Hallo in meiner ex firma war es ziemlich... Ich möchte jetzt in einem bewertungsportal eine schlechte bewertung abgeben. Kann ich dafür bestraft werden?
Du wirst dort wahrscheinlich dann nicht nochmal anfangen dürfen, solltest du das vorhaben... Ansonsten: Alles, was der Wahrheit entspricht und niemanden diffamiert oder beleidigt, ist erlaubt.
Frank Bär schrieb: > Du wirst dort wahrscheinlich dann nicht nochmal anfangen dürfen, > solltest du das vorhaben... Ansonsten: Alles, was der Wahrheit > entspricht und niemanden diffamiert oder beleidigt, ist erlaubt. Also da bringst du was durcheinander. Wahrheiten darf man sagen, da gibts keine Beleidigung oder sonst was. Wie soll das gehen? Wenns so ist ist es so. Man darf auch seine Meinung sagen, da gibt es dann sowas wie Wahr oder Falsch gar nicht. Weil MEINUNG. Aber hier ist die Grenze bei Beleidigung oder Schmäkritik gezogen.
Tobias schrieb: > Kann ich dafür bestraft werden? Du bist schon gestraft genug mit deinem kindlichen Denken.
Cyblord ---- schrieb: > Frank Bär schrieb: >> Du wirst dort wahrscheinlich dann nicht nochmal anfangen dürfen, >> solltest du das vorhaben... Ansonsten: Alles, was der Wahrheit >> entspricht und niemanden diffamiert oder beleidigt, ist erlaubt. > > Also da bringst du was durcheinander. Wahrheiten darf man sagen, da > gibts keine Beleidigung oder sonst was. Wie soll das gehen? Wenns so ist > ist es so. > Man darf auch seine Meinung sagen, da gibt es dann sowas wie Wahr oder > Falsch gar nicht. Weil MEINUNG. Aber hier ist die Grenze bei Beleidigung > oder Schmäkritik gezogen. Du bringst da was durcheinander. Bitte nochmal lesen, was ich geschrieben habe und nicht einfach den Inhalt anders formuliert wiederholen...
Tobias schrieb: > Kann ich dafür bestraft werden? Kommt auf die Inhalte an. Die sachliche Wahrheit (ist oft auslegbar) dürfte da eigentlich kein Problem sein. Allerdings kann es zu unerwarteten Nebenwirkungen kommen, z.B. wenn der Arbeitgeber aus Frust über die Kritik einen Anwalt beauftragt um deine Kritik auf dem Rechtswege wieder zu entfernen. Unabhängig davon kann der AG sich dann ja denken, wem er das zu verdanken (Beweise braucht der nicht) hat und macht sich vielleicht in deiner ehemaligen Personalakte, die er ja noch Jahre weiter führt, eine Aktennotiz und wenn dann aufgrund eines Arbeitszeugnis sich jemand über dich erkundigt, weil du wechseln willst, kann, auch wenn es nicht zulässig ist, die Geschichte zum Bumerang werden. Wohl gemerkt, es kann, es muss nicht. Grundsätzlich würde ich jede Bewertung begrüßen wenn sie den Tatsachen entspricht und auch für andere interessant ist. Andererseits hat auch ein Arbeitgeber Rechte und muss Gelegenheit haben sein Verhalten, sofern es darum überhaupt geht, zu bessern. Persönlich halte ich das bei solch einem Menschentyp zwar für unwahrscheinlich, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zu Letzt. Muss halt jeder selbst entscheiden.
Tobias schrieb im Beitrag #3990623: > Nix Troll. > Das ist mein Ernst. Freitag!
Tobias schrieb: > Hallo in meiner ex firma war es ziemlich... > Ich möchte jetzt in einem bewertungsportal eine schlechte bewertung > abgeben. > Kann ich dafür bestraft werden? Immer dran denken: -Bewertungen, die ausschließlich positiv sind, taugen nichts -Bewertungen, die ausschließlich negativ sind, taugen nichts Wenn Du sowohl positive als auch negative Dinge nennst, macht das Deine Bewertung glaubwürdiger. Dass eine Firma alles nur gut oder alles nur schlecht macht, ist äußerst unrealistisch.
Tobias schrieb: > Kann ich dafür bestraft werden? Das davon ab, ob dich jemand wegen deiner Formulierung verklagt und ob du dafür verurteilt wirst. Ist doch ganz einfach, oder?
lächler schrieb: > Das davon ab, ob dich jemand wegen deiner Formulierung verklagt und ob > du dafür verurteilt wirst. Ist doch ganz einfach, oder? Da müsste dadurch, glaube ich, ein messbarer nachweisbarer wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Der dürfte kaum zu erbringen sein.
