Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Warum nicht einfach ein Gewerbe anmelden?


von Michael (Gast)


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Hallo,

was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe 
anzumelden? (Natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber 
mitspielt).

ZB ein Ingenieurbüro aufmachen. Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um 
sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Wenn dann 
mal was reinkommt auch gut, aber ansonsten setzt man die Anschaffungen 
von seinem normalen Gehalt beim Arbeitgeber ab und zahlt vorher nicht 
mal Mehrwertsteuer drauf.

Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder 
seine Geräte ohne MwSt. einkaufen?

LG Michael

von (prx) A. K. (prx)


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Bei fehlender Gewinnerzielungabsicht darfst du irgendwann die ganzen 
gesparten Umsatzsteuern nachentrichten.

: Bearbeitet durch User
von Dumdi D. (dumdidum)


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Nachteil: Du musst monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Zudem koennte sich das Finanzamt nach einiger Zeit auf den Standpunkt 
stellen das keine Gewinnabsicht vorliegt und das ganze als 
nichtabzugsfaehige Liebharberei einstufen.

von Christian (Gast)


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Es muss eine reale Gewinnabsicht vorliegen, ansonsten ist es 
"Liebhaberei" und das Finanzamt steigt dir mächtig auf's Dach.

von Pandur S. (jetztnicht)


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>Es muss eine reale Gewinnabsicht vorliegen, ansonsten ist es
"Liebhaberei" und das Finanzamt steigt dir mächtig auf's Dach.


Hochinteressantes Konzept. Bei wieviel Umsatz kann man keine Liebhaberei 
mehr geltend machen ? .. ich hab da mal was wie Facebook 
zusammengekloppt, reine Feierabendbeschaeftigung... um Gewinn gings 
eigentlich nie ... Ich hab eigentlich nur einem Freund einen Tip gegeben 
... ja, ja fuer die Portokasse kam was rein ..

geht das noch bei 100k ? Pro Jahr ?

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Jetzt Nicht schrieb:
>>Es muss eine reale Gewinnabsicht vorliegen, ansonsten ist es
> "Liebhaberei" und das Finanzamt steigt dir mächtig auf's Dach.
>
> Hochinteressantes Konzept. Bei wieviel Umsatz kann man keine Liebhaberei
> mehr geltend machen ?

Der UMSATZ ist egal - es geht um den GEWINNerzielungsabsicht.

Das Finanzamt sagt auch nichts, wenn Du die ersten Jahre Verluste 
schreibst - das ist je nach Gewerbe durchaus normal.

Aber irgendwann möchte es so etwas wie den Versuch sehen, Gewinn zu 
erwirtschaften.

> .. ich hab da mal was wie Facebook
> zusammengekloppt, reine Feierabendbeschaeftigung... um Gewinn gings
> eigentlich nie ... Ich hab eigentlich nur einem Freund einen Tip gegeben
> ... ja, ja fuer die Portokasse kam was rein ..
>
> geht das noch bei 100k ? Pro Jahr ?

Wie gesagt: der reine Umsatz ist uninteressant.

Und: die Leute am FA sind nicht blöd.

Wenn Du teure Messgeräte und andere Dinge für die Elektronik anschaffst 
und dann nur ein paar Apps erstellst, dann wirst Du die Umsatzsteuer mit 
Sicherheit nachzahlen müssen.

von Hans Zapf (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Wenn Du teure Messgeräte und andere Dinge für die Elektronik anschaffst
> und dann nur ein paar Apps erstellst, dann wirst Du die Umsatzsteuer mit
> Sicherheit nachzahlen müssen.
Was praktisch aber nie der Fall ist, habe ich gehört.
Es soll Leute geben, die so eine Alibifirma am laufen haben nur aus 
einen Grund um das Privatvermögen dort zu parken und Steuervorteile zu 
geniesen oder der Sohnemann macht sich z.B. mit einer Web- oder Appbude 
selbstständig wo er ein bischen vor sich hinfrickelt aber das Ganze nur 
einen Zweck hat dort private Gelder zu bunkern und Steuervorteile und 
Förderungen zu nutzen. Viele Webklitschen von jungen Leuten mit 
solventen Papi/Opi sollen nach diesem Schema laufen, hört man.
Es soll auch welche geben die z.B. Dienstleistungen, die keiner braucht 
anbieten, also definiv keine Aufträge reinkommen und wenn mal alle 
Schaltjahre eine Anfrage kommt, dann werden die Anfragen wegen 
Auslastung abgelehnt. Z.T. sollen das mehrere Personen sein die sich 
kennen und sich diese gegenseitig Aufträge zuschanzen damit es so 
aussieht als würde dort gearbeitet.
In der Gastronomie soll es noch viel krasser sein, habe ich gehört.

von m.n. (Gast)


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Michael schrieb:
> Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um
> sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen.

