Hallo, was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe anzumelden? (Natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber mitspielt). ZB ein Ingenieurbüro aufmachen. Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Wenn dann mal was reinkommt auch gut, aber ansonsten setzt man die Anschaffungen von seinem normalen Gehalt beim Arbeitgeber ab und zahlt vorher nicht mal Mehrwertsteuer drauf. Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder seine Geräte ohne MwSt. einkaufen? LG Michael
Bei fehlender Gewinnerzielungabsicht darfst du irgendwann die ganzen gesparten Umsatzsteuern nachentrichten.
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Nachteil: Du musst monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen. Zudem koennte sich das Finanzamt nach einiger Zeit auf den Standpunkt stellen das keine Gewinnabsicht vorliegt und das ganze als nichtabzugsfaehige Liebharberei einstufen.
Es muss eine reale Gewinnabsicht vorliegen, ansonsten ist es "Liebhaberei" und das Finanzamt steigt dir mächtig auf's Dach.
>Es muss eine reale Gewinnabsicht vorliegen, ansonsten ist es
"Liebhaberei" und das Finanzamt steigt dir mächtig auf's Dach.
Hochinteressantes Konzept. Bei wieviel Umsatz kann man keine Liebhaberei
mehr geltend machen ? .. ich hab da mal was wie Facebook
zusammengekloppt, reine Feierabendbeschaeftigung... um Gewinn gings
eigentlich nie ... Ich hab eigentlich nur einem Freund einen Tip gegeben
... ja, ja fuer die Portokasse kam was rein ..
geht das noch bei 100k ? Pro Jahr ?
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Jetzt Nicht schrieb: >>Es muss eine reale Gewinnabsicht vorliegen, ansonsten ist es > "Liebhaberei" und das Finanzamt steigt dir mächtig auf's Dach. > > Hochinteressantes Konzept. Bei wieviel Umsatz kann man keine Liebhaberei > mehr geltend machen ? Der UMSATZ ist egal - es geht um den GEWINNerzielungsabsicht. Das Finanzamt sagt auch nichts, wenn Du die ersten Jahre Verluste schreibst - das ist je nach Gewerbe durchaus normal. Aber irgendwann möchte es so etwas wie den Versuch sehen, Gewinn zu erwirtschaften. > .. ich hab da mal was wie Facebook > zusammengekloppt, reine Feierabendbeschaeftigung... um Gewinn gings > eigentlich nie ... Ich hab eigentlich nur einem Freund einen Tip gegeben > ... ja, ja fuer die Portokasse kam was rein .. > > geht das noch bei 100k ? Pro Jahr ? Wie gesagt: der reine Umsatz ist uninteressant. Und: die Leute am FA sind nicht blöd. Wenn Du teure Messgeräte und andere Dinge für die Elektronik anschaffst und dann nur ein paar Apps erstellst, dann wirst Du die Umsatzsteuer mit Sicherheit nachzahlen müssen.
Chris D. schrieb: > Wenn Du teure Messgeräte und andere Dinge für die Elektronik anschaffst > und dann nur ein paar Apps erstellst, dann wirst Du die Umsatzsteuer mit > Sicherheit nachzahlen müssen. Was praktisch aber nie der Fall ist, habe ich gehört. Es soll Leute geben, die so eine Alibifirma am laufen haben nur aus einen Grund um das Privatvermögen dort zu parken und Steuervorteile zu geniesen oder der Sohnemann macht sich z.B. mit einer Web- oder Appbude selbstständig wo er ein bischen vor sich hinfrickelt aber das Ganze nur einen Zweck hat dort private Gelder zu bunkern und Steuervorteile und Förderungen zu nutzen. Viele Webklitschen von jungen Leuten mit solventen Papi/Opi sollen nach diesem Schema laufen, hört man. Es soll auch welche geben die z.B. Dienstleistungen, die keiner braucht anbieten, also definiv keine Aufträge reinkommen und wenn mal alle Schaltjahre eine Anfrage kommt, dann werden die Anfragen wegen Auslastung abgelehnt. Z.T. sollen das mehrere Personen sein die sich kennen und sich diese gegenseitig Aufträge zuschanzen damit es so aussieht als würde dort gearbeitet. In der Gastronomie soll es noch viel krasser sein, habe ich gehört.
Michael schrieb: > Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um > sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Was sind denn gewerbliche Konditionen? Glaubst Du vielleicht, ab nun Alles zum halben Preis zu bekommen oder Dich auf 'Firmenkosten' betrinken zu können? Vergiß es!
