hallo habe eine frage ,wenn ich mehr als 450 euro nebenbei arbeite,bokommt es mein Arbeitgeber mit? danke lg
Die Frage ist doch eher, warum dein Arbeitgeber dass nicht mitbekommen soll? Nebentätigkeiten muss man meist dem AG melden, und bei bestimmten Nebentätigkeiten, muss er sogar zustimmen. Ihm das zu verheimlichen könnte also u.U. ein Kündigungsgrund oder Grund für eine Abmahnung sein. Ist es das Wert?
haiko cziesla schrieb: > hallo habe eine frage ,wenn ich mehr als 450 euro nebenbei > arbeite,bokommt es mein Arbeitgeber mit? danke lg Alle AG müssen NB der Bundesknappschaft melden und eine Pauschale abführen. Der Steuerberater deines Hauptarbeitgebers erfährt es dann und in Folge auch dein Arbeitgeber. Grundsätzlich kann der Hauptarbeitgeber seine Zustimmung nicht verweigern, es sei denn, du arbeitest für die Konkurrenz oder es beeinträchtigt deine Verfügbarkeit, wenn du z.B. Überstunden machen sollst. Die gibts eine Menge Konfliktpotenzial.
> wenn ich mehr als 450 euro nebenbei arbeite,
wer viel fragt bekommt meist den Ärger! wo und was arbeitest du
nebenher? wer weiß davon und wer bezahlt dich wie für welche Art
Tätigkeit > Arbeit!
Nerd schrieb: > haiko cziesla schrieb: >> hallo habe eine frage ,wenn ich mehr als 450 euro nebenbei >> arbeite,bokommt es mein Arbeitgeber mit? danke lg > > Alle AG müssen NB der Bundesknappschaft melden und eine > Pauschale abführen. Der Steuerberater deines Hauptarbeitgebers > erfährt es dann und in Folge auch dein Arbeitgeber. Wenn du mehr verdienst, greift die Pauschalregelung ja nicht mehr und du musst mit deinem Haupteinkommen in der Summe veranlagt werden. Mag sein das eine Zeit lang nichts passiert, aber irgendwann kommt es doch raus und dann kann es passieren das du dann sogar den Arbeitgeberanteil an Sozialleistungen abdrücken musst, weil du deiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist. Deine Arbeitgeber waschen dann ihre Hände in Unschuld. Abmahnung halte ich für gut möglich, Kündigung eher für unwahrscheinlich, aber nicht für unmöglich, wenn du dann zu teuer wirst.
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