nachzahlen müssen.
Chris D. schrieb:> Wenn Du teure Messgeräte und andere Dinge für die Elektronik anschaffst> und dann nur ein paar Apps erstellst, dann wirst Du die Umsatzsteuer mit> Sicherheit nachzahlen müssen.
Was praktisch aber nie der Fall ist, habe ich gehört.
Es soll Leute geben, die so eine Alibifirma am laufen haben nur aus
einen Grund um das Privatvermögen dort zu parken und Steuervorteile zu
geniesen oder der Sohnemann macht sich z.B. mit einer Web- oder Appbude
selbstständig wo er ein bischen vor sich hinfrickelt aber das Ganze nur
einen Zweck hat dort private Gelder zu bunkern und Steuervorteile und
Förderungen zu nutzen. Viele Webklitschen von jungen Leuten mit
solventen Papi/Opi sollen nach diesem Schema laufen, hört man.
Es soll auch welche geben die z.B. Dienstleistungen, die keiner braucht
anbieten, also definiv keine Aufträge reinkommen und wenn mal alle
Schaltjahre eine Anfrage kommt, dann werden die Anfragen wegen
Auslastung abgelehnt. Z.T. sollen das mehrere Personen sein die sich
kennen und sich diese gegenseitig Aufträge zuschanzen damit es so
aussieht als würde dort gearbeitet.
In der Gastronomie soll es noch viel krasser sein, habe ich gehört.
Michael schrieb:> Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um> sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen.
Was sind denn gewerbliche Konditionen? Glaubst Du vielleicht, ab nun
Alles zum halben Preis zu bekommen oder Dich auf 'Firmenkosten'
betrinken zu können?
Vergiß es!
Hans Zapf schrieb:> Was praktisch aber nie der Fall ist, habe ich gehört.> Es soll Leute geben, ...> ...> In der Gastronomie soll es noch viel krasser sein, habe ich gehört.
Eben: "habe ich gehört"
Man hört viel, wenn der Tag lang ist.
Es geht hier auch nicht um das Parken von Vermögen oder Förderung, es
geht um Vorsteuer und Rückzahlung derselben. Denn der Erwerb von
Messgeräten ist sicher keine gute Geldparkanlage, wenn man damit nichts
macht.
Ich kenne einige Fälle, in denen nach ein paar Jahren in die Bücher
geschaut wurde und dann insbesondere bei Nebenerwerben die Frage nach
der Gewinnerzielungsabsicht erstmal negativ beurteilt wurde und die
Leute dann ihre liebe Mühe und Not hatten, diese (real vorhandene)
Absicht nachzuweisen.
"Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes
zum Thema beizutragen?
Was soll es bringen, privates (=bereits versteuertes) Geld in
unrentablen Unternehmen zu parken? Wie soll das Steuervorteile bringen?
Und welche Förderungen soll es geben für ein Unternehmen was nicht
wirklich aktiv ist? Hast du schonmal an der Abrechnung eines öffentlich
geförderten Projektes mitgearbeitet? Die Bürokratie tut sich niemand
freiwillig an.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
m.n. schrieb:> Michael schrieb:>> Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um>> sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen.>> Was sind denn gewerbliche Konditionen? Glaubst Du vielleicht, ab nun> Alles zum halben Preis zu bekommen oder Dich auf 'Firmenkosten'> betrinken zu können?> Vergiß es!
Ja, das ist lustig :-)
"Gewerbliche Konditionen" kriegt man, wenn man regelmäßig größere Mengen
dort einkauft oder bspw. als Wiederverkäufer vertraglich gebunden ist.
Manche Leute haben Vorstellungen ...
Jetzt Nicht schrieb:> Hochinteressantes Konzept. Bei wieviel Umsatz kann man keine Liebhaberei> mehr geltend machen ?
Der (zu versteuernde) Gewinn muss höher als der Verlust sein. BTDT.
A. K. schrieb im Beitrag #3962636:
> Thorsten Ostermann schrieb:>> "Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes>> zum Thema beizutragen?>> Ich weiss von einem konkreten Fall einer Steuerprüfung bei einem> Kleingewerbe, da wär sowas aufgeflogen.
Ja, sowas machen die auch bei Ein-Mann-Betrieben ohne konkreten
Verdacht alle paar Jahre.
> was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe anzumelden?
Da sollte man sofort auch die Modalitäten bezüglich von Privatinsolvenz
in Deutschland studieren !!
Notfalls weicht man dann Richtung England oder Frankreich aus
In Frankreich soll es besonders einfach sein , UU kann es auch schon in
9 Monaten klappen !!
Dipl Ing ( FH ) schrieb:>UU kann es auch schon in 9 Monaten klappen !!