Was sind denn gewerbliche Konditionen? Glaubst Du vielleicht, ab nun 
Alles zum halben Preis zu bekommen oder Dich auf 'Firmenkosten' 
betrinken zu können?
Vergiß es!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Hans Zapf schrieb:

> Was praktisch aber nie der Fall ist, habe ich gehört.
> Es soll Leute geben, ...
> ...
> In der Gastronomie soll es noch viel krasser sein, habe ich gehört.

Eben: "habe ich gehört"

Man hört viel, wenn der Tag lang ist.

Es geht hier auch nicht um das Parken von Vermögen oder Förderung, es 
geht um Vorsteuer und Rückzahlung derselben. Denn der Erwerb von 
Messgeräten ist sicher keine gute Geldparkanlage, wenn man damit nichts 
macht.

Ich kenne einige Fälle, in denen nach ein paar Jahren in die Bücher 
geschaut wurde und dann insbesondere bei Nebenerwerben die Frage nach 
der Gewinnerzielungsabsicht erstmal negativ beurteilt wurde und die 
Leute dann ihre liebe Mühe und Not hatten, diese (real vorhandene) 
Absicht nachzuweisen.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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"Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes 
zum Thema beizutragen?

Was soll es bringen, privates (=bereits versteuertes) Geld in 
unrentablen Unternehmen zu parken? Wie soll das Steuervorteile bringen? 
Und welche Förderungen soll es geben für ein Unternehmen was nicht 
wirklich aktiv ist? Hast du schonmal an der Abrechnung eines öffentlich 
geförderten Projektes mitgearbeitet? Die Bürokratie tut sich niemand 
freiwillig an.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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m.n. schrieb:
> Michael schrieb:
>> Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um
>> sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen.
>
> Was sind denn gewerbliche Konditionen? Glaubst Du vielleicht, ab nun
> Alles zum halben Preis zu bekommen oder Dich auf 'Firmenkosten'
> betrinken zu können?
> Vergiß es!

Ja, das ist lustig :-)
"Gewerbliche Konditionen" kriegt man, wenn man regelmäßig größere Mengen 
dort einkauft oder bspw. als Wiederverkäufer vertraglich gebunden ist.

Manche Leute haben Vorstellungen ...

von Harald W. (wilhelms)


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Jetzt Nicht schrieb:

> Hochinteressantes Konzept. Bei wieviel Umsatz kann man keine Liebhaberei
> mehr geltend machen ?

Der (zu versteuernde) Gewinn muss höher als der Verlust sein. BTDT.

von Harald W. (wilhelms)


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A. K. schrieb im Beitrag #3962636:
> Thorsten Ostermann schrieb:
>> "Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes
>> zum Thema beizutragen?
>
> Ich weiss von einem konkreten Fall einer Steuerprüfung bei einem
> Kleingewerbe, da wär sowas aufgeflogen.

Ja, sowas machen die auch bei Ein-Mann-Betrieben ohne konkreten
Verdacht alle paar Jahre.

von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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> was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe anzumelden?

Da sollte man sofort auch die Modalitäten bezüglich von Privatinsolvenz 
in Deutschland studieren !!
Notfalls weicht man dann Richtung England oder Frankreich aus
In Frankreich soll es besonders einfach sein , UU kann es auch schon in 
9 Monaten klappen !!

von (prx) A. K. (prx)


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Dipl Ing ( FH ) schrieb:
>UU kann es auch schon in 9 Monaten klappen !!

Nur muss man dann auch seinen Lebensmittelpunkt dort haben. Sonst gilt 
das, was Chris schon schrieb: Die Finanzbeamten sind nicht blöd, weder 
in F noch in D. Einfach umziehen um die Schulden zu streichen wird nicht 
funktionieren.

