Hallo, nach meinem Studium steht nun bald meine erste Steuererklärung an. Ich habe noch irgendwo dunkel in Erinnerung dass sich das gerade nach dem Studium lohnen könnte. Und irgendwo habe ich auch noch was in Erinnerung dass es Anlaufstellen gibt um kostengünstig/einkommensabhängig Hilfe dabei zu erhalten. Weiß jemand Rat oder einfach Steuerberater durchklingeln? Wie habt ihr es gemacht? Ich habe ehrlich gesagt, wie vermutlich jeder, kaum Lust darauf Zeit zu verwenden. Grüße!
Hallo, ich kann dir die Lohnsteuhilfe e.V. empfehlen. Die machen den Job wesentlich günstiger als ein Stuerberater. aber nur wenn du nun Arbeitnemer bist. gruß, Björn
die Steuererklärung kann man selber machen. Da braucht man keinen Berater. Außerdem ist es ziemlich dämlich diese nicht zu machen, es sei denn man hat Geld zu verschenken.
Die Lohnsteuerhilfe eV, die war es. Das habe ich mal im TV gesehen. Muss ich da irgendwie Mitglied werden oder so? Ja, ich bin Arbeitnehmer. Einkommen bei ca 50k. Ich hätte so die Vermutung, das man das nach dem n. mal selbst kann (n element der natürlichen positiven Zahlen). Beim ersten mal habe ich Angst was unabsichtlich zu verschenken.
Der Steuerzahlerr schrieb: > Die Lohnsteuerhilfe eV, die war es. Das habe ich mal im TV gesehen. Muss > ich da irgendwie Mitglied werden oder so? There ain't no such thing as a free lunch.
Moin, aus eigener Efahrung kann ich Dir nur von einem Steuerberater abraten. Das mit Deiner dunklen Errinnerung stimmt. Wenn Du ein Masterstudium gemacht hast, ist das ein Zweitstudium und alle Dir enstandenen Kosten sind als Werbungskosten vorträglich absetzbar. Beim Bachelor ist es genauso, wenn Du vorher irgdeneine berufqualifizierende Ausbildung gemacht hast (z.B. Rettungssanitäter (dauert nur drei Monate) im Zivi würde reichen, ne "richtige Ausbildung" erstrecht). Vorraussetzung dafür ist, dass Du mit dem, was Du studiert hast (zumindest grob), jetzt auch Dein Geld verdienst. Ich habe das selber so praktiziert und bin damit durchgekommen. Zu meiner Erfahrung mit Steuerberatern: Ich bin nach dem Studium, als ich das erste Geld verdient hatte, auf anraten meines Vaters zum SB. Habe ihm das wie oben geschildert mit Master usw. geschildert. Er hat genickt und gesagt, dass es nicht geht. Er hat für mich dann die Steuererklärung eines "einfachen Falles" (Freibetrag von etwa 1000€ nicht überschritten) und noch steuern, welche ich als Studi zahlen musste, weil ich mit zwei HiWi veträgen ist ST-Klasse 6 war, wiedergeholt. Also für zwei Jahre. Kostenpunkt 194€. Das nächste Jahr habe ich gedacht, der hat nur fünf Zahlen eingetragen, das kannst Du auch für das Geld. Mich dann mit der Thematik ein (!) Wochenende beschäftigt, oben genanntes herausgefunden und ST-Erklärung selbst gemacht. Ich konnte noch für ein Jahr meines Masters die Werbungskosten geltend machen. Für das Andere nicht, da ST-Erklärung abgeben und von mir naiv unterschrieben. Entgangene Rückzahlung dadurch: Mehrere Tausen Euro! Meine Empfehlung daher ganz klar: Setz Dich damit selber auseinander! Das tut nicht weh, Du kannst es für den Rest des Berufslebens, bist dafür sensibler und weisst, es wurde ordentlich gemacht. Es lohnt sich ja auch. So einen guten Stundenlohn bekommst Du für sonst keine Tätigkeit :-) Weil unterschreiben musst Du das Werk eines Steuerberaters auch. Und Verantwortlich dafür ist nicht der, sondern Du! So genug geschimpft, ich hoffe es hilft. Viel Erfolg!
Dieses Programm, benannt nach einem Raubvogel - wie passend - führt einen doch quasi schon selber da durch. Wer nichts hat, was einen enormen Wert darstellt und auf kreative Weise verrechnet werden muss, ist damit doch meist schon bedient.
Nach dem Genuß einiger Rockoldies fällt mir das Ausfüllen der Formulare wesentlich leichter.