Hans Zapf schrieb: > Was praktisch aber nie der Fall ist, habe ich gehört. > Es soll Leute geben, ... > ... > In der Gastronomie soll es noch viel krasser sein, habe ich gehört. Eben: "habe ich gehört" Man hört viel, wenn der Tag lang ist. Es geht hier auch nicht um das Parken von Vermögen oder Förderung, es geht um Vorsteuer und Rückzahlung derselben. Denn der Erwerb von Messgeräten ist sicher keine gute Geldparkanlage, wenn man damit nichts macht. Ich kenne einige Fälle, in denen nach ein paar Jahren in die Bücher geschaut wurde und dann insbesondere bei Nebenerwerben die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht erstmal negativ beurteilt wurde und die Leute dann ihre liebe Mühe und Not hatten, diese (real vorhandene) Absicht nachzuweisen.
"Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes zum Thema beizutragen? Was soll es bringen, privates (=bereits versteuertes) Geld in unrentablen Unternehmen zu parken? Wie soll das Steuervorteile bringen? Und welche Förderungen soll es geben für ein Unternehmen was nicht wirklich aktiv ist? Hast du schonmal an der Abrechnung eines öffentlich geförderten Projektes mitgearbeitet? Die Bürokratie tut sich niemand freiwillig an. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
m.n. schrieb: > Michael schrieb: >> Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um >> sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. > > Was sind denn gewerbliche Konditionen? Glaubst Du vielleicht, ab nun > Alles zum halben Preis zu bekommen oder Dich auf 'Firmenkosten' > betrinken zu können? > Vergiß es! Ja, das ist lustig :-) "Gewerbliche Konditionen" kriegt man, wenn man regelmäßig größere Mengen dort einkauft oder bspw. als Wiederverkäufer vertraglich gebunden ist. Manche Leute haben Vorstellungen ...
Jetzt Nicht schrieb: > Hochinteressantes Konzept. Bei wieviel Umsatz kann man keine Liebhaberei > mehr geltend machen ? Der (zu versteuernde) Gewinn muss höher als der Verlust sein. BTDT.
A. K. schrieb im Beitrag #3962636: > Thorsten Ostermann schrieb: >> "Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes >> zum Thema beizutragen? > > Ich weiss von einem konkreten Fall einer Steuerprüfung bei einem > Kleingewerbe, da wär sowas aufgeflogen. Ja, sowas machen die auch bei Ein-Mann-Betrieben ohne konkreten Verdacht alle paar Jahre.
> was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe anzumelden?
Da sollte man sofort auch die Modalitäten bezüglich von Privatinsolvenz
in Deutschland studieren !!
Notfalls weicht man dann Richtung England oder Frankreich aus
In Frankreich soll es besonders einfach sein , UU kann es auch schon in
9 Monaten klappen !!
Dipl Ing ( FH ) schrieb: >UU kann es auch schon in 9 Monaten klappen !! Nur muss man dann auch seinen Lebensmittelpunkt dort haben. Sonst gilt das, was Chris schon schrieb: Die Finanzbeamten sind nicht blöd, weder in F noch in D. Einfach umziehen um die Schulden zu streichen wird nicht funktionieren.
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> Einfach umziehen um die Schulden zu streichen wird nicht funktionieren.
Viele tun es , und es klappt ..
Dipl Ing ( FH ) schrieb: >> Einfach umziehen um die Schulden zu streichen wird nicht funktionieren. > > Viele tun es , und es klappt .. Unsinn.
Der TO sollte vielleicht erst mal bei der IHK seines Vertrauens einen Existenzgründungskurs machen, um Basiswissen zu erlangen. Bisschen Steuerrecht müsste auch dabei sein.
Besucher schrieb: > Der TO sollte vielleicht erst mal bei der IHK seines Vertrauens > einen Existenzgründungskurs machen, um Basiswissen zu erlangen. > Bisschen Steuerrecht müsste auch dabei sein. Ach lass ihn doch. Mal sehen was der Händler sagt, wenn er die MWST nicht bezahlt.
Klaus I. schrieb: > Mal sehen was der Händler sagt, wenn er die MWST > nicht bezahlt. Ich tippe eher darauf, was der Zoll sagt.
