Hilfe bei erster Steuererklärung

Gast #3989251
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Hallo,

nach meinem Studium steht nun bald meine erste Steuererklärung an. Ich 
habe noch irgendwo dunkel in Erinnerung dass sich das gerade nach dem 
Studium lohnen könnte. Und irgendwo habe ich auch noch was in Erinnerung 
dass es Anlaufstellen gibt um kostengünstig/einkommensabhängig Hilfe 
dabei zu erhalten. Weiß jemand Rat oder einfach Steuerberater 
durchklingeln? Wie habt ihr es gemacht?

Ich habe ehrlich gesagt, wie vermutlich jeder, kaum Lust darauf Zeit zu 
verwenden.

Grüße!
Gast #3989301
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Die Lohnsteuerhilfe eV, die war es. Das habe ich mal im TV gesehen. Muss 
ich da irgendwie Mitglied werden oder so?

Ja, ich bin Arbeitnehmer. Einkommen bei ca 50k.

Ich hätte so die Vermutung, das man das nach dem n. mal selbst kann (n 
element der natürlichen positiven Zahlen). Beim ersten mal habe ich 
Angst was unabsichtlich zu verschenken.
#3989330
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Moin,

aus eigener Efahrung kann ich Dir nur von einem Steuerberater abraten.

Das mit Deiner dunklen Errinnerung stimmt. Wenn Du ein Masterstudium 
gemacht hast, ist das ein Zweitstudium und alle Dir enstandenen Kosten 
sind als Werbungskosten vorträglich absetzbar. Beim Bachelor ist es 
genauso, wenn Du vorher irgdeneine berufqualifizierende Ausbildung 
gemacht hast (z.B. Rettungssanitäter (dauert nur drei Monate) im Zivi 
würde reichen, ne "richtige Ausbildung" erstrecht). Vorraussetzung dafür 
ist, dass Du mit dem, was Du studiert hast (zumindest grob), jetzt auch 
Dein Geld verdienst.

Ich habe das selber so praktiziert und bin damit durchgekommen.
Zu meiner Erfahrung mit Steuerberatern: Ich bin nach dem Studium, als 
ich das erste Geld verdient hatte, auf anraten meines Vaters zum SB. 
Habe ihm das wie oben geschildert mit Master usw. geschildert. Er hat 
genickt und gesagt, dass es nicht geht. Er hat für mich dann die 
Steuererklärung eines "einfachen Falles" (Freibetrag von etwa 1000€ 
nicht überschritten) und noch steuern, welche ich als Studi zahlen 
musste, weil ich mit zwei HiWi veträgen ist ST-Klasse 6 war, 
wiedergeholt. Also für zwei Jahre. Kostenpunkt 194€. Das nächste Jahr 
habe ich gedacht, der hat nur fünf Zahlen eingetragen, das kannst Du 
auch für das Geld. Mich dann mit der Thematik ein (!) Wochenende 
beschäftigt, oben genanntes herausgefunden und ST-Erklärung selbst 
gemacht. Ich konnte noch für ein Jahr meines Masters die Werbungskosten 
geltend machen. Für das Andere nicht, da ST-Erklärung abgeben und von 
mir naiv unterschrieben.

Entgangene Rückzahlung dadurch: Mehrere Tausen Euro!

Meine Empfehlung daher ganz klar: Setz Dich damit selber auseinander! 
Das tut nicht weh, Du kannst es für den Rest des Berufslebens, bist 
dafür sensibler und weisst, es wurde ordentlich gemacht. Es lohnt sich 
ja auch. So einen guten Stundenlohn bekommst Du für sonst keine 
Tätigkeit :-)
Weil unterschreiben musst Du das Werk eines Steuerberaters auch. Und 
Verantwortlich dafür ist nicht der, sondern Du!

So genug geschimpft, ich hoffe es hilft.

Viel Erfolg!
Gast #3989334
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Dieses Programm, benannt nach einem Raubvogel - wie passend - führt 
einen doch quasi schon selber da durch. Wer nichts hat, was einen 
enormen Wert darstellt und auf kreative Weise verrechnet werden muss, 
ist damit doch meist schon bedient.
Gast #3990396
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Christoph N. schrieb:
> Das mit Deiner dunklen Errinnerung stimmt. Wenn Du ein Masterstudium
> gemacht hast, ist das ein Zweitstudium und alle Dir enstandenen Kosten
> sind als Werbungskosten vorträglich absetzbar. Beim Bachelor ist es
> genauso, wenn Du vorher irgdeneine berufqualifizierende Ausbildung
> gemacht hast (z.B. Rettungssanitäter (dauert nur drei Monate) im Zivi
> würde reichen, ne "richtige Ausbildung" erstrecht). Vorraussetzung dafür
> ist, dass Du mit dem, was Du studiert hast (zumindest grob), jetzt auch
> Dein Geld verdienst.