: Bearbeitet durch User
von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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> Einfach umziehen um die Schulden zu streichen wird nicht funktionieren.

Viele tun es , und es klappt ..

von Mark B. (markbrandis)


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Dipl Ing ( FH ) schrieb:
>> Einfach umziehen um die Schulden zu streichen wird nicht funktionieren.
>
> Viele tun es , und es klappt ..

Unsinn.

von Besucher (Gast)


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Der TO sollte vielleicht erst mal bei der IHK seines Vertrauens
einen Existenzgründungskurs machen, um Basiswissen zu erlangen.
Bisschen Steuerrecht müsste auch dabei sein.

von Klaus I. (klauspi)


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Besucher schrieb:
> Der TO sollte vielleicht erst mal bei der IHK seines Vertrauens
> einen Existenzgründungskurs machen, um Basiswissen zu erlangen.
> Bisschen Steuerrecht müsste auch dabei sein.

Ach lass ihn doch. Mal sehen was der Händler sagt, wenn er die MWST 
nicht bezahlt.

von Besucher (Gast)


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Klaus I. schrieb:
> Mal sehen was der Händler sagt, wenn er die MWST
> nicht bezahlt.

Ich tippe eher darauf, was der Zoll sagt.

von Jay (Gast)


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Neben dem Finanzamt kann die lokale Gewerbeordnung und Gemeindeordnung 
schon den ein oder anderen Fallstrick bereit halten.

Beliebtes Spiel: Müll

Wer ein Gewerbe hat, dessen Müll ist gewerblicher Müll. Das nimmt man in 
manchen Gemeinden sehr genau. Man weise bitte nach, dass der Müll 
entsprechend den Vorgaben für gewerblichen Müll entsorgt wird.

Ebenso schön: Zweckentfremdung von Wohnraum

Manche Gemeinden sind mittlerweile ziemlich pingelig was die Nutzung von 
Wohnraum zu Gewerbezwecken betrifft. Orthogonal dazu gibt es einen 
Stapel von Urteilen was ein Vermieter beim Betrieb eines Gewerbes in 
einer vermieteten Wohnung noch dulden muss (hängt u.a. von der 
Häufigkeit und Art des Publikumsverkehrs ab).

Je nachdem wo man die Nummer mit dem Scheingewerbe abzieht kann man 
extra viel Spaß mit Behörden bekommen, oder es passiert gar nichts.

von Klaus I. (klauspi)


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Michael schrieb:
> Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder
> seine Geräte ohne MwSt. einkaufen?

Wenn Du etwas kaufst bezahlst Du natürlich immer die MWST mit an den 
Händler. Wenn jetzt bei Dir einer einkauft, bekommst Du das Brutto (mit 
MWST) bezahlt und mußt die MWST an das Finanzamt abführen. Und da es 
eine Mehrwertsteuer ist, darfst Du hier die selbst gezahlten MWST 
abziehen (waren früher mal Vorsteuern, oder?).

Ein guter Kaufmann sollte aber mehr Verkaufen als er selbst einkauft. 
Deswegen erwartet das Finanzamt noch immer eine Zahlung von Dir. Was den 
Geldfluß bei den einzelnen Transaktionen betrifft, mußt Du auch beim 
Kauf deiner Geräte die MWST bezahlen.

Naja, was solls. Das mit dem Absetzen hast Du auch nicht verstanden, 
aber das geht wirkich vielen so. Fang an, Dich selbst mit der Materie 
ausseinanderzusetzen und dann findest Du mit Sicherheit ein paar Hundert 
Euronen im Jahr, die Du steuerlich geltent machen kannst - ganz legal.

von J. A. (gajk)


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Michael schrieb:
> Hallo,
>
> was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe
> anzumelden? (Natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber
> mitspielt).
>
> ZB ein Ingenieurbüro aufmachen. Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um
> sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Wenn dann
> mal was reinkommt auch gut, aber ansonsten setzt man die Anschaffungen
> von seinem normalen Gehalt beim Arbeitgeber ab und zahlt vorher nicht
> mal Mehrwertsteuer drauf.
>
> Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder
> seine Geräte ohne MwSt. einkaufen?
>
> LG Michael

Ein Ingenieurbüro ist KEIN Gewerbe.