Christoph N. schrieb: > Das mit Deiner dunklen Errinnerung stimmt. Wenn Du ein Masterstudium > gemacht hast, ist das ein Zweitstudium und alle Dir enstandenen Kosten > sind als Werbungskosten vorträglich absetzbar. Beim Bachelor ist es > genauso, wenn Du vorher irgdeneine berufqualifizierende Ausbildung > gemacht hast (z.B. Rettungssanitäter (dauert nur drei Monate) im Zivi > würde reichen, ne "richtige Ausbildung" erstrecht). Vorraussetzung dafür > ist, dass Du mit dem, was Du studiert hast (zumindest grob), jetzt auch > Dein Geld verdienst. Braucht man für sowas Belege?
avi schrieb: > Braucht man für sowas Belege? Ja natürlich, aber mit doppeltem Durchschlag (Kohlepapier nicht vergessen)!
Mit dieser Software wirst Du durch die komplette Steuererklärung geleitet. Anschließend überprüft die Software noch Deine Angaben auf Plausibilität. https://www.steuertipps.de/shop/software/steuer-spar-erklaerung?gclid=CJivk6PWu8MCFUr4wgod8KQA-w Damit mache ich meine Steuererklärung schon seit Jahren.
J.G. schrieb: > Damit mache ich meine Steuererklärung schon seit Jahren. Für einen Steuer-Frischling nach dem Studium ist umfassende Information durchaus nützlich. Es wird zwar nicht viel Geld rauskommen, aber einem Steuerberater od. Lohnsteuerhilfeverein kann man auch die Fragen stellen, die ein Buch wie Konz od. eine CD noch nicht beantworten konnte.
oszi40 schrieb: > Es wird zwar nicht viel Geld rauskommen, aber einem > Steuerberater od. Lohnsteuerhilfeverein kann man auch die Fragen > stellen, die ein Buch wie Konz od. eine CD noch nicht beantworten > konnte. Bei den Steuererklärungen kommen auch bei mir immer wieder neue Fragen auf. Sie lassen sich meist mittels der genannten Software und Google innerhalb von 10 Minuten beantworten. Zur Not gibt es auch Foren, die sich mit Steuerbelangen beschäftigen. Auch durch einen Anruf beim Finanzamt können Fragen beantwortet werden. Bei dieser Vorgehenzweise ist die Lernkurve recht steil und man wird von Jahr zu Jahr immer besser.
avi schrieb: > Braucht man für sowas Belege? Naja, was sich belegen lässt, muss man belegen. Also Berufsausbildungs/Bachelorzeugnis und Masterzeugnis, um zu belegen, dass es Werbungskosten sind. Und soweit man hat, Belege für die Kosten. Also Mietvertrag für Miete, Studiengebührennachweis (habe ich nachträglich von der Uni angefordert), Fahrtkosten, soweit man es belegen kann. Dafür hatte ich nur eine Aufstellung, so eine Art Fahrtenbuch. Das war aber glaube ich Kulanz vom Finanzamt. Wichtiger Unterschied zu "normaler" Enfernungspauschale ist, dass wenn man mit dem Auto gefahren ist beide Wege mit 30 Cent pro km absetzen kann.
Christoph N. schrieb: > dass wenn > man mit dem Auto gefahren ist Egal wie man da hingekommen ist, man bekommt immer die 30 Cent pro KM. Auch wenn man eine ÖPNV Karte für 50 Euro hat und man fährt im Monat 20 km (~20Tagex10kmx2x0,30Euro) kann man die 120 Euro angeben statt 50
Franz Eder schrieb: > Egal wie man da hingekommen ist, man bekommt immer die 30 Cent pro KM. > Auch wenn man eine ÖPNV Karte für 50 Euro hat und man fährt im Monat 20 > km (~20Tagex10kmx2x0,30Euro) kann man die 120 Euro angeben statt 50 Das würde ich so nicht unterschreiben. Das stimmt so für die "normale" Entfernungspauschale, aber meines Wissens nach nicht für den Nachweis beim Studium. "Hinweis: Aufwendungen für Dienstreisen können - auch bei Inanspruchnahme der Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer - allerdings nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige den Fahrtaufwand tatsächlich getragen hat. Bei Anwendung der Entfernungspauschale kommt es darauf nicht an. " Quelle: http://www.streifler.de/fahrtkosten-3A-bei-einem-vollzeitstudium-in-voller-hoehe-abzugsfaehig--_8716.html Das kann dann zum Problem werden, wenn man z.B. garkein Auto hat, oder der Finanzbeamte sonstwie zweifel daran hat.