Braucht man für sowas Belege?
Gast #3990471
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J.G. schrieb:
> Damit mache ich meine Steuererklärung schon seit Jahren.

Für einen Steuer-Frischling nach dem Studium ist umfassende Information 
durchaus nützlich. Es wird zwar nicht viel Geld rauskommen, aber einem 
Steuerberater od. Lohnsteuerhilfeverein kann man auch die Fragen 
stellen, die ein Buch wie Konz od. eine CD noch nicht beantworten 
konnte.
Gast #3990500
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oszi40 schrieb:
> Es wird zwar nicht viel Geld rauskommen, aber einem
> Steuerberater od. Lohnsteuerhilfeverein kann man auch die Fragen
> stellen, die ein Buch wie Konz od. eine CD noch nicht beantworten
> konnte.

Bei den Steuererklärungen kommen auch bei mir immer wieder neue Fragen 
auf. Sie lassen sich meist mittels der genannten Software und Google 
innerhalb von 10 Minuten beantworten. Zur Not gibt es auch Foren, die 
sich mit Steuerbelangen beschäftigen. Auch durch einen Anruf beim 
Finanzamt können Fragen beantwortet werden. Bei dieser Vorgehenzweise 
ist die Lernkurve recht steil und man wird von Jahr zu Jahr immer 
besser.
#3990507
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avi schrieb:
> Braucht man für sowas Belege?

Naja, was sich belegen lässt, muss man belegen. Also 
Berufsausbildungs/Bachelorzeugnis und Masterzeugnis, um zu belegen, dass 
es Werbungskosten sind. Und soweit man hat, Belege für die Kosten. Also 
Mietvertrag für Miete, Studiengebührennachweis (habe ich nachträglich 
von der Uni angefordert), Fahrtkosten, soweit man es belegen kann. Dafür 
hatte ich nur eine Aufstellung, so eine Art Fahrtenbuch. Das war aber 
glaube ich Kulanz vom Finanzamt.

Wichtiger Unterschied zu "normaler" Enfernungspauschale ist, dass wenn 
man mit dem Auto gefahren ist beide Wege mit 30 Cent pro km absetzen 
kann.
#3994298
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Franz Eder schrieb:
> Egal wie man da hingekommen ist, man bekommt immer die 30 Cent pro KM.
> Auch wenn man eine ÖPNV Karte für 50 Euro hat und man fährt im Monat 20
> km (~20Tagex10kmx2x0,30Euro) kann man die 120 Euro angeben statt 50

Das würde ich so nicht unterschreiben. Das stimmt so für die "normale" 
Entfernungspauschale, aber meines Wissens nach nicht für den Nachweis 
beim Studium.

"Hinweis: Aufwendungen für Dienstreisen können - auch bei 
Inanspruchnahme der Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro gefahrenen 
Kilometer - allerdings nur berücksichtigt werden, wenn der 
Steuerpflichtige den Fahrtaufwand tatsächlich getragen hat. Bei 
Anwendung der Entfernungspauschale kommt es darauf nicht an. "

Quelle:

http://www.streifler.de/fahrtkosten-3A-bei-einem-vollzeitstudium-in-voller-hoehe-abzugsfaehig--_8716.html

Das kann dann zum Problem werden, wenn man z.B. garkein Auto hat, oder 
der Finanzbeamte sonstwie zweifel daran hat.
Gast #3995650
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Der Steuerzahlerr schrieb:
> Ich habe ehrlich gesagt, wie vermutlich jeder, kaum Lust darauf Zeit zu
> verwenden.

Falsche Annahme!

Ich verwende gerne Zeit dafür. Das etwas unpassende Bild sei mir 
erlaubt: Es ist "schnell verdientes" Geld mit hohem "Stundenlohn".

