Forum: Ausbildung, Studium & Beruf frage zu einem nebenverdienst


von haiko cziesla (Gast)


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hallo habe eine frage ,wenn ich mehr als 450 euro nebenbei 
arbeite,bokommt es mein Arbeitgeber mit? danke lg

von lächler (Gast)


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Die Frage ist doch eher, warum dein Arbeitgeber dass nicht mitbekommen 
soll?
Nebentätigkeiten muss man meist dem AG melden, und bei bestimmten 
Nebentätigkeiten, muss er sogar zustimmen.
Ihm das zu verheimlichen könnte also u.U. ein Kündigungsgrund oder Grund 
für eine Abmahnung sein. Ist es das Wert?

von Nerd (Gast)


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haiko cziesla schrieb:
> hallo habe eine frage ,wenn ich mehr als 450 euro nebenbei
> arbeite,bokommt es mein Arbeitgeber mit? danke lg

Alle AG müssen NB der Bundesknappschaft melden und eine
Pauschale abführen. Der Steuerberater deines Hauptarbeitgebers
erfährt es dann und in Folge auch dein Arbeitgeber.

Grundsätzlich kann der Hauptarbeitgeber seine Zustimmung
nicht verweigern, es sei denn, du arbeitest für die Konkurrenz
oder es beeinträchtigt deine Verfügbarkeit, wenn du z.B.
Überstunden machen sollst. Die gibts eine Menge Konfliktpotenzial.

von Niemand (Gast)


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> wenn ich mehr als 450 euro nebenbei arbeite,
wer viel fragt bekommt meist den Ärger! wo und was arbeitest du 
nebenher? wer weiß davon und wer bezahlt dich wie für welche Art 
Tätigkeit > Arbeit!

von Nerd (Gast)


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Nerd schrieb:
> haiko cziesla schrieb:
>> hallo habe eine frage ,wenn ich mehr als 450 euro nebenbei
>> arbeite,bokommt es mein Arbeitgeber mit? danke lg
>
> Alle AG müssen NB der Bundesknappschaft melden und eine
> Pauschale abführen. Der Steuerberater deines Hauptarbeitgebers
> erfährt es dann und in Folge auch dein Arbeitgeber.

Wenn du mehr verdienst, greift die Pauschalregelung ja nicht mehr
und du musst mit deinem Haupteinkommen in der Summe veranlagt werden.
Mag sein das eine Zeit lang nichts passiert, aber irgendwann kommt
es doch raus und dann kann es passieren das du dann sogar den
Arbeitgeberanteil an Sozialleistungen abdrücken musst, weil du deiner
Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist. Deine Arbeitgeber waschen
dann ihre Hände in Unschuld. Abmahnung halte ich für gut möglich,
Kündigung eher für unwahrscheinlich, aber nicht für unmöglich, wenn
du dann zu teuer wirst.

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