Sehr geehrte Damen und Herren Meine Frage bezieht sich auf die Querschnittsverringerung und die Vorschriften. Es Handelt sich um eine Kochherdinstallation. Es gibt eine Zuleitung mit 6mm2 dies geht auf klemmen und wird dann auf 4 Geräte aufgeteilt mit 2.5mm2 jedes Gerät hat 6kW = 8.66 A ist das so zulässig den Querschnitt zu reduzieren? |----Gerät 1 ---LS 32 A----| |----Gerät 2 ---LS 32 A----------Klemmen-|----Gerät 3 ---LS 32 A----| |----Gerät 4 Auszug NIN Eine Überlast- Kurzschluss- Schutzeinrichtung muss grundsätzlich an jeder Stelle angeordnet werden, an welcher eine Verringerung des Querschnitts der Leiter, der Arte der Verlegung oder des Aufbaus der Leitungen eine Minderung der Strombelastbarkeit der Leiter bedingt Die Überlast-Schutzeinrichtung darf im Zuge der zu schützenden Leitungen angeordnet sein, wenn in diesem Leitungsabschnitt: keine Verringerung des Querschnitts keine ungünstigere Art der Verlegung kein ungünstigerer Aufbau der Leitung keine Abzweigungen oder Steckvorrichtungen vorhanden sind und einem der beiden folgenden Fälle entspricht: Der Leitungsabschnitt ist gegen Kurzschluss geschützt. oder Der Leitungsabschnitt ist <= 3 m. Die Leitung ist so ausgeführt, dass die Kurzschlussgefahr auf ein Minimum herabgesetzt ist und sich ausserdem in deren Nähe keine brennbaren Stoffe befinden. Betriebsstrom <= Bemessungsstrom (LS) <= Strombelastbarkei [ Ib <= In <= <= Iz ] Vielen Dank im vorraus
Marco schrieb: > Es gibt eine Zuleitung mit > 6mm2 dies geht auf klemmen und wird dann auf 4 Geräte aufgeteilt mit > 2.5mm2 jedes Gerät hat 6kW = 8.66 A ist das so zulässig den Querschnitt > zu reduzieren? Das würde ich aber noch mal nachrechnen, da stimmt was nicht. An einer normalen SchukoSteckdose hat man 3,6 kW und die ist mit 16 A abgesichert. 6kW sollen 8,66 A entsprechen? Also liegt da eine Spannung von rund 700 V an? Was ist denn das für ein Netz? Den Querschnitt so zu reduzieren ist zulässig. Das macht man praktisch an jeder Steckdose so.
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Marco schrieb: > das so zulässig den Querschnitt > zu reduzieren? Gegenfrage: Was passiert denn wenn eines der Geräte mit 2,5mm² Zuleitung ein klitzekleines bißchen weniger Strom verbrät als der Sicherungsautomat der 6mm² Zuleitung zur Auslösung braucht ? Sagts Du dann den Hinterbliebenen: 'Auf Mikrocontroller.net haben die aber gesagt das das geht.'?
Die 3.6 kW sind Wechselstrom die Geräte werden 3-phasig betrieben 6kW/(400V*Wurzel3)=I
Marco schrieb: > Die 3.6 kW sind Wechselstrom > > die Geräte werden 3-phasig betrieben > > 6kW/(400V*Wurzel3)=I Ist die Wurzel(3) nicht zuviel? EDIT: Ich geh mal davon aus, dass es drehstromäßig weiter geht. Michael Knoelke schrieb: > Gegenfrage: > Was passiert denn wenn eines der Geräte mit 2,5mm² Zuleitung ein > klitzekleines bißchen weniger Strom verbrät als der Sicherungsautomat > der 6mm² Zuleitung zur Auslösung braucht ? Gegengegenfrage: Was passiert wenn mein Anschlusskabel für den Laptop (0.75 mm^2) ein klitzekleines bißchen weniger Strom verbrät als der Sicherungsautomat der 2,5mm^2 Zuleitung zur Auslösung braucht?
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> Gegengegenfrage: > Was passiert wenn mein Anschlusskabel für den Laptop (0.75 mm^2) ein > klitzekleines bißchen weniger Strom verbrät als der Sicherungsautomat > der 2,5mm^2 Zuleitung zur Auslösung braucht? Die sind aber doch meistens nochmal intern abgesichert. normalerweise ist bei jeder querschnittsveringerung neu abzusichern.