Nur muss man dann auch seinen Lebensmittelpunkt dort haben. Sonst gilt
das, was Chris schon schrieb: Die Finanzbeamten sind nicht blöd, weder
in F noch in D. Einfach umziehen um die Schulden zu streichen wird nicht
funktionieren.
Der TO sollte vielleicht erst mal bei der IHK seines Vertrauens
einen Existenzgründungskurs machen, um Basiswissen zu erlangen.
Bisschen Steuerrecht müsste auch dabei sein.
Besucher schrieb:> Der TO sollte vielleicht erst mal bei der IHK seines Vertrauens> einen Existenzgründungskurs machen, um Basiswissen zu erlangen.> Bisschen Steuerrecht müsste auch dabei sein.
Ach lass ihn doch. Mal sehen was der Händler sagt, wenn er die MWST
nicht bezahlt.
Neben dem Finanzamt kann die lokale Gewerbeordnung und Gemeindeordnung
schon den ein oder anderen Fallstrick bereit halten.
Beliebtes Spiel: Müll
Wer ein Gewerbe hat, dessen Müll ist gewerblicher Müll. Das nimmt man in
manchen Gemeinden sehr genau. Man weise bitte nach, dass der Müll
entsprechend den Vorgaben für gewerblichen Müll entsorgt wird.
Ebenso schön: Zweckentfremdung von Wohnraum
Manche Gemeinden sind mittlerweile ziemlich pingelig was die Nutzung von
Wohnraum zu Gewerbezwecken betrifft. Orthogonal dazu gibt es einen
Stapel von Urteilen was ein Vermieter beim Betrieb eines Gewerbes in
einer vermieteten Wohnung noch dulden muss (hängt u.a. von der
Häufigkeit und Art des Publikumsverkehrs ab).
Je nachdem wo man die Nummer mit dem Scheingewerbe abzieht kann man
extra viel Spaß mit Behörden bekommen, oder es passiert gar nichts.
Michael schrieb:> Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder> seine Geräte ohne MwSt. einkaufen?
Wenn Du etwas kaufst bezahlst Du natürlich immer die MWST mit an den
Händler. Wenn jetzt bei Dir einer einkauft, bekommst Du das Brutto (mit
MWST) bezahlt und mußt die MWST an das Finanzamt abführen. Und da es
eine Mehrwertsteuer ist, darfst Du hier die selbst gezahlten MWST
abziehen (waren früher mal Vorsteuern, oder?).
Ein guter Kaufmann sollte aber mehr Verkaufen als er selbst einkauft.
Deswegen erwartet das Finanzamt noch immer eine Zahlung von Dir. Was den
Geldfluß bei den einzelnen Transaktionen betrifft, mußt Du auch beim
Kauf deiner Geräte die MWST bezahlen.
Naja, was solls. Das mit dem Absetzen hast Du auch nicht verstanden,
aber das geht wirkich vielen so. Fang an, Dich selbst mit der Materie
ausseinanderzusetzen und dann findest Du mit Sicherheit ein paar Hundert
Euronen im Jahr, die Du steuerlich geltent machen kannst - ganz legal.
Michael schrieb:> Hallo,>> was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe> anzumelden? (Natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber> mitspielt).>> ZB ein Ingenieurbüro aufmachen. Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um> sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Wenn dann> mal was reinkommt auch gut, aber ansonsten setzt man die Anschaffungen> von seinem normalen Gehalt beim Arbeitgeber ab und zahlt vorher nicht> mal Mehrwertsteuer drauf.>> Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder> seine Geräte ohne MwSt. einkaufen?>> LG Michael
Ein Ingenieurbüro ist KEIN Gewerbe.
Kann man aber auch leicht selber herausfinden:
http://www.magdeburg.ihk.de/recht/Gewerberecht_Ordner/Freiberufsabgrenzungsordner/926478/Abgrenzung_Gewerbe_und_Freier_Beruf.html
Ansonsten wurde der Haken mit der MwSt. schon genannt.
Wenn du für deinen AG was anschaffst will der auch ne Rechnung dafür
sehen, MIT MwSt. Die kann er nämlich als auch selbst wieder rausrechnen.
Hallo,
Michael schrieb:> Hallo,>> was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe> anzumelden? (Natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber> mitspielt).>> ZB ein Ingenieurbüro aufmachen. Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um> sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Wenn dann> mal was reinkommt auch gut, aber ansonsten setzt man die Anschaffungen> von seinem normalen Gehalt beim Arbeitgeber ab
vieles ist ja schon gesagt worden.
Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger
Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit
Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen.
lg
Timm
>Ein guter Kaufmann sollte aber mehr Verkaufen als er selbst einkauft.
Deswegen erwartet das Finanzamt (in Bezug auf MWST) noch immer eine
Zahlung von Dir.
>MwSt(verkaufte Produkte) - MwSt(eingekaufte Produkte) = MwSt(für das
Finanzamt)
Nicht ganz, aber fast. Exporte sind MWST frei. Ich exportiere nahezu
ausschliesslich und bekomme daher immer vom finanzamt zurueck.
Timm Reinisch schrieb:> Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger> Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit> Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen.
Wie kommst du auf den Schwachsinn?
Natürlich kannst du das verrechnen.
Ich verrechne bei der Einkommenssteuererklärung sogar meine
Verluste(selbstständig)mit den Einkünften meiner Frau(angestellt)!
Max Mustermann schrieb:> Ich verrechne bei der Einkommenssteuererklärung sogar meine> Verluste(selbstständig)mit den Einkünften meiner Frau(angestellt)!
Läuft das nicht normalerweise andersrum? ;-)
A. K. schrieb:> Max Mustermann schrieb:>> Ich verrechne bei der Einkommenssteuererklärung sogar meine>> Verluste(selbstständig)mit den Einkünften meiner Frau(angestellt)!>> Läuft das nicht normalerweise andersrum? ;-)
Ich nominiere ihn mal für den Wirtschaftsnobelpreis!
Gewerbetreibender schrieb:> Eigentlich ganz einfach:>> Einnahmen - Ausgaben - (vielleicht IHK- und BG-Beitrag) - Steuerberater> = Gewinn>> Gewinn - Steuern = Dein Geld>> MwSt(verkaufte Produkte) - MwSt(eingekaufte Produkte) = MwSt(für das> Finanzamt)
Nicht ganz. Aus Sicht des Unternehmers:
Eingekaufte Produkte enthalten 19% MwSt, die der U als Vorsteuer
verbucht.
Produkte werden zzgl 19% Umsatzsteuer (!) verkauft.
Die Differenz ergibt aus Sicht des U. die Mehrwertsteuer, denn besteuert
wird nur der durch unternehmerische Leistung entstandene ... Mehrwert
J. Ad. schrieb:> Wenn du für deinen AG was anschaffst will der auch ne Rechnung dafür> sehen, MIT MwSt. Die kann er nämlich als auch selbst wieder rausrechnen.
Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto.
Timm Reinisch schrieb:> Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger> Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit> Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen.
Nein, aus der Gruppe
Nichtselbständig+gewerblich+freiberuflich+Vermietung drückt jeder
Verlust des einen Betriebs das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Lediglich Spekulationskram (Aktien etc.) kann man nicht mit den anderen
verrechnen.
Hallo Klaus,
> Abdul K. schrieb:>> Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto.>> Wie geht das denn?
Das geht, aber nur wenn man im benachbarten EU-Ausland einkauft.
Innerhalb von DE wird (erstmal) immer die USt. fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
>>Nicht ganz, aber fast. Exporte sind MWST frei. Ich exportiere nahezu>>ausschliesslich und bekomme daher immer vom finanzamt zurueck.
Manche exportieren ja auch Dinge die es garnicht gibt
und bekommen nie entrichtete MWST zurück.
Klaus Wachtler schrieb:> Abdul K. schrieb:>> Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto.>> Wie geht das denn?
Ist so bei Firmen im EU-Ausland, aber nicht im Inland.
Man gibt die USt-Id an und es wird keine USt berechnet. Evtl. bekommen
sie die auch anhand der Adresse heraus, es gibt eine EU-weite Datenbank
davon.
Mouser weigert sich z.B. penetrant, mir USt zu berechnen, selbst wenn
ich die USt-Id für Privatbestellungen lösche.
Jay schrieb:> Beliebtes Spiel: Müll>> Wer ein Gewerbe hat, dessen Müll ist gewerblicher Müll. Das nimmt man in> manchen Gemeinden sehr genau. Man weise bitte nach, dass der Müll> entsprechend den Vorgaben für gewerblichen Müll entsorgt wird.
Die glauben, eine neue Geldquelle entdeckt zu haben:
Der Landkreis hat (vermutlich aus Steuergeldern) eine Umfrage in Auftrag
gegeben unter 3400 Gewerbetreibenden (viel mehr kann es im Kreis kauum
geben, ich war aber nicht darunter), um festzustellen, wieviel Müll die
so produzieren.