Du darfst Firmen von denen Du nichts weist bewerten! Du darfst Deine aktuelle Firma bewerten! Du darfst Deine vorherige Firma bewerten! In den meisten Fällen - aber nicht immer - gibt es bei positiven Statements keine Probleme. Du musst Dir aber im Klaren sein, dass Du eine eventuelle negative Aussage auch belegen können must. Im Zweifelsfalle machst Du Dich der Rufschädigung, der üblen Nachrede, oder wie auch immer die Kandidaten heißen, schuldig. Übrigens: Im Zweifel für den, der den längeren Atem (Geld & Zeit) hat.
wenn du sie unbedingt bewerten willst werde dir erst mal klar darüber woher dieser wunsch kommt. es war scheiße? dann ist die wahrscheinlickeit groß das du in diesem portal "aus rache" über sie herziehen willst, zur genugtuung. versuch doch mal bei deiner bewertung konstruktiv zu bleiben, die misstände aufzuzeigen, und deiner meinung nach notwendige änderungen vorzuschlagen. und dann überlegst du ob du das veröffentlichen willst, oder du das lieber deinem ex-arbeitgeber schicken solltest.
Tobias schrieb: > Kann ich dafür bestraft werden? Ja, in dem Deine Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt die Firma eventuell meiden werden und Dir die guten Stellen wegschnappen. Also Lob die Firma über den grünen Klee. Kritik kannst ja unauffällig einbauen, so wie es die Arbeitgeber bei den Zeugnissen machen ("war gesellig" und so weiter) - ironisch gemeint. Ich persönlich gebe auf die Firmenbeurteilungen wenig. Oft sind die kritisierten Umstände nur in spezifischen Abteilungen/Teams zu finden zum Beispiel, weil der Leiter nur an sich selbst denkt. Dafür die komplette Firma schlecht zu bewerten ist relativ unpräzise.
c. m. meinte > wenn du sie unbedingt bewerten willst werde dir erst mal klar darüber > woher dieser wunsch kommt. kann man das bei der Fragestellung auch erwarten? > es war scheiße? dann ist die wahrscheinlickeit groß das du in diesem > portal "aus rache" über sie herziehen willst, zur genugtuung. sehr wahrscheinlich genau so. > versuch doch mal bei deiner bewertung konstruktiv zu bleiben, die > misstände aufzuzeigen, und deiner meinung nach notwendige änderungen > vorzuschlagen. dazu muß man aber schon ein paar Gedankengänge weiter sein! > und dann überlegst du ob du das veröffentlichen willst, oder du das > lieber deinem ex-arbeitgeber schicken solltest. da hast du wohl das Fragezeichen am Satzende vergessen? Solch kurzsichtige Denkweisen sind die Basis für "ordentliche" Arbeitsverhältnisse, wenn das Denken oder Erkennen erst nach dem Übel eintritt kann es nicht so groß gewesen sein!
> Wenn du die Unwahrheit sagst!
was wäre denn dies so allgemein betrachtet, die Unwahrheit?
Niemand schrieb: >> Wenn du die Unwahrheit sagst! > was wäre denn dies so allgemein betrachtet, die Unwahrheit? Das hängt natürlich von der jeweiligen Firma ab. Beispiel: Angenommen eine Firma kann über mehrere Jahre hinweg Umsatz und Gewinn steigern. Wenn nun jemand behaupten würde dass diese Firma wirtschaftlich nicht erfolgreich ist, dann wäre dies unwahr.
Mark Brandis schrieb: > Wenn nun jemand behaupten würde dass diese Firma > wirtschaftlich nicht erfolgreich ist, dann wäre dies unwahr Das ist nur relevant, wenn ein Kredit durch solche "Unwahrheiten" gefährdet wäre. In der Regel werden aber die Bilanzen der Firma entscheidend sein und nicht Klatsch, wo immer man den in der Öffentlichkeit ohne Quellenangabe findet. Wir wissen doch gar nicht was der TO verbreiten will. Wenn der Chef gern unangemessenen Körperkontakt mit seinen Angestellten pflegt und das ein Bewerber liest, der dann von einer Bewerbung Abstand nimmt, wird das kaum Folgen haben.
Guckst du? schrieb: > Da müsste dadurch, glaube ich, ein messbarer nachweisbarer > wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Der dürfte kaum > zu erbringen sein. Es gibt genug Formulierungen, die zu nachweislich wirtschaftlichen Schaden führen. Guckst du? schrieb: > Das ist nur relevant, wenn ein Kredit durch solche "Unwahrheiten" > gefährdet wäre. Na siehste ... ist doch ganz einfach, oder?
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