Marco schrieb: > Der Leitungsabschnitt ist <= 3 m. Die Leitung ist so ausgeführt, dass > die Kurzschlussgefahr auf ein Minimum herabgesetzt ist und sich > ausserdem in deren Nähe keine brennbaren Stoffe befinden. Wenn du das einhalten kannst, ist es zulässig sonst nicht.
Jedes gerät ist mit einer 16 A feinsicherung ausgestattet. über jeden 2.5mm2 Leiter fliesst ein Strom von 8.6 A der ausreichen würde ohne grosse Verluste. aber normal wird so ausgelegt Verbraucher <= Sicherung <= Leitung
Michael Köhler schrieb: > Gegengegenfrage: > Was passiert wenn mein Anschlusskabel für den Laptop (0.75 mm^2) ein > klitzekleines bißchen weniger Strom verbrät als der Sicherungsautomat > der 2,5mm^2 Zuleitung zur Auslösung braucht? Die netzteilinterne Sicherung kommt, oder die Feuerwehr und danach der Staatsanwalt zum Hersteller. Die Zuleitung zum Netzteil hat ja einen Durchmesser der ausreicht den Sicherungsautomat der Steckdose auszulösen ohne abzubrennen. Dünner als feste Verlegung ist dabei ok weil das Kabel frei verlegt wird und relativ kurz ist. Wie dünn ist wiederum in den Normen geregelt. Die Vorschriften sind doch völlig klar. Entweder eine Sicherung die zu Leitung + Länge + Verlegeart passt, oder eine kurzschlussfeste Leitung die beim durchbrennen nicht ihre Isolierung aufbrennt. Welchen nominalen Strom die Geräte ziehen ist völlig wurst, weil Sicherungen Leitungsschutz sind und eben den Fehlerfall absichern sollen. Was im Fehlerfall fliesst weiß niemand weil es ja schliesslich ein Fehlerfall ist. Marco schrieb: > Jedes gerät ist mit einer 16 A feinsicherung ausgestattet. Das ist wirklich toll, aber was passiert auf dem Weg dahin ? Wahrscheinlich nix, aber wenn dann bist Du dran wenn Du Dich nicht an die vorgeschriebenen Kabelstärken hälst.
Die 2.5mm2 Strecke ist vieleicht 50 cm. An dieser Stelle bin ich mir eben nicht sicher -die Kurzschlussgefahr auf ein Minimum herabgesetzt ist- Wie kann ich das überprüfen? bzw welche kriterien muss ich erfüllen?
Michael Knoelke schrieb: > Die Vorschriften sind doch völlig klar. > Entweder eine Sicherung die zu Leitung + Länge + Verlegeart passt, oder > eine kurzschlussfeste Leitung die beim durchbrennen nicht ihre > Isolierung aufbrennt. scheinbar ja nicht. Sonst würde es diesen Satz ja nicht geben. > Der Leitungsabschnitt ist <= 3 m. Die Leitung ist so ausgeführt, dass > die Kurzschlussgefahr auf ein Minimum herabgesetzt ist und sich > ausserdem in deren Nähe keine brennbaren Stoffe befinden. damit ist es zulässig, wenn er die 3m einhalten kann.
Peter II schrieb: > damit ist es zulässig, wenn er die 3m einhalten kann. Ok, ich verringe auf 0.000001mm² und das ist zulässig weil ich die 3m einhalte. Das ist gut zu wissen. Wie gesagt sind die 16A Feinsicherungen Geräteschutz. Die Leitungen werden einzig und ausschliesslich von den 32A Sicherungen geschützt wenn der Kurzschuss berets vor den 16A Sicherungen passiert. Peter II schrieb: > ausserdem in deren Nähe keine brennbaren Stoffe befinden. PVC ist brennbar !