Neben dem Finanzamt kann die lokale Gewerbeordnung und Gemeindeordnung schon den ein oder anderen Fallstrick bereit halten. Beliebtes Spiel: Müll Wer ein Gewerbe hat, dessen Müll ist gewerblicher Müll. Das nimmt man in manchen Gemeinden sehr genau. Man weise bitte nach, dass der Müll entsprechend den Vorgaben für gewerblichen Müll entsorgt wird. Ebenso schön: Zweckentfremdung von Wohnraum Manche Gemeinden sind mittlerweile ziemlich pingelig was die Nutzung von Wohnraum zu Gewerbezwecken betrifft. Orthogonal dazu gibt es einen Stapel von Urteilen was ein Vermieter beim Betrieb eines Gewerbes in einer vermieteten Wohnung noch dulden muss (hängt u.a. von der Häufigkeit und Art des Publikumsverkehrs ab). Je nachdem wo man die Nummer mit dem Scheingewerbe abzieht kann man extra viel Spaß mit Behörden bekommen, oder es passiert gar nichts.
Michael schrieb: > Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder > seine Geräte ohne MwSt. einkaufen? Wenn Du etwas kaufst bezahlst Du natürlich immer die MWST mit an den Händler. Wenn jetzt bei Dir einer einkauft, bekommst Du das Brutto (mit MWST) bezahlt und mußt die MWST an das Finanzamt abführen. Und da es eine Mehrwertsteuer ist, darfst Du hier die selbst gezahlten MWST abziehen (waren früher mal Vorsteuern, oder?). Ein guter Kaufmann sollte aber mehr Verkaufen als er selbst einkauft. Deswegen erwartet das Finanzamt noch immer eine Zahlung von Dir. Was den Geldfluß bei den einzelnen Transaktionen betrifft, mußt Du auch beim Kauf deiner Geräte die MWST bezahlen. Naja, was solls. Das mit dem Absetzen hast Du auch nicht verstanden, aber das geht wirkich vielen so. Fang an, Dich selbst mit der Materie ausseinanderzusetzen und dann findest Du mit Sicherheit ein paar Hundert Euronen im Jahr, die Du steuerlich geltent machen kannst - ganz legal.
Michael schrieb: > Hallo, > > was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe > anzumelden? (Natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber > mitspielt). > > ZB ein Ingenieurbüro aufmachen. Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um > sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Wenn dann > mal was reinkommt auch gut, aber ansonsten setzt man die Anschaffungen > von seinem normalen Gehalt beim Arbeitgeber ab und zahlt vorher nicht > mal Mehrwertsteuer drauf. > > Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder > seine Geräte ohne MwSt. einkaufen? > > LG Michael Ein Ingenieurbüro ist KEIN Gewerbe. Kann man aber auch leicht selber herausfinden: http://www.magdeburg.ihk.de/recht/Gewerberecht_Ordner/Freiberufsabgrenzungsordner/926478/Abgrenzung_Gewerbe_und_Freier_Beruf.html Ansonsten wurde der Haken mit der MwSt. schon genannt. Wenn du für deinen AG was anschaffst will der auch ne Rechnung dafür sehen, MIT MwSt. Die kann er nämlich als auch selbst wieder rausrechnen.
J. Ad. schrieb: >> Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder >> seine Geräte ohne MwSt. einkaufen? Eben! Mwst.! Mani
Hallo, Michael schrieb: > Hallo, > > was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe > anzumelden? (Natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber > mitspielt). > > ZB ein Ingenieurbüro aufmachen. Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um > sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Wenn dann > mal was reinkommt auch gut, aber ansonsten setzt man die Anschaffungen > von seinem normalen Gehalt beim Arbeitgeber ab vieles ist ja schon gesagt worden. Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen. lg Timm
Eigentlich ganz einfach: Einnahmen - Ausgaben - (vielleicht IHK- und BG-Beitrag) - Steuerberater = Gewinn Gewinn - Steuern = Dein Geld MwSt(verkaufte Produkte) - MwSt(eingekaufte Produkte) = MwSt(für das Finanzamt)
>Ein guter Kaufmann sollte aber mehr Verkaufen als er selbst einkauft. Deswegen erwartet das Finanzamt (in Bezug auf MWST) noch immer eine Zahlung von Dir. >MwSt(verkaufte Produkte) - MwSt(eingekaufte Produkte) = MwSt(für das Finanzamt) Nicht ganz, aber fast. Exporte sind MWST frei. Ich exportiere nahezu ausschliesslich und bekomme daher immer vom finanzamt zurueck.