Die weise Schlußfolgerung aus der Umfrage war dann, daß ein Betrieb bis
100 m^2 Betriebsfläche in der Regel mit einer Mülltonne auskommt.
Als Ingeniuer wäre ich jetzt nicht auf die Idee gekommen, daß der
anfallende Müll eng mit der Fläche korreliert ist, aber man lernt ja nie
aus.
Daraufhin hat der LK eine Verordnung erlassen, wonach jeder
Gewerbebetrieb eine Mülltonne braucht, die natürlich bezahlen muß sowie
dafür auch noch eine jährliche Grundgebühr.
Macht minimal (je nach Größe der Tonne) mal gleich 200 EUR, auch wenn
der Gewerbetreibende
- bereits aufgrund seines Haushalts eine Mülltonne hat und diese sowie
die Grundgebühr dafür bezahlt
- so wie ich am Schreibtisch sitzt und praktisch keinen Müll produziert
- das bißchen Müll ohnehin einen grünen Punkt hat und dafür bereits über
den Kauf die Entsorgung bezahlt wird
Nachdem meine bisherige Mülltonne schon gar nicht voll wird, sollte ich
eine zweite Tonne mieten und dafür auch noch eine zweite Grundgebühr
bezahlen.
Nicht, daß mich 200 EUR im Jahr umbringen würden, aber ich zahle sie
dafür, daß ich Müll habe und nicht dafür, daß irgend ein Sesselfurzer im
öffentlichen Dienst nach Aktenlage und Bürogröße feststellt, daß ich
eine Tonne brauche.
Wenn jemand schon aus Steuergeldern im trockenen Büro sitzt, darf er
wenigstens minimal mitdenken. Daß bei 3400 befragten Betrieben nicht
einer dabei sein soll, der gar keinen Bedarf an einer zusätzlichen
Mülltonne hat, kann ich mir kaum vorstellen. Also ist die Umfrage genau
wie der Sesselfurzer schon rausgeworfenes Steuergeld, das ich leider
nicht verhindern kann.
Das Ende vom Lied ist, daß mich erstens darauf besinne, eigentlich
freiberuflich zu arbeiten (das Gewerbe hatte ich nur, weil ich selten
auch mal einen Rechner über den Tisch schiebe und bei den letzten
Betriebsprüfungen immer die Diskussion war, was gewerblich und was
freiberuflich - deshalb wollte ich das getrennt halten von der
Hauptarbeit). Insofern ist das Gewerbe jetzt nicht wirklich nötig
momentan für mich.
Zweitens ist es mir egal, wo meine Betriebsstätte ist. Wenn ich eh
dauernd unterwegs bin, kann meine Betriebsstätte irgendwo sein.
Deshalb habe ich kurzerhand das Gewerbe wieder abgemeldet, und wenn ich
wieder eines für nötig halte, mache ich ein neues auf - aber nicht mehr
in diesem Landkreis.
Ihre zusätzliche Mülltonne können sie sich ans Knie nageln.
Thorsten Ostermann schrieb:> Das geht, aber nur wenn man im benachbarten EU-Ausland einkauft.> Innerhalb von DE wird (erstmal) immer die USt. fällig.
ach so, im Ausland gekauft.
Aber die USt bei Kauf im Inland stört ja auch nicht groß, weil sie eh
wieder verrechnet wird bzw. erstattet (wenn keine Einnahmen da sind).
Ist ja nur ein Durchlaufposten.
Ja, der richtige Landkreis und das richtige FA und der richtige
Bürgermeister. Wenn dann noch die richtige Ehefrau und die passende
Jobwahl, dann läufts. Ist Ernst gemeint.
Klaus Wachtler schrieb:> [...] auch wenn> der Gewerbetreibende> - bereits aufgrund seines Haushalts eine Mülltonne hat und diese sowie> die Grundgebühr dafür bezahlt> - so wie ich am Schreibtisch sitzt und praktisch keinen Müll produziert
Wenn du eine hauptsächlich Ingenieursmäßige Schreibtischtätigkeit hast,
Kannst du dich evtl. als Freiberufler einstufen lassen.
Spart dann ggfs. auch noch Gewerbesteuer.
Ahab schrieb:> Wenn du eine hauptsächlich Ingenieursmäßige Schreibtischtätigkeit hast,> Kannst du dich evtl. als Freiberufler einstufen lassen.
klar, bin ich ja schon lange.
Wie gesagt war das Gewerbe nur, um das FA zu beruhigen, wenn ich mal aus
Versehen HW mit verkaufe.
