Hi, ich stehe vor folgender Aufgabe: Ich habe bei meiner Maschine anstelle von 35W Scheinwerfern (HS1) 55W/60W Scheinwerfer (H4) nachgerüstet.Die Originalscheinwerfer sind erhalten geblieben. Nun sinkt die Bordspannung im Leerlauf stellenweise auf unter 11,5V, sobald ich wieder fahre, liefert die Lichtmaschine genügend Leistung, so daß die Bordspannung bei stabilen 13,8V liegt. Ich möchte jetzt per Relais bei einer Bordspannung unter 12V auf die HS1 umschalten, sobald die Spannung 13V übersteigt, wieder zurück auf die H4. Die beiden Schwellwerte sollten justierbar sein. Die Hysteresenbreite von 1V sollte ausreichen, damit die Schaltung nicht ins Flattern gerät. Ich habe schon im Netz gesucht, gutgemeinte Hinweise auf Batteriewächter gefunden, die aber alle eine viel zu geringe Hysterese aufweisen. Also bleibt nur selbst bauen - ich brauche lediglich die Ansteuerung der Relais. Die verwendeten Relais sind bereit mit einer Schutzdiode ausgerüstet. Leider habe ich von Elektronik soviel Ahnung wie ein Hamster von Kernphysik. Das bitte bei Antworten beachten - danke.
Möglicherweise wäre eine neue Batterie sinnvoller.
Mark Space schrieb: > Möglicherweise wäre eine neue Batterie sinnvoller. Die Batterie ist ok, hat einen Belastungstest locker überstanden. Das Problem tritt nur im Leerlauf auf, weil die Lichtmaschine dann nicht mehr genügend Leistung für die stärkeren Scheinwerfer bereitstellt. Ich will die Batterie nur nicht bei den häufigen Ampelstops in Berlin zu sehr entladen.
Tom Müller schrieb: > Die Batterie ist ok, hat einen Belastungstest locker überstanden. > Das Problem tritt nur im Leerlauf auf, weil die Lichtmaschine dann nicht > mehr genügend Leistung für die stärkeren Scheinwerfer bereitstellt. Dann brauchst du wohl eine stärkere Lichtmaschine. Tom Müller schrieb: > Die Originalscheinwerfer sind > erhalten geblieben. Das von dir geplante eigenwillige und für andere Verkehrsteilnehmer ablenkende Verhalten der Scheinwerfer (kann als auf- und abblenden interpretiert werden) wird wohl kaum mit der StVo. vereinbar sein. Soweit ich weiss, sind an Motorrädern auch max. 2 Scheinwerfer erlaubt, und auch nur, wenn sie eine gemeinsame Streuscheibe haben. Sprich mal mit dem Prüfer deines Vertrauens über dein Vorhaben.
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Joe F. schrieb: > und für andere Verkehrsteilnehmer > ablenkende Verhalten der Scheinwerfer (kann als auf- und abblenden > interpretiert werden) wird wohl kaum mit der StVo. vereinbar sein. sehe ich auch so, die Reklametafel LED Matrix vom St*lwerk Uhland Ecke Kant fetzt einem im Dunkeln wann man an der Ampel wartet die Netzhaut weg, da frage ich mich fast jeden Abend wie sich das mit der StVo vereinbart....
Tom Müller schrieb: > Leider habe ich von Elektronik soviel Ahnung wie ein Hamster von > Kernphysik. Dann spar Dir viel Ärger beim nächsten TÜV. Bei herumbasteln kann die Betreibserlaubnis erlöschen.
Die Schaltung die Dir da vorschwebt wird zu einem Blink-Effekt führen - also nicht praktikabel. Du musst das problem an der Wurzel beheben: Benutze Scheinwerfer, die zur Leistung der Lichtmaschine passen. Alle anderen Lösungen wird der TÜV außer Betrieb nehmen.
Ok, der Einwand, daß das automatische Umschalten der Scheinwerfer beim Anfahren irritierend wirken kann, ist nicht von der Hand zu weisen. Das kann tatsächlich Ärger mit der Rennleitung geben, das hatte ich nicht bedacht. Gut, dann brauche ich da eine andere Lösung. Ansonsten: es ist ein Fahrzeug mit LOF-Zulassung und da ist es erlaubt, die Scheinwerfer für Abblendlicht umschalten zu dürfen, solange nur ein Paar brennt. Das ist vom TÜV auch schon vorab abgesegnet worden. Viele Grüße Tom
oszi40 schrieb: > Dann spar Dir viel Ärger beim nächsten TÜV. > Bei herumbasteln kann die Betreibserlaubnis erlöschen. Naja ...... den Bastelschrott baut man "natürlich" kurz vor der nächsten HU wieder ab !
Joachim B. schrieb: > da frage ich mich fast jeden Abend wie sich das mit der StVo > vereinbart.... Seit wann nimmt eine Reklametafel am Straßenverkehr teil?
> Seit wann nimmt eine Reklametafel am Straßenverkehr teil?
Bei meiner Fahrprüfung war so ein Fall. Ich dachte, eine Ampel sei auf
rot umgesprungen und bremste daher unnötig. Dieser letzte Fehler brachte
das Fass zum Überlaufen, so dass ich nicht bestanden hätte.
Mein Fahrlehrer diskutierte jedoch mit dem Prüfer über diese rote
Blinkreklame in der Nähe der Ampel. Ende vom Lied war: ich hatte doch
bestanden und der Prüfer ging in den Laden rein und lies die Lampe
abschalten.
Der Prüfer hätte das sicher nicht gemacht, wenn die Reklame zulässig
gewesen wäre.
Joachim B. schrieb: > die Reklametafel LED Matrix vom St*lwerk Uhland Ecke > Kant fetzt einem im Dunkeln wann man an der Ampel wartet die Netzhaut > weg, da frage ich mich fast jeden Abend wie sich das mit der StVo > vereinbart.... Wenn überhaupt, dann greift hier allenfalls das StGB (Strassenver- kehrsgefährdung). Es muss aber schon jemand mit einem Laserpointer böswillig hantieren, ehe Vertreter der Staatsgewalt aktiv werden. Nach meiner Einschätzung sollten die beschriebenen Lichtverhältnisse für einen normalsichtigen Verkehrsteilnehmer kein Problem darstellen. Da die Sehstörung beim obligatorischen Sehtest vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht erkannt wird, ist hier umgehend der Gang zu einem Augenheilkundler indiziert. Btw Nichtberliner interpretieren obige Ortsangabe als hauptstädtische Arroganz, die schon autistische Züge trägt...
Stefan Us schrieb: > rote Blinkreklame in der Nähe der Ampel. StVO §33 Verkehrsbeeinträchtigungen 4) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.
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