Timm Reinisch schrieb: > Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger > Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit > Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen. Wie kommst du auf den Schwachsinn? Natürlich kannst du das verrechnen. Ich verrechne bei der Einkommenssteuererklärung sogar meine Verluste(selbstständig)mit den Einkünften meiner Frau(angestellt)!
Max Mustermann schrieb: > Ich verrechne bei der Einkommenssteuererklärung sogar meine > Verluste(selbstständig)mit den Einkünften meiner Frau(angestellt)! Läuft das nicht normalerweise andersrum? ;-)
A. K. schrieb: > Max Mustermann schrieb: >> Ich verrechne bei der Einkommenssteuererklärung sogar meine >> Verluste(selbstständig)mit den Einkünften meiner Frau(angestellt)! > > Läuft das nicht normalerweise andersrum? ;-) Ich nominiere ihn mal für den Wirtschaftsnobelpreis!
Gewerbetreibender schrieb: > Eigentlich ganz einfach: > > Einnahmen - Ausgaben - (vielleicht IHK- und BG-Beitrag) - Steuerberater > = Gewinn > > Gewinn - Steuern = Dein Geld > > MwSt(verkaufte Produkte) - MwSt(eingekaufte Produkte) = MwSt(für das > Finanzamt) Nicht ganz. Aus Sicht des Unternehmers: Eingekaufte Produkte enthalten 19% MwSt, die der U als Vorsteuer verbucht. Produkte werden zzgl 19% Umsatzsteuer (!) verkauft. Die Differenz ergibt aus Sicht des U. die Mehrwertsteuer, denn besteuert wird nur der durch unternehmerische Leistung entstandene ... Mehrwert
J. Ad. schrieb: > Wenn du für deinen AG was anschaffst will der auch ne Rechnung dafür > sehen, MIT MwSt. Die kann er nämlich als auch selbst wieder rausrechnen. Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto.
Timm Reinisch schrieb: > Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger > Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit > Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen. Nein, aus der Gruppe Nichtselbständig+gewerblich+freiberuflich+Vermietung drückt jeder Verlust des einen Betriebs das gesamte zu versteuernde Einkommen. Lediglich Spekulationskram (Aktien etc.) kann man nicht mit den anderen verrechnen.
Hallo Klaus, > Abdul K. schrieb: >> Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto. > > Wie geht das denn? Das geht, aber nur wenn man im benachbarten EU-Ausland einkauft. Innerhalb von DE wird (erstmal) immer die USt. fällig. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
>>Nicht ganz, aber fast. Exporte sind MWST frei. Ich exportiere nahezu >>ausschliesslich und bekomme daher immer vom finanzamt zurueck. Manche exportieren ja auch Dinge die es garnicht gibt und bekommen nie entrichtete MWST zurück.
Klaus Wachtler schrieb: > Abdul K. schrieb: >> Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto. > > Wie geht das denn? Ist so bei Firmen im EU-Ausland, aber nicht im Inland. Man gibt die USt-Id an und es wird keine USt berechnet. Evtl. bekommen sie die auch anhand der Adresse heraus, es gibt eine EU-weite Datenbank davon. Mouser weigert sich z.B. penetrant, mir USt zu berechnen, selbst wenn ich die USt-Id für Privatbestellungen lösche.
