0,5mm² für ein 700W gerät??

Gast #3988729
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Google hat mir dieses Prachtstück aus dem www hervorgegraben, da meine 
Tabellen auch erst bei 1,5mm² beginnen mal diese hier:
http://www.dieelektronikerseite.de/Sheets/Strom%20Einzelader.htm

Die Werte da drin erscheinen mir mehr als optimistisch.
Wenn die da dem Querschnitt von 0,5mm² 12A zutrauen (Einzelader),
kannste mit ~3A in ner Mantelleitung wahrscheinlich ruhig leben.

Da die 0,5mm² der kleinste zugelassene Kabelquerschnitt für diesen Zweck 
sind weisst du, dass der Hersteller kostenoptimiert arbeitet.
Andererseits hab ich schon ganz andere Konstrukte gesehen, die mich an 
deren Sicherheit haben zweifeln lassen... Tischverteiler mit 0,75mm² 
halt ich auch für "Brandgefährlich".

MfG.
#3988794
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Malte S. schrieb:
> oki gut :)
> nee das sind 0,5mm² das steht auf dem kabel aufgedruckt :P

Die von Erich zitierten 0,75 sind korrekt, der Hintergrund (ist auch im 
VDE Band erläutert) ist  für Dein Gerät nicht die hinreichende 
Strombelastbarkeit , sondern die mechanische Festigkeit des Kabels.
Ist ja ein  bewegliches und von außen zugängliches Kabel.
Kurz: So ist's Murks.

Bevor das ganze in eine juristische Diskussion verlagert wird: Solche 
Geräte schlicht nicht zu kaufen ist der sinnvollste Weg.
Gast #3988826
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Querschnittsfläche A = ( I · ρ · 2 · L ) / Uv

I =   Maximale Stromstärke in Ampere
ρ =   Spezifischer Widerstand von Kupfer 0,0172 Ω mm2 / m
2·L = Benötigte Kabellänge (zweiadrig - hin und zurück)
Uv =  Angenommener zulässiger Spannungsverlust z. B. 0,5 V.
      (zulässig zwischen 3 % bis 5 %, Angabe in Volt); Uv = R · I
Der Stromverbrauch ist der Quotient aus der Leistung P und der Spannung 
U.
I = P / (U · cos φ); angenommen cos φ = 1
OP #3988884
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Dominik S. schrieb:
> Malte S. schrieb:
>> Vllt tausche ich einfach das Kabel gegen ein
>> 0,75mm² aus wenn das geht
>
> Oder einfach lassen? Wenn du auf die Idee kommst das Ding längere Zeit
> unbeaufsichtigt zu betreiben würde ich mir um einen Kabelbrand am
> wenigsten Sorgen machen :)
 ja imprinzip ist man ja eh daneben wenn man sich sandwiches macht. kann 
ja mal geucken ob sich das kabel im betrieb erwärmt
#3988931
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Malte S. schrieb:
> Der stecker hat ein vde zeichen und ist mit 16A klassifiziert, das ding
> hat auch ein GS Siegel (also das gerät insgesamt)

wenn das bei deinem Gerät so ist OK, wundert mich etwas bei

Malte S. schrieb:
> Irgendwie sind 0,5mm² bei 700W ein bisschen wenig
> oder?
> Das Kabel ist circa 70cm lang

wenn du das schreibst, denn wenn das Kabel so dünne ist dann sind 16A 
sicher nicht in Ordnung, kann aber sein das die sich nur auf den Stecker 
beziehen.

Andreas Lang schrieb:
> Man bedenke, dass ein normales 16A Verlängerungskabel auch nur 1,5mm²
> hat.

aber nicht jedes! ich achte jetzt immer mehr drauf weil ich viele Geräte 
mit 16A Stecker ausrüsten muss und logisch achte ich auch bei 
Verlängerungen hier.

grad noch mal geschaut:

die einfachen haben zum Teil eine 10-16A Prägung, kann man sich das 
aussuchen?

Nur die Gummistecker wie für Werkzeugmaschinen haben die Prägung 16A
Gast #3988955
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Erich schrieb:
> Nach VDE ist 0,75 qmm der Mindestquerschnitt.