>> Spart dann ggfs. auch noch Gewerbesteuer.
Mein Gewerbe hatte nur lächerliche Beträge, für die nie Gewerbesteuer
angefallen wäre.
Sonst hätte ich sicher mehr in Richung freiberuflich verschoben :-)
Ahab schrieb:> Klaus Wachtler schrieb:>> [...] auch wenn>> der Gewerbetreibende>> - bereits aufgrund seines Haushalts eine Mülltonne hat und diese sowie>> die Grundgebühr dafür bezahlt>> - so wie ich am Schreibtisch sitzt und praktisch keinen Müll produziert>> Wenn du eine hauptsächlich Ingenieursmäßige Schreibtischtätigkeit hast,> Kannst du dich evtl. als Freiberufler einstufen lassen.>> Spart dann ggfs. auch noch Gewerbesteuer.
Ist jetzt nicht so, dass genau das in dem Text von Klaus 2 Zeilen weiter
kommt. Gut das du ihm den Hinweis gegeben hast, statt einfach erst zu
Ende zu lesen und dann zu posten.
Klaus Wachtler schrieb:> Timm Reinisch schrieb:>> Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger>> Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit>> Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen.>> Nein, aus der Gruppe> Nichtselbständig+gewerblich+freiberuflich+Vermietung drückt jeder> Verlust des einen Betriebs das gesamte zu versteuernde Einkommen.>> Lediglich Spekulationskram (Aktien etc.) kann man nicht mit den anderen> verrechnen.
Klaus, Du hast völlig recht! Es gibt noch ein paar andere Verbote, aber
was ich schrieb war falsch.
Ich bin da etwas durcheinandergekommen mit einem ähnlichen Problem, dass
ich gerade hatte.
Viele Grüße
Timm
Thorsten Ostermann schrieb:> "Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes> zum Thema beizutragen?
Muss man das noch erklären warum diese Zusätze eingebaut wurden?
Manchmal hat man den Eindruck hier tummeln sich nur lebensferne Kinder
die noch nie aus ihrem Bastelkeller gekrochen sind.
Hans Zapf schrieb:> Thorsten Ostermann schrieb:>> "Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes>> zum Thema beizutragen?>> Muss man das noch erklären warum diese Zusätze eingebaut wurden?
Weil jemand nicht in der Lage ist, eine vernünftige Quelle für seine
Aussagen anzugeben und sie somit weitestgehend wertlos sind?
Bei mir macht das FA schon 15 Jahre einen Multimediabetrieb mit, mit
Fotografie, Video, Kameratechnik und alles drum herum. Seit 7 Jahren
sorge ich dafür, dass ich immer einen kleinen Gewinn habe. Dann können
die nix machen. Insgesamt habe ich in all den Jahren rund 30.000 Euro
verbuttert.
So kann man sich Viele privat leisten. Es muss aber Umsatz da sein!
Ein Kreativbeispiel habe ich gerade hier gepostet:
Beitrag "Luxemburg Netto=Brutto-20%"
Klaus Wachtler schrieb:> Daraufhin hat der LK eine Verordnung erlassen, wonach jeder> Gewerbebetrieb eine Mülltonne braucht,
Alles Drecksäcke! Bei uns machen sie es mit den Strassenkosten. Wer als
Gewerbe den anderen die Haare schneidet, muss jetzt privat und
gewerblich 2 Anteil an Strassenerschliessung zahlen.
Alles Drecksäcke!
> Deshalb habe ich kurzerhand das Gewerbe wieder abgemeldet, und wenn ich> wieder eines für nötig halte, mache ich ein neues auf - aber nicht mehr> in diesem Landkreis.> Ihre zusätzliche Mülltonne können sie sich ans Knie nageln.
Recht hast Du!
Täten die sich das mal den Starbucks holen, die Millionen ins Ausland
schachern, aber das packen sie ja nicht.
Lieber von armen Frisören und Nagelstudios noch ein paar Hunderter
abzocken, weil die keine Anwälte haben und sich nicht wehren können.
Steuerberater schrieb:> Lieber von armen Frisören und Nagelstudios noch ein paar Hunderter> abzocken, weil die keine Anwälte haben und sich nicht wehren können.
Guter Witz, in diesem Gewerbe geht doch fast alles am Fiskus vorbei,
weil es ist ja nicht nachvollziehbar wieviele Kunden bedient wurden. In
diesem Gewerbe lebt es sich als Unternehmer recht leicht. Deshalb gibt
es ja auch so viele davon. Trotzdem ist es da fast so schwer einen
Termin zu bekommen wie bei Handwerkern.