Kann man aber auch leicht selber herausfinden:

http://www.magdeburg.ihk.de/recht/Gewerberecht_Ordner/Freiberufsabgrenzungsordner/926478/Abgrenzung_Gewerbe_und_Freier_Beruf.html


Ansonsten wurde der Haken mit der MwSt. schon genannt.

Wenn du für deinen AG was anschaffst will der auch ne Rechnung dafür 
sehen, MIT MwSt. Die kann er nämlich als auch selbst wieder rausrechnen.

von Mani W. (e-doc)


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J. Ad. schrieb:
>> Wo ist hier der Haken? Wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder
>> seine Geräte ohne MwSt. einkaufen?

Eben!
Mwst.!
Mani

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Hallo,

Michael schrieb:
> Hallo,
>
> was hält einen eigentlich davon ab neben seinem Job ein Gewerbe
> anzumelden? (Natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber
> mitspielt).
>
> ZB ein Ingenieurbüro aufmachen. Das Ganze dann hauptsächlich nutzen um
> sich Messgeräte usw. zu gewerblichen Konditionen zu kaufen. Wenn dann
> mal was reinkommt auch gut, aber ansonsten setzt man die Anschaffungen
> von seinem normalen Gehalt beim Arbeitgeber ab

vieles ist ja schon gesagt worden.

Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger 
Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit 
Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen.

lg
 Timm

von Gewerbetreibender (Gast)


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Eigentlich ganz einfach:

Einnahmen - Ausgaben - (vielleicht IHK- und BG-Beitrag) - Steuerberater 
= Gewinn

Gewinn - Steuern = Dein Geld

MwSt(verkaufte Produkte) - MwSt(eingekaufte Produkte) = MwSt(für das 
Finanzamt)

von Pandur S. (jetztnicht)


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>Ein guter Kaufmann sollte aber mehr Verkaufen als er selbst einkauft.
Deswegen erwartet das Finanzamt (in Bezug auf MWST) noch immer eine 
Zahlung von Dir.

>MwSt(verkaufte Produkte) - MwSt(eingekaufte Produkte) = MwSt(für das
Finanzamt)

Nicht ganz, aber fast. Exporte sind MWST frei. Ich exportiere nahezu 
ausschliesslich und bekomme daher immer vom finanzamt zurueck.

von Max M. (jens2001)


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Timm Reinisch schrieb:
> Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger
> Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit
> Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen.

Wie kommst du auf den Schwachsinn?
Natürlich kannst du das verrechnen.
Ich verrechne bei der Einkommenssteuererklärung sogar meine 
Verluste(selbstständig)mit den Einkünften meiner Frau(angestellt)!

von (prx) A. K. (prx)


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Max Mustermann schrieb:
> Ich verrechne bei der Einkommenssteuererklärung sogar meine
> Verluste(selbstständig)mit den Einkünften meiner Frau(angestellt)!

Läuft das nicht normalerweise andersrum? ;-)

von genervt (Gast)


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A. K. schrieb:
> Max Mustermann schrieb:
>> Ich verrechne bei der Einkommenssteuererklärung sogar meine
>> Verluste(selbstständig)mit den Einkünften meiner Frau(angestellt)!
>
> Läuft das nicht normalerweise andersrum? ;-)

Ich nominiere ihn mal für den Wirtschaftsnobelpreis!

von Jim C (Gast)


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Gewerbetreibender schrieb:
> Eigentlich ganz einfach:
>
> Einnahmen - Ausgaben - (vielleicht IHK- und BG-Beitrag) - Steuerberater
> = Gewinn
>
> Gewinn - Steuern = Dein Geld
>
> MwSt(verkaufte Produkte) - MwSt(eingekaufte Produkte) = MwSt(für das
> Finanzamt)

Nicht ganz. Aus Sicht des Unternehmers:
Eingekaufte Produkte enthalten 19% MwSt, die der U als Vorsteuer 
verbucht.
Produkte werden zzgl 19% Umsatzsteuer (!) verkauft.

Die Differenz ergibt aus Sicht des U. die Mehrwertsteuer, denn besteuert 
wird nur der durch unternehmerische Leistung entstandene ... Mehrwert

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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J. Ad. schrieb:
> Wenn du für deinen AG was anschaffst will der auch ne Rechnung dafür
> sehen, MIT MwSt. Die kann er nämlich als auch selbst wieder rausrechnen.

Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto.

von Klaus W. (mfgkw)


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Abdul K. schrieb:
> Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto.