Spart dir die 20€ Steuer CD. Du kannst ja von Finanzamt kostenlose Steuerprogramm herunterladen. Dieses Programm ist genau so gut wie gekaufte Steuerprogramm. http://www.elster-online24.de/
Der Steuerzahlerr schrieb: > Ich habe ehrlich gesagt, wie vermutlich jeder, kaum Lust darauf Zeit zu > verwenden. Falsche Annahme! Ich verwende gerne Zeit dafür. Das etwas unpassende Bild sei mir erlaubt: Es ist "schnell verdientes" Geld mit hohem "Stundenlohn". Als Anfänger reicht Elster und ein Tag Einarbeitung in die wichtigsten Steuerberechnungen. Das meiste erklärt schon Elster in der Hilfe-Funktion. Nach 2 bis 3 Steuererklärungen schafft man die an einem ruhigen Sonntag Nachmittag. Und die steuerrelevanten Belege findet man dann auch im Schlaf. Mit etwas Routine bekommt man auch ein Gespür dafür, welchen Freibetrag man sich eintragen lässt, um das Geld nicht für ein Jahr beim Fiskus zu parken.
Hi, mal ne kleine Frage zu meinem Fall. Arbeite seit Juli 2014 in einem Unternehmen. Davor war ich Student, habe also nur ein halbes Jahr Steuern gezahlt. Wie ist das beim Fiskus, wenn man nur ein halbes Jahr gearbeitet hat, wird dann trotzdem auf das ganze Jahr gerechnet? Bei einem Gehalt von 51K und Entfernung zur Arbeitsstätte von 50KM. Wie viel könnte ich zurück erstattet bekommen? Bin in der Steuerklasse 3 angestellt. Vielen Dank für die Antworten
A. A. schrieb: > Wie ist das beim Fiskus, wenn man nur ein halbes Jahr gearbeitet hat, > wird dann trotzdem auf das ganze Jahr gerechnet? ja A. A. schrieb: > Bei einem Gehalt von 51K und Entfernung zur Arbeitsstätte von 50KM. Wie > viel könnte ich zurück erstattet bekommen? Bin in der Steuerklasse 3 > angestellt. Was kannst Du noch alles absetzen? Hattest Du noch weitere Einnahmen? Wie sehen Deine Familienverhältnisse aus? etc. etc. Besorge Dir z.B. eins der genannten Steuerprogramme, gebe Deine Daten ein und lass Dir die Erstattung/Nachzahlung anzeigen.
Im Zweitstudium kann man Werbungskosten anhäufen indem man jährlich (oder 4 jahre rückwirkend ohne zwischenzeitliche Steuererklärung) einen Verlustvortrag erklärt. Diese werden dann bei der ersten Steuererklärung mit einem Lohnsteuerpflichtigen Job verrechnet. So weit so einfach. Allerdings muss erstmal ein Verlust entstehen. Es kann nur das übertragen werden was anrechnungsfähig ist und dein Einkommen im Steuerjahr übersteigt. Bedenke außerdem das die Miete hierbei nicht angerechnet wird (Ausnahme nachweislich doppelte Haushaltsführung) . Sehrwohl studiengebühren, Bücher und sonstiger Bürokrams. Wenn du also als Werkstudent oder Hiwi gearbeitet hast (auch wenn es nicht Lohnsteuerpflichtigen war) wird es schon schwierig überhaupt auf einen Verlust zu kommen. Ausgenommen ist hiervon der Minijob auf 450€ Basis, für den keine Lohnsteuerkarte erforderlich ist. Letzteres ist bei Ing Studenten aber eher selten. Damit wirst du letztlich keinen einzigen Cent als Verlust geltend machen können. Außer du warst eine faule Sau und hast keinen pfenning nebenbei verdient. Bafög zählt übrigens auch nicht als klassisches Einkommen.
Moin, ich kann Dir nur dringend zu einem der Beratungsvereine raten. Wir haben 5 Jahre lang immer alles selbst mit der Wiso-Software gemacht. Am Anfang gab´s ordentlich zurück und es wurde quasi alles akzeptiert mit geringem nachfragen. Nach Wechsel des Arbeitsplatzes und des Wohnortes haben wir allerdings einen Finanzbeamten mit zuviel Zeit erhalten. Dieser prüfte immer super genau, was dazu führte, dass sehr viel abgelehnt wurde und wir dann zwei Jahre lang ordentlich nach- und vorauszahlen durften. Nun sind wir seit 3 Jahren beim Lohnsteuerberatungsverbund und zahlen ca. 350€ Jahresmitgliedsbeitrag aber das lohnt sich. Allein durch die erste Erklärung, die die sehr kompetente Dame für uns gemacht hat, habe ich die nächsten 4 Jahresbeiträge wieder raus. Der Finanbeamte erkennt nun einfach alles an, da er sieht, dass dies von professioneller Stelle gemacht wird. Die Mietliedsbeiträge sind natürlich einkommensabhängig aber immer noch viel günstiger als ein StB. Cheers
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