Michael Knoelke schrieb: > Ok, ich verringe auf 0.000001mm² und das ist zulässig weil ich die 3m > einhalte. Das ist gut zu wissen. ja ist zulässig, wenn das gerät nicht mehr Strom brauch. Das macht ja schon wenn man den Spannungsprüfen an das Kabel hält, oder hast du 10mm² Leitungen im Spannungsprüfer? > > ausserdem in deren Nähe keine brennbaren Stoffe befinden. > PVC ist brennbar ! In der Nähe zu der Leitung - damit ist also nicht der Mantel gemeint.
/* Die Überlast-Schutzeinrichtung darf im Zuge der zu schützenden Leitungen angeordnet sein, wenn in diesem Leitungsabschnitt: keine Verringerung des Querschnitts keine ungünstigere Art der Verlegung kein ungünstigerer Aufbau der Leitung keine Abzweigungen oder Steckvorrichtungen vorhanden sind /* und einem der beiden folgenden Fälle entspricht: Der Leitungsabschnitt ist gegen Kurzschluss geschützt. oder Der Leitungsabschnitt ist <= 3 m. Die Leitung ist so ausgeführt, dass die Kurzschlussgefahr auf ein Minimum herabgesetzt ist und sich ausserdem in deren Nähe keine brennbaren Stoffe befinden. mmh jetzt nochmal unten steht ja eiegentlich an jeder stelle eine Sicherung bei der eine querschnittsverringerung oder eine Minderung der Strombelastbarkeit der Leiter vorleigt ich würde doch die belastbarkeit mindern in dem momment wo ich den querschnitt verringere Eine Überlast- Kurzschluss- Schutzeinrichtung muss grundsätzlich an jeder Stelle angeordnet werden, an welcher eine Verringerung des Querschnitts der Leiter, der Arte der Verlegung oder des Aufbaus der Leitungen eine Minderung der Strombelastbarkeit der Leiter bedingt Peter || was denkst du ist in diesem Fall doch eigentlich nicht zulässig (Es wird so aktuell gemacht und ich wollte es überprüfen)
Marco schrieb: > Eine Überlast- Kurzschluss- Schutzeinrichtung muss grundsätzlich an > jeder Stelle angeordnet werden, an welcher eine Verringerung des > Querschnitts der Leiter, der Arte der Verlegung oder des Aufbaus der > Leitungen eine Minderung der Strombelastbarkeit der Leiter bedingt so ist das nicht richtig. Wenn man z.b. 16A Sicherung verbaut und aber ein 10mm² Kabel verlegt und irgendwo dann auf 2,5mm² verringert ist das auch zulässig. > Peter || was denkst du ist in diesem Fall doch eigentlich nicht zulässig > (Es wird so aktuell gemacht und ich wollte es überprüfen) wie lang und was für Kabel ist dann von der Klemmstelle zu den Geräten verlegt?
Peter II schrieb: > Michael Knoelke schrieb: >> Ok, ich verringe auf 0.000001mm² und das ist zulässig weil ich die 3m >> einhalte. Das ist gut zu wissen. > > ja ist zulässig, wenn das gerät nicht mehr Strom brauch. Nein, ist nicht zulässig, weil eine 230V~ Zuleitung einen Mindestquerschnitt von 0.75mm2 haben soll, auch wenn Chinesen das nicht wissen. IM Gerät kann es dann dünner sein, sie Trafoprimärwicklungsdraht.
Marco schrieb: > Wie kann ich das überprüfen? bzw welche kriterien muss ich erfüllen? Normales Kabel (unter Putz) reicht, normales Zuleitungskabel auch, es sei denn, es läuft ungeschützt unter mechanischer Beanspruchung, beispielsweise auf dem Fussboden lang wo man drübergeht.
Warum hat hier eigentlich noch niemand mal das Wort Schleifenimpedanz benutzt?