Wie geht das denn?

von Klaus W. (mfgkw)


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Timm Reinisch schrieb:
> Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger
> Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit
> Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen.

Nein, aus der Gruppe 
Nichtselbständig+gewerblich+freiberuflich+Vermietung drückt jeder 
Verlust des einen Betriebs das gesamte zu versteuernde Einkommen.

Lediglich Spekulationskram (Aktien etc.) kann man nicht mit den anderen 
verrechnen.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo Klaus,
> Abdul K. schrieb:
>> Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto.
>
> Wie geht das denn?

Das geht, aber nur wenn man im benachbarten EU-Ausland einkauft. 
Innerhalb von DE wird (erstmal) immer die USt. fällig.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Martin (Gast)


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>>Nicht ganz, aber fast. Exporte sind MWST frei. Ich exportiere nahezu
>>ausschliesslich und bekomme daher immer vom finanzamt zurueck.

Manche exportieren ja auch Dinge  die es garnicht gibt
und bekommen nie entrichtete  MWST zurück.

von J. (Gast)


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Klaus Wachtler schrieb:
> Abdul K. schrieb:
>> Normalerweise hat der ne UID und kauft daher netto.
>
> Wie geht das denn?

Ist so bei Firmen im EU-Ausland, aber nicht im Inland.

Man gibt die USt-Id an und es wird keine USt berechnet.  Evtl. bekommen 
sie die auch anhand der Adresse heraus, es gibt eine EU-weite Datenbank 
davon.

Mouser weigert sich z.B. penetrant, mir USt zu berechnen, selbst wenn 
ich die USt-Id für Privatbestellungen lösche.

von Klaus W. (mfgkw)


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Jay schrieb:
> Beliebtes Spiel: Müll
>
> Wer ein Gewerbe hat, dessen Müll ist gewerblicher Müll. Das nimmt man in
> manchen Gemeinden sehr genau. Man weise bitte nach, dass der Müll
> entsprechend den Vorgaben für gewerblichen Müll entsorgt wird.

Die glauben, eine neue Geldquelle entdeckt zu haben:
Der Landkreis hat (vermutlich aus Steuergeldern) eine Umfrage in Auftrag 
gegeben unter 3400 Gewerbetreibenden (viel mehr kann es im Kreis kauum 
geben, ich war aber nicht darunter), um festzustellen, wieviel Müll die 
so produzieren.

Die weise Schlußfolgerung aus der Umfrage war dann, daß ein Betrieb bis 
100 m^2 Betriebsfläche in der Regel mit einer Mülltonne auskommt.
Als Ingeniuer wäre ich jetzt nicht auf die Idee gekommen, daß der 
anfallende Müll eng mit der Fläche korreliert ist, aber man lernt ja nie 
aus.

Daraufhin hat der LK eine Verordnung erlassen, wonach jeder 
Gewerbebetrieb eine Mülltonne braucht, die natürlich bezahlen muß sowie 
dafür auch noch eine jährliche Grundgebühr.
Macht minimal (je nach Größe der Tonne) mal gleich 200 EUR, auch wenn 
der Gewerbetreibende
- bereits aufgrund seines Haushalts eine Mülltonne hat und diese sowie 
die Grundgebühr dafür bezahlt
- so wie ich am Schreibtisch sitzt und praktisch keinen Müll produziert
- das bißchen Müll ohnehin einen grünen Punkt hat und dafür bereits über 
den Kauf die Entsorgung bezahlt wird

Nachdem meine bisherige Mülltonne schon gar nicht voll wird, sollte ich 
eine zweite Tonne mieten und dafür auch noch eine zweite Grundgebühr 
bezahlen.

Nicht, daß mich 200 EUR im Jahr umbringen würden, aber ich zahle sie 
dafür, daß ich Müll habe und nicht dafür, daß irgend ein Sesselfurzer im 
öffentlichen Dienst nach Aktenlage und Bürogröße feststellt, daß ich 
eine Tonne brauche.
Wenn jemand schon aus Steuergeldern im trockenen Büro sitzt, darf er 
wenigstens minimal mitdenken. Daß bei 3400 befragten Betrieben nicht 
einer dabei sein soll, der gar keinen Bedarf an einer zusätzlichen 
Mülltonne hat, kann ich mir kaum vorstellen. Also ist die Umfrage genau 
wie der Sesselfurzer schon rausgeworfenes Steuergeld, das ich leider 
nicht verhindern kann.

