Hallo, (Frage 1) in der Fachgrundnorm steht bei Signalleitungen das Surge unsymmetrisch (Leitung gegen Erde) getestet werden muss. Wenn mein Prüfling aber nicht an den PE angeschlossen ist, muss ich das nicht testen? Oder ist mit Erde einfach eine Masse auf der Platine gemeint? Wie gesagt der Prüfling ist doppelt isoliert. ________________________________________________________ Frage 2 Ich habe noch eine Frage bezüglich einer Definition. Datenleitungen können symmetrisch und unsymmetrisch betrieben werden. Soweit ich das verstanden habe ist eine asymmetrisch betriebene Leitung gegeben, wenn man mehrere Signalleitungen hat, welche einen gemeinsamen Rückleiter haben. symmetrisch betriebene Leitungen sind so ausgeführt, dass eine Signalleitung einen eigenen Rückleiter hat. Was ist, wenn ich nur 2 Leitungen habe....dann können die doch nur asymmetrisch betrieben sein? Was ist, wenn ich eine CAN-Leitung habe, welche den Schirm als Masse verwendet? Ich finde das unheimlich verwirrend und finde da nichts eindeutiges im Netz oder Büchern. gruß asdw
Der Hintergrund warum ich das Frage ist, dass ich kein entsprechendes CDN hier habe um symmetrisch betriebene Leitungen zu testen und eventuell eines kaufen muss. Dazu muss aber erst mal die Definition klar werden.........
zu 1: wenn kein PE, dann keine Prüfung ( oder du koppelst den surge einseitig auf den Prüfling und den anderen Generatoranschluß auf die Referenzfläche...( die Auswirkung auf den Prüfling dürfte vergleichbar sein ). Ist die I/O-Leitung denn länger als 30 m? zu 2: deine Definitionen sind ok. Und im Zweifelsfall kann man HF "leitungsgeführt" auch über eine entsprechende Koppelzange einkoppeln ( die sind aber erheblich teuerer als CDNs ). Im Übrigen spricht nichts dagegen, ein CDN selbst aufzubauen.
Hallo, also ich arbeite sehr viel mit eigenen BUS-Systemen und ich habe auch meine Koppelnetzwerke selber aufgebaut das geht ganz gut. @Marc Oni: du meinst 30cm hoffentlich nicht 30m oder ??? Also meines Wissens war früher eine Prüfpflicht erst ab 1m die ist aber auf 30cm reduziert worden. Gruß Sascha
Bei unseren EN 60204 Geräten deren Steuerleitung kürzer 3m ist wird diese nach EN 61000-4-4 (Burst, schnelle elektrische Transienten) nicht geprüft. Ist die Leitung kürzer 30m wird sie nicht mit Impulsen nach EN 61000-4-5 beaufschlagt (Surge, Stossspannung). Soweit ich mich ohne Unterlagen erinnere...
b35 schrieb: > Steuerleitung kürzer 3m ist wird > diese nach EN 61000-4-4 (Burst, schnelle elektrische Transienten) nicht > geprüft. > > Ist die Leitung kürzer 30m wird sie nicht mit Impulsen nach EN 61000-4-5 > beaufschlagt (Surge, Stossspannung). "DAS IST KORREKT".
Hallo, super, das leuchtet mir auch ein, woher soll das auch kommen. War das ab 30cm Leistungsgeführte HF, Einstrahlung und Aussendung? Gruß Sascha
I/O-Leitungen werden ab einer Länge von >3m beaufschlagt, außer bei Medizingeräten ( da wird HF eingekoppelt, sobald die größte Gehäuselänge + Kabel > 1 m ist ). In einer der Emissionsnormen ( m.E. die EN 55022 ) wird erlaubt, bei der Freifeldmessung die I/O-Leitungen auf 30 cm zusammenzurollen. Dieses Vorgehen ist überaus sinnvoll, da die wieauchimmer geführten Leitungen resonanzfähige Gebilde darstellen, die die Störaussendung erheblich beeinflussen können.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.