Schutzklasse von Elektro Schock Spielzeugen

OP #3962765
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Hallo,
im Moment entwickle ich ein mit Akku betriebenes Gerät, welches mit sehr 
geringen Spannungen (< 24 VDC) auskommt. Das Produkt wäre von seiner 
Benutzbarkeit sehr viel besser, wenn ich auf die Isolierung einer 
spannungsführenden Leitung verzichten könnte aber es ist ja selbst bei 
Schutzkleinspannung (SELV) vorgeschrieben spannungsführende Leitungen zu 
isolieren, wenn ich das richtig verstanden habe.

"Schutzkleinspannung (SELV) nach VDE 0100-410 Abschnitt 411.1. Es dürfen 
nur Betriebsmittel der Schutzklasse III verwendet werden, die jedoch 
unabhängig von der Nennspannung mindestens der Schutzart IP 2X 
entsprechen müssen, d. h. isoliert oder fingersicher abgedeckt sind."

Wie machen dass denn diese ganzen Elektro Schock Spielzeuge mit ihrer 
Zulassung? Oder diese Elektrostimulation-Medizintechnik-Pflaster die man 
sich mittlerweile im Supermarkt kaufen kann? Die sind ja dafür 
ausgelegt, dass man einen Schock bekommt (zT. sogar ungewollt) und man 
kann sie trotzdem in Deutschland kaufen.
Gast #3962819
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Normen sind weder Vorschriften noch Gesetze. Auch kannst Du in 
Deutschland (weitestgehend) verkaufen, was Du willst. Du musst nirgends 
um Erlaubnis bitten.

Ob es sinnvoll und klug ist, bestimmte Sachen zu verkaufen, oder 
saublöd, das ist eine ganz andere Geschichte.
Gast #3962975
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Benjamin R. schrieb:
> Wie machen dass denn diese ganzen Elektro Schock Spielzeuge mit ihrer
> Zulassung? Oder diese Elektrostimulation-Medizintechnik-Pflaster die man
> sich mittlerweile im Supermarkt kaufen kann?

Sie halten sich an Vorgaben.

Die Normen und Regeln hören ja nicht auf bei

"Alles was per Batterie, Generator oder sicherer elektrischer
Isolierung galvanisch getrennt ist und maximal 25V~ oder 60V= bringt,
darf nach Schutzklasse III berührbar sein, bis 50V~ und 120V= gilt es 
als
Schutzklasse III. "

Sondern es gibt weitere Regeln wie

"Ladungen bis 45mC sind für Spannungen bis zu 15 kV erlaubt, 
gespeicherte Energie von 350mJ darüber. Oder der Strom ist auf unter 2mA 
zu begrenzen. Bei 100kV (Pulversprühpistolen) liegt Personengefährdung 
bei 50uC, 350mJ und 200uA."

Man muss halt die relevanten Normen lesen.
Gast #3963907
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MaWin schrieb:
> Bei 100kV (Pulversprühpistolen) liegt Personengefährdung
> bei 50uC, 350mJ und 200uA."

Fast richtig, 50uC und 350mJ sind ok. Für Umax und Imax gibt es keine 
Vorgaben (EN 50176 und EN 50177).


MaWin schrieb:
> Ladungen bis 45mC sind für Spannungen bis zu 15 kV erlaubt...
>...oder der Strom ist auf unter 2mA zu begrenzen.

Interessant, wo steht denn das, welcher Bezug?
#3963989
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Ich kenne ja VDE 0100-410 Abschnitt 411.1 so überhaupt nicht, und 
persönlich halte ich es auch für lächerlich 24V isolieren zu müssen.
Allerdings sind die Halogensysteme, die ich bisher gekauft habe mit 
isolierten Leitern ausgestattet, bei denen die Lampen mit schraubbaren, 
durch die Isolation pieksenden Spitzen angeschlossen werden. Aber ich 
erinnere mich an ältere, unisolierte Systeme. Da scheint sich schon vor 
einigen Jahren mal gesetzlich was geändert zu haben...
Kurzschlüsse kann man natürlich auch relativ einfach durch eine 
Schmelzsicherung erkennen und absichern...
#3963994
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Benjamin R. schrieb:
> im Moment entwickle ich ein mit Akku betriebenes Gerät, welches mit sehr
> geringen Spannungen (< 24 VDC) auskommt. Das Produkt wäre von seiner
> Benutzbarkeit sehr viel besser, wenn ich auf die Isolierung einer
> spannungsführenden Leitung verzichten könnte aber es ist ja selbst bei
> Schutzkleinspannung (SELV) vorgeschrieben spannungsführende Leitungen zu
> isolieren, wenn ich das richtig verstanden habe.

Kannst du das näher beschreiben?

Mani
#3964008
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Mani W. schrieb:
> Das Produkt wäre von seiner
>> Benutzbarkeit sehr viel besser, wenn ich auf die Isolierung einer
>> spannungsführenden Leitung verzichten könnte

Sorry, und bei aller Toleranz!

Wenn Du auf die Isolierung einer spannungsführenden Leitung verzichtest,
weil die Benutzbarkeit Deines ominösen Produktes dadurch besser wird,
dann kann ich Dir hiermit nichts Gutes ausstellen...

Abgesehen von Deinem Thread!!!

Mani
#3964009
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Mani W. schrieb:
> Wenn Du auf die Isolierung einer spannungsführenden Leitung verzichtest,
> weil die Benutzbarkeit Deines ominösen Produktes dadurch besser wird,
> dann kann ich Dir hiermit nichts Gutes ausstellen...

Naja, also um beim Beispiel des Kinderschockers Modelleisenbahn zu 
bleiben, mit isolierten Schienen wäre es irgendwie langweilig... ;-)
#3981784
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Ein schönes "Elektro-Schock-Gerät" in meinen Beginner-Jahren der 
Elektrik
und Elektronik war eine Zündholzschachtel, ausgestattet mit einer 
Batterie
1,5 Volt, einer 6mm Eisenschraube und Isolierband darüber.

Dann einige hundert Windungen darauf gewickelt und links und rechts 
statt
der Reibflächen z.B. Alufolie geklebt.
Die Wicklung wird durch einen Schleifkontakt beim Aufschieben der 
Schachtel unter Strom gesetzt, aber nur
kurz, so dass ein Hochspannungsimpuls entsteht, der sich über die 
Reibflächen zwischen den Fingern als EMK entlädt.


Absolut ungefährlich, aber lustig

Mani

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