Das Ende vom Lied ist, daß mich erstens darauf besinne, eigentlich 
freiberuflich zu arbeiten (das Gewerbe hatte ich nur, weil ich selten 
auch mal einen Rechner über den Tisch schiebe und bei den letzten 
Betriebsprüfungen immer die Diskussion war, was gewerblich und was 
freiberuflich - deshalb wollte ich das getrennt halten von der 
Hauptarbeit). Insofern ist das Gewerbe jetzt nicht wirklich nötig 
momentan für mich.
Zweitens ist es mir egal, wo meine Betriebsstätte ist. Wenn ich eh 
dauernd unterwegs bin, kann meine Betriebsstätte irgendwo sein.

Deshalb habe ich kurzerhand das Gewerbe wieder abgemeldet, und wenn ich 
wieder eines für nötig halte, mache ich ein neues auf - aber nicht mehr 
in diesem Landkreis.
Ihre zusätzliche Mülltonne können sie sich ans Knie nageln.

von Klaus W. (mfgkw)


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Thorsten Ostermann schrieb:
> Das geht, aber nur wenn man im benachbarten EU-Ausland einkauft.
> Innerhalb von DE wird (erstmal) immer die USt. fällig.

ach so, im Ausland gekauft.

Aber die USt bei Kauf im Inland stört ja auch nicht groß, weil sie eh 
wieder verrechnet wird bzw. erstattet (wenn keine Einnahmen da sind).
Ist ja nur ein Durchlaufposten.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ja, der richtige Landkreis und das richtige FA und der richtige 
Bürgermeister. Wenn dann noch die richtige Ehefrau und die passende 
Jobwahl, dann läufts. Ist Ernst gemeint.

von Ahab (Gast)


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Klaus Wachtler schrieb:
> [...] auch wenn
> der Gewerbetreibende
> - bereits aufgrund seines Haushalts eine Mülltonne hat und diese sowie
> die Grundgebühr dafür bezahlt
> - so wie ich am Schreibtisch sitzt und praktisch keinen Müll produziert

Wenn du eine hauptsächlich Ingenieursmäßige Schreibtischtätigkeit hast,
Kannst du dich evtl. als Freiberufler einstufen lassen.

Spart dann ggfs. auch noch Gewerbesteuer.

von Klaus W. (mfgkw)


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Ahab schrieb:
> Wenn du eine hauptsächlich Ingenieursmäßige Schreibtischtätigkeit hast,
> Kannst du dich evtl. als Freiberufler einstufen lassen.

klar, bin ich ja schon lange.
Wie gesagt war das Gewerbe nur, um das FA zu beruhigen, wenn ich mal aus 
Versehen HW mit verkaufe.

>
> Spart dann ggfs. auch noch Gewerbesteuer.

Mein Gewerbe hatte nur lächerliche Beträge, für die nie Gewerbesteuer 
angefallen wäre.
Sonst hätte ich sicher mehr in Richung freiberuflich verschoben :-)

von Lesen bildet (Gast)


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Ahab schrieb:
> Klaus Wachtler schrieb:
>> [...] auch wenn
>> der Gewerbetreibende
>> - bereits aufgrund seines Haushalts eine Mülltonne hat und diese sowie
>> die Grundgebühr dafür bezahlt
>> - so wie ich am Schreibtisch sitzt und praktisch keinen Müll produziert
>
> Wenn du eine hauptsächlich Ingenieursmäßige Schreibtischtätigkeit hast,
> Kannst du dich evtl. als Freiberufler einstufen lassen.
>
> Spart dann ggfs. auch noch Gewerbesteuer.

Ist jetzt nicht so, dass genau das in dem Text von Klaus 2 Zeilen weiter 
kommt. Gut das du ihm den Hinweis gegeben hast, statt einfach erst zu 
Ende zu lesen und dann zu posten.

von Klaus (Gast)


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Klaus Wachtler schrieb:
> ach so, im Aus

Klaus Wachtler schrieb:
> ach so, im Ausland gekauft.