MaWin schrieb: > Normales Kabel (unter Putz) reicht, normales Zuleitungskabel auch, es > sei denn, es läuft ungeschützt unter mechanischer Beanspruchung, > beispielsweise auf dem Fussboden lang wo man drübergeht. da bin ich mir nicht so sicher. http://download.gep-h2o.de/Zertifikate/TUEV/GEP_Zwischenklemmkasten_Sicherungen.pdf [...] 6.4.2.1 Die Schutzeinrichtung für den Schutz bei Kurzschluss darf im Zuge der zu schützenden Leitung oder des zu schützenden Kabels versetzt werden, wenn der zwischen der Querschnittsverringerung oder sonstigen Änderung einerseits und der Schutzeinricht ung andererseits liegende Leitungsteil (oder Kabelteil) gleichzeitig den folgenden drei Bedingungen genügt: a) seine Länge beträgt nicht mehr als 3 m; b) er ist so ausgeführt, dass die Gefahr eines Ku rzschlusses auf ein Mindestmaß beschränkt ist; Anmerkung: Diese Bedingung lässt sich z.B. durch eine Verstärkung des Schutzes der Leitung gegen äu- ßere Einflüsse erfüllen. c) er ist so ausgeführt, dass die Gefahr von Feuer und Personenschäden auf ein Mindestmaß beschränkt sind. [...] ein normales unterputz Kabel, ist nicht besonders Geschützt. Wenn es im Stahlpanzerrohr liegt ja.
Schleifenimpedanz schrieb: > Warum hat hier eigentlich noch niemand mal das Wort Schleifenimpedanz > benutzt? weil es bei kurzen Anschluss Leitungen vernachlässigbar ist.
Peter II schrieb: > wie lang und was für Kabel ist dann von der Klemmstelle zu den Geräten > verlegt? einzel litze in einem glasseideschlauch geführt max 70 cm halogenfrei bis 155°C beständig Die zul ist 6mm2 max 2m ölflex Ich werde das ändern und den Querschnitt erhöhen auf 6mm2
Marco schrieb: > einzel litze in einem glasseideschlauch geführt max 70 cm halogenfrei > bis 155°C beständig der mechanische Schutz wird also nicht so gut sein. Wenn man es in http://www.fraenkische.com/de/FFMSS-2819,5618.html?back_seite=anlagen_metallschlaeuche_de verlegt, hätte ich keine bedenken. > Ich werde das ändern und den Querschnitt erhöhen auf 6mm2 auch gut, aber ob man Einzelleitungen im Glasseideschlauch frei verlegen darf, bin ich mir nicht sicher. Oder ist das alles in einem Gerät?
32A Sicherung sichert die leitung mit 6 mm2 gegen Kurzschluss bei 2.5mm2 müsste die Sicherung mit 16A ausgeführt sein. Also ist im momment die Leitung nicht ausrechend geschütz Wenn die Schutzeinrichtungen gegen Überlast und Kurzschluss für den geringeren Leitungs-querschnitt vom Zwischenklemmkasten der GEP Trinkwasser - Trennstation bis in den Schaltschrank, ab der Einspeisung sichergestellt sind, kann auf den Einbau von Schutzeinrichtungen in dem Zwischenklemmkasten verzichtet werden. --> Demzufolge muss ich das Ändern und den Querschnitt erhöhen. Gerne einen Kommentar wenn jemand etwas anderes denkt Ansonsten vielen Dank für die Beteiligung
Peter II schrieb: > Oder ist das alles in einem Gerät? ist nach IEC Normgerecht in einem Gerät verlegt. Benötigt aber wie ich noch gelesen habe einen Wartungsschalter sobald eine Steckvorrichtung > 16A benutz wird (nebenbei Peter die Steckvorrichtung zum Thema 2 Geräte 1-Phasig war nicht das Problem die vorzeitige neutralleiter entfernung ist ein Bauseitiges Problem gewesen und der Spannungwächter den ich gefunden hatte brauchte eine abfallzeit = 100 ms was nicht ausgereicht hätte um den Varistor bzw die Elektronik zu schützen)
Marco schrieb: > ist nach IEC Normgerecht in einem Gerät verlegt. dann ist doch die ganze Diskussion sinnlos. Wenn es ein gerät ist, dann gelten doch andere Normen. In (fast) jedem Gerät gibt es eine Querschnittverringerung (und wenn es nur die Leiterplatte ist).
Peter II schrieb: > dann ist doch die ganze Diskussion sinnlos. Wenn es ein gerät ist, dann > gelten doch andere Normen. In (fast) jedem Gerät gibt es eine > Querschnittverringerung (und wenn es nur die Leiterplatte ist). ist Sie nicht die Strombelastbarkeit einer Leitung erhöht sich nicht in einem Gerätegehäuse. Die Geräte Normen beziehen sich da jeweils auf die NIN oder in Deutschland auf die VDE Installations Vorschriften. Zudem ist jedes PCB durch eine Sicherung gesichert und die Leiterbahnen auf den jeweils anliegenden Strom ausgelegt.