Jay schrieb: > Beliebtes Spiel: Müll > > Wer ein Gewerbe hat, dessen Müll ist gewerblicher Müll. Das nimmt man in > manchen Gemeinden sehr genau. Man weise bitte nach, dass der Müll > entsprechend den Vorgaben für gewerblichen Müll entsorgt wird. Die glauben, eine neue Geldquelle entdeckt zu haben: Der Landkreis hat (vermutlich aus Steuergeldern) eine Umfrage in Auftrag gegeben unter 3400 Gewerbetreibenden (viel mehr kann es im Kreis kauum geben, ich war aber nicht darunter), um festzustellen, wieviel Müll die so produzieren. Die weise Schlußfolgerung aus der Umfrage war dann, daß ein Betrieb bis 100 m^2 Betriebsfläche in der Regel mit einer Mülltonne auskommt. Als Ingeniuer wäre ich jetzt nicht auf die Idee gekommen, daß der anfallende Müll eng mit der Fläche korreliert ist, aber man lernt ja nie aus. Daraufhin hat der LK eine Verordnung erlassen, wonach jeder Gewerbebetrieb eine Mülltonne braucht, die natürlich bezahlen muß sowie dafür auch noch eine jährliche Grundgebühr. Macht minimal (je nach Größe der Tonne) mal gleich 200 EUR, auch wenn der Gewerbetreibende - bereits aufgrund seines Haushalts eine Mülltonne hat und diese sowie die Grundgebühr dafür bezahlt - so wie ich am Schreibtisch sitzt und praktisch keinen Müll produziert - das bißchen Müll ohnehin einen grünen Punkt hat und dafür bereits über den Kauf die Entsorgung bezahlt wird Nachdem meine bisherige Mülltonne schon gar nicht voll wird, sollte ich eine zweite Tonne mieten und dafür auch noch eine zweite Grundgebühr bezahlen. Nicht, daß mich 200 EUR im Jahr umbringen würden, aber ich zahle sie dafür, daß ich Müll habe und nicht dafür, daß irgend ein Sesselfurzer im öffentlichen Dienst nach Aktenlage und Bürogröße feststellt, daß ich eine Tonne brauche. Wenn jemand schon aus Steuergeldern im trockenen Büro sitzt, darf er wenigstens minimal mitdenken. Daß bei 3400 befragten Betrieben nicht einer dabei sein soll, der gar keinen Bedarf an einer zusätzlichen Mülltonne hat, kann ich mir kaum vorstellen. Also ist die Umfrage genau wie der Sesselfurzer schon rausgeworfenes Steuergeld, das ich leider nicht verhindern kann. Das Ende vom Lied ist, daß mich erstens darauf besinne, eigentlich freiberuflich zu arbeiten (das Gewerbe hatte ich nur, weil ich selten auch mal einen Rechner über den Tisch schiebe und bei den letzten Betriebsprüfungen immer die Diskussion war, was gewerblich und was freiberuflich - deshalb wollte ich das getrennt halten von der Hauptarbeit). Insofern ist das Gewerbe jetzt nicht wirklich nötig momentan für mich. Zweitens ist es mir egal, wo meine Betriebsstätte ist. Wenn ich eh dauernd unterwegs bin, kann meine Betriebsstätte irgendwo sein. Deshalb habe ich kurzerhand das Gewerbe wieder abgemeldet, und wenn ich wieder eines für nötig halte, mache ich ein neues auf - aber nicht mehr in diesem Landkreis. Ihre zusätzliche Mülltonne können sie sich ans Knie nageln.
Thorsten Ostermann schrieb: > Das geht, aber nur wenn man im benachbarten EU-Ausland einkauft. > Innerhalb von DE wird (erstmal) immer die USt. fällig. ach so, im Ausland gekauft. Aber die USt bei Kauf im Inland stört ja auch nicht groß, weil sie eh wieder verrechnet wird bzw. erstattet (wenn keine Einnahmen da sind). Ist ja nur ein Durchlaufposten.
Ja, der richtige Landkreis und das richtige FA und der richtige Bürgermeister. Wenn dann noch die richtige Ehefrau und die passende Jobwahl, dann läufts. Ist Ernst gemeint.
Klaus Wachtler schrieb: > [...] auch wenn > der Gewerbetreibende > - bereits aufgrund seines Haushalts eine Mülltonne hat und diese sowie > die Grundgebühr dafür bezahlt > - so wie ich am Schreibtisch sitzt und praktisch keinen Müll produziert Wenn du eine hauptsächlich Ingenieursmäßige Schreibtischtätigkeit hast, Kannst du dich evtl. als Freiberufler einstufen lassen. Spart dann ggfs. auch noch Gewerbesteuer.
Ahab schrieb: > Wenn du eine hauptsächlich Ingenieursmäßige Schreibtischtätigkeit hast, > Kannst du dich evtl. als Freiberufler einstufen lassen. klar, bin ich ja schon lange. Wie gesagt war das Gewerbe nur, um das FA zu beruhigen, wenn ich mal aus Versehen HW mit verkaufe. > > Spart dann ggfs. auch noch Gewerbesteuer. Mein Gewerbe hatte nur lächerliche Beträge, für die nie Gewerbesteuer angefallen wäre. Sonst hätte ich sicher mehr in Richung freiberuflich verschoben :-)
Ahab schrieb: > Klaus Wachtler schrieb: >> [...] auch wenn >> der Gewerbetreibende >> - bereits aufgrund seines Haushalts eine Mülltonne hat und diese sowie >> die Grundgebühr dafür bezahlt >> - so wie ich am Schreibtisch sitzt und praktisch keinen Müll produziert > > Wenn du eine hauptsächlich Ingenieursmäßige Schreibtischtätigkeit hast, > Kannst du dich evtl. als Freiberufler einstufen lassen. > > Spart dann ggfs. auch noch Gewerbesteuer. Ist jetzt nicht so, dass genau das in dem Text von Klaus 2 Zeilen weiter kommt. Gut das du ihm den Hinweis gegeben hast, statt einfach erst zu Ende zu lesen und dann zu posten.