Karussellgeschäfte, ist ein alter Hut und kennt das Finanzamt schon.

https://de.wikipedia.org/wiki/Karussellgesch%C3%A4ft

MfG Klaus

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Klaus Wachtler schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:
>> Verlustabzug gilt je Einkunftsart. Verluste aus selbstständiger
>> Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich kannst du nicht mit
>> Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit verrechnen.
>
> Nein, aus der Gruppe
> Nichtselbständig+gewerblich+freiberuflich+Vermietung drückt jeder
> Verlust des einen Betriebs das gesamte zu versteuernde Einkommen.
>
> Lediglich Spekulationskram (Aktien etc.) kann man nicht mit den anderen
> verrechnen.

Klaus, Du hast völlig recht! Es gibt noch ein paar andere Verbote, aber 
was ich schrieb war falsch.

Ich bin da etwas durcheinandergekommen mit einem ähnlichen Problem, dass 
ich gerade hatte.

Viele Grüße

 Timm

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Explizit verboten wird ja nur das, was man nicht komplett unter 
Kontrolle kriegt ;-)

von Hans Zapf (Gast)


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Thorsten Ostermann schrieb:
> "Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes
> zum Thema beizutragen?

Muss man das noch erklären warum diese Zusätze eingebaut wurden?
Manchmal hat man den Eindruck hier tummeln sich nur lebensferne Kinder 
die noch nie aus ihrem Bastelkeller gekrochen sind.

von Mark B. (markbrandis)


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Hans Zapf schrieb:
> Thorsten Ostermann schrieb:
>> "Hört man", "soll", "hätte", "habe gehört". Hast du auch was Konkretes
>> zum Thema beizutragen?
>
> Muss man das noch erklären warum diese Zusätze eingebaut wurden?

Weil jemand nicht in der Lage ist, eine vernünftige Quelle für seine 
Aussagen anzugeben und sie somit weitestgehend wertlos sind?

von Steuerberater (Gast)


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Bei mir macht das FA schon 15 Jahre einen Multimediabetrieb mit, mit 
Fotografie, Video, Kameratechnik und alles drum herum. Seit 7 Jahren 
sorge ich dafür, dass ich immer einen kleinen Gewinn habe. Dann können 
die nix machen. Insgesamt habe ich in all den Jahren rund 30.000 Euro 
verbuttert.

So kann man sich Viele privat leisten. Es muss aber Umsatz da sein!

Ein Kreativbeispiel habe ich gerade hier gepostet:

Beitrag "Luxemburg Netto=Brutto-20%"

von Steuerberater (Gast)


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Klaus Wachtler schrieb:
> Daraufhin hat der LK eine Verordnung erlassen, wonach jeder
> Gewerbebetrieb eine Mülltonne braucht,
Alles Drecksäcke! Bei uns machen sie es mit den Strassenkosten. Wer als 
Gewerbe den anderen die Haare schneidet, muss jetzt privat und 
gewerblich 2 Anteil an Strassenerschliessung zahlen.

Alles Drecksäcke!

> Deshalb habe ich kurzerhand das Gewerbe wieder abgemeldet, und wenn ich
> wieder eines für nötig halte, mache ich ein neues auf - aber nicht mehr
> in diesem Landkreis.
> Ihre zusätzliche Mülltonne können sie sich ans Knie nageln.

Recht hast Du!

Täten die sich das mal den Starbucks holen, die Millionen ins Ausland 
schachern, aber das packen sie ja nicht.

Lieber von armen Frisören und Nagelstudios noch ein paar Hunderter 
abzocken, weil die keine Anwälte haben und sich nicht wehren können.

von lach (Gast)


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Steuerberater schrieb:
> Lieber von armen Frisören und Nagelstudios noch ein paar Hunderter
> abzocken, weil die keine Anwälte haben und sich nicht wehren können.


Guter Witz, in diesem Gewerbe geht doch fast alles am Fiskus vorbei, 
weil es ist ja nicht nachvollziehbar wieviele Kunden bedient wurden. In 
diesem Gewerbe lebt es sich als Unternehmer recht leicht. Deshalb gibt 
es ja auch so viele davon. Trotzdem ist es da fast so schwer einen 
Termin zu bekommen wie bei Handwerkern.

von (prx) A. K. (prx)


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Steuerberater schrieb:
>> Gewerbebetrieb eine Mülltonne braucht,
> Alles Drecksäcke!

Hast du beim Müll etwas anderes erwartet?

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