Man muss schon die ganze VDE lesen

Nach VDE 0100 Teil 520 = DIN 57100 Teil 520 gelten folgende Werte für 
den Leitungs-Mindestquerschnitt
Verlegungsart  Mindestquerschnitt
in mm2
bei Kupfer
Feste, geschützte Verlegung  1,5
Leitungen in Schaltanlagen und Verteilern bei Stromstärken bis 2,5 A 
0,5
Über 2,5 A bis16 A  0,75
Über 16 A  1,0
Offene Verlegung (auf Isolatoren) Abstand der Befestigungspunkte bis zu 
20 m  4
über 20 m bis 45 m  6
Bewegliche Leitungen für den Anschluss von leichten Handgeräten bis 1 A 
Stromaufnahme und einer größten
Länge der Anschlussleitung von 2 m. wenn dieses in den entsprechenden 
Gerätebestimmungen festgelegt ist  0,1
Geräte bis 2,5 A Stromaufnahme und einer größten Länge der 
Anschlussleitung von 2 m, wenn dieses in
den entsprechenden Gerätebestimmungen festgelegt ist  0,5
Geräte bis 10 A Stromaufnahme für Gerätesteck- und Kupplungsdosen bis 10 
A Nennstrom  0,75
Geräte über 10 A Stromaufnahme bei Mehrfachsteckdosen, Gerätesteckdosen 
und Kupplungsdosen bis
16 A Nennstrom

Ausschnitt von Sengpiel kopiert.

Bis 2.5A sind also 0.5 als Zuleitung erlaubt, wenn das Zuleitungskabel 
nicht wechselbar ist, allerdings macht 700W/230V über 3A.

Also bei RAPEX als CE Verstoss melden.
OP #3988990
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Also so wie das konstruiert wurde ist das nicht zulässig?

ich glaube wir haben das gleiche auch zuhause, da hat es noch nie 
Probleme gegeben, aber ich glaube das hat auch nen dickeres Kabel (ist 
schon älter aber gleiche Firma und baureihe glaube ich)
#3989030
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Malte S. schrieb:
> 0,5mm² bei 700W

sieht dann irgendwann aus wie bei der 2 Jahre alten Kaffeemaschine eines 
Nachbarn letztes Jahr. Die hatte auch 0,5mm² Anschlußleitung, aber 800W. 
Eingeschaltet, nach ein paar Sekunden Kabelbrand. Zum Glück stand er 
noch daneben. Die Küche hat wochenlang nach dem verbrannten Plastik 
gestunken. Der Brand begann an der durch Bewegung am meisten belasteten 
Stelle direkt am Stecker.
Gast #3989106
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Malte S. schrieb:
> okay dann nehme ich das Ding gar nicht in betrieb sondern frage meine ma
> mal nach dem bon... Das will ich auf keinen fall riskieren

wenn es wirklich 0,5mm² besteht kein Risiko. Auch wird das Kabel kaum 
warm. Die 700W sind auch nur bei 240V, die man selten hat.

Außerdem schaltet das Gerät auch immer Mal ab.

Die Wahrscheinlichkeit das du dir die Finger an dem Gerät verbrennst ist 
höher als das das Kabel zu einem Problem wird.
Gast #3989508
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Malte S. schrieb:
> aber ich kann ihr ja sagen das sie das ding nicht unbeaufsichtigt lassen
> soll

Stell das Ding einfach so auf, dass keiner über das Kabel stolpern kann.

Der Strom ist doch augenscheinlich nicht das Problem. Bei Wasserkochern 
mit 2200W und 1mm² Kabel erwärmt sich das auch keine 10°C.
#3989966
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Theoretisch möglich ist ein Kabelbrand immer und überall, wo Leitungen 
bewegt werden. Auch bei einem 2,5mm²-Kabel und 10A Last.

Das Kabel hier wird sich eher gering erwärmen und wird wohl auch im 
Normalfall nicht anfangen, zu kokeln.
Der Punkt ist hier lediglich, dass die Leitung wenig Reserve hat, falls 
Einzeldrähte der Litze brechen (was vermutlich bei der o.g. 
Kaffeemaschine der Fall war).
Den Inverkehrbringer ansprechen wäre trotzdem nicht unsinnig, zumal das 
so eigentlich nicht verkehrsfähig ist.
Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sollte allerdings kein Risiko bestehen, 
so dass man das Gerät im Beisein nutzen könnte. Wärmegeräte sollten 
ohnehin NIE unbeaufsichtigt betrieben werden.
#3990163
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Andreas Lang schrieb:

> Das Kabel hier wird sich eher gering erwärmen und wird wohl auch im
> Normalfall nicht anfangen, zu kokeln.
> Der Punkt ist hier lediglich, dass die Leitung wenig Reserve hat, falls
> Einzeldrähte der Litze brechen.