Klaus Wachtler schrieb: > ach so, im Aus Klaus Wachtler schrieb: > ach so, im Ausland gekauft. Karussellgeschäfte, ist ein alter Hut und kennt das Finanzamt schon. https://de.wikipedia.org/wiki/Karussellgesch%C3%A4ft MfG Klaus
Klaus Wachtler schrieb: > Timm Reinisch schrieb: >> Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger >> Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit >> Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen. > > Nein, aus der Gruppe > Nichtselbständig+gewerblich+freiberuflich+Vermietung drückt jeder > Verlust des einen Betriebs das gesamte zu versteuernde Einkommen. > > Lediglich Spekulationskram (Aktien etc.) kann man nicht mit den anderen > verrechnen. Klaus, Du hast völlig recht! Es gibt noch ein paar andere Verbote, aber was ich schrieb war falsch. Ich bin da etwas durcheinandergekommen mit einem ähnlichen Problem, dass ich gerade hatte. Viele Grüße Timm
Explizit verboten wird ja nur das, was man nicht komplett unter Kontrolle kriegt ;-)
Thorsten Ostermann schrieb: > "Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes > zum Thema beizutragen? Muss man das noch erklären warum diese Zusätze eingebaut wurden? Manchmal hat man den Eindruck hier tummeln sich nur lebensferne Kinder die noch nie aus ihrem Bastelkeller gekrochen sind.
Hans Zapf schrieb: > Thorsten Ostermann schrieb: >> "Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes >> zum Thema beizutragen? > > Muss man das noch erklären warum diese Zusätze eingebaut wurden? Weil jemand nicht in der Lage ist, eine vernünftige Quelle für seine Aussagen anzugeben und sie somit weitestgehend wertlos sind?
Bei mir macht das FA schon 15 Jahre einen Multimediabetrieb mit, mit Fotografie, Video, Kameratechnik und alles drum herum. Seit 7 Jahren sorge ich dafür, dass ich immer einen kleinen Gewinn habe. Dann können die nix machen. Insgesamt habe ich in all den Jahren rund 30.000 Euro verbuttert. So kann man sich Viele privat leisten. Es muss aber Umsatz da sein! Ein Kreativbeispiel habe ich gerade hier gepostet: Beitrag "Luxemburg Netto=Brutto-20%"
Klaus Wachtler schrieb: > Daraufhin hat der LK eine Verordnung erlassen, wonach jeder > Gewerbebetrieb eine Mülltonne braucht, Alles Drecksäcke! Bei uns machen sie es mit den Strassenkosten. Wer als Gewerbe den anderen die Haare schneidet, muss jetzt privat und gewerblich 2 Anteil an Strassenerschliessung zahlen. Alles Drecksäcke! > Deshalb habe ich kurzerhand das Gewerbe wieder abgemeldet, und wenn ich > wieder eines für nötig halte, mache ich ein neues auf - aber nicht mehr > in diesem Landkreis. > Ihre zusätzliche Mülltonne können sie sich ans Knie nageln. Recht hast Du! Täten die sich das mal den Starbucks holen, die Millionen ins Ausland schachern, aber das packen sie ja nicht. Lieber von armen Frisören und Nagelstudios noch ein paar Hunderter abzocken, weil die keine Anwälte haben und sich nicht wehren können.
Steuerberater schrieb: > Lieber von armen Frisören und Nagelstudios noch ein paar Hunderter > abzocken, weil die keine Anwälte haben und sich nicht wehren können. Guter Witz, in diesem Gewerbe geht doch fast alles am Fiskus vorbei, weil es ist ja nicht nachvollziehbar wieviele Kunden bedient wurden. In diesem Gewerbe lebt es sich als Unternehmer recht leicht. Deshalb gibt es ja auch so viele davon. Trotzdem ist es da fast so schwer einen Termin zu bekommen wie bei Handwerkern.
Steuerberater schrieb: >> Gewerbebetrieb eine Mülltonne braucht, > Alles Drecksäcke! Hast du beim Müll etwas anderes erwartet?
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