Als Anfänger reicht Elster und ein Tag Einarbeitung in die wichtigsten 
Steuerberechnungen. Das meiste erklärt schon Elster in der 
Hilfe-Funktion.
Nach 2 bis 3 Steuererklärungen schafft man die an einem ruhigen Sonntag 
Nachmittag. Und die steuerrelevanten Belege findet man dann auch im 
Schlaf.
Mit etwas Routine bekommt man auch ein Gespür dafür, welchen Freibetrag 
man sich eintragen lässt, um das Geld nicht für ein Jahr beim Fiskus zu 
parken.
(Firma: ...) #3995760
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Hi,

mal ne kleine Frage zu meinem Fall.

Arbeite seit Juli 2014 in einem Unternehmen.

Davor war ich Student, habe also nur ein halbes Jahr Steuern gezahlt.

Wie ist das  beim Fiskus, wenn man nur ein halbes Jahr gearbeitet hat, 
wird dann trotzdem auf das ganze Jahr gerechnet?

Bei einem Gehalt von 51K und Entfernung zur Arbeitsstätte von 50KM. Wie 
viel könnte ich zurück erstattet bekommen? Bin in der Steuerklasse 3 
angestellt.

Vielen Dank für die Antworten
Gast #3996230
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A. A. schrieb:
> Wie ist das  beim Fiskus, wenn man nur ein halbes Jahr gearbeitet hat,
> wird dann trotzdem auf das ganze Jahr gerechnet?

ja

A. A. schrieb:
> Bei einem Gehalt von 51K und Entfernung zur Arbeitsstätte von 50KM. Wie
> viel könnte ich zurück erstattet bekommen? Bin in der Steuerklasse 3
> angestellt.

Was kannst Du noch alles absetzen?
Hattest Du noch weitere Einnahmen?
Wie sehen Deine Familienverhältnisse aus?
etc. etc.

Besorge Dir z.B. eins der genannten Steuerprogramme, gebe Deine Daten 
ein und lass Dir die Erstattung/Nachzahlung anzeigen.
Gast #3997007
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Im Zweitstudium kann man Werbungskosten anhäufen indem man jährlich 
(oder 4 jahre rückwirkend ohne zwischenzeitliche Steuererklärung) einen 
Verlustvortrag erklärt. Diese werden dann bei der ersten Steuererklärung 
mit einem Lohnsteuerpflichtigen Job verrechnet.

So weit so einfach. Allerdings muss erstmal ein Verlust entstehen. Es 
kann nur das übertragen werden was anrechnungsfähig ist und dein 
Einkommen im Steuerjahr übersteigt. Bedenke außerdem das die Miete 
hierbei nicht angerechnet wird (Ausnahme nachweislich doppelte 
Haushaltsführung) . Sehrwohl studiengebühren, Bücher und sonstiger 
Bürokrams. Wenn du also als Werkstudent oder Hiwi gearbeitet hast (auch 
wenn es nicht Lohnsteuerpflichtigen war) wird es schon schwierig 
überhaupt auf einen Verlust zu kommen. Ausgenommen ist hiervon der 
Minijob auf 450€ Basis, für den keine Lohnsteuerkarte erforderlich ist. 
Letzteres ist bei Ing Studenten aber eher selten.

Damit wirst du letztlich keinen einzigen Cent als Verlust  geltend 
machen können. Außer du warst eine faule Sau und hast keinen pfenning 
nebenbei verdient.  Bafög zählt übrigens auch nicht als klassisches 
Einkommen.
Gast #3998076
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Moin,

ich kann Dir nur dringend zu einem der Beratungsvereine raten. Wir haben 
5 Jahre lang immer alles selbst mit der Wiso-Software gemacht. Am Anfang 
gab´s ordentlich zurück und es wurde quasi alles akzeptiert mit geringem 
nachfragen.
Nach Wechsel des Arbeitsplatzes und des Wohnortes haben wir allerdings 
einen Finanzbeamten mit zuviel Zeit erhalten. Dieser prüfte immer super 
genau, was dazu führte, dass sehr viel abgelehnt wurde und wir dann zwei 
Jahre lang ordentlich nach- und vorauszahlen durften.

Nun sind wir seit 3 Jahren beim Lohnsteuerberatungsverbund und zahlen 
ca. 350€ Jahresmitgliedsbeitrag aber das lohnt sich. Allein durch die 
erste Erklärung, die die sehr kompetente Dame für uns gemacht hat, habe 
ich die nächsten 4 Jahresbeiträge wieder raus. Der Finanbeamte erkennt 
nun einfach alles an, da er sieht, dass dies von professioneller Stelle 
gemacht wird.

Die Mietliedsbeiträge sind natürlich einkommensabhängig aber immer noch 
viel günstiger als ein StB.

Cheers

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