Marco schrieb: > Zudem ist jedes PCB durch eine Sicherung gesichert und die Leiterbahnen > auf den jeweils anliegenden Strom ausgelegt. und was ist wenn die Sicherung auf dem PCB ist? Glaubst du dort ist die Kupferbahn mehre mm²? Jede Deckenlampe an intern 0,75mm² und oft eine 16A Sicherung - dürfte ja auch nicht zulässig sein. Dort gibt es nicht mal eine Gerätesicherung.
Peter II schrieb: > ein normales unterputz Kabel, ist nicht besonders Geschützt. Doch, natürlich, durch den Putz. Rohre braucht man nur überputz in Gegenden, bei denen mit Beschädigung zu rechnen ist. Also nicht in Versorgungsschächten oder so. Früher wurde im Keller auch auf Putz verlegt, heute eher in Schutzrohren. Auch ein Anschlusskabel zu einem Gerät bis 3m darf einfach so in der Gegend rumliegen, ohne daß man von besonderer Gefahr ausgeht. Erst wenn es mit Gaffertape fest geklebt unter dem Teppich langläuft, ist mit mechanischer Beschädigung zu rechnen.
MaWin schrieb: > Peter II schrieb: >> ein normales unterputz Kabel, ist nicht besonders Geschützt. > > Doch, natürlich, durch den Putz. es ist aber nicht sichtbar und kann angebohrt.
Marco schrieb: > ist Sie nicht die Strombelastbarkeit einer Leitung erhöht sich nicht in > einem Gerätegehäuse. Da hast du recht, Marco. Es gibt nur einen kleinen Haken an deiner Geschichte: Die 32A Sicherung soll nur das 6 mm^2 Kabel zu den Klemmen schützen. Die Kabel mit denen die Geräte angeschlossen werden, müssen nicht mehr durch die Sicherungsautomaten geschützt werden. Bestenfalls ist das angeschlossene Gerät durch eine Feinsicherung geschützt. Diese Feinsicherung hat aber nicht die Aufgabe, dass Anschlusskabel zu schützen.
Die 32A Sicherung Schütz die Verbindung Anschlussstecker --> Klemme, sollte aber auch die Verbindung danach Schützen bis zur Elektronik, da die Sicherung 16A für die jeweilige Elektronik und was danach kommt schützt. nochmal zur Erinnerung Dieses Stück muss im Kurzschluss die Belastung und Auslösezeit Der Sicherung stand halten bis diese Auslösst ( Die 2.5mm^2 entstehen im einzell Gerät durch den Wärmebelastungsfaktor und kgh bei einer Häufung von 4) | SK-----|Anschlussleitung--|Leitung intern |----------------16A Gerät 1 ---LS 32 A |----------------16A Gerät 2 ---LS 32 A----------Klemmen|----------------16A Gerät 3 ---LS 32 A |----------------16A Gerät 4 |-----Gehäuse-----------------------|
Ich würde sagen dass das schon geht, habe dafür aber keine Normengrundlage. Da die Leitungsstrecke kurz ist wird die Leitung sich zwar bei Kurzschluss stärker erwärmen, es handelt sich aber um keine Dauerlast. Die maximale Betriebstemperatur von Kupferadern von 70° in der Installation bezieht sich aber auf die dauerhafte Einwirkung. Solange das vorgeschaltete Sicherungselement ausreichend schnell abschalten kann, der Kurzschlussstrom also ausreichend hoch ist, sollte das gehen. Beispiele: An meinem Schweißgerät ist vom Hersteller nur eine 4x2.5qmm Zuleitung mit 5pol. CEE 32A-Stecker montiert. Die zu erwartende Last im Normbetrieb liegt bei maximal 19A und das auch nicht dauerhaft, dafür reicht die Leitung halt aus. Auch in E-Verteilern wird das gerne gemacht und die Verdrahtungsbrücken eine Stufe kleiner ausgeführt. Ist auch nen Unterschied ob man da 16qmm oder 10qmm durchwürgen muss (bzw. 6qmm statt 10). Begründung ist auch hier mW die kurze Leitungslänge. Das geht in deinem Fall natürlich nur bei festem Anschluss. Denn eine Absicherung von Steckdosen mit mehr als dem Nennstrom ist ganz klar nicht zulässig.