Viel kritischer ist m.E. die Stelle, wo die Litze an den Stecker
geschweisst ist. Da diese Stelle ja anschliessend mit Kunststoff
umspritzt wird, kann man die Qualität der Verbindung noch nicht
einmal überprüfen. Diese Schwachstelle ist m.E. auch unabhängig
Litzendicke.
Gast #3990406
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Harald Wilhelms schrieb:
> Viel kritischer ist m.E. die Stelle, wo die Litze an den Stecker
> geschweisst ist.

WENN es wiederholt zu Bränden mit den Produkten eines Herstellers kommt, 
hat der ein Problem und muss alle nachrüsten/austauschen:

So darf BSH 5 Millionen Geräte nachrüsten, also ca. eine halbe Milliarde 
Euros investieren:

https://dishcareaction.com/de-de

Kein Wunder, daß sich Siemens nach diesem Desaster aus BSH zurückzieht.
#3990415
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MaWin schrieb:

> WENN es wiederholt zu Bränden mit den Produkten eines Herstellers kommt,
> hat der ein Problem und muss alle nachrüsten/austauschen:
>
> So darf BSH 5 Millionen Geräte nachrüsten, also ca. eine halbe Milliarde
> Euros investieren:

Bei der "Geschirrspüleraktion" ging es allerdings um ein Relais,
welches anscheinend der Belastung nicht gewachsen war. Und getauscht
wurde auch nur eine bestimmte Baureihe von Relais. Der Techniker vor
Ort hat sich das Relais genau angesehen, ob es zu der betroffenen
Baureihe gehört.
Gruss
Harald
#3990428
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MaWin schrieb:
> So darf BSH 5 Millionen Geräte nachrüsten, also ca. eine halbe Milliarde
> Euros investieren:
>
> https://dishcareaction.com/de-de
>


 Relevant ist daran nur, das BSH in diesem Zeitraum KEINE
 5 Millionen Geräte dieser Kategorie produziert hat.

so what.

> Kein Wunder, daß sich Siemens nach diesem Desaster aus BSH zurückzieht.

Der Rückzug hat nun wirklich andere Gründe.
Gast #3990462
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>Der Rückzug hat nun wirklich andere Gründe.

Wahrscheinlich, weil Siemens damit ZUVIEL verdiente?

Zitat:
"
Zeitweise waren immerhin rund 500 zusätzliche Techniker im Einsatz.
Mit 140 Millionen Euro habe die Rückruf-Affäre bislang schon das 
Ergebnis der BSH GmbH belastet, wie Finanzvorstand Johannes Närger dem 
Handelsblatt verriet.
"
Quelle:
http://www.zeit.de/2014/19/rueckruf-geschirrspueler-brandgefahr/seite-2

Gruss
Gast #3991340
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"Besser als die ganze Norm zu lesen" ist es die richtige zu lesen.
VDE 0100 Teil 520 bezieht sich auf "Errichten von 
Niederspannungsanlagen, Auswahl und Errichten elektrischer 
Betriebsmittel - Kabel und Leitungsanlagen". Anzuwenden ist die hier 
bestimmt nicht.

DIN EN 60335-1 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und 
ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" ist heranzuziehen 
(eine B-Norm).
Zusätzlich gilt die Produktnorm (Typ C) DIN EN 60335-29 "Sicherheit 
elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-9: 
Besondere Anforderungen für Grillgeräte, Brotröster und ähnliche 
ortsveränderliche Kochgeräte"

In Tabelle 11 des Teil 1 sind die kleinsten Querschnitte der Leiter, 
abhängig vom Bemessungsstrom aufgelistet (die Nennleistung des Gerätes 
beträgt laut Bedienungsanleitung 600W), siehe Anhang.
Prüfzeichen auf Leitung (H03VV-F ist eine harmonisierte leichte PVC Ltg. 
für 300V und fast ein Standard für solche Geräte) und Stecker 
(Stromangabe) beziehen sich natürlich auf diese und nicht auf das Gerät.
Angaben in Teil 2-9 haben Vorrang, die besitze ich aber nicht.

Wer das Rapex melden möchte blamiert sich...

@Malte Ich hoffe Du hast das Gerät noch, die Leitung ist auch noch 
daran.
Angehängte Dateien:
Gast #3991547
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wartemal schrieb:
> Man kann doch alles auf die Etiketten drucken … so wie auch: CE
> Vernunft ist am Aussterben!

Das erzähl mal z.B. beim Eigenimport dem Zoll. Egal wie vernünftig die 
Kiste aufgebaut ist, wollen die das Wapperl sehen.

Und jede Versichung wird sich erstmal aus dem Vertrag heraus stehlen, 
wenn das Papier nicht da ist.

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