Marco schrieb: > Die 32A Sicherung Schütz die Verbindung Anschlussstecker --> Klemme, > sollte aber auch die Verbindung danach Schützen bis zur Elektronik, da > die Sicherung 16A für die jeweilige Elektronik und was danach kommt > schützt. Nein, die 32A Sicherung hat lediglich die Leitung zu schützen, es heißt ja auch explizit Leitungsschutzautomat und nicht etwa Elektroschutzautomat oder ähnliches. Die Sicherungen im Sicherungskasten sollen nur die verlegten Kabel schützen. Die angeschlossenen Geräte müssen sich selbst schützen, das gilt auch für das Anschlusskabel.
Marco schrieb: > nochmal zur Erinnerung > > Dieses Stück muss im Kurzschluss die Belastung und Auslösezeit Der > Sicherung stand halten bis diese Auslösst Das ist der Punkt, der noch nicht genau betrachtet wurde. Hier kommt wirklich die weiter oben eingeworfene Schleifenimpedanz ins Spiel. Aber der Reihe nach: Die VDE 0100 Abschnitt 434.2 schreibt Folgendes: "Eine Einrichtung, die den Schutz bei Kurzschluss sicherstellt, muss an dem Punkt angeordnet werden, an dem eine Reduzierung des Querschnitts der Leiter oder eine andere Änderung erfolgt, die zu einer Änderung der Kurzschlussstrombelastbarkeit der Leiter führt, ausgenommen, wenn 434.2.1, 434.2.2 oder 434.3 zur Anwendung kommt." Die Kurzschlussbelastbarkeit eines Leiters liegt aber weit höher als sie sich aus der Zuordnung der Schutzeinrichtung nach Überlast (siehe VDE 0298 Teil 4) ergibt. Wir müssen hier also deutlich zwischen Überlast und Kurzschluss unterscheiden. Wenn eine Überlast der 2.5 qmm Leitung durch ein nachgeschaltetes Überstromschutzelement ausgeschlossen wird, muß man nur noch nachweisen, daß die 2,5 qmm Leitung einen nachgelagerten Kurzschluß schadlos überstehen wird, dh. die vorgelagerte Sicherung/LS den Kurzschluß schnell genug abschaltet. Man schaue nun die Gleichung Abschnitt 434.5.2 der VDE 0100-430:2010-10 t = (k* S / I)^2 mit K = Materialkonstante* ; S = Querschnitt = 2,5 qmm und I = einpoliger Kurzschlußstrom = Funktion der Schleifenimpedanz (aha!) * z.B. K für PVC = 115 A sqrt(S)/mm^2 (Glasseide weiß ich jetzt nicht) Wenn man die Schleifenimpedanz nicht zur Hand hat, kann man rechnen: I = 0.8 * U0 / 2R wobei R = Widerstand der einfachen Leiterlänge des betrachteten Stromkreises <NICHT NUR des kurzen Leiterstückes> -und wegen der erwärmten Leitung hier rho = 0,027 Ohm mm^2/m und hat überschlägig den einpol. Kurzschlußstrom. Damit in die erste Gleichung und man erhält die Zeit, innerhalb derer die vorgelagerte Sicherung auslösen muß. Zum Schluß die Auslösezeit der Sicherung anhand der bekannten Kennlinien bestimmen. Im schlimmsten Falle (dreipoliger KS) verdoppelt sich der Wert von I und man rechnet I = 0.8 * U0 / R Sind die obigen Bedingungen erfüllt, steht einer Verlegung mit 2.5 qmm über eine kurze Strecke also nichts im Wege. Hups; Schon wieder lang ... so, ins Bett ° =^--^= ° CHR-RRRR!
Kater brummt- phänomenal ! schrieb: > Die VDE 0100 Abschnitt 434.2 schreibt Folgendes: "Eine Einrichtung, die Uuups, soll natürlich heißen VDE 0100-430 Abschnitt 434.2 =^